Das Verhältnis von EU und Kirche am Beispiel der Diskussion über Gottesbezug im EU-Verfassungsvertrag


Hausarbeit (Hauptseminar), 2008

30 Seiten, Note: 1,0


Leseprobe


GLIEDERUNG

1. EINLEITUNG

2. RELIGION IN EUROPA – EIN ÜBERBLICK

3. VERHÄLTNIS VON KIRCHE UND EUU
3.1. Religion aus Sicht der Europäischen Union
3.2. Europa aus Sicht der katholischen Kirche
3.3. Religion und europäische Identität
3.3.1. Verschiedene Entwürfe zur Bildung einer Identität
3.3.2. Identität durch gemeinsame Werte

4. VERTRAG VON LISSABON UND DIE GOTTESFRAGE
4.1. Entstehung und Aufbau des Vertrags von Lissabon
4.2. Präambeltraditionen in den EU-Mitgliedstaaten
4.3. Präambeldiskussion
4.4. Interesse der Kirchen
4.5. Ergebnis der Verhandlungen
4.5.1. Religion im Vertrag von Lissabon
4.5.2. Beitrag des Vertrags von Lissabon zur europäischen Identität

5. FAZIT

6. LITERATURVERZEICHNIS

1. Einleitung

Das Thema „Staat und Kirche“ hat die europäische Geschichte geprägt und wurde mit der Erarbeitung der EU-Verfassung, die heute als Vertrag von Lissabon verabschiedet wurde, erneut aktuell. Kaum ein anderes Thema wurde dabei, wie es scheint, heftiger in der breiten Öffentlichkeit diskutiert als die Frage, ob die Präambel einen Gottesbezug enthalten soll.

Gewiss stehen religiöse Themen nicht häufig auf der Tagesordnung in europäischen Gremien, aber die Diskussion um den Gottesbezug in der EU-Verfassung zeigt doch, dass gerade für EU-Bürger europapolitische Fragen nicht von religiösen Bezügen zu trennen sind. Gerade weil die europäische Geschichte von religiösen Auseinandersetzungen geprägt war und gerade weil die EU ein europäisches Friedensprojekt sein soll, darf sie auch den religiösen Frieden nicht ausklammern und muss ein ausgewogenes Verhältnis zu Kirchen und Religionsgemeinschaften schaffen. Wie gestaltet sich eigentlich das Verhältnis zwischen den Kirchen und der EU? Die kontroversen Diskussionen und Auseinandersetzungen während der Erarbeitung des Vertrags von Lissabon bringen die ganze Problematik des kirchenpolitischen Dialogs in der EU deutlich zum Ausdruck. Doch inwieweit liefert der Vertrag von Lissabon bessere rechtliche Grundlage im Umgang der EU mit den Kirchen und Religionsgemeinschaften?

Ziel der vorliegenden Arbeit ist es, diesen Fragen auf den Grund zu gehen. Dafür werden zum einen Positionen der europäischen Gründungsväter zur Religionsfrage und offizielle Dokumente sowie Stellungnahmen der EU vorgestellt, in denen Kirchen und ihr Verhältnis zur EU erwähnt werden. Zum anderen wird die Position der katholischen Kirche zur EU analysiert. Zur umfassenden Betrachtung des Verhältnisses zwischen Kirche und EU darf die Frage nach dem Zusammenhang zwischen Religion und europäischer Identität nicht vernachlässigt werden. Über die Vorstellung verschiedener Modelle zur Bildung einer europäischen Identität wird die Frage erörtert, ob die Religion das entscheidende Bindemittel oder gar das Fundament einer europäischen Identität sein kann. Des Weiteren wird analysiert, inwieweit der Vertrag von Lissabon einen Beitrag zur Verbesserung des Verhältnisses zwischen Kirche und EU darstellt.

Bei der Untersuchung der angesprochenen Fragestellung werde ich mich auf die Kirchen beschränken, am ausführlichsten werde ich auf die römisch-katholische Kirche eingehen, weil sie die mitgliedstärkste Kirche in der EU ist.

