Gerechtigkeit als Fairness

John Rawls´ Konzeption als Projektionsfläche der gesellschaftlichen Realität in Deutschland


Bachelorarbeit, 2008

61 Seiten, Note: 1,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

1 Einleitung

2 John Rawls und seine Theorie der Gerechtigkeit als politische Konzeption
2.1 Gesellschaft als faires Kooperationssystem
2.2 Wohlgeordnete Gesellschaft
2.3 Grundstruktur
2.4 Urzustand
2.5 Die zwei Gerechtigkeitsprinzipien und ihre lexikalische Ordnung
2.5.1 Die wesentlichen Grundfreiheiten (a)
2.5.2 Chancengleichheit und Differenzprinzip (b)

3 Gerechtigkeit – eine interdisziplinäre Betrachtung
3.1 Neuropsychologie und Moralforschung
3.2 Empirische Gerechtigkeitsforschung
3.3 Gerechtigkeit als „Gerechtigkeit der Demokratie“
3.4 Rawls´ Gerechtigkeitsprinzipien im empirischen Test

4 Chancengleichheit – gesellschaftliche Realität vs. Theorie-Ideal
4.1 Chancen(un)gleichheit bei Bildungschancen
4.2 Soziale Mobilität: die „Sperrklinken-Gesellschaft“

5 Fazit

Literatur- und Quellenverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1 Einleitung

Die Frage „Was ist Gerechtigkeit?“, welche der Rechtstheoretiker Hans Kelsen in seiner gleichnamigen Schrift von 1953 als „die ewige Frage der Menschheit“[1] bezeichnete, hat bis heute nichts von ihrer Relevanz verloren. Gerade in Bezug auf Fragen der Verteilung gesellschaftlicher Güter und der auf diesem Gebiet empfundenen oder objektiv vorhandenen Ungleichheit der Gesellschaftsmitglieder, welche häufig als Ausdruck von Ungerechtigkeit verstanden wird, scheint der öffentliche Diskurs sich in letzter Zeit zu verschärfen. Das Gefühl mangelnder Fairness und Chancengerechtigkeit, mangelnder Partizipation am gesellschaftlichen Reichtum frisst sich scheinbar unaufhaltsam durch sämtliche Schichten der Gesellschaft. „Die Gerechtigkeitslücke“[2], „Elite ohne Moral“[3] und die Frage nach der Verteilung des Reichtums in Deutschland[4] zieren die Titel der großen Nachrichtenmagazine. Rückzug und Delegitimation des gesamten politischen Systems suggerieren Buchtitel wie „Wird die Demokratie ungerecht?“[5] oder Wirtschaftsmagazine mit dem Aufmacher „Zerstört der Superkapitalismus die Demokratie?“[6]. Angesichts der Tatsache, dass „soziale Gerechtigkeit“ nach einer Studie der Friedrich-Ebert-Stiftung für 83 Prozent der deutschen Bevölkerung ein hoher Wert (und damit der wichtigste Wert überhaupt) ist[7], scheint diese Sorge nicht einmal unbegründet. Dabei hat die Debatte, wie Gerechtigkeit herzustellen sei, die Diskussion darüber, was Gerechtigkeit ist, längst überholt und aus den Augen verloren. Denn jeder hat schließlich eine, üblicherweise am individuellen Status orientierte, intuitive Auffassung darüber, was gerecht und ungerecht ist.

Möchte man für einen bestimmten Teilbereich der gesellschaftlichen Realität jedoch mit wissenschaftlichem Anspruch feststellen, „ob es hier gerecht zugeht“, so kommt man nicht umhin, die anzusetzenden Prüfkriterien zu legitimieren. Und generell ist, weniger aus wissenschaftlichen, dafür umso mehr aus gesellschaftspolitischen Gründen, die sozialstaatliche Umverteilung von Ressourcen in der demokratischen Gesellschaft in hohem Maße legitimationsbedürftig. Doch wie Wolfgang Kersting erkennbar zutreffend analysiert, „ ermangelt der Sozialstaat einer zuverlässigen normativen Hintergrundtheorie. [Hervorh. im Orig.]“[8]

Ziel der hier vorgelegten Bachelorarbeit ist die Bearbeitung von zwei Fragestellungen. Zuerst soll, wegen des Fehlens einer universellen auf den modernen Sozialstaat anwendbaren Gerechtigkeitstheorie, auf der Basis der „Theory of Justice“ des amerikanischen Philosophen John Rawls die Legitimation bestimmter Gerechtigkeitskriterien untersucht und ggf. begründet werden. Danach soll für einen gesellschaftlichen Teilbereich betrachtet werden, ob die herausgearbeiteten Kriterien, die an eine gerechte Gesellschaft nun wohlbegründet angelegt werden können, in der Realität ihre Umsetzung finden.

