Eigenheimrente. Immobilienerwerb zur Altersvorsorge


Diplomarbeit, 2009

88 Seiten, Note: 1,7


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

ABBILDUNGSVERZEICHNIS

ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS

1 EINLEITUNG
1.1 Problemstellung
1.2 Zielsetzung und Abgrenzung der Arbeit
1.3 Gang der Arbeit
1.4 Definitionen
1.4.1 Immobilienerwerb
1.4.2 Altersvorsorge
1.4.3 Eigenheimrente

2 ALTERSVORSORGE
2.1 Demographische Entwicklung in Deutschland
2.2 Anstieg der Versorgungslücke
2.3 Drei Säulen der Altersvorsorge
2.3.1 Gesetzliche Rentenversicherung
2.3.2 Betriebliche Altersvorsorge
2.3.3 Private Altersvorsorge
2.3.4 Riester-Rente als besondere Form der privaten Altersvorsorge

3 IMMOBILIENERWERB ALS ALTERSVORSORGE
3.1 Gründe für Investitionen in Immobilien
3.2 Immobilien als Kapitalanlage
3.2.1 Steuerliche Behandlung
3.2.2 Risiken und Risikopolitische Maßnahmen
3.2.2.1 Mietzahlungen
3.2.2.2 Wertveränderungen
3.2.2.3 Subventionen
3.3 Immobilien zur Eigennutzung
3.3.1 Möglichkeiten der selbstgenutzten Immobilien zur Altersvorsorge
3.3.1.1 Nutzung bis zum Lebensende
3.3.1.2 Verkauf der Immobilie
3.3.1.3 Umstieg in ein kleineres Objekt
3.3.1.4 Reverse Mortgage
3.3.2 Steuerliche Behandlung und staatliche Förderung selbstgenutzer Immobilien
3.3.3 Deutschland im internationalen Vergleich

4 EIGENHEIMRENTE
4.1 Grundlagen
4.2 Förderfähiger Personenkreis
4.3 Begünstigte Anlageprodukte
4.3.1 Erwerb weiterer Genossenschaftsanteile
4.3.2 Darlehensverträge
4.3.3 Bausparverträge
4.4 Förderansätze
4.4.1 Tilgungsleistungen
4.4.2 Entnahme
4.4.2.1 Entnahme während der Ansparphase
4.4.2.2 Entnahme zu Beginn der Auszahlungsphase
4.4.3 Erwerb von Genossenschaftsanteilen
4.5 Besteuerung
4.6 Schädliche Verwendung
4.7 Darstellung Eigenheimrente anhand eines rechnerischen Beispiels

5 KRITISCHE WÜRDIGUNG

6 FAZIT UND AUSBLICK

LITERATURVERZEICHNIS
Bücher:
Zeitschriften:
Internet:

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Aufbau der Arbeit

Abbildung 2: Wesentliche Charakteristika einer Immobilie

Abbildung 3: Altersaufbau der Bevölkerung in Deutschland

Abbildung 4: Versorgungslücke

Abbildung 5: Säulen der Altersvorsorge

Abbildung 6: Ermittlung Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung

Abbildung 7: Cashflow einer Immobilieninvestition

Abbildung 8: Abschreibungspotenzial Sonderabschreibung Ost

Abbildung 9: Umfrage zur Eignung von Anlageformen für private Altersvorsorge

Abbildung 10: Nutzungsmöglichkeiten von Wohneigentum zur Altersvorsorge

Abbildung 11: Wohneigentumsquote im internationalen Vergleich

Abbildung 12: Vertragsgestaltung Darlehensverträge

Abbildung 13: Zulagenkürzung

Abbildung 14: Darstellung Wohnförderkonto anhand eines Bausparvertrages

Abbildung 15: Grundannahmen für die staatliche Förderung

Abbildung 16: Darlehenstilgung

Abbildung 17: Stand Wohnförderkonto nach Darlehenstilgung

Abbildung 18: Stand Wohnförderkonto zum Renteneintritt

Abbildung 19: Option Besteuerung Wohnförderkonto

Abbildung 20: Mögliche Steuerlast in der Rentenphase

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1 Einleitung

1.1 Problemstellung

Die private Vorsorge für das Alter war jahrzehntelang in Deutschland kein bedeutendes Thema in der Bevölkerung. Die gesetzliche Rente war der wichtigste finanzielle Baustein für den Ruhestand und sicherte das Auskommen im Alter.1

Bis heute ist der im Jahr 1997 getätigte Ausspruch „Es gilt der Satz zum Mitschreiben: Die Rente ist sicher.“ des damaligen Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung, Dr. Norbert Blüm, bekannt.2

Seit einigen Jahren ist hier allerdings ein Umdenken gefragt.3 Die demographische Entwicklung mit immer weniger Beitragszahlern und einer steigenden Anzahl Rentnern führt dazu, dass die Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung für künftige Rentnergenerationen sinken. Das im Alter verfügbare Einkommen schrumpft daher deutlich, wenn der Einzelne nicht rechtzeitig aktiv wird und privat vorsorgt.4 Spätestens seit Einführung der Riester-Rente im Jahr 2002 und dem Recht auf Entgeltumwandlung5 wurde die Aufgabe „private Vorsorge für das Alter“ zum Dauerthema, sowohl in Fachkre]isen, in der Presse als auch im privaten Umfeld.6

