Religion in den Medien

Medienpädagogische Aspekte Katholischer Fernsehgottesdienste


Hausarbeit, 2006

34 Seiten, Note: 1,3


Leseprobe


Inhalt

Einleitung

1 Liturgie der römisch-katholischen Kirche
1.1 Begriffsklärung
1.2 Grundcharakter der Liturgie
1.2.1 Pascha-Mysterium
1.2.2 Dialog und Kommunikation
1.2.3 Gemeinschaft
1.2.4 Zeichenhaftigkeit

2 Fernsehgottesdienste
2.1 Geschichte
2.2 Grundlagen der kirchlichen Medienarbeit
2.3 Konzept der Gottesdienstübertragungen
2.3.1 Dokumente der Katholischen Kirche
2.3.2 Zielgruppen
2.3.3 Sendekonzepte
2.4 Liturgische Aspekte
2.4.1 Die Würde der Feier
2.4.2 Tatsächliche vs. intentionale Teilnahme
2.4.3 Mission

3 Medientheorie
3.1 Technische Darstellungsmöglichkeiten
3.2 Medienpädagogik
3.3 Funktion der Medien
3.4 Wirkung der (Massen-)Medien
3.4.1 Die Welt im Bild
3.4.2 Kommunikation
3.4.3 Emotionen
3.5 Medienkompetenz
3.6 Dramaturgie der Feier

4 Resümee

5 Literatur
5.1 Dokumente
5.2 Sekundärliteratur

Einleitung

Sie kamen an das andere Ufer des Sees, in das Gebiet von Gerasa. Als er aus dem Boot stieg, lief ihm ein Mann entgegen, der von einem unreinen Geist besessen war. […] Als er Jesus von weitem sah, lief er zu ihm hin, warf sich vor ihm nieder und schrie laut: Was habe ich mit dir zu tun, Jesus, Sohn des höchsten Gottes? Ich beschwöre dich bei Gott, quäle mich nicht! Jesus hatte nämlich zu ihm gesagt: Verlass diesen Mann, du unreiner Geist! […] Nun weidete dort an einem Berghang gerade eine große Schweineherde. Da baten ihn die Dämonen: Lass uns doch in die Schweine hineinfahren! Jesus erlaubte es ihnen. Darauf verließen die unreinen Geister den Menschen und fuhren in die Schweine, und die Herde stürzte sich den Abhang hinab in den See. Es waren etwa zweitausend Tiere und alle ertranken. Die Hirten flohen und erzählten alles in der Stadt und in den Dörfern. Darauf eilten die Leute herbei, um zu sehen, was geschehen war. […] Da ging der Mann weg und verkündete in der ganzen Dekapolis, was Jesus für ihn getan hatte, und alle staunten.

Mk 5, 1 – 20

Wunderheilungen, ertrinkende Schweineherden, Wasser das zu Wein wird – Jesus hatte wohl – wie das obige Zitat aus dem Markus-Evangelium zeigt – ein Talent für spektakuläre Inszenierungen. Er befreit den Besessenen nicht einfach – wie die Zuschauenden vielleicht erwartet hatten – durch Handauflegen von den Dämonen und betet dann fromm seine Botschaft herunter. Nein, er verbindet die Botschaft geschickt mit der Wunderheilung. Und offensichtlich hat dies Erfolg, denn die Nachricht verbreitet sich in Windeseile im gesamten Gebiet um Gerasa. Mission geglückt.

In der heutigen Zeit sind aus den Dämonen die unruhigen Geister der Moderne geworden, die die Menschen Orientierungslosigkeit bescheren in einer Welt der Unsicherheiten. Aus der Masse an Schweinen sind die Massenmedien geworden, die, besessen von den Dämonen, den Bedarf der Menschen an Sinnstiftungsangeboten und Lebenshilfe gerochen haben. Doch da gibt es ja noch immer die christliche Kirche, die ihre Netze auswirft, um die verlorenen Schafe zurückzuholen. Heute stehen allerdings andere Mittel zur Verfügung als Wunderheilungen, nämlich die modernen (Massen-)Medien. Wird diese Mission wieder glücken?

