Theoretischer Vergleich ökonomischer und soziologischer Institutionentheorien und praktische Implikationen für betriebliche Anreizsysteme


Diplomarbeit, 2008

113 Seiten, Note: 1,7


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

TEIL I : INSTITUTIONELLES HANDELN IN MARKT UND GESELLSCHAFT . THEORETISCHE GEGENÜBERSTELLUNG ÖKONOMISCHER UND SOZIOLOGISCHER INSTITUTIONENTHEORIEN

1 EINLEITUNG

2 ZUM INSTITUTIONENBEGRIFF
2.1 Entwicklung des Institutionenbegriffs in der Ökonomie
2.2 Entwicklung des Institutionenbegriffs in der Soziologie
2.3 Verknüpfung zu Webers Zweck- und Wertrationalität

3 ÖKONOMISCHE INSTITUTIONENTHEORIEN
3.1 Das Handlungsmodell des Homo oeconomicus
3.2 Zwischen Ökonomie und Soziologie: Habitualisierungsansatz
3.2.1 Veblen: Evolutorische Erklärung von Institutionen
3.2.2 Commons: Regulatorische Erklärung von Institutionen
3.3 Entsoziologisierung: Rational-Choice-Ansatz
3.3.1 Williamson: Transaktionskostenansatz
3.3.2 Spence: Prinzipal-Agenten-Ansatz
3.3.3 Coase: Verfügungsrechte-Ansatz
3.4 Rückbesinnung auf soziologische Elemente: Wirtschaftsgeschichte-Ansatz
3.5 Zusammenfassende Betrachtung

4 SOZIOLOGISCHE INSTITUTIONENTHEORIEN
4.1 Das Handlungsmodell des Homo sociologicus
4.2 Erklärung wertrationalen Handelns: Kultur-Ansatz
4.2.1 Parsons: Institutionen als Wertsystem
4.2.2 Berger/Luckmann: Institutionen als Realitätssystem
4.2.3 Neo-Institutionalismus in der Organisationssoziologie
4.3 Einbeziehung zweckrationalen Handelns: Rationalansatz
4.3.1 Blau: Austauschtheorie
4.3.2 Coleman: Rationale Sozialtheorie
4.3.3 Esser: Framing-Ansatz
4.4 Zwischen Ökonomie und Soziologie: Historischer Ansatz
4.4.1 Anwendung beider Handlungsmodelle
4.4.2 Pierson: Institutionelle Pfadabhängigkeit
4.5 Zusammenfassende Betrachtung

5 VERGLEICHENDE GEGENÜBERSTELLUNG INSTITUTIONEN- ÖKONOMISCHER UND –SOZIOLOGISCHER ANSÄTZE
5.1 Inhaltliche Konkurrenz und Komplementarität
5.2 Methodologische Konkurrenz und Komplementarität
5.3 Zusammenfassende Betrachtung

6 EIGENE THEORIE: ZWECKRATIONALITÄT ALS KULTIVIERTE NORM

TEIL II: ZWISCHEN FINANZIELLEM ANREIZ UND SOZIALER EINBIN- DUNG . VERGLEICH DER PRAKTISCHEN ERKLÄRUNGSKRAFT ÖKONOMISCHER UND SOZIOLOGISCHER INSTITUTIONENTHEORIEN HINSICHTLICH EFFEKTIVER A NREIZSETZUNG

7 GRUNDLEGENDES ZU ANREIZSYSTEMEN
7.1 Überwindung des Motivationsproblems
7.2 Extrinsische und intrinsche Motivation
7.3 Konträre praktische Auswirkungen

8 MONETÄRE ANREIZSETZUNG
8.1 Zweckrationalität: Produktivitätssteigerung durch finanzielle Anreize
8.1.1 Prinzipal-Agenten-Ansatz
8.1.2 Transaktionskosten-Ansatz
8.2 Gefahren und Grenzen leistungsabhängiger Entlohnung
8.2.1 Beschränkung auf extrinsische Anreize
8.2.2 Einfache, ausführende Tätigkeiten
8.2.3 Sortierfunktion

9 NORMATIVE ANREIZSETZUNG
9.1 Wertrationalität: Erzielung eines einheitlichen Anstrengungsniveaus
9.1.1 Leistungsnormen, Gruppennormen
9.1.2 Unternehmenskultur
9.1.3 Überwachung, Sanktionierung
9.2 Gefahren und Grenzen normativer Anreizsetzung
9.2.1 Beschränkung auf intrinsische Anreize
9.2.2 Legitimation
9.2.3 Kontraproduktiver Gruppendruck

10 VERBINDUNG VON ANREIZMANAGEMENT UND NORMMANAGEMENT

11 SCHLUSSBEMERKUNGEN

LITERATUR

TEIL I: INSTITUTIONELLES HANDELN IN MARKT UND GESELL- SCHAFT . THEORETISCHE GEGENÜBERSTELLUNG ÖKONOMISCHER UND SOZIOLOGISCHER INSTITUTIONENTHEORIEN

1 Einleitung

Wenn man sich mit institutionentheoretischer Literatur befasst, entsteht schnell der Eindruck, dass sich die sozialwissenschaftlichen Disziplinen immer mehr im Dissens voneinander ent- fernen und sich der Versuch einer interdisziplinären Arbeit auf das gegenseitige Aufzeigen von wissenschaftlichen und modelltheoretischen Defiziten reduziert. Ein derartiger Diskurs dürfte allein aufgrund von unzähligen vorherrschenden Erklärungsversuchen des Phänomens „Institution“ wenig fruchtbar sein. So haben sich in den drei Teildisziplinen der Sozialwissen- schaften Ökonomie, Soziologie und Politologie eigene Strömungen herausgebildet, die je- weils versuchen, die Frage nach der Emergenz und Bedeutung von Institutionen für den für sie relevanten Gesellschaftsbereich zu beantworten. Gegenstand dieser Diplomarbeit soll ein Vergleich der Erklärungskraft ökonomischer und soziologischer Institutionentheorien sein.

Weder in der Soziologie noch in der Ökonomie bestehen einheitliche Definitionen darüber, was mit dem Begriff „Institution“ bezeichnet werden soll. Am klarsten scheint zunächst das in der Institutionenökonomie vorherrschende Verständnis von Institutionen als „System formge- bundener (formaler) und formungebundener Regeln einschließlich der Vorkehrung zu deren Umsetzung (Richter/Furubotn 1996: 7). Auf diese Weise wird der Charakter von Institutionen als gegenüber den Akteuren exogenen Regeln, Rechten oder Vorschriften betont, die als Zwänge, aber auch als Möglichkeiten Handlungen von Akteuren von außen steuern. Instituti- onen setzen Anreize oder bereiten Kosten und machen auf diesem Weg bestimmte Handlun- gen erwartbar oder unwahrscheinlich und verringern Unsicherheit. Sie dienen als Vermitt- lungsinstanz zwischen Handlungs- und Strukturebene. Die Aufgabe von Institutionentheorien ist es, Aussagen über die Entstehung, die Funktionsweise(n) und die Reproduktion von Re- geln ganz allgemein zu machen.

In dieser Arbeit wird der wissenschaftliche Erkenntnisstand ökonomischer und soziologischer Institutionenanalysen näher aufgezeigt. Ziel soll dabei sein, die Unterschiede zwischen den Disziplinen herauszuarbeiten, um anschließend zu prüfen, inwieweit sich diese Unterschied- lichkeiten komplementär verhalten oder sich gegenseitig ausschließen. Ich werde zeigen, dass sich im theoretischen Vergleich neben den überwiegend konkurrierenden Annahmen auch komplementäre Ansatzpunkte, im Besonderen hinsichtlich des untersuchten Gesellschaftsaus- schnittes und Erklärungsgegenstandes finden lassen. So richten ökonomische Institutio- nentheorien ihren Fokus auf zweckrationales Handeln, d.h., in der Regel marktliche Aktivitä- ten, bei denen die Akteure über alle ihre Handlungsalternativen informiert und die einzelnen Verpflichtungen der Akteure untereinander klar geregelt sind. Sie interessieren sich dafür, wie die Akteure am besten ihren Nutzen maximieren können, indem sie sich immer für die opti- male Lösung entscheiden. Der Einfluss von Werten auf das Handeln und die damit verbunde- ne Präferenzen bleiben unberücksichtigt. Dieses wertrationale Handeln ist wiederum das Hauptaugenmerk der soziologischen Forschung. Diese versucht eher das gesamtgesellschaft- liche soziale Handeln zu verstehen und zu erklären, das um die Austauschbeziehungen des Marktes herum abläuft. Diese idealtypische Komplementarität wird zum Ausgangspunkt ge- nommen, um eine eigene Theorie zu entwerfen, die beide Rationalitätskonzepte in einen ü- bergeordneten, soziologischen Rahmen integriert. Zweckrationalität wird dabei als gesell- schaftliche Norm interpretiert, die anderen übergeordneten und wertrationalen Normen un- terworfen ist.

