Rechtliche Aspekte zu Open Source Software: Urheberrecht und Patente


Hausarbeit, 2008

22 Seiten, Note: 1,7


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

1 Einleitung

2 Grundlagen
2.1 Definition Software
2.2 Begriff Open Source Software
2.3 Abgrenzung zu anderen Softwaremodellen
2.4 Vorteile und Schwächen von Open Source Software

3 Rechtliche Rahmenbedingungen
3.1 Allgemeine Anforderungen an Open Source Software
3.2 Open Source Lizenzen
3.3 Urheberrecht
3.4 Patentrecht

4 Fazit

A Literaturverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Abb. 1: Softwareabgrenzungskriterien

Abb. 2: Hauptunterschiede der Softwaremodelle

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1 Einleitung

Open Source Software stellt längst keine Randgruppe in der heutigen IT-Welt mehr da. Selbst große Unternehmen wie IBM oder Sun und sogar Microsoft setzten zunehmend auf die Entwicklungen in dieser Branche, sodass etliche Open Source Anwendungen immer häufiger zu festen Größen in der heutigen Softwarebranche avancieren.1

Im Jahre 2005 wurden über 50.000 Open Source Projekte realisiert. Dies liegt unter anderem daran, dass diese Art von Software als besonders leistungsfähig und zuverlässig gilt sowie durch den offenen Quellcode an die persönlichen Bedürfnisse anpassbar ist.2

Der Einsatz von Open Source Software erfordert jedoch auch ein tiefer gehendes Verständnis für die rechtlichen Grundlagen und juristischen Probleme die sich aus dem Einsatz dieser Art von Software ergeben.

Vor diesem Hintergrund soll die vorliegende Arbeit einen Einblick in die rechtlichen Aspekte der Open Source Software geben. Dazu werden zunächst die Grundlagen der Open Source Software erläutert. Dafür erfolgt erst einmal eine Abgrenzung des Begriffs Software, worauf aufbauend die Open Source Software näher erläutert wird. Eine Abgrenzung zu anderen Softwarearten und eine Überblick über die Stärken und Schwächen des Einsatzes von Open Source Software bilden den Abschluss des Grundlagenteils. Anschließend werden die rechtlichen Rahmenbedingungen vorgestellt. Zuerst werden die allgemeinen Vorschriften für Open Source Software erläutert. Ferner werden die verschiedenen Lizenzmodelle der Open Source Software erklärt. Schließlich erfolgt eine Betrachtung des Urheberund das Patentrechts im Zusammenhang unter dem Kontext des Themas.

Den Abschluss der Arbeit bildet ein Fazit über das Thema der Arbeit, in dem die wichtigsten Erkenntnisse nochmals zusammengefasst werden.

2 Grundlagen

2.1 Definition Software

Der Begriff Software kennzeichnet Programme, die einen immateriellen Gegenstand darstellen und mit dessen Hilfe es möglich ist Aufgaben an einem Computer zu verrichten. Dabei unterliegt Software einigen Besonderheiten, die sie von anderen Gütern abgrenzt. Das heißt im Einzelnen,

- Software ist immateriell,
- die geistige Urheberschaft ist nicht durch das Urheberrecht gesichert,
- die Vervielfältigung ist sehr einfach und kostengünstig,
- diese Einfachheit birgt die Gefahr der unberechtigten Nutzung und Verteilung,
- Software kann verfälscht werden (zum Beispiel (z. B.) durch Viren) und
- Software muss ständig weiterentwickelt werden.3

Weiterhin lässt sich Software nach verschiedenen Kriterien klassifizieren. Ein allgemein gültiger Ansatz konnte dabei jedoch auf Grund der Komplexität und verschiedenen Abgrenzungsmöglichkeiten von Software seit den 70er Jahren nicht herausgearbeitet werden. Es gibt jedoch drei wichtige Abgrenzungskriterien die häufig verwendet werden, diese sind in Abbildung (Abb.) 1 dargestellt.4

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 1: Softwareabgrenzungskriterien

Quelle: Maaß, C. (2006), S. 8.

2.2 Begriff Open Source Software

Der Begriff der „freien Software“ existiert bereits seit Mitte der 80er Jahre. Jedoch wird erst im Jahre 1998 das Schlagwort „Open Source Software“ erstmals verwendet. Trotz der erst relativ jungen Erscheinung dieses Begriffs kann doch eine relativ genaue Beschreibung des Inhaltes vorgenommen werden. Dies liegt hauptsächlich an den Anstrengungen der Open Source Gemeinde, die sich frühzeitig bemüht hat eine Definition für die Open Source Software herauszuarbeiten.5

Der Grundstein für die Open Source Software wurde 1984 gelegt, als durch die Gründung des GNU-Projekts ein UNIX kompatibles Betriebssystem entwickelt werden sollte, dass keinen Auflagen von Software Firmen unterstand. Das GNU-Projekt prägte den Begriff „Free Software“, also freie Software. Jedoch wurde der Begriff „frei“ oft missverstanden was häufig zu der Ansicht führte, freie Software wäre grundsätzlich kostenlos erhältlich, wodurch diese von der Softwareindustrie eher als geschäftsschädigend angesehen wurde.6

Um von dieser negativen Ansicht der freien Software abzukommen wurde im Jahr 1998 eine Marketinginitiative gestartet, aus der auf Vorschlag von Chris Peterson hervorging, seit diesem Zeitpunkt den Begriff Open Source Software zu verwenden. Ausschlaggebend für die Wahl dieses Moments war die Ankündigung Netscapes, den Quellcode ihres Internetbrowsers offen zu legen.

