Migration und Rassismus


Hausarbeit, 2003

72 Seiten, Note: 1,9


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Begriffserklärung Migration

2. Begriffserklärung Rassismus

3. Unterschiedliche Migrantengruppen
3.1 Kurden
3.2 Aussiedler
3.3 Sinti und Roma
3.4 Asylbewerber / Asylberechtigte

4. Migrationspolitik
4.1 Ausländerrecht / Ausländerpolitik
4.2 Asylrecht

5. Fremdenfeindliche Übergriffe
5.1 Angriff auf eine Kongolesische Familie in Essen-Borbeck
5.2 Übergriff auf Asylbewerber in Algermissen

6. Hilfe und Anlaufstellen für Migranten
6.1 Beratung und Hilfe für Migranten in Frankfurt...
6.1.1 Kirchliche Beratung
6.1.2 Kommunale Beratung
6.1.3 Beratung durch Vereine etc.
6.2 ...und anderswo
6.3 Zum Schluss

7. Fallbeispiele
7.1 Interview mit einer Migrantin

8. Diagramme und Statistiken
8.1 Anteil der Ausländer und deren Beschäftigung von 1960 bis 2000
8.2 Ausländer in der Bundesrepublik nach den häufigsten Staatsangehörigkeiten am 31. Dezember 2000 und Einbürgerungen im Jahr 2000 (am Beispiel von Personen mit türkischer Staatsbürgerschaft)
8.3 Flüchtlingszahlen nach Gruppen im Jahr 2000
8.4 Fremdenfeindliche Straftaten von 1991 bis 2000

9. Fazit / Schlusswort

1. Begriffserklärung Migration

Der Begriff Migration umfaßt alle Wanderungsbewegungen: die interne Landflucht, grenzüberschreitende Wanderungen aus verschiedenen Motiven, die freiwillige Auswanderung oder Vertreibung durch Kriege oder Diktatoren, die durch Arbeitsverträge regulierte Arbeitsmigration und die „wilde“ oder illegale Suche nach Arbeit Jenseits der Grenzen des eigenen Staates.“ (Franz Nuscheler – Internationale Migration. Flucht und Asyl, S. 27)

Man kann dabei zwischen sogenannten Schub - und Sogfaktoren (push - und pull - Faktoren) unterscheiden.

Schubfaktoren (push - Faktoren):

Schubfaktoren sind die Faktoren, „die Menschen dazu bewegen oder dazu zwingen, ihre Heimat (Dorf / Stadt, Region, Land) zu verlassen.“

Es sind bestimmte Umstände in der Heimat, die oft als unerträglich empfunden werden, wie z.B.:

Kriege (binnen - oder zwischenstaatlich)

politische Verfolgung

soziale Diskriminierungen (z.B. von ethnischen / religiösen

Minderheiten)

Arbeitslosigkeit

Staatsstreiche oder Revolutionen

Naturkatastrophen

Landknappheit

Jeder dieser Aspekte kann zusammen mit anderen auftreten, was die Situation der Menschen natürlich noch verschlimmert. Außerdem führen fast alle Aspekte zu Armut.

Sogfaktoren (pull - Faktoren):

Sogfaktoren entstehen in den Zielländern, indem sie etwas anbieten (Arbeit, Wohlstand, Freiheit), was auf Angehörige anderer Staaten anziehend wirkt.“ (Franz Nuscheler – Internationale Migration. Flucht und Asyl, S. 32), weil es in ihren Heimatländern nicht bzw. nicht in dem Maß vorhanden ist wie in den Zielländern.

Die Schubfaktoren spielen eher bei Fluchtbewegungen eine Rolle, bei Arbeitsmigration oder dauerhafter Emigration aus anderen Gründen sowie bei „Wirtschaftsflucht“ stehen hingegen eher die Sogfaktoren, d.h. die Aussicht auf bessere Lebensperpektiven im Vordergrund.

Die Schub - und Sogfaktoren sind aber oft eng miteinander verbunden, sodaß man sie nur schwer voneinander trennen kann. “Das entscheidende Unterscheidungsmerkmal ist der Grad des Zwanges, der sehr verschiedene objektive und subjektive Ursachen haben kann.“

Es mischen sich z.B. häufig „objektive Tatbestände“ (z.B. Kriege, Verfolgung durch Diktaturen, Terror) mit „subjektiven Wahrnehmungen“ der einzelnen Menschen.

