Medien in Russland - Macht und Ohnmacht im Verhältnis zum Staat unter Putin


Bachelorarbeit, 2008

101 Seiten, Note: 1,3


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1.0 Einleitung

2.0 Das politische System Russlands
2.1 Die Verfassung
2.2 Der Präsident
2.3 Die Regierung
2.4 Das Parlament
2.4.1 Die Staatsduma
2.4.2 Der Föderationsrat
2.5 Das Parteiensystem

3.0 Das russische Mediensystem
3.1 historische Entwicklung
3.2 Struktur, Akteure und deren Selbstverständnis

4.0 Medien und deren Verhältnis zum Staat
4.1 Medien als vierte Gewalt im Staat
4.2 Medien als Propagandamaschine
4.3 Typisierung politischer Kommunikationskultur
4.4 Strukturelle Einflussfaktoren nach Hallin und Mancini

5.0 Beziehung zwischen Medien und Staat in Russland
5.1 Analyse der Beziehungen
5.1.1 Typisierung der Kommunikationskultur
5.1.2 Analyse der strukturellen Einflussfaktoren
5.2 Macht russischer Medien
5.3 Ohnmacht russischer Medien

6.0 Fazit

I. Literaturverzeichnis

II. Bilder- und Tabellennachweise

III. Anhang

VERFASSUNG DER RUSSISCHEN FÖDERATION

1.0 Einleitung

„Was wir über unsere Gesellschaft, ja über die Welt, in der wir leben, wissen, wissen wir durch die Massenmedien.“ (Niklas Luhmann, nach Kreisel 2001: 241)

Dieses Zitat von Niklas Luhmann zeigt, wie wichtig Massenmedien in der heutigen Zeit sind. Unser Weltbild, unser tägliches Wissen und das Neueste vom Neuesten, wir haben es aus den Massenmedien. Wer kein Fernsehgerät besitzt, kann bei manch tagesaktuel- lem Gespräch kaum mitreden. Aber nicht nur für das persönliche Gespräch haben Mas- senmedien eine wichtige Bedeutung. Auch für die Politik sind die Massenmedien un- verzichtbar. Doch nur autonom handelnde Medien haben die Möglichkeit, eine positive Rolle im Staat einzunehmen:

„Die Unabhängigkeit der Medien ist unverzichtbare Bedingung ihrer Bedeutung für eine freiheitliche Demokratie. Eine staatlich gelenkte oder staatsnah agieren- de Medienlandschaft führt allenfalls zu einer ‚gelenkten’ Demokratie, die aber mit einer ‚Herrschaft des Volkes’ wenig zu tun hat.“ (Depenheuer 2005: 56)

Der Begriff „gelenkte Demokratie“ fällt seit Beginn der Präsidentschaft Putins auch immer wieder in Bezug auf Russland und dass die Beziehung zwischen Medien und Staat in Russland durchaus als schwierig bezeichnet werden kann, ist nicht erst seit dem Tod von Anna Politkowskaja bekannt. Immer wieder ist auch von „Zensur“ und fehlen- der Meinungsfreiheit die Rede (z.B.: Mommsen, Nußberger 2007: 41, 46-55). Ich selbst möchte Journalistin werden und allein deshalb interessieren mich die Entwicklungen in Russlands Medienlandschaft.

Aber auch aus der Sicht der Politikwissenschaft halte ich es für wichtig, sich mit Russ- land und den dortigen Medien zu beschäftigen. Der liberale Politiker Boris Nemzow sieht im politischen System Russlands „(e)in Einparteiensystem, Zensur, ein Taschen- parlament, eine zahme Justiz, strikte Zentralisierung von Macht und Finanzen, eine übertriebene Rolle für die Geheimdienste und die Bürokratie.“ (zitiert nach: Mommsen, Nußberger, 2007: 41) Betrachtet man die Medien nun als vierte Gewalt im Staat, die eine kontrollierende Rolle einnehmen sollen, so scheint es mir im Falle des Russischen Staates interessant die Medienstruktur Russlands zu beleuchten und somit Macht und Ohnmacht russischer Medien in deren Verhältnis zum Staat unter Putin herauszustellen.

In der vorliegenden Bachelor-Arbeit möchte ich mich daher mit folgender Fragestellung beschäftigen:

„Wie gestaltete sich das Verhältnis zwischen Medien und Staat in Russland unter Präsident Putin und inwiefern kann man von Macht oder Ohnmacht der Medien gegenüber dem Staat in Russland unter Präsident Putin sprechen?“

Um diese Frage zu beantworten werde ich in Kapitel zwei zunächst eine Betrachtung des politischen Systems Russlands vornehmen. Hier werde ich auf die einzelnen wichti- gen Akteure eingehen und diese auch auf ihre jeweilige Macht hin untersuchen.

Im dritten Kapitel steht das russische Mediensystem im Mittelpunkt. Auch hier werde ich zunächst einen geschichtlichen Abriss vornehmen, um dann auf die aktuelle Struk- tur, die Akteure und deren Selbstverständnis einzugehen.

In Kapitel vier werde ich beispielhaft auf zwei Rollen eingehen, die Medien gegenüber Staat einnehmen können. Neben Medien als vierter Gewalt im Staat, werde ich hier auf Medien als Propagandamaschine eingehen. Des Weiteren werde ich hier zwei Analyse- schemata einführen, die in Kapitel fünf zur Anwendung gebracht werden. Zum Einen erläutere ich eine Vierfeldertafel zur Typisierung politischer Kommunikationskultur und zum Anderen stelle ich ein Analyseschema nach Daniel Hallin und Paolo Mancini vor, dass sich mit strukturellen Einflussfaktoren des Medien- und des politischen Sy- stems befasst, die sich auf die Autonomie der Medien auswirken können.

Im fünften Kapitel werde ich mich dann konkret mit der Eingangs formulierten Frage- stellung befassen, die in Kapitel vier eingeführten Analyseschemata anwenden und an- hand der Erkenntnisse aus den vorherigen Kapiteln die Macht und Ohnmacht der Medi- en in ihrem Verhältnis zum Staat in Russland unter Präsident Putin beschreiben.

Das Fazit in Kapitel sechs resümiert noch einmal die wichtigsten Punkte der Arbeit und gibt eine zusammenfassende Antwort auf die Fragestellung dieser Arbeit.

2.0 Das politische System Russlands

Um das Verhältnis zwischen russischen Medien und dem Staat unter Präsident Putin im weiteren Verlauf dieser Arbeit besser betrachten zu können, werden in diesem Ab- schnitt sowohl die Verfassung, als auch der Präsident, die Regierung, das Parlament und das Parteiensystem vorgestellt.