Da die politische Philosophie inzwischen über eine Auswahl an Gerechtigkeitstheorien verfügt (man denke neben Rawls an Nozick, Nagel oder Dworkin), soll die getroffene Wahl nicht gänzlich unbegründet bleiben. Immerhin war es John Rawls, als er im Jahr 1971 sein Werk „A Theory of Justice“ veröffentlichte, der überhaupt erst die Renaissance der normativen politischen Philosophie bewirkte. Er beendete die Phase, in der - ausgelöst durch den „Sieg“ des Logischen Empirismus - die Wahrheitsfähigkeit jeglicher Werturteile schlicht bestritten und somit die Philosophie weitgehend ihrer politischen und gesellschaftlichen Orientierungskompetenz beraubt wurde. Wo „normative Urteile indiskutable Geschmacksangelegenheiten sein sollen“[9], ist eine argumentative politische Philosophie nicht möglich. Es war Rawls, dem es gelang, eine ganze Phalanx von Einzelwissenschaften, neben der Philosophie auch die Rechts-, die Sozial- und Wirtschaftswissenschaften, „in ein großes interdisziplinäres Gespräch zu verwickeln“[10], welches bis heute anhält. Genau dieser interdisziplinäre Ansatz ist es, der auch in der vorliegenden Arbeit verfolgt werden soll. Zumal in den vergangenen fast 40 Jahren dieses „Gesprächs“ vollkommen neue Erkenntnisse, beispielsweise aus der Verhaltensforschung und Neurobiologie, einen ganz anderen Blick auf den von Rawls vorausgesetzten intuitiven Gerechtigkeitssinn der Menschen ermöglichen und dadurch auch die kritische Betrachtung der normativen bzw. legitimatorischen Kompetenz der Rawlsschen Theorie beeinflussen.

So erfolgt im ersten Teil unter Punkt 2 eine Darstellung der „Theorie der Gerechtigkeit“, insbesondere des 2001 erschienenen zugehörigen „Restatement“[11]. Der Gegenstand „Gerechtigkeit“ wird anschließend im Punkt 3 aus dem Blickwinkel verschiedener Wissenschaftsbereiche untersucht. Diese auf den ersten Blick wenig einleuchtende Reihenfolge vom Besonderen zum Allgemeinen, vom Spezialfall einer bestimmten Gerechtigkeitstheorie zur interdisziplinären Betrachtung des zugrunde liegenden Begriffs hat didaktische Gründe. So können die später vorgestellten Ergebnisse empirischer Forschung unmittelbar mit den erläuterten (korrespondierenden oder differierenden) Annahmen der Rawlsschen Theorie abgeglichen werden. Es wird dabei allerdings nicht der Versuch unternommen, eine umfassende Begründungsstrategie für die durch Rawls seiner Theorie zu Grunde gelegten normativen Grundsätze zu entwickeln. Obwohl durchaus (und möglicherweise an einigen Stellen durchaus unbewusst) Argumentationsmuster der naturalistischen und intuitionistischen Metaethik Verwendung finden werden, ist diese Dimension ethischer Analyse nicht das Ziel[12]. Wohl aber soll eine u. a. entwicklungs- und sozialpsychologische Erläuterung geliefert werden, warum es bei der Betrachtung einer wohlgeordneten menschlichen Gesellschaft legitim sein kann, bestimmte Kriterien Rawls´ als Maßstab einer gerechten Ordnung anzulegen. Es geht also um eine deskriptive bzw. empirisch-ethische Begründung, z.B. mit Hilfe der empirischen Gerechtigkeitsforschung. Und noch etwas wird angesprochen: Selbst wer als kompromissloser Positivist jegliche Moral für eine Illusion hält, kommt nicht umhin, eine „relative Gerechtigkeit“, eine „Gerechtigkeit der Demokratie“[13] anzuerkennen.

Nachdem die Grundzüge der Theorie dargestellt wurden, und der Versuch erfolgt ist, die Anwendbarkeit bestimmter Kriterien auf unsere moderne demokratische Gesellschaft zu begründen, werden dann die entsprechenden Rawlsschen Theorieideale als Projektionsfläche für die empirische Untersuchung eines Ausschnitts bundesrepublikanischer Gegenwart dienen. Dies erfolgt selbstverständlich in dem Wissen, dass Rawls´ Theorie nicht als „Blaupause“ für den modernen Wohlfahrtsstaat dienen kann oder gar dafür gedacht war. Dass er seine Theorie aber durchaus als ein politisches Konzept betrachtet, von dem Rawls überzeugt ist, es könne sich als gesellschaftlicher Konsens in einer wohlgeordneten Gesellschaft etablieren, daran lässt er in seinem Restatement keinen Zweifel. Er verweist explizit darauf, dass er mit seinen Gerechtigkeitskriterien helfen will, „das Ziel von Reformbestrebungen zu klären und zu ermitteln, welche Mißstände schlimmer sind als andere und daher besonders dringlich beseitigt werden müssen.“[14]

