Risikomanagement gemäß KonTraG als Aufgabe des Controllings


Seminararbeit, 2007

30 Seiten, Note: 1,7


Leseprobe


INHALT

ABKÜRZUNGEN

1 ZUSAMMENFASSUNG

2 EINLEITUNG

3 BEGRIFFSBESTIMMUNGEN
3.1 Gesetzliche Grundlagen als Ausgangspunkt für das Risikomanagement nach KonTraG
3.1.1 Corporate Governance
3.1.2 Gesetzliche Grundlagen und Inhalte des KonTraG
3.2 Betriebswirtschaftliche Grundlagen als Ausgangspunkt für das Risikomanagement nach KonTraG
3.2.1 Controlling als Teil des betrieblichen Führungssystems
3.2.2 Risiko
3.2.3 Risikomanagement
3.2.3.1 Risikomanagement als Prozess
3.2.3.2 Das Risikomanagementsystem als praktisches Werkzeug der Früherkennung
RISIKOMANAGEMENT NACH KONTRAG ALS AUFGABE CONTROLLINGS

4.1 Controlling als Teil des Risikomanagements
4.2 Risikocontrolling als Unterstützungssystem des Risikomanagements
4.3 Beispielhafte Instrumente des Risikocontrollings und deren Anwendung im Rahmen des Risikomanagements
4.3.1 Identifikation und Kategorisierung von Risiken
4.3.2 Risk-Map als Analyseund Bewertungsinstrument von Risiken
4.3.3 Balanced Scorecard als Steuerungsinstrument von Risiken
4.3.4 Kontrolle und Überwachung von Risiken
4.4 Risikocontrolling – Eine Zusammenfassung
4.5 Zukünftige Entwicklungen und Auswirkungen

5 RESÜMEE

6 LITERATURVERZEICHNIS

ABKÜRZUNGEN

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1 ZUSAMMENFASSUNG

Die nachfolgende Seminararbeit soll einen Überblick über das Risikomanagement nach dem Gesetz zu Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) als Teil und Aufgabe des Controllings geben.

Im Ersten Teil werden aus gesetzlicher Perspektive heraus die Grundlagen und Inhalte des KonTraG erläutert sowie betriebswirtschaftliche Begriffe bestimmt. Des Weiteren werden die Bestandteile und Aufgaben eines Risikomanagementsystems näher erläutert.

Den Mittelpunkt der Arbeit bildet der Zweite Teil, die praktische Betrachtung des Risikomanagements nach dem KonTraG. Hierbei wird aus ökonomischer Perspektive heraus versucht, das System des Risikomanagements mit einem üblichen Controllingsystem zu verknüpfen. Des Weiteren werden einige Werkzeuge des üblichen Controllings aufgezeigt, welche um KonTraG-relevante Aspekte erweitert wurden. Diese werden im speziellen in ihrer Anwendung in den jeweiligen Phasen des Risikomanagementprozesses näher beschrieben.

Ziel dieser Seminararbeit ist es, die Bestandteile für ein Risikomanagement nach KonTraG zu erarbeiten, diese mit vorhandenen Systemen des Controllings zu verknüpfen um somit Risikomanagement als Teil und Aufgabe des Controllings herauszustellen und adäquate Möglichkeiten zur Implementierung eines Risikomanagementsystems im Controlling aufzuzeigen.

2 EINLEITUNG

Oberstes Ziel unternehmerischer Tätigkeit besteht in der Absicht, Gewinn zu erzielen. Diese Absicht wird nach betriebswirtschaftlicher Auffassung als langfristige Existenzsicherung eines marktwirtschaftlich orientierten Betriebes gesehen.1 Die in einem Zielsystem von der Unternehmensführung gesetzten Zwischenund Unterziele, wie etwa Marktmacht oder Erhaltung der Umwelt, stehen diesem Oberziel nach2. Gleichzeitig ist das Umfeld der Unternehmen heute dadurch gekennzeichnet, dass der Wettbewerb und die Unternehmenstätigkeit zunehmend globaler und internationaler werden. Wachsende Komplexität und weitere Dynamisierung der Umwelt sind ebenso festzustellen wie immer schlankere und dezentrale Unternehmensstrukturen. Daher unterliegen die Wirtschaftseinheiten bei der Zielverwirklichung bestimmten Unsicherheiten, denn der Kern unternehmerischen Handelns bedeutet gleichermaßen, dass Chancen nur genutzt werden können, wenn dabei auch Risiken einkalkuliert werden.3