Der Begriffswechsel wurde von der Softwareindustrie sehr begrüßt und von großen Teilen auch akzeptiert. Trotz des begrifflichen Wandels von freier Software zu Open Source Software, hat sich inhaltlich im Wesentlichen zwischen den beiden Begriffen nicht viel geändert. So werden noch immer beide Begriffe aber meist als Synonyme verwendet.7

Die grundlegende Definition der Open Source Software ist die „Free Software Definition“ von der Free Software Foundation. Diese wurde im Februar 1986 veröffentlicht und betont den Kerngedanken der freien Software:

“Free software is a matter of the users' freedom to run, copy, distribute, study, change and improve the software. More precisely, it refers to four kinds of freedom, for the users of the software.”8

Das bedeutet jedoch nicht, dass Open Source Software grundsätzlich frei ist, sondern dass die gewährten Freiheiten in unterschiedlichen Lizenzen geregelt sind. Des Weiteren wird ausdrücklich betont, dass „frei“ nicht im Sinne von kostenlos zu verstehen sei, sondern vielmehr für die Freiheit jedes einzelnen Benutzers steht.9 Diese Definition ist heute noch gültig und wird durch weitere, detaillierte Angaben der Free Software Foundation sowie der Open Source Initiative unterstützt.

2.3 Abgrenzung zu anderen Softwaremodellen

Grundsätzlich werden zwei Arten von Software unterschieden. Das sind zum Einen die Open Source Software und zum Anderen die proprietäre Software. Der wesentliche Unterschied der beiden Softwarekategorien ist die Einsehbarkeit des Quellcodes. So ist bei Open Source Software grundsätzlich der Quellcode offen zu legen. Die proprietäre Software hingegen wird nur in einer kompilierten Form, dass heißt in Binärcode veröffentlicht. Da die Kompilierung in der Regel nicht rückgängig gemacht werden kann, ist somit keine Änderung an proprietärer Software möglich.10

In den Bereich der Open Source Software fallen auch andere Softwaremodelle, die Grundzüge der Open Source Software enthalten, jedoch im engeren Sinne nicht der Definition von Open Source Software entsprechen. Diese werden im Folgenden erläutert.

Public Domain Software

Die Public Domain Software ist ein Softwaremodell, welches ebenfalls kostenlos dem Nutzer überlassen lassen wird und von diesem frei bearbeitet und vertrieben werden darf. Jedoch erfolgt keine ausdrückliche Einräumung umfassender Nutzungsrechte, da Public Domain Software gemäß (gem.) 17 United States Code (U.S.C.) § 105 vom Urheberrecht ausgeschlossen ist.11 Da dem deutschen Recht der vollständige Verzicht auf das Urheberrecht fremd ist, wird hierzulande für diese Software ein einfaches Nutzungsrecht eingeräumt, welches es erlaubt die Public Domain Software kostenlos zu kopieren und zu verbreiten. Häufig wird jedoch solche Software in Deutschland ohne offenen Quellcode verbreitet.12

Shared Source Software

Shared Source Software ist eine im Jahr 2001 von der Firma Microsoft eingeführte Softwareart um am Erfolg der Open Source Software zu partizipieren. Damit wird dem Nutzer ein Einblick in den Quelltext von Programmen gewährt. Dem Nutzer wird dabei ein kostenloses Änderungsrecht eingeräumt. Die aus den Änderungen resultierende Software darf jedoch nicht weiter verbreitet werden. Microsoft will sich damit das herkömmliche Geschäftsmodell und damit die Immaterialgüterrechte bewahren.13

Neben den Open Source ähnlichen Softwaremodellen, gibt es auch Software die eher der Definition von proprietärer Software entsprechen. Diese werden im Weiteren erklärt.

Kommerzielle Software

Die kommerzielle Software bildet das Gegenstück zur Open Source Software. Die Nutzung solcher Programme wird hierbei von kostenpflichtigen Lizenzverträgen eingeschränkt. Weiterhin wird der Quellcode nicht offenbart, wodurch Änderungen an der Software nicht möglich sind. Nutzer sind dadurch stark vom Hersteller abhängig.14

[...]


1 Vgl. Schäfer, F. (2007), S. 1.

2 Vgl. Maaß, C. (2006), S. 1.

3 Vgl. Lassmann, W. (2006), S. 127.

4 Vgl. Maaß, C. (2006), S. 8.

5 Vgl. Jaeger, T. / Metzger, A. (2006), S. 1.

6 Vgl. Schäfer, F. (2007), S. 6.

7 Vgl. Jaeger, T. / Metzger, A. (2006), S. 3ff.

8 Free Software Foundation (2007): The Free Software Definition, http://www.fsf.org/licensing/essays/free-sw.html, 02.12.2008, 10:41 Uhr.

9 Vgl. Gläßer, L. (2004), S. 21ff.

10 Vgl. Hetmank, M. (2006), S. 15ff.

11 Vgl. Schäfer, F. (2007), S. 11ff.

12 Vgl. Gläßer, L. (2004), S. 15.

13 Vgl. Jaeger, T. / Metzger, A. (2006), S. 7.

14 Vgl. Gläßer, L. (2004), S. 19.

Ende der Leseprobe aus 22 Seiten

Details

Titel
Rechtliche Aspekte zu Open Source Software: Urheberrecht und Patente
Hochschule
Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover
Veranstaltung
Open Source
Note
1,7
Autor
Jahr
2008
Seiten
22
Katalognummer
V123090
ISBN (eBook)
9783640274734
ISBN (Buch)
9783640274772
Dateigröße
467 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Open, Source, Software, Recht, Urheber, Patent, Lizenz, Quellcode, Quelltext, Offen
Arbeit zitieren
B.Sc. Kenny Reinefeldt (Autor:in), 2008, Rechtliche Aspekte zu Open Source Software: Urheberrecht und Patente, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/123090

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