In der Moderne scheint die Entwicklung der religiös Suchenden eher hin zur privaten Religionsausübung und einer damit verbundenen „Entkirchlichung“ zu gehen. (vgl. z.B. Kaufmann 2000). So stehen die christlichen Kirchen – insbesondere die Katholische, deren Mittelpunkt ja eigentlich der allsonntägliche Gottesdienst ist (vgl. Kapitel 1) – insbesondere in Europa vor einer neuen Herausforderung im Zuge der gesellschaftlichen Entwicklung.

Um dieses Phänomen der erfolgreichen Verkündung des Wortes Gottes und der Mission der (katholischen) Kirche soll es in der vorliegenden Arbeit gehen. Denn der missionarische Auftrag der Kirche besteht auch in der heutigen Zeit noch und ist aktuell wie nie. So ist die Kirche nicht nur Objekt in den Medien, sondern nutzt diese auch aktiv als Forum der Öffentlichkeit, um ihr Eigenprofil medial zu präsentieren. Sie ist Teil der Medienlandschaft, in der sie ihre Position bestimmen muss. (vgl. Gilles 2000, S. 17)

So soll in diesem Rahmen zuerst die Liturgie der römisch-katholischen[1] Kirche erläutert werden (Kapitel 1), anschließend kurz Entwicklung und Intention der Fernsehgottesdienste dargestellt werden (Kapitel 2)[2]. Kapitel 3 beschäftigt sich mit den medientheoretischen bzw. didaktischen Zusammenhängen in Bezug auf Fernsehgottesdienste. In Kapitel 4 wird ein Resümee der Arbeit gezogen.

Die Gliederung dieser – eigentlich medientheoretischen bzw. medienpädagogischen – Arbeit ist bewusst so aufgebaut, dass die liturgischen bzw. theologischen Überlegungen quasi Anfang wie auch Rahmen der Arbeit bilden, während die Medientheorie eingeschoben scheint. Dies soll die Intention der Arbeit verdeutlichen, nämlich nicht die Liturgie auf Medienkompatibilität zu untersuchen und ggf. anzupassen, sondern ausgehend vom Wesen und der Intention der Liturgie und der Würde der Gottesdienstfeiern geschuldet, Chancen und Risiken der (Massen-)Medien aufzuzeigen, in angemessener Weise die „Frohe Botschaft“ zu verkünden.

1 Liturgie der römisch-katholischen Kirche

Möchte man die Übertragung von katholischen Fernsehgottesdiensten untersuchen, muss man zuerst ein grundlegendes Verständnis der römisch-katholischen Liturgie erlangen, um die Zusammenhänge zwischen Intention und Wirkung des gefeierten Gottesdienstes und der Möglichkeiten der Übertragung dessen zu verstehen. Deshalb soll nun eine kurze Charakteristik über diesen gegeben werden.[3]

Die Liturgiepraxis wurde im Jahre 1963 in der Liturgiekonstitution „Sacrosanctum Concilium“ (SC) des Zweiten Vatikanischen Konzils grundlegend reformiert und ist so die Grundlage der heutigen Gottesdienstgestaltung.

Die Liturgie nimmt als „Höhepunkt, dem das Tun der Kirche zustrebt, und zugleich die Quelle, aus der all ihre Kraft strömt“ (SC 10) eine zentrale Stelle im Leben des katholischen Christen[4] ein.

1.1 Begriffsklärung

Der Begriff Liturgie ist zusammengesetzt aus den griechischen Wörtern λήιτος (leitos, das Volk betreffend) und έργον (ergon, das Werk). (vgl. Grethlein 2001, Sp. 378) In der Antike waren damit zunächst unentgeltliche Dienste für das Gemeinwesen, im griechischen Alten Testament der priesterliche Tempeldienst gemeint. Im Neuen Testament wurde damit die diakonale Tätigkeit (Phil 2,17[5] ), das Priesteramt Christi (Hebr 8,2) und das gemeinsame Gebet (Apg 13,2) bezeichnet. Im Mittelalter trat dieser Begriff hinter Messe (lat. missa) oder Kult (lat. cultus debitus, der Gott geschuldete Kult) zurück. Heute wird auch synonym der Begriff „Gottesdienst“ verwendet, wobei dieser auch vornehmlich auf die Eucharistiefeier bezogen wird – im Gegensatz zu reinen Wort-Gottesdiensten oder Andachten. (vgl. Kranemann/Richter 2002, Sp. 382)

Jedoch ist die Liturgie (Leiturgia) auch untrennbar verbunden mit den drei weiteren Grundelementen christlichen Lebens, der Diakonie (Diakonia, christliche Nächstenliebe), der Gemeinschaft (Koinonia) und der Verkündigung (Martyria).

