Der Bürgerkrieg im Sudan

Ein „neuer“ Krieg?


Hausarbeit (Hauptseminar), 2005

20 Seiten, Note: 1,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Theoretische Annäherung an die „neuen“ Kriege

3. Der Bürgerkrieg im Sudan – ein „neuer“ Krieg?
3.1 Historie des Bürgerkrieges
3.2 Die erste Phase des Bürgerkrieges 1955 – 1972
3.2.1 Politische Motive
3.2.2 Ökonomische Motive
3.3 Die zweite Phase des Bürgerkrieges 1983 – heute
3.3.1 Politische Motive
3.3.2 Ökonomische Motive

4. Theoriebezogene, vergleichende Analyse der zwei Konfliktphasen

5. Schlussbemerkungen

6. Literatur

1. Einleitung

Der Sudan – Afrikas flächenmäßig größter Staat ist uns aus den Medien fast ausschließlich durch negative Schlagzeilen bekannt. Im Moment fokussieren sich die Berichte beinahe ausnahmslos auf das Flüchtlingsdrama in der Provinz Darfur, welches wohl eine humanitäre Katastrophe von noch ungeahntem Ausmaß nach sich ziehen wird.

Seitdem das Land 1956 von den Briten in die Unabhängigkeit entlassen wurde, wurden die vorwiegend kurzen Perioden ziviler Regierungen stets durch Militärdiktaturen abgelöst. Der Bürgerkrieg, der das Land seit 1955, bis auf eine kurze und äußerst brüchige Friedensphase zwischen 1972 und 1983 erschüttert, wird darüber hinaus beinahe vergessen. Als längster Bürgerkrieg der Welt hat der Konflikt zwischen dem Norden und dem Süden leider schon traurige Berühmtheit erlangt.

Diese Arbeit wird die zwei Phasen des Konfliktes genauer untersuchen. Im Zentrum wird dabei die Frage stehen, ob es sich bei der zweiten Phase des Bürgerkrieges um einen sogenannten „neuen“ Krieg handelt, dem andere Motivationen zugrunde liegen, als dies noch in der ersten Phase des Konfliktes der Fall war.

Zunächst ist jedoch eine theoretische Annäherung an das Thema „alte“ versus „neue“ Kriege nötig, um die möglichen Veränderungen im Verlauf des Sudankonfliktes analysieren zu können.

Nach einem kurzen historischen Abriss werden anschließend die Konfliktphasen auf die dahinterliegenden politischen und ökonomischen Motive untersucht, um in der abschließenden, vergleichenden Analyse die Bedeutung der aktuellen Theorien hinsichtlich der „neuen“ Kriege zu beurteilen. Dabei wird vor allem die Frage, ob es sich beim Konflikt im Sudan tatsächlich um einen „neuen“ Krieg handelt, im Zentrum stehen.

2. Theoretische Annäherung an die „neuen“ Kriege

Um eine genaue Analyse der beiden Bürgerkriegsphasen im Sudan durchführen zu können, ist es an dieser Stelle nötig, sich zunächst einen kurzen Überblick über die gegenwärtigen Theorien hinsichtlich der „neuen“ Kriege zu verschaffen.

Generell sind sich die Autoren darüber einig, dass die großen zwischenstaatlichen Kriege trinitarischer Ordnung im Clausewitzschen Sinne (Creveld 2001:6) spätestens seit 1945 nicht mehr stattfinden. Durch das atomare Wettrüsten während des Kalten Krieges, und die sich daraus ergebende atomare Bedrohung seien diese Kriege schlichtweg nicht mehr führbar (vgl. Daase 1999:12, Kaldor 1999:13).