2.1 Die Verfassung

Mit der Verfassung von 1993 ist Russland ein „demokratischer föderativer Rechtsstaat mit republikanischer Regierungsform“ (Art. 1). Die Grundprinzipien der Verfassung bestehen demnach in Demokratie, Föderalismus und Rechtsstaatlichkeit. Aber auch Sozialstaatlichkeit, Volkssouveränität, Gewaltenteilung, ideologische Vielfalt, sowie Parteienpluralismus sind in der Verfassung verankert. (vgl. Mommsen 2004: 377-378)

Den ersten Teil der Verfassung bilden, nach dem Vorbild des deutschen Grundgesetzes, die Grundrechte, die zum unveränderlichen Teil der Verfassung gehören (vgl. unter anderem Art. 2). Soziale Grundrechte, wie beispielsweise das Recht auf Schutz vor Ar- beitslosigkeit oder das Recht auf kostenlose medizinische Hilfe (vgl. Art. 37, 41), sind zwar ebenfalls in der Verfassung festgeschrieben, stellen aber wohl eher ein historisches Vermächtnis, denn eine einlösbare Aufgabe dar.

Insgesamt haben sich die Autoren der russischen Verfassung sehr an derjenigen der V. Französischen Republik orientiert. Daher weist sie auch deutlich semi-präsidentielle Grundzüge auf, die jedoch in der Realität oftmals keine Rolle spielen. In manchen Krei- sen wird in Bezug auf die Verfassungspraxis gar von einem „Superpräsidentialismus“ gesprochen. (vlg. Mommsen 2004: 378)

2.2 Der Präsident

Der Präsident nimmt in Russland eine wichtige, wenn nicht sogar die vorherrschende Stellung ein. Betrachtet man die russische Vergangenheit der Zaren und kommunisti- schen starken Persönlichkeiten, kann man sich leicht vorstellen, dass die russische Be- völkerung an starke Führungspersönlichkeiten gewöhnt ist. So nehmen zumindest öf- fentlich weite Teile der Bevölkerung dem Präsidenten es dann auch nicht übel, wenn dieser seine zahlreichen in der Verfassung festgeschriebenen Rechte weiter ausweitet. Boris Jelzin, der die starke Rolle des Präsidenten offen vertrat, fand 1993 folgende Wor- te:

„Aber was wollen Sie? In einem Land, das an Zaren und Führer gewöhnt ist; in einem Land, in dem sich keine klaren Interessengruppen herausgebildet haben, in dem die Träger der Interessen nicht bestimmt sind, sondern gerade erst nor- male Parteien in der Entstehung begriffen sind; in einem Land, in dem der recht- liche Nihilismus überall zu Hause ist – wollen Sie in einem solchen Land das Hauptgewicht allein oder in erster Linie auf das Parlament legen? ... Jede Zeit hat ihr eigenes Machtgleichgewicht in einem demokratischen System. Heute schlägt in Rußland dieses Gleichgewicht zugunsten des Präsidenten aus“ (zitiert nach Mommsen 2004: 381).

Tatsächlich ist der russische Präsident nicht nur das Staatsoberhaupt des Landes, son- dern laut Verfassung auch Garant derselbigen, sowie der „Rechte und Freiheiten des Menschen und des Bürgers“ (Art. 80, Abs. 2). Im weiteren Verlauf des zweiten Absat- zes wird dem Präsidenten aufgetragen, das „aufeinander abgestimmte Funktionieren und Zusammenwirken der Organe der Staatsgewalt“ zu gewährleisten. Manche Wissen- schaftler sehen gerade in diesem Teilsatz ein Einfallstor für willkürliche Machterweite- rungen seitens des Präsidenten. Insgesamt bietet die Verfassung dem Staatsoberhaupt Russlands aber auch ohne eigenmächtige Erweiterungen viele Rechte. So ist es ihm vorbehalten, die Richtung der Außen- und Innenpolitik vorzugeben, er ist der Oberbe- fehlshaber der Streitkräfte und ernennt, beziehungsweise entlässt auch die Führung des Militärs. Auch die Gesetzesinitiative liegt beim Präsidenten, sowie ein suspensives Veto gegenüber dem Parlament. (vgl. Mommsen 2004: 379 und Buhbe, Makarenko 2006: 3)

Trotz allem bietet die Verfassung aber auch Elemente der Gewaltenteilung: Wichtige Positionen, wie das Amt des Ministerpräsidenten oder des Regierungschefs, müssen beispielsweise durch das Parlament bewilligt werden. Lehnt die Staatsduma den vom Präsidenten vorgeschlagenen Kandidaten für das Amt des Premierministers dreimal ab, löst der Präsident die Kammer auf. Hier zeigt sich, dass die Abgeordneten in ihrer Ent- scheidung also nicht völlig frei sind und die Gewaltenteilung auf gewisse Weise direkt wieder eingeschränkt ist. Ähnlich theoretisch ist die Möglichkeit des Föderationsrates über die Absetzung des Präsidenten bei Hochverrat oder schwerwiegenden Verbrechen als letzte Instanz zu entscheiden. Zum Einen muss die Staatsduma das Verfahren ansto- ßen, zum Anderen muss sowohl in der Duma als auch im Föderationsrat eine Zweidrit- telmehrheit für das Verfahren gewonnen werden. Zusätzlich muss das Oberste Gericht einen entsprechenden Tatbestand seitens des Präsidenten feststellen. Auch der Minister- präsident als Gegengewicht zum Präsidenten ist eher eine in der Verfassung festgelegte Wunschvorstellung, denn Realität. (vgl. Mommsen 2004: 379-380 und Buhbe, Maka- renko 2006: 3)

Es bleibt abzuwarten, wie sich dieses Machtverhältnis unter Putin als Ministerpräsident und dem Präsidenten Medwedjew entwickelt.

