Verantwortung im Unternehmenskontext

Eine Begriffsanalyse von Corporate Social Responsibility


Hausarbeit (Hauptseminar), 2008

19 Seiten, Note: 1,0


Leseprobe


INHALTSVERZEICHNIS

1 Einleitung

2 Verantwortung (Responsibility)
2.1 Subjekt
2.2 Objekt
2.3 Normenhintergrund
2.4 Instanz

3 Unternehmensverantwortung (Corporate Responsibility)
3.1 Verantwortung im Kontext des Marktes
3.2 Kann ein Unternehmen als Subjekt der Verantwortung gesehen werden?

4 Soziale Unternehmensverantwortung (Corporate Social Responsibility)

5 Fazit

6 Literaturverzeichnis

1 Einleitung

„Nur ein Kapitalismus, der bereit ist, sich in Verantwortung zu binden, hat Zukunft“. So äußerte sich Bundespräsident Horst Köhler im Mai 2008 gegenüber Journalisten[1]. Seine Aussage fällt in die aktuelle Debatte um negative Folgen ökonomischen Gewinnstrebens, um überzogene Managergehälter, Arbeitplatzabbau und entfesselte Finanzmärkte. Der Begriff der Verantwortung findet in dieser Debatte eine zentrale Rolle; denn die Frage nach gesellschaftlicher Verantwortlichkeit von Wirtschaftsakteuren wird mit der immer größer werdenden Gestaltungsmacht von Unternehmen und den immer deutlicher auftretenden sozialen und ökologischen Folgen von Wirtschaftshandeln zunehmend lauter gestellt. Unternehmen sehen sich in ihrem gewinnorientierten Handeln einer sensibilisierten Öffentlichkeit gegenüber, die dem ökonomischen Paradigma der Koinzidenz von individueller und allgemeiner Wohlfahrt aufgrund zahlreich eingetretener Negativbeispiele misstraut. So gelingt es den Wirtschaftsakteuren immer weniger, ihr Handeln allein mit dem Sachzwang des Marktes und dem Argument der „unsichtbaren Hand“[2] gegenüber gesellschaftlichen Legitimitätsvorstellungen zu rechtfertigen.

Die Tatsache, dass Fehlverhalten in vielen Fällen gesellschaftlich sanktioniert wird[3] und einen generellen Vertrauensverlust gegenüber dem markwirtschaftlichen Systems bewirkt hat, sind Aspekte, die Köhlers Aussage unterstreichen, nur ein Kapitalismus, der sich in Verantwortung binde, habe Zukunft. Angesichts einer global bedingten Schwächung nationalstaatlicher Marktregelungsmacht und des Trends zum Verzicht auf ordnungspolitische Instrumente in der Wirtschaftspolitik spricht der Bundespräsident bewusst von einem „sich binden“ anstatt von einem „gebunden werden“. Es geht also um ein freiwilliges Übernehmen von Verantwortung. Dies geschieht in der Überwindung des herkömmlichen Selbstverständnisses von Unternehmen als ausschließlich wirtschaftliche Akteure. Angesichts der oben genannten Faktoren des gesellschaftlichen Vertrauensverlustes, und dem von einer sensibilisierten Öffentlichkeit ausgehenden Druck sowie institutioneller Impulse von Regierungen, Europäischer Union und internationalen Wirtschaftsforen vollzieht sich dieser Wandel hin zu einer Verantwortungswahrnehmung von Unternehmen, vor allem unter dem Schlagwort „Corporate Social Responsibility“.

Der Begriff Corporate Social Responsibility (CSR) fand erstmals in den USA innerhalb einer öffentlichen Debatte um Unternehmensverantwortung in den 1970er Jahren diskursive Verwendung, verlor darüber hinaus allerdings schon bald wieder an Bedeutung und fand auch außerhalb der USA lange Zeit keine Resonanz. Dies ändert sich fast schlagartig Ende der 1990er Jahre als der Begriff auch über den englischen Sprachraum hinaus verstärkt aufgegriffen wurde und seitdem eine sprunghafte Konjunktur erfährt[4]. Diese Konjunktur geht Hand in Hand mit der oben genannten Entwicklung des Vertrauensverlustes und des gestiegenen Legitimationsdruckes der Wirtschaft. So wird der Begriff „gezielt herangezogen, um die moralische Legitimation von Markt, Gewinn und Unternehmen (neu) zu begründen“[5]. Unter seiner Überschrift laufen national wie international zahlreiche Konzepte, Programme und Kampagnen, durch welche Unternehmen Verantwortung übernehmen und kundtun. Ziel ist es, dem Markt ein menschliches Gesicht zu geben. Ob hier in der Tat ein menschliches Antlitz geschaffen wird oder nur eine freundliche Maske aufgezogen wird, steht an anderer Stelle. Eine solche Beurteilung setzte ein genaues Begriffsverständnis von Corporate Social Responsibility voraus; es geht also darum, das Schlagwort mit Inhalt zu füllen, um damit die Vorlage für einen intersubjektiven Maßstab zu liefern. Dies ist das Ziel der vorliegenden Arbeit. Es geht um die Herausarbeitung der konkreten Verantwortung, die der Begriff suggeriert. Mit dem Fokus auf die einzelnen Bestandteile des Schlagwortes, also der genaueren Untersuchung von „corporate“ (Subjektdimension) und „social“ (Objektdimension) sowie einer vorangehenden Erläuterung zu Verantwortung („responsibility“) an sich, soll der Gesamtbegriff und seine Verantwortungsdimension erschlossen werden.