Immobilien haben in Deutschland einen besonderen Stellenwert. Wohneigentumsbildung ist in der Bevölkerung ein beliebter Weg zur Bildung von Sachvermögen. Die Politik hat reagiert und vertritt den Standpunkt7: „Die Förderung des Wohneigentums ist und bleibt ein zentrales Wohnpolitisches Anliegen. (...). Möglichst vielen Menschen muss der Weg zum Eigentum eröffnet werden für mehr soziale Sicherheit, Eigenvorsorge und persönliche Entfaltung. (...). Die insgesamt niedrige Eigentumsquote macht aber deutlich, wie groß der - leider zu oft unerfüllte - Wunsch nach den eigenen vier Wänden ist.“8

Daher weitet die Bundesregierung die bereits vorhandenen staatlich geförderten Altersvorsorgeprodukte wie Riester-Rente oder Rürup-Rente aus.9 Mit der Einführung der Eigenheimrente, rückwirkend zum 01.01.2008, können die staatlichen Zulagen und die Steuervorteile vollständig für den Bau oder Kauf einer selbstgenutzten Immobilie eingesetzt werden.10

1.2 Zielsetzung und Abgrenzung der Arbeit

Die hohe Bedeutung einer zusätzlichen Altersvorsorge zu der gesetzlichen Rentenversicherung gilt in der Praxis und der Literatur weitestgehend als unumstritten. Daher wird in der Arbeit zunächst aufgezeigt, welchen Stellenwert individuelle Vorsorge für das Alter in der Zukunft haben wird. Es bestehen die Möglichkeiten der zusätzlichen freiwilligen betrieblichen sowie der privaten Altersvorsorge. Im Mittelpunkt der vorliegenden Arbeit steht der Immobilienerwerb zur Altersvorsorge. Zur Vollständigkeit werden im Verlauf dieser Arbeit die betriebliche Altersvorsorge sowie weitere gängige Alternativen einer zusätzlichen privaten Altersvorsorge kurz erläutert.

Mit der Einführung der Eigenheimrente soll die Altersvorsorge durch Einbeziehung der eigengenutzten Immobilie gefördert werden. Ziel der vorliegenden Arbeit ist die Beantwortung der Fragen, welche Möglichkeiten zur Altersvorsorge die Eigenheimrente dem Einzelnen bietet. Weiter wird analysiert, in wieweit sich die Eigenheimrente für den Einzelnen lohnt und wie die individuelle Förderung aussieht. Berücksichtigt wird bei dieser Arbeit die Rechtslage im Jahre 2008.

1.3 Gang der Arbeit

Die demographische Entwicklung in Deutschland und die in diesem Zusammenhang entstehende Versorgungslücke stellen den Ausgangspunkt der vorliegenden Diplomarbeit dar. Im Kapitel zwei folgt ein Überblick über die bestehenden Möglichkeiten der Altersvorsorge, wobei die gesetzliche, die betriebliche und die private Altersvorsorge im Einzelnen beleuchtet werden.

Nachdem in Kapitel 2 eine Vorstellung der einzelnen Vorsorgealternativen erfolgt, beschäftigt sich Kapitel 3 mit dem Immobilienerwerb als besondere Form der Altersvorsorge. Dieser Abschnitt stellt zum Einen den Immobilienerwerb als Kapitalanlage unter Berücksichtigung von steuerlichen Aspekten und entstehenden Chancen und Risiken dar. Zum Anderen werden der Immobilienerwerb zur Eigennutzung vorgestellt, steuerliche Aspekte erläutert und ein europäischer Vergleich bezüglich der Eigentumsquote angestellt.

Im Anschluss erfolgt in Kapitel 4 eine ausführliche Erläuterung der Eigenheimrente. Hier werden die begünstigten Anlageprodukte sowie die Förderansätze detailliert veranschaulicht und die steuerlichen Besonderheiten herausgestellt. Anhand von Beispielrechnungen wird das zuvor Erläuterte anschaulich dargestellt.

In Kapitel 5 werden die in der Arbeit gewonnenen Einsichten kritisch beleuchtet.

Im letzten Kapitel werden die zentralen Punkte der Arbeit kurz zusammengefasst. Ein Ausblick auf die zukünftige Entwicklung schließt die Arbeit ab.

Abbildung 1 veranschaulicht den Aufbau der Arbeit noch einmal graphisch.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 1: Aufbau der Arbeit11

1.4 Definitionen

1.4.1 Immobilienerwerb

Der Begriff Immobilie stammt von dem lateinischen Wort „immobilia (bona)“ und lässt sich mit „unbewegliches (Gut)“ übersetzten.12 Unter dieser Bezeichnung werden unbebaute oder bebaute Grundstücke aller Art einschließlich der darauf errichteten Gebäude sowie Schiffe subsumiert. Im allgemeinen Sprachgebrauch beschränkt sich die Definition des Begriffs Immobilie jedoch auf Grundstücke und Gebäude. Auch im weiteren Verlauf der Arbeit werden Schiffe nicht weiter als Immobilie betrachtet.13

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 2: Wesentliche Charakteristika einer Immobilie14

Erwerben besteht darin, Bestände an wirtschaftlichen Gütern zu steigern. Wird von Raub, in der Wohnungswirtschaft gleichzusetzen mit der Hausbesetzung oder Beschlagnahmung, abgesehen, so lassen sich wirtschaftliche Güter im marktlichen Wettbewerb oder durch Zuteilung erwerben.15