1.2 Grundcharakter der Liturgie

1.2.1 Pascha-Mysterium

Im Zentrum der Liturgie steht das Pascha-Mysterium, also die Feier des Abendmahles, in dem Brot (Hostie) und Wein gewandelt werden zu Leib und Blut Christi. (vgl. z.B. Kranemann/Richter 2002, Sp. 387f.) Dieser Ritus geht zurück auf die biblische Aussage Jesu, das Paschamahl zu seinem Gedächtnis zu feiern (Mt 26,26 – 28, Mk 14,22 – 24, Lk 22, 17 – 20) Während Ende des 15. Jahrhundert noch die Realpräsenz Christi in der Eucharistie vorherrschte und vorwiegend die sog. „Augenkommunion[6] “ praktiziert wurde, konstatierte das Zweite Vatikanische Konzil die tätige (also nicht nur intentionale), volle (also nicht nur zeichenhafte) und bewusste (also personal betroffene) Teilnahme als „Recht und Pflicht“ der Gläubigen (SC 14). Dies schließt die Eucharistiefeier und Kommunion als Quelle der Spiritualität ein.

Gegenwärtig ist Christus „im Opfer der Messe sowohl in der Person dessen, der den priesterlichen Dienst vollzieht […] wie vor allem unter den eucharistischen Gestalten, […] mit seiner Kraft in den Sakramenten, […] in seinem Wort, da er selbst spricht, wenn die heiligen Schriften in der Kirche gelesen werden und […] wenn die Kirche betet und singt“ (SC 7)

1.2.2 Dialog und Kommunikation

Grundcharakter der Liturgie ist die dialogisch-kommunikative Form, d.h. der Dialog zwischen Gott und Mensch, in dem der Mensch Gott lobt (Anabasis, Heraufsteigen) und dadurch von Gott geheiligt wird (Katabasis, Herabsteigen).

Zudem ist die Schriftverkündigung – v.a. Lesungen aus dem Alten und Neuen Testament und deren Auslegung in der Predigt – ein Wort-Antwort-Geschehen, wobei die Gemeinde in standardisierten und ritualisierten Formeln antwortet.[7] Die Gebetsstruktur verbindet im Wesentlichen Anamnese (Heilsgedächtnis), Epiklese (Heilsbitte), Doxologie (Schlusslobpreis Gottes) und Akklamationen (Zustimmung der Gemeinde, z.B. Amen, Hosanna, Halleluja). (vgl. Kranemann/Richter 2002, Sp. 381) Im Allgemeinen betet der Priester stellvertretend für die Gemeinde (vgl. SC 33). Dabei betet er zu Gott (ad patrem) durch Christus (per christum) im Heiligen Geist (in spiritu sancto) (vgl. dazu Harnoncourt 1980 insbes. zur Pneumatologie).

1.2.3 Gemeinschaft

Auch der soziale Charakter der liturgischen Handlungen wird betont, denn diese „sind nicht privater Natur, sondern Feiern der Kirche, die das „Sakrament der Einheit“ ist; sie ist nämlich das heilige Volk, geeint und geordnet unter den Bischöfen. Daher gehen diese Feiern den ganzen mystischen Leib der Kirche an, machen ihn sichtbar und wirken auf ihn ein; seine einzelnen Glieder aber kommen mit ihnen in verschiedener Weise in Berührung je nach der Verschiedenheit von Stand, Aufgabe und tätiger Teilnahme.“ (SC 26) „Bei den liturgischen Feiern soll jeder, sei er Liturge oder Gläubiger, in der Ausübung seiner Aufgabe nur das und all das tun, was ihm aus der Natur der Sache und gemäß den liturgischen Regeln zukommt.“ (SC 28) D.h. die Feier wird durch einen Priester geleitet und verschiedene Aufgaben in Form von Ämtern verteilt, wie Lektoren, Ministranten, Küster, Kantoren, Akolythen (Kommunionhelfer) usf..

