Grenzüberschreitenden Abzug von Unternehmensverlusten von Tochtergesellschaften im EU-Ausland auf der Ebene der inländischen Muttergesellschaft


Seminararbeit, 2007

29 Seiten, Note: 1,3


Leseprobe


Gliederung

Abkürzungsverzeichnis

Literaturverzeichnis

Quellenverzeichnis

A. Vorwort:

B. Marks & Spencer:
I. Gesetzliche Grundlagen:
II. Der Ausgangsfall:
1. Ausgangssachverhalt:
2. Rechtliche Fragestellungen:
III. Entscheidungsrelevante gemeinschaftsrechtliche Grundlagen:
IV. Kernaussagen des EuGH-Rechtsspruchs:
1. Beschränkung der Niederlassungsfreiheit?
2. Rechtfertigungsgründe der Mitgliedstaaten:
a) Territorialitätsprinzip:
b) Alternativbetrachtung:
3. Verhältnismäßigkeit und Tenor:
V. Erkenntnisse und Kritik:

C. Auswirkungen des Marks & Spencer -Urteils auf das deutsche Steuerrecht:
I. Organschaft:
1. Ausgewählte Vorteile der Organschaft:
2. Voraussetzungen der Organschaft:
II. Anwendbarkeit des Urteils:
III. Auswirkungen des Marks & Spencer-Urteils auf die Organschaft:
IV. Weitere EG-rechtliche Streitpunkte der Organschaft:

D. Unterschiedliche Behandlung von ausländischen Tochter(kapital)gesellschaften und von im Ausland liegenden Betriebsstätten:
I. § 2a EStG i.V.m. Anrechnungsmethode gemäß § 34c EStG oder DBA:
II. § 2a EStG i.V.m. Freistellungsmethode nach DBA:

E. Möglichkeiten einer EG-rechtskonformen Regelung des grenzüberschreitenden Verlustabzugs:

F. Schlusswort:

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Literaturverzeichnis

Balmes, Frank / Grammel, Ralf / Sedemund, Jan: Berücksichtigung von Betriebsstättenverlusten trotz Freistellungsmethode, BB 2006, 1474.

Becker, Helmut: Besteuerung von Betriebstätten, DB 1989, 10.

BDI/PwC: Verlustberücksichtigung über Grenzen hinweg, 1. Aufl., Frankfurt, 2006.

Englisch, Joachim: Marks & Spencer: Grenzüberschreitender Verlustabzug im Mutter-Tochter-Verhältnis, IStR 2006, 19.

Dötsch, Ewald / Franzen, Ingo / Städtler, Wolfgang / Sell, Hartmut / Zenthöfer, Wolfgang: Körperschaftsteuer, 14. Aufl., Koblenz, 2004.

Grobshäuser, Uwe / Maier, Walter / Kies, Dieter: Besteuerung der Gesellschaften, Ludwigsburg, 2005.

Herzig, Norbert / Wagner, Thomas: EuGH-Urteil „Marks & Spencer“ – Begrenzter Zwang zur Öffnung nationaler Gruppenbesteuerungssysteme für grenzüberschreitende Sachverhalte, DStR 2006, 1.

Herzig, Norbert / Liekenbrock, Bernhard: Zinsschranke im Organkreis, DB 2007, 2387.

Hey, Johanna: Die EuGH-Entscheidung in der Rechtssache Marks & Spencer und die Zukunft der deutschen Organschaft, GmbHR 2006, 113.

Heinicke, Wolfgang: § 2a EStG, in: Ludwig Schmidt, Einkommensteuergesetz, 26. Aufl., Köln, 2007.

Klarmann, Stefanie: Körperschaftsteuerliche Organschaft – Entstehung, Inhalt und Problematik der bestehenden deutschen Regelung, IFSt-Schrift Nr. 440, Bonn, 2006.

Linn, Alexander / Reichl, Alexander / Wittkowski, Ansas: Grenzüberschreitende Verlustverrechnung: Möglichkeiten und Grenzen, BB 2006, 630.