Unter Punkt 4 werden, diesem Anspruch entsprechend, empirische Untersuchungen zu Bildungspartizipation, sozialer Durchlässigkeit und sozialer Reproduktion in der Gesellschaft als Indikatoren der Chancengerechtigkeit rezipiert. Eingang finden hierbei sowohl historisch-analytische Längsschnittuntersuchungen, als auch international vergleichende Querschnittsanalysen. Dieses sozialwissenschaftliche Sekundärmaterial wird es im Ergebnis ermöglichen zu beurteilen, inwieweit die gesellschaftliche Realität in Deutschland sich im untersuchten gesellschaftlichen Teilbereich der Rawlsschen Idealvorstellung einer institutionell verankerten Hintergrundgerechtigkeit annähert bzw. sich von ihr entfernt. Im Fazit sollen ergänzend Schlussfolgerungen zu diesen Entwicklungen und den beeinflussenden Faktoren getroffen werden.

2 John Rawls und seine Theorie der Gerechtigkeit als politische Konzeption

Seit dem Erscheinen der Monografie „A Theory of Justice“ von John Rawls ist eine unüberschaubare Zahl von Zusammenfassungen, Erläuterungen, von kritischen, zustimmenden und ablehnenden Stellungnahmen veröffentlicht worden. Die Auseinandersetzung mit diesem inzwischen klassischen Text der politischen Philosophie befindet sich, wie schon in der Einleitung erwähnt, mittlerweile in ihrem vierten Jahrzehnt. Rawls selbst beteiligte sich an der Debatte praktisch bis zu seinem Tod im Jahr 2002. Hierdurch wurde die ursprüngliche Theorie kontinuierlich im wissenschaftlichen Diskurs weiterentwickelt und modifiziert. Der letzte Stand der Theorie, basierend auf einem Vorlesungsskript von 1989 und späteren Ergänzungen, fand 2001 mit „Justice as Fairness. A Restatement“ seine Veröffentlichung. Es ist dieser aktualisierende und konkretisierende Text, der als Basis der hier vorgelegten Arbeit dient. Irrtümer, die Rawls in einigen Argumenten seiner ursprünglichen Theorie gefunden hat, wurden darin von ihm korrigiert. Entscheidender ist jedoch, dass Rawls seine Theorie im „Restatement“ (in der deutschen von Suhrkamp verlegten Übersetzung m. E. etwas übertrieben als „Neuentwurf“ betitelt) nicht mehr als Teil einer liberalen Globaleinstellung[15] betrachtet, sondern die Gerechtigkeit als Fairness als politische Konzeption, „als eine Form des politischen Liberalismus begriffen werden kann.“[16] Rawls selbst formuliert einen Anspruch seiner Theorie folgendermaßen: Ein „praktikables Ziel der Konzeption der Gerechtigkeit als Fairneß besteht darin, eine akzeptable philosophische und moralische Basis für demokratische Institutionen zu liefern … “[17]

Bevor ich nun auf die Kernpunkte dieser Theorie komme, die sich aufgrund der Vielzahl und der Diversität der Argumentationen einem raschen Zugriff sperrt[18], noch ein Hinweis: Es kann in den folgenden Abschnitten keinesfalls um eine umfassende Darstellung dieser „argumentativ dichteste[n] und elaborierteste[n] Theorie der politischen und sozioökonomischen Gerechtigkeit“[19] gehen. Lediglich die für den konkreten Anwendungsfall dieser Untersuchung nötigen Bestandteile sollen beschrieben und ein Verständnis für deren Herleitung soll geschaffen werden. Für die Analyse eines gegebenen realen gesellschaftlichen Zustands irrelevante Informationen (wie z.B. Rawls´ Erwägungen zu verschiedenen Staatsformen[20]) bleiben komplett ausgeblendet. Auch auf die Differenzen zwischen der ursprünglichen Theorie und dem Restatement, sowie die zahlreichen Kritikpunkte wird hier nur insoweit eingegangen, wie dies an einem späteren Punkt dieser Untersuchung noch einmal von Relevanz ist.

2.1 Gesellschaft als faires Kooperationssystem

Rawls betrachtet die politische Gesellschaft „als ein faires System der langfristigen, von einer Generation zur nächsten fortwirkenden Kooperation, wobei die Kooperierenden als freie und gleiche Bürger“[21] betrachtet werden. Diese zentrale Idee geht mit zwei Grundgedanken einher. Erstens werden die Bürger als freie und gleiche Personen betrachtet, die über „die beiden moralischen Vermögen“[22] verfügen. Damit meint Rawls die Anlage zum Gerechtigkeitssinn, sowie die Fähigkeit, sich eine Vorstellung vom Guten zu machen und „eine Konzeption des Guten zu vertreten, zu revidieren und rational durchzusetzen.“[23]