Interne Frühwarn-, Früherkennungsund Frühaufklärungssysteme sind wichtige Bestandteile für eine wertund erfolgsorientierte Unternehmenssteuerung und sichern den Fortbestand einer Unternehmung. Jedoch vermitteln spektakuläre Unternehmenszusammenbrüche und Unternehmenskrisen der Vergangenheit (z. B. Balsam AG, Philipp Holzmann AG oder FlowTex GmbH & Co. KG) weiterhin den Eindruck, dass in vielen Unternehmen keine oder nur veraltete Kontrollsysteme zur Erkennung und Bewältigung von Risiken installiert sind. Daher gerieten in den letzten Jahren die Systeme der Unternehmensüberwachung wiederholt in die Kritik und gaben weltweit Anlass, die viele Rechtsnorm übergreifende Diskussion über gute Unternehmensführung und Überwachung, der so genannten Corporate Governance, zu intensivieren. In diesem thematischen Zusammenhang hat der Gesetzgeber in Deutschland auf die Schwächen solcher Kontrollsysteme reagiert und Überwachungsund Kontrollstrukturen einer gesetzlichen Neuordnung unterzogen. Mit der Einführung des „Gesetzes zur Kontrolle und Transparenz in Unternehmensbereich“ (KonTraG) als Teil der Corporate Governance hat der deutsche Gesetzgeber eine Rechtsnorm verabschiedet, mit der die Haftung von Vorstand, Aufsichtsrat und Wirtschaftsprüfern erweitert wurde. Kernelement des Gesetzes ist es, dass Aktiengesellschaften und Aktiengesellschaften ähnliche Gesellschaften das Vorhandensein eines Systems zur Früherkennung von Unternehmensrisiken nachweisen.4

Neun Jahre nach der Einführung des KonTraG scheint sich das Risikomanagement als notwendiger Bestandteil einer ordnungsgemäßen Unternehmensführung etabliert zu haben. Eine Studie des Wirtschaftprüfungsunternehmens Ernst & Young aus dem Jahr 2005 zeigt, dass nahezu alle der 500 befragten Unternehmen über ein eingerichtetes Risikomanagementsystem nach den gesetzlichen Anforderungen verfügen. Über die reine Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen hinausgehende Verfahren und Methoden werden jedoch nur bei einer Minderheit der befragten Unternehmen umgesetzt.5 Grund dafür ist die Tatsache, dass die inhaltliche Ausgestaltung bestehender Risikomanagementsysteme eine erhebliche Bandbreite aufweist. Grundsätzlich sind die Systeme überwiegend als Insellösungen ohne ausreichende Anbindung an die übrigen Managementsysteme wie etwa das Controlling konzipiert. Deren Erkenntniswert ist nicht selten gering und die Akzeptanz der Systeme im Unternehmen wird dadurch häufig untergraben. Umso wichtiger ist - im Hinblick auf eine wertorientierte Unternehmensführung - für die Implementierung eines Risikomanagementsystems nach KonTraG eine ganzheitliche Betrachtung des Unternehmens unter Einbeziehung aller Unternehmensbereiche, insbesondere die des Controllings.

3 BEGRIFFSBESTIMMUNGEN

Im nachfolgenden Kapitel werden aus rechtlicher Perspektive heraus die Begrifflichkeiten, Grundlagen und Gesetze näher beleuchtet, welche die Rahmenbedingungen für das Risikomanagement nach KonTraG bilden.

Darüber hinaus werden unter betriebswirtschaftlichen Aspekten die Begriffe Controlling und Risikomanagement beleuchtet. Ausgehend von einer Untersuchung und Kategorisierung relevanter Risiken wird der Prozess des Risikomanagements in seine Bestandteile zerlegt und näher analysiert. Die anschließende Betrachtung des Risikomanagements als System der Früherkennung bildet die Grundlage für die praxisbezogene Verknüpfung mit dem Unternehmensbereich Controlling als Subsystem des betrieblichen Führungssystems.

3.1 Gesetzliche Grundlagen als Ausgangspunkt für das Risikomanagement nach KonTraG

3.1.1 Corporate Governance

Unter dem Begriff Corporate Governance werden alle Methoden und Instrumente zur Leitung und Überwachung eines Unternehmens verstanden. In der Praxis wird deren Anwendung üblicherweise durch die Erstellung und Verabschiedung eines Kodexes umgesetzt, in welchem das gesamte Leitungsund Überwachungssystem eines Unternehmens einschließlich seiner Organisation, geschäftspolitischen

Grundsätze und Leitlinien sowie der internen und externen Steuerungund Überwachungsmechanismen formuliert sind.6 Ziel der Corporate Governance ist eine verantwortungsbewusste und auf nachhaltige Wertschöpfung ausgerichtete Führung und Kontrolle von Unternehmen. Sie fördert das Vertrauen der nationalen und internationalen Anleger, von Geschäftspartnern, der allgemeinen Öffentlichkeit - und nicht zuletzt der Mitarbeiter.

Bestandteil jeder Corporate Governance ist die Aufgabe des Managements, den Fortbestand des Unternehmens langfristig zu sichern. Um diese Aufgabe erfüllen zu können, sollten der Unternehmensleitung adäquate Hilfsmittel in Form von Risikomanagementsystemen zur Verfügung stehen. Doch bei der Entscheidung zur Praxisumsetzung zögern viele Unternehmer. Zu hoch seien die erforderlichen Schritte und Kosten, zu gering sei der erwartete Nutzen. Um schließlich nachdrücklich die Risikovorsorgepflicht der Unternehmensleitungen als Teil der Corporate Governance herauszustellen, hat der deutsche Gesetzgeber dies mit dem KonTraG verbindlich konkretisiert.

