Aspekte des Kinder- und Jugendbuches im deutsch-deutschen Vergleich


Examensarbeit, 2008

71 Seiten, Note: 2-3


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1 Kinderliteratur im deutsch-deutschen Vergleich: Unterscheidung von Kinder- und Jugendbuch, Familie und Familienpolitik in beiden deutschen Staaten in den siebziger Jahren des 20. Jahrhunderts

2 Die Familie in der Kinder- und Jugendliteratur (KJL) der 70er Jahre
2.1 Frauenbewegte Zeiten: Die Darstellung der Institution Familie in der KJL der BRD in den 70er Jahren
2.2 Frauen in die Produktion: Die Darstellung der Institution Familie in der KJL der DDR in den siebziger Jahren

3 Familiale Aspekte der 70er Jahre im deutsch-deutschen Vergleich am Beispiel zweier Kinderromane
3.1 Zwei ausgewählte Beispielbücher: Bekannte Autoren, hohe Auflagen, verfilmte Stoffe
3.1.1 Christine Nöstlinger als Repräsentantin der problemorientierten und phantastischen Kinderliteratur der BRD
3.1.1.1 Leben und literarisches Schaffen: Von der Hausfrau zur Schriftstellerin
3.1.1.2 Thematische Schwerpunkte ihrer Werke: Selbstverwirklichung und Selbstbestimmung
3.1.2 Wir pfeifen auf den Gurkenkönig – eine reale Familie unter phantastischem Einfluss
3.1.2.1 Die Entstehung eines Kinderbuchklassikers in Zeiten des Aufbruchs und der Emanzipation
3.1.2.2 Die Geschichte einer Rebellion als Auflehnung gegen autoritäre Strukturen
3.1.3 Peter Brock als Repräsentant der problemorientierten und humoristischen Kinderliteratur der DDR
3.1.3.1 Leben und literarisches Schaffen: Postler, Filmemacher und auch Schriftsteller
3.1.3.2 Thematische Schwerpunkte seiner Werke: (Un)gewöhnlicher Alltag zwischen Schule und Zuhause
3.1.4 Ich bin die Nele – Einflussreiche Phantasterei einer Individualistin
3.1.4.1 Die Entstehung eines Kinderbuchklassikers in Zeiten der Umsetzung der Festlegungen des Familiengesetzbuches
3.1.4.2 Nele Sonntag bewährt sich im familialen wie im sozialen Umfeld
3.2 Familiendarstellung im direkten Vergleich
3.2.1 Familienzusammensetzung in beiden Literaturbeispielen
3.2.2 Die Rolle der Mutter: zwischen Haushalt und Selbstverwirklichung
3.2.3 Die Rolle des Vaters: zwischen Versorger, Patriarch und Vorbildfigur
3.2.4 Rolle des/r Kindes/r: zwischen Erziehung und Selbsterfahrung
3.2.5 Familienleben: Schlüsselkinder vs. Nesthäkchen
3.2.6 Schulalltag: kollektivierte Freizeit vs. individualisierte Freiheit

4 Ergebnisse der Analyse von Gemeinsamkeiten und Unterschieden in der KJL unter familialem Aspekt

5 Literaturangaben

1 Kinderliteratur im deutsch-deutschen Vergleich: Unterscheidung von Kinder- und Jugendbuch, Familie und Familienpolitik in beiden deutschen Staaten in den siebziger Jahren des 20. Jahrhunderts

Der deutsche Jugendbuchforscher Klaus Doderer definierte Kinderliteratur im Kinderlexikon der Kinder- und Jugendliteratur als eine Textsorte, die ausdrücklich für Kinder produziert wird: Spezifische Kinderliteratur[1]. Sie stellt einen Sammelbegriff für die gesamte Produktion von Werken für Kinder dar, in den sowohl belletristische Werke als auch Sach- und Fachbücher einbezogen werden. Die Definition von Jugendliteratur steht in großen Teilen in Übereinstimmung mit der von Kinderliteratur. Es wird unterschieden zwischen spezifischer Jugendliteratur und der Jugendlektüre, die Jugendliche über das Angebot für sie hinaus noch lesen.[2] Diese Literaturform umfasst alle Texte für junge Menschen, die nicht mehr Kinderliteratur, aber auch noch nicht als Erwachsenenliteratur deklarierte Bücher lesen wollen.

Wie die Literatur allgemein, kann auch die Kinder- und Jugendliteratur in die Gattungen Epik, Dramatik, Lyrik oder Sachtexte eingeteilt werden, wie zum Beispiel in Kindergeschichte, Roman, Laienspiel, Trauerspiel, Kinderreim und Stimmungsgedicht, erzählender Sachtext und Lehrbuch.[3] Bei seiner Definition dieser Literaturform deutet Klaus Doderer an, dass diese in Stil und Sprache den Tendenzen der Erwachsenenliteratur, jedoch mit einer gewissen Verzögerung, folgt. Weiterhin ist zu erkennen, dass Kindern in ihren Entwicklungsstufen und den damit verbundenen unterschiedlichen Interessen Verschiedenes angeboten wird – daher auch die Einteilung in Kinderliteratur und Jugendliteratur.