Zweitens kooperieren diese Bürger in einer wohlgeordneten Gesellschaft, „die durch eine öffentliche Gerechtigkeitskonzeption wirksam geregelt ist“[24]. Die wesentlichen Merkmale der sozialen Kooperation sind:

a) die von den Kooperierenden als Verhaltenssteuerung akzeptierten Regeln und Verfahren
b) faire Modalitäten und eine Reziprozität, d.h. wer seinen Beitrag leistet, wird auch Nutzen genießen
c) eine Vorstellung vom rationalen Vorteil der Beteiligten

Dabei unterscheidet Rawls explizit zwischen dem „Vernünftigen“ und dem „Rationalen“! Er setzt vernünftige Personen voraus, die grundsätzlich bereit sind, im Sinne der fairen Modalitäten auch Prinzipien auf Kosten eigener Interessen einzuhalten. Er verweist allerdings auch darauf, dass es zwar unvernünftig wäre, „aber nicht generell der Rationalität [entbehrt]“[25], sich anders zu verhalten. Dass er (schon mit der Vorstellung von freien und gleichen Bürgern) von Merkmalen der sozialen Welt abstrahiert und somit Idealisierungen vornimmt, ist Rawls bewusst. Ziel solcher abstrakten Konstruktionen ist es, einen ungehinderten Blick auf fundamentale Fragen zu bekommen und sich auf besonders signifikante Elemente zu konzentrieren.[26]

2.2 Wohlgeordnete Gesellschaft

Rawls´ begleitende Idee der wohlgeordneten Gesellschaft, also einer von einer öffentlichen Gerechtigkeitskonzeption wirksam regulierten Gesellschaft, führt dreierlei Dinge in die Theorie ein.

Erstens handelt es sich um eine Gesellschaft, in der jeder genau dieselbe Gerechtigkeitskonzeption akzeptiert. Außerdem ist jedem bekannt, dass sie von jedem anderen akzeptiert wird. Zweitens gilt als öffentlich bekannt, bzw. kann aus triftigen Gründen angenommen werden, dass die wichtigsten politischen und sozialen Institutionen, also die Grundstruktur der Gesellschaft, jenen Gerechtigkeitsprinzipien entsprechen. Der dritte und zuvor schon angesprochene Gedanke besteht darin, dass die Bürger „einen normalerweise wirksamen Gerechtigkeitssinn haben, der sie dazu befähigt, die öffentlich anerkannten Gerechtigkeitsprinzipien zu verstehen und anzuwenden“[27].

Demzufolge ist die öffentliche Gerechtigkeitskonzeption ein allgemein anerkannter Standpunkt. Auch bei der Vorstellung der wohlgeordneten Gesellschaft handelt es sich also unzweifelhaft um eine weitgehende Idealisierung. Diese dient dazu, die „Brauchbarkeit“ einer bestimmten Gerechtigkeitskonzeption in einem demokratischen und über Generationen fortwirkenden System zu analysieren. Das „Faktum des vernünftigen Pluralismus“[28] schließt zwar eine Einigung aller Gesellschaftsmitglieder auf eine Globaltheorie aus, dennoch können sie eine bestimmte politische Gerechtigkeitskonzeption akzeptieren. Die Konzeption versucht, „seit langem schwelende religiöse und philosophische Kontroversen außer acht zu lassen und […] eine öffentliche Basis der Rechtfertigung zu errichten, die alle … Bürger aus dem Bereich ihrer eigenen Globallehren heraus gutheißen können.“[29] Diese wäre die vernünftigste Basis der sozialen Einheit, welche Bürgern einer demokratischen Gesellschaft zur Verfügung steht.

2.3 Grundstruktur

Als Grundstruktur bezeichnet Rawls die Art und Weise, in der die wichtigsten politischen und sozialen Institutionen in das System der sozialen Kooperation integriert sind. Zur Grundstruktur gehören die politische Verfassung mit einer unabhängigen richterlichen Gewalt, die gesetzlichen Eigentumsformen und die Wirtschaftsstruktur (wobei eine Marktwirtschaft mit Privateigentum an Produktionsmitteln nur eine denkbare Variante darstellt), „sowie die in irgendeiner Form institutionalisierte Familie“[30]. Es handelt sich sozusagen um den Hintergrundrahmen, in dem Individuen und Organisationen agieren. Daraus ergibt sich, dass eine gerechte Grundstruktur zu einer Art gesamtgesellschaftlicher Hintergrundgerechtigkeit führt. Damit wird die Grundstruktur zum Hauptgegenstand der politischen und sozialen Gerechtigkeit. Dabei ist die Konzeption der Gerechtigkeit als Fairness jedoch keine allgemeine Gerechtigkeitsauffassung, die gleichermaßen innerhalb sozialer Ordnungen, beispielsweise innerhalb von Organisationen, oder auch global, z.B. im Völkerrecht anwendbar wäre. Die Konzeption gilt lediglich für die Binnengerechtigkeit der Grundstruktur. Fragen der lokalen oder globalen Gerechtigkeit will Rawls hiermit keineswegs analysieren.