Der praktische Anwendungsteil bestärkt diese Ergebnisse hinsichtlich der eingeschränkten Erklärungskraft der Ökonomie im Vergleich zur Soziologie. Das Beispiel der effektiven An- reizsetzung in Unternehmen zeigt verschiedene Aspekte, die sich der ökonomischen Erklä- rungskraft entziehen und nur von soziologischen Institutionentheorien berücksichtigt werden:

1) soziale Präferenzen und Normen, 2) intrinsische Motivation und Identität und 3) die Rolle uneigennützigen Verhaltens für die Überwindung von sozialen Dilemmasituationen. Gerade eine Berücksichtigung dieser Aspekte bei der Anreizgestaltung ist jedoch ausschlaggebend für eine gesteigerte Motivation der Arbeitnehmer, die über die Ergebnisse durch rein ökonomi- sche Anreizsetzung hinausgeht.

Die vorliegende Arbeit baut sich folgendermaßen auf: In Kapitel 2 werden zunächst die insti- tutionentheoretischen Grundlagen erläutert. Um ein Verständnis von Institutionen in Ökono- mie und Soziologie zu schaffen, werden die verschiedenen Definitionen und Entwicklungen des Institutionenbegriffs gegenübergestellt und anschließend in Webers Begriffe der Zweck- und Wertrationalität übertragen.

Um einen Überblick über Unterschiede und Gemeinsamkeiten zwischen ökonomischen und soziologischen Institutionentheorien zu gewinnen, werden in den Kapiteln 3 und 4 die theore- tischen Erklärungsversuche zunächst getrennt voneinander behandelt und anschließend ge- genübergestellt. Es soll dabei keine komplette und erschöpfende Übersicht über den For- schungsstand in den beiden Teilbereichen oder gar zur Verbindung von Ökonomie und Sozio- logie gegeben werden; das Ziel ist vielmehr, eine Ahnung von der spannenden und fruchtba- ren Interaktion der beiden Wissenschaften zu vermitteln und aufzuzeigen, warum sich eine Berücksichtigung beider Disziplinen in der Praxis lohnt.

Es wird sich herausstellen, dass die Herangehensweise der beiden Disziplinen im historischen Verlauf nicht immer gleich weit voneinander entfernt war. Vielmehr lässt sich eine Entwick- lung aufzeigen bei der Anfang des 20. Jahrhunderts. in der Ökonomie nicht nur zweck-, son- dern auch wertrationale und habituelle Elemente zu finden waren. Etwa 50 Jahre später kommt es jedoch zu einer Vergrößerung der „Kluft“ zwischen den Disziplinen, bei der sich die neoklassische Rationalitätsannahme der Wirtschaftswissenschaften und das normative Paradigma der Soziologie unvereinbar gegenüber stehen. Ende des 20. Jh. zeigt sich ansatz- weise eine vorsichtige Wiederannäherung, indem einige Ökonomen und Soziologen die Un- tersuchungsgegenstände der jeweils anderen Disziplin in ihre eigenen Untersuchungen zu integrieren versuchen. Kapitel 5 bringt die inhaltlichen und methodologischen Unterschiede zwischen den Theorien auf den Punkt und beinhaltet die Erkenntnis, dass es sich bei ökono- mischen und soziologischen Institutionentheorien in der Gesamtsicht überwiegend um kon- kurrierende Hypothesen handelt. Die diagnostizierte Komplementarität hinsichtlich der unter- schiedlichen Analyseobjekte führt in Kapitel 6 zu einem Theorieentwurf, der aus einer genuin soziologischen Perspektive versucht, zweckrationales und wertrationales Handeln in die Ana- lyse aufzunehmen.

Im zweiten Teil der Arbeit folgt der theoretischen Gegenüberstellung ein Vergleich der prak- tischen Erklärungskraft der Theorien bezogen auf effektive Anreizsetzung in Unternehmen. Das besondere daran ist, dass die komplementären idealtypischen Analysesituationen der Dis- ziplinen in der Praxis nicht getrennt betrachtet werden können, sondern es existiert eine Mi- schung aus zweck- und wertrationalen Handlungserwartungen. Dabei zeigt sich, dass das ö- konomische handlungs- und institutionentheoretische Modell die empirisch beobachtbaren Tatbestände nicht hinreichend erklären kann. In Kapitel 7 werden zunächst grundlegende As- pekte von Anreizsystemen erläutert und dabei besonders die Unterschiede zwischen intrinsi- scher und extrinsischer Motivation herausgestellt. Kapitel 8 stellt die ökonomische Erklärung von Anreizen vor und erläutert deren Gefahren und Grenzen. Im Anschluss daran wird die soziologische Seite, d.h. die Möglichkeiten durch normative Anreizsetzung gegenübergestellt. Es zeigt sich, dass nur eine Verbindung von monetären und normativen Anreizen zum besten Ergebnis hinsichtlich der Leistungssteigerung von Arbeitnehmern führt, denn nur so kann sowohl das zweck-, als auch das wertrationale Verhalten der Mitarbeiter berücksichtigt wer- den.

2 Zum Institutionenbegriff

Der Begriff der Institution wird sowohl in der Alltagssprache als auch in der wissenschaftli- chen Fachsprache verwendet. Dies kann ein Grund dafür sein, warum eine solche Vielzahl an Vorstellungen von dem existiert, was Institutionen eigentlich sind. Das semantische Feld, das dabei in der Alltagssprache mit dem Begriff „Institution“ abgedeckt wird, ist weit. So können z.B. beliebige Orte für spezifische Personengruppen, aufgrund einer regelmäßig stattfinden- den Zusammenkunft an diesem Ort, zur „Institution werden. Aber nicht nur in der Alltags- sprache, sondern auch in den verschiedenen wissenschaftlichen Disziplinen, die sich mit Insti- tutionen beschäftigen, herrscht ein diffuser und unpräziser Wortgebrauch von „Institution“. Aus diesem Grund ist es nötig, die Entstehung dieses Begriffes und die damit verbundenen Varianten ausführlicher zu erörtern.

Hilfreich ist dabei zunächst die Unterscheidung zweier Institutionendimensionen, die Antje Gimmler, in Anlehnung an Giddens vorschlägt: die symbolisch-normative und die organisato- rische Dimension von Institutionen. Diese Dimensionendifferenz beschreibt unterschiedliche, schwerpunktmäßige Ausprägungen von Institutionen, bzw. Perspektiven auf Institutionen (vgl. Gimmler 1998: 24). So besteht jede Realinstitution neben ihrer Organisationsstruktur und den expliziten Regeln (organisatorische Dimension) auch aus impliziten Regeln, Normen, Konventionen oder Sinnkonzepten (symbolisch-normative Dimension). Institutionen können gemäß der zwei Dimensionen entweder als elementare Grundbestandteile sozialer Ordnung nur allgemein und abstrakt durch ihre Integrations- und Stabilisierungsfunktion definiert wer- den, oder aber als konkrete Institution auf ihre für klar umrissene Kontexte spezifischen Strukturen und Funktionen hin untersucht werden (vgl. ebd.). Diese unterschiedlichen Unter- suchungsperspektiven kann man auch im unterschiedlichen Forschungsprogramm von Öko- nomie und Soziologie wieder finden. Während die Soziologie versucht, die integrierende und identititätsstiftende Funktion von Institutionen herauszuarbeiten, geht die Ökonomie auf die organisatorisch-strukturierende Dimension der Institutionen für das Handeln der Akteure ein. Es ist daher sinnvoll, die Entwicklung des Institutionalismuskonzepts in den beiden For- schungsdisziplinen getrennt voneinander herzuleiten.

2.1 Entwicklung des Institutionenbegriffs in der Ökonomie

Auffallend ist, dass man in den Indizes der ökonomischen Lehrbücher den Institutionenbegriff oft vergeblich sucht. Offensichtlich besitzt dieser in der Lehrbuch-Ökonomie nicht die Bedeu- tung, die andere Grundbegriffe besitzen. Auch findet sich der Institutionenbegriff teilweise nicht einmal im Index der Autoren, die zu den wichtigsten Vertretern der Institutionenökono- mie gehören, wie z.B. Williamson (1975, 1985).

Allgemein versteht man in der Ökonomie unter einer Institution „eine Regel oder ein Regel- system, einen Vertrag oder ein Vertragssystem […], durch den oder die das Verhalten von Individuen kanalisiert wird. Konventionen und andere so genannte informelle Regeln stellen damit genauso Institutionen dar wie die formellen Regeln des privaten und öffentlichen Rechts“ (Erlei, Leschke, Sauerland 1999: 24 f.). Am engsten wird der Begriff der Institution in betriebswirtschaftlichen und organisationstheoretischen Untersuchungen betrachtet, wo er zumeist im Sinne einer (formalen) Organisation verwendet wird. Damit sind dann vor allem Unternehmen, Einrichtungen, Bürokratien oder Vereine gemeint. Ein derart organisationelles Verständnis von Institutionen kann jedoch auch als Teilmenge eines erweiterten Institutio- nenbegriffs von Bedeutung sein.