In den Beiträgen zur Geschichte, Kritik und Didaktik im bürgerlichen Zeitalter[4] schreibt Malte Dahrendorf in einer Definition von einer intentionalen Kinder- und Jugendliteratur speziell für Kinder, die von einer Kinder- und Jugendliteratur zu unterscheiden ist, die nicht speziell für Kinder und Jugendliche verfasst wird. Im Gegensatz dazu geht Hans-Heino Ewers aufgrund der Ausprägung dieser Literatur und der unterschiedlichen Versuche, diese definitorisch zu bestimmen, davon aus, „daß es eine allumfassende, in jeder Hinsicht und zu allen Zeiten gültige Definition dieses kulturellen Phänomens nicht geben kann und dass es auch gar nicht sinnvoll ist, danach zu suchen“[5]. Dies liegt unter anderem daran, dass jede Definition unter historischen und sozialen Voraussetzungen entsteht, die sich, wie auch Wertesysteme und Kindheitsbilder, im Laufe der Zeit ändern. Dennoch ist die Kinder- und Jugendliteratur stets als die Gesamtheit der von Kindern und Jugendlichen tatsächlich konsumierten Literatur verstanden worden, die einen Ausschnitt aus dem jeweiligen literarischen Gesamtangebot einer Epoche darstellt.[6] Neben der Definition der „tatsächlich konsumierten“[7] Kinder- und Jugendliteratur gibt es jene, die sich auf die Literatur bezieht, welche laut Autoritäten und Verlegern konsumiert werden sollte. Hierfür hat sich in der Kinderliteraturforschung der Begriff der „intentionalen Kinder- und Jugendliteratur“[8] eingebürgert. Im geschichtlichen Verlauf zeigen sich bei der Definition des Kinder- und Jugendbuches auch in Bezug auf die Einordnung nach Altersstufen Schwankungen und Veränderungen.

Der Begriff des DDR-Kinder- und Jugendbuches wurde nach der Entstehung zweier deutscher Staaten festgelegt: Bezeichnet wurden Bücher, die von AutorInnen in der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) und im Anschluss daran - im Zeitraum von der Staatsgründung der DDR 1949 bis zum Ende dieses Staates 1990 - in der DDR verfasst und verlegt worden waren, während jedoch Übersetzungen und deutschsprachige Lizenzen nicht dazu gerechnet wurden.[9] In der DDR gilt daher die Kinderbuchliteratur seit den 60er Jahren als Literatur für Leser unter 14 Jahren. Die Jugendliteratur ist dort für 14-bis 18-jährige Leser bestimmt.[10] Dem gegenüber steht auf westdeutscher Seite eine vorwiegend auf verlegerischer, buchhändlerischer und bibliothekarischer Ebene vorgenommene Differenzierung zwischen Kinder- und Jugendbuch, bei der das Kinderbuch für Leser bis zum Alter von 10/11 Jahren und das Jugendbuch für 12- bis 14-jährige Leser bestimmt ist. Die Bezeichnungen der Literatur für Leser ab 14 Jahren unterliegen in der BRD Schwankungen. Sie wird ‚Literatur für junge Leser ab 14’ bzw. für ‚junge Erwachsene’, Jeansliteratur’[11] u. dgl. m. genannt.

Im Allgemeinen kann gesagt werden, dass das Kinder- und Jugendbuch zielgerichtet und dem Alter entsprechend für Kinder und junge Erwachsene geschrieben wird, dessen Abstufungen nicht eindeutig determiniert werden kann; Altersvorgaben erscheinen dabei ausschließlich als Richtlinien für die Leser. Seit den Anfängen der Unterscheidung beider Bezeichnungen werden diese begrifflich zusammengefasst und gehen bezüglich der Altersabgrenzung ineinander über, was u. a. deshalb folgerichtig ist, weil seit jeher einige Jugendliche auch Lektüre, die für Kinder, und andererseits Kinder solche, die erst für Jugendliche bestimmt ist, konsumieren.

Um den Übergang zum Thema zu finden, muss erwähnt werden, dass die deutsche Geschichte 40 Jahre lang auf getrennten Wegen verlief. Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges 1945 wurde Deutschland im Jahre 1949 in zwei voneinander unabhängige deutsche Staaten geteilt. Auf westlicher Seite entstand die Bundesrepublik Deutschland[12], und auf der Ostseite wurde die Deutsche Demokratische Republik[13] gegründet. In beiden Teilen Deutschlands herrschten unterschiedliche Gesellschaftssysteme, in denen die Familie als eine Grundform der Gesellschaft angesehen wurde und die „wichtigste Sozialisationsinstanz“[14] war und blieb. Während die BRD den Weg in eine bürgerlich-parlamentarische Demokratie einschlug, lebten die Menschen der DDR in einem sozialistischen System. Demzufolge fanden in beiden Staaten verschiedene gesellschaftliche Entwicklungen statt. Diese Entwicklungen spiegelten sich in den unterschiedlich postulierten Familienmodellen wider, denen differente Definitionen zu Grunde lagen.