Durch die festgelegte Ordnung[8] der sprachlichen (Formeln usf.), musikalischen (Wechselgesänge usf.) und sinnlichen (Farben, Gewänder, Weihrauch usf.) Elemente soll der Gottesdienst vielfältig wirken: gemeinschaftstiftend und verständigungsfördernd (communio et communicato), katechetisch (docere), erbauend (delectare) und gemütsbewegend (movere). (vgl. Grethlein 2001, Sp. 378) Die Liturgiekonstitution des Zweiten Vatikanischen Konzils neubetonte insbesondere den communio-Charakter, die dialogische Konzeption sowie die tätige Teilnahme der Gläubigen am Gottesdienst. (vgl. Kranemann/Richter 2001, Sp. 388)

Durch die Mitfeier und Teilnahme trägt die Gemeinde einerseits zur Aktualisierung der memoria in die Gegenwart[9] bei, andererseits sind die Gläubigen gehalten, über die Versammlung hinaus den Heilsvollzug im Lebensalltag zu verwirklichen, zu bezeugen und weiterzugeben. (vgl. Kirchschläger 1998, S. 23f., Kranemann 2005)

Durch die gottesdienstliche Feier wird die Gemeinde zum „Leib Christi“, d.h. die gesamte Kirche ist im Mahl vereinigt.

1.2.4 Zeichenhaftigkeit

Seit Beginn der 1980er Jahre wurde auch die Sinnenhaftigkeit der Liturgie wiederentdeckt. Den Symbolen und nonverbalen Zeichen (Brot, Wein, Licht usf.) sowie den Zeichenhandlungen (Körperhaltungen, Gesten usf.) wurde eine größere Bedeutung beigemessen. Aber auch die sakrale Kunst sowie liturgische Geräte und Gewänder wurden neu gewürdigt. Denn diese sind „vom Wesen her […] ausgerichtet auf die unendliche Schönheit Gottes, die in menschlichen Werken irgendwie zum Ausdruck kommen soll, und sie sind um so mehr Gott, seinem Lob und seiner Herrlichkeit geweiht, als ihnen kein anderes Ziel gesetzt ist, als durch ihre Werke den Sinn der Menschen in heiliger Verehrung auf Gott zu wenden.“ (SC 122)

Insbesondere Romano Guardini betont die mitteilende Kraft der liturgischen Zeichen und Symbole als „Eindrucks- und Ausdrucksmittel“. Da der Mensch nicht nur Geistwesen ist, sondern auch körperlich empfindet, geht „jeder geistige Inhalt […] sofort in körperliche Zustände oder Bewegungen über.“ In der Liturgie wird durch Symbole die geistig unbegreifliche Erfahrung Gottes bildhaft und körperlich ausgedrückt. So soll z.B. der hinaufwallende Weihrauch die zu Gott emporsteigenden Gebete der Gemeinde versinnbildlichen. (Guardini 1957, S. 76ff.)

2 Fernsehgottesdienste

2.1 Geschichte

Die Geschichte der Nutzung der Medien durch die Kirche beginnt schon in den mittelalterlichen Klöstern, die durch Universitäten und zentrale Bildungseinrichtungen insbesondere durch Predigten eine breite Masse erreichen konnten. Die Erfindung des Buchdruckes beeinflusste in Entscheidendem Maße die Reformation, da durch Flugschriften, Bibelübersetzungen, Gesangbücher und Katechismen vor allem die Langzeitwirkung der neuen Gedanken ermöglicht wurden. Gerade auch durch die Übersetzung und Verbreitung von Messbüchern in die Muttersprache wurde die aktive Teilnahme der Gläubigen am Gottesdienst gefördert. So wurden die neuen Medien nicht nur aufgegriffen und systematisch genutzt, sondern gleichwohl fand ein „qualitativer Sprung“ im Umgang mit Medien durch die Reformation statt. (Gilles 2000. S. 20f.) Medien waren und wurden also zu Hilfsmitteln der kirchlichen Binnenkommunikation, der Information, Katechese und zur Möglichkeit des Gesprächs mit der Welt. (vgl. ebd., S. 30)