Haase unterscheidet die verschiedenen Fassungen des Begriffs „Institution“ dahingehend, ob sie Entitäten, die den Namen „Organisationen“ tragen, einschließen, oder eben nicht. (vgl. ebd. 2000: 65). Demgemäß bezeichnet sie als weite Definitionen diejenigen Fassungen, die Organisationen in ihre Begriffsdefinitionen einschließen und demgegenüber enge Definitio- nen, die Institutionen von Organisationen abgrenzen. Eine weite Definition findet man z.B. im transaktionskostenbasierten Ansatz, bei dem insbesondere das Entstehen und das Verhalten von Märkten und anderen Organisationsformen und Organisationen auf der Grundlage von Transaktionen erklärt werden soll. Im Gegensatz dazu entspricht der regelorientierte Ansatz von North der engen Begriffsdefinition und trennt demgemäß Organisationen und Institutio- nen. An anderer Stelle wiederum findet man die Bezeichnung der Organisation als „personifi- zierte Kehrseite der Institutionen“ (Erlei, Leschke, Sauerland 1999: 25).

Für die Fragestellung dieser Diplomarbeit ist neben einer solchen Differenzierung hinaus je- doch eine Analyse der Entwicklung in der Institutionenökonomik unabdingbar, zumal die Wurzeln der Entwicklung sich bis zu den Klassikern zurückverfolgen lassen1. So betrachtete Adam Smith bei seiner Analyse der „unsichtbaren Hand“ explizit Handlungsrestriktionen wie Moral, Sitten und Traditionen während David Hume das Wesen von Eigentumsrechten analy- sierte. Mit dem beginnenden Übergang der Klassik zur Neoklassik rückten Institutionen in den Hintergrund des Interesses und kamen erst im 19. Jahrhundert wieder verstärkt auf die Tagesordnung, wenn auch nur in ausgewählten Theorieschulen. Für den deutschsprachigen Raum lassen sich im Wesentlichen drei Richtungen ökonomischer Forschung unterscheiden: die Deutsche Historische Schule, die Österreichische Schule und die Freiburger Schule.

Die Deutsche Historische Schule wird nochmals in zwei zeitlich abzugrenzende Abschnitte untergliedert: die Ältere Historische Schule (ca. 1830-1870) und die Jüngere Historische Schule (ca. 1870-1900). Beide Gruppierungen sehen ökonomische Aktivitäten vor dem Hin- tergrund des sozialen Umfelds, in dem sie stattfinden und berücksichtigen somit die sozialen handlungskanalisierenden Institutionen, denen die Handelnden unterliegen. Wilhelm Georg Friedrich Roscher legte 1843 den Grundstein für die Ältere Historische Schule, indem er zwar die Theorie der Klassik beibehielt, aber eine völlig neue Methodik für die ökonomische For- schung entwickelte („historisch-physiologische Methode“). Er versuchte, aus historischen Daten unterschiedlicher Länder, ökonomische Entwicklungsgesetze herzuleiten. Dabei be- rücksichtigte er auch Handlungsdeterminanten, die die ökonomische Forschung bis zu diesem Zeitpunkt nicht einbezogen hatte. Die Vertreter der Jüngeren Historische Schule, allen voran Gustav von Schmoller kritisierten vehementer die Theorie und Methodik der Klassik. Und ihre Kritik an der Älteren Historischen Schule richtet sich vor allem gegen deren Drang zur Theorie. Statt bereits am Anfang der Analyse zu versuchen, Entwicklungsgesetze abzuleiten, solle erst die empirische Basis vergrößert werden. Ihre Forschungstätigkeit erstreckt sich des- halb auch größtenteils auf weitere Detailstudien zur wirtschaftlichen Entwicklung. Die deduk- tive Methode der Klassik, aus logischen Modellen Ergebnisse für das Handeln der einzelnen Wirtschaftssubjekte herzuleiten wurde als wirklichkeitsfremd abgelehnt und durch eine induk- tive Forschungsweise ersetzt, bei der aus wirtschaftshistorischen Daten allgemeine Zusam- menhänge abgeleitet werden.

Die Jüngere Historische Schule untersuchte die herausragende Rolle, von Institutionen für die Volkswirtschaft als interdependentes Gesamtsystem. Zu den relevanten Institutionen zählte Schmoller das Recht, als auch die Kultur und die Sitten, die in einer Gesellschaft gelten (vgl. Erlei, Leschke, Sauerland 1999: 30). Er definiert dabei Institution als ein System formgebun- dener (formaler) und formungebundener (informeller) Regeln einschließlich der Vorkehrun- gen zu deren Durchsetzung (vgl. Schmoller 1900: 61).

Die Reaktionen auf die Forschungsweise der Historischen Schule waren gespalten. Während sie für die Entwicklung des amerikanischen Institutionalismus ausschlaggebend war, rief sie in Österreich massive Kritik hervor, was im großen wissenschaftstheoretischen Methoden- streit gipfelte, deren Hauptprotagonisten Gustav von Schmoller und Carl Menger waren. Men- gers „Grundsätze der Volkswirtschaftslehre“ aus dem Jahr 1871 legten den Grundstein für die sogenannte Österreichische Schule. Beide Ansätze waren sich zwar in der Kritik an der Neo- klassik einig, zogen aber unterschiedliche Schlüsse in Bezug auf das vermeintlich bessere wissenschaftliche Arbeiten. Menger erkannte demnach genau wie Schmoller, das Manko der Neoklassik, Institutionen nicht zu berücksichtigen, die die wirtschaftlichen Aktivitäten ein- grenzen. Er untersuchte deshalb die Evolution von Institutionen, unter besonderer Berück- sichtigung der Eigeninteressen der Akteure. In der Methodik standen sich beide Ansätze je- doch unversöhnlich gegenüber: einerseits die von Schmoller vertretene Richtung, in der die geschichtliche Forschung dominierte, die am Realismus ausgerichtet war und logisch induktiv heranging, auf der anderen Seite die von Menger vertretene Richtung, die eher theorieorien- tiert war und Abstraktionen zuließ, um zu deduktiv abgeleiteten Ergebnissen zu gelangen (vgl. Erlei, Leschke, Sauerland 1999: 34).

Ein weiterer Ansatz institutionenorientierten Denkens wurde zwischen 1930 und 1950 in Deutschland entwickelt. Diese so genannte Freiburger Schule wurde unter anderem von Wal- ter Eucken begründet und ihre Vertreter werden in der Literatur auch als Ordoliberale be- zeichnet. Eucken greift den Methodenstreit zwischen Schmoller und Menger auf und versucht in seinem Ansatz die von ihm diagnostizierte „große Antinomie“ zu überwinden. Die bis dato bestehenden Theorieansätze, die Institutionen untersuchten, sind seiner Meinung nach deshalb gescheitert, weil sie nur eine Seite des Problems betrachten. Die Ökonomie „ist gezwungen, der historischen Vielfältigkeit der Wirtschaftsformen gerecht zu werden und gleichwohl die Probleme theoretisch allgemein zu behandeln. Die Erkenntnis der wirtschaftlichen Wirklich- keit verlangt beides “ (Eucken 1947: 27, H.i.O.). Eucken betrachtet demnach zuerst die histori- sche Wirklichkeit, leitet daraus die reinen Formen des Wirtschaftens ab und bildet aus diesen Formen Modelle. Zusätzlich ist er sich bewusst, dass die Wirklichkeit sich ständig ändert und dies beachtet werden muss. Dem Staat schreibt Eucken dabei die Aufgabe der richtigen Aus- gestaltung der regulierenden Institutionen zu, denn nur dann könne eine Wirtschaftsordnung realisiert werden, die sowohl individuelle Freiheiten, als auch eine gute Güterversorgung wie eine soziale Sicherung der Bevölkerung gewährleistet. Nach dem Zweiten Weltkrieg lieferten diese Erkenntnisse der Ordoliberalen das theoretische Fundament für die Wirtschaftsordnung der Sozialen Marktwirtschaft in Deutschland (vgl. Erlei, Leschke, Sauerland 1999: 37 f.).

Neben den erwähnten europäischen Denkschulen, hat sich auch in den USA eine Bewegung institutionellen Denkens entwickelt, die von der Jüngeren Historischen Schule mit beeinflusst wurde. Als ihre Hauptvertreter gelten Thorstein Veblen und John Roger Commons. Beide richten sich gleichermaßen kritisch gegen die herrschende neoklassische Lehre. Während die Neoklassik das Prinzip der Rationalität und des freien Wettbewerbs betont, hoben Veblen und Commons die Instinkte als Antriebskräfte des menschlichen Verhaltens hervor. Im Kapitel 4.2 werden die Ansätze von Veblen und Commons exemplarisch für die Denkrichtung der „alten“ (traditionellen) Institutionalisten näher erläutert.

2.2 Entwicklung des Institutionenbegriffs in der Soziologie

Die Beschäftigung mit dem Konzept von „Institutionen“ ist beinahe so alt wie die Soziologie selbst. In der Gründungsphase der Soziologie trugen die ersten Institutionentheorien und – analysen noch interdisziplinäre Züge. Sie untersuchten sowohl die Wirkung sozialer Instituti- onen auf das wirtschaftliche Handeln wie auch den umgekehrten Zusammenhang (vgl. Mau- rer, Schmid 2002: 13).

Durch Emile Durkheim wird der Begriff der Institution ins Zentrum der soziologischen Ana- lyse gerückt. Er beschreibt Institutionen anhand des Begriffs des soziologischen Tatbestandes. Dabei handelt es sich um eine Form des „sozialen Zwanges“, der von bestimmten „Gewohn- heiten“, „sozialen Überzeugungen“ und „Gebräuchen“ ausgeht und „von außen“ auf die Men- schen einwirkt (Durkheim 1965: 99). Institutionen sind damit „alle Glaubensvorstellungen und durch die Gesellschaft festgesetzten Verhaltensweisen“ (ebd.: 100).

