Lebensrettende Sofortmaßnahmen im Pflegeheim – ein ethisch-moralischer Entscheidungskonflikt


Hausarbeit, 2008

20 Seiten, Note: 1,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Vorstellung des Falles
2.1 Sachverhalt
2.2 Fragestellung
2.3 Informationen zum Krankheitsbild von Frau T
2.3.1 Demenz
2.3.2 Demenz vom Alzheimer Typus

3. Analyse
3.1 Beteiligte
3.2 Rollen
3.3 Beziehungsstruktur
3.4 Die Gesetzeslage

4. Bewertung
4.1 Klientenwohl
4.2 Gemeinwohl
4.3 Gerechtigkeit
4.4 Effizienz

5. Beurteilung
5.1 Utilitarismus
5.2 Deontologischer Ansatz

6. Konstruktion/Handlungsplan
6.1 Pfleger P. leitet lebensrettende Sofortmaßnahmen ein
6.2 Pfleger P. unternimmt keinen Versuch der Wiederbelebung
6.3 Wie würde ich mich entscheiden?

7. Resumé

8. Literaturangaben

Lebensrettende Sofortmaßnahmen im Pflegeheim –

ein ethisch-moralischer Entscheidungskonflikt

1. Einleitung

Der in der vorliegenden Hausarbeit thematisierte Fall ist frei erfunden und entspringt meiner Phantasie. Allerdings arbeite ich – wie der Pfleger P. – in einem gerontopsychiatrischen Pflegeheim und verspüre große Angst, selbst einmal in die im Sachverhalt geschilderte Situation zu geraten.

Aufgrund dessen habe ich mich für die Bearbeitung des folgenden ethisch-moralischen Entscheidungskonfliktes entschieden.

2. Vorstellung des Falles

2.1 Sachverhalt

Der Pfleger P. arbeitet in einem gerontopsychiatrischen Heim auf einer Station für schwerstpflegebedürftige demenzkranke Menschen.

Er ist auf dem Weg zu Frau T., um diese zu lagern. Laut Pflegeplanung hat die Umlagerung mindestens alle zwei Stunden zu erfolgen, aus zeitlichen Gründen ist er heute bereits nach eineinhalb Stunden vor Ort.

Frau T. ist eine 90jährige Frau, die seit 13 Jahren an einer Demenz vom Alzheimer Typus erkrankt ist. Sie ist bettlägerig, inkontinent und auf umfassende Hilfestellung bei sämtlichen lebensnotwendigen Aktivitäten angewiesen.

Ihre Umwelt – inklusive Pflegepersonal und ihre Angehörige – nimmt Frau T. kaum noch wahr und reagiert äußerst selten auf auf sie einwirkende Umweltreize.

Als der Pfleger P. das Zimmer betritt, bemerkt er, dass sich der Brustkorb von Frau T. ein letztes Mal hebt und sie daraufhin völlig regungslos in ihrem Bett liegt. Er kontrolliert unverzüglich Frau T.`s Vitalzeichen und stellt fest, dass sie weder atmet noch über einen spürbaren Puls verfügt.

2.2 Fragestellung

Die Fragestellung – und der daraus resultierende Entscheidungskonflikt – die sich aus dem oben geschilderten Sachverhalt ergibt, ist folgende:

Soll der Pfleger P. lebensrettende Sofortmaßnahmen bei Frau T. einleiten und versuchen sie ins „Leben“ zurückzuholen oder aber soll er den Versuch der Wiederbelebung unterlassen und Frau T. sterben lassen?

2.3 Informationen zum Krankheitsbild von Frau T.

2.3.1 Demenz

Unter Demenz versteht man eine „chronisch progrediente degenerative Veränderung des Gehirns mit Verlust von früher erlernten kognitiven Fähigkeiten“ (Pschyrembel 1998: 328).