Im Westen galt das bürgerliche Familienmodell der ‚Hausfrauenehe’[15], das auf der Erwerbstätigkeit des Mannes und der häuslich familialen[16] Tätigkeit der Frau basierte.[17] Entsprechend diesem Modell war die Frau nicht erwerbstätig und kümmerte sich als Hausfrau um den Haushalt und die Kinder, während der Mann als ‚Oberhaupt der Familie’ für das Einkommen sorgte. Diese Form der Familie wurde vor allem von den Kirchen gefordert und unterstützt. Doch im Verlauf dieser jahrelange praktizierten Form des Zusammenlebens und des Anstiegs des Bildungsniveaus von Frauen kam es Ende der 60er Jahre zu Frauen- und Studentenbewegungen, deren Anhänger vor allem innerfamiliale Veränderungen gefordert wurden, die sich insbesondere auf die innerfamiliale Arbeitsteilung und auf die Anerkennung der Erwerbstätigkeit von Müttern bezogen.[18] Diese Bewegungen trugen zu einer Reform des geltenden Familien- und Scheidungsrechts bei, in deren Ergebnis unter anderem der Paragraph 1365 der Bürgerlichen Gesetzbuches ab 1977 wie folgt lautete:

Die Ehegatten regeln die Haushaltsführung im gegenseitigen Einvernehmen. Ist die Haushaltsführung einem Ehegatten überlassen, so leitet dieser den Haushalt in eigener Verantwortung. Beide Ehegatten sind berechtigt, erwerbstätig zu sein. Bei der Wahl und Ausübung haben sie auf die Belange des anderen Ehegatten und der Familie die gebotenen Rücksichten zu nehmen.[19]

Damit sollte in den Siebzigern die sich entwickelnde Gleichberechtigung von Mann und Frau gesetzlich untermauert werden.

In der DDR hingegen galt seit deren Gründung fortlaufend das ‚sozialistische Familienbild’, nach welchem neben den Vätern auch die Mütter erwerbstätig waren. Verankert wurde dieses im Familiengesetzbuch (FGB) der DDR im Jahre 1965. Darin wurde die Gleichberechtigung von Mann und Frau als Grundprinzip festgeschrieben. So sollte sich das Ziel der Ehe „im gemeinsamen Zusammenleben, in der Erziehung der Kinder und in der gemeinsamen Entwicklung der Eltern und Kinder [erfüllen]“[20]. „Die Familie bildete ein ‚Grundkollektiv’ innerhalb einer hierarchisch strukturierten Gesellschaft, das gemeinsam mit den Kollektiven ‚im Haus, am Arbeitsplatz, in der Schule, in Partei- und Massenorganisationen’ einen ‚Gleichklang von gesellschaftlichen und persönlichen Interessen’[21] herstellen sollte.“[22]

Im Weiteren folgt eine Konkretisierung der Auffassungen über diese Form des Zusammenlebens aus Sicht beider deutscher Staaten.

In der BRD beschrieb der damalige Bundeskanzler Helmut Kohl in der Regierungserklärung von 1985 die Familie in der Gesellschaft wie folgt:

Die Familie ist das Fundament unserer Gesellschaft; denn in der Familiengemeinschaft lernen die Menschen Verhaltensweisen, die unsere Gesellschaft prägen: Liebe, Vertrauen, Toleranz und Rücksichtnahme, Opferbereitschaft und Mitverantwortung.[23]

Über diese Beschreibung hinaus hatte die Familie, dargestellt besonders im Zweiten Familienbericht 1975 und im Dritten Familienbericht 1979, gemäß familienpolitischen Forderungen die Funktionen der Reproduktion, der Sozialisation sowie Aufgaben in Haushalt und Wirtschaft zu erfüllen. Dies bedeutete allgemein, dass die Familie eine wichtige Rolle beim Erhalt der Gesellschaft hatte und zu deren Entwicklung beitrug.[24]

Auch in der DDR hatte die Familie eine bedeutende und genau bestimmte Funktion zu erfüllen. Diese bestand zwar auch in der Reproduktion, der Haushaltsführung usw., jedoch in erster Linie in der Mithilfe beim Aufbau der sozialistischen Gesellschaft. Jener musste bei der Kindererziehung ansetzen.

In der Gesetzgebung der Deutschen Demokratischen Republik wurde der Familie eine außerordentliche Bedeutung zugemessen, die 1965 mit der Einführung des Familiengesetzbuches (FGB) staatlich festgelegt worden war. Sie ging vor allem aus folgendem Zitat aus der Präambel des FGB bezüglich der sozialistischen Familie hervor.

Die Familie ist die kleinste Zelle der Gesellschaft. Sie beruht auf der für das Leben geschlossenen Ehe und auf den besonders engen Bindungen, die sich aus den Gefühlsbeziehungen zwischen Mann und Frau und den Beziehungen gegenseitiger Liebe, Achtung und gegenseitigen Vertrauens zwischen allen Familienmitgliedern ergeben.[25]

Des Weiteren hieß es, dass sich die Familie zu einer Gemeinschaft entwickeln soll, „in der [solche] Fähigkeiten und Eigenschaften Unterstützung und Förderung finden, die das Verhalten des Menschen als Persönlichkeit in der sozialistischen Gesellschaft bestimmen“[26]. Darin manifestierten sich die große Wertschätzung und Bedeutung der Familie in der sozialistischen Gesellschaft.

Trotz unterschiedlicher Familienideale und Familienrealitäten nahm die Familie in beiden Teilen Deutschlands eine besondere Stellung in der Bevölkerung ein. In diesem Zusammenhang kann zudem betont werden, „daß die Rolle der Frau und Mutter [als wichtiger Bestandteil der Familie] in beiden Teilen Deutschlands offiziell - aber auch von der Bevölkerung selbst – unterschiedlich definiert und beurteilt wurde“[27].

