Die Reichsprälaten im deutschen Südwesten

Weingarten und die Landvogtei Schwaben in der frühen Neuzeit - Aspekte eines spannungsreichen Verhältnisses


Hausarbeit, 2009

19 Seiten, Note: 2,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2.Vorgeschichte
2.1 Allgemeine Grundlegungen
2.2 Das Ende des Herzogtums Schwaben und die Zeit der territorialen Umbildungen

3. Die Reichsstände
3.1 Die reichsständischen Gruppen
3.2 Die Stimmenverteilung im Reichstag

4. Die Reichspolitik der Prälaten
4.1 Prälatenkollegien
4.2 Klösterliche Territorienbildung
4.3 Die Landvogtei Schwaben

5. Die Territorialpolitik Vorderösterreichs

6. Der Widerstand der Weingartner Reichsprälaten

7. Zerfall und Untergang der Reichsprälaten

8. Schlussbetrachtung

9. Literaturverzeichnis
9.1 Internetangaben

1. Einleitung

Die Hausarbeit zum Thema „Die Reichsprälaten im deutschen Südwesten. Weingarten und die Landvogtei Schwaben in der frühen Neuzeit – Aspekte eines spannungsreichen Verhältnisses“ entstand im Rahmen eines Seminars im Sommersemester 2007 mit dem Inhalt: „Der „Schwäbische Flecklesteppich“ – Defizit oder Alternative?

In dieser Arbeit werden nicht alle geistlichen und weltlichen Territorialstaaten des deutschen Südwestens herausgearbeitet. Das liegt hauptsächlich daran, dass sie in ihrer Vielzahl kaum eingrenzbar wären und das Thema somit weit über den Rahmen dieser Arbeit hinausgehen würde. Der Fokus wird sich deshalb nur auf die geistlichen Territorien, insbesondere auf die Reichsprälaten von Altdorf-Weingarten richten. Denn auch wo Bistümer, Klöster oder Stifte den staatlichen Grundbesitz zu ihren Ämtern und Herrschaften ausweiteten, handelt es sich durchweg um kleine Formen der Staatenbildung.[1]

Hierbei habe ich mich hauptsächlich für die Literatur von Karl S. Bader: Der deutsche Südwesten in seiner territorialstaatlichen Entwicklung und Armgard von Reden-Dohna: Reichsstandschaft und Klosterherrschaft sowie Zwischen Österreich Vorlanden und Reich. Die schwäbischen Reichsprälaten entschieden, um die etwas einseitige Gewichtung der verwendeten Literatur zu erklären. Diese fachwissenschaftlich historisch fundierten Texte stellen für mich den – über mehrere Jahrzehnte andauernden – Konflikt zwischen Österreich und den Schwäbischen Prälaten sehr ausführlich und übersichtlich dar. Die restliche Literatur wird lediglich für Ergänzungen herangezogen. Diese kurze, schriftliche Abhandlung soll Aufschlüsse über die damalige Weltanschauung und Kultur unserer Vorfahren geben und wird einen Zeitraum von ca. 540 Jahren umfassen.

Der Aufbau meiner Arbeit ist folgenermaßen gegliedert:

In dem Kapitel Vorgeschichte werden zunächst allgemeine Grundlagen und Begrifflichkeiten erklärt. Dies ist sinnvoll und notwendig, um spätere Sachverhalte historisch besser einordnen und verstehen zu können. Anschließend werde ich auf das Ende des Herzogtum Schwaben eingehen. Denn erst mit dem Fehlen der Herzoggewalt konnten sich, ab dem Jahre 1268, zahlreiche südwestdeutsche Kleinstaaten herausbilden. Das folgende Kapitel Reichsstände wird die reichsständischen Gruppen sowie ihre allgemeine Stimmverteilung im damaligen Reichstag darstellen. Dieses Kapitel dient als Übergang zum Hauptteil dieser Arbeit, indem die Politik der Reichsprälaten beschrieben wird. Dabei beschränke ich mich auf die Darstellung der Prälatenkollegien, gehe näher auf die klösterliche Territorienbildung und die Landvogtei Schwaben ein. Erklärungen zur Landvogtei sind unumgänglich, da an ihr die Territorialpolitik der Österreicher und der u.a. daraus resultierende Konflikt mit dem Kloster Weingarten veranschaulicht werden soll. Abschließen wird die Arbeit mit dem Zerfall und Untergang der Reichsprälaten, durch die Auflösung des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation 1806, sowie einer allgemeinen Schlussbetrachtung.

2. Vorgeschichte

2.1 Allgemeine Grundlegungen

Der nun folgende Absatz soll Klarheit über die Begrifflichkeiten Herrschaft und Genossenschaft geben und diese klar voneinander abgrenzen. Dadurch kann das Erscheinungsbild der südwestdeutschen Staaten besser verstanden werden.