3.1.2 Gesetzliche Grundlagen und Inhalte des KonTraG

Am 5. März 1998 ist das „Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich“ (KonTraG) verabschiedet worden, welches am 01. Mai 1998 in Kraft trat. Mit dieser Rechtsnorm verfolgt der Gesetzgeber u. a. folgende Ziele:

1. Die Transparenz soll erhöht und die Kontrolle durch den Aufsichtsrat und die Hauptversammlung verstärkt werden, um Schwächen sowie Verhaltensfehlsteuerungen im Unternehmenskontrollsystem und des Mitbestimmungsrechts korrigieren zu können.
2. Den Informationsinteressen von Gesellschaftern, Anlegern und Gläubigern soll stärker Rechnung getragen werden, um die so genannte „Erwartungslücke“zu verringern.7
3. Die Ausrichtung deutscher Publikumsgesellschaften auf die Bedürfnisse und Erwartungen der internationalen Finanzmärkte soll vereinfacht werden.8

Dabei wird versucht, diese Ziele des KonTraG durch drei entscheidende Neuregelungen praktisch umzusetzen. Die Ziele sollen durch die Verpflichtung zur Installation eines Risikomanagementsystems, durch die Berichterstattung über Risiken der künftigen Entwicklung im Lagebericht sowie durch die Erweiterung der Jahresabschlussprüfung erreicht werden.

Das Gesetz berührt es in erster Linie das Recht der Aktiengesellschaften und das Handelsrecht. In § 91. Abs. 2 AktG hat der Gesetzgeber folgendes geregelt: „Der Vorstand hat geeignete Maßnahmen zu treffen, insbesondere ein Überwa-

chungssystem einzurichten, damit den Fortbestand der Gesellschaft gefährdende Entwicklungen früh erkannt werden“ 9 . Durch diese Vorschrift soll nach Regierungsbegründung die Verpflichtung des Vorstands, für eine angemessenes Risikomanagement und eine angemessene Interne Revision zu sorgen, verdeutlicht werden.10 Ebenso erweitert das KonTraG §§ 289 und 315 HGB. Unternehmen, die verpflichtet sind, einen Lagebericht oder Konzernlagebericht zu erstellen, müssen diesen um einen Risikobericht erweitern, in welchem die Risiken der künftigen Entwicklung angegeben werden müssen.11

Beim KonTraG handelt es sich nicht um ein einheitliches Gesetz, sondern um ein Rahmengesetz, das in viele verschiedene Gesetze eingreift. Alle rechtlichen Neuerungen und deren Anwendungsbereiche sind der Übersichtlichkeit halber in nachstehenden Abbildungen aufgeführt. In Abbildung 1 werden die wesentlichen Inhalte und Neuerungen des KonTraG den bisherigen Regelungen gegenübergestellt. Abbildung 2 zeigt, bei welchen Gesellschaften die Normen des KonTraG verbindlich anzuwenden sind. Dabei bezieht sich die Darstellung nur auf Gesetzesänderungen, die sich auf das Risikomanagement auswirken.

[...]


1 Vgl. Wöhe, Einführung in die Allgemeine Betriebswirtschaftslehre, 2000, S. 119 2 Vgl. Martin, Bär, Grundzüge des Risikomanagements nach KonTraG, 2002, S.1 3 Vgl. Weber, Einführung in das Controlling, 2002, S.411

2 Vgl. Martin, Bär, Grundzüge des Risikomanagements nach KonTraG, 2002, S.1

3 Vgl. Weber, Einführung in das Controlling, 2002, S.411

4 Vgl. Horvath & Partners, Das Controlling-Konzept, 2003, S. 242

5 Vgl. Ernst & Young, Best Practice Survey “Risikomanagement 2005”, 2005, S. 7

6 Wikipedia, Corporate Governance, 2007, http://de.wikipedia.org/wiki/Corporate_Governance

7 Vgl. Baetge, Auswirkungen des KonTraG auf Rechnungslegung und Prüfung, 2000, S. V

8 Vgl. BT-Drucksache, 13/9712, Entwurf eines Gesetzes zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG), 28.01.1998, S. 11

9 Bundesrecht, AktG, 2007, http://bundesrecht.juris.de/aktg/BJNR010890965.html

10 Vgl. BT-Drucksache, 13/9712, Entwurf eines Gesetzes zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG), 28.01.1998, S. 15

11 Vgl. HGB, 42. Auflage, München, 2005, S. 79-96

Ende der Leseprobe aus 30 Seiten

Details

Titel
Risikomanagement gemäß KonTraG als Aufgabe des Controllings
Hochschule
FOM Hochschule für Oekonomie & Management gemeinnützige GmbH, Berlin früher Fachhochschule
Note
1,7
Autor
Jahr
2007
Seiten
30
Katalognummer
V121691
ISBN (eBook)
9783640255375
ISBN (Buch)
9783640255429
Dateigröße
795 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Risk Management, Controlling, KonTraG, Risikomanagement
Arbeit zitieren
Konrad Höppner (Autor:in), 2007, Risikomanagement gemäß KonTraG als Aufgabe des Controllings, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/121691

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