2.3 Die Regierung

Die Regierung Russlands besteht aus einem Vorsitzenden, der auch als Ministerpräsi- dent oder Premierminister bezeichnet wird, dessen Stellvertretern und einer variieren- den Zahl an Ministern. Der Premierminister schlägt dem Präsidenten spätestens eine Woche nach seiner Wahl die Regierungsmitglieder zur Ernennung vor. Laut Artikel 83b hat der Präsident trotz der Rolle des Premierministers das Recht, im Kabinett den Vor- sitz zu führen. (vgl. russische Verfassung, Art. 110-112)

Bemerkenswert ist die Tatsache, dass die Regierung oft unabhängig von parlamentari- schen Mehrheiten oder Koalitionen gebildet wird, was zum Einen an der Idee von ei- nem Fachleutekabinett, zum Anderen aber auch an der Ablehnung der Parteien durch die Spitzenpolitiker liegt. Auch Koalitionen kommen nicht immer zustande, selbst wenn die Parteien zu ähnlichen Lagern gehören. (vgl. Mommsen 2004: 385)

Eine wichtige Rolle übernimmt die sogenannte Präsidentenadministration, die mit ihren rund 2000 Beschäftigten den Regierungsapparat mehr oder weniger dupliziert. Dekrete und Gesetzesvorlagen werden hier vorbereitet. Hervorgegangen ist diese Einrichtung aus der Zentralkomitee der Sowjet-Union und so ist es nicht verwunderlich, dass es Ähnlichkeiten zwischen den Institutionen zu entdecken gibt. Wie in Abschnitt 2.4 be- schrieben wird, hat die Präsidentenadministration auch einen Einfluss auf das Parla- ment. (vgl. Mommsen 2004: 383)

Ein weiteres Element der Regierung ist der Nationale Sicherheitsrat nach Vorbild der USA. Seine Hauptaufgabe besteht in der Koordinierung der Arbeit von Ministerien und Behörden. Außerdem gibt der Rat Empfehlungen zu Fragen der Innen- und Außenpoli- tik, der Verteidigungsfähigkeit und zu Sicherheitskonzepten. Manche Kritiker sehen in dieser Institution jedoch eine Reinkarnation des Politbüros. (vgl. Mommsen 2004: 383- 384)

2.4 Das Parlament

Das russische Parlament, auch als „Föderalversammlung“ bezeichnet, besteht aus zwei Kammern, der Staatsduma zum Einen und der Bundesversammlung, beziehungsweise dem Föderationsrat zum Anderen. Laut Verfassung stellt das Parlament das „Vertre- tungs- und Gesetzgebungsorgan der Rußländischen Föderation“ dar (russische Verfas- sung Kapitel 5, Art. 94). Im Folgenden werden die beiden Kammern kurz einzeln be- schrieben. Eine detaillierte Betrachtung ist auf Grund des Umfangs der Arbeit nicht möglich und erscheint auch für die weitere Betrachtung nicht also unbedingt erforder- lich.

2.4.1 Die Staatsduma

Die Staatsduma wird auf vier Jahre gewählt und besteht aus 450 Abgeordneten. Aus ihrer Mitte wählen sie einen Vorsitzenden, sowie einen Stellvertreter, der die Sitzungen leitet. In die Duma kann jeder mindestens 21-jährige Bürger Russlands, der das aktive

Wahlrecht besitzt, gewählt werden. Jedoch ist es untersagt, gleichzeitig in beiden Kammern oder in der Duma und anderen Vertretungsorganen des Staates zu sitzen.

In Artikel 103 der Verfassung sind die Zuständigkeiten der Staatsduma geregelt. Wie bereits im Abschnitt über den Präsidenten aufgezeigt, stehen ihr zwar laut Verfassung einige Rechte und auch eine gewisse Macht zu, die aber in der Praxis nicht immer so zur Wirkung kommen, wie die Autoren der Verfassung es vielleicht im Sinn hatten. (vgl. russische Verfassung: Kapitel 5, Buhbe, Makarenko 2006: 3-4 und Buhbe, Maka- renko 2007: 276-277)

Unter Präsident Jelzin gab es in der Duma immer wieder Schwierigkeiten, die nötigen Mehrheiten bei Abstimmungen zu erreichen. Dieses Problem wurde spätestens seit dem Amtsantritt Putins dadurch gelöst, dass die Präsidialadministration enormen Druck auf die Abgeordneten ausübt und so ein Überlaufen vieler Abgeordneter in die Kremlpartei zu beobachten ist. Erstmals ist dieses Phänomen Ende 1999 zum Vorteil der Partei „Einheit – Der Bär“ aufgetreten. Als Folge aus dieser Praxis hatte die Partei deutlich mehr Sitze in der Duma, als sie eigentlich durch die Wahl erhalten hatte. Auch nach den folgenden Wahlen ließ sich ein solches Überlaufen in der Staatsduma verfolgen. (vgl. Mommsen, Nußberger 2007: 39 und Buhbe, Makarenko 2007: 277)

Ein Abgeordneter brachte die Situation folgendermaßen auf den Punkt: „Anstatt dass das Parlament die Regierung bildet, war es die Regierung, die sich für sich und unter ihrer Führung ein Parlament schuf.“ (zitiert nach Mommsen, Nußberger 2007: 39-40) Als positiv könnte man an dieser Verfahrenspraxis wohl höchstens hervorheben, dass durch die künstliche Mehrheit lange überfällige Gesetze auf den Weg gebracht wurden. Über die Machtbeschneidung der Duma und über eine gewisse Verhöhnung der Bevöl- kerung sollte das aber nicht hinwegtäuschen.

2.4.2 Der Föderationsrat

Als Vertretung der Regionen verstanden, sollte der Föderationsrat, nach dem Vorbild des amerikanischen Senats aus je einem Mitglied der Legislative und der Exekutive der Regionen bestehen. Die Verfassung lässt die Art der Benennung der Mitglieder der zweiten Kammer des Parlaments jedoch offen, und so wurden die Mitglieder für den ersten Föderationsrat direkt gewählt. Später wurde per Gesetz verfügt, dass der Födera- tionsrat aus den Vorsitzenden der entsprechenden regionalen Organe, also aus den Gou- verneuren und Präsidenten der nationalen Republiken sowie den Sprechern der regiona- len Parlamente besteht. Präsident Jelzin verhalf dem Föderationsrat zu mehr Gewicht, als er veranlasste, die Gouverneure direkt vom Volk wählen zu lassen. Bis dato hatte er selbst die Provinzoberhäupter bestimmt. (vgl. Mommsen 2004: 399)

