Quotenregelung als parlamentarischer Geschlechterausgleich


Wissenschaftlicher Aufsatz, 2006

12 Seiten, Note: 1


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Einleitung

1. Quotenregelungen
1.1. SPÖ – Die Sozialdemokratische Partei Österreichs
1.2. ÖVP – Die Österreichische Volkspartei
1.3. Die Grünen
1.4. Die FPÖ – Die Freiheitliche Partei Österreichs

2. Frauen in den Fraktionen

3. Frauenanteil im Nationalrat

Resümee

Quellen

Einleitung

Die Quotenregelung ist ein Versuch, politische Ämter in gleichen Maßen an Männer und Frauen zu verteilen. Das Ziel ist die Erreichung von Geschlechterparität im öffentlichen Raum der Politik. Oft wird die Bedeutung der Quotenregelung falsch interpretiert. Es sollen Frauen bei gleichen bzw. gleichwertigen Qualifikationen den Männern vorgezogen werden. Da seit jeher die Bevorzugung den Männern galt, soll nun den Frauen zu ihren Chancen verholfen werden.

Vor diesem Hintergrund stellte ich mir die Frage, ob die Quotenregelung als möglicher parlamentarischer Geschlechterausgleich dienen kann. Ich gehe davon aus, dass die Quotenregelung ein maßgeblicher Faktor in der Entwicklung des Frauenanteils in Österreich ist. In dieser Arbeit werde ich versuchen, diese Hypothese zu verifizieren.

1. Quotenregelungen

1.1. SPÖ – Die Sozialdemokratische Partei Österreichs

Die Sozialdemokratische Partei Österreichs hat die längsten Traditionen bezüglich frauenpolitischer Fragestellungen. So kam es, dass am Parteitag 1985, auf Drängen der SPÖ –Frauen eine 35-Prozent-Quote eingeführt werden sollte. Aufgrund starken innerparteilichen Widerstands, mussten sich die SPÖ-Frauen mit der 25-Prozent-Quote geschlagen geben. Der Umsetzungsrahmen streckt sich auf 10 Jahre.

Diese Quote wurde im Parteistatut verankert, allerdings mit einer viel zu schwachen Formulierung, sodass im Endeffekt diese Quote immer nur mitbedacht werden sollte. Auf eine verbindliche Umsetzung konnte man sich nicht einigen.

Die Handhabung dieser Quote war sehr locker, auf Länderebene wurde sie wenig bis gar nicht beachtet. Diese vor allem bei der SPÖ-Führungsriege nicht ernst genommene 25-Prozent-Quote, missfiel den SPÖ-Frauen sehr.

Bei den Nationalratswahlen von 1986 kam die trockene Ernüchterung. Trotz allen Bemühens kam es nur zu weitere zwei weibliche SPÖ-Nationalratsabgeordnete.

Es gab verschiedenste Möglichkeiten und Techniken von SPÖ-Funktionären die Quote zu erfüllen, ohne aber die eigene Position bzw. die eines anderen Mannes fürchten zu müssen. (vgl. Winkler 2003: 106-108)

Frauen sind oftmals in Politikbereichen mit „weichen“ Themen wie Gesundheit, Bildung, Soziales oder Kultur tätig bzw. in neu geschaffenen Funktionen wie Johanna Dohnal (SPÖ) als erste Frauenministerin 1990, Ingrid Leodolter (SPÖ) 1972 als Umweltministerin oder Hertha Firnberg (SPÖ) als Bundesministerin für Wissenschaft und Forschung im Jahre 1970. (vgl. Sonja Wehsely)

Der Anstieg der Frauen in Regierungsämtern ist durch die Vergrößerung der Regierungsmitglieder zu begründen. Bis in die frühen 1990er Jahren hat sich nicht viel verändert. Erst in den letzten zwei Regierungsperioden der schwarz-blauen Regierung 2000-2006 ist man trotz sinkender Regierungsmitgliederanzahl der erhöhten Frauenrepräsentanz treu geblieben. Man erkannte den Wert der Repräsentation von Frau für Frau. (vgl. Niederkofler 2004: 380-382)

Es wurden Maßnahmen gesetzt, die vor allem Länder verstärkt unter Druck setzen sollte, diese 25-Prozent-Quote zu beachten. 1989 bei den Landtagswahlen in Tirol, Salzburg und Kärnten erreichte nur Salzburg tatsächlich die erwünschte Quote.