2.4 Urzustand

Um die Grundsätze einer gerechten Gesellschaft zu begründen, bedient sich Rawls im Prinzip des bekannten Gedankenexperiments des Gesellschaftsvertrages. Sein Leitgedanke ist eine ursprüngliche Übereinkunft auf Gerechtigkeitsgrundsätze für die gesellschaftliche Grundstruktur. „Es sind diejenigen Grundsätze, die freie und vernünftige Menschen in ihrem eigenen Interesse in einer anfänglichen Situation der Gleichheit zur Bestimmung der Grundverhältnisse ihrer Verbindung annehmen würden.“[31] Um eine solche Situation der Fairness ohne Verhandlungsvorteile für einzelne Personen zu kreieren, lässt Rawls die Beteiligten hinter einem „Schleier des Nichtwissens“ im Unklaren über ihre soziale Stellung, besondere Globaltheorien, ihre rassische und ethnische Gruppenzugehörigkeit, ihr Geschlecht oder ihre angeborenen Fähigkeiten wie Stärke oder Intelligenz. Es ist deutlich ersichtlich, dass Umfang und Regulationstiefe der sich ergebenden Grundsätze hierdurch nicht auf ökonomische Verteilungskonflikte begrenzt sind, sondern alle Güter gesellschaftlicher Kooperation umfassen werden.

Diese Situation des Urzustands bezeichnet Rawls selbst als hypothetisch und nichthistorisch, woraus folgt, dass „die Entscheidung über die Prinzipien, auf die sich die Parteien einigen würden, durch Analyse zu treffen ist.“[32]

Genau hieraus ergibt sich ein entscheidender Einwand gegen eine vorbehaltlose Anwendung der Rawlsschen Gerechtigkeitskriterien als Projektionsfläche gesellschaftlicher Realität. Denn auch wenn Rawls selbst meint: „Die Konzeption der Gerechtigkeit als Fairneß ist eine politische Konzeption der Gerechtigkeit für den Spezialfall der Grundstruktur einer modernen demokratischen Gesellschaft.“[33] und darauf verweist, sie beinhalte „einen realistischen Utopismus: Sie sondiert die Grenzen des realistisch Praktikablen und lotet somit aus, inwieweit es einer demokratischen Regierung in unserer Welt … gelingen kann, ihre angemessenen politischen Werte … vollständig durchzusetzen.“[34], so muss man immer im Blick behalten, dass die im Folgenden benannten Gerechtigkeitsprinzipien letztlich Ergebnisse der rein theoretischen Analyse des Philosophen sind.

2.5 Die zwei Gerechtigkeitsprinzipien und ihre lexikalische Ordnung

„Die Rolle der … Gerechtigkeitsprinzipien besteht darin, die fairen Bedingungen der sozialen Kooperation zu bestimmen (Theorie, §1).“[35] Die ursprünglich in der Theorie der Gerechtigkeit erörterten Gerechtigkeitsprinzipien sind von Rawls im Restatement modifiziert worden. Nun lauten sie wie folgt:

„a) Jede Person hat den gleichen unabdingbaren Anspruch auf ein völlig adäquates System gleicher Grundfreiheiten, das mit demselben System von Freiheit für alle vereinbar ist.
b) Soziale und ökonomische Ungleichheiten müssen zwei Bedingungen erfüllen: erstens müssen sie mit Ämtern und Positionen verbunden sein, die unter Bedingungen fairer Chancengleichheit allen offenstehen; und zweitens müssen sie den am wenigsten begünstigten Angehörigen der Gesellschaft den größten Vorteil bringen (Differenzprinzip)“[36]

Das erste Gerechtigkeitsprinzip (a) hat dabei Vorrang – im Sinne einer lexikalischen Ordnung – vor dem zweiten. Eine Einschränkung der Grundfreiheiten zu Gunsten der nachgeordneten Prinzipien ist nicht zulässig. Die Überprüfung eines Testfalles anhand der Gerechtigkeitsprinzipien setzt demzufolge voraus, dass „die vorrangigen Prinzipien zur Gänze erfüllt sind“[37]. Zur Vorrangigkeit der Grundfreiheiten im Sinne wesentlicher Verfassungselemente weist Rawls im Restatement darauf hin, dass er natürlich „das Bestehen einigermaßen günstiger Verhältnisse“[38] voraussetzt. Die historischen, wirtschaftlichen und sozialen Bedingungen müssen die Arbeitsfähigkeit einer demokratischen Regierung ermöglichen.

2.5.1 Die wesentlichen Grundfreiheiten (a)

Als einen Grund für die Revision des ersten Gerechtigkeitsprinzips gegenüber der ursprünglichen Theorie nennt Rawls, dass er die Grundfreiheiten nun mit Hilfe einer Liste bestimmt.[39] Aufgezählt werden hier Gedanken- und Gewissensfreiheit, politische Freiheiten und Versammlungsrecht, Rechte und Freiheiten, welche durch die physische und psychische Unverletzlichkeit der Person spezifiziert sind, sowie jene, die vom Prinzip der Rechtsherrschaft abgedeckt werden. Es wird auch keineswegs einer spezifischen Form von Freiheit ein Vorrang eingeräumt. Die Vorrangigkeit der ersten Prinzipien bedeutet lediglich, dass die zweiten Gerechtigkeitsprinzipien (Chancengerechtigkeit und Differenzprinzip) stets im Rahmen von Hintergrundinstitutionen angewandt werden müssen, die ihrerseits an die Einhaltung der wesentlichen Grundfreiheiten gebunden sind.