Bei der Entscheidung, die Heimat zu verlassen, spielt u.a. auch der „Grad der eigenen Leidensfähigkeit“ eine Rolle. Wie stark ausgeprägt diese Leidensfähigkeit ist, ist vom Individuum abhängig. Sie kann deshalb auch bei ähnlichen Lebensumständen unterschiedlich sein.

Ein anderer Gesichtspunkt, der die Entscheidung zur Migration beeinflußt, ist die Bereitschaft zum Risiko, das bei jeder Migration vorhanden ist. Auch diese Risikobereitschaft ist individuell verschieden.

Es führt fast immer eine Unzufriedenheit mit den eigenen Lebensumständen dazu, die eigene Heimat zu verlassen. Diese Unzufriedenheit kann verschiedene Ursachen haben. Meistens vermischen sich dabei aber - wie bereits erwähnt - die Schub - und Sogfaktoren.

Migration umfaßt mehrere Arten und Phasen, z.B. „vom Land über Regionalstädte in die Metropolen“. Von dort aus geht die Wanderung evtl. noch weiter, entweder in Nachbarländer, in entferntere Länder oder auch auf andere Kontinente.

Das Migranten dauerhaft ihre Heimat verlassen wollen, ist eher selten der Fall. Häufig ist es so, daß sie für eine bestimmte Zeit ihre Heimat verlassen, um an einen anderen Ort oder in ein anderes Land zu gehen und dort zu arbeiten und so für den Lebensunterhalt ihrer Familien zu sorgen. Oft bleiben sie dann aber, anders als geplant, auf Dauer dort, wenn sie die Möglichkeit dazu bekommen (z.B. die erste Generation der Gastarbeiter).

Es sind immer Bedingungen auf den verschiedenen Stufen des Migrationsvorganges, die individuelle Entscheidungen konditionieren.“ (Franz Nuscheler – Internationale Migration. Flucht und Asyl, S. 33)

2. Begriffserklärung Rassismus

Eine allgemeingültige Definition des Begriffs Rassismus zu finden erweißt sich als sehr schwer, da schon der Begriff Rasse, auf den Menschen bezogen, nicht ausreichend definiert ist und es unmöglich ist eine klare Abgrenzung zwischen den „Rassen“ festzulegen. Daher wird der Begriff Rassismus auf unterschiedlichste Art und Weise verwendet.

Ein Rassist hat also praktisch keine Möglichkeit einen Menschen aufgrund seiner Rassenzugehörigkeit zu verurteilen, sondern beruft sich vielmehr auf kulturelle oder, oft nur dem Rassisten objektiv erscheinende, biologische Unterschiede, wie etwa „Farbe der Haut, Form der Nase, Form und Größe des Schädels, Krümmung des Rückens, Körpergeruch, Zusammensetzung des Blutes oder gar die Art sich zu bewegen, zu gehen oder aus den Augen schauen “ (Albert Memmi – Rassismus, Athenäum Verlag Frankfurt, 1987)

Generell läßt sich Rassismus demnach in zwei Arten unterteilen. Zum Einen gibt es den sogenannten genetischen Rassismus, der vorliegt wenn zum Beispiel Intelligenz auf die Hautfarbe zurückgeführt wird, zum Anderen gibt es den kulturellen Rassismus, der vorliegt wenn zum Beispiel bestimmte Lebensgewohnheiten oder Gebräuche negativiert werden, da sie von den Eigenen abweichen.

Rassismus ist also ein Komplex von zumeist widersprüchlichen Meinungen, die sich nicht durch objektive Feststellungen bilden, sondern sich aus der Angst vor dem Anderen ergeben und den Wunsch erzeugen diesen anderen anzugreifen um sich selbst diese Angst zu nehmen.