Institutionen folglich Regeln, mit erwartetem Geltungsanspruch. Sie sind daher abzugrenzen von bloßen Regelmäßigkeiten des Handelns. Erst wenn diese Regelmäßigkeiten mit Gel- tungsanspruch erwartet würden, wären sie eine Institution. Auch ist Unterschied zum Begriff der Organisation zu beachten. Organisationen sind für bestimmte Zwecke eingerichtete, sozia- le Gebilde mit bestimmten Eigenschaften, die u.a. auf der Grundlage von institutionellen Re- geln aufgebaut sind. (vgl. Esser 2000: 5).

So vielfältig die Definitionen von Institution der verschiedenen Theoretiker auch sind, so geht es immer um die Regeln, die von den Akteuren eines Kollektivs erwartet werden und daher eine gewisse Geltung beanspruchen. Sei es aufgrund der Androhung von Sanktionen, dass Akteure diese Regeln befolgen, oder weil die Befolgung der Regeln schon im eigenen Interes- se als vernünftig angesehen wird.2

Den Institutionenbegriff des Neo -Institutionalismus hat weitgehend Richard Scott geprägt. In seinem Buch „Institutions and Organizations“ entwickelte eine Art „ analytical framework“3 des Institutionenbegriffs (keine Definition im eigentlichen Sinn), der zahlreich zitiert wird.

Institutionen allgemein sind, nach Scott, dauerhafte soziale Strukturen, die aus symbolischen Elementen, sozialen Aktivitäten und materiellen Ressourcen entstehen. Dabei sind sie relativ veränderungsresistent. Sie geben sowohl die Richtlinien und Ressourcen für bestimmte Hand- lungen vor, als auch dessen Restriktionen und Verbote. Institutionen werden meist über Gene- rationen weitergegeben, aufrechterhalten und reproduziert, wobei die Weitergabe durch unter- schiedliche Träger geschehen kann (z.B. Symbolsysteme, Routinen und Artefakte).

Scott unterscheidet Institutionen weiterhin nach ihrer Funktion. Die handlungsregulierende Kraft der Institutionen kann sich über regulative, normative und kognitive Mechanismen ent- falten (vgl. ebd. 2001: 51 ff). Diese drei Elemente von Institutionen bilden ein Kontinuum „from the conscious to the unconscious, from the legally enforced to the taken for granted“ (ebd.).

Mit Scott lassen sich Institutionen als Gebäude mit Säulen und Trägern beschreiben. Als insti- tutionelle Träger benennt Scott Routinen, soziale Strukturen und Kulturen, während er die institutionellen Säulen gemäß der unterschiedenen Mechanismen in regulative, normative und kulturell-kognitive einteilt.

Institutionen der regulativen Säule erzeugen Handlungen durch explizit formulierte Regeln und Gesetze. Die Einhaltung dieser Regeln erfolgt aufgrund von Belohnung bei Befolgung und Sanktionierung bei Nichtbefolgung, die meist von einer neutralen Partei ausgeübt wird. Die Handlung geschieht somit nach den Kriterien rationaler Wahl und die Quelle der instituti- onellen Kraft ist in diesem Fall Zwang. Wichtig ist jedoch auch der Glaube an die Legitimität des Systems.

Institutionen der normativen Säule generieren Handlungen über Normen und Werte, die so- wohl internalisiert, als auch von außen auferlegt sein können. Kontrollgremium ist hier eine abstrakte Autorität, deren Wirkung abhängig ist vom Grad ihrer Internalisierung oder vom ausgeübten Erwartungsdruck anderer Akteure auf das Individuum.

Institutionen der kulturell-kognitiven Säule beziehen sich auf die Art und Weise, wie die em- pirische Wirklichkeit erfahren wird. Dabei wird die subjektive Interpretation der sozialen Realität durch externe, kulturell geteilte Strukturen geformt. Dazu gehören vor allem gemein- same Konzeptionen von der Beschaffenheit der Wirklichkeit wie „wider belief systems and cultural frames“, „common scripts“ und common beliefs“ (ebd.: 58). Der Begriff des Skripts verweist darauf, dass die durch kognitive Institutionen geregelten Handlungen routinemäßig, selbstverständlich und quasiautomatisch ablaufen. Für Scott ist die kulturell-kognitive Dimen- sion von Institutionen „the major distinguishing feature of neoinstitutionalism within socio- logy“. (ebd.: 57).

Emile Durkheim machte die Analyse von Institutionen zum Gegenstand der Soziologie. Für ihn sollte sogar die Soziologie insgesamt die Wissenschaft von den Institutionen sein (vgl. ebd. 1965: 100). Von ihm werden alle Glaubensvorstellungen und von der Gesellschaft erwar- teten Verhaltensweisen als Institutionen bezeichnet und als soziale Tatbestände gefasst, die dem einzelnen als objektive Gegebenheiten gegenübertreten und dann als Verpflichtung wirk- sam werden, wenn sie von der Moral einer Gesellschaft oder Gruppe getragen werden (Durk- heim 1992: 43). Mit dem Begriff des „Kollektivbewusstseins“ wurde diese immaterielle so- ziologische Tatsache als ein für individuelles menschliches Handeln äußerlich bestimmender, zwingender Verursachungsfaktor postuliert. An dieser objektiven Realität muss man sich ori- entieren, sich ihr anpassen. Während Durkheim ein makrotheoretische, struktur- funktionalistische Erklärung und Analyse von Institutionen vertritt, konzipiert Max Weber seine soziologische Theorie als handlungstheoretische Variante des normativen Paradigmas. Stabile soziale Beziehungen können laut Weber nur dann entstehen, wenn Handlungen er- wartbar und verständlich gemacht werden können. Weber erkennt das Soziale in der gegensei- tigen Abhängigkeit der Handlungen der Individuen, die sich bei der Interpretation des Sinns ihrer Handlungen und Intentionen aufeinander beziehen müssen. Dabei richten sich die Hand- lungen der einzelnen Individuen nach objektiven Sinnstrukturen, die als richtig und deshalb als verbindliche Ordnung anerkannt wird. Wenn dies tatsächlich der Fall ist, spricht man von der sozial bindenden Geltung dieser Ordnung. Die Ordnung gewinnt an Bedeutung und Stabi- lität durch den Glauben von möglichst vielen Menschen eines Kollektivs an ihre Legitimität. Dazu kommt die Vorstellung von mehreren, nebeneinander bestehenden und sich widerspre- chenden Ordnungen, die die Soziologie, laut Weber, ohne Schwierigkeiten anerkennen kann.

„Denn sogar der Einzelne kann sein Handeln an einander widersprechenden Ordnungen orien- tieren“ (Weber 1980: 574). Die Umsetzung gesellschaftlicher Werte erfolgt bei Weber folg- lich durch subjektiv sinnhaftes Handeln.

An den Gedanken des Kollektivbewusstseins bei Durkheim hat Parsons mit dem Theoriege- bäude des Strukturfunktionalismus in der Nachkriegssoziologie angeknüpft (vgl. Jansen 2000: 3). Er analysiert die Gesellschaft als „soziale Struktur“ von Handlungen, die als eine Reihe von verhältnismäßig stabilen Beziehungsmustern zwischen „Handlungseinheiten“ betrachtet wurden. Hierbei interessierten als theoretische „Einheit“ solcher Strukturen von sozialen Handlungssystemen nicht handelnde Menschen als individuelle Ganzheiten, sondern lediglich Handelnde in ihrer Eigenschaft als Träger sozialer Rollen. Die Individuen können aufgrund von Sozialisation und Kontrolle gar nicht anders, als ihre Rollen zu spielen und die Werte des Kultursystems zu verinnerlichen. Nicht mehr nach verursachenden Faktoren des sozialen Handelns, sondern in erster Linie nach den Prozessen wird gefragt, durch die bestehende sozi- ale Normen- und Rollenstrukturen verinnerlicht werden, damit individuelle Motivation und gesellschaftliche Erwartungen übereinstimmen. Die Theorie Parsons wird in Kapitel 4.2.1 noch ausführlicher behandelt.

2.3 Verknüpfung zu Webers Zweck- und Wertrationalität

Anschließend an diese Herleitung der unterschiedlichen Konzepte von Institutionalismus in den beiden Disziplinen lässt sich eine Verbindung finden zu den von Max Weber explizit un- terschiedenen Arten von Rationalität.

Für Weber ist der einer Handlung zugrunde gelegte Sinn ausschlaggebend, damit sie als so- ziale Handlung bezeichnet werden kann. Das bedeutet, dass Akteure ihrem Handeln einen Sinn beimessen und in gleicher Weise dem Handeln von anderen. Weber unterscheidet in diesem Zusammenhang vier Typen sozialen Handelns: zweckrationales, wertrationales, affek- tuelles und traditionales Handeln (vgl. ebd. 1980: 566 f.).

Zweckrationales Handeln ist auf bestimmte Zwecke und Ziele hin orientiert und berechnet die Effektivität von Mitteln zur Erreichung dieser Ziele. Es erfasst die absehbaren Konsequenzen bestimmter Mittel und wägt die möglichen Ziele rational gegeneinander ab.