2 Verantwortung (Responsibility)

Der Begriff „Responsibility“ kann eindeutig mit „Verantwortung“ übersetzt werden[6]. Im Folgenden soll deshalb gleichbedeutend das deutsche Wort „Verantwortung“ verwendet werden.

Ausgehend vom lateinischen „respondere“ weist der Begriff in beiden Sprachen (sowie auch in vielen anderen) auf ein „Antwort geben“ hin[7]. Dies bezieht sich auf ein Rechtfertigen, auf ein Rede-und-Antwort-Stehen vor einem Gegenüber, zumeist vor einer höheren, richtenden Instanz, göttlicher oder weltlicher Natur.

Um Verantwortung vollständig zu erfassen, bedarf es allerdings der Antwort auf mindestens vier Fragen: Wer ist verantwortlich? Wofür besteht Verantwortung? Vor welchem normativen Hintergrund wird die Handlung beurteilt und vor wem muss der Verantwortliche sich verantworten. Es handelt sich also um vier Relationsdimensionen[8] von Verantwortung zwischen Subjekt, Objekt, Normenhintergrund (Normensystem) und Instanz.

2.1 Subjekt

Subjekt der Verantwortung, also Träger von Verantwortung können auf den ersten Blick alle menschlichen Individuen sein. In der Philosophiegeschichte finden sich allerdings Aspekte, welche die Zurechnung von Verantwortung darüber hinaus an bestimmte Voraussetzungen knüpfen. So sich wird bei Aristoteles einer Person nur dann Verantwortung zugeschrieben, wenn sie die „Tatherrschaft“ über die Situation hatte, also freiwillig im Bewusstsein anderer Handlungsoptionen genau nach ihrer Absicht gehandelt hat. Zudem können unter gewissen Umständen Irrtum und Unwissenheit den Grad der Verantwortlichkeit reduzieren[9]. Diese aristotelische Imputationslehre prägt bis heute das Verständnis von Verantwortung. Die dort bereits angelegte Bedingung der Freiheit des Subjektes hat sich zur allseits anerkannten Grundbedingung einer Zurechnung von Verantwortlichkeit entwickelt.

Immanuel Kant führt in seiner „Metaphysik der Sitten“ den Begriff der Freiheit über die bloße Bedingung für eine externe Verantwortungszuweisung hinaus, indem er das Subjekt der Verantwortung nun nicht mehr allein einer äußeren Instanz gegenüberstellt, sondern mit der Autonomie des Subjektes auch dessen innere vernunftbestimmte Verantwortungsinstanz begründet, durch welche das Subjekt sich verantwortlich verhält, indem es sein Tun und Lassen an der Tauglichkeit einer möglichen gesetzlichen Verallgemeinerung orientiert.

Die Verbindung von Freiheit und Verantwortung wird schließlich von Sartre zu einer absoluten Verantwortlichkeit zugespitzt: der zur Freiheit verurteilte Mensch ist, indem er sich durch sein Handeln entwirft, nicht nur für seine eigenen Umstände verantwortlich, sondern in letzter Konsequenz seiner unbedingten Freiheit verantwortlich für die ganze Welt[10].

Abgesehen von der Hervorhebung der Freiheit bestehen weitere Verantwortungsaspekte. So können neben Freiheit/Autonomie vor allem Identität, Intentionalität, Handlungsmacht und Sozialität als elementare Subjektqualitäten von Verantwortung aufgelistet werden.

Die oben geschilderten Ideen und Konzepte von Verantwortung beziehen sich alle auf das menschliche Individuum als Subjekt der Verantwortung.