Einzeln betrachtet übten die unzulänglichen territorialen Staatsgebilde in ihrer Zeit wichtige staatliche Funktionen aus. Denn in den Länderstaaten – nicht nur in denen des deutschen Südwestens – wurden die Grundlagen für den heutigen Rechtsstaat gelegt. Der mittelalterliche Staat kann keinesfalls mit dem heutigen Staatsgebilde verglichen werden. Hierbei ist es sinnvoll das mittelalterlich-deutsche Staatsleben begrifflich vom heutigen Staatsleben zu unterscheiden. Demzufolge kann der Staat im mittelalterlichen Sinne als ein „Verband bezeichnet werden, der durch die Befugnisse eines Berechtigten oder einer Schicht von nebeneinander Berechtigten zusammengehalten wird.“[2]

Diese Bezeichnung unterscheidet sich auf den ersten Blick nicht wesentlich vom heutigen Staatsgebilde. Betrachtet man die Lebens- und Herrschaftsverhältnisse im Mittelalter jedoch genauer, lässt sich feststellen, dass die damalige Struktur hauptsächlich von zwei Formen geprägt war: Herrschaft und Genossenschaft.

Die Herrschaft stellt nach mittelalterlicher Auffassung aber kein autoritäres, einseitiges Rechtsverhältnis dar, sondern ein Vertragsverhältnis, dessen entscheidende Merkmale das Miteinander und Füreinander im Handeln sind.[3] Dies bedeutet, dass das Herrschaftsrecht sich auf einzelne Personen, Mitglieder der Familie des Betroffenen oder seines Hauses bezieht. Zur herrschaftlichen Staatenform gehören hierbei die Fürsten- und Herrenstaaten, aber auch überwiegend die geistlichen Territorien.[4]

Im Gegensatz dazu legitimiert die Genossenschaft ein „Gewaltverhältnis völliger gegenseitiger Durchdringung.“[5] Dies bedeutet, dass die Gewalt dabei nicht unbedingt durch gleichartig Berechtigte ausgeübt wird, dafür aber gleichmäßig nebeneinander existierte.[6] Zur genossenschaftlichen Seite gehören wiederum die Gebiete der Reichsstädte, der Reichsritter und der Reichsbauern.[7]

Herrschaftliche und genossenschaftliche Formen konnten sich so miteinander verbinden, traten in reiner Form sogar selten auf. Folglich konnte eine Genossenschaft auch Herrschaft ausüben, indem Herrschaft nicht nur unter sich, unter den Genossen, sondern auch gegenüber anderen, die nicht zum Stande der Genossen gehörten, vorhanden war.[8]

2.2 Das Ende des Herzogtums Schwaben und die Zeit der territorialen Umbildungen

Der Machtkampf, speziell zwischen Welfen und Staufern, endet mit der Verdrängung der Welfen aus dem schwäbischen und bayrischen Gebiet nach Norden.[9]

Oberschwaben wurde zum Herrschaftsgebiet der Staufer erklärt. Doch dies war nur von kurzer Dauer, denn der letzte große Staufer, Konradin von Hohenstaufen, wanderte nach Italien ab, um von Verwandten das Erbe seines Vaters, Kaiser Friedrich II., zu fordern.

König Konrad IV. war seit 1254 Herzog von Schwaben und der letzte legitime männliche Erbe der Dynastenfamilie der Staufer, bevor er 1268 in Neapel hingerichtet wurde.[10] In Italien wurde folglich das politische Schicksal des Herzogtums in Schwaben entschieden, das als ein Ganzes nie wieder aufgebaut werden konnte.

Die Zeit einer kopflosen Führung war angebrochen, eine Zeit des Übergangs, aus der zahlreiche südwestdeutsche Kleinstaaten ihren Nutzen zogen und sich durch das Fehlen der Herzogsgewalt zu kleinsten Formen der Staatenbildung zusammenschlossen. Eine verworrene Zeit, die im Allgemeinen als Interregnum bezeichnet wird. In der Geschichte des Heiligen Römischen Reiches bezeichnet das Interregnum die Periode zwischen dem Tode Kaiser Friedrichs II. im Jahre 1250 und der Wahl Rudolf Graf von Habsburg I. zum deutschen König 1273.