An ihre Stelle sind heute „neue“ Kriege getreten, welche sich hauptsächlich im Inneren der Staaten abspielen. Diese „kleinen Kriege“ (Daase 1999:12) beziehungsweise low intenstity wars (LICs) (Creveld 2001:5) stellen heute die dominante Konfliktform dar, und machen ¾ der derzeit geführten Kriege aus (Creveld 2001:45). Im Gegensatz zu den großen zwischenstaatlichen Kriegen lässt sich hier keine trinitarische Ordnung der Akteure mehr erkennen. Die „neuen“ Kriege werden vielmehr zwischen dem Staat und nichtstaatlichen Akteuren ausgetragen. Es findet sozusagen eine Asymetrisierung der Gewalt statt, die sich in Partisanenkriegen und im Terrorismus äußert. Dabei lassen sich keine klaren Fronten mehr feststellen. Weitere Kennzeichen der „neuen“ Kriege sind die Entstaatlichung und die damit einhergehende Privatisierung der Gewalt, sowie die Verselbständigung und Autonomisierung militärischer Gewaltformen, was einen fortschreitenden Kontrollverlust regulärer Armeen nach sich zieht (Münkler 2002:10f). Anders als bei den zwischenstaatlichen Kriegen lässt sich der Beginn der neuen Kriege meist nur noch schwer festmachen, da es keine offizielle Kriegserklärung mehr gibt. Vielmehr steht am Anfang meist eine spontane Revolte, nachdem der innere Konsens über die Herrschaftsverteilung zerbrochen ist (Daase 1999:13). Im Vordergrund stehen heute, im Gegensatz zu früher, hauptsächlich kommerzielle Interessen der Akteure, welche sich rasch mit kriminellen und mafiösen Methoden, sowie mit religiösen und nationalen Fundamentalismen verbinden (Eppler 2002:30ff). Aufgrund dieser kommerziellen Zielsetzung sind die „Gewaltunternehmer“, wie Münkler (2002:7) die parastaatlichen und privaten Akteure[1] nennt, kaum an Friedensschlüssen interessiert. Durch die Untergrabung und Aushöhlung des staatlichen Gewaltmonopols und den damit einhergehenden Verlust der trinitarischen Ordnung führen diese Akteure den Krieg sozusagen auf eigene Rechnung (Münkler 2002:7). Die Kampfeinheiten finanzieren sich zum Beispiel durch Plünderungen, den Handel am Schwarzmarkt, verbotenen Drogen-, Waffen- und Menschenhandel, den illegalen Export von Diamanten, den Verkauf von Bohr- und Schürfrechten sowie die Besteuerung humanitärer Hilfslieferungen, um nur einige Einnahmequellen zu nennen (vgl z.B. Kaldor 1999:20). Hinzu kommt die Finanzierung durch externe Akteure, sei es durch Privatleute, andere Staaten oder die Diaspora (Münkler 2002:7). Nur durch die Aufrechterhaltung der Gewalt kann der Fortbestand dieser Geldquellen auf Dauer gesichert werden. Da die Kriegslogik heute so stark in die Funktionsweise der Wirtschaft eingebunden ist, lässt sich in vielen Konflikten statt eines Friedensprozesses häufiger ein kontinuierlicher Rückgang der Staatsmacht und eine zunehmende Aushöhlung völkerrechtlicher Normen beobachten. Durch die Schaffung eines Klimas der Unsicherheit, spezielles Angstmanagement und die Entdisziplinierung der Bewaffneten sind riesige Flüchtlingsströme meist eine traurige Begleiterscheinung heutiger Konflikte (Münkler 2002:30). Ethno-kulturelle Spannungen und religiöse Überzeugungen stellen dabei eine wichtige Mobilisierungsressource dar. Da die militärische Gewalt ausschließlich der Selbsterhaltung dient, köcheln die „neuen“ Konflikte teilweise endlos vor sich hin, wie dies bereits der Begriff low intensity war impliziert, und können jederzeit wieder neu aufflammen (Münkler 2003:26). Aufgrund ihrer kommerziellen Grundlagen und komplizierten internen und externen Verstrickungen ist eine Lösung dieser Konflikte häufig nur sehr schwer und meist nur durch Mediation dritter Parteien möglich.

Diese derzeit aktuellen Theorien sollen zunächst nicht weiter kritisch kommentiert werden. Auf Schwachpunkte der Erklärungsansätze werde ich ausführlich in der vergleichenden Analyse der Bürgerkriegsphasen im Sudan am Ende dieser Arbeit eingehen.

