"Cyber-Geld" als Alternative? Evaluierung, Konsequenzen und Fortentwicklung


Hausarbeit, 2001

37 Seiten, Note: 1,7


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1 Konstitutive Merkmale und einleitende Enumeration elektronischer Zahlungssysteme

2 „Cybergeld“ als Alternative im Hinblick auf konventionelle elektronische Zahlungssysteme
2.1 Definition und Zielsetzung des „Cybergeldes“
2.2 Paradigmen praxisrelevanter bereits implementierter oder pilotierter Internetsysteme im Hinblick auf das „Cybergeld“
2.2.1 CyberCoin-Konzeption als wertbasiertes Zahlungssystem
2.2.2 Chaums Ecash-Konzeption: Darstellung eines Token-basierten Systems
2.2.3 Chipkarte als elektronische Geldbörse am Beispiel der Mondex-Karte
2.2.4 Millicent: Berücksichtigung adäquater Transaktionsmodalitäten

3 Evaluierung und Konsequenzen des „Cybergeldes“
3.1 Gesamtwirtschaftliche Evaluierung derivativer Zahlungsmittel
3.2 Rechtliche, politische und gesellschaftliche Aspekte des digitalen Geldes
3.3 Situationsadäquanz ausgewählter Systeme

4 Fortentwicklung des „Cybergeldes“ vor dem Hintergrund aktueller Tendenzen

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Nachteile herkömmlicher Zahlungsmittel wie Bargeld, Schecks, Kredit- oder Bankomatkarten

Abbildung 2: Klassifikation von Zahlungssystemen

Abbildung 3: Schutzmaßnahmen gegen Kopieren von Cybergeld

Abbildung 4: Grundanforderungen an Cybergeld-Systeme

Abbildung 5: Darstellung eines Zahlungsvorganges bei CyberCoin

Abbildung 6: Bezahlungsvorgang mit DigiCashs digitalem Geld

Abbildung 7: Evaluierung des Ecash-Systems

Abbildung 8: Bezahlungsvorgang mit DEC Millicent

Abbildung 9: Grundlage moderner Zahlungsmittelformen

Abbildung 10: Ausgewählte Merkmale zur individual-spezifischen Auswahl

Abbildung 11: Zukünftige Entwicklung der Zahlungsarten

Abbildung 12: Zukünftige Entwicklung für das Jahr 2001

1 Konstitutive Merkmale und einleitende Enumeration elektronischer Zahlungssysteme

Gegenwärtige Zahlungsmöglichkeiten im Internet reichen von Zahlungen per Nachnahme oder auf Rechnung über Online-Zahlungen via Kredit- und Chipkarten bis zu

Zahlungen mit gänzlich entmaterialisiertem „künstlichem Geld“,[1] wobei sich die hochgesteckten Erwartungen an den „Cyberspace“[2] als elektronischen Marktplatz derzeit überwiegend auf die Nutzung des neuen Mediums als Werbeträger beschränken.[3] Prognosen besagen jedoch, daß es zu einem rapiden Wachstum des Electronic Commerce in den nächsten Jahren kommen wird,[4] weil im virtu-

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 1: Nachteile herkömmlicher Zahlungsmittel wie Bargeld, Schecks, Kredit- oder Bankomatkarten Quelle: Vgl. Kristoferitsch (1998), S. 36-38

ellen Markt Raum und Zeit eine untergeordnete Rolle spielen, Geschäfte globaler und Transaktionen vielfältiger werden.[5] Dies wird lediglich durch das asymmetrische Verhältnis zwischen Bestellung und Bezahlung konventioneller Zahlungssysteme gehemmt,[6] dessen Nachteile in Abbildung 1 dargestellt sind.[7] Infolgedessen ist es aus dem betriebswirtschaftlichen Kontext heraus das Ziel elektronischer Zahlungssysteme „...eine rasche, überprüfbare Zahlung zwischen Kunden und Händler bereitzustellen...“[8], d.h. um Transaktionen organisatorisch und betriebswirtschaftlich effizient abzuwickeln bedarf es als Schlüsselfunktion einer unmittelbaren Abrechnung.[9] Nachfrageorientiert sollte dem kundenspezifischen Postulat nach der Übertragung der Bequemlichkeit und Spontaneität eines Barkaufs in das Teleshopping folge geleistet werden.[10] Dabei sollte im Mittelpunkt der Betrachtung der Aufbau einer wechselseitigen Vertrauensbeziehung stehen, welche nicht dem Geschäftszweck durch die entstehenden Transaktionskosten, die Komplexität der Einrichtung oder die Einschränkung auf die Zielgruppe entgegensteht.[11] Elektronischer Handel steckt noch in den Anfängen, jedoch existieren verschiedene Systeme für den elektronischen Zahlungsverkehr die „...sowohl in ihrem Konzept als auch in ihrem intendierten Einsatz zum Teil gravierend...“[12] differieren.