Das Fehlen der Ordnungsgewalten wirkte sich besonders in Schwaben verheerend aus. Dadurch dass die Hoheitsrechte erheblich aus dem Gleichgewicht geraten waren ergab es sich, dass es den Schwaben „an einer Macht fehlte, die über den sich bekämpfenden Teilgewalten stand.“[11] Das Fehlen einer allgemeinen staatlichen Ordnung verhalf während der Übergangszeit den Teilmächten, an dieser Stelle vor allem dem alemannischen Adel, zum Erfolg, der in die Fußstapfen des Herzogtums getreten war.[12] Die Alemannen waren nach einer Erweiterung ihres ererbten oder ihres erworbenen Gutes bestrebt. Daneben erhoben nun auch die geistlichen Fürsten, die Bischöfe von Konstanz, Basel, Straßburg, Mainz, Speyer und Würzburg, neben ihnen wiederum die zum Fürstenstand aufstrebenden Äbte der Reichsklöster einen Machtanspruch.[13]

Die Zeit des Interregnums stellte folglich den Tiefstand der spätmittelalterlichen Verfassungsentwicklung des Reiches dar. Zahlreiche Städte, wie etwa Überlingen, Wangen, Ulm oder Esslingen, die alle in Staufischer Zeit herzoglichen Schutz genossen, waren unter dem Kaisergeschlecht recht wohlhabende Städte.[14] Durch den „Wegfall der Herzoggewalt verloren die Städte letztlich ihren Bezug zum Reich und waren sich seither darin einig, dass sie außer dem König keine anderen Herren mehr über sich haben wollten.“[15]

So ergab es sich, dass die einzelnen Teile des gesamtschwäbischen Gebietes fortan ihre eigenen Wege gingen und nicht mehr zu überzeugen waren, unter dem neuen Herrn Rudolf Graf von Habsburg eine „staatsrechtlich fundierte Einheit, ein Herzogtum Schwaben in neuer Form nach altem staufischen Muster, zu werden.“[16] Die ehemaligen staufischen Haus- und Reichsgutlandschaften wurden auf Dauer zersplittert und an ihre Stelle trat ein politischer „Fleckenteppich“, bestehend aus: Reichsstädten, Reichsprälaten, Adeligen und Ministerialien.[17] Wie sie es im Einzelnen verstanden zur Staatlichkeit durchzudringen, wird im nachfolgenden Kapitel aufgezeigt werden.

3. Die Reichsstände

3.1 Die reichsständischen Gruppen

Seit 1489 waren die Stände im Reichstag des Heiligen Römischen Reiches deutscher Nation in drei Kollegien gegliedert. Man unterschied den Kurfürstenrat, der nach Vorgabe der Goldenen Bulle Kaiser Karls IV. von 1356 den dort festgelegten Kreis von sieben Reichsfürsten umfasste.[18] „Die Erzbischöfe von Mainz, Köln und Trier bildeten die Untergruppe der geistlichen Kurfürsten, während die der weltlichen Kurfürsten vom König von Böhmen, Pfalzgrafen bei Rhein, Herzog von Sachsen und Markgrafen von Brandenburg gebildet wurde.“[19]

[...]


[1] Vgl.: Bader: Der deutsche Südwesten, S. 92

[2] Vgl.: Bader: Der deutsche Südwesten, S. 92

[3] Vgl.: Ebd.

[4] Vgl.: Bader: Der deutsche Südwesten, S. 92

[5] Ebd., S. 93

[6] Vgl.: Ebd.

[7] Vgl.: Ebd., S. 93f.

[8] Vgl.: Ebd., S. 94

[9] Vgl.: Ebd., S.44

[10] Vgl.: Ebd.

[11] Bader: Der deutsche Südwesten, S. 48

[12] Vgl.: Ebd.

[13] Vgl.: Ebd., S. 49

[14] Vgl.: Ebd., S. 55

[15] Ebd., S. 55

[16] Ebd., S. 60f.

[17] Vgl.: Kruse et al.: Weingarten, S. 148

[18] Vgl.: Heuhaus: Das Reich in der frühen Neuzeit, S. 21

[19] Ebd., S. 21f.

Ende der Leseprobe aus 19 Seiten

Details

Titel
Die Reichsprälaten im deutschen Südwesten
Untertitel
Weingarten und die Landvogtei Schwaben in der frühen Neuzeit - Aspekte eines spannungsreichen Verhältnisses
Hochschule
Pädagogische Hochschule Weingarten  (Geschichte)
Veranstaltung
Der „Schwäbische Flecklesteppich“ – Defizit oder Alternative?
Note
2,0
Autor
Jahr
2009
Seiten
19
Katalognummer
V121846
ISBN (eBook)
9783640266319
Dateigröße
462 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Reichsprälaten, Südwesten, Flecklesteppich“, Defizit, Alternative
Arbeit zitieren
Katharina Scheinert (Autor:in), 2009, Die Reichsprälaten im deutschen Südwesten, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/121846

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