Ein Immobilienerwerb kann direkt und indirekt erfolgen. Direkter Immobilienerwerb erstreckt sich auf den Erwerb von Eigentumswohnungen, Einfamilienhäusern, Mehrfamilienhäusern, gemischt (wirtschaftlich) genutzte Gebäude und Gewerbebauten sowie von Grundstücken. Hingegen kann ein indirekter Immobilienerwerb durch den Kauf einer Beteiligung an offenen oder geschlossenen Immobilienfonds oder durch eine ähnliche Rechtskonstruktion erfolgen.16

Im weiteren Verlauf der vorliegenden Arbeit wird nur auf den direkten Immobilienerwerb eingegangen, da eine staatliche Förderung von Wohneigentum bei indirektem Immobilienerwerb ausgeschlossen ist.

1.4.2 Altersvorsorge

Der Begriff der Vorsorge kann als Prozess verstanden werden. Die Vorsorge im Sinne eines Prozesses ist die Tätigkeit des Versorgens. Die Tätigkeit umfasst dabei alle Handlungsschritte von der Planung der Vorsorge, über die Entscheidung für bestimmte Vorsorgeinstrumente, deren Realisation sowie die Nutzung der Vorsorge. Die Bildung der Vorsorge ist zeitraumbezogen und nimmt abhängig von Objekt und Ziel des Vorsorgehandelns einen langen Zeitraum in Anspruch. Ebenso ist die Nutzung der Vorsorge, die als Gegenleistung aus der Vorsorgebildung resultiert, zeitraumbezogen.

Im weitesten Sinne ist die Vorsorge eine mögliche Reaktion auf die Wahrnehmung von Risiken mit dem Ziel, diese zu identifizieren und zu verringern. Da Risiken in allen Bereichen des menschlichen Lebens bestehen, ist die Vorsorge, wie sie vorstehend definiert wurde, in allen Bereichen des Lebens möglich.

Diese vorausgehende Definition, die dem grundsätzlichen Verständnis dient, wird nachfolgend auf die Vorsorge für das Alter spezifiziert. Dies erfolgt durch die Fokussierung auf konkrete finanzielle Risiken im Alter, die im Rahmen der vorliegenden Arbeit betrachtet werden.

Das durch die demographische Entwicklung entstehende Risiko der Langlebigkeit und eine einhergehende Gefahr der Altersarmut können mit einer entsprechenden Altersvorsorge verringert werden.17

Diese bezeichnet den Transfer von Mitteln zum Lebensunterhalt aus der Phase der Erwerbstätigkeit in die Phase des Ruhestandes im Alter.18 Das Ziel der Altersvorsorge ist somit die kontinuierliche Sicherung des Lebensunterhaltes für die Zeit nach der Erwerbsphase, in der kein Erwerbseinkommen mehr erzielt wird.19

In der Diskussion um die jüngsten Rentenreformen wurde deutlich, dass die (Legal-) Definition von Altersvorsorge eine große Bedeutung für die Frage hat, welche Formen zugelassen bzw. staatlich gefördert werden. Der kleinste Nenner aller begrifflichen Abgrenzungen dürfte sein, dass Altersvorsorge Ressourcen für den Lebensunterhalt in der Altersphase zur Verfügung stehen sollen. Diese können aus staatlicher Umverteilung, individueller Vorsorge oder familiären Transfers stammen.20

1.4.3 Eigenheimrente

Bislang wurden Riester-Zulagen nur für private Rentenversicherungen, Banksparpläne oder Fondsparprodukte geleistet. Mit der Einführung der Eigenheimrente wird selbstgenutztes Wohneigentum als Altersvorsorge gleichberechtigt gefördert.21

Für die Bevölkerung in Deutschland stellt die selbstgenutzte Wohnimmobilie eine wichtige Form der privaten Altersvorsorge dar. Das am 20.06.2008 vom Bundestag verabschiedete „Gesetz zur verbesserten Einbeziehung der selbstgenutzten Wohnimmobilie in die geförderte Altersvorsorge“, kurz Eigenheimrentengesetz (EigRentG), trägt dem mit einer verbesserten Integration des selbstgenutzten Wohneigentums und des genossenschaftlichen Wohnens Rechnung.22

Der Bundesrat hat diesem Gesetz am 04.07.2008 zugestimmt.23 Es tritt rückwirkend zum 01.01.2008 in Kraft.24 Mit der sogenannten Wohn-Riester-Förderung wird das Angebot an steuerlich begünstigten Vorsorgemodellen weiter ausgebaut.25 So erhalten Bauherren oder Käufer erstmals seit der Abschaffung der Eigenheimzulage staatliche Unterstützung, wenn sie mit dem Baustein selbstgenutztem Wohneigentum für ihr Alter vorsorgen.26

Im Weiteren Verlauf der Arbeit werden die Begriffe Eigenheimrente und Wohn-Riester-Rente synonym verwendet.

2 Altersvorsorge

2.1 Demographische Entwicklung in Deutschland

Für die Untersuchung der Möglichkeiten und Notwendigkeiten der Altersvorsorge schafft eine Analyse der Bevölkerung und ihrer Alterung eine wichtige Grundlage. Dabei bilden Größe, Struktur und Entwicklung menschlicher Population die Basis der Demographie. Ereignisse wie Geburten und Sterbefälle einer Bevölkerung bestimmen somit die demographische Entwicklung.27

Die derzeit in Deutschland zu beobachtende demographische Entwicklung, einer rückläufigen und zunehmend alternden Bevölkerung, lässt sich auf unterschiedliche Ursachen zurückführen.