Die voneinander abweichenden Auffassungen von Familie und die bereits erwähnten, sich vollziehenden gesellschaftlichen Wandlungen fanden ihren Niederschlag in der ebenfalls unterschiedlichen Familienpolitik beider Staaten, wobei unter Familienpolitik die Maßnahmen und das Handeln des Staates zu verstehen sind, mit denen Einfluss auf die Familie genommen wird. Der Begriff bezeichnet in Vergangenheit und Gegenwart alle staatlichen Aktivitäten und Einrichtungen, die mittels der Instrumente Geld, Recht oder Kommunikation versuchen, die Lebenslage und die vor allem kindbezogene Aufgabenerfüllung von bzw. durch die Gemeinschaften zu beeinflussen, die dem jeweils maßgeblichen Verständnis von Familie entsprechen. Daraus wird deutlich, dass die Festlegung eines Familienbildes durch die Träger familienpolitischer Maßnahmen normativ ist und auch eine politische Entscheidung darstellt.[28]

In der BRD galten die Gleichberechtigung der Geschlechter, der Ausgleich von Ungleichheiten bei den Start- und Entwicklungschancen der Kinder und die persönliche Entfaltung des Einzelnen als Leitbilder der Familienpolitik.[29] Unter diesen Leitbildern entwickelten sich die familienpolitischen Grundmuster, die bis zum Beitritt der neuen Bundesländer (ehemalige DDR) erhalten blieben. Der Begriff Familienpolitik bezeichnet „das bewusste und planvoll - ordnende öffentliche Einwirken auf die äußeren, insbesondere wirtschaftlichen und sozialen Lebensbedingungen derjenigen Gemeinschaften, die dem jeweils maßgeblichen Verständnis von Familie entsprechen“[30]. Sie sollte vor allem die materielle und soziale Gerechtigkeit gegenüber kinderreichen Familien sicherstellen.

In der Aufbauphase war eine Frauenerwerbstätigkeit vorübergehend unabdingbar. Da die Männer entweder tot, gefangen oder arbeitsunfähig waren, mussten die Mütter ihre Familien durchbringen. Diesen Umständen zufolge wurde der Gleichheitsartikel der Weimarer Verfassung von 1919 durch den Druck der Öffentlichkeit 1959 in das Grundgesetz der Bundesrepublik aufgenommen. Seit dem galten Männer und Frauen als gleichberechtigt. Allerdings bestand bis 1977 das Modell der ‚Hausfrauenehe’, in welchem allein die Ehefrau zur Kindererziehung und Haushaltsführung verpflichtet war. Demzufolge war die Frau auf den Unterhalt des Mannes angewiesen. Ihr wurde also in der Ehe die Mutterrolle zugeschrieben, während unverheiratete Mütter diskriminiert wurden.

Eherechtlich war die wichtigste Funktion der Ehe die Zeugung des Nachwuchses. Tatsache war zudem die Diskriminierung des unehelichen Kindes und seiner Mutter, das uneingeschränkte Erziehungsrecht des Vaters sowie die umfangreichen Bestimmungen über das Güterrecht. Das Familienrecht ging dabei von der Eltern-Kind-Beziehung in ‚vollständigen Familien’ aus, galt also nicht für Familien mit ledigen Müttern, die im Grundgesetz als ‚unvollständig’ bezeichnet wurden.[31] Mit dem Eherechtsreformgesetz von 1976 wurde die Gleichrangigkeit der Ehepartner verordnet und damit eine patriarchalische Familienstruktur abgeschafft. Damit wurde beiden die Freiheit gelassen, ihr Güterrecht, die Haushaltsführung und die ehelichen Beziehungen selbst zu gestalten. Ehebruch war nun nicht mehr strafbar. Zudem waren die Barrieren der Gleichberechtigung weitgehend beseitigt.

Das Gleichberechtigungsgesetz[32] brachte den Frauen zwar in vieler Hinsicht eine Stärkung ihrer Rechte, doch eine wirkliche Gleichberechtigung in der Familie war ihr damit noch nicht beschieden.[33] Das zeigte sich u. a. darin, dass der Ehename weiterhin der des Mannes sein musste, während die Frau lediglich die Erlaubnis erhielt, ihren ‚Mädchennamen’ diesem hinzuzufügen.[34] Zudem sollte die Frau nur einer Erwerbstätigkeit nachkommen, wenn sie ihre häuslichen und mütterlichen Pflichten damit vereinbaren konnte. Der Ehemann hatte jedoch kein Recht mehr, das Dienstverhältnis seiner Frau zu kündigen.[35] Haushaltsführung und Erwerbstätigkeit waren nun theoretisch gleichwertige Beiträge zum Familienunterhalt. Dennoch galt Mütterarbeit bis Ende der 50er Jahre als ‚Schandfleck’.[36] Dementsprechend wurden Kindergärten als die Voraussetzung für die mütterliche Erwerbstätigkeit abgelehnt.