Die meist akzeptierte Definition des Begriffs Rassismus, welche als grundlegend für Forschung und Lehre gilt, stammt von Albert Memmi und besagt, dass „der Rassismus die verallgemeinerte und verabsolutierte Wertung tatsächlicher oder fiktiver biologischer Unterschiede zum Nutzen des Anklägers und zum Schaden seines Opfers ist, mit der eine Aggression gerechtfertigt werden soll.„ (Albert Memmi – Rassismus, Athenäum Verlag Frankfurt, 1987)

Seit ca. Ende der Achtziger Jahre wird in der rechtsextremen Szene mehr und mehr Abstand vom genetischen Rassismus genommen, da dieser lediglich auf pseudowissenschaftlichen Erkenntnissen beruht und somit nicht länger haltbar ist. So wendete sich zum Beispiel die rechtsextremistische Zeitschrift „Mut“ weg vom genetischen Rassismus, hin zum kulturellen Rassismus. Leider war es nicht möglich Exemplare der oben angegebenen Zeitschrift, ohne die Ideologie der Macher, bzw. privater Verkäufer finanziell zu unterstützen, zu erhalten, daher können wir keine weiteren Angaben zum Thema machen und müssen uns hierbei auf die Richtigkeit einer sehr knapp gehaltenden Internetquelle (http://www.dir-info.de/) verlassen.

„Wem die Verpackung des Menschen mehr zählt als sein Inhalt, der ist Rassist!“ (http://www.initiative-dialog.de/)

3. Unterschiedliche Migrantengruppen

3.1 Kurden

Kurden sind mit 25 bis 30 Millionen Menschen das weltweit größte Volk ohne eigenen Staat. Bis ins 20. Jahrhundert identifizierte sich die kurdische Bevölkerung, deren Siedlungsgebiet eine Gebirgsgegend war, welche die natürliche Grenze zwischen osmanischem und persichem Reich dastellte, als Angehörige verschiedener Stämme.

Nach dem 1. Weltkrieg und somit dem Zerfall bzw. der Aufteilung des osmanischen Reiches, entstand ihr Siedlungsgebiet zwischen den neu gegründeten Staaten Syrien, Irak, Türkei und Iran, weiterhin lebt eine kleine Minderheit in der ehemaligen Sowjetunion. Nur ein Teil der Kurden unterstützte die Forderung nach einem kurdischen Staat oder zumindest einer Autonomie der kurdisch besiedelten Gebiete. Ein anderer Teil war überzeugt von der Anerkennung ihrer Rechte durch die Loyalität der neu entstandenen Staaten.

Situation in Syrien:

Die seit 1963 in Syrien regierende Baath-Partei ignoriert die kulturelle und ethnische Autonomie von Minderheiten und schränkt dadurch die Rechte der Kurden stark ein. In Syrien bilden Kurden ca. 10 % der Gesamtbevölkerung, von denen aber etwa 20 % als Ausländer gelten und dadurch keinen Pass beantragen können, es nicht möglich ist offiziell zu heiraten oder ihre Kinder in einer Schule anzumelden. Kurden, die im Besitz der Staatsangehörigkeit sind, werden allerdings teilweise in sogar recht privilegierten Stellungen eingesetzt, um den einer religiösen Minderheit angehörenden Präsidenten zu unterstützen.

Syrien gilt als Zufluchtsland für kurdische Widerstandskämpfer, von dem auch Aktionen der PKK aus koordiniert wurden. Aus diesem Grund drohte die Türkei Syrien 1998 mit Krieg, falls die Unterstützung der PKK nicht eingestellt werden würde, woraufhin Syrien die Schließung der PKK-Lager erklärte.

Situation im Irak:

Der Irak erkannte 1958 offiziell die nationalen Rechte der kurdischen Bevölkerung an. Die Realität sah aber anders aus, die 1968 an die Macht gekommenen Baathisten setzten eine Politik der Umsiedlung und Vertreibung um, die eine Massenflucht von Kurden in den Iran zur Folge hatte.

Während des ersten Golfkrieges (1988) starben mehr als 5000 Kurden durch die Bombadierung der Stadt Halabja mit Giftgas. Unter Präsident Saddam Hussein wurde die extrem kurdenfeindliche Politik in die Tat umgesetzt, was zur Folge hatte, dass tausende Kurden gefangengenommen und gefoltert wurden und unter Hunger und Verbannung zu leiden hatten.

Nach dem Ende des Golfkriegs wurde durch eine UN-Resolution eine Schutzzone für Irakisch-Kurdistan eingerichtet, die den dort lebenden Kurden den Aufbau eines autonomen Verwaltungsapparates ermöglichen soll.

Im Mai 1992 fanden in Irakisch-Kurdistan die ersten freien Wahlen statt, nach der die KDP (Demokratische Partei Kurdistans) und die PUK (Patriotische Union Kurdistans) gleichberechtigt regierten.