Um der so entstandenen Machtfülle entgegen zu wirken, wurde der Bestellmodus für die Mitglieder des Föderationsrats unter Präsident Putin erneut geändert. Seitdem be- steht die zweite Kammer aus je zwei Delegierten aus den Regionen, die ständig in Mos- kau wohnen. Der Vorteil dieser Regelung liegt in der kontinuierlichen Arbeit des Or- gans, das sich zuvor, auf Grund der eigentlichen Aufgabe der damaligen Mitglieder, nur etwa alle drei Wochen treffen konnte. Jedoch litt nicht nur die Macht der zweiten Kammer gegenüber der Staatsduma und der Exekutive unter dieser Änderung. Auch die eigentliche Idee der Repräsentation der Regionen verlor durch die Neugestaltung an Bedeutung. Zum Teil wurden hohe Summen für einen Sitz im Föderationsrat geboten und es lässt sich erkennen, dass eine hohe Anzahl an Lobbyisten in der Kammer vertre- ten ist. Auffallend ist außerdem, dass viele Mitglieder aus Moskau oder St. Petersburg stammen und nicht etwa, wie eigentlich gedacht, aus den Regionen. (vgl. Mommsen 2004: 399-401)

Zu den Rechten des Föderationsrats gehören die Ernennung des Generalstaatsanwaltes und höchster Richterposten, außerdem muss der Rat einem Verhängen des Kriegs- oder Ausnahmezustandes zustimmen. Auf seine Rolle bei einem Amtsenthebungsverfahren des Präsidenten wurde bereits im Abschnitt 2.2 eingegangen. Dort wurde auch bereits verdeutlicht, dass die Rechte des Rates nicht immer in der Weise ausgeübt werden kön- nen, wie es die Verfassung vorsehen mag.

2.5 Das Parteiensystem

Wie schon in Abschnitt 2.3 erwähnt, gibt es eine gewisse Abneigung vieler Spitzenpoli- tiker gegenüber politischen Parteien (vergleiche auch Buhbe, Makarenko 2007: 277- 278). Insgesamt ist das russische Parteiensystem eher schwach ausgeprägt. Zwar bilden sich vor jeder Parlamentswahl immer wieder neue Parteien, die sich jedoch zum großen Teil weder lange halten, noch in den Regionen etablieren können. Die Kommunistische Partei der Rußländischen Föderation (KPRF), die Liberal-Demokratische Partei Russ- lands (LDPR) und die demokratische Partei Jabloko gehören zu den wenigen Parteien, die durchgängig seit 1993 aktiv sind. Eine Konzentration des Parteiensystems wurde durch eine fünf Prozent Klausel bei Parlamentswahlen zu erreichen versucht. (vgl. Mommsen 2004: 387 und Buhbe, Makarenko 2007: 277-279, 281: Tabelle1)

Die ersten freien Parlamentswahlen im Dezember 1993 hatten eine kurze Vorlaufzeit, so dass weder die Parteien eine ausreichende Möglichkeiten hatten, auf sich aufmerk- sam zu machen, noch die Wähler die Gelegenheit gehabt hätten, sich in der neuen Par- teienlandschaft zurecht zu finden. Die Wahlbeteiligung fiel dann auch entsprechend gering aus. (vgl. Mommsen 2004: 387-388)

Nicht nur die hohe Zahl der unabhängigen Kandidaten, die sogenannten Unbegreifli- chen1, machte Koalitionsbildungen schwierig. Im Laufe der Jahre gab es daher mehrere Versuche von Seiten der Regierung ein Zwei-Parteien-System zu etablieren, was aller- dings scheiterte. (vgl. Mommsen 2004: 388-389)

Erst durch das neue Wahlgesetz von 2004 wurde das Problem der Unbegreiflichen dann endgültig gelöst, in dem das bisherige System einer Mischung aus Mehrheits- und Ver- hältniswahlrecht in ein „reines Verhältniswahlsystem auf Basis von Parteilisten“ (Buh- be, Makarenko 2006: 5) umgewandelt wurde (vgl. Buhbe, Makarenko 2006: 3, 5 und Buhbe, Makarenko 2007: 277, 279).

Bei den Parlamentswahlen 1999, die in Russland als eine Art Vorentscheidung für die anstehenden Präsidentschaftswahlen galten, schien ein Sieg der Partei „Vaterland – Ganz Russland“ von Jurij Luschkow und dem früheren Premierminister Jewgenij Pri- makow schon fast sicher. Auch ein Sieg Primakows bei den Präsidentschaftswahlen wurde wahrscheinlich. Da dies gegen die Pläne Jelzins stand, Wladimir Putin als seinen Nachfolger zu etablieren, erschuf dieser wenige Wochen vor den Wahlen die Partei „Einheit – Der Bär“. Nach außen hin sollte es jedoch so aussehen, als ob die neue Partei eine Gegenbewegung zu Jelzin darstellte. Aus diesem Grund wurden Personen enga- giert, die als Widersacher des damaligen Präsidenten bekannt waren. Tatsächlich hatte diese Taktik und eine negative Berichterstattung über die Partei „Vaterland – Ganz Russland“ den gewünschten Erfolg. „Einheit – Der Bär“ konnte bei den Wahlen auf den zweiten Platz kommen. (vgl. Mommsen 2004: 390)

Aus der Partei „Einheit – Der Bär“ bildete sich 2002 in Verschmelzung mit ehemals opponierenden Parteien die Partei „Einiges Russland“. Weitere Parteien agieren als so- genannte Satellitenparteien, die gegebenenfalls für Mehrheiten zu Gunsten „Einiges Russland“ sorgen. (vgl. Mommsen 2004: 393)

Das neue Parteiengesetz von 2004 könnte „Einiges Russland“ zusätzlich dienlich sein. Es legt die Mindestmitgliederzahl für Parteien auf 50.000 Personen fest und wird somit dafür sorgen, dass kleinere Parteien aufgelöst werden und es neue Parteien schwieriger haben. (vgl. Buhbe, Makarenko 2006: 5 und Buhbe, Makarenko 2007: 279)

Insgesamt lässt sich sagen, dass die Parteien Russlands noch weit davon entfernt sind, die Funktionen auszuüben, die für westliche Parteien üblich sind. Zumal viele der Par- teien nur rudimentäre Parteistrukturen aufweisen oder nicht bis in die Regionen hinein wirken, lassen sie sich jedenfalls zum großen Teil nicht als Repräsentant der Stimme des Volkes beschreiben. Vielmehr handelt es sich zum Beispiel bei den „Parteien der Macht“ um „bürokratische Strukturen ohne jedes ideologische Profil“ (Mommsen 2004: 393), während man anderen Parteien puren Lobbyismus oder die Unterstützung einzel- ner Politiker als einzigen Existenzgrund vorwerfen könnte. Das Einwirken der Präsidi- aladministration auf die Stimmenverteilung in der Duma lässt die Parteien wie Mario- netten wirken und dürfte das Ansehen der Parteien in der Bevölkerung nicht gerade steigern. (vgl. Mommsen 2004: 393, Buhbe, Makarenko 2006: 1-6 und Buhbe, Maka renko 2007: 273-275)

3.0 Das russische Mediensystem

Um das Verhältnis zwischen Medien und Staat beurteilen zu können, reicht es natürlich nicht aus, das politische System Russlands zu betrachten. Auch das russische Mediensy- stem muss Gegenstand der Betrachtung sein. Das soll in diesem Kapitel geschehen. Zunächst wird auf die historische Entwicklung des Mediensystems eingegangen. An- schließend werden die Strukturen und Akteure des aktuellen Systems dargestellt. Ab- schließend wird noch auf das Selbstverständnis der Medienhandelnden in Russland ein- gegangen. Dieses Hintergrundwissen erscheint für die weitere Arbeit sinnvoll.