Nach dem Bruch mit dem patriarchalischen Familienbild in den siebziger Jahren bekam der Familienbegriff eine andere Bedeutung. Denn als Familie wurde nun nicht mehr ausschließlich die eheliche Gemeinschaft begriffen, sondern auch ‚unvollständige’ und nichteheliche Familienformen.[37]

In der DDR hat sich die „SED[38] seit der Gründung des Staates die traditionelle marxistisch-leninistische Auffassung zu eigen gemacht, die Emanzipation der Frau sei ausschließlich das Werk der Emanzipation der Arbeit vom Kapital und deshalb nur in der sozialistischen Gesellschaft möglich, wie umgekehrt der Aufbau einer sozialistischen Gesellschaftsordnung die Gleichberechtigung der Frau als unerlässliche Voraussetzung bedinge“.[39]

Die DDR legte ihren familienpolitischen Schwerpunkt auf die Vereinbarung der Erwerbstätigkeit der Frauen (90 %) mit den häuslichen Pflichten einer Ehefrau und Mutter, da dies einer der wichtigsten Aspekte der Gleichberichtigung der Frau im Sozialismus war.

Vor allem in den Siebzigern bestand in der DDR die Idealvorstellung von der Familie aus einer Kleinfamilie mit zwei bis drei Kindern. Sie galt, wie einleitend erwähnt, als „die kleinste Zelle der Gesellschaft“[40], die unter den Schutz des Staates gestellt wurde. Familie und Gesellschaft sollten eine Einheit bilden. Weiterhin war dieses Familienideal gekennzeichnet durch die Gleichberechtigung der Frau, d.h. ihre verantwortliche Mitarbeit in Produktion und Gesellschaft, durch die aufgrund von Zuneigung und Liebe geschlossene Ehe und durch die gemeinsame Verantwortung von Mann und Frau für die Familie und die Erziehung der Kinder. Die Familie wurde dementsprechend als ein unersetzbarer Erziehungsträger anerkannt. Dabei ist es wichtig zu betonen, dass in der DDR diskutiert wurde, in welcher Weise die Familie an der Erziehung beteiligt werden musste, damit sie den allgemeinen gesellschaftlichen Erziehungsauftrag richtig wahrnehmen konnte.[41] Eine Grundvoraussetzung dafür war eine in der DDR stattfindende enge Zusammenarbeit mit den übrigen Erziehungsträgern wie Kindergärten und –krippen, Schulen, Betrieben und Jugendorganisationen. Das gesamte Erziehungskonzept der DDR unterlag dabei den Grundsätzen der sozialistischen Pädagogik, in denen sich vor allem der Gesichtspunkt der Kollektivität widerspiegelt. Es entstand hauptsächlich aus der politisch-ideologischen Zielstellung, dass alle Kinder von klein auf zu guten und bewussten Staatsbürgern, zu „sozialistischen Persönlichkeiten“[42] erzogen werden sollten. Die Erziehung war dementsprechend die Erfüllung eines gesellschaftlichen Auftrags, die aufgrund der festgelegten Normen und Werte keine Privatangelegenheit darstellte. „Ihre Hauptaufgabe war die geistige Formung des Menschen auf ein vorgegebenes kollektives Ideal hin.“[43] Demnach sollte zu einem gesellschaftskonformen Verhalten erzogen werden. Im Unterschied zur so genannten „bürgerlichen Kleinfamilie kapitalistischer Prägung“ wurde sie ’sozialistische Familie’ nicht nur als Kleingruppe, sondern als ein Kollektiv aufgefasst.[44] Daher sollte das sozialistische Erziehungsziel durch die Erziehung zum Kollektiv verwirklicht werden.

Zusammenfassend kann gesagt werden, dass die Familie in der Familienpolitik der DDR einen hohen Stellenwert hatte, was sich besonders darin zeigte, dass ein eigenes Familiengesetzbuch, wie bereits erwähnt, geschaffen wurde.

Die unterschiedlichen Auffassungen von Familie spiegelten sich auch in der Kinder- und Jugendliteratur der beiden unterschiedlichen Systeme wider. In der BRD griff man „mangels neuer Literatur zuerst vor allem auf die Klassiker und die Literatur der Vorhitlerzeit zurück“[45]. Als neue Nachkriegs- KJL erschien in den 50er Jahren vor allem Abenteuer- und Geschichtsliteratur unter Vermeidung der „Auseinandersetzung mit neuralgischen Punkten der eigenen und der Sozialgeschichte allgemein“[46]. Um 1960 bildet sich durch eine Auseinandersetzung mit der jüngsten Vergangenheit eine zunehmend kritische Kinder- und Jugendliteratur heraus. Den nachhaltigsten Entwicklungssprung riefen ab etwa 1970 u. a. die ‚Kinderladen- und die Frauenbewegung’[47] hervor.

In der DDR hingegen kam es anfänglich darauf an, dass die Inhalte der Bücher zur Erziehung der jungen Leser zu sozialistischen Persönlichkeiten beitrugen, um im Kollektiv den neuen Staat und die Gesellschaft aufzubauen bzw. zu formen, denn seit der Gründung der DDR existierte eine „politische Identität zwischen Staat, Bildungssystem und Jugend“[48], wie es sie in der deutschen Geschichte bis dahin nicht gegeben hatte. Darin bestand ein entscheidender Unterschied zur westdeutschen Kinderliteratur, denn es kam zu einer Einschwörung aller Schreiber auf ein einheitliches Gesellschaftsmodell, eine einheitliche Wertorientierung in einem Realismus–Konzept der Erziehung und Belehrung.[49] Doch in den Siebzigern vollzog sich auch im Osten ein kinderliterarischer Wandel, der durch das sich häufende Aufzeigen von Problemen gekennzeichnet war, worauf ich in Punkt 2 dieser Arbeit genauer eingehen werde.