Wertrationales Handeln ist von der bewussten Überzeugung des Eigenwertes eines Handelns geleitet, ohne jede Berücksichtigung seines Erfolgs und seinen vorauszusehenden Folgen.

„Stets ist [...] wertrationales Handeln ein Handeln nach "Geboten" oder gemäss "Forderun- gen", die der Handelnde an sich gestellt glaubt." (Weber 1980: 44 ff.). Affektuelles Sich- verhalten wird durch spontane Affekte und emotionale Gefühlslagen bestimmt und traditiona- les Handeln resultiert aus fest etablierten Gewohnheiten, die durchgeführt werden, weil sie schon immer auf diese Weise ausgeführt wurden. Bei dieser Klassifizierung weist Weber dar- aufhin, dass diese Aufteilung nicht alle möglichen Fälle umfasst und dass soziales Handeln sehr selten „nur in der einen oder anderen Art orientiert ist“(ebd. 1980: 567). Es handelt sich also um eine idealtypische Unterscheidung des Handelns, die in der Praxis vorwiegend nur in Mischformen auftreten.

Dennoch kann diese Unterscheidung auf die unterschiedlichen Konzepte der Ökonomie und der Soziologie bezogen werden. Zweckrationales, instrumentelles Handeln ist demnach der Analysegegenstand der Ökonomie. Wer zweckrational handelt, wägt sorgfältig Zweck, Mittel und Nebenfolgen gegeneinander ab, um sich dann für die bestmögliche Handlungsalternative zu entscheiden.

Der Fokus der Soziologie hingegen richtet sich eher auf das wertrationale und traditionale Handeln von Akteuren. Das traditionale Handeln wird in dieser Arbeit mit unter den Begriff des wertrationalen Handelns gefasst, da in unserer modernen bzw. postmodernen Gesellschaft der Typus des traditionalen Handelns zurückgedrängt und auf eingelebte Rationalitäten be- schränkt ist. Wer also wertrational handelt, handelt ohne Rücksicht auf vorhersehbare Folgen im Dienst seiner Überzeugung. Der Handelnde richtet sich nach den Regeln und Forderungen, die er an sich selbst stellt. Handeln, das sich darüber hinaus an der Vorstellung einer legitimen Ordnung orientiert, ist im idealtypischen Fall vollkommen wertrational. Die Ordnung wird dabei zum Wert und Handlungen im Sinne der Ordnung sind demnach wertrational.

Diese Unterscheidung der Rationalitäten in Ökonomie und Soziologie zieht sich durch alle folgenden Kapitel dieser Arbeit. Und wenn dabei von zweck- bzw. wertrationalem Handeln die Rede ist, muss immer berücksichtigt werden, dass es sich um theoretisch konstruierte Ide- altypen handelt und sie deshalb auch nur so zu verstehen sind.

Im Folgenden werden die verschiedenen Forschungsprogramme von Ökonomie und Soziolo- gie dargestellt und zum Vergleich ihre maximale Unterschiedlichkeit herausgestellt. Demge- genüber wird jedoch betont, dass sie sich nicht nur wie eingangs erwähnt durch die gemein- same Suche nach den Bedingungen erfolgreicher Regelinstitution kennzeichnen lassen, son- dern auch durch zwei gleichgelagerte Prämissen: erstens durch Annahmen darüber, aus welchen Gründen Akteure handeln (Handlungsannahmen), als auch zweitens durch Annah- men über die situativen Bedingungen, unter denen Akteure ihre Absichten verfolgen und von denen ihr Handlungserfolg abhängt (Situationsannahmen) (vgl. Schmid, Maurer 2003: S. 11 f.).

3 Ökonomische Institutionentheorien

Der Modellkern des ökonomischen Erklärungsprogramms wurde innerhalb der sogenannten

„Neoklassik“ entwickelt, deren Kennzeichen der Methodologische Individualismus4, die Marginalitätsannahme und die Gleichgewichtsidee sind (vgl. Schmid, Maurer 2003: 12). Im Mittelpunkt der ökonomischen Analyse steht die Frage, inwiefern verschiedenartige instituti- onelle Konstrukte (z.B. Märkte, Verträge usw.) die marktlichen Austauschbeziehungen beein- flussen. Im Rahmen der Analyse wird untersucht, wie oder in welchem Zusammenhang Insti- tutionen das Verhalten der Gesamtheit, aber auch der individuellen Marktteilnehmer (Indivi- duen, Firmen usw.) und deren Austauschprozesse beeinflussen können. Um den in der Ökonomie immanenten Drang nach einer adäquaten Prognostizierung individuell-sozialen Agierens zu stillen, ist es hierbei ein zentrales Anliegen herauszufinden, wann welche institu- tionelle Struktur zu welchem (wirtschaftlichen) Verhalten führt und wie eine solche Struktur herbeizuführen ist bzw. welche Bestimmungsfaktoren ihr zugrunde liegen. Die Institutione- nökonomie als Ganzes, d.h. die Gesamtheit der bis dato existierenden Erklärungsansätze (sie- he Abb. 1), kann dazu allerdings kein einheitliches Bild liefern. Im Gegenteil, denn wie im folgenden kurz aufgezeigt werden soll, weichen die modelltheoretischen Herangehensweisen zur Erklärung von Institutionen im Rahmen des historischen von denen des neueren instituti- onalistischen Ansatzes stark voneinander ab. Durch den historischen Überblick über die Insti- tutionenökonomie wird in den nächsten Kapiteln deutlich, dass sich bereits vor knapp einem Jahrhundert und jetzt wieder in den letzten Jahren eine Annäherung der Ökonomie hin zur soziologischen Disziplin vollzogen hat (vgl. Richter 2001).

Die nächste Tabelle gibt einen Überblick über die in diesem Kapitel dargestellten Ansätze der Institutionenökonomie und ihre wichtigsten Vertreter. Darüber hinaus erfolgt eine Klassifizie- rung anhand der verwendeten Methodologie und des jeweiligen Analysefokus.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 1: Varianten institutionenökonomischer Ansätze (Quelle: eigene Darstellung)

3.1 Das Handlungsmodell des Homo oeconomicus

Das dem ökonomischen Institutionalismus zugrunde liegende Handlungsmodell konzipiert den Akteur als einen rational entscheidenden „homo oeconomicus“, der die folgenden Eigen- heiten aufweist: er handelt und trifft Entscheidungen rational – bei gegebener Präferenzord- nung, bei vollkommener Informiertheit und vollkommener Voraussicht – mit dem Ziel indivi- dueller Nutzenmaximierung. Jeder Akteur ist über alle Handlungsmöglichkeiten und Restrik- tionen vollständig informiert und orientiert sein Handeln ausschließlich an den eigenen Interessen.

Wie jedoch können die begrenzten Ressourcen auf die einzelnen nutzenmaximierenden Indi- viduen verteilt werden? Hierfür entwickelt die Ökonomie das Modell des Tauschs auf Wett- bewerbsmärkten, nach welchem die Allokation von Gütern „das Resultat frei vereinbarter Tauschbeziehungen zwischen zwei Tauschinteressenten [ist], die durch Konkurrenz- und Preismechanismus dezentral geregelt werden“ (Schmid, Maurer 2003: 14). Die unsichtbare Hand des Marktes führt zu einem Ausgleich von Angebot und Nachfrage, wobei zum einen Transaktionskosten völlig vernachlässigt werden und zum anderen die Existenz einer funktio- nierenden Eigentumsordnung als gegeben unterstellt wird (vgl. ebd.). Diese Interessenharmo- nie bei Transaktionen führt dazu, dass aus neoklassischer Sicht die institutionellen Rahmen- bedingungen für den Wirtschaftsablauf unerheblich sind. D.h., Institutionen gelten in der neo- klassischen Handlungstheorie als mehr oder weniger gleichgültig oder zumindest neutral ver- ankert.

Auch die Wirtschaftswissenschaftler waren sich der Begrenztheit des Idealtypus des homo oeconomicus bewusst, dessen Fähigkeit, sich stets für die optimale Lösung zu entscheiden, nichts mit dem menschlichen Entscheidungsverhalten in der realen Welt zu tun zu haben scheint (vgl. Erlei, Leschke, Sauerland 1999: 9). So haben die Vertreter der Neuen Institutio- nenökonomie versucht, Handlungstheorien zu konzipieren, die eine bessere Erklärungskraft bieten. Allen voran Simon, der den Idealtypus des homo oeconomicus für ein artifizielles Konstrukt hält und daher mit seinem verhaltenstheoretischen Konzept eine Alternative auf- zeigen will.