Im Dezember 1993 kam es zu heftigen Auseinandersetzungen zwischen den beiden Parteien, was bürgerkriegsartige Zustände und eine Zweiteilung des Nordirak zur Folge hatte. Im Jahr 1998 einigten sich beide Parteien auf Druck der USA auf einen Waffenstillstand und unterzeichneten einen Friedensvertrag.

Situation in der Türkei:

Im Jahr 1923 unterzeichnete die Türkei den Vertrag von Lausanne, in dem seit 1920 anerkannte Minderheiten nicht mehr berücksichtigt wurden. Alle in der Türkei lebenden moslemischen Minderheiten, so auch die dort lebenden Kurden, wurden unter Leugnung kultureller und ethnischer Unterschiede als türkische Staatsangehörige der türkischen Nation eingebürgert und galten somit automatisch als Türken.

Kurdische Parteien wurden verboten, kurdische Schulen nicht erlaubt. Kurdische Zeitungen und Bücher wurden beschlagnahmt oder verboten, Orts- und Familiennamen wurden abgeändert und angepasst.

1934 wurde ein Gesetz zur Rechtfertigung von Zwangsumsiedlungen von Bevölkerungsgruppen, die nicht mit der nationalen Kultur verbunden sind, verabschiedet.

Seit 1984 führt die PKK (verbotene kurdische Arbeiterpartei) einen Guerillakrieg gegen staatliche und militärische Einrichtungen, sowie gegen Kurden die als Verräter deklariert werden, da sie im Verdacht stehen mit dem Staat zusammenzuarbeiten.

Die türkische Regierung reagiert mit hartem, militärischem Vorgehen gegen kurdische Einrichtungen und Zivilpersonen, so wurden durch die Zerstörung ihrer Dörfer bis 1998 drei Millionen Kurden zu Flüchtlingen.

Situation im Iran:

Obwohl der sprachliche und kulturelle Unterschied der Kurden im Iran nicht so groß ist wie in anderen arabischen Ländern, genießen die Kurden auch hier keine Autonomie, sondern gelten als Iraner. Der religiöse Gegensatz von Iranern (Schiiten) und Kurden (Sunniten) spielt allerdings eine große Rolle.

In den 40er Jahren wurde mit Unterstützung der Sowjetunion im iranischen Mahabad eine autonome kurdische Republik ausgerufen, die allerdings 1947, nach dem Abzug der sowjetischen Truppen aus Azerbeidjan und somit dem Verlust ihrer Schutzmacht, gewaltsam aufgelöst wurde.

Im Jahr 1979 rief Ayatollah Khomeini zum heiligen Krieg gegen die Kurden auf, in Folge dessen sunnitische Moscheen zerstört wurden und ganze kurdische Volksstämme vernichtet oder verbannt wurden.

3.2 Aussiedler

Deutschstämmige Aussiedler besitzen ein Zuwanderungsprivileg, da sie nach Art. 116 des Grundgesetzes als Deutsche gelten.

Nach dem großen Zustrom von Aussiedlern 1989/1990, der durch die wirtschaftlichen Probleme in Osteuropa sowie besonders der Öffnung der osteuropäischen Grenzen und die damit verbundene politische Verunsicherung zu erklären ist, wurde aufgrund der erwarteten starken und länger anhaltenden Zuwanderung im Jahr 1990 ein Aussiedleraufnahmegesetz verabschiedet.

Dieses Gesetz sah die Verlangsamung der Bearbeitung der in den Herkunftsländern gestellten Aussiedleranträge durch das zuständige Kölner Bundesverwaltungsamt vor und sollte dadurch den Zustrom von Aussiedlern bremsen.

Die Zahl der zuwandernden Aussiedler verringerte sich auf ca. 220.000 in den Jahren 1991-1993 gegenüber knapp 400.000 Zuwanderern 1989/1990.

Die rechtliche Grundlage des Zuwanderungsprivilegs für Aussiedler sieht der schon oben erwähnte Artikel 116 des Grundgesetztes vor, den ich der Übersicht wegen einmal hier und nicht als Anlage, einfüge:

Art. 116 GG

(1) Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiete des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat.
(2) Frühere deutsche Staatsangehörige, denen zwischen dem 30. Januar 1933 und dem 8. Mai 1945 die Staatsangehörigkeit aus politischen, rassischen oder religiösen Gründen entzogen worden ist, und ihre Abkömmlinge sind auf Antrag wieder einzubürgern. Sie gelten als nicht ausgebürgert, sofern sie nach dem 8. Mai 1945 ihren Wohnsitz in Deutschland genommen haben und nicht einen entgegengesetzten Willen zum Ausdruck gebracht haben.