2.5.2 Chancengleichheit und Differenzprinzip (b)

Bei den von Rawls zweitgenannten Gerechtigkeitsprinzipien hat „die faire Chancengleichheit Vorrang vor dem Differenzprinzip.“[40] Dieses Prinzip der fairen Chancengleichheit verlangt aber nicht nur, dass öffentliche Ämter und soziale Positionen formal jedem offen stehen, sondern dass, unabhängig vom sozialen Status, Personen mit gleichen Talenten und Fähigkeiten auch gleiche Aussichten auf Erfolg haben, diese Positionen zu erreichen. Bestandteil dieser Forderung ist es, dass „die Gesellschaft unter anderem gleiche Bildungschancen für alle durchsetzen [muss], einerlei, wie hoch das Einkommen der jeweiligen Familie ist (§15)“[41]. Angesichts solch spezieller Forderungen darf man jedoch nicht aus dem Blick verlieren, wie weitreichend die Ansprüche der Konzeption der Gerechtigkeit als Fairness sind. Rawls konzentriert sich auf die Ungleichheiten in den Lebensaussichten der Bürger und verweist dabei u. a. auf die zufälligen Eventualitäten, die auch in der wohlgeordneten Gesellschaft die Lebensaussichten tangieren. Neben der Geburt und dem Aufwachsen innerhalb einer sozialen Klasse finden sich auch angeborene Begabungen, die Chancen zu ihrer Entfaltung oder Glück und Pech (z.B. Unfälle, Krankheiten, regionale Wirtschaftsflauten) in Rawls´ Auflistung.[42] Solcherlei Ungleichheiten einfach geschehen zu lassen, ohne Regulierungsmaßnahmen zur Erhaltung der Hintergrundgerechtigkeit zu ergreifen, würde die Idee eines Systems der Kooperation zwischen freien und gleichen Bürgern in Frage stellen. Und Rawls´ Gedankengang führt ebenso dahin, dass es wohl nötig ist, „mit Hilfe gesetzlicher Regelungen der Vererbung und Überschreibung von Eigentum die Art und Weise zu steuern, in der die Menschen Eigentum erwerben“[43]. Denn er vermutet, dass eine übermäßige Konzentration von Eigentum und Vermögen zu politischer Vorherrschaft führt, und letztlich „gewaltiger Reichtum und Besitz in wenigen Händen … wahrscheinlich die Grundsätze der fairen Chancengleichheit [zerrütten]“[44]. So erfolgt gleichsam ein fließender Übergang von der Chancengerechtigkeit zur Verteilungsgerechtigkeit und dem damit bei Rawls assoziierten Differenzprinzip.

Betrachtet man die Sekundärliteratur zur Theorie, so zeigt sich, dass jenes Differenzprinzip offenbar eine enorme Angriffsfläche für Kritik bietet. Ob dies möglicherweise damit zusammenhängt, dass viele Rezipienten schon rein intuitiv bezweifeln, diese Variante der Maximin-Regel sei die wahrscheinlichste Wahl der Beteiligten hinter dem Schleier des Nichtwissens, wird später noch anhand der Ergebnisse empirischer Forschung untersucht. Was ist nun aber Inhalt und Sinn des Differenzprinzips?

Rawls geht von einer produktiven sozialen Kooperation aus, demzufolge gibt es auch etwas zu verteilen. Diese Kooperation zum wechselseitigen Vorteil ihrer Mitglieder ist geprägt von Interessenharmonien und Interessenkonflikten. Um die bedingenden Diskrepanzen auszugleichen, müssen Regelungen zur Güterverteilung aufgestellt werden. Hierbei gilt Rawls in „Übereinstimmung mit der philosophischen Tradition seit Platon und Aristoteles“[45] die Gerechtigkeit als erste Tugend. Und das Differenzprinzip ist das Konstrukt seiner Wahl, um Verteilungsgerechtigkeit herzustellen.

Die bereits beschriebene Grundforderung lautet, dass zulässige soziale und ökonomische Ungleichheiten den am wenigsten begünstigten Angehörigen der Gesellschaft den größten Vorteil bringen müssen. Betrachten wir zuerst die einfachste Form des Differenzprinzips, in dem die am wenigsten Begünstigten zwar gleiche Freiheiten und Chancen, aber weniger Einkommen und Vermögen haben, als die anderen Bürger.