Im ersten Teil der Arbeit wird zunächst ein Überblick über die aktuelle Lage der Religion in Europa gegeben. Auf dieser Basis wird dann versucht das Verhältnis zwischen der EU und Kirche aus den jeweiligen Sichtweisen zu bestimmen. Der nächste Teil des zweiten Abschnitts beschäftigt sich mit der Frage nach den Möglichkeiten zur Bildung einer europäischen Identität und dem Beitrag der Kirchen zur kollektiven Identität der EU. Grundlage hierfür ist die Feststellung, dass die Europäische Union mehr als fünfzig Jahre nach ihrer Gründung nicht mehr nur eine Wirtschaftsgemeinschaft ist, sondern sie ist heute im Besonderen eine Wertegemeinschaft. Werte begründen Identitäten. Aus historischer Perspektive haben neben den politischen Werten der Friedensicherung und der Wohlstandsförderung im Wesentlichen religiöse Werte, insbesondere das Christentum, die Werte-Identität des europäischen Kontinents geprägt, dies wird im letzten Punkt des zweiten Abschnitts verdeutlicht. Danach richtet sich der Blick auf den Vertrag von Lissabon und die Gottesfrage: Wie ist der Vertrag von Lissabon entstanden? Auf Basis welcher Traditionen wurde die Diskussion um den Gottesbezug in der Präambel geführt? Welche Interessen verfolgten die kirchenpolitischen Akteure und wie gestaltete sich ihr Engagement? Und schließlich: Was ist das Verhandlungsergebnis und wie ist es aus kirchenpolitischer Sicht zu bewerten? Inwieweit liefert der Vertrag von Lissabon einen Beitrag zur Schaffung einer europäischen Identität? Auf diese Fragen soll der letzte Abschnitt Antworten liefern.

Bei den Forschungsarbeiten, die sich mit der Thematik Kirche und EU beschäftigten, bildeten vor allem zwei Richtungen die literarische Grundlage dieser Arbeit: Zum einen Analysen, die die christliche Werte als Wurzeln Europas und den Beitrag der Kirche zur Schaffung einer europäischen Identität darstellen. Dazu gehören vor allem Werke von Habermas, Huntington, Neisser und Tibi sowie das Buch „Ein christliches Europa“ von J.H.H. Weiler.

Zum anderen Abhandlungen, die sich auf die Erwähnung des christlichen Erbes oder Gottes in der europäischen Verfassung bzw. den späteren Vertrag von Lissabon konzentrieren.

Aufgrund der relativen Aktualität dieses Themas liegen dazu eine Vielzahl von kirchlichen Dokumenten und wissenschaftlichen Beiträgen vor. Hauptgrundlage für diese Arbeit bildete das Buch Michael H. Weningers „Europa ohne Gott?“, ein Fachaufsatz Felix Leinemanns mit dem Titel „Brennpunkte der europäischen Verfassungsdebatte aus kirchlicher Sicht“ sowie Julia Sauers Beitrag „Sag Europa, wie hast du’s mit der Religion?“.

2. Religion in Europa – ein Überblick

Wie religiös ist Europa nun wirklich? Große Langzeit-Studien haben die religiöse Landschaft Europas genau vermessen. Zu den ältesten zählt die „European Values Study“. Etwa gut drei Viertel der Europäer gehören einer christlichen Religion an, während etwa ein knappes Fünftel sich zu keiner Religion bekennt; der verbleibende Teil verteilt sich auf verschiedene Religionen, insbesondere den Islam, der mit etwa 4-5% zu beziffern ist.[1] Unter den christlichen Kirchen ragt die katholische hervor, welche etwas mehr als die Hälfte der EU- Bürger vereinigt.[2] Durch die Osterweiterung 2004 haben sich diese Verhältnisse noch leicht zu ihren Gunsten verschoben.