Die gesellschaftlichen Wandlungen blieben nicht ohne Auswirkungen auf die Wahl der Themen in den Erzählungen. Vor allem die Darstellung der für die Heranwachsenden zentralen Lebenswelt, der Familie, mit ihren veränderten Strukturen, Rollenbildern und Beziehungsmustern wird zum „Spiegel des Erfahrungsraums einer veränderten Kindheit“[50]. Wie nun die Familienbilder in den Kinder- und Jugendbüchern beider deutscher Staaten erschienen, wird im Folgenden dargelegt.

Um die unterschiedlichen Inhalte im Vergleich der Literatur besser zu verstehen, ist es notwendig, auf einen weiteren wesentlichen Unterschied beider Staaten hinzuweisen. Die Kinder- und Jugendliteratur der DDR war nämlich hauptsächlich ein Medium, um sozialistische Vorstellungen und Werte zu vermitteln.[51] In dem geschaffenen staatlichen hierarchischen Kontrollsystem existierte die Zensurbehörde Hauptverwaltung Verlage und Buchhandel, welche dabei half, Literatur hinsichtlich ihres Gehalts an staatstreuem Inhalt zu bewerten. Dies zielte auf eine Erziehung zu sozialistischen Persönlichkeiten mit der Hervorrufung des Gefühls der Liebe zum „sozialistischen Vaterland“[52] ab. Damit wurde die Autorentätigkeit in der DDR, im Gegensatz zu der in der Bundesrepublik, staatlich entscheidend beeinflusst.

Nach den einleitenden Ausführungen zur Definition und Unterscheidung von Kinder- und Jugendbuch sowie der Familie und der familienpolitischen Grundlagen wird im Folgenden insbesondere auf die Darstellung der Familie anhand ausgewählter Kinderliteraturbeispiele vergleichend eingegangen.

Es wird angenommen, dass sich in der Darstellung der Familie in den siebziger Jahren eine Annäherung der kinderliterarischen Ansprüche und Inhalte abzeichnete. Im Folgenden soll untersucht werden, ob und inwieweit diese These bestätigt werden kann.

2 Die Familie in der Kinder- und Jugendliteratur (KJL) der 70er Jahre

2.1 Frauenbewegte Zeiten: Die Darstellung der Institution Familie in der KJL der BRD in den 70er Jahren

In den sechziger und siebziger Jahren des vergangenen Jahrhunderts befand sich die Gesellschaft in einem Umbruch. In dieser Zeit wollte sich auch die ‚Gesellschaft im Kleinen’ – die Familie – neu definieren. Bis dahin waren autoritäre Erziehungskonzepte vorherrschend. Bei der alten Rollenverteilung war die Frau in der Familie Mutter und Hausfrau und der Mann das die Familie ernährende Oberhaupt. Dieses Familienbild führte vor allem bei den Frauen zu Widerstand, indem sie u. a. eine neue Definition der Geschlechterrollen und einen Anspruch auf freie Selbstentfaltung forderten. Demzufolge kam es zu einem fortschreitenden Autoritätsverlust des Mannes, denn die weiblichen Emanzipationsbestrebungen und eine antiautoritäre Erziehungsbewegung haben in diesen Jahren die Krise der bürgerlichen Familie symptomatisch hervortreten lassen.[53] Neben den Frauen hinterfragten auch die Kinder die ‚automatische’ Autorität des Vaters, der stets den Ton angab. Das ‚Familienoberhaupt’ sollte seine ‚Macht’ begründen und somit seine Kompetenz aufzeigen. Der Mann musste nun Flexibilität aufbringen und mit dem veränderten Rollenverständnis umgehen. Um die Familie aufrecht zu erhalten, war es für den Mann unumgänglich, seine alte Position in einem gewissen Maße zu ‚verlassen’. Zwar gab der Mann im öffentlichen Leben immer noch den Ton an, doch innerhalb der Familie verlor er an Autorität.

All dies führte in der Bundesrepublik auch in der Kinder- und Jugendliteratur zu einem „radikal veränderten Bild von Kindheit und Familie, von Erziehung und Autorität“[54]. Die AutorInnen hatten zunehmend das „Bedürfnis, die Familienproblematik zu reflektieren.[55] Sie versuchten in Kinder- und Jugendbüchern die Problematik zu objektivieren und damit zu einer Differenzierung der Sichtweisen beizutragen.