Verdeutlicht wird das Prinzip in folgendem Achsendiagramm:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 1

(aus: Rawls: Neuentwurf, 2006, S.105)

WBG und MBG sind hier Repräsentanten der weniger respektive mehr begünstigten Gruppe. Die Kurve von O nach P stellt die gesellschaftliche Güterproduktion dar. Der Verlauf der hier gezeigten Kurve ist lediglich beispielhaft. Betrachtet man die Kurve beispielsweise als Darstellung einer Lohnstruktur, dann wären für einen beliebigen Punkt auf der OP-Kurve die Werte auf der x-Achse die Löhne der Meistbegünstigten und auf der y-Achse die Löhne der weniger Begünstigten abgetragen. Tatsächlich ist der Kurvenverlauf abhängig vom Kooperationssystem. „Ein System ist effizienter als ein anderes, wenn seine OP-Kurve für jeden an die stärker Begünstigten gehenden Gewinn den weniger Begünstigten einen immer größeren Gewinn zukommen läßt.“[46] Der Punkt D, sowie jeder Punkt auf der OP-Kurve östlich von D ist Pareto-optimal. Das bedeutet, „daß es keine Umverteilung gibt, die den einen besser stellt, ohne den anderen schlechter zu stellen.“[47] Doch nach dem Pareto-Prinzip allein gibt es keine bestimmte optimale Güterverteilung. „Dazu ist ein weiteres Prinzip nötig, etwa ein Gerechtigkeitsprinzip.“[48] Der Zustand der Gleichheit von WBG und MBG wird durch die Winkelhalbierende markiert (45-Grad-Pfeil). Die Gerade JJ ist die höchste Gleichgerechtigkeitsgerade. Diese wird am höchsten Punkt D von der OP-Kurve berührt. Punkt D ist also der der Gleichheit am nächsten kommende Pareto-optimale Punkt. Rawls vertritt die Ansicht, das Erreichen der höchsten Gleichgerechtigkeitsgeraden müsse das Ziel innerhalb der gerechten Gesellschaft sein. Damit stellt er sich, dem Grundtenor seiner Theorie entsprechend, gegen utilitaristische Sichtweisen, wonach die Maximierung des gesamtgesellschaftlichen Nutzenprodukts (im Diagramm durch den Nash-Punkt N repräsentiert) bzw. der Summe der individuellen Nutzwerte (im Diagramm der Bentham-Punkt B) die maßgebliche Zielsetzung sein sollte. In „Eine Theorie der Gerechtigkeit“ begründet Rawls seine Auffassung ausführlich, u. a. aus der Situation des Urzustands heraus. So betrachtet er es als vernünftig, in einer Situation, in der man den eigenen Platz in der Gesellschaft nicht kennt, diejenige Verteilungsalternative zu wählen, „deren schlechtestmögliches Ergebnis besser ist als das jeder anderen.“[49] Hinter dem Schleier des Nichtwissens haben die Beteiligten „keine Möglichkeit, die wahrscheinliche Beschaffenheit ihrer Gesellschaft oder ihren Platz in ihr zu bestimmen.“[50] Rawls unterstellt, dass ein nach dem Differenzprinzip sicher erreichbares Minimum angesichts der schweren Risiken anderer Verteilungsregeln die naheliegendste Wahl darstellt. Diese Argumentation hat massive Kritik auf sich gezogen, schon weil Risikofurcht hinter dem Schleier des Nichtwissens nicht mehr oder weniger plausibel ist, als jede andere Entscheidungsmentalität. So kommt beispielsweise Kersting ganz im Gegenteil zum Ergebnis: „Wie man die Sache auch betrachtet, für die Anwendung der Maximin-Regel spricht nichts.“[51] Im Restatement werden dann auch „die vereinbarten Gerechtigkeitsprinzipien … nicht deduktiv aus den Bedingungen des Urzustands gefolgert, sondern einer gegebenen Liste entnommen.“[52] Der Meinungsstreit wird dadurch aber absehbar nur auf die Zusammenstellung der Liste und die aus ihr getroffene Auswahl verlagert, wie Rawls selbst einräumt. Diese Argumentation kann nicht begründen, welche die angemessenste, respektive die beste Konzeption ist. Stattdessen schreibt Rawls: „Sie reicht aber vielleicht aus, um unser erstes und minimales Ziel zu erreichen, nämlich: eine Konzeption der politischen Gerechtigkeit ausfindig zu machen, die … sich gegen die bekannten existierenden Alternativen behaupten kann.“[53]

[...]


[1] Hans Kelsen: Was ist Gerechtigkeit?, Stuttgart, 2000, Erstdruck Wien 1953, S.9.

[2] Der Spiegel, Nr. 51/2007, Hamburg, 17.12.2007.

[3] stern, Nr. 9/2008, Hamburg, 21.02.2008.

[4] stern, Nr. 6/2008, Titel: „Wem gehört Deutschland?“, Hamburg, 31.01.2008.

[5] Felix Ekardt: Wird die Demokratie ungerecht? Politik in Zeiten der Globalisierung, München, 2007.