Interesse der Katholischen Kirche an den neuen Medien Rundfunk und Fernsehen bestand von Anfang an. So wurde schon auf dem „1. Internationalen Katholischen Rundfunkkongress“ 1929 die „hohe Bedeutung des Rundfunks für das religiöse, kulturelle und soziale Leben“ betont. (ebd., S. 45) Der Grundstein für die institutionelle Medienarbeit der katholischen Kirche wurde gelegt, als 1923 eine Radioarbeitsgemeinschaft durch den ‚Zentralbildungsausschuss der deutschen Katholiken’ (ZBA) gebildet wurde. Die Übertragung von Gottesdiensten in den neuen Medien begann im Jahre 1931 mit der Sendung eines Weihnachtsgottesdienstes des damaligen Papstes im Radio[10]. Zwei Jahre später genehmigte die Deutsche Bischofkonferenz solche Übertragungen offiziell, vor dem Hintergrund, die Präsenz der Katholischen Kirche während der NS-Herrschaft zu ermöglichen. Seit 1953 gehören Gottesdienste zum Fernsehprogramm. (vgl. Kranemann 2006) Wurden zuerst nur Gottesdienste zu besonderen Anlässen übertragen, so wurde erstmals am 17.5.1959 ein „gewöhnlicher“ Sonntagsgottesdienst im ARD gesendet. (Gilles 2000, S. 63) 1977 wurde begonnen, Gottesdienstreihen[11] zu senden, und 1979 begann das ZDF mit regelmäßigen Gottesdienstübertragungen. (vgl. ebd., S. 65)

Heute gibt es kirchliche Vertreter in den Gremien der Rundfunkanstalten und Sendebeauftragte für die einzelnen (auch privaten) Sender. Diese Arbeit ist in der ‚Katholischen Rundfunkarbeit Deutschland’ (KRD) zusammengefasst, die für Rundfunk und Fernsehen zuständig ist. (ebd., S. 50)

2.2 Grundlagen der kirchlichen Medienarbeit

In Art. 4 und Art. 140[12] GG wird den Kirchen Glaubens-, Gewissens- und Bekenntnisfreiheit zugesprochen, durch die man auch das Recht der religiösen Gemeinschaften, eine öffentliche Wirksamkeit auszuüben, implizieren kann. (so Gilles 2000, S. 50) Für die konkrete Medienarbeit ist das sog. ‚Drittsendungsrecht’ relevant, durch welches den Kirchen angemessene Sendezeiten zur Übertragung religiöser (inhaltlich selbst verantworteter) Sendungen einzuräumen sind. ‚Religiöse Sendungen’ werden definiert als Übertragungen, „die im unmittelbaren Zusammenhang mit der Ausübung des jeweiligen Bekenntnisses oder dem Verkündigungsauftrag stehen“. (Gilles 2000, S. 51) Dies schließt Übertragungen von Gottesdiensten ein. (ebd., S. 51)

2.3 Konzept der Gottesdienstübertragungen

2.3.1 Dokumente der Katholischen Kirche

In verschiedenen kirchlichen Leitlinien, Enzykliken oder Konstitutionen wurden insbesondere nach dem Zweiten Weltkrieg, als sich Rundfunk und Fernsehen zu Massenmedien entwickelten, verstärkt Aussagen über Gottesdienstübertragungen getroffen. Eine erste Erwähnung von Gottesdienstübertragungen finden sich in den Enzykliken von Papst Pius XII. ‚Musicae sacrae disciplina’ und ‚Mediator dei’. Die Hauptbetonung wird hierin darauf gelegt, dass die Übertragung die Feier nicht stört. (vgl. Gilles 2000, S. 70) In der Instruktion ‚Eucharisticum mysterium’ (EM) von 1967 wird allerdings schon verstärkt die Vorbildfunktion dieser Gottesdienste in den Vordergrund gesetzt. So heißt es in Bezug auf Radio- und Fernsehübertragung der Messe: „Wo […] die Messe durch Rundfunk oder Fernsehen übertragen wird, sollen die Ortsordinarien dafür sorgen, daß Gebet und Teilnahme der anwesenden Gläubigen nicht gestört werden. Darüberhinaus soll die Feier mit solcher Umsicht und Würde gestaltet werden, daß sie ein Vorbild für die Feier des heiligen Geheimnisses gemäß den Gesetzen der liturgischen Erneuerung sein kann.“ (EM 22) In der Partikularnorm der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) zu can. 772 §2 des Kanonischen Rechtes wird die Übertragung schon zum Teil der kirchlichen Verkündigung mit der Regelung, Gottesdienste nur live und vollständig zu übertragen. (vgl. Leitlinien S. 19, Gilles 2000, S. 71) Somit wird ausgeschlossen, dass die Gemeinde speziell für die Feier konstituiert wird, sowie, dass der Gottesdienst aus einem Studio übertragen wird. Dies impliziert auch die Forderung in der Enzyklika ‚Miranda prorsus’ (MP), nach einer „möglichst würdige[n] Darstellung liturgischer Feiern, katholischer Wahrheiten, kirchlicher Einrichtungen und Ereignisse“ (MP 5338) Auch in dem Konzilsdokument ‚Sacrosanctum concilium’ (SC) wird hierzu gefordert: „Die Übertragung heiliger Handlungen durch Rundfunk und Fernsehen soll, besonders wenn es sich um die heilige Eucharistie handelt, taktvoll und würdig geschehen, und zwar unter der Leitung und Verantwortung einer geeigneten Persönlichkeit, die für diese Aufgabe von den Bischöfen bestimmt ist.“ (SC 20) In der Pastoralinstruktion ‚Communio et progressio’ (CeP) wird erstmalig auch das Publikum in den Blick genommen, so sollen die Übertragungen „Rücksicht […] nehmen auf die Vielschichtigkeit des Publikums sowie auf die religiösen Gefühle und Gewohnheiten anderer Länder“ und die „Häufigkeit und Dauer solcher Sendungen […] auf die Wünsche des Publikums abgestimmt sein“. (CeP 150f.)