Dadurch kam es zu einem tief greifenden Wandel in der Wahl der Themen und Darstellungsformen und zu einer Kritik an der bisherigen Kinder- und Jugendliteratur, der man Verlogenheit und Realitätsabgewandtheit vorwarf, da dem Leser eine ‚heile’ Welt vorgegaukelt wurde, die es in der Form nicht gab.[56] Zudem war der Kindheitsbegriff in den 70ern emanzipatorischer. Dies führte zu einer folgenreichen Reform der Kinder- und Jugendliteratur. Die AutorInnen dieser Zeit vertraten einen Kindheitsbegriff, der auf den Prinzipien der Mündigkeit und Gleichheit beruhte.[57]

Engagierte und sozialkritische AutorInnen der realistischen problemorientierten Kinder- und Jugendliteratur der 70er Jahre, wie z.B. Christine Nöstlinger, Peter Härtling oder Susanne Kilian, nahmen die jungen Leser ernst und sahen sie „als mündige Partner an, denen man nicht länger die verharmlosenden Wirklichkeitsausschnitte einer ‚heilen’ Kinderwelt präsentieren durfte, die vielmehr das Recht hatten, ohne entmündigende Schonung über die ungeteilte harte Wirklichkeit mit all ihren Defiziten, sozialen Problemen, Ungerechtigkeiten und – oft unlösbaren – Problemen aufgeklärt zu werden.[58] Indem es zu einer thematischen Öffnung kam, wurden die Kinder zunehmend mit den Problemen der Erwachsenen konfrontiert. Durch den emanzipatorischen Anspruch der Kinder- und Jugendliteratur der 70er Jahre bekamen die jungen Leser das Recht, über alle gesellschaftlichen Defizite informiert zu werden. In dieser sozialkritischen Phase der Kinderliteraturreform wurden die bis dahin gültigen Tabus gebrochen. Bedrückende Erfahrungen in der Wirklichkeit wurden nun nicht mehr ausgeblendet.[59]

Dies galt auch für die Darstellung der Lebenswelt Familie. Diese wurde nicht länger als heile, vollständige und harmonische Lebensgemeinschaft gezeigt, sondern zunehmend als Ort, an dem Konflikte entstehen und ausgetragen werden müssen. An die Stelle einer Idylle rückten auch zuvor tabuisierte Themen wie zerrüttete Familienverhältnisse, unvollständige Familien und durch die Elternrolle überforderte Erwachsene in das Interessenzentrum der Autoren. Sie zeigten schonungslos Bilder von kaputten Familienstrukturen und übten Kritik an überholter Autoritätsanmaßung und starren Rollenzuweisungen. Letztere bestand in der BRD aus dem Bild der Frau als Hausfrau und dem des Mannes als Familienoberhaupt und als alleiniger Verdiener in der Familie. Damit ergriffen die Autoren Partei für Kinder, die nach deren Auffassung Opfer ihrer familialen Lebensbedingungen und verständnislosen Erzieher waren.[60] Die kindlichen Protagonisten erfuhren nicht mehr ausschließlich liebevolle Zuneigung und Verständnis seitens ihrer Eltern. Vielmehr erschienen auch die Eltern selbst als Opfer von schwierigen sozialen Lebensbedingungen, indem sie zum Teil unfähig waren, ihrer Elternrolle gerecht zu werden. Viele Autoren beschrieben nun belastete Kindheiten, die gekennzeichnet waren von schwierigen sozialen Verhältnissen und mangelndem Verständnis sowie von fehlender Zuneigung der Eltern. Somit wurden die kindlichen Helden zu Opfern familialer Lebensbedingungen und verständnisloser Erzieher.[61] Die Eltern erschienen nicht mehr nur als Ratgeber und Trostspender, sondern öfter sogar als Verursacher von „Beschädigungen“[62], also als Auslöser kindlicher Probleme. Viele AutorInnen stellen die Elternfiguren negativ dar und über somit Kritik an deren Rolle in der Familie.

Die Krise der bürgerlichen Familie, die Kritik an überkommenden hierarchischen Strukturen und tradierten geschlechtsspezifischen Rollenzuweisungen, wie sie vor allem durch die autoritäre Erziehungsbewegung, die Emanzipations- und Frauenbewegung in den Siebzigern verstärkt geäußert wurde, fand unmittelbar und konsequent in der Kinder- und Jugendliteratur ihren Niederschlag.[63] Dieser emanzipatorische Wandel konnte sich in der BRD stärker vollzogen werden, als es in der DDR durch die dort bestehende Zensur für Literatur, der Fall sein konnte. Vor allem war die ‚emanzipatorische Mädchenliteratur’ ein Medium der Familienkritik in der BRD. Das Motiv war häufig ‚Selbstbehauptung’ statt ‚Anpassung’.[64] Die in den Büchern dargestellten Familienstrukturen sind patriarchalisch ‚organisiert’, denn in den meisten Fällen handelte es sich um ‚Befehlshaushalte’, in denen die Eltern- und Kinderrollen nach traditionellen Mustern geschlechtsspezifisch klar verteilt waren. Die Mütter werden als zunehmend unzufrieden mir ihrem ‚Hausfrauendasein’ dargestellt. Hannelore Daubert stellte heraus, dass die jugendlichen Protagonisten einen harten Kampf um Selbständigkeit und Selbstbestimmung führten, während in den Büchern die kritische Auseinandersetzung mit den Eltern ein tragendes Motiv der emanzipatorischen Mädchenliteratur dieser Zeit war. Die jungen Protagonisten treten mehr und mehr rebellisch gegen elterliche Bevormundung und andere Fremdbestimmung auf. In der Literatur vollzog sich also ein Prozess der krisenhaften Ablösung vom Elternhaus. Die Jugendlichen grenzten sich von den vorgegebenen Modellen im Elternhaus ab und handelten entgegen den elterlichen Erwartungen. Damit kam es zu einer „kritischen Auseinandersetzung mit den starren, hierarchischen Beziehungsstrukturen innerhalb der Familie“[65]. Zudem wurde so deutlich, dass die Familienstruktur in ‚Befehlshaushalten’ einen verständnisvollen, partnerschaftlichen Umgang miteinander nicht zulassen konnte.