Er hält einesteils fest: “Everyone agrees that people have reasons for what they do. They have motivations, and they use reason (well or badly) to respond to these motivations and reach their goals.” (Simon 1986: 209). Andrerseits, so Simon, sei eine rein neoklassische Sichtweise unzureichend, um menschliches Verhalten zu erklären, da beispielsweise der Einfluss von Werten auf individuelle Entscheidungen vernachlässigt und nur das am Ende eines Rational- kalküls stehende Ergebnis betrachtet würde: “In economics, rationality is viewed in terms of the choices it produces, in the other social sciences, it is viewed in terms of the processes it employs” (ebd.: 210). Untersuche man jedoch die Entscheidungsprozesse der Individuen, so würde deutlich, dass jene eben nicht fähig seien, alle möglichen Handlungsalternativen wahr- zunehmen und alle Konsequenzen denkbarer Entscheidungen abzuschätzen. Daher könne der Mensch auch keine vollständige und konsistente Bewertung aller Alternativen vornehmen, woraus folgt, dass individuelle Wahrnehmungen die Handlungen beeinflussen (vgl. ebd.: 211). Dabei ist es für die Analyse unbedeutend, wie die Wertvorstellungen der Individuen entstanden sind (methodologischer Individualismus). Der Mensch ist also nach Simon nicht dazu in der Lage, zu optimieren, sondern er ist vielmehr ein routine- oder regelgesteuerter Organismus, der sich mit zufrieden stellenden Ergebnissen begnügt (Satisficing man) (vgl. Erlei, Leschke, Sauerland 1999: 9).

Nach dem Modell des Satisficing man werden einzelne Handlungsergebnisse nur noch mit „zufrieden stellend“ bzw. „nicht zufrieden stellend“ bewertet. Damit ein Akteur ein Ergebnis als zufrieden stellend einschätzt, muss es auf oder über seinem individuellen Anspruchsniveau liegen. Falls mehrere Alternativen existieren, die über dem Anspruchsniveau liegen, wird die- ses angehoben, bis nur noch eine Alternative übrig bleibt. Falls jedoch keine zufrieden stel- lenden Alternativen absehbar sind, wird das Individuum „eine erweiterte, d.h. über vertraute Routinen hinausgehende, Alternativensuche einleiten, sofern die kostengünstig möglich ist“ (ebd.: 10). Falls auch diese Suche erfolglos bleibt, muss es zu einer Absenkung des An- spruchniveaus kommen. Die wesentlichen Unterschiede zum Maximizing man sind zusam- menfassend folgende: 1) der Mensch ist nicht fähig, zu optimieren; 2) um in komplexen Um- welten handlungsfähig zu bleiben, hält er sich an etablierte (Routine-) Regeln; 3) zur Lösung neuer Probleme setzt er sich Anspruchsniveaus und strebt nach zufrieden stellenden Lösun- gen. Es ist somit u.a. Simons Verdienst, durch seine grundlegende Annahme der beschränkten Rationalität, die Bedeutung von Regeln herausgestellt zu haben. Denn in einer Welt, in der die Akteure die komplexen Details und Anforderungen der Umwelt nicht vollständig erfassen können, ist regelgeleitetes Handeln am effizientesten.

Es bleibt folglich festzuhalten, dass die Vertreter der traditionellen ökonomischen Institutio- nentheorie vom Handlungsmodell des vollständig informierten und nutzenmaximierenden Akteurs (Maximizing man) ausgehen, wohingegen den Theorien der Neuen Institutionentheo- rie das Modell des begrenzt rationalen, nutzenoptimierenden Akteurs zugrunde liegt. Ausge- hend von diesen unterschiedlichen Handlungsvoraussetzungen, sind grundlegende Argumen- tationsunterschiede bezüglich Institutionen zwischen den traditionellen und den neueren An- sätzen nicht verwunderlich. Dass aber auch die Modifizierungen innerhalb der traditionellen und der neueren ökonomischen Ansätzen mehr oder weniger unterschiedlich ausfallen, wird in den nächsten beiden Unterkapiteln dargestellt.

3.2 Zwischen Ökonomie und Soziologie: Habitualisierungsansatz

Neben der Theoriebildung in den in Kapitel 2.2 genannten europäischen Schulen, die Institu- tionen berücksichtigten, entwickelte sich auch in den USA eine Bewegung institutionellen Denkens. Diese war von der Jüngeren Historischen Schule beeinflusst, da einige ihrer Vertre- ter in Deutschland studierten (vgl. Erlei, Leschke, Sauerland 1999: 38). Als Gründerväter des traditionellen Amerikanischen Institutionalismus, der Ende des 19. Jahrhunderts entstand, gelten Thorstein Veblen und John Roger Commons. Als gemeinsamer Ausgangspunkt der Überlegungen Veblen und Commons gilt die Auffassung, dass Institutionen das Verhalten der Marktteilnehmer auf unterschiedliche Weise beeinflussen und damit dirigieren. Institutio- nen sind im Rahmen der traditionellen Herangehensweise die den individuellen Handlungen zugrundeliegende Glaubens- und Wertesysteme, die aus „konkreteren“ Norm- und Regelsys- temen – die wiederum Institutionen sind – individuell abgleitet werden. Institutionen sind demnach habitualisierte Phänomene. Sie konstituieren sich über wiederholendes, strukturier- tes, auf bestimmte Reize reagierendes Problemlösungsverhalten (deshalb Habitualisierungs- ansatz vgl. Abb.1). Der Habitus kann definiert werden als unbewusste und selbstauslösende Neigung, ein zuvor ausgeübtes Handlungsmuster zu übernehmen. Habitus sind die Ergebnisse vorhergehender Wahlen und gelten als bewusste Mittel, um endlose Überlegungen zu vermei- den (vgl. Hodgson 1998: 178). Habitus werden als entscheidend für die Formation und die Erhaltung von Institutionen angesehen, denn gelernte Fähigkeiten sind teilweise eingebettet in Habitus. Und wenn Habitus ein gemeinsamer Teil einer Gruppe oder sozialen Kultur werden, wachsen sie zu Routinen und Bräuchen. Institutionen wiederum werden geformt als beständi- ge und integrierte Gesamtheiten von Sitten und Routinen. Habitus und Routinen konservieren somit Wissen und die Institutionen wirken folglich über die Zeit hinweg als Überträger dieses Wissens (vgl. Hodgson 1998: 180). Anhand dieser Ausführungen kann man feststellen, dass die historische, traditionelle Institutionenökonomie sehr starken Bezug auf soziologische Er- kenntnisse nimmt, um ökonomische Institutionen zu erklären (vgl. Kalleberg 1995: 1205).

Sowohl Veblen als auch Commons lehnen es entschieden ab, die Wirkungen dieser „konkre- teren“ oder formaleren Norm- und Regelsysteme auf die Akteure anhand eines stilisierten Individuums zu untersuchen und widerstreben damit der verbreiteten Methodik des methodo- logischen Individualismus in den Wirtschaftswissenschaften. Begründend argumentieren sie, dass das durch ständige Evolution gekennzeichnete sozioökonomische System zu komplex und interdependent sei, um es auf deduktive Weise erklären zu können. Es wird eine kollekti- vistische Sichtweise präferiert, um eine exaktere Erklärung institutioneller Wirkung auf die Gesellschaft zu ermöglichen (vgl. Groenewegen, Kerstholt, Nagelkerke 1995: 469).

3.2.1 Veblen: Evolutorische Erklärung von Institutionen

Veblen entwickelt seine Theorie ausgehend von der Kritik an der herrschenden neoklassi- schen Lehre. Diese berücksichtige weder die Technologie bzw. den technischen Fortschritt der Produktion, noch die Institutionen, die das Agieren der Wirtschaftssubjekte beeinflussen.

Für die Entstehung und Veränderung von gesamtwirtschaftlicher Entwicklung und damit auch institutioneller Strukturen, schreibt Veblen (und später auch Commons) dem technischen Fortschritt (beispielsweise in Form neuer Informationen) eine herausragende Bedeutung zu. Dieser ist letztlich dafür verantwortlich, dass sich die soziokulturellen Strukturen (wie z.B. Werte, Normen, Routinen) und andere Institutionen über die dabei aufkommenden Konflikte stets neu konfigurieren (dynamischer Institutionalisierungsprozess). Im Unterschied zu Com- mons, der diese Neukonfiguration im Rahmen kooperativer (bzw. demokratie-ähnlicher) Ent- scheidungsprozesse beschreibt, erfolgt diese in Veblens Terminologie durch nicht-kooperative Kräfte („irreconcilable forces“) (vgl. Kalleberg 1995: 1205).

Die Institutionen wirken in diesem Zusammenhang, zumindest auf kurzfristige Sicht, eher wachstums- bzw. fortschrittshemmend. Somit entsteht eine Lücke zwischen dem technischen Voranschreiten sowie den zu seiner Nutzung etablierten Verhaltensweisen einerseits und den durch Sitten und Traditionen geprägten Verhaltensweisen der Akteure andererseits. Langfris- tig gesehen, werden sich aber die „bremsenden“ Institutionen unter dem Druck des Fort- schritts anpassen (vgl. Erlei, Leschke, Sauerland 1999: 39).

3.2.2 Commons: Regulatorische Erklärung von Institutionen

Commons wollte im Vergleich zu Veblen nicht die Neoklassik durch eine neue, reine Institu- tionentheorie ersetzen, sondern er wollte ihr ein ergänzendes, institutionentheoretisches Theo- riegebäude zur Seite stellen.