In diesem Zusammenhang ist der Begriff „deutscher Volkszugehöriger“ zu erklären, der im Bundesvertriebenengesetz unter §6 definiert ist und besagt, dass „Deutscher Volkszugehöriger im Sinne dieses Gesetzes ist, wer sich in seiner Heimat zum deutschen Volkstum bekannt hat, sofern dieses Bekenntnis durch bestimmte Merkmale wie Abstammung, Sprache, Erziehung, Kultur bestätigt wird. “ (BVFG §6 Abs. 1)

Diese deutsche Volkszugehörigkeit und das dadurch resultierende Einwanderungsprivileg wird des öfteren kritisiert, da die Vermutung nahe läge, dass Aussiedler nicht nach Deutschland kämen weil sie es als ihre Heimat ansehen würden, sondern aufgrund von wirtschaftlichen Problemen in ihren Herkunftsländern. Sie würden dann als Wirtschaftsflüchtlinge gelten.

Einige Leistungen für Aussiedler wurden von der Bundesregierung gekürzt oder ganz gestrichen, um die materiellen Anreize für potentielle Aussiedler einzuschränken.

Auch in der deutschen Bevölkerung wuchs die Ablehnung gegenüber Aussiedlern, da behauptet wurde, dass Aussiedler beispielsweise bei der Vergabe günstiger Wohnungen und Arbeitsplätzen bevorzugt würden.

Die Integration von Aussiedlern erweist sich durch diese Vorurteile teilweise als sehr schwierig. Hinzu kommt, dass viele Aussiedler kein Deutsch sprechen und diejenigen die immer noch Deutsch können, bald feststellen, dass ihre Beherrschung der deutschen Sprache für den täglichen Gebrauch unzureichend ist.
Durch dieses Problem kommt es eher dazu, dass viele Aussiedler eben keine Arbeitsstelle finden.

Als weiteres Problem bei der Arbeitssuche ergibt sich die Tatsache, dass viele Aussiedler Landwirtschaftler gewesen sind, Deutschland aber im wesentlichen eine Industrienation ist.

Erschwerend kommt noch hinzu, dass Aussiedler, die eine Ausbildung in Osteuropa absolviert haben, ihren Beruf unter Umständen nicht ausüben können, da ihre Ausbildung in Deutschland oftmals nicht anerkannt wird.

Für viele Aussiedler ist es enttäuschend nach Deutschland „zurückzukehren“, da sie feststellen müssen, dass ihre Art der deutschen Kultur sich stark verändert hat und sie Feindseligkeiten von Seiten ihrer Mitbürger ausgesetzt sind.

3.3 Sinti & Roma

Sinti und Roma werden oft auch Zigeuner genannt, was die meisten von ihnen aber nicht möchten. Sie sind vom 8. Bis zum 12. Jahrhundert aus dem indischen Punjab über Pakistan, Iran, Türkei und die Balkanländer nach Europa gezogen. Sie arbeiteten vor allem als Handwerker, u.a. als Schmiede, Werkzeugmacher, Korbflechter etc., oder auch als Pferdehändler, Musikanten und Künstler.

Viele Sinti und Roma ließen sich im osteuropäischen Raum nieder; in heutigen Ländern wie z.B. Rumänien, Bulgarien, der Slowakischen Republik, Ungarn, der Tschechischen Republik und im ehemaligen Jugoslawien. Manche zogen weiter gen Westen. Von den Asylbewerbern aus Rumänien und Bulgarien gehören die meisten dem Volksstamm der Sinti und Roma an.

Sinti und Roma werden seit Jahrhunderten verfolgt und auch heute noch sind sie nirgendwo gern gesehen. Überall in Deutschland wehren sich die Gemeinden gegen ihre Unterbringung und erst Recht gegen ihre Ansiedlung. Dies geschieht, obwohl die Sinti und Roma in ihren Herkunftsländern wie z.B. Ungarn, Rumänien, Bulgarien und Slowakei stark diskriminiert werden.

Auch in diesen Ländern sind sie „nicht erwünscht“, und die dortigen Regierungen versuchen, sie „auf den „Asylweg“ nach Deutschland zu zwingen“.