Ein Hauptziel der KinderbuchautorInnen war es, mit Hilfe ihres ‚Instrumentes Literatur’ die Autorität des Mannes als Oberhaupt in der Familie zu überwinden und sich somit der Gleichberechtigung beider Geschlechter in der Gesellschaft zu nähern.

[...]


[1] Doderer 1984, S. 161.

[2] Kaminski 1998, S. 107.

[3] Ebenda, S. 65.

[4] Dahrendorf 1980, S. 1 f.

[5] Ewers 2000, S. 2.

[6] Vgl. ebenda, S. 2.

[7] Ebd., S. 3.

[8] Brüggemann 1977, S. 14 ff.

[9] Vgl. Roeder 2006, S. 81.

[10] Vgl. Rudloff 1964, S. 113 ff.

[11] Doderer 1984, S. 319 f.

[12] Abkürzung: BRD.

[13] Abkürzung: DDR.

[14] Pfau/Trültzsch 2006, S. 64.

[15] Milhoffer 1980, S. 169.

[16] Das im Folgenden verwendete Adjektiv „familial“ beinhaltet eine objektive Bezugnahme auf die Familie, ist also nur im Zusammenhang mit der Erscheinung „Familie“ verwendbar, ohne dabei irgendeine andere qualitative Aussage zu treffen. Dahingegen bringt das umgangssprachlich übliche Wort „familiär“ bestimmte Eigenschaften wie beispielsweise Zusammengehörigkeit, Intimität zum Ausdruck und kann von daher zur Kennzeichnung aller möglichen Erscheinungen herangezogen werde. Man sagt z.B. „ein familiärer Umgangston“ und spielt damit auf eine familienspezifische Verhaltensweise an.

[17] Vgl. Bürgerliches Gesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland (BGB): § 1356 und § 1360. 1957.

[18] Huinink/Mayer 1995, S. 45.

[19] Vogel 1989, S. 68.

[20] Strobel 2006, S. 193.

[21] Helwig 1984, S. 6.

[22] Strobel 2006, S. 193 f.

[23] Kohl 1993, S. 30.

[24] Cramer 1993, S. 26 f.

[25] Familiengesetzbuch der Deutschen Demokratischen Republik (FGB) vom 20. Dezember 1965, GB1. I Nr. 1, S. 1.

[26] FGB 1965, S. 1.

[27] Huinink/Mayer 1995, S. 46.

[28] Vgl. Münch 1993, S. 13.

[29] Vgl. Tornieporth 1998, S. 162.

[30] Kuller 2004, S. 13.

[31] Vgl. Tornieporth 1998, S. 163.

[32] Vgl. BGB. Art. 3, Abs. 2. 1957.

[33] Vgl. Schwab 1993, S. 66.

[34] Vgl. BGBl. Art. 3, Abs. 2. 1957.

[35] Schwab, S. 66.

[36] Vgl. Tornieporth 1998, S. 163.

[37] Ebenda.

[38] Abkürzung für „Sozialistische Einheitspartei Deutschlands“.

[39] Koch/Knöbel 1986, S. 21.

[40] Familiengesetzbuch der Deutschen Demokratischen Republik vom 20. Dezember 1965, GB1. I Nr.1, S. 1.

[41] Vgl. Busch 1998, S. 104.

[42] Ebenda, S. 103.

[43] Anweiler 1988, S.30.

[44] Vgl. Busch 1998, S. 104.

[45] Dahrendorf 1980, S. 62.

[46] Dahrendorf, S. 63.

[47] Vgl. Steinz/Weinmann 2000, S. 102.

[48] Kuhnert 1993, S. 109.

[49] Vgl. ebenda, S. 109.

[50] Steffens 1995, 25 ff.

[51] Vgl. Strobel 2005, S. 89.

[52] Strobel, S. 88.

[53] Vgl. Freund 1982, S. 67.

[54] Daubert 2000, S. 685.

[55] Vgl. Freund 1982, S. 67.

[56] Vgl. Daubert 2000, S. 685.

[57] Vgl. Ewers 1995, S. 257 ff.

[58] Vgl. Daubert 2000, S. 685.

[59] Vgl. Ebenda.

[60] Vgl. Daubert 2000, S. 686.

[61] Ebd.

[62] Ebd.

[63] Ebd.

[64] Daubert 2000, S. 686.

[65] Ebenda, S. 687.

Ende der Leseprobe aus 71 Seiten

Details

Titel
Aspekte des Kinder- und Jugendbuches im deutsch-deutschen Vergleich
Hochschule
Universität Rostock
Note
2-3
Autor
Jahr
2008
Seiten
71
Katalognummer
V124670
ISBN (eBook)
9783640298297
ISBN (Buch)
9783640303519
Dateigröße
745 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Aspekte, Kinder-, Jugendbuches, Vergleich
Arbeit zitieren
Jenny Cornelius (Autor:in), 2008, Aspekte des Kinder- und Jugendbuches im deutsch-deutschen Vergleich, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/124670

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