Unterschiedlicher Auffassung waren beide weiterhin hinsichtlich der Wirkung von Institutio- nen auf die (marktlichen) Akteure. Während Veblen in seiner evolutorisch-geprägten Heran- gehensweise einen starken Einfluss von kulturellen Aspekten auf das individuelle Verhalten zugrunde legte, konzentrierte sich Commons in starkem Maße auf die Wirkung von freiwillig bzw. künstlich geschaffenen Regelsystemen (z.B. Gesetze) auf die Individuen und deren In- teraktion in der Gesellschaft (vgl. Kalleberg 1995: 1205). In Veblens Sichtweise wirken letz- tere aber, wie bereits erwähnt, eher hemmend auf das von kulturellen Vorstellungen geprägte Leben der Akteure in der sozialen Gemeinschaft, während Commons sie als Grundlage für ein gemeinschaftliches Leben als unerlässlich ansieht. Demnach lässt sich für Commons konsta- tieren, dass er den Prozess der Institutionalisierung als Selektionsprozess versteht, der letztlich in effizient regulierenden Institutionen resultiert. Den Güteraustausch am Markt sieht er nicht allein als Zusammentreffen von Angebot und Nachfrage an. Der Austausch von Gütern ist für Commons mit einer Vielzahl von Rechten und Pflichten verbunden, die in Traditionen, Ge- wohnheiten und Gesetzen begründet sind. Der Austausch von Gütern findet immer innerhalb der jeweiligen institutionellen Beschränkungen statt (vgl. Erlei, Leschke, Sauerland 1999: 39 f.).

Während Veblen also die sich entwickelnde Kultur einer Gesellschaft als für die Handlungs- wahl entscheidende Institution versteht, sieht Commons bestehende – und damit effiziente – Gesetze und Regelsysteme als für die individuelle Entscheidung relevanten Institutionen an.

Der von Commons erstmals im Zusammenhang mit Institutionen formulierte Effizienzgedan- ke wurde von den Vertretern der neueren institutionenökonomischen Ansätze aufgegriffen und als zentraler Baustein ihrer theoretischen Auseinandersetzung mit Institutionen hervorge- hoben.

3.3 Entsoziologisierung: Rational-Choice-Ansatz

Es ist eine Besonderheit des Neo-Institutionalismus, dass sich fast zeitgleich neben dem tradi- tionellen Institutionalismus ein zweiter „neuer Institutionalismus“ entwickelt hat - allerdings in relativer Isolation davon - den Hall und Taylor „Rational Choice Institutionalismus“ nen- nen (vgl. Hall, Taylor 1996: 942).

Innerhalb dieser Bewegung ist ein Prozess erkennbar, in dem sich das ökonomische Ver- ständnis menschlichen Verhaltens hin zu einem vollständig rationalen Modell ökonomischer Entscheidungen entwickelt hat.

Für diese Theorierichtung von wesentlicher Bedeutung sind u.a. die Abwandlungen des neo- klassischen Modells durch Herbert A. Simon, Oliver E. Williamson, Douglass C. North und Ronald Coase. Während Simon mit seinem Konzept der begrenzten Rationalität (bounded rationality) die Aufgabe der Idealvorstellung eines perfekt informierten, nutzenmaximieren- den Individuums zugunsten eines Modells des Satisfying fordert (vgl. Kapitel 3.1), erklärt Coase in seinen Theorien, dass die neoklassische These, nach welcher die Abwicklung von Tauschakten keinerlei Transaktionskosten erfordere, unhaltbar geworden ist. Diese Coasesche Grundidee hat Williamson unmittelbar für die Entwicklung einer ökonomischen Theorie der Institutionenentstehung fruchtbar gemacht (vgl. Schmid, Maurer 2003: 16).

North nimmt in seiner Institutionentheorie Bezug auf das Simon’sche Konzept der beschränk- ten Rationalität, denn die limitierten Fähigkeiten der Individuen machen für ihn Institutionen überhaupt erst notwendig.

Diese Autoren gehen nicht alle vom selben Ansatz aus, sondern greifen sich vielmehr einzel- ne Probleme heraus, die sie mit unterschiedlichen Methoden bearbeiten. Allen gemeinsam ist jedoch die Wahrnehmung der Existenz von Transaktionskosten. Nach Williamson findet eine Transaktion statt, wenn ein Gut oder eine Leistung über eine technisch trennbare Schnittstelle hinweg übertragen wird. Die Aufmerksamkeit gilt jedoch nicht so sehr dem Güteraustausch selbst, als vielmehr der davon logisch zu trennenden Übertragung von Verfügungsrechten. Transaktionskosten können im weitesten Sinne als jene Kosten bezeichnet werden, die allge- mein im Rahmen der Abwicklung von Tauschbeziehungen (Transaktionen) anfallen. Dabei unterscheidet man zwischen Anbahnungskosten (z.B. durch Kommunikation, Reisen), Ver- einbarungskosten (z.B. durch Rechtsberatung), Kontrollkosten (z.B. durch Qualitätsüberwa- chung) und Anpassungskosten (z.B. durch nachträgliche Änderungen).

3.3.1 Williamson: Transaktionskostenansatz

Oliver Williamson hat in seinem Buch „Marktets and Hierarchies“ (1975) die Bezeichnung „New Institutional Economics“ eingeführt und bald wurde es zum Schlagwort für die wieder aufgelebte ökonomische Institutionenanalyse.

Williamson verfolgt zwar den neoklassischen Maximierungsansatz prinzipiell weiter, fügt aber einen weiteren für die neuere Institutionenökonomie wichtigen Aspekt hinzu, indem er den Menschen opportunistisches Verhalten unterstellt. Es ist für ihn offensichtlich, dass viele Individuen versuchen, unter Anwendung von List (Präferenzverschleierung, Datenfälschung etc.) ihren Nutzen zu maximieren. Dadurch steigt einerseits die Unsicherheit bei Markttrans- aktionen, andererseits erhöhen sich die ohnehin schon existierenden Transaktionskosten, da die Akteure z.B. vor Vertragsabschluss Informationen über die Tauschpartner sammeln, um ihr Risiko zu mindern, oder weil sie nach der Einigung Überwachungskosten tragen müssen, da sie wegen der Annahme opportunistischen Verhaltens nicht sicher sein können, dass der Vertrag eingehalten wird (Prinzipal-Agenten-Problematik, siehe Kapitel 3.3.2). Unter diesen Bedingungen erscheinen Institutionen – entgegen den Annahmen der orthodoxen Ökonomik - als notwendige Einrichtungen zur Koordination menschlicher Interaktion. Sie vermögen es, Unsicherheiten und Transaktionskosten zu verringern, schränken den Opportunismus ein und erleichtern somit das Zusammenleben.

Das Phänomen der Transaktionskosten wurde erstmals von Coase beschrieben. Dies wurde zunächst kaum zur Kenntnis genommen und erst knapp dreißig Jahre später wiederentdeckt. In den siebziger Jahren kam Williamson auf die Transaktionskostenüberlegungen von Coase zurück und entwickelte daraus den Transaktionskostenansatz.

Ausgehend von der Annahme, dass die Akteure eine effiziente, also mit so geringen Kosten wie möglich verbundene Gestaltung der Tauschbeziehung anstreben, sucht der Transaktions- kostenansatz zu erklären, warum bestimmte Transaktionskosten in bestimmten institutionellen Arrangements, wie z.B. auf Märkten oder in Organisationen, mehr oder weniger effizient ab- gewickelt und organisiert werden (vgl. Schulze 1997: 14). Die Höhe der von Tauschbezie- hungen verursachten Kosten bestimmt sich nach Williamson durch die Spezifität der dabei getätigten Investitionen, der existierenden Unsicherheiten sowie der Häufigkeit der Investitio- nen (vgl. Picot et al. 1999: 69 f.). Anhand der genannten Merkmale können adäquate instituti- onelle Arrangements, in der Regel Verträge, abgeleitet werden, die sich ebenfalls bezüglich Anreizintensität, Kontrollmechanismen sowie Anpassungsfähigkeiten und Kosten unterschei- den; zwangsläufig wirken sich damit die institutionellen Arrangements selbst auf die Effizienz der Abwicklung und Organisation von Transaktionskosten aus. In Anlehnung an Coase, der nach den Ursachen für die Existenz von Organisationen fragte, hat der Ansatz vor allem im Bereich der Organisationstheorie Anwendung gefunden. So hat insbesondere Williamson ei- nen wesentlichen Beitrag zur Erklärung firmenspezifischen Verhaltens unter alternativen in- stitutionellen Bedingungen geleistet (vgl. Schulze 1997: 14).