Sanktionen bei Nicht-Erfüllung der Quote kamen ins Gespräch. Abgesehen vom Bundesrat, der auch die einflussloseste parlamentarische Einrichtung Österreichs ist, wurde diese Quote nicht erreicht. (vgl. Winkler 2003: 109)

Im Herbst 1989 eskalierte die Diskussion um die Nicht-Einhaltung der Quote, und es wurde von den SPÖ-Frauen eine 40-Prozent, ja wenn nicht sogar die 50-Prozent-Quote gefordert.

Am Bundesparteitag 1989 wurden Durchführungsbestimmungen zur Erreichung der 25-Prozent-Quotenregelung beschlossen. Bis 1991 musste die 25-Prozent-Quotenregelung erreicht sein.

1993 kam es zur lang ersehnten 40-Prozent-Quote. Wie bereits 1985 wurde der Umsetzungsrahmen auf 10 Jahre angesetzt. Ein Parteischiedsgericht soll deren Umsetzung überwachen. Diese Regelung bezieht sich auch auf wählbare Listenplätze.

Am Bundesparteitag von 1993 wurde die 25-Prozent-Quote zu einer Mussbestimmung, und die 40-Prozent-Quotenregelung wurde für Frauen als für Männer verbindlich. Es gab keinen zu großen innerparteilichen Widerstand, man hatte bereits Erfahrung mit der losen Handhabung des Umsetzungszeitraumes.

Die neue Quote wurde weiter nicht ernst genommen, da man ohne Sanktionen sich auch nicht dazu verpflichtete fühlte. Das Schiedsgericht sollte die Funktion der Sanktionsmöglichkeit innehaben. Letztlich ist im Statut 1993 festgehalten worden, dass das Schiedsgericht nur zu entscheiden hat, ob eine Verletzung vorliegt oder nicht.

Auch die Berichtspflicht wurde nicht weiter verfolgt. Sie hätte transparenter gemacht, ob die Quote erfüllt worden ist. (vgl. Winkler 2003: 109-112)

1998 folgte eine weitere Änderung im Parteistatut. So wurde die 40-Prozent-Quotenregelung verbindlich und durch die 25-Prozent-Quote abgelöst. Von nun an müssen 40 Prozent Frauen in allen Ebenen der Partei (Gremien, Kandidatenlisten, die mit den Frauenorganisationen abgesprochen werden müssen) und in allen gesetzgebenden Körperschaften vertreten sein. All diese Vorhaben sollten bis 2003 umgesetzt werden.

Heute schreiben wir das Jahr 2007 und bei den letzen Nationalratswahlen am 1. Oktober 2006 konnte die 40-Prozent-Quote für den Nationalrat wieder nicht erreicht werden. (vgl. Winkler 2003: 113)

[...]

Ende der Leseprobe aus 12 Seiten

Details

Titel
Quotenregelung als parlamentarischer Geschlechterausgleich
Hochschule
Universität Wien
Note
1
Autor
Jahr
2006
Seiten
12
Katalognummer
V122606
ISBN (eBook)
9783640270750
ISBN (Buch)
9783640270880
Dateigröße
387 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Quotenregelung, Geschlechterausgleich
Arbeit zitieren
Karin Rammerstorfer (Autor:in), 2006, Quotenregelung als parlamentarischer Geschlechterausgleich, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/122606

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