Aufschlussreich ist auch die Studie von Denz und Zulehner aus dem Jahr 2002. Demnach stimmt die religionssoziologisch häufig vertretene These, dass eine modernere Gesellschaft umso säkularisierter sei, nicht mehr.[3] Der Anteil der „Nichtreligiösen“ in den untersuchten Ländern Europas liegt unter 30%, jener der überzeugten Atheisten sogar unter 5%, wobei es starke Differenzen zwischen den einzelnen Ländern gibt. Die Ergebnisse der „European Values Study“ (1982, 1990, 1999) dokumentieren sogar einen leichten Anstieg der „Religiösen“ in Europa von 63% (1982) auf 67% (1999)[4]. Auch wenn Religiosität nicht mit Kirchlichkeit gleichzusetzen ist, fällt auf, dass die Europäer höheres Vertrauen in die Kirche als in die Europäischen Gemeinschaften haben.[5] Zulehner spricht daher von einer deutlichen

„Respiritualisierung“, was zwar nicht zu einem neuerlich christlichen Europa führe, aber er stellt fest, dass „sich der Anteil der kirchlich engagierten Christen konsolidiert“. Zulehner prognostiziert trotz eines beträchtlichen Anteils „atheisierender Personen“ in einigen Ländern Westeuropas die Zukunft Europas nicht in der Religionslosigkeit, sondern in der „Buntheit“, in der die „Religionskomponisten“ die stärkste Gruppe in vielen Bevölkerungen darstellen werden. Er hält es für möglich, dass „eine stark identische Christenheit gerade inmitten des religiösen Pluralismus mit seiner starken Religionsprivatisierung doch ‚religionsführend’ bleiben wird.“[6]

Doch welche Bedeutung nimmt die Religion heutzutage im persönlichen Leben der EU- Bürger ein? Das Ergebnis einer von der Europäischen Kommission in Auftrag gegebenen Umfrage „Soziale Realität in Europa“[7], durchgeführt im November/Dezember 2006, konstatiert der Religion eine geringfügigere Bedeutung. Unter acht vorgelegten Werten rangiert ‚Gesundheit’ an oberster Stelle, gefolgt von ‚Familie’. Am wenigsten wichtig für das eigene Leben erscheinen Religionen (52% wichtig) und Politik (43% wichtig). Dabei wird die persönliche Bedeutung der Religion in den Mitgliedstaaten extrem unterschiedlich bewertet. In den katholisch geprägten Ländern wie Malta, Polen und Zypern ist Religion für 86-88% der Befragten persönlich wichtig, währenddessen in Schweden, Estland und der Tschechischen Republik der Anteil bei 26-28% liegt. Wie groß die Unterschiede innerhalb eines Landes sein können wird deutlich in Deutschland, wo in den alten Bundesländern 53% der Befragten Religion als „wichtig“ bewerten und in den neuen Bundesländern nur 26%. Für alle europäischen Länder ist zu beobachten, dass Personen über 55 Jahren der Religion eine höhere Bedeutung beimessen als die 15 bis 24-jährigen, die der Religion nur zu 44% eine wichtige Bedeutung beimessen.

3. Verhältnis von Kirche und EU

Religion aus Sicht der Europäischen Union

Wie sieht die Europäische Union ihr Verhältnis zu den Kirchen und Religionsgemeinschaften? Zunächst muss festgestellt werden, dass die Europäische Union Religionen lange Zeit gar nicht wahrnahm. Dazu bestand auch keine Notwendigkeit, solange es sich um einen rein wirtschaftlichen Zusammenschluss handelte. Demnach findet man in den frühen Gemeinschaftsdokumenten keine Aussagen zu Kirchen und Religionsgemeinschaften, allenfalls findet man sie in einzelnen Aussagen der Gründungsväter. So war sich Schumann der „hohen und schwierigen Aufgabe, den geistig- ethischen und den profan-weltlichen Standpunkt in einer oft delikaten, aber notwendigen Synthese miteinander zu versöhnen“[8] bewusst. De Gasperi sprach sich ähnlich für eine Unterscheidung der religiösen und politischen Sphäre aus, ohne sie jedoch zu trennen.[9] Der französische Ministerpräsident Léon Blum forderte eine europäische Gemeinschaft, an der die Kirche unter gleichen Bedingungen wie die Nationalstaaten teilnimmt, weil sie eine friedliebende Religion verkörpert, welche die Streitigkeiten zwischen den Nationen schlichten könne. Er hielt dies allerdings selbst für unwahrscheinlich, weil anderen Religionen, die aber nicht die nötige Organisationsstruktur aufweisen, das Gleiche zugestanden werden müsste.[10]