Abbildung 2 zeigt eine mögliche Klassifikation elektronischer Zahlungssysteme, an die Wrightson und Furche generelle Anforderun gen zur Differenzierung der situationalen Zieladäquanz binden, wie: (1) Systemsicherheit, (2) Transaktionskosten, (3) Datenschutz und Anonymität für den Benutzer, (4) Rückverfolgbarkeit von Zahlungen, (5) Online-Überprüfungsbedarf, (6) Akzeptanzfähigkeit und (7) Übertragbarkeit.[13] Schuster, Färber und Eberl führen als weitere geforderte Systemeigenschaft elektronischer Zahlungssysteme noch die (8) Skalierbarkeit und (9) Bedienbarkeit auf.[14]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 2: Klassifikation von Zahlungssystemen Quelle: In Anlehnung an Stolpmann (1997), S. 49

In der derzeitigen Literatur ist eine übereinstimmende Kategorisierung elektronischer Zahlungssysteme nicht gegeben.[15] Im folgenden werde ich mich für die grundlegende und bezüglich der zu bearbeitenden Thematik zweckmäßigen Klassifikation nach Stolpmann richten, d.h. (I) Account-basierte sowie (II) Münz-basierte Verfahren voneinander abgrenzen und mich anschließend explizit dem „Cybergeld“ zuwenden.[16] Die (I) Account-basierten Verfahren belasten beim Zahlungsvorgang das kundeneigene Bankkonto, die Kreditkarte oder einen speziellen Account des Kunden.[17] Hierzu können beispielsweise Systeme wie (1) Netcheque, (2) First Virtual, (3) Open Market, (4) Cyber Cash, (5) SET[18], (6) EDIFACT oder (7) Millicent gezählt werden. Das System (1) Netcheque, welches an der University of Southern California entwickelt wurde, bietet ein Konzept für eine leistungsfähige Zahlungs- und Infrastruktur,[19] indem das vom Verrechnungsscheck bekannte Prinzip auf die elektronischen Zahlungssysteme übertragen wird.[20] Eine recht erfolgreiche, in ihrer Handhabung einfache, schnelle und leicht zu bedienende kreditkartenbasierte Zahlungseinrichtung bietet (2) First Virtual an.[21] Das System ist speziell für den Kauf bzw. Verkauf von Informationen ausgelegt und übernimmt eine Mittlerfunktion zwischen den Marktpartnern; wobei auf jegliche kryptographische Schutzmechanismen verzichtet worden ist.[22] Auf dem gleichen Prinzip ist (3) Open Market aufgebaut, dabei ist das System zusätzlich mit kryptographischen Verschlüsselungs- und Autorisierungsverfahren verbessert worden.[23] (4) Cyber Cash bietet das meist verwendete Verfahren zur sicheren[24] Übertragung von Kreditkartendaten an, welches zur Zeit von der Dresdner Bank pilotiert wird.[25] Das (5) Secure Transaction-Protocol (SET)[26] gewährleistet durch die Benutzung eines asymmetrischen RSA-Algorithmus eine sichere Bezahlung mit Kreditkarte und als vertrauensfördernde Maßnahme die Möglichkeit der Zertifizierung von Geschäftspartnern.[27] Prinzipiell ist es kein eigenständiges elektronisches Zahlungssystem, da anstatt Kreditkartendaten ebenso lediglich die Kontoverbindung übertragen werden könnte.[28] Die zunehmende Integration von Wirtschaftsprozessen durch den weitgehend automatisierten Austausch zwischen und die Verarbeitung strukturierter Daten in IT-Systemen wird derzeit ausschließlich vom Datenformat (6) EDIFACT[29] gestützt,[30] welches eine vollständige Integration des Bezahlvorganges in den Kaufprozeß ermöglicht.[31] Das Verfahren (7) Millicent wird umfassend in Abschnitt 2.2.4 dargestellt.

(II) Münz-basierte elektronische Zahlungssysteme hingegen setzen voraus, daß der Kunde vorab genügend elektronische Münzen bei einer Bankeninstanz eingetauscht hat, welche dann in binärer Form auf der Festplatte des Kunden, alternativ auf einer Smartcard oder einem Bankserver gespeichert werden können.[32] Dazu zählen Systeme wie Ecash[33] von DigiCash, CyberCoin von CyberCash und NetCash[34] oder auch Kartensysteme wie Mondex, Quick[35] oder CAFE[36].

In den nachfolgendem Abschnitt werden explizit die praxisrelevanten Systeme Ecash, CyberCoin, Millicent und das Kartensystem Mondex vor dem Hintergrund des gegenwärtigen Diversifikationsprozesses und der ganzheitlichen system-immanenten Implementation des digitalen Geldes betrachtet und untersucht.