In der Bundesrepublik werden weniger Kinder geboren, als zum langfristigen Erhalt der Bevölkerungszahl notwendig wären. Aufgrund dieser niedrigen Geburtenrate und einer steigenden Lebenserwartung, hat das langfristig eine zunehmend sinkende und alternde Bevölkerung zur Folge.28

Um eine konstante Bevölkerungszahl in Deutschland zu gewährleisten, das heißt die Elterngeneration durch gleich viele Kinder zu vertreten, müsste eine Frau durchschnittlich 2,1 Kinder gebären. Es werden jedoch seit 30 Jahren deutlich weniger Kinder geboren, als zur zahlenmäßigen Nachfolge der Vorgeneration erforderlich wären.29

Im Idealfall verjüngt sich die Bevölkerungspyramide, bei der die neugeborenen Kinder den stärksten Jahrgang stellen und die sich mit zunehmendem Alter als Folge der Sterblichkeit verringert.30 Abbildung 3 veranschaulicht beispielhaft die Alterspyramiden der Jahre 1910, 1950 und 2005 sowie die Prognose für das Jahr 2050.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 3: Altersaufbau der Bevölkerung in Deutschland31

Einen Altersaufbau in Form einer Pyramide zeigt das Deutsche Reich von 1910. 1950 haben die beiden Weltkriege sowie die Weltwirtschaftskrise in den 30er Jahren deutliche Kerben in der Altersstruktur hinterlassen. Im Jahre 2005 gleicht die Bevölkerungspyramide einer „zerzausten Wettertanne“. Der Bevölkerungsaufbau Deutschlands nimmt in den weiteren Jahren eine glatte und steile Form an. Die im Jahr 1964 Geborenen waren 2005 als 41-jährige das am stärksten besetzte Altersjahr, 2030 werden sie es als 66-jährige immer noch sein. Im Jahr 2050 werden die Geburtenjahrgänge 1988 bis 1990, als dann 60- bis 62-jährige, dominieren. Ihnen werden dann doppelt soviele Personen angehören wie Kinder in Deutschland geboren werden.32

Dies bedeutet, dass den Rentenanwärtern über 60 Jahren eine relativ schwach besetzte Gruppe jüngerer Arbeitnehmer und damit Beitragszahler zur gesetzlichen Rentenversicherung gegenüberstehen wird.33

Der sogenannte Altersquotient verdeutlicht diese Verschiebung im Altersaufbau. Es wird hierbei das Verhältnis der Bevölkerung im Rentenalter als Gruppe potenzieller Empfänger von Leistungen der Rentenversicherung zur Bevölkerung im Erwerbsalter gegenübergestellt. Zurzeit liegt der Altersquotient bei 40, das bedeutet 100 Menschen im Erwerbsalter stehen 40 Personen im Rentenalter gegenüber.34 Das statistische Bundesamt prognostiziert einen Quotienten für das Jahr 2050 zwischen 75 und 80. Diese Verdopplung würde zu einer enormen Belastung der gesetzlichen Rentenversicherung führen.

Ein weiterer bedeutsamer Aspekt, der diese Entwicklung noch verstärkt, ist die steigende Lebenserwartung, die für ein langsameres Schrumpfen der Bevölkerung in höheren Altersstufen sorgt.35

Diese Verringerung basiert zum Einen auf dem Rückgang der Säuglings- und Kindersterblichkeit und zum Anderen auf eine verbesserte medizinische Versorgung.36 So beträgt 2004 die durchschnittliche Lebenserwartung bei Männern 75,9 Jahre und bei Frauen 81,5 Jahre. Bereits im Jahre 2050 wird von einer durchschnittlichen Lebenserwartung von 83,5 Jahren bei Männern und 88,0 Jahren bei Frauen ausgegangen.37

Für die zukünftige Bevölkerungsentwicklung in Deutschland sind neben den Geburten und Sterbefällen die Abwanderungen, also die Bevölkerungsbewegungen über die Grenzen des Landes, bedeutend. Für die Berechnung der Bevölkerungszahl und der Altersstruktur ist dabei der Wanderungssaldo, die Differenz zwischen Zu- und Fortzügen ausschlaggebend.

Anders als bei der Geburtenhäufigkeit ist es schwer, aus den bisherigen Wanderungssalden einen Trend herzuleiten. Der Saldo ist abhängig von politischen, demographischen und ökologischen Entwicklungen der jeweiligen Herkunftsländer der Migranten sowie der wirtschaftlichen und sozialen Attraktivität des Ziellandes Deutschland.