Trotz diesem Druck und den Diskriminierungen liegt die Anerkennungsquote für Asylanträge aus Rumänien und Bulgarien in Deutschland gerade einmal bei 0,2% bzw. bei 0,1% (Abb. 7 S.121, Stand 1993).

Es gab früher sogar polizeiliche Verordnungen zur „Bekämpfung der Zigeunerplage“, Landfahrer- und Wohnwagenverordnungen, die aber wegen Grundgesetzwidrigkeiten abgeschafft wurden.

Die Bundesrepublik versucht, durch Rücknahmeverträge und finanzielle Hilfszusagen zu erreichen, daß die Sinti und Roma die BRD wieder verlassen (müssen).

Sie werden - wie bereits erwähnt - in ganz Europa abgelehnt. Es existieren zahlreiche Vorurteile gegen sie, z.B. daß sie falsch, hinterlistig, und aggressiv seien, daß sie zum trinken, stehlen und betteln neigen usw.

Der slowakische Ministerpräsident bezeichnete sie als „sozial nicht adaptionsfähig“ und sie gelten in der Bundesrepublik als nicht integrationsfähig.

Die Dauer - Demo der Roma in Düsseldorf

1991 haben Roma vor dem Düsseldorfer Landtag dafür demonstriert, daß sie dauerhaft in Deutschland bleiben können. Diese Demonstration dauerte einige Monate lang; die Roma campierten in Düsseldorf. Viele von ihnen leben schon jahrelang in Deutschland, viele ihrer Kinder sind in Deutschland geboren und gehen hier zur Schule.

Die Politiker reagierten auf diese Forderungen jedoch lediglich damit, daß sie das Camp der Roma nach einigen Monaten räumen ließen und viele von ihnen abgeschoben wurden. Zuvor hatte des Land NRW in Skopje / Mazedonien Häuser, Schulen, Kindergärten etc. bauen lassen, damit die Menschen nach ihrer Abschiebung dort eine Bleibe finden konnten und nicht völlig vor dem Nichts standen. An diesem Projekt wurde kritisiert, daß es „nur ein Tropfen auf den heißen Stein“ sei und an dem Flüchtlingsproblem an sich nichts ändere. Es gab aber auch Befürworter dieses Projekts, die der Meinung waren, es sei immerhin ein Anfang; es sei besser, den Menschen in dem Land, in das sie abgeschoben werden, eine Art Hilfestellung bzw, Perspektive zu geben, als sie einfach nur abzuschieben. Außerdem könne das Projekt auch für andere Bundesländer und Gemeinden so etwas wie ein Vorbild sein und zur Nachahmung führen.

Im Juni 2002 gab es eine weitere Demonstration der Roma in Düsseldorf, quasi eine „Fortsetzung“ der Demo von 1991. Sie dauerte diesmal sechs Monate an und fand auf wechselnden Plätzen in Düsseldorf statt.

Im Folgenden stelle ich kurz die einzelnen Stationen und Ereignisse der Demo dar:

- Die Demo hatte im Grunde genommen Ende Mai 2002 angefangen. Zu dieser Zeit demonstrierten mehrere hundert Roma aus dem Ruhrgebiet bei der Innenministerkonferenz in Bremen für ihr Bleiberecht. Es folgten Kundgebungen in Berlin; danach reisten sie zurück nach NRW.

Am 21. Juni reisten mehrere hundert Roma aus Köln nach Düsseldorf. Sie bekamen den dortigen Staufenplatz als Lagerplatz von der Stadt zugewiesen. Durch starke Stürme wurde der Platz zu einer „Schlammwüste“; Hilfsdienste und Bürger halfen den Roma mit Zelten, Planen etc. aus.

Da die Stadtverwaltung Düsseldorf das Lager räumen wollte, erklärten es die Roma im Juli 2002 zum eigentlichen Versammlungsort. Deshalb besaß es ab diesem Zeitpunkt den Schutz des Demonstrationsrechtes, weshalb es von nun an auch unter die Zuständigkeit der Polizei fiel.

Ab dem 12. Juli 2002 wurde der Staufenplatz (der bisherige Lager- bzw. Demonstrationsplatz der Roma) als Zirkusplatz benötigt. Die Polizei genehmigte deshalb die Demo mit der Auflage, den Staufenplatz zu räumen und auf den Schützenplatz in Düsseldorf - Flingern auszuweichen. Aufgrund der Genehmigung der Polizei und der Umsiedlung auf einen anderen Platz kritisierte Düsseldorfs OB Erwin den Polizeipräsidenten.