Pache, Sven / Englert, Max: Grenzüberschreitende Verlustverrechnung deutscher Konzernspitzen – Ist die Organschaft noch zu retten?, IStR 2007, 47.

Rehm, Helmut / Feyerabend, Hans-Jürgen / Nagler, Jürgen: Die Renaissance der grenzüberschreitenden Verlustverrechnung!, IStR 2007, 7.

Scheunemann, Marc: Europaweite Verlustberücksichtigung im Konzern, IStR 2005, 303.

Scheunemann, Marc: Grenzüberschreitende konsolidierte Konzernbesteuerung, Frankfurt, 2005.

Scheunemann, Marc: Praktische Anforderungen einer grenzüberschreitenden Verlustberücksichtigung im Konzern in Inbound- und Outboundfällen nach der EuGH-Entscheidung Marks & Spencer, IStR 2006, 145.

Thömmes, Otmar: Sieg der Vernunft – oder Kniefall vor den Mitgliedstaaten? Das EuGH-Urteil Marks & Spencer, EWS, Heft 1/2006, „Die erste Seite“.

Zenthöfer, Wolfgang / Schulze zur Wiesche, Dieter: Einkommensteuer, 8. Aufl., Nordkirchen, 2004.

Quellenverzeichnis

Einkommensteuergesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 19.10.2002 (BGBl. I S. 179), zuletzt geändert durch das Jahressteuergesetz 2007 vom 13.12.2006 (BGBl. I S. 2878) und Gesetz zur Anspruchsberechtigung von Ausländern wegen Kindergeld, Erziehungsgeld und Unterhaltsvorschuss vom 13.12.2006 (BGBl. I S. 2915).

Einkommensteuer-Richtlinien 2005 vom 16.12.2005 (BStBl. I Sondernummer I) mit den Einkommensteuer-Hinweisen 2005.

Körperschaftsteuergesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 15.10.2002 (BGBl. I S. 4144), zuletzt geändert durch das Jahressteuergesetz 2007 vom 13.12.2006 (BGBl. I S. 2878)

Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft in der Fassung der Vertrages über die Europäische Union vom 7.2.1992 (BGBl. II S. 1253), zuletzt geändert durch den EU-Beitrittsvertrag vom 16.4.2003 (BGBl. II S. 1408).

A. Vorwort

Der Marks & Spencer[1] -Fall ist der erste Fall vor dem EuGH, der die Problematik der Berücksichtigung von Auslandsverlusten der Tochtergesellschaft bei der Muttergesellschaft zum Gegenstand hatte. Demzufolge werde ich zu Beginn meiner Seminararbeit diesen Ausgangsfall und das Urteil ausführlich beschreiben und dabei insbesondere auf die Rechtfertigungsgründe der beteiligten Parteien eingehen.

Die Urteilsbesprechung dient fortan als Grundlage für meine weiteren Ausführungen. Konkret werde ich mich darin mit den deutschen Regelungen zum grenzüberschreitenden konzerninternen Verlustabzug und den Folgen des Ausgangsurteils auf das deutsche Steuerrecht auseinandersetzen. Darüber hinaus werde ich die unterschiedliche Berücksichtigung von Verlusten ausländischer Tochtergesellschaften und ausländischer Betriebsstätten beschreiben und daran anschließend Lösungsvorschläge unterbreiten, wie eine europarechtskonforme Regelung der grenzüberschreitenden Verlustverrechnung innerhalb eines Konzerns aussehen könnte.

Den Abschluss meiner Seminararbeit wird ein Schlusswort bilden, in dem ich Fazit ziehe und einen Blick in die Zukunft der angesprochenen deutschen Steuervorschriften wage.