Der Auswanderungssaldo war in den letzten 50 Jahren vorwiegend positiv, verursacht durch Gastarbeiter, Spätaussiedler oder Asylbewerber.38 Dabei ist zu beachten, dass die nach Deutschland zuziehenden Personen im Durchschnitt jünger sind, als die fortziehenden. Somit ergibt sich für die in Deutschland verbleibende Bevölkerung ein „Verjüngerungseffekt“. Um diesen Effekt zu berücksichtigen, wird eine „Sockelwanderung“ angenommen. Dabei wird unterstellt, dass jedes Jahr eine bestimmte Anzahl Personen Deutschland verlässt und durch eine mindestens genauso große, im Durchschnitt aber jüngere Gruppe nach Deutschland zuziehender Personen ersetzt wird.39 Für die zukünftige Entwicklung wird davon ausgegangen, dass Deutschland weiterhin ein Zuwanderungsland bleibt.40

Die Konsequenz, die sich aus den vorangegangenen Darstellungen ergibt, ist, dass die Gesamtbevölkerung in Deutschland schrumpft und gleichzeitig älter wird, wovon die Alterssicherungssysteme, ebenso wie alle anderen Bereiche des wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Lebens, beeinflusst werden.41

2.2 Anstieg der Versorgungslücke

Der im vorangegangenen Kapitel beschriebene demographische Wandel stellt die gesetzliche Rentenversicherung in Deutschland vor große Finanzierungsprobleme, da ein steigender Anteil an Rentnern von immer weniger Beitragszahlern finanziert werden muss.42 Es ist unstrittig, dass eine steigende Lebenserwartung bei unverändertem Leistungsniveau und unverändertem Zeitpunkt des Rentenbeginns in der Rentenversicherung zu einem höherem Finanzierungsbedarf führt. Soll dies vermieden oder vermindert werden, dann sind an der Ausgabenentwicklung ansetzende Korrekturen unvermeidlich.43 Bei einer Verdopplung der demographischen Last sowie einer gleichbleibenden gegenwärtigen Steuer- und Abgabenlast, die bereits als hoch empfunden wird, kann das derzeitige Rentenniveau nicht gehalten werden.44 Bereits Anfang der neunziger Jahre wurde in Gutachten festgestellt, dass ohne Änderungen des Rentensystems bis zum Jahre 2030 die Beitragssätze auf über 30% ansteigen würden.45

Mit der Rentenreform hat die Bundesregierung im Jahr 2001 auf diese Herausforderung reagiert. Vor dem Hintergrund der genannten demographischen Entwicklung erfolgte bei der umlagefinanzierten gesetzlichen Rentenversicherung ein grundlegender Kurswechsel im Hinblick auf die längerfristige Budgetpolitik. War es bislang üblich, die Einnahmen der Rentenversicherung mittels Veränderung, in der Regel Steigerung des Beitragssatzes, und immer höheren Zuweisungen aus dem Bundeshaushalt an die weitgehend als gegeben unterstellte Ausgabenentwicklung anzupassen, so wird nun ein langfristiger Zielpfad für die Einnahmen vorgegeben, dem die Ausgaben folgen sollen. An die Stelle einer an den Ausgaben orientierten Einnahmepolitik tritt künftig eine an den Einnahmen orientierte Ausgabenpolitik.46 Mit dem Altersvermögensergänzungsgesetz, das die Schwerpunkte auf Stabilisierung des Beitragssatzes und Senkung des Rentenniveaus legt, hat sich die Bundesregierung beim Rentenreformgesetz erstmals eine Begrenzung der Beitragssätze auf maximal 20% im Jahr 2020 bzw. 22% im Jahr 2030 zum Ziel gesetzt.

Da jedoch im Umlageverfahren eine solche Begrenzung auf der Einnahmeseite nicht ohne entsprechende Auswirkungen auf der Ausgabenseite erfolgen kann, ist die Folge für diese Beitragsbegrenzung eine Reduzierung des Leistungsniveaus in der gesetzlichen Rentenversicherung. Der Spareffekt soll durch eine Änderung der Rentenanpassungsformel erreicht werden, da sich das Rentenniveau von ca. 70% auf ca. 67% des letzten Nettoeinkommens im Jahr 2030 reduzieren wird.47

Die Versorgungslücke, die die Differenz zwischen dem letzten Nettoverdienst und der gesetzlichen Rente darstellt, beträgt zurzeit 30%. Durch die Begrenzung der Beitragssätze wird sich diese auf 33% vergrößern. Gleichzeitig ist zu beachten, dass die sogenannte Eckrente nach 45 Arbeitsjahren, welche dann ohne Abschläge gezahlt wird, künftig die Ausnahme bilden wird.48

Die Eckrente erhält ein Rentner, der über 45 Jahre hinweg das Durchschnittsentgelt aller Versicherten erzielt und darauf Beiträge geleistet hat.49 Durch verlängerte Zeiten der Schulausbildung und einem vorzeitigen Rentenbezug ab dem 62. Lebensjahr werden vielfach nur 42 Versicherungsjahre erreicht. Somit wird die Rente mit einem Abschlag von 10,8% belegt.50

Die nachfolgende Abbildung 4 verdeutlicht das Absinken des Rentenniveaus und veranschaulicht die Notwendigkeit einer zusätzlichen privaten Eigenvorsorge zur gesetzlichen Rentenversicherung.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 4: Versorgungslücke51

Nach Ansicht der Bundesregierung muss die junge und mittlere Generation bis zum 45. Lebensjahr lernen, dass ihr Beitrag in die gesetzliche Rentenversicherung allein nicht ausreicht, um den Lebensstandard im Alter zu sichern. Sie muss sich daher mit einer zusätzlichen Eigenvorsorge für das Alter absichern. Das Altersvermögensgesetz mit den Schwerpunkten der privaten kapitalgedeckten Altersvorsorge und der Verbesserung der betrieblichen Altersvorsorge, das als zweiter Teil der Rentenreform eingeführt wurde, soll dabei Unterstützung leisten. Im Gegenzug müssen die heutigen Ruheständler akzeptieren, dass die gesetzliche Rente in der Zukunft langsamer ansteigen wird.52