3.1 historische Entwicklung

Bereits unter Stalin gab es in Russland eine gewisse Medienkontrolle durch das System, aber erst gegen Ende der 1960er Jahre, mit der weiten Verbreitung des Fernsehens, wurden die Medien regelrecht als Propagandamaschinerie benutzt, wobei wohl das größte Augenmerk auf dem noch recht neuen Sendeformat lag. Dies wird daran gelegen haben, dass bereits Ende der 1960er Jahre rund die Hälfte und Mitte der 1970er Jahre zwei-Drittel der Bevölkerung durch das Medium Fernsehen erreicht werden konnten. Jedoch war es natürlich schwieriger Bild und Ton zu kontrollieren, so dass es nicht verwundert, dass es zu Sowjetzeiten nur sehr wenige Live-Sendungen gab. Die äußerst beliebte nächtliche Nachrichten-Sendung „Vremya“ stellte eine dieser Ausnahmen dar, doch auch hier wurden sämtliche Texte vorab überprüft und redigiert. (vgl. Koltsova 2006: 22-24 und Gladkov 2002: 34-35)

Die Zensur der Massenmedien wurde zum Einen durch die offizielle sowjetische Dok- trin über die Massenmedien, zum Anderen durch zentral gesteuerte Kontrollsysteme vorbereitet und gewährleistet. Die Doktrin über die Massenmedien basierte auf Lenins Verständnis, dass Zeitungen „kollektive Propagandisten, Agitatoren und Organisatoren“ (nach Koltsova 2006: 24; von mir übersetzt, V.S.) sein müssten. Insgesamt wurde von den Medien verlangt, das sowjetische System zu unterstützen. Dennoch war von Mei- nungsfreiheit die Rede, wobei hier Freiheit von Kapital und Oppositionspolitikern ge- meint war, so dass man von einer parteitreuen Meinungsfreiheit sprechen könnte. (vgl. Koltsova 2006: 24 und Gladkov 2002: 35-38)

Die Einhaltung der in der Doktrin formulierten Grundsätze zu kontrollieren, oblag von staatlicher Seite aus der so genannten „Glavlit“, der „Hauptverwaltung für Angelegen- heiten der Literatur und des Verlagswesens“ (Gladkov 2002: 39), die nach Stalins Tod in „Hauptverwaltung des staatlichen Komitees für Pressewesen beim Ministerrat der UdSSR für den Schutz von Staatsgeheimnissen in der Presse“ (Gladkov 2002: 40) um- benannt wurde. Die „Glavlit“ verfügte über eine Reihe von Zensoren, offiziell jedoch Editoren genannt, die an allen wichtigen Gabelpunkten der Massenmedien zu finden waren. Die Zensoren erhielten Instruktionen über die Bannung von Bildern, Statistiken und Ähnlichem. Auch das Verbot von Nennungen unliebsam gewordener Personen, Bücher oder Kunstwerke konnte Mittelpunkt solcher Instruktionen sein, die jedoch nie- mals offen den Journalisten gezeigt werden durften, sondern vielmehr in persönlichen Unterredungen mündlich übermittelt wurden. (vgl. Koltsova 2006: 25-26 und Gladkov 2002: 39-41)

Eindrucksvoll wird der Erfolg dieser Praxis in der Ausstellung „X für U – Bilder, die lügen“ dokumentiert. Hier wird anhand von Beispielen wie den unten abgebildeten Fo- tos aufgezeigt, wie unliebsam gewordene Personen aus Bildern herausretouchiert wur- den und somit versucht wurde, diese Personen aus dem Gedächtnis der Bevölkerung zu streichen. Diese Technik wird als „Damnatio memoriae“, zu deutsch etwa: „Aus dem Andenken streichen“ bezeichnet. Bei den abgebildeten Fotos handelt es sich um eine Rede Lenins 1920 in Moskau. Auf dem rechten Bild erkennt man, dass Leo Trotzki und Lew Kamenew, auf dem linken Bild noch auf der Treppe stehend, nachträglich aus dem Foto entfernt wurden. (vgl. Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland (Hrsg.) 2003: 30-33)

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 1: Foto und retouchiertes Foto einer Rede Lenins 1920 in Moskau

Um unliebsame Gegner auszuschalten, wurden ebenfalls die Medien benutzt, wie sich ein Journalist erinnert:

„It also happened like this: the city [Party] committee gave an instruction to pu- blish a critical article about the director of a particular factory; he had become too impudent, they said. So you were permitted to criticize this way. And then they fired him, but it looked as if it was not their own initiative, but the initiative of the journalists. That’s how they used [us].“ (zitiert nach Koltsova 2006: 26)

Als kurzsichtig an der Überwachung der Medien durch das Sowjetsystem könnte man die Konzentration der Überwachung auf die Medienschaffenden bezeichnen. Die Rezi- pienten wurden völlig außen vor gelassen. Befragungen aus der Zeit zeigen, dass daher wohl nicht die gesamte erhoffte Wirkung die Bevölkerung erreichte. Außerdem gelang es einigen Journalisten ihre Texte so zu schreiben, dass man zwischen den Zeilen doch gewisse Botschaften herauszulesen vermochte, was manche Leser dann wohl auch bei manchen Zeitungen, etwa bei „Prawda“ oder „Iswestija“, versuchten. Ein messbares Resultat vermochte diese Praxis jedoch nicht zu erreichen. (vgl. Koltsova 2006: 27, Gladkov 2002: 41-42 und Wehner 2008: 348)

