Empirisch-statistische Analyse von Kapitalstruktur und Steuerregime in Deutschland


Hausarbeit (Hauptseminar), 2008

29 Seiten, Note: 1.7


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Symbolverzeichnis

I. Einleitung

II. Hauptteil

1. Betriebliche Steuern Im Zeitraum 2003 – 2008
1.1 Die Körperschaftsteuer
1.2 Die Gewerbesteuer
1.3 Solidaritätszuschlag
1.4 Unternehmenssteuersatz vor 2008
1.5 Abgrenzung der Steueränderungen

2. Theoretischer Hintergrund
2.1 Leverage-Effekt
2.2 Optimale Kapitalstruktur
2.2.1 Optimaler Verschuldungsgrad
2.2.2 Modigliani-Miller-Theorem

3. Analyse
3.1 Analyseobjekt
3.2 Analyseannahmen
3.3 Analyseauswertung
3.4 Analyseinterpretation

III. Zusammenfassung

Literaturverzeichnis

Anhang

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1:

Abbildung 2:

Abbildung 3:

Abbildung 4:

Abbildung 5:

Abbildung 6:

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Symbolverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

I. Einleitung

In einer Stellungnahme des Wissenschaftlichen Beirates beim Bundesministerium der Finanzen hieß es am 13.10.2006: „Die Bundesregierung verfolgt mit der für das Jahr 2008 geplanten Reform der Unternehmensbesteuerung vor allem das Ziel, die Attraktivität und die Wettbewerbsfähigkeit des Standortes Deutschland zu erhöhen (…). In diesem Zusammenhang soll auch die Neutralität der Besteuerung verbessert werden, indem steuerliche Vorteile der Fremdfinanzierung abgebaut werden.“1

Sowohl die steuerliche Entlastung auf der einen Seite, wie auch der Abbau von Vorteilen der Fremdfinanzierung auf der anderen Seite sollte zu einer Reduzierung des Fremdkapitalbestandes in den Bilanzen der Unternehmen führen, da der, durch die Fremdfinanzierung entstehende, Steuervorteil hinfällig wäre.2

Ziel dieser Arbeit ist, zu zeigen ob sich in den Jahren 2003 – 2008 im Zusammenhang mit Steuern Änderungen hinsichtlich des Fremdkapital- bestandes bei den DAX-30 Unternehmen ergeben haben. Dazu wird wie folgt vorgegangen: In Abschnitt II wird zunächst ein kurzer Überblick über die betroffenen Steuerformen gegeben. Dann soll aufgezeigt werden ob – und falls ja in welchem Umfang – die Unternehmen durch die Steuerreform entlastet werden. Darauf aufbauend werden dann die gängigen Theorien zur Kapitalstruktur und deren Einfluss auf die Kapitalstrukturentscheidungen der Unternehmen kurz erläutert. Den größten Platz der Arbeit nimmt der letzte Teil von Abschnitt II ein. Hier werden die Bilanzen aller DAX-30 Unternehmen in einer Analyse in einem Zeitraum von 2003 – 2008 untersucht. Ziel ist es, dabei festzustellen ob die Steueränderungen Einfluss auf Kapitalstrukturentscheidungen haben und - falls ja – welchen.

II. Hauptteil

Im Folgenden sollen die Grundlagen für die Analyse geschaffen werden. Dafür wird zuerst dargestellt wie sich die Steuerlandschaft in Deutschland in den Jahren 2003 bis 2008 entwickelt hat. Hier sind insbesondere die Unternehmenssteuerreform 2008 sowie das Streuersenkungsgesetz vom 23.10.2000 zu nennen.3 Es soll gezeigt werden, dass die durchschnittliche Steuerbelastung der DAX-30 Unternehmen zurückgegangen ist, was impliziert, dass sich die entsprechenden Verschuldungsgrade der Unternehmen ebenfalls verringern haben müssen.4 Danach werden die grundlegenden Theorien zur Kapitalstruktur kurz erläutert und identifiziert, welche Implikationen die einzelnen Theorien für die Kapitalstrukturentscheidung der Unternehmen beinhalten. In Abschnitt II.3 wird dann eine Analyse durchgeführt, bei der die Geschäftsberichte der DAX 30 Unternehmen analysiert werden, um herauszufinden ob und in welchem Ausmaß Steueränderungen einen Einfluss auf Kapitalstrukturentscheidungen haben.