2.3 Drei Säulen der Altersvorsorge

Im Gesamtkonzept der Altersvorsorge in Deutschland geht es nicht allein um die gesetzliche Rentenversicherung (GRV), sondern auch andere Formen der Alterssicherung sind zu berücksichtigen. Als weitere Teile des deutschen Alterssicherungssystems sind den betrieblichen Formen der Zusatzsicherung im privaten und öffentlichen Sektor sowie der zusätzlichen privaten Vorsorge Beachtung zu schenken.53

Somit setzt sich das Altersvorsorgesystem in Deutschland, wie in Abbildung 5 veranschaulicht, aus den drei sogenannten klassischen Säulen zusammen.54

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 5: Säulen der Altersvorsorge55

Dabei nimmt die gesetzliche Rentenversicherung mit 85% den größten Anteil der Altersvorsorge ein. Die private Altersvorsorge kommt auf einen Anteil von 10%, die restlichen 5% entfallen auf die betriebliche Altersvorsorge.56

Bei der gesetzlichen Altersvorsorge handelt es sich im Wesentlichen um eine Zwangsversicherung.57 Hingegen kann die Ausgestaltung der Alterssicherung in den Bereichen betriebliche und private Altersvorsorge individuell strukturiert werden. Jedoch muss gerade bei der Suche nach einem Altersvorsorge-Konzept berücksichtigt werden, dass es bei der Alterssicherung um etwas Langfristiges geht.58 Die Systeme der betrieblichen Altersvorsorge und die private Altersvorsorge können nicht mehr nur als sinnvolle und wertvolle Ergänzung der staatlichen Altersvorsorge angesehen werden, sondern werden zum unverzichtbaren Bestandteil der Alterssicherung.59

2.3.1 Gesetzliche Rentenversicherung

Zur Vorsorge für das Alter besteht in Deutschland seit der Einführung der ersten Sozialversicherungen im Jahr 1891 durch Otto von Bismarck für die Mehrheit der Bevölkerung ein staatliches Rentensystem, das eine lebenslange Leibrente verspricht.60 Die GRV bildet als 1. Säule der Alterssicherung das bis dato wichtigste Instrument der Altersvorsorge für alle Arbeitnehmer in Deutschland.61 Selbstständige sind, bis auf wenige Ausnahmen, in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht versichert. Nur auf Antrag werden sie versicherungspflichtig.62

Die GRV wird im sogenannten Umlageverfahren finanziert.63 Das bedeutet, dass die Ausgaben laufend aus den aktuellen Einnahmen der GRV entnommen werden.64 Der Beitragssatz im Jahr 2008 beträgt 19,9%65 und wird von Arbeitgebern und Arbeitnehmern jeweils zur Hälfte getragen. Die GRV verfügt über keinen Kapitalstock,66 es wird lediglich eine Schwankungsreserve gehalten67, um eventuelle unterjährige Defizite zu decken. Dieses System der Finanzierung wird oftmals als Generationenvertrag bezeichnet68, da die wirtschaftlich Aktiven einer Bevölkerung die nicht mehr aktive ältere Generation aus ihrem laufenden Einkommen mitversorgen.69 Sie erwerben mit ihren Einzahlungen in die GRV lediglich einen Anspruch, im Alter von den dann Erwerbstätigen versorgt zu werden. Ein Rechtsanspruch auf eine bestimmte Rentenhöhe wird dadurch jedoch nicht begründet.70

Die Berechnung des Rentenanspruchs erfolgt mit Hilfe der allgemeinen Rentenformel:71

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Dabei ist der aktuelle Rentenwert der Betrag, der einer monatlichen Rente aus Beiträgen eines Durchschnittsverdieners für ein Jahr entspricht. Er wird am 01.07. eines jeden Jahres durch die Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates festgelegt. Mit der Erhöhung des Rentenwertes wird die Rente an die Veränderung der Löhne und Gehälter angepasst.

Die Höhe der Entgeltpunkte ergibt sich aus dem Verhältnis des Einkommens des Versicherten mit dem Durchschnittseinkommen aller Versicherten. Der Versicherte erhält für ein Durchschnittsjahreseinkommen einen Entgeltpunkt.

Der Zugangsfaktor bewertet die zeitlichen Unterschiede der Rentenbezugsdauer. So beträgt er bei Renteneintritt mit 65 Jahren 1,0 und verringert sich bei vorzeitigem Eintritt.

Mit dem Rentenartfaktor wird die Rentenart ins Verhältnis zur Altersrente gesetzt. So beträgt der Faktor für die Rente wegen Alters 1,0 und die Rente wegen Berufsunfähigkeit 0,6667.