2 „Cybergeld“ als Alternative im Hinblick auf konventionelle elektronische Zah- lungssysteme

2.1 Definition und Zielsetzung des „Cybergeldes“

Die Bundesbank versteht unter „Cybergeld“[37] „...im allgemeinen von Banken gegen Vorausbezahlung in Form digitaler Werteinheiten entweder auf dem Chip einer Zahlungskarte (Kartengeld) oder auf der Festplatte eines PC zur möglichen Nutzung im Internet (Netzgeld) zur Verfügung...“[38] gestellte Werteinheiten. Digitales Geld schöpft sein Wert nur noch aus der Funktion und nicht mehr aus dem Materialwert, [39] d.h. es ist losgelöst von jedem Trägermedium. Cybergeld wird in digitalen Netzwerken wie dem weltumspannenden Internet als Zahlungsmittel verwendet und ist somit an keine reale Währung gebunden,[40] wodurch es zu einer Entnationalisierung des Geldes kommt.[41]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 3: Schutzmaßnahmen gegen Kopieren von Cybergeld, Quelle: In Anlehnung Kristoferitsch (1998), S. 40

[...]


1 Vgl. Lukas (1997), S. 137 u. S. 20; Sietmann (1997), S. VI;

2 Gibson prägte die Bezeichnung für ein futuristisches Kommunikationsnetz, in das sich Menschen direkt mit dem Gehirn wie mit einem Computer einloggen. Hier steht es als synonym für die ComputerVernetzung oder das Internet, wobei sich die Vorsilbe Cyber aus dem griechischen Kyber (Steuermann) herleitet. Vgl. Sietmann (1997), S. 175-176

3 Vgl. Brutscher (1998), S. 227; Sietmann (1997), S. V

4 Vgl. Schuster/Färber/Eberl (1997), S. 87

5 Vgl. Krause (1998), Teil 7, S. 1; „Entfernungen und Standorte werden relativiert, nationale Grenzen aufgehoben. Auf den neuen digitalen Märkten wird global ‚Information‘ gehandelt. Über elektronische Vertriebswege werden Daten und Wissen angeboten. Für Waren und Dienstleistungen eröffnen sich neue Absatzwege. Die Online-Kommunikation befreit von örtlichen Bindungen.“ Kloten (1997), S. V

6 Dies drückt sich in folgendem Satz aus: „Wer Multimedia-Produkte über das Netz beziehen will, hat Schwierigkeiten, sie auf dem gleichen Wege zu bezahlen.“ Sietmann (1997), S. V; Damit begründet Brutscher die „...Forderung nach einer möglichst vollständigen Integration des Bezahlungsvorgangs in den Kaufprozeß...“ Brutscher (1998), S. 227

7 Jedoch können mehr als 95% der Bestellungen in Online-Shops nur auf traditionelle Weise per Rechnung, Nachnahme, Kreditkarte, Vorkasse oder Lastschrift beglichen werden. Nur bei weniger als 5% der Online-Shops können Kunden bereits ihre Rechnung über ein elektronisches Zahlungssystem direkt begleichen. Vgl. Köhler/Best (1998), S. 40; Liedke (1998), Teil 6.1.8, S. 2

8 Stolpmann (1997), S. 127

9 Vgl. Köhler/Best (1998), S. 40

10 Vgl. Sietmann (1997), S. 16

11 Vgl. Krause (1998), Teil 7, S. 1

12 Stolpmann (1997), S. 12

13 Vgl. Furche/Wrightson (1997), S. 7

14 Vgl. Schuster/Färber/Eberl (1997), S. 35

15 Differenzen bei der Kategorisierung vergleiche Kristoferitsch (1998), S. 125-127; Schuster/Färber/Eberl (1997), S. 31-34; Köhler/Best (1998), S. 47-48; Stolpmann (1997), S. 53-54

16 Vgl. Stolpmann (1997), S. 53-54

17 Somit kann eine Differenzierung nach Kredit-basierten (Zahlung per Kreditkarte), Einzugs-basierten (Lastschrifteinzugsverfahren) oder Guthaben-basierten (Kundenaccount muß notwendige Deckung aufweisen) Verfahren vorgenommen werden, wobei alle Account-basierten Verfahren einen völlig anonymen Zahlungsvorgang ausschließen. Vgl. Stolpmann (1997), S. 53