B. Marks & Spencer

I. Gesetzliche Grundlagen:

Im Vereinigten Königreich ansässige Gesellschaften sind gemäß Sec. 6 (1) und 8 (1) ICTA mit ihrem Welteinkommen körperschaftsteuerpflichtig, während gebietsfremde Gesellschaften nur mit den Gewinnen besteuert werden, die ihren Zweigniederlassungen oder Agenturen im Vereinigten Königreich zuzurechnen sind (Sec. 11 (1) ICTA). Aufgrund der mit den Ländern Frankreich, Belgien und Deutschland geschlossenen DBA unterliegt die gewerbliche Tätigkeit der in diesen Ländern ansässigen Tochtergesellschaften von in Großbritannien ansässigen Gesellschaften nur insoweit der britischen Körperschaftsteuer, als diese durch im Vereinigten Königreich belegene Betriebsstätten i.S. der Abkommen ausgeübt wird. Für Konzerne sehen die Sec. 402 bis 413 ICTA die Möglichkeit einer Gruppenbesteuerung (group relief) vor. Demnach können Konzerngesellschaften (ausschließlich) ihre Verluste im Rahmen des sog. Konzernabzugs untereinander verrechnen. Bis 1999 war der Konzernabzug nur Gesellschaften mit Sitz im Vereinigten Königreich zugänglich. Im Jahr 2000 wurde der Konzernabzug auf im Vereinigten Königreich ansässige Zweigniederlassungen oder Agenturen ausländischer Gesellschaften ausgeweitet. Der britische group relief stand nun im Mittelpunkt des nachfolgend dargestellten EuGH-Verfahrens.

II. Der Ausgangsfall:

1. Ausgangssachverhalt:

Das Einzelhandelsunternehmen Marks & Spencer ist eine im Vereinigten Königreich ansässige, unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtige Kapitalgesellschaft. Mitte der 1970er Jahre begann Marks & Spencer, sich u.a. mittels Tochtergesellschaften auf andere Staaten auszudehnen. So wurden bspw. in Belgien, Frankreich und Deutschland Tochterkapitalgesellschaften gegründet, die fortan über eine Holding in den Niederlanden gehalten wurden. In den Jahren 1998 bis 2001 hatten die Tochtergesellschaften einen Verlust i.H.v. rund £ 100 Mio. angehäuft, sodass Marks & Spencer beschloss, sich zum 31.12.2001 vom Geschäft in Kontinentaleuropa zurückzuziehen. Infolgedessen wurde die Tochtergesellschaft in Frankreich verkauft. Die Betriebe der belgischen und deutschen Gesellschaften wurden eingestellt. Ein Verlustvortrag in nachfolgende Veranlagungszeiträume war in den jeweiligen Ländern aufgrund des Verkaufs bzw. der Betriebseinstellungen ausgeschlossen.

[...]


[1] EuGH v. 13.12.2005, C-446/03, Marks & Spencer, Slg. 2005, I-10837.

Ende der Leseprobe aus 29 Seiten

Details

Titel
Grenzüberschreitenden Abzug von Unternehmensverlusten von Tochtergesellschaften im EU-Ausland auf der Ebene der inländischen Muttergesellschaft
Hochschule
Universität Augsburg
Veranstaltung
Seminar im Internationalen Steuerrecht
Note
1,3
Autor
Jahr
2007
Seiten
29
Katalognummer
V124263
ISBN (eBook)
9783640287819
ISBN (Buch)
9783640287987
Dateigröße
486 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Das EuGH-Urteil Marks&amp,Spencer C-446/03 und die Rechtsfolgen für das deutsche Steuerrecht - Überprüfung der Europarechtskonformität
Schlagworte
Grenzüberschreitenden, Abzug, Unternehmensverlusten, Tochtergesellschaften, EU-Ausland, Ebene, Muttergesellschaft, Seminar, Internationalen, Steuerrecht
Arbeit zitieren
Jörg F. Kurzenberger (Autor:in), 2007, Grenzüberschreitenden Abzug von Unternehmensverlusten von Tochtergesellschaften im EU-Ausland auf der Ebene der inländischen Muttergesellschaft , München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/124263

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