Wie steht es jedoch mit der Verantwortlichkeit von organisierten Kollektiven wie zum Beispiel Staaten, Regierungen, Unternehmen oder Verbänden? Hier ist umstritten, inwieweit die Handlungen eines solchen Kollektivs der individuellen Verantwortung einzelner Mitglieder zugeschrieben werden können und sollen, und inwieweit die Organisation als Ganzes, d.h. als geschlossenes, einzelnes Handlungssubjekt betrachtet und verantwortlich gemacht werden kann. Unter dem Eindruck von Konzernen oder anderen Organisationen, die in ihrem Handeln geradezu den Eindruck eines hermetischen Ganzen erwecken, scheint die klassische Zuordnung von Verantwortung ins Leere zu laufen: die Identifizierung einzelner Verantwortlicher wird oftmals durch komplexe Organisationsweisen und Kausalketten erschwert oder gar unmöglich gemacht. So wird Verantwortungszuweisung von außen, welche sich auf die individuellen Akteure innerhalb des Kollektivs bezieht, gewissermaßen durch die organisierte Einheit als Ganzes abgefangen.

Der Eindruck des intransparenten, hermetischen Ganzen von organisierten Kollektiven wie z.B. Unternehmen scheint externe Verantwortungszuweisung also meist nur noch in Bezug auf die Organisation als Ganzes zuzulassen.

Auf die Problematik, inwieweit diesbezüglich Unternehmen als Träger von Verantwortung zu sehen sind, soll unter Punkt 3.2 näher eingegangen werden.

2.2 Objekt

Abgesehen von der oben angedeuteten Problematisierung seiner notwendigen Qualitäten wird dem Subjekt in prospektiver und retrospektiver Hinsicht Verantwortung zugeschrieben, was schließlich auch auf das Objekt seiner Verantwortung verweist.

Bei der prospektiven Verantwortung handelt es sich um eine potentielle Verantwortung, also um eine Verantwortung, die besteht, bevor etwas eintritt. Sie resultiert aus normativen Rollenerwartungen beispielsweise in Form von Berufs-, Eltern- oder Freundespflichten. Sie wird auch als Aufgabenverantwortung oder Zuständigkeitsverantwortung bezeichnet[11] und ist dadurch eng mit dem Begriff der Pflicht verknüpft.

Die retrospektive Verantwortung betrifft die Zurechnung der Verantwortlichkeit, nachdem das Subjekt in einer Sache gehandelt hat. Sie wird auch als „Folgenverantwortung“, „Zurechnungs-“ oder „Rechtfertigungsverantwortung“ bezeichnet und kann somit annährend bedeutungsgleich mit dem Begriff der Schuld verwendet werden[12].

Die Objektdimension kann aus prospektiver und retrospektiver Sicht erschlossen werden. So wird die Frage danach, wofür Verantwortung besteht, prospektiv mit der normativen Vorgabe beantwortet, die an eine bestimmte Rolle geknüpft ist: Kinder werden so als Objekt der Verantwortung ihrer Eltern gesehen, der Patient als Verantwortungsobjekt des Arztes usw.

Objekte prospektiver Verantwortung können Personen, Dinge oder Zustände sein. Der retrospektive Blick hingegen erschließt die Folgen von Handlungen als Objekt der Verantwortung.

Je nach normativem Maßstab kann der Objektbereich prospektiver und retrospektiver Verantwortung eingeschränkt oder ausgedehnt werden.

Durch neue Dimensionen menschlich-technischer Handlungsspielräume, verbunden mit der Erkenntnis der daraus resultierenden Einwirkungsmöglichkeiten auf Welt und Leben, wird die Objektdimension von Verantwortung bedeutend ausgeweitet. Wie Hans Jonas in seinem „Prinzip Verantwortung“ ausführt, reicht hier ein „überliefertes“ Verständnis von Verantwortung nicht mehr aus. Mit seinem neuen „kategorischen Imperativ“: „Handle so, dass die Wirkungen deiner Handlung verträglich sind mit der Permanenz echten menschlichen Leben auf Erden[13] wird das klassische Verständnis von Objekten der Verantwortung um „anonyme“ Objekte wie Ökosphäre und die Existenz von Leben in der Zukunft erweitert.

2.3 Normenhintergrund

Verantwortung kann in rein sachlich-wertfreier Hinsicht bestehen, indem sie zur Beschreibung moralisch unbedeutender Kausalzusammenhänge dient (z.B.: die Lampe ist verantwortlich für das helle Licht im Zimmer).