Trotz aller Überwachung existierten also auch während der Sowjetzeit bereits kritische Stimmen, die immer mal wieder Mittel und Wege fanden, um ihrer Meinung Gehör zu verschaffen. Zunächst geschah dies, wie beschrieben, eher im Verborgenen, besonders unter der Herrschaft Gorbatschows aber traten diese Versuche immer deutlicher hervor. Unter dem Schlagwort „Perestroika“, zu deutsch etwa „Erneuerung“ oder „Neuorgani- sierung“, wurde diese Zeit und die mit ihr verbundene Politik bekannt. Michael Gorbat- schow hatte eingesehen, dass das sowjetische System nicht so leistungsfähig war, wie die westlichen Systeme. Er versuchte durch seine Politik die Menschen wieder mehr für das System zu begeistern und wollte dafür die Medien, dem sowjetischen Verständnis von einem weiterleitenden Medium folgend, mit einspannen. (vgl. Koltsova 2006: 28- 29 und Gladkov 2002: 42-43)

Gorbatschows Versuch äußerste sich in der Politik der Glasnost, dem für diese Arbeit wohl wichtigsten Teil der Perestroika. Glasnost bedeutet übersetzt soviel wie Offenheit oder Öffentlichkeit. Durch diese Politik wurden die vormals verborgenen kritischen Aktivitäten von Journalisten stark gefördert und erreichten ein Maß, das so wohl nicht intendiert war. Im Nachhinein kann man wohl sagen, dass die Situation aus Sicht der politischen Führung aus dem Ruder gelaufen ist und sich viele Journalisten ihre eigenen Rechte herausnahmen. Dabei nutzten sie die allgemeine Unsicherheit und die schlechte Absprache der kontrollierenden Personen untereinander zu ihren Gunsten aus, so dass der eine Kontrolleur vom anderen dachte, seine Zustimmung für eine bestimmte Sen- dung gegeben zu haben. Andere Journalisten tricksten die Kontrollinstanzen regelrecht aus. Sie wussten, dass die Beiträge in der frühesten Zeitzone kontrolliert wurden, weil die Kontrollinstanzen so noch Zensuren einbauen konnten. Dadurch wollten die Zenso- ren verhindern, dass beispielsweise in Moskau, das in einer späteren Zeitzone liegt, ver- botene oder unliebsame Inhalte ausgestrahlt wurden. Die Journalisten gingen daher dazu über, in der frühesten Zeitzone abgeschwächte Versionen ihrer Beiträge zu zeigen. Die Zensoren fanden so natürlich nichts, was zu beanstanden gewesen wäre und schöpften daher keinen Verdacht, dass die in der Moskauer Zeitzone gezeigten Beiträge uner- wünschte Inhalte haben könnten, beziehungsweise haben würden. (vgl. Koltsova 2006: 29 und Gladkov 2002: 42-49)

Doch nicht nur die Journalisten brachen frühere Tabus, auch manche Zensoren gaben delikate Informationen preis und verbündeten sich geradezu mit den Journalisten, wo- durch deren Arbeit natürlich erleichtert wurde. Dies geschah außerdem durch die neue Möglichkeit der Live-Berichterstattung, durch die jegliche Zensurmöglichkeit entfiel. Durch die lange Zurückhaltung von Informationen und auch durch die Falschinformati- on in der vorangegangenen Zeit hatte die Bevölkerung einiges aufzuholen. So scheint es nicht verwunderlich, dass die Bevölkerung geradezu begeistert zur Zeitung griff oder den Fernseher einschaltete. Fast täglich wurden frühere Tabus aufgehoben, über ehe- mals ungeliebte Personen berichtet und alte Literatur wieder hervorgehoben. (vgl. Kolt- sova 2006: 29-30 und Wehner 2008: 348)

3.2 Struktur, Akteure und deren Selbstverständnis

Die wichtigsten Medien in Russland sind das Fernsehen und die Printmedien. Das Ra- dio hat im Laufe der Zeit an Bedeutung verloren und wird daher in dieser Arbeit nicht berücksichtigt. (vgl. Kreisel 2001: 243-250)

Unter Präsident Jelzin nahm die in der Zeit der Perestroika begonnene Entwicklung zu einem kritischen Journalismus, wie er in westlichen Ländern üblich ist, ihren weiteren Verlauf, wenn er auch nie ganz auf westlichem Standard ankommen sollte. Durch die Privatisierung der Wirtschaft bildeten sich neue nicht-staatliche Medien heraus. Auch das Gesetz über die Massenmedien aus dem Jahr 1992, das Zensur verbot und Informa- tionsfreiheit garantierte, förderte einen pluralistischen Journalismus. Besonders deutlich wurde dies während des ersten Tschetschenienkriegs, der durch die Medien stark kriti- siert wurde und dadurch eine Anti-Kriegsstimmung in der Bevölkerung hervorgerufen wurde. (vgl. Wehner 2008: 348-349 und Kreisel 2001: 241-242)

Eigentümer der neuen, teils kritischen Medien waren zumeist mächtige Oligarchen, die sich zur politischen und gesellschaftlichen Einflussnahme wahre Medienimperien er- richteten. Hauptsächlich handelte es sich um die Bosse von großen Finanzgruppen oder Verbindungen aus Banken und Industrie. Hervorzuheben sind hier vor allem zwei Oli- garchen: Wladimir Gussinskij und Boris Beresowskij. Während man Beresowskij als klassischen Oligarchen bezeichnen könnte, der durch die Medien nur seine Macht ver- stärken will, baute Gussinskij, für russische Verhältnisse untypisch, ein eigenes Medi- enunternehmen aus. Seine Media Most Holding unterhielt neben Zeitungen, bezie- hungsweise Zeitschriften vor allem den Radiosender „Echo Moskwy“ und nach langem Zerren um eine Zulassung auch den privaten Fernsehsender NTV, wobei das N für ne- sawissimoje, zu deutsch „unabhängig“, stand. Beresowskijs LogoVaz FIG (Finanz- Industrielle Gruppierung) unterhielt neben verschiedenen Zeitungen das Verlagshaus „Kommersant“, den Fernsehsender Kanal 6 und hielt Anteile am staatlichen Sender ORT. (vgl. Wehner 2008: 348-350, Koltsova 2006: 37-38 und Trautmann 2002: 147 155)

Doch nicht nur die immer noch, wenn auch in abgeschwächtem Maße, vorhandenen Zensuren und Gängelungen machten den Journalisten in der Regierungszeit Jelzins zu schaffen. Auflagenschwäche, Desinteresse in der Bevölkerung und damit verbundene geringe Werbeeinnahmen brachten immer mehr Redaktionen in finanzielle Engpässe. So verwundert es nicht, dass viele Journalisten käuflich waren und die Redaktionen von den Einstellungen ihrer Eigentümer immer abhängiger wurden. Ein Meinungsmonopol, wie zu Sowjetzeiten, bildete sich jedoch auf Grund der recht unterschiedlichen Vorstel- lungen der Oligarchen und sonstigen Medieneigentümer nicht heraus. (vgl. Gladkov 2002:163-167, Wehner 2008: 349, Koltsova 2006: 37-39 und Trautmann 2002: 155 161)