Über hundert Roma demonstrierten jeden Tag vor dem jugoslawischen Konsulat. Da es deshalb zu kilometerlangen Staus kam, entwickelte sich diese Demo bald zu einem Ärgernis.

Die für den 09. August angemeldete Demo der Roma auf dem Staufenplatz wurde durch den OB Erwin abgelehnt. Er begründete seine Ablehnung damit, daß dort Bauarbeiten hätten durchgeführt werden müssen. (Es setzte sich zu diesem Zeitpunkt u.a. der Nobelpreisträger Günter Grass für die Belange der Roma ein.)

Am 12. August 2002 zogen die Roma auf die Rheinwiesen in Düsseldorf - Oberkassel um. Vorher demonstrierten sie vor dem Rathaus.

Am 09. September 2002 mußten sie in den Stadtteil Heerdt ziehen, weil die Rheinwiesen als Standort für einen Zirkus benötigt wurden.

Am 19. September 2002 fing für über hundert Romakinder der Unterricht an städtischen Schulen an.

Am 28. September 2002 zogen sie nochmal um, diesmal vor das Löricker Freibad.

Am 18. Oktober 2002 wurden die Roma von der Polizei an einer Fahrt zu einer Demo nach Bremen gehindert. Die Begründung der Polizei lautete, daß ihre Aufenthaltsgenehmigung nur für das Land NRW gelte.

Am 27. Oktober 2002 verwüstete ein schwerer Sturm das Lager. Die Roma wurden von Helfern in Notunterkünften einquartiert. Etwas später zogen sie erst nach Heerdt und dann zum Staufenplatz zurück

Am 28. November 2002 besetzten ca. 50 Roma die NRW - Zentrale der Grünen. Weil es vor der Tür der Zentrale zu Randale kam, erstatteten die Grünen eine Strafanzeige, die sie aber in der Nacht wieder zurückzogen.

Am 05. Dezember 2002 besetzten die Roma wieder eine NRW - Parteizentrale, diesmal die der SPD. Sie forderten einen Wintererlass, nach dem Familien mit Kindern unter 16 Jahren bis zum Frühjahr nicht abgeschoben werden dürfen. Diese Forderung wurde von der Innenministerkonferenz erfüllt. Allerdings erfüllten eben nicht alle der Roma das Kriterium für diesen Wintererlass.

Am 10. Dezember 2002 zogen die Roma noch ein letztes Mal um, und zwar ins Buga - Gelände / Südpark.

Am 18. Dezember 2002 wurde das Romalager nach sechs Monaten vor allem wegen der Kälte aufgelöst. An diesem Tag meldete der Sprecher der Roma, Dzoni Sichelschmidt, das Ende der Dauerdemonstration. Sie war eine der längsten in der Geschichte der Bundesrepublik.

Außerdem sorgte sie für heftige Spannungen zwischen dem Rathaus und der Polizei; Auseinandersetzungen gab es auch zwischen dem Oberbürgermeister Joachim Erwin und dem Regierungspräsidenten Jürgen Büssow. OB Erwin sprach sich klar gegen das Romalager aus und behinderte darüber hinaus eine erlaubte Demonstration der Roma vor dem Rathaus durch einen zweifelhaften Grünpflege - Auftrag. Deshalb wurde gegen ihn eine Strafanzeige gestellt.

Die Roma haben noch immer kein dauerhaftes Aufenthaltsrecht erhalten. Das bedeutet, daß sie weiterhin mit der Angst vor einer Abschiebung leben müssen und in eine ungewisse Zukunft blicken.

[...]

Ende der Leseprobe aus 72 Seiten

Details

Titel
Migration und Rassismus
Hochschule
Universität Duisburg-Essen  (FB Politik)
Veranstaltung
Grundlagen der Sozialpolitik
Note
1,9
Autor
Jahr
2003
Seiten
72
Katalognummer
V12222
ISBN (eBook)
9783638181587
Dateigröße
648 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Migration, Rassismus, Grundlagen, Sozialpolitik
Arbeit zitieren
Michael Hüttermann (Autor:in), 2003, Migration und Rassismus, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/12222

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