Mit der Rentenformel wird einerseits sicher gestellt, dass die Rente umso höher ist, je höher das Einkommen und je mehr Jahre in die Rentenkasse eingezahlt wird und andererseits, dass ein vorzeitiger Rentenbeginn die Rente verringert und ein späterer Eintritt sie erhöht.72

2.3.2 Betriebliche Altersvorsorge

Zum Ausgleich für die bereits erläuterten Leistungskürzungen in der gesetzlichen Rentenversicherung ist unter anderem die betriebliche Altersvorsorge als 2. Säule der Alterssicherung vorgesehen. In der ursprünglichen Form war die betriebliche Altersversorgung eine zusätzliche Leistung des Arbeitgebers, über deren Gewährung und Umfang der Arbeitgeber allein entscheiden konnte. Sie wurde vom Arbeitgeber zusätzlich zum Barlohn finanziert.73 Entsprechend beruhte die betriebliche Altersversorgung auf der Initiative der Arbeitgeber und war somit eine freiwillig angebotene Leistung.74

Arbeitnehmer können die betriebliche Altersvorsorge seit dem 01.01.2002 durch Entgeltumwandlungen in Anspruch nehmen. Arbeitgeber sind verpflichtet, über den Weg der Entgeltumwandlung ihren Beschäftigten ein Angebot zur Altersversorgung zu machen.75

Der Arbeitnehmer kann seinen Arbeitgeber anweisen, dass von seinem zukünftigen Gehalt bis zu maximal 4% der Beitragsbemessungsgrenze zum Aufbau einer betrieblichen zusätzlichen Altersversorgung aufgewendet werden. Wenn er seinen Anspruch geltend macht, muss er mindestens 1/160 der jährlichen Bezugsgröße der Rentenversicherung von seinem Barlohn als Mindesteigenbeitrag zur Verfügung stellen.76 Eine Entgeltumwandlung liegt vor, wenn das vereinbarte Entgelt nicht als Barlohn an den Arbeitnehmer ausgezahlt wird, sondern für den Aufbau von Anwartschaften der betrieblichen Altersvorsorge verwendet wird.77

Die Arbeitnehmer können darüber hinaus vom Arbeitgeber verlangen, dass das für den Aufbau der betrieblichen Altersvorsorge aufgewendete Kapital aus seinem arbeitsvertraglichen Bruttobezug gezahlt werden muss.78

[...]


1 Vgl. Leitolf (2008), S. 5.

2 Vgl. Vetter (2007), S. 14.

3 Vgl. Miegel/Wahl (1999), S. 13.

4 Vgl. Leitolf (2008), S. 5.

5 Vgl. Leinert (2006), S. 21.

6 Vgl. Pfeiffer, U./Braun, R./Grimm, A./ Schmidt, M. (2007), S. 3.

7 Vgl. Göötz (1996), S. 13.

8 Göötz (1996), S. 13.

9 Vgl. Vetter (2007), S. 15.

10 Vgl. o.V. (2008b), Artikel LBS, S. 1.

11 Eigene Darstellung

12 Vgl. Duden (2008), S. 870.

13 Vgl. May (2002), S. 95; Kühne-Büning (2005),S. 7ff.

14 In Anlehnung an: Bone-Winkel/Focke/Schulte (2008), S. 16ff.

15 Vgl. Oettle (2001), S. 4.

16 Vgl. May (2002), S. 95.

17 Vgl. Taubert (2002), S. 37ff.

18 Vgl. Breyer (1990), S. 1.

19 Vgl. Taubert (2002), S. 37ff.

20 Vgl. Viebrok/Himmelreicher (2001), S. 9.

21 Vgl. LBS: http://www.lbs.de/west/bausparen/riester-foerderung/fragen-u-antworten, Stand: 18.01.2009.

22 Vgl. Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung: http://www.bmvbs.de/Stadtentwicklung-Wohnen-,1500.1034933/Eigenheimrentengesetz-Wohn-Rie.htm, Stand: 18.01.2009.

23 Vgl. Deutsche Rentenversicherung: http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/nn20278/SharedDocs/de/Inhalt/02Rente/05riesterrente/02sie20moechten20vor sorgen/kapitalwohneigentum/neuerungeneigenheimrentengesetz.html, Stand 18.01.2009.

24 Vgl. Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung: http://www.bmvbs.de/Stadtentwicklung-Wohnen-,1500.1034933/Eigenheimrentengesetz-Wohn-Rie.htm, Stand: 18.01.2009.

25 Vgl. Bundesministerium für Finanzen: http://www.bundesfinanzministerium.de/nn53848/sidFAFDE38AA8300065E765C5F1C0146A2F/DE/ Presse/Pressemitteilungen/Finanzpolitik/2008/07/20080407PM27.html?nnn=true, Stand: 18.01.2009.

26 Vgl. o.V. (2008a), S. 1.

27 Vgl. Bauch/Schmidl/Reichmuth (2006), S. 14.

28 Vgl. Kaufmann/Köhler (2002), S. 22.

29 Vgl. Schmeisser/Bischoff (2003), S. 4; Schulz (2008), S. 394.

30 Vgl. Schmeisser/Bischoff (2003), S. 5

31 Entnommen aus: Statistisches Bundesamt; http://www.destatis.de/jetspeed/portal/cms/Sites/destatis/Internet/DE/Presse/pk/2006/Bevoelkerungsentwi cklung/AnnahmenundErgebnisse,property=file.pdf , S. 35; Stand: 18.01.2009.

32 Vgl. Statistisches Bundesamt: http://www.destatis.de/jetspeed/portal/cms/Sites/destatis/Internet/DE/Presse/pk/2006/Bevoelkerungsentwi cklung/AnnahmenundErgebnisse,property=file.pdf, S. 34, Stand: 18.01.2009.