Ganz im Gegensatz zu der relativ freien Periode vor allem am Anfang von Jelzins Re- gierungszeit, wirkte Präsident Putin vom Beginn seiner Amtszeit an gegen freie und besonders gegen kritische Meinungsäußerungen. Seine langjährige Tätigkeit beim so- wjetischen Geheimdienst hat bei Putin eine deutlich erkennbare Prägung hinterlassen. Offene Kritik erträgt er nur schwer. So verwundert es nicht, dass zwei der bedeutend- sten Medien-Oligarchen, die kritische Medien betrieben, recht schnell von der Bildflä- che verschwanden. Wladimir Gussinskij, der das Medienimperium Most leitete, wurde der Steuerhinterziehung beschuldigt. Der eigentliche Grund seiner Verhaftung war aber wohl die versagte Unterstützung Putins bei den Wahlen und die kritische Berichterstat- tung über den zweiten Tschetschenien-Feldzug. 17 Oligarchen machten mit einem offe- nen Brief auf ihr Unverständnis der Situation aufmerksam und nannten die Inhaftierung „an attack of the authorities on oligarchs“ (zitiert nach Koltsova 2006: 197). Boris Bere- sowskij, der zu Gussinskijs Konkurrenten gehörte, unterzeichnete diese Erklärung zwar nicht, geriet aber, als er sich ebenfalls gegen Putin stellte, selbst bald ins Visier der Wächter der Meinung des Kremls. Im Gegensatz zu Gussinskij konnte Beresowskij jedoch früh genug ins Ausland flüchten und damit einer weiteren Verfolgung entgehen. Dank der teils hohen Verschuldung der betroffenen Medienimperien konnten diese ohne großes Aufsehen staatlich kontrollierten Firmen, wie beispielsweise dem Gasriesen Gazprom, untergeordnet werden. (vgl. Mommsen, Nußberger 2007: 46-48, Wehner 2008: 350, Kreisel 2001: 243-244, 254-255, Koltsova 2006: 42 und 194-204 und Mat zen 2006: 305)

Auch die Zeitung Iswestija wurde von Gazprom übernommen, nachdem sie 2004 kri- tisch über das Vorgehen russischer Sicherheitskräfte in Bezug auf das Geiseldrama von Beslan berichtet hatte. Heute gehört Iswestija zum Versicherungsunternehmen SOGAS, das jedoch über die hinter ihr stehende Bank Rossija ebenfalls mit Gazprom verbunden ist. (vgl. Wehner 2008: 351 und http://de.wikipedia.org/wiki/Iswestija2)

Eine Ausnahme unter den recht kremlfreundlichen Medien stellt der Radiosender Echo Moskwy dar. Obwohl dieser ausgerechnet zum staatsnahen Gazprom-Unternehmen gehört, konnte er sich eine gewisse Unabhängigkeit und gemäßigt kritische Haltung bewahren. Jedoch erreicht dieser Sender, wie die meisten kritisch eingestellten Medien, nicht die ganze Bevölkerung. Es handelt sich hierbei eher um Informationsquellen für die Moskauer Region, wobei sich auch hier am ehesten die gebildeteren Schichten für diese Medien empfänglich zeigen. Das Internet nimmt in dieser Hinsicht ebenfalls eine wichtige Rolle ein. Doch auch hier haben es ausländische Journalisten oder Redaktio- nen, die mit ausländischen Partnern zusammen arbeiten wesentlich leichter. Das bekam auch der Ölmilliardär Michail Chodorkowski zu spüren, der führende Nachrichtenseiten im Internet finanzierte. Heute sitzt er auf Grund seiner politischen Einstellung im sibiri- schen Straflager. (vgl. Wehner 2008: 351)

Zu den wichtigsten Medienunternehmen gehören in Russland heute die staatliche Medi- enholding VGTRK (All-Russia State Broadcasting Company) und die „Gazprom- Media“, die als Tochterunternehmen zu Gazprom gehört. Im Jahr 2004 hielt der Staat 38,23 Prozent der Aktien des Gaslieferanten. (vgl. Wehner 2008: 348 und Kharina- Welke 2004/2005: 578)

Eine genaue Auflistung der Besitzverhältnisse russischer Medienkonzerne kann auf Grund der Undurchsichtigkeit und ständiger Wechsel der Verhältnisse, sowie fehlender Informationen (auch seitens des russischen Staates) hier nicht gegeben werden. Es lässt sich aber insgesamt erkennen, dass der Staat über mehrere Firmen in vielen Medienkon- zernen ein Mitspracherecht hat. Erwähnenswert sind hier neben Gazprom auch das Ver- sicherungsunternehmen SOGAS und die Bank Rossija.

Insgesamt kann man in Bezug auf das russische Mediensystem durchaus zurecht von „politisiertem privatem Kapital“ oder „staatlicher Oligarchie“ (Kharina-Welke 2004/2005: 578) sprechen und feststellen: „Es geht nicht um Profite, sondern in erster Linie um Macht“ (Kharina-Welke 2004/2005: 578). Aus genau diesem Grund ist auch die Beteiligung ausländischer Investoren an der recht unrentablen russischen Presse eher gering. (vgl. Kharina-Welke 2004/2005: 578)

Die beiden folgenden Abbildungen geben eine Übersicht über die VGTRK-Holding und die Gazprom-Media-Holding und den jeweils zugehörigen Medien.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 2: Struktur des VGTRK (Kharina-Welke 2004/2005: 579) (Stand etwa 2003, nur die größten Cross-Ownership-Beteiligten)

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 3: Struktur der Gazprom-Media Holding (eigene Darstellung nach www.gazprom- media.com/en/about.xml , 17.06.2008)