Die Demenz bietet das komplexe Symptombild eines chronischen Verwirrtheitszustandes mit Gedächtnis-, Wahrnehmungs- und Denkstörungen, Desorientiertheit, Persönlichkeitsveränderungen sowie einem fortschreitenden körperlichen Abbau (vgl. Menche et al 2001: 561).

Demenz ist ein Überbegriff für verschiedene Krankheitsbilder: Man unterscheidet die drei Haupttypen Demenz vom Alzheimer-Typus, die vaskuläre Demenz und Mischformen aus beiden sowie Demenzen, bei denen die Krankheit Folge einer anderen Erkrankung bzw. Schädigung, z.B. degenerativer, infektiöser oder toxischer Art, ist (vgl. Kitwood 2005: 44ff).

Vaskuläre Demenz ist ein Sammelbegriff für diejenigen Demenzen, die auf eine zerebrale Gefäßerkrankung wie beispielsweise Hirninfarkte oder als Spätfolge einer Arteriosklerose zurückzuführen sind (vgl. 45). Sie unterscheidet sich vom Alzheimer-Typus durch den plötzlichen Beginn – im Gegensatz zum schleichenden Beginn bei der Alzheimer Demenz – einem schubförmigen Verlauf, zumeist Schlaganfälle in der Vorgeschichte, Lähmungserscheinungen bzw. Taubheitsgefühle sowie auffällige EEG- und CT-Befunde (vgl. Menche et al 2001: 563).

Man unterscheidet drei Stadien der Demenz: Bei der leichten Demenz sind Berufstätigkeit und soziale Aktivität zwar erheblich eingeschränkt, jedoch sind die Betroffenen weiterhin in der Lage, selbstständig den eigenen Haushalt zu führen (vgl. 561).

Eine mittlere Demenz ist gekennzeichnet von einer gewissen Aufsichts- und Hilfebedürftigkeit der erkrankten Menschen bei der Bewältigung der Lebensführung (vgl. 561). Demhingegen ist ein Mensch mit einer schweren Demenz auf dauerhafte Hilfe und Unterstützung angewiesen, so dass eine kontinuierliche Aufsicht unbedingt erforderlich ist (vgl. 561).

2.3.2 Demenz vom Alzheimer Typus

Die Demenz vom Alzheimer-Typ ist eine degenerative Erkrankung des Gehirns, die zu einem chronisch-progredienten generalisierten Abbau der Hirnsubstanz führt.

Etwa 50 – 60% aller an Demenz erkrankten Menschen leiden an dieser Form, während in nur 15 – 20% der Fälle eine vaskuläre Demenz und in 15% der Fälle eine Mischform diagnostiziert wird. Somit ist die Demenz vom Alzheimer Typus die häufigste Form der dementiellen Erkrankungen (vgl. 561).

Erstes Symptom der Krankheit ist meist eine schleichend zunehmende Vergesslichkeit. Neben den Merkfähigkeitsstörungen treten ebenfalls Orientierungsstörungen auf, infolge dessen die Betroffenen Zeit und Ort nicht mehr sicher differenzieren können (vgl. Vetter 2001: 259).

Körperliche Symptome sind vor Allem ein Tremor der Hände, des Unterkiefers und des Kopfes (vgl. 260). Es kommt zu Ganganomalien wie beispielsweise kleinschrittiger Gang. Die Reflexe verarmen und ein zunehmender Kräfteverfall ist zu beobachten (vgl. 260).

Störungen des Bewusstseinssystems liegen hauptsächlich im Bereich der Merk- und Konzentrationsfähigkeit vor. Daneben sind die Betroffenen sowohl zeitlich als auch örtlich desorientiert (vgl. 260). Das Denken verarmt und verlangsamt, während Urteils- und Kritikfähigkeit abnehmen (vgl. 260).

Auch affektive Symptome wie Affektlabilität, Zwangsaffekte und Distanzlosigkeit sind feststellbar. Der an Demenz vom Alzheimer Typus Erkrankte wirkt heiter und fast läppisch und fällt häufig durch albern-eitles Verhalten auf (vgl. 260). Bei zunehmender Verwirrtheit neigen die Betroffenen aber auch zu aggressiven Verhaltensweisen.