1. Betriebliche Steuern Im Zeitraum 2003 – 2008 Die Körperschaftsteuer

Laut Kußmaul sind Kapitalgesellschaften, die ihren Sitz im Inland haben, unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtig.5 Als Steuerobjekt wird das gesamte in- und ausländische Einkommen der Kapitalgesellschaft zu Grunde gelegt.6 In diesem Zusammenhang wird im Hinblick auf die Ermittlung des Einkommens in § 8 Abs. 1 KstG auf das EstG verwiesen, da das KstG über keine eigene Definition des Einkommensbegriffs verfügt.7

Im Zuge des Steuersenkungsgesetzes im Jahr 2000 wurde ab dem Jahr 2001 das Halbeinkünfteverfahren eingeführt.8 Dabei unterliegen Gewinne, die auf Unternehmensebene anfallen, einem einheitlichen Steuersatz in Höhe von 25%.9 Im Kontext bedeutet dies eine Körperschaftsteuer i.H.v.:10

S Kst = (1 – S GewSt) × 25%

Im Zuge der Unternehmenssteuerreform 2008 wird dieser Satz auf 15% gesenkt, was eine noch stärkere Entlastung von Kapitalgesellschaften zur Folge hat.11

Die Gewerbesteuer

Die Gewerbesteuer zählt zu der Gruppe der Real- oder Objektsteuern und wird von den Gemeinden erhoben.12 Ihr unterliegen nach § 2 Abs. 1 GewStG alle stehenden Gewerbebetriebe, soweit sie im Inland tätig sind.13 Die Höhe der Gewerbesteuer kann von den Gemeinden mit Hilfe eines Hebesatzes (h) beeinflusst werden, die somit Anreize für die Standortwahl von Betrieben schaffen können.14 In dieser Arbeit wird von einem durchschnittlichen Hebesatz i.H.v. 400% ausgegangen.15

In den Jahren 2000 – 2008 minderte die Gewerbesteuer ihre eigene Bemessungsgrundlage, da bei der Ermittlung des einkommen- und körperschaftsteuerpflichtigen Gewinns die Gewerbesteuer als Betriebsaufwand abzugsfähig war.16 Daneben betrug der Steuermessbetrag (m) 5%. Daraus ergibt sich für die Jahre 2000 – 2008 eine Gewerbesteuerschuld (s GewSt.) von:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Im Zuge der Unternehmenssteuerreform 2008 ist die Abzugsfähigkeit abgeschafft worden und der Steuermessbetrag (m) auf 3,5% gesenkt worden.17 Damit ergibt sich eine vereinfachte Berechnungsgrundlage:

s GewSt. = mh

Solidaritätszuschlag

Laut Kußmaul ist die Bemessungsgrundlage des Solidaritätszuschlages die Einkommens- bzw. Körperschaftssteuer.18 Der Steuersatz für den Solidaritätszuschlag beträgt 5,5%.19 Somit stellt sich der Solidaritätszuschlag

20

wie folgt dar:

S Soli = (1– S GewSt) ● S Kst ● 5,5%

Unternehmenssteuersatz vor 2008

Wie gezeigt reduziert die Gewerbesteuer als Betriebsausgabe auch die Bemessungsgrundlage der Körperschaftssteuer, welche wiederum in sich abzugsfähig ist und der Solidaritätszuschlag an die Körperschaftssteuer gekoppelt ist.21 Daraus ergibt sich folgender Gesamtunternehmenssteuersatz

22

(S):

S = S GewSt + (1– S GewSt) ● S Kst + (1– S GewSt) ● S KstS Soli

Wenn man nun von den Unterschieden in der Bemessungsgrundlage der Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer abstrahiert, ergibt sich ein kombinierter nominaler Unternehmenssteuersatz von 38,65%.23

Abgrenzung der Steueränderungen

Im Folgenden sollen die Unterschiede der für das Jahr 2008 anberaumten Änderungen im Vergleich zu den Jahren 2003 – 2008 aufgezeigt werden. Da die Grundlagen schon geschaffen wurden, soll hier nur die prozentuale Veränderung zum Zeitraum 2002 – 2008 gezeigt werden, da es für die Arbeit ausreicht die grundlegende Tendenz der Steuersätze aufzuzeigen. Die Eckpunkte waren:

- Senkung der Körperschaftsteuer von 25% auf 15%
- Abschaffung der Abzugsfähigkeit der Gewerbesteuer von ihrer Bemessungsgrundlage
- Senkung des Steuermessbetrages auf 3,5%

Daraus ergibt sich eine neue Berechnungsgrundlage, die sich wie folgt

24, mit

darstellen lässt:

s GewSt. = mh

S (Re form) = S GewSt (Re form) + S Kst (Re form) + S Kst (Re form) ● S Soli

Die daraus folgende Gesamtsteuerbelastung beträgt nominal durchschnittlich 29,83%25, während sie in den Jahren zuvor durchschnittlich 38,65% betragen hat. Um zu zeigen, dass der durchschnittliche Steueraufwand auch effektiv gesunken ist, werden die effektiven Steuerquoten der DAX-30 Unternehmen in Abbildung 1 dargestellt. Hierfür werden die effektiven Steuersätze den Geschäftsberichten entnommen, summiert und durch die Anzahl der DAX- Unternehmen dividiert.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 1: durchschnittliche effektive Steuerbelastung 2003-2008 (in %)26

