Soziale Sicherungssysteme in Japan


Seminararbeit, 2005

15 Seiten, Note: 2,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Soziale Sicherung in Japan
2.1 Allgemeines
2.2 Reformgeschichte

3. Kranken- und Pflegeversicherung
3.1 Krankenversicherung
3.1.1 Zustand
3.1.2 Reformen
3.1.3 Bewertung
3.2 Pflegeversicherung

4. Rentenversicherung
4.1 Zustand
4.2 Reformen
4.3 Bewertung

5. Arbeitslosenversicherung
5.1 Zustand
5.2 Reformen
5.3 Bewertung

6. Fazit

7. Anhang
7.1 Literatur- und Quellenverzeichnis

1. Einleitung

Die folgende Ausführung beleuchtet das soziale Sicherungsnetz in Japan. Berücksichtigt werden hierbei das Krankenversicherungssystem und die Pflegeversicherung, das Renten- und das Arbeitslosenversicherungssystem. Die drei Bereiche werden auf drei Gesichtspunkte hin untersucht: Wie ist der momentane Zustand des Systems und wie wurde er herbeigeführt? (z.T. kurzer geschichtlicher Abriss); Wie versuchen die Japaner ihr System zu verändern/verbessern? und Wie gelingen ihnen diese Änderungen? Führen Veränderungen zu etwas positivem oder sind sie nur Tritte auf der Stelle?

Anhand dieser Fragen wird versucht, die Zukunftsfähigkeit des japanischen Sozialsystems zu prüfen. Das Hauptprüfkriterium hierbei ist die finanzielle Liquidität. Es muss untersucht werden ob der japanische Staat und die in ihm verantwortlichen Organe das japanische Sicherungssystem zukunftswirksam verwalten. In den nachfolgenden Teilen wird die Zukunftsfähigkeit besonders im Betracht auf das Völkerwachstum hin untersucht. Zum Teil werde ich die japanischen Sicherungssysteme mit den deutschen vergleichen, obwohl Deutschland natürlich auch nicht der ultimative Maßstab ist.

2. Soziale Sicherung in Japan

2.1 Allgemeines

Die Sicherungssysteme in Japan, insbesondere der Gesundheits- und der Rentenbereich, sind gut ausgebildet. Trotzdem bieten die Sozialreformen einen großen politischen Diskussionspunkt. Die gesamten Sozialausgaben betragen ca. 78,13 Billionen Yen (558 Millionen Euro). Dies sind etwa 14,5 % des Bruttoinlandproduktes. Im Vergleich dazu ist die Sozialleistungsquote in Deutschland ungefähr doppelt so hoch. Auch die Beiträge in Japan entsprechen „nur“ ca. 70 % des deutschen Niveaus.[1] Jedoch gibt es in Japan einen Ausgabenzuwachs. Grund dafür ist in erster Linie die alternde Gesellschaft (Kōreika Shakai). Von einer sogenannten „Aging Society“ spricht man, wenn die über 75-jährigen des Landes einen Bevölkerungsanteil von über 7 % ausmachen. In Japan wurde diese Grenze schon 1970 erreicht. Da die Japaner momentan die höchste Lebenserwartung der Welt haben (Frauen erreichen ein Durchschnittsalter von 83,32 Jahren, Männer eines von 77,19 Jahren – Stand 1997)[2] werden schon heute über 70 % der gesamten Sozialausgaben für Menschen über 70 Jahren ausgegeben. So werden in den nächsten 20 Jahren die Sozialausgaben von eben erwähnten 14,5 % auf etwa 30 % steigen.

2.2 Reformgeschichte

In den frühen 70er Jahren versuchte man sich in Japan an westliche Standards anzulehnen. Nach der Ölkrise jedoch setzte ein Umdenken ein und eine Steigerung der Sozialausgaben wurde als Bedrohung für die Wettbewerbsfähigkeit der Exportwirtschaft gesehen.

In den frühen 80er Jahren erwirkte die Regierung weitere Reformen im Sozialversicherungsbereich. Z.B. wurde 1984 die Selbstbeteiligung für Arztkosten wiedereingeführt. Außerdem gab es Leistungskürzungen in allen Bereichen der Sozialversicherung. Dies bewirkte einen verhaltenen Anstieg der Sozialleistungsquote. Die Bevölkerung nahm diese Kürzungen hin, da zur gleichen Zeit eine Umstrukturierung der Arbeitsmarktpolitik (Einführung von Teilarbeitslosengeld, Lohnsubventionierungen, u.a.) vorgenommen wurde. Diese Maßnahmen verhinderten längerfristig eine Steigung der Arbeitslosenquote. Dessen ungeachtet stiegen jedoch die Staatsschulden durch die neuen Ausgaben im arbeitspolitischen Bereich.

In den 90er Jahren gab es erneut Leistungskürzungen in allen Bereichen der Sozialversicherung und Mitte der 90er Jahre wurden erneut mehrere Arbeitsmarktprogramme auf Grund steigender Arbeitslosenzahlen eingeleitet.

Im April 2000 schließlich wurde die Pflegeversicherung eingeführt (siehe 3.2).