33 Vgl. Verworn/Hipp (2008), S. 378.

34 Vgl. Schmeisser/Bischoff (2003), S. 5.

35 Vgl. Statistisches Bundesamt: http://www.destatis.de/jetspeed/portal/cms/Sites/destatis/Internet/DE/Presse/pk/2006/Bevoelkerungsentwi cklung/AnnahmenundErgebnisse,property=file.pdf, S. 13f., Stand: 18.01.2009.

36 Vgl. Schmeisser/Bischoff (2003), S. 7.

37 Vgl. Statistisches Bundesamt: http://www.destatis.de/jetspeed/portal/cms/Sites/destatis/Internet/DE/Presse/pk/2006/Bevoelkerungsentwi cklung/AnnahmenundErgebnisse,property=file.pdf, S. 13f., Stand: 18.01.2009.

38 Vgl. Schulz (2008), S. 394.

39 Vgl. Statistisches Bundesamt: http://www.destatis.de/jetspeed/portal/cms/Sites/destatis/Internet/DE/Presse/pk/2006/Bevoelkerungsentwi cklung/AnnahmenundErgebnisse,property=file.pdf, S. 19ff., Stand: 18.01.2009.

40 Vgl. Eckerle/Eitenmüller (2000), S. 54.

41 Vgl. Schmeisser/Bischoff (2003), S. 9.

42 Vgl. Augsten/Mössner/Offenhaus (2004), S. 53; Börsch-Supan/Essig/Wilke (2005), S. 1; Bosch et al. (2005), S. 86.

43 Vgl. Schmähl (2000), S. 33.

44 Vgl. Börsch-Supan (2000), S. 46.

45 Vgl. Schmitz (2003), S. 45.

46 Vgl. Bäuminger (2002), S. 196.

47 Vgl. Schmeisser/Bischoff (2003), S. 1.

48 Vgl. Pelikan (2002), S. 10.

49 Vgl. Ottnad/Schnabel (2006), S. 135.

50 Vgl. Pelikan (2002), S. 10.

51 In Anlehnung an: Pelikan (2002), S. 11.

52 Vgl. Pelikan (2002), S. 2.

53 Vgl. Schmähl (2000), S.17.

54 In der Literatur wird seltener das Drei-Säulen-System der Altersvorsorge durch das von der Rürup-Kommission entwickelte Schichtenmodell ersetzt. Hierbei wird die Altersvorsorge auf die 3 Schichten „Basisvorsorge“, „kapitalgedeckte Zusatzvorsorge“ und „private Altersvorsorge“ verteilt; vgl. dazu u.a. Bosch et al. (2005), S. 84ff.

55 In Anlehnung an: Pelikan (2002), S. 15.

56 Vgl. Dinauer (2008), S. 10; Döring (2000), S. 13.

57 Vgl. Breyer (1990), S. 8.

58 Vgl. Schmähl (2000), S.18.

59 Vgl. Steinmeyer (2007), S. 477.

60 Vgl. Bauch/Reichmuth/Schmidl (2005), S. 18.

61 Vgl. Adelt/Dehm/Schulte (1999), S 48.

62 Vgl. Reinhard (2001), S. 22.

63 Vgl. Paraskewopoulos (2002), S. 94.

64 Vgl. Dahlmanns (1997), S. 8.

65 Vgl. Deutsche Rentenversicherung: http://www.deutsche- rentenversicherung.de/nn45396/DRV/de/Navigation/DeutscheRV/Finanzen/KennzahlenRechengro eC39Fen/entwicklungbeitragssatznode.htmlnnn=true, Stand: 18.11.2009.

66 Vgl. Schmeisser/Bischoff (2003), S. 9f.

67 Vgl. Miegel (1998), S. 6.

68 Vgl. Schmeisser/Bischoff (2003), S. 9f.

69 Vgl. Harbrecht (2002), S. 5.

70 Vgl. Schmeisser/Bischoff (2003), S. 9f.

71 Vgl. Börsch-Supan/Essig/Wilke (2005), S. 21.

72 Vgl. Deutsches Institut für Altersvorsorge: http://www.dia-vorsorge.de/df050204.htm, Stand: 18.01.2009.

73 Vgl. Buttler (2008), S. 7.

74 Vgl. Schmeisser/Bischoff (2003), S. 12.

75 Vgl. Pelikan (2002), S. 52.

76 Vgl. Kerschbaumer/Perreng, (2002), S. 22f.

77 Vgl. Pelikan (2002), S. 54.

78 Vgl. Kerschbaumer/Perreng (2002), S. 24.

Ende der Leseprobe aus 88 Seiten

Details

Titel
Eigenheimrente. Immobilienerwerb zur Altersvorsorge
Hochschule
FOM Essen, Hochschule für Oekonomie & Management gemeinnützige GmbH, Hochschulleitung Essen früher Fachhochschule
Veranstaltung
Immobilienmanagement
Note
1,7
Autor
Jahr
2009
Seiten
88
Katalognummer
V124157
ISBN (eBook)
9783640291915
ISBN (Buch)
9783640292004
Dateigröße
1177 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Immobilienerwerb, Altersvorsorge, Berücksichtigung, Eigenheimrente, Immobilienmanagement
Arbeit zitieren
Diplom-Kauffrau Sabrina Beyer (Autor:in), 2009, Eigenheimrente. Immobilienerwerb zur Altersvorsorge, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/124157

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