Weitere Symptome sind motorisch stereotype Bewegungsabläufe, die sich in Grimassenschneiden oder in immer wiederkehrenden Handbewegungen äußern können (vgl. 260).

Als weiteres Symptom sind Aphasien zu nennen, die sich zunächst in häufigem Versprechen und Fehlen von Wörtern äußern. Später kommt es dann zur Echolalie, dem kompletten Verfall der Satzstruktur bis hin zum vollkommenen Verstummen der Betroffenen (vgl. 259).

Im weiteren Verlauf treten dann Säuglingsreflexe wie beispielsweise der orale Einstellreflex, Saugreflex oder Greifreflex auf. Störungen der Körperfunktionen sorgen im fortgeschrittenen Stadium für Harn- und Stuhlinkontinenz (vgl. Menche et al 2001: 561). Auch epileptische Anfälle und andere neurologische Ausfälle können in diesem schweren Stadium vorkommen (vgl. Vetter 2001: 260).

Die Ursache der Demenz vom Alzheimer Typus ist bis heute ungeklärt. Am wahrscheinlichsten gilt eine multifaktorielle Genese mit einer genetischen Komponente (vgl. 258). Bei der Entstehung spielt möglicherweise eine langsame Viruserkrankung eine Rolle. Eine andere Hypothese sieht eine Autoimmunreaktion als Hauptauslöser der Demenz vom Alzheimer Typus an. (vgl. 258).

Der Verlauf der Demenz vom Alzheimer Typus ist in der Regel chronisch progredient und führt innerhalb von Monaten bis hin zu etwa zehn bis fünfzehn Jahren nach Einsetzen der Krankheit zum Tode (vgl. 261). Eine wirksame Behandlung gegen die Erkrankung gibt es nicht.

3. Analyse

3.1 Beteiligte

Hauptbeteiligte im vorliegenden Fall sind der Pfleger P. als handelnde Person und Frau T. als von der Handlung primär Betroffene.

Weitere beteiligte natürliche und juristische Personen, die eine Rolle spielen, sind die Institution, in der der Pfleger P. beruflich tätig ist, das Mitarbeiter-Team, zu dem P. gehört, die Angehörigen von T., ihr behandelnder Arzt, die anderen Bewohner des Pflegeheims, der Staat als Stellvertreter der Gesellschaft sowie die Umwelt.

3.2 Rollen

Die oben genannten Beteiligten nehmen je nach Sichtweise unterschiedliche Rollen ein.

So tritt der Pfleger P. zunächst in seiner Rolle als Pfleger als Aufsichtspflichtiger gegenüber den im Pflegeheim wohnenden Personen auf. Darüber hinaus handelt er in der Rolle des Arbeitnehmers, da er in einem Arbeitsverhältnis mit der Institution Pflegeheim steht. Gegenüber seinem Team nimmt er die Rolle des Kollegen ein. Des Weiteren ist er als Bürger Inhaber von Rechten und Pflichten und somit dem geltenden Recht verpflichtet.

[...]

Ende der Leseprobe aus 20 Seiten

Details

Titel
Lebensrettende Sofortmaßnahmen im Pflegeheim – ein ethisch-moralischer Entscheidungskonflikt
Hochschule
Technische Hochschule Köln, ehem. Fachhochschule Köln
Veranstaltung
Philosophie
Note
1,0
Autor
Jahr
2008
Seiten
20
Katalognummer
V122968
ISBN (eBook)
9783640277117
ISBN (Buch)
9783640277810
Dateigröße
447 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Lebensrettende, Sofortmaßnahmen, Pflegeheim, Entscheidungskonflikt, Philosophie
Arbeit zitieren
Volker Harm (Autor:in), 2008, Lebensrettende Sofortmaßnahmen im Pflegeheim – ein ethisch-moralischer Entscheidungskonflikt, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/122968

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