Die Rolle des Fernsehens, das rund 98,9 Prozent der Bevölkerung erreicht (Kreisel 2001: 248), wenn auch häufig nur mit drei Kanälen und nicht seiner gesamten Vielfalt, muss gegen Ende der Amtszeit Putins als propagandistisch bezeichnet werden, betrach- tet man den mit rund 92 Prozent sehr hohen Anteil positiver Berichterstattung über Pu- tin an der Gesamtheit der politischen Information durch das TV. Wird über oppositio- nelle Kräfte berichtet, so geschieht dies zumeist in einem negativen Zusammenhang. Gerade hier wird das historische Erbe der Sowjetzeit auch bei den Journalisten sichtbar. Wo keine Zensur von oben kommt, hat sich in den Redaktionen aus Angst vor Sanktio- nen eine Selbstzensur etabliert. Durch das 2006 verschärfte Extremismusgesetz ver- stärkt sich diese Situation wohl noch. Und die Erfahrungen im Zusammenhang mit der Journalistin Anna Politkowskaja und weiteren ermordeten Journalisten könnte selbst den Mutigsten unter den kritischen Journalisten den Mumm nehmen. (vgl. Mommsen, Nußberger 2007: 51-54 und Wehner 2008: 351)

Doch nicht nur von außen auferlegte Zwänge oder Repressionen beeinflussen russische Journalisten. Auch das eigene Selbstverständnis spielt eine Rolle in der Art der Bericht- erstattung. Wie bereits in Abschnitt 3.1 aufgezeigt, wurde von den Medien zu Sowjet- zeiten erwartet, die Meinung der Partei und des Staates wiederzugeben und sich immer parteitreu zu verhalten. Da auch die Ausbildung der Journalisten allein in der Hand des Staates lag, kann es kaum verwundern, dass sich die Medienschaffenden damals „als Sprachrohr von Staat und Partei“ (Kreisel 2001: 243) sahen. Nach Auflösung der So- wjetunion gab es einen solchen Auftrag nicht mehr, vielmehr wurde durch die Politik der Glasnot und unter Präsident Jelzin die Pluralität der Medien bis zu einem gewissen Punkt unterstützt, doch die jahrelange Indoktrination hat auch bei den Journalisten ihre Spuren hinterlassen. Das Mitwirken von Journalisten an politischen Intrigen und öffent- licher Rufschädigung politischer Gegner bezeugt, dass es manchen Journalisten offen- sichtlich schwerfällt, sich von den alten Gewohnheiten zu lösen. (vgl. Kreisel 2001: 243)

Auch die Haltung der Medienbesitzer gegenüber ihrer eigenen Presse ist zum Teil we- nig förderlich für eine unabhängige oder gar kritische Medienlandschaft. Eigentlich lässt sich nur Wladimir Gussinskij als Medieneigentümer der Medien wegen bezeich- nen. Die meisten Medienunternehmen hingegen sind an Banken oder Industriezweige großer Oligarchen angehängt und dienen primär der Verbreitung der eigenen Meinung. (vgl. Wehner 2008: 348-349 und Kreisel 2001: 251-254)

4.0 Medien und deren Verhältnis zum Staat

Um in Kapitel fünf die Beziehung zwischen Medien und Staat in Russland beurteilen zu können, wird in diesem Kapitel allgemein auf verschiedene mögliche Rollen der Medi- en in ihrem Verhältnis zum Staat eingegangen. Es wird kein Anspruch auf Vollständig- keit erhoben, der auch auf Grund des Umfangs dieser Arbeit gar nicht sinnvoll zu erhe- ben wäre. Vielmehr sollen ein grober Überblick vermittelt und eine Grundlage für das folgende Kapitel gelegt werden.

Zuvor wird an dieser Stelle noch eine Definition für Medien gegeben, wie sie in dieser Arbeit verstanden werden. Mit Medien sind Massenmedien, also Print-, Hörfunk-, TV- und Onlinemedien gemeint, die „als Institutionen der Massenkommunikation unver- zichtbarer Träger der Öffentlichen Meinung“ (Gellner 2004a: 521) sind. Nicht gemeint sind hier „Medien der Individualkommunikation (Telefon, Abruf-Fernsehen)“ (Gellner 2004a: 521). Es handelt sich also bei den in dieser Arbeit als Medien bezeichneten Insti- tutionen um Medien, die als einseitiger Sender Informationen an ihre empfangenden Rezipienten übermitteln. Zwar gibt es verschiedene Ansichten über die Wirkung von Massenmedien auf ihre Empfänger, doch das soll hier nicht diskutiert werden. Wichtig ist an dieser Stelle nur der Unterschied zur Individualkommunikation, bei der der Empfänger in deutlich stärkerem Maße als bei den Massenmedien auch zum Sender werden kann. (vgl. Gellner 2004a: 521-522)

Mit dieser Definition als Grundlage werden im Folgenden zwei mögliche Rollen von Medien beschrieben, zum Einen Medien als vierte Gewalt im Staat und zum Anderen als Propagandamaschine. Des Weiteren wird eine Typisierung politischer Kommunika- tionskultur und ein Analyseschema zur Beurteilung struktureller Einflussfaktoren auf die Autonomie von Medien eingeführt, um es im fünften Kapitel anwenden zu können.

4.1 Medien als vierte Gewalt im Staat

Nachdem die Medien in früheren Jahren zum Teil eher als schwach bezeichnet wurden, hat sich diese Sichtweise zur heutigen Zeit hin doch deutlich verändert. Häufig hört man heute, dass die Medien neben Legislative, Exekutive und Judikative eine vierte Gewalt im Staat darstellen würden.

[...]


1 Unter den direkt gewählten Kandidaten befanden sich viele (bei den Wahlen 1993 waren es 141), die sich keiner Partei zugehörig fühlten. Diese unabhängigen Kandidaten wurden als die Unbegreiflichen bezeichnet, da ihr Abstimmungsverhalten nicht vorherzusagen war. Man konnte sich also nicht darauf verlassen, dass sie sich der Meinung der einen oder anderen Partei anschließen würden. (vgl. Mommsen 2004: 388)

2 Wikipedia wird in dieser Arbeit nur dann als Quelle verwendet, wenn auf Grund der Aktualität des je- weiligen Gegenstandes der Besprechung keine andere ebenso aktuelle Quelle existiert.

Ende der Leseprobe aus 101 Seiten

Details

Titel
Medien in Russland - Macht und Ohnmacht im Verhältnis zum Staat unter Putin
Hochschule
Universität Osnabrück
Note
1,3
Autor
Jahr
2008
Seiten
101
Katalognummer
V122596
ISBN (eBook)
9783640273539
ISBN (Buch)
9783640273737
Dateigröße
8370 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Medien, Russland, Macht, Ohnmacht, Verhältnis, Staat, Putin
Arbeit zitieren
B.A. Veronika Streuer (Autor:in), 2008, Medien in Russland - Macht und Ohnmacht im Verhältnis zum Staat unter Putin, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/122596

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