Trotz aller Leistungskürzungen in den 80er und 90er Jahren stiegen die Sozialausgaben Japans kontinuierlich. Grund dafür ist die rapide alternde Bevölkerung. Heute sind schon 19 % der Gesamtbevölkerung Japans über 65 Jahre alt. In den nächsten 20 Jahren wird diese Zahl sogar geschätztermaßen auf ungefähr 29 % steigen.[3]

3. Kranken- und Pflegeversicherung

3.1 Krankenversicherung

3.1.1 Zustand

1922 wurde in Japan das gesetzliche Krankenversicherungssystem eingeführt. Erst 1938 jedoch entstand das Ministerium für Gesundheit und Soziales (Kōseisho). Vorher wurden dessen Aufgaben von der Abteilung für Soziales übernommen, welche im Innenministerium angesiedelt war. Seit 1961 sind in Japan alle Bürger pflichtversichert.

Dies sind die ersten 3 bedeutenden Meilensteine im japanischen Gesundheitssystem.

Anders als in Deutschland und anderen westlichen Ländern gibt es in Japan keine Privatkrankenkassen. Vielmehr gehören die Versicherten ihrem beruflichen Stand nach den verschiedenen Versicherungsträgern an. Als Versicherungsträger bezeichnet man in Japan die verschiedenen ‚Arten’ von Versicherungen. Sie alle sind beitragsorientiert und basieren auf Sachleistungen, die durch Geldleistungen wie Mutterschaftsgeld, Sterbegeld, Krankengeld u.a. erweitert werden können.

90 % aller Bürger gehören zu den folgenden 5 Kategorien von Versicherungsträgern:

1. die genossenschaftlich verwalteten Betriebskrankenkassen für Arbeiter größerer Unternehmen (kumiai hoken); dieser Gruppe gehören ca. 31,6 Millionen Versicherte an.
2. die zentralstaatlich verwalteten Krankenversicherungen für Angestellte kleinerer Unternehmen (seifu kanshō kenkō hoken). Diese Gruppe umfasst etwa 36,7 Millionen Versicherte.
3. die Nationale Versicherung für Beschäftigte der Land- und Forstwirtschaft, der Fischerei und auch Selbstständige und Rentner (kokumin kenkō hoken). Mit ca. 47,6 Millionen Versicherten ist dies die größte Versicherungsträgergruppe.
4. das medizinisches Versorgungssystem für Rentner unter 75 Jahren. Diese Gruppe ist ein Teilsystem von 3. Die 4,2 Millionen Versicherten sind auch schon in der obigen Zahl enthalten.
5. das „Krankenversicherungssystem der Älteren“. Dieses System erfasst alle Bürger über 75 Jahren und alle, die über 70 Jahr alt und bettlägerig sind. Die 15,1 Millionen Versicherten sind Teil der Kategorien 1 und 3.[4]

In Japan ist es üblich, dass die Menschen freie Arzt- und Krankenhauswahl haben. Es gibt noch kein Überweisungssystem. Allerdings müssen die Versicherten bei Behandlungen und Medikamenten Eigenanteile in Höhe von etwa 20 % der Gesamtkosten zahlen. Die Höhe der Eigenanteile ist abhängig von der Art der Versicherungsträger, vom Alter und vom Versicherungsstatus (selbstversichert, familienversichert,…). Es gibt aber auch Höchstsätze und Härtefallgrenzen.

Außerdem gibt es noch die Möglichkeit zu einer privaten Zusatzversicherung. Diese wird häufig in Kombination mit einer Lebensversicherung abgeschlossen und nach einem Tagegeldsatz bezahlt.

[...]


[1] Vgl. Conrad, Harald/Kroker, Rolf: Deutschland und Japan, Deutscher Instituts-Verlag GmbH, Köln, 2003

[2] Vgl. Manfred Pohl, Leitmotiv Überalterung: Arbeits- und Sozialpolitik, in: Manfred Pohl (Hrsg.), Japan 1998/99 – Politik und Wirtschaft, „Institut für Asienkunde“, Hamburg, 1999, S.220-224

[3] Kapitel vgl. Conrad, Harald/Kroker, Rolf: Deutschland und Japan, Deutscher Instituts-Verlag GmbH, Köln, 2003

[4] Absätze vgl. Harald Conrad, Gibt es einen Paradigmenwechsel in der jüngeren japanischen Sozialpolitik?, in: Pohl, Manfred/Wieczorek (Hrsg.), Japan 2003 – Politik und Wirtschaft, Hamburg, Institut für Asienkunde, 2003, S.75-97

Ende der Leseprobe aus 15 Seiten

Details

Titel
Soziale Sicherungssysteme in Japan
Hochschule
Universität Duisburg-Essen
Veranstaltung
Einführung in die vergleichenden Politikwissenschaften am Beispiel Deutschlands und Japans
Note
2,0
Autor
Jahr
2005
Seiten
15
Katalognummer
V121770
ISBN (eBook)
9783640264575
ISBN (Buch)
9783640264841
Dateigröße
420 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Soziale, Sicherungssysteme, Japan, Einführung, Politikwissenschaften, Beispiel, Deutschlands, Japans
Arbeit zitieren
B. Sc. Katharina Thiemann (Autor:in), 2005, Soziale Sicherungssysteme in Japan, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/121770

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