3. Der Bürgerkrieg im Sudan – ein „neuer“ Krieg?

3.1 Historie des Bürgerkrieges

Der Sudan wurde am 01.01.1956 als erste britische Kolonie in die Unabhängigkeit entlassen. Dieser ging im Februar 1953 der Beschluss Ägyptens und Großbritanniens voraus, das anglo-ägyptische Kondominium, welches seit 1899 den Sudan regierte, binnen einer Frist von drei Jahren zu beenden. Mit der Unabhängigkeit erhielt der Sudan eine von britischen Verfassungsexperten ausgearbeitete Übergangsverfassung, die bis zur Verabschiedung einer endgültigen Verfassung bestehen bleiben sollte. Bis dahin sollte sich die zivile Regierung geeinigt haben, ob sie nach säkularem oder islamischen Charakter gestaltet, und das Land in einen föderalen oder zentralisierten Staat verwandelt werden soll (Johnson 2003:30). Das nach der Unabhängigkeit etablierte Mehrparteiensystem, in dem sich die National Union Party (NUP) und die Umma-Partei[2] als politische Hauptkontrahenten gegenüber standen, hatte aufgrund andauernder Auseinandersetzungen mit Ägypten über die Ausrichtung der Außenpolitik, sowie der sich drastisch verschlechternden Wirtschaftslage keinen dauerhaften Bestand.

Schon 1958 wurde die Koalitionsregierung unter Abdallah Khalil in einem unblutigen militärischen Staatsstreich unter Führung von General Abboud gestürzt (Matthes 1993:159). Abbouds Militärregime gelang es jedoch trotz massiver repressiver Maßnahmen, wie die Ausrufung des Notstandes, Pressezensur, Parteien- und Gewerkschaftsverbot, die Parlamentsauflösung und die Suspendierung der Verfassung nicht, die Hauptprobleme des Landes zu lösen. So verschlechterte sich die soziale und wirtschaftliche Lage zusehends, und auch der seit 1955 andauernde Konflikt im Südsudan wurde keiner Lösung nähergebracht. Massenproteste führten schließlich 1965 zum Rückzug der Armee.

Zum zweiten Mal wurde eine zivile Regierungsphase unter Sirr al-Khatim al-Khalifa eingeläutet, und die provisorische Verfassung von 1956 trat wieder in Kraft. Da es auch dieser Regierung nicht gelang, die wirtschaftliche Situation des Landes zu verbessern, oder den Südsudankonflikt zu lösen, war das erneute Eingreifen des Militärs am 25.05.1969 unter Oberst Jaafar al-Numeiri beinahe schon zu erwarten.

Der Revolutionsrat als zentrales Machtorgan löste zunächst die verfassungsgebende Versammlung und den Staatsrat auf, Verbot jegliche Oppositionsparteien, stellte oppositionelle Politiker wegen Korruptionsverdacht vor Gericht, und suspendierte die Verfassung erneut. Die Umma-Partei und die neugegründete Democratic Union Party[3] (DUP) setzten sich an die Ausarbeitung einer neuen, stark islamisch geprägten Verfassung, die 1973 in Kraft trat. Schon in der Ausarbeitungszeit regte sich im vorwiegend christlich geprägten Süden gegen dieses Vorhaben heftiger Widerstand. Die Militärherrschaft Numeiris war geprägt durch eine Ideologie der „Politik des sudanesischen Sozialismus“, was 1971 zur Gründung der Sudanesischen Sozialistischen Union (SSU) führte (Matthes 1993:160). Bis zu Numeiris Sturz blieb der Sudan offiziell eine sozialistische Republik (Johnson 2003:63). Als Numeiris größter innenpolitischer Erfolg gilt die Beendigung des Südsudankonfliktes 1972 durch die Unterzeichung des Abkommens von Addis Abeba zusammen mit dem südsudanesischen Rebellenführer der Anyanya, General Lagu[4]. Das Abkommen räumte den drei südlichen Provinzen weitgehende Autonomie ein. An dieser Stelle ist jedoch zu erwähnen, dass Numeiri auch für den erneuten Ausbruch des Konfliktes verantwortlich ist. 1983 hob er das Addis Abeba Abkommen über die Teilautonomie der südlichen Provinzen im Zuge einer Neuordnung der Regionalpolitik schlichtweg wieder auf. Hinzu kam die Einführung der Scharia 1983 (September Laws) und eines islamisch inspirierten Steuerrechts 1984, was zu einer zusätzlichen Verschärfung des Konfliktes beitrug. Diebstahl und Mord wurden von nun an nach den Gesetzen des Korans bestraft, welche in diesen Fällen auch für Nicht-Muslime galten. Der Genuss von Alkohol sowie das Glücksspiel wurden verboten. Die Einführung der neuen Gesetze wurde von einer Zeremonie in Khartum am 23. September begleitet, in der unter Anwesenheit Numeiris sämtliche Alkoholbestände im Nil versenkt wurden (sudan.net). Ab 1973 kam es durch den fortschreitenden politischen und ökonomischen Erosionsprozess des Landes und die damit einhergehende Massenverelendung zu zunehmenden Ausschreitungen, welche ihren Höhepunkt 1982 in der „Volksbewegung des zivilen Ungehorsams“ fanden (Matthes 1993: 161). Am 06.04.1985 wurde Numeiri, der sich zu diesem Zeitpunkt in Washington / USA befand, durch das Transitional Military Council (TMC) unter Vorsitz von Siwar al-Dhahab entmachtet und sogleich die dritte postkoloniale zivile Periode eingeleitet.