18 Die Abkürzung steht für „Secure Electronic Transaction“.

19 Vgl. bspw. Sietmann (1997), S. 103 Vgl. Schuster/Färber/Eberl (1997), S. 55

20 Vgl. Stolpmann (1997), S. 60; Schuster/Färber/Eberl (1997), S. 55

21 Vgl. Furche/Wrightson (1997), S. 67

22 Vgl. Lukas (1997), S. 137-139

23 Vgl. Lukas (1997), S. 139

24 Sicherheit impliziert hierbei einen 1024-Bit-Schlüssel und eine 20 Sekunden Zeitschranke, dessen Überwindung durch Hacker nach heutigen Wissensstand unmöglich sind. Vgl. Krause (1998), Teil 7.2.3, S. 2; Stolpmann (1997), S. 67

25 Vgl. Krause (1998), Teil 7.2.3, S. 1; Furche/Wrightson (1997), S. 68; Lukas (1997), S. 141-142; Kraus (1998), S. 58-59

26 Hierbei handelt es sich um einen offenen Industriestandard der in den USA ein Quasistandard darstellt und in Deutschland ebenfalls gute Chancen hat sich durchzusetzen. Vgl. Kraus (1998), S. 54

27 Vgl. Kraus (1998), S. 53-54; Kryptologie richtet sich dabei auf „...die Vertraulichkeit von Informationen, die Integrität von Zahlungen sowie die Authentifikation von Händler und Karteninhaber“ Kraus (1998), S. 54

28 Vgl. Stolpmann (1997), S. 74

29 EDIFACT steht für Electronic Data Interchange for Administation, Commerce and Transport. Vgl. Schwarze (1997), S. 351

30 Vgl. Deutsch (1998), S. 236; Schwarze (1997), S. 338 u. 351

31 Vgl. Deutsch (1998), S. 239

32 Vgl. Stolpmann (1997), S. 53

33 Im folgenden werde ich „Ecash“ schreiben, wenn es um das Zahlungssystem von DigiCash geht. Bei der digitalen Währung werde ich „ecash“ schreiben.

34 NetCash der Net Bank gilt als „schwacher“ Vertreter digitalen Geldes. Vgl. Kristoferitsch (1998), S. 133; Furche/Wrightson (1997), S. 71-72; Das System NetCash kann nicht definitiv den Münz-basierten Verfahren zugeordnet werden, da die Einlösung des digitalen Geldes nach der Verwendung von der Einlage eines gedeckten Schecks abhängt. Vgl. Kristoferitsch (1998), S. 134

35 Österreich führte als erstes europäisches Land eine die flächendeckende elektronische Geldbörse Quick ein, die wie die Mondex-Karte auf Kleinsttransaktionen abzielt. Vgl. Kristoferitsch (1998), S. 147

36 CAFE (Conditional Access for Europe) zielt darauf ab Smartcard-Transaktionen im realen Wirtschaftsleben ebenso wie Zahlungen über unsichere Netzwerke wie beispielsweise das Internet zu realisieren. Vgl. Kristoferitsch (1998), S. 146

37 Zu dem Begriff Cybergeld gibt es eine Unmenge an Synonymen, bspw.: „Cyber Money“ oder „virtuelles Geld“ Vgl. Deutsch (1998), S. 46; Kristoferitsch setzt weitgehend „virtuelles Geld“ synonym zu „elektronischen Geld“, „E-Money“, „E-Cash“, „Digital Money“ und „Digital Cash“. Vgl. Kristoferitsch (1998), S. 41 u. S. 11; Für Schwarze können die Begriffe „digitales Geld“, „Cyberbucks“ und „Cyberdollar“ synonym verwendet werden. Vgl. Schwarze (1997), S. 353

38 Lukas (1997), S. 19; Vgl. Schwarze (1997), S. 353 Diese Definition deckt sich weitgehend mit der Definition von Stolpmann für Münz-basierte Systeme. Vgl. Stolpmann (1997), S. 53

39 Vgl. Köhler/Best (1998), S. 40

40 Vgl. Borchert (1996), S. 41; Cybergeld ist „...nicht mehr faßbar, sondern nur noch digitale Information“ Köhler/Best (1998), S. 40

41 Vgl. Borchert (1996), S. 42

Ende der Leseprobe aus 37 Seiten

Details

Titel
"Cyber-Geld" als Alternative? Evaluierung, Konsequenzen und Fortentwicklung
Hochschule
Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover  (Wirtschaftsinformatik)
Veranstaltung
Seminar „Electronic Commerce“
Note
1,7
Autor
Jahr
2001
Seiten
37
Katalognummer
V122865
ISBN (eBook)
9783668351196
ISBN (Buch)
9783668351202
Dateigröße
1307 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
cyber-geld, alternative, evaluierung, konsequenzen, fortentwicklung
Arbeit zitieren
Robert Pomes (Autor:in), 2001, "Cyber-Geld" als Alternative? Evaluierung, Konsequenzen und Fortentwicklung, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/122865

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