[...]


[1] Da es den Rahmen dieser Arbeit sprengen würde, soll hierbei nur die Katholische Kirche bzw. deren Liturgie betrachtet werden.

[2] Hierbei werden insbesondere verschiedenen Konzilstexte, Enzykliken, Leitlinien usf. der Katholischen Kirche nach deren Bezug auf Liturgie, moderne Medien und Fernsehgottesdienste untersucht.

[3] Auf die Erläuterung der spezifischen Inhalte des christlichen Glaubens soll hierbei verzichtet werden. Eine Einführung in das Christentum bieten z.B. Glasenapp 2005, S. 217 – 363 oder Wilson 2000.

[4] In der Arbeit wird ausschließlich die männliche Form bei Personenbeschreibungen verwendet, die aber die weibliche Form stets mit einschließen soll.

[5] Auf eine nähere Erläuterung der Bibelstellen soll hier verzichtet werden.

[6] D.h. die Gläubigen empfingen den Leib nicht durch die tatsächliche Kommunion, sondern durch Anbetung der Hostie.

[7] Z.B. Spricht der Lektor nach der Lesung: „Wort des lebendigen Gottes“ und die Gemeinde antwortet: „Dank sei Gott dem Herrn“.

[8] Diese Ordnung ist für die gesamte Katholische Kirche verbindlich. So darf „niemand sonst, auch wenn er Priester wäre, nach eigenem Gutdünken in der Liturgie etwas hinzufügen, wegnehmen oder ändern.“ (SC 22)

[9] D.h. die Gläubigen gedenken des Todes und der Auferstehung Jesu Christi in der Vergangenheit, feiern das Passiageheimnis bzw. -mahl in der Gegenwart und leben so in der Hoffnung der Wiederkehr Christi am Jüngsten Tag (vgl. SC, S. 55).

[10] Die evangelische Kirche war etwas schneller mit der Übertragung einer Predigt am Buß- und Bettag im Radio schon im Jahre 1923, also direkt mit dem Sendestart des Radios. Die anfänglichen Berührungsängste der Katholischen Kirche wurden allerdings in der konkreten Medienarbeit schnell überwunden. (vgl. Gilles 2000, S. 45ff.)

[11] Also mehrere Gottesdienste aus einer Pfarrei.

[12] Art. 140 GG verweist u.a. auf Art. 137 der deutschen Verfassung vom 11.8.1919

Ende der Leseprobe aus 34 Seiten

Details

Titel
Religion in den Medien
Untertitel
Medienpädagogische Aspekte Katholischer Fernsehgottesdienste
Hochschule
Ernst-Abbe-Hochschule Jena, ehem. Fachhochschule Jena  (Kommunikationswissenschaft)
Veranstaltung
Medienpädagogik
Note
1,3
Autor
Jahr
2006
Seiten
34
Katalognummer
V124820
ISBN (eBook)
9783640299041
ISBN (Buch)
9783640304097
Dateigröße
599 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Religion, Medien, Medienpädagogik, Fernsehgottesdienste
Arbeit zitieren
Miriam Federer (Autor:in), 2006, Religion in den Medien , München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/124820

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