In moralischer Hinsicht wird der Umfang der Verantwortung maßgeblich durch das herrschende Normensystem definiert. Es stellt eine Korrespondenz zwischen prospektiver und retrospektiver Verantwortung her: indem es die prospektive Verpflichtung definiert, kann bei einem Verstoß retrospektiv Zuordnung und Rechenschaft vollzogen werden.

Das Wertesystem einer Gemeinschaft kann unter anderem kultureller, theologischer, moralischer oder rechtlicher Art sein, wobei sich diese Quellen in modernen Gesellschaften zu komplexeren Verhältnissen soziokultureller Voraussetzungen vermischen. Dadurch treten Verantwortungsverständnisse verschiedener sozialer Subsysteme oftmals zueinander in Konkurrenz. Was bei Handlungen im Kontext des Marktes als verantwortlich (beispielsweise gegenüber Aktionärsinteressen) gelten mag, kann vom Blickpunkt des sozialen Kontextes (beispielsweise aus Sicht entlassener Mitarbeiter) als absolut unverantwortlich gesehen werden. Dennoch besteht meist ein auf moralischem Grundkonsens beruhendes Wertsystem, das systemspezifisches Verantwortungsverständnis am Ganzen misst und somit Moralverstöße gesellschaftlicher Subsysteme aufgrund einer Gesamtverantwortung aufzeigt und sanktioniert.

[...]


[1] Horst Köhler im Gespräch mit Marc Goergen, Hans-Ulrich Jörges und Axel Vornbäumen, Magazin Stern, Heft 21, 15.5 2008

[2] So die Bezeichnung von Adam Smith für den gemeinnützigen Effekt eigennützigen Strebens in seinem Werk: Der Wohlstand der Nationen. Eine Untersuchung seiner Natur und seiner Ursachen, 1776.

[3] Exemplarisch hierfür: der Shell-Boykott 1995 im Zuge der zu erwartenden Umweltkatastrophe durch die geplante Versenkung der Ölplattform „Brent Spar“.

[4] Beckmann, Markus: Corporate Social Responsibility und Corporate Citizenship. Wirtschaftethik-Studie Nr. 2007-1 des Lehrstuhls für Wirtschaftsethik an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, Halle 2007, S. 32 ff.

[5] ebd. S. 31.

[6] Herdina, Philip/ Waibl, Elmar: Dictonary of Philosophical Terms, Vol.1, London, München, New York, 1997.

[7] Bayertz, Kurt: Art. Verantwortung, in: Sandkühler, HJ (Hrsg.): Enzyklopädie Philosophie, Hamburg, 1999.

[8] Verantwortung als mehrstelliger Realationsbegriff, vgl. u.a.: Werner, Micha H.: Verantwortung, in: Düwell, Marcus/Hübenthal, Christoph/ Werner, Micha H.: Handbuch Ethik, Stuttgart, Weimar, 2002, S. 521-527.

[9] Aristoteles: Nikomachische Ethik, Buch 3, in: Nickel, Rainer (Hrsg.). Die Nikomachische Ethik, Düsseldorf/ Zürich, 2001.

[10] Sartre, Jean-Paul: Das Sein und das Nichts. Versuch einer phänomenologischen Ontologie, hrsg. von König, Trautgott, Reinbek, 1991.

[11] Vgl. Werner, Micha H.: Verantwortung, in: Düwell, Marcus/Hübenthal, Christoph/ Werner, Micha H.: Handbuch Ethik, Stuttgart, Weimar, S. 521-527.

[12] Bayertz, Kurt: Art. Verantwortung, in: Sandkühler, HJ (Hrsg.): Enzyklopädie Philosophie, Hamburg, 1999.

[13] Jonas, Hans: Das Prinzip Verantwortung. Versuch einer Ethik für die technische Zivilisation, Frankfurt, 1979, S. 36.

Ende der Leseprobe aus 19 Seiten

Details

Titel
Verantwortung im Unternehmenskontext
Untertitel
Eine Begriffsanalyse von Corporate Social Responsibility
Hochschule
Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg  (Philosphisches Seminar )
Veranstaltung
Das Prinzip Verantwortung: Hans Jonas´ Ethik im philosophischen Kontext
Note
1,0
Autor
Jahr
2008
Seiten
19
Katalognummer
V122015
ISBN (eBook)
9783640272037
ISBN (Buch)
9783640272280
Dateigröße
457 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Verantwortung, Unternehmenskontext, Prinzip, Verantwortung, Hans, Jonas´, Ethik, Kontext
Arbeit zitieren
Christian Hillengaß (Autor:in), 2008, Verantwortung im Unternehmenskontext , München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/122015

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