3.3.2 Spence: Prinzipal-Agenten-Ansatz

Gegenstand der Prinzipal-Agenten-Theorie (synonym Agenturtheorie) ist die Institution des Vertrages sowie der Charakter der durch diesen Vertrag dargestellten Beziehung zwischen dem Auftraggeber, dem so genannten Prinzipal, sowie dem als Agent bezeichneten Auftrag- nehmer. Auf der Grundlage der im Zusammenhang mit dem Menschenbild des modernen homo oeconomicus vorgestellten Eigenschaften, beispielsweise dem Streben nach Maximie- rung des individuellen Nutzens sowie der begrenzten und asymmetrischen Informationslage, bescheinigen Vertreter dieses Ansatzes ein so genanntes Principal-Agent-Problem. Dieses entsteht aufgrund vorhandener Informationsasymmetrien zwischen Prinzipal und Agent, die für den Agenten Verhaltensspielräume für vertragsabweichendes Verhalten eröffnen. Der Auftraggeber ist demzufolge nicht in der Lage, die Handlungen des von ihm Beauftragten vollständig zu kontrollieren. Dabei ist es besonders risikoreich für den Auftraggeber, dass der Auftragnehmer nicht nur sein eigenes, sondern auch das Nutzenniveau des Auftraggebers beeinflussen kann. Das Informationsproblem zwischen Prinzipal und Agent äußert sich auf zwei Arten: Zum einen besitzt der Agent gegenüber dem Prinzipal einen Informationsvor- sprung bezüglich des von diesem geleisteten Arbeitsaufwandes (hidden action). Darüber hin- aus gilt dieses Informationsverhältnis auch für die durch die Arbeit des Agenten erzielbaren Ergebnisse. Das heißt, der Prinzipal kann die Handlungen des Agenten zwar beobachten, aber nicht beurteilen (hidden information). Bedingt durch den daraus resultierenden Informations- vorsprung ist der Agent in der Lage, seine eigenen Interessen zu verfolgen. Durch diese dis- kretionären Verhaltensspielräume entstehen für die Akteure so genannte Agency-Kosten, die definiert werden als die Differenz zwischen einer bei vollkommener Information erzielbaren First-best-Lösung und der bei unvollkommener Information realisierten Second-best-Lösung. (vgl. Picot et al. 1999: 86). Die Möglichkeit, dem auch als shirking bezeichneten, opportunis- tischen Verhalten des Agenten entgegenzuwirken bzw. vorzubeugen, hat der Prinzipal durch die Gestaltung von Anreiz- und Kontrollstrukturen. Während Anreizstrukturen vertragsge- rechtes Handeln des Auftragnehmers belohnen und damit wahrscheinlicher machen, wird durch Kontrollstrukturen mit negativen Sanktionen gedroht. Bei der Gestaltung von Organisa- tionen muss es dem Prinzipal deshalb maßgeblich um die Entwicklung von Anreiz- bzw. Kontrollmechanismen gehen, die bewirken sollen, dass die Agenten in ihrem eigenen Interes- se die Ziele ihres Auftraggebers so weit wie möglich verfolgen (vgl. Schulze 1997: 13). Kri- tisch anzumerken ist, dass die Institutionenbildung allein durch die einseitige Präferenz für die Perspektive des Prinzipals untersucht wird.

3.3.3 Coase: Verfügungsrechte-Ansatz

Ronald Coase gilt nicht nur als Wegbereiter des Transaktionskostenansatzes (siehe Kapitel 3.3.1), sondern er legt 1960 mit seinem Aufsatz „The problem of the social cost“ auch den Grundstein für den Ansatz der Verfügungsrechte (englisch Property Rights Theory), indem er auf die Schwierigkeiten hinwies, die externe Effekte wirtschaftlichen Handelns auslösen kön- nen, wenn die betroffenen Eigentums- und Verfügungsrechte nicht eindeutig zugeordnet sind.

Property Rights sind im sozialen Raum festgelegte und mit Sanktionen bewehrte Verfügungs- rechte von Wirtschaftssubjekten an Gütern. Sie regeln den Verkehr zwischen den Gutsbesit- zern, indem sie die Ansprüche verschiedener Personen an einem Gut regeln. Sie setzen sich zusammen aus dem Nutzungsrecht an einem Gut, dem Recht auf Aneignung des Erfolges, dem Recht auf Veränderung von Form und Substanz des Gutes und dem Recht auf Veräuße- rung des Gutes verbunden mit der Aneignung des Liquiditätserlöses. Der Wert eines Gutes wird somit nicht allein durch dessen physikalische Eigenschaften determiniert, sondern auch durch die ausübbaren Handlungs- und Verfügungsrechte an diesem Gut (vgl. Picot et al. 1999: 55). Verfügungsrechteverteilungen sind nicht unveränderlich; durch Verträge können Proper- ty Rights übertragen werden. In Unternehmen hingegen werden sie durch organisatorische Regelungen auf der Grundlage der Unternehmensverfassung zugeordnet. Das System der Ver- fügungsrechte in einem Wirtschaftssystem definiert die Positionen der Wirtschafter im Hin- blick auf die Nutzung knapper Ressourcen. Eine der zentralen Annahmen ist deshalb, dass die gegebene Allokation von Eigentumsrechten die Anreiz- bzw. Motivationsstruktur der Akteure und damit ihr ökonomisches Verhalten bestimmt (vgl. Schulze 1997: 11).

Die Allokation von Verfügungsrechten beeinflusst die Anreize und das Verhalten der Akteure in mehr oder weniger vorhersehbarer Weise. Je vollständiger die Property Rights an einem Gut dem Handelnden zugeordnet sind, desto effizienter wird er handeln. Denn der Handelnde kann alle Folgen seiner Handlung selbst beeinflussen. Er allein kommt für Gewinn und Ver- lust auf. Um einem möglichen Trittbrettfahrer-Problem innerhalb einer Organisation entge- genzuwirken, gibt die Proberty-Rights-Theorie die Handlungsempfehlung, die Verfügungs- rechte in der Weise zu verteilen, dass möglichst vollständige Rechtebündel mit der Nutzung ökonomischer Ressourcen verbunden und dem Handelnden zugeordnet sind. Die Entschei- dungsträger sollen folglich mit Entscheidungsrechteten ausgestattet werden um sie somit an den Folgen ihrer Entscheidungen zu beteiligen (vgl. ebd.: 64 f.). Eine Annahme der Theorie der Verfügungsrechte ist dabei, dass keine Transaktionskosten berücksichtigt werden müssen, was in der Realität kaum zu finden ist. Es müssen daher in der Praxis die anfallenden Trans- aktionskosten bei der Verteilung der Handlungs- und Verfügungsrechte einkalkuliert werden.

Anwendung findet die Property Rights Theorie im Rahmen des Coase-Theorems. Dies besagt, dass die Teilnehmer eines Marktes Probleme, die durch externe Effekte entstehen selbst lösen können, ohne auf das Eingreifen von Dritten warten zu müssen. Externe Effekte werden dabei verstanden als nicht kompensierte Nutzenveränderungen, die ein Wirtschaftssubjekt durch seine Handlungen bei anderen Wirtschaftssubjekten auslöst. Andere Handelnde werden also geschädigt, ohne dafür eine Kompensation zu erhalten. Vorausgesetzt die Eigentumsrechte sind eindeutig definiert und es liegen keine Transaktionskosten vor, dann werden die von ei- ner Externalität betroffenen Akteure durch Verhandlungen eine effiziente Lösung erzielen. Die Lösung ist dabei unabhängig von der Aufteilung der Eigentumsrechte. Sowohl der Verur- sacher von externen Effekten als auch das Opfer können mit Rechten ausgestattet sein. Es wird immer ein Handel stattfinden und die Verhandlungen führen immer zu dem selben Allo- kationsergebnis.

Anhand des Coase-Theorems kann also erklärt werden, wie Märkte entstehen und wie ein Gleichgewicht entsteht. Märkte sind in der Lage, die an externe Effekte geknüpften Probleme selbstständig auszuräumen und die Ressourcen pareto-effizient aufzuteilen.5

[...]


1 Für einen überblicksartige Darstellung der Geschichte der Institutionenökonomie siehe Erlei/ Leschke/ Sauer- land, 1999

2 Im Gegensatz zu den ökonomischen Institutionentheorien gelten Institutionen in der Soziologie grundsätzlich für alle Handlungsfelder als unerlässlich, ohne dass ihre handlungsleitende Wirkung immer eine rationale Prob- lemlösung oder einen effizienten Ressourceneinsatz hervorbringen muss.

3 Scott selbst bezeichnet dies so in seiner Überschrift zu Kapitel 3.

4 Methodologischer Individualismus eine grundlegende Forschungsrichtung, die nicht von über individuell- kollektiven, sozio-kulturellen Strukturen, Systemen und Ganzheiten ausgehen, sondern vom menschlichen Indi- viduum und dessen Verhalten (vgl. Hillmann, 1994, S. 550).

5 Eine pareto-effiziente Aufteilung meint eine Allokation von Gütern, zu der keine Alternative besteht, bei der nicht einer besser gestellt werden kann, ohne dass diese Verbesserung des einen Akteurs eine Verschlechterung für den anderen Akteur bedeutet.

Ende der Leseprobe aus 113 Seiten

Details

Titel
Theoretischer Vergleich ökonomischer und soziologischer Institutionentheorien und praktische Implikationen für betriebliche Anreizsysteme
Hochschule
Otto-Friedrich-Universität Bamberg
Note
1,7
Autor
Jahr
2008
Seiten
113
Katalognummer
V124680
ISBN (eBook)
9783640298341
Dateigröße
1004 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Theoretischer, Vergleich, Institutionentheorien, Implikationen, Anreizsysteme, Institution, Normen, Werte, Wertemanagement, Handlungstheorien, Ökonomie, Soziologie, intrinsische, Motivation, Motivationstheorien, extrinsisch, Anreiz, soziologische Handlungstheorie
Arbeit zitieren
Dipl.-Soz. Gabriele Riedel (Autor:in), 2008, Theoretischer Vergleich ökonomischer und soziologischer Institutionentheorien und praktische Implikationen für betriebliche Anreizsysteme, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/124680

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