Diese währte jedoch nur drei Jahre, und fiel den gleichen Problemen aller vorherigen Regierungen zum Opfer: der Verschärfung der wirtschaftlichen und sozialen Misere, sowie dem andauernde Bürgerkrieg im Süden. Eine Lösung gelang auch dem 1986 eingesetzten früheren Umma-Führer Sadiq al-Mahdi nicht, der das Land in ein politisches Chaos stürzte, und das Parlament regierungsunfähig zurückließ.

So kam es, wie es kommen musst, und Omar Hassan Ahmad al-Bashir stürzte mit Unterstützung der National Islamic Front[5] (NIF) unter Hassan al-Turabi die zivile Regierung al-Mahdis am 30.06.1989 (Matthes 1993:161). Durch diese „Rettungsrevolution“ sollte der politisch-ökonomische Zerfallsprozess des Landes gestoppt werden. Darüber hinaus konnte so das von Sadiq al-Mahdi beschlossene Einfrieren der von Numeiri 1983 erlassenen September Laws verhindert werden. Dieses Einfrieren der Scharia hätte wohl einen großen Schritt im sudanesischen Friedensprozess bedeutet. Nachdem jedoch klar wurde, dass al-Mahdi drauf und dran war, ein neues Kabinett unter Ausschluss der NIF zu gründen, mussten Bashir und Turabi schnell handeln und die unbequeme Regierung stürzen (Burr 2003:2). Sogleich wurden die Verfassungsorgane suspendiert, Parteien und Gewerkschaften wieder verboten, und die Macht durch den Revolutionary Command Council (RCC) unter Bashir übernommen. Seit dessen Machtübernahme ließ sich unter Turabis Einfluss eine fortschreitende Islamisierung des Landes beobachten. Zur Durchsetzung des autoritären Herrschaftsanspruchs der Regierung wurden Jihâd-Kampagnen des RCC gegen die nichtislamische und –arabische Bevölkerung der Fur und Nuba hauptsächlich in Südkordofan geführt. So sollte der islamische Charakter des Staates und der Gesellschaft gefördert werden. Ab 1990 wurden aus demselben Grund auch christliche Priester aus dem Süden ausgewiesen, und die Islamisierung in der Öffentlichkeit weiter durchgesetzt: Frauen mußten sich nun nach der islamischen Kleiderordnung kleiden, Geschäfte während des Freigebets geschlossen werden, die Einführung der Scharia wurde auch im Süden angestrebt (Matthes 1993:162f). In Rebellengebieten wurden weiterhin zivile Ziele wie Schulen und Krankenhäuser überfallen und bombardiert, um den Zielen der Rettungsrevolution treu zu bleiben (Verney 2000:81f). 1997 verbündete sich die vorwiegend aus dem Nordsudan stammende National Democratic Alliance (NDA) mit der SPLA aus dem Süden, und dehnte den bewaffneten Kampf gegen die Diktatur Bashirs und der NIF bis ans Rote Meer aus (Verney 2000:82). Aufgrund des zunehmenden Drucks der weltweiten Öffentlichkeit und persönlichen Animositäten entließ Bashir im Dezember 1999 Turabi aus seinem Amt als Parlamentspräsident (Verney 2000:81). Im Anschluss verhängte er den Ausnahmezustand und kündigte Neuwahlen der Nationalversammlung für Dezember 2000 an. Turabi und sein rigider Islamisierungskurs waren für Bashir, der seine Position als Präsident behalten wollte, schlichtweg nicht mehr tragbar. Ohne ein Ende des „islamischen Experiments“ (Burr 2003:253) wäre der Sudan wahrscheinlich nicht länger in großem Maße global handlungsfähig geblieben. Turabi wurde 2001 und 2004 zunächst unter Hausarrest gestellt, und anschließend verhaftet, und im Kober-Gefängnis in Khartum inhaftiert (Salopek 2002:88).