Wie dargestellt, sinkt die effektive Steuerquote von knapp 40% in 2003 auf ein durchschnittliches Niveau von unter 30% in 2008. Interessant ist jedoch, dass im ersten Halbjahr 2008 die effektive Steuerquote im Vergleich zu den Vorjahren erstmalig leicht ansteigt. Dies zeigt, dass sich im Zuge der Unternehmenssteuerreform die durchschnittliche Belastung von Aktiengesellschaften bis 2007 nominal und effektiv reduziert hat und es – nach finanztheoretischen Aspekten – sinnvoll wäre den Anteil an Fremdkapital am Gesamtkapital zu reduzieren, während im ersten Halbjahr 2008 eine leichte Erhöhung der Verschuldungsgrade durchaus Sinn machen würde.

2. Theoretischer Hintergrund Leverage-Effekt

Däubler definiert den Leverage-Effekt wie folgt: „… der Leverage-Effekt besagt, dass sich die Eigenkapitalrentabilität durch zusätzlichen Fremdkapitaleinsatz steigern lässt, sofern das zusätzliche Fremdkapital mehr bringt als es kostet“.27 Wobei er sich formal wie folgt darstellen lässt:

28

EK = r GK + VG *(r GK i)

Solange nun gilt dass, r GK > i

liegt ein positiver Leverage-Effekt vor, welcher laut Steiner „die Rentabilität des eingesetzten Eigenkapitals durch Zunahme des Verschuldungsgrades beliebig steigert“29. Daraus lässt sich schließen, dass es –zumindest theoretisch- solange optimal wäre Eigenkapital durch Fremdkapital zu ersetzen wie „die Investitionsrendite sinkt und/oder das

Zinsniveau derart steigt, dass r GKi < 0“30 gilt.

[...]


1 Vgl. Wissenschaftlicher Beirat beim Bundesministerium der Finanzen (2006), S.1

2 Vgl. Schultze (2003), S.85

3 Vgl. Bornhofen (2007), S.380

4 Vgl. Schultze (2003), S.85

5 Vgl. Kußmaul (2005), S. 322

6 Vgl. Kußmaul (2005), S. 325

7 Vgl. Kußmaul (2005), S. 325

8 Vgl. Bornhofen (2007), S. 380

9 Vgl. Beck’sche Textausgaben (2008), § 23 Abs.1 KstG

10 Vgl. Becker (2007), S. 59

11 Vgl. Ernst & Young (2007), S. 21

12 Vgl. Grefe (1999), S. 287

13 Vgl. Beck’sche Textausgaben (2008), § 2 Abs. 1 GewStG

14 Vgl. Grefe (1999), S. 287

15 Vgl. Schneider (2002), S.13; „bei niedrigeren Hebesätzen ist die Gewerbesteuer zu gering, bei höheren Hebesätzen führt dies zu eine Steuerbegünstigung durch Aufwandsvor- verlegung“

16 Vgl. Schneider (2002), S. 13

17 Vgl. Finanzmanagement Skript (WS 07/08), Kap. 4.22, S. 88

18 Vgl. Kußmaul (2005), S. 319

19 Vgl. Beck’sche Textausgaben (2008), §4 Abs. 1 SolZG

20 In Anlehnung an Becker (2007), S. 59

21 Vgl. Becker (2007), S. 59

22 Vgl. Becker (2007), S. 59

23 S=16,67%+(1-16,67%)*25%+(1-16,67%)*25%*5,5%=38,65%

24 In Anlehnung an Becker (2007), S. 61

25 S (Reform) =14%+15%+15%*5,5%=29,825%

26 Vgl. Anhang 1

27 Vgl. Däumler (2002), S. 68

28 Vgl. Perridon/Steiner (2007), S. 483

29 Vgl. Perridon/Steiner (2007), S. 483

30 Vgl. Coenenberg (2005), S. 995

Ende der Leseprobe aus 29 Seiten

Details

Titel
Empirisch-statistische Analyse von Kapitalstruktur und Steuerregime in Deutschland
Hochschule
Universität Augsburg  (Lehrstuhl für Finanz- und Bankwirtschaft)
Veranstaltung
Hauptseminar
Note
1.7
Autor
Jahr
2008
Seiten
29
Katalognummer
V121773
ISBN (eBook)
9783640264605
ISBN (Buch)
9783640264872
Dateigröße
605 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Empirisch-statistische, Analyse, Kapitalstruktur, Steuerregime, Deutschland, Hauptseminar
Arbeit zitieren
Florian Binder (Autor:in), 2008, Empirisch-statistische Analyse von Kapitalstruktur und Steuerregime in Deutschland, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/121773

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