[6] manager magazin, Nr. 3/2008, Hamburg, 2008.

[7] nach Gerd Grözinger: Hochsteuerland Deutschland? Langlebiger Mythos, problematische Folgen, in: Intervention. Zeitschrift für Ökonomie, Nr. 4/2007, Darmstadt, 2007, S.28-39, hier S.28.

[8] Wolfgang Kersting: Theorien der sozialen Gerechtigkeit, Stuttgart/ Weimar, 2000, S.1.

[9] Wolfgang Kersting: John Rawls zur Einführung, Hamburg, 1993, S.15.

[10] ebd., S.8.

[11] John Rawls: Justice as Fairness. A Restatement, Cambridge/ London, 2001.

[12] zur Bedeutung der Metaethik in diesem Kontext vgl. Christiane Diehl/ Andreas Hütig: Über Grundpositionen und Probleme der Metaethik, sowie Christian Anzer: Eine metaethische Analyse der Begründungsstrategie vertragstheoretischer Gerechtigkeitskonzeptionen, in: Ulrich Druwe/ Volker Kunz (Hg): Politische Gerechtigkeit, Opladen, 1999, S.13-64.

[13] Kelsen: Gerechtigkeit, 2000, S.52.

[14] John Rawls: Gerechtigkeit als Fairneß. Ein Neuentwurf, Frankfurt am Main, 2006, S.36.

[15] Der Begriff Globaleinstellung (auch Globaltheorie, -lehre, -anschauung) lässt sich verstehen als spezifische religiöse, philosophische oder moralische Lehre, die nach entsprechenden Wahrheiten strebt., vgl. Rawls: Neuentwurf, 2006, S.58f.

[16] Erin Kelly: Vorwort des Herausgebers, in: Rawls: Neuentwurf, 2006, S.10.

[17] Rawls: Neuentwurf, 2006, S.24.

[18] nach Otfried Höffe: Ethik und Politik. Grundmodelle und Probleme der praktischen Philosophie, 4.Aufl., Frankfurt am Main, 1992, S.163.

[19] Kersting: Einführung, 1993, S.7.

[20] vgl. Rawls: Neuentwurf, 2006, S.212ff.

[21] ebd., S.23.

[22] ebd., S.44.

[23] ebd.

[24] Rawls: Neuentwurf, 2006, S.25.

[25] ebd., S.27.

[26] nach Rawls: Neuentwurf, 2006, S.29.

[27] Rawls: Neuentwurf, 2006, S.30.

[28] ebd., S.31.

[29] ebd., S.59.

[30] ebd., S.32.

[31] John Rawls: Eine Theorie der Gerechtigkeit, 10.Aufl., Frankfurt am Main, 1998, S.28.

[32] Rawls: Neuentwurf, 2006, S.41.

[33] ebd., S.37.

[34] ebd., S.36.

[35] ebd., S.28.

[36] ebd., S.78.

[37] ebd.

[38] ebd., S.84.

[39] vgl. ebd., S.80.

[40] ebd., S.78.

[41] ebd., S.80.

[42] vgl. ebd., S.96.

[43] ebd., S.93.

[44] ebd.

[45] Höffe: Ethik, 1992, S.164.

[46] Rawls: Neuentwurf, 2006, S.107.

[47] Rawls: Theorie, 1998, S.88.

[48] ebd., S.89.

[49] Rawls: Theorie, 1998, S.178.

[50] ebd., S.180.

[51] Kersting: Einführung, 1993, S.81.

[52] Rawls: Neuentwurf, 2006, S.136.

[53] ebd., S.136f.

Ende der Leseprobe aus 61 Seiten

Details

Titel
Gerechtigkeit als Fairness
Untertitel
John Rawls´ Konzeption als Projektionsfläche der gesellschaftlichen Realität in Deutschland
Hochschule
FernUniversität Hagen
Note
1,0
Autor
Jahr
2008
Seiten
61
Katalognummer
V124456
ISBN (eBook)
9783640293070
ISBN (Buch)
9783640293193
Dateigröße
836 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
"Herrn Vogel im Aufbau und in der Ausführung der Arbeit Exzellenz zuzuschreiben, ist keineswegs überbewertet, eine für eine BA-Arbeit ganz außergewöhnliche, geradezu neue Bewertungsmaßstäbe setzende Leistung mit beeindruckender Tiefe. Diese Leistung kann nur mit der Note 1,0 bewertet werden." (Prof. Dr.Dr.h.c. W.J., FernUniversität in Hagen) "... - vom konzeptionellen Zugriff über formale und sprachliche Qualitäten bis hin zur Gesamtstruktur rundum gelungen und von überzeugendem Niveau und verdient daher die in der Gesamtbeurteilung die Note 1,0." (Dr. S. P., ISF München)
Schlagworte
Gerechtigkeit, Fairness, Rawls
Arbeit zitieren
B.A. Henri Vogel (Autor:in), 2008, Gerechtigkeit als Fairness, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/124456

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