[...]


[1] Unter diesen Begriffen lassen sich zum Beispiel Warlords, Guerilla, Söldner, Terroristen, Banditen, Räuber, Rebellen und Befreiungsbewegungen zusammenfassen.

[2] Die Umma-Partei, gegründet 1945, war die politische Organisation der islamischen Ansar Bewegung. Ihre Anhänger folgten strikt den Weisungen des Mahdi, der den Sudan in den 1880ern regierte. Seit der Unabhängigkeit des Sudans wechseln sich Phasen der politischen Berühmtheit der Partei mit Phasen der Verfolgung ab. Sadiq al-Mahdi wurde 1970 Führer der Umma-Partei und spiritueller Anführer der Ansar. Es folgten Auseinandersetzungen mit Numeiris Regierung, in dessen Zuge 3000 Ansar getötet wurden. Nach einer kurzen Phase der Versöhnung mit Numeiri Mitte der 70er wurde Sadiq al-Mahdi wegen seiner oppositionellen Haltung gegenüber der Innen- und Außenpolitik Numeiris verhaftet. Die Umma-Partei war eine islamische Partei, die ihre eigene muslimische politische Agenda für den Sudan schaffen wollte. Sadiq al-Mahdi sprach sich prinzipiell nie gegen die Scharia als geltendes Gesetz aus, war jedoch entschieden gegen Numeiris Interpretation der Gesetzgebung in den sogenannten September Laws. Ab 1986 arbeitete er mit seinem Schwager Hassan al Turabi Gesetze aus, die mit seiner Idee des Islam vereinbar waren. Er erkannte, dass ein Ende des Bürgerkrieges und die gleichzeitige Beibehaltung der Scharia inkompatible politische Ziele sind. Zu diesem Zeitpunkt war das Vertrauen in seine Regierung jedoch schon so gering, dass er 1989 durch eine Militärrevolution gestürzt und verhaftet wurde (http://sudan.net/government/parties.html).

[3] Diese ging aus einer Fusion der National Union Party (NUP) und der People`s Democratic Party hervor.

[4] http://sudan.net/government/history.html

[5] Diese muslimische Bruderschaft mit Ursprüngen in Ägypten ist seit deren Gründung 1949 im Sudan aktiv. Ziel der muslimischen Bruderschaft ist die Institutionalisierung der Scharia im gesamten Land. Hassan Abdallah al Turabi war seit 1964 der Generalsekretär der Bruderschaft. Seit Mitte der 70er arbeitete dieser mit Numeiri zusammen, und spielte eine entscheidende Rolle bei der umstrittenen Einführung der Scharia 1983. Nach dem Sturz Numeiris widmete sich Turabi vor allem dem Aufbau der NIF, einer von der Bruderschaft dominierten Organisation, die kleinere islamische Parteien einschließt (http://sudan.net/government/parties.html).

Ende der Leseprobe aus 20 Seiten

Details

Titel
Der Bürgerkrieg im Sudan
Untertitel
Ein „neuer“ Krieg?
Hochschule
Ludwig-Maximilians-Universität München  (Geschwister-Scholl-Institut für Politische Wissenschaften)
Veranstaltung
„Neue“ oder „alte“ Kriege? - Dimensionen und Ursachen gewaltsamer Konflikte seit den 90er Jahren
Note
1,0
Autor
Jahr
2005
Seiten
20
Katalognummer
V122426
ISBN (eBook)
9783640276585
ISBN (Buch)
9783640282524
Dateigröße
477 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Bürgerkrieg, Sudan, Gewaltmonopol, OAU, Globalisierung
Arbeit zitieren
Alexandra Mörz (Autor:in), 2005, Der Bürgerkrieg im Sudan, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/122426

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