Aus dem erwähnten Grunde tauchen Kirchen und Religionsgemeinschaften in den offiziellen Dokumenten der EU recht spät auf. „Erstmals erwähnte sie der Vertrag von Amsterdam in der Schlusserklärung Nr. 11, wonach ihr Status nach nationalem Recht geachtet werden soll.“[11] In der modernen Begrifflichkeit schließt die „Zivilgesellschaft“ laut einer Stellungnahme des Wirtschafts- und Sozialausschusses auch religiöse Vereinigungen ein[12], so dass diese heute zu den Akteuren der organisierten Zivilgesellschaft gehören. Daran schließt das Weißbuch der Kommission über „Europäisches Regieren“ von 2001[13] an, indem es bei der Einbindung der Zivilgesellschaft in die Politik Kirchen und Religionsgemeinschaften eine besondere Rolle zuerkennt. Die Charta der Grundrechte[14] erwähnt in der Präambel das „spirituelle“ – in der deutschen Fassung sogar das „geistig- religiöse Erbe“ Europas – und verankert die Religionsfreiheit (Art. 10), das Recht der Eltern zu religiöser Erziehung (Art. 14), das Verbot religiöser Diskriminierung (Art. 21) sowie die Achtung der Vielfalt der Religionen (Art. 22). Der Vertrag von Lissabon nimmt an zahlreichen Stellen Bezug auf Kirchen und Religionsgemeinschaften.[15] Im Sekundärrecht finden sich mittlerweile zahlreiche Bestimmungen, die ausdrücklich auf religiöse Belange Bezug nehmen.

Als erster hat Kommissionspräsident Jacques Delors auf Seiten der EU eine Initiative zur Auseinandersetzung mit religiösen und weltanschaulichen Fragen gegründet: „Une âme pour l’Europe – A soul for Europe – Europa eine Seele geben“, eine noch heute bestehende Plattform, die sich aus Christen mehrerer Konfessionen, Vertretern aus Islam und Judentum sowie materialistischen Atheisten zusammensetzt.[16] Kommissionspräsident Romano Prodi gründete im Jahr 2000 den „Politischen Beraterstab beim Präsidenten der Europäischen Kommission“ (GIOPA), der den Themenkreis „Religionen, Kirchen, Weltanschauungen“ auf gleicher Ebene mit anderen Aufgabengebieten wie zum Beispiel „Außenpolitik“ einbezieht.[17] Außerdem beschäftigt sich auch der schon erwähnte Wirtschafts- und Sozialausschuss gelegentlich mit Fragen der Religion.

Demnach lässt sich feststellen, dass das Bewusstsein, dass Kirchen und Religionsgemeinschaften in der Unionspolitik berücksichtigt werden sollten, sich erst spät entwickelte und die recht jungen rechtlichen Bestimmungen noch für verschiedene Interpretationen und konkrete Umsetzungsformen offen sind.

Europa aus Sicht der katholischen Kirche Es gibt zahlreiche kirchliche Stellungnahmen der katholischen Kirche zur Europäischen Integration, so dass hier nur eine kleine Auswahl erwähnt werden soll.

„Als Initiator des katholischen Beitrags zur Europäischen Integration [...] [kann] Papst Pius XII. bezeichnet werden, der das Streben nach Frieden und Sicherheit begrüßt und auf die weltweit integrative Kraft von Kirche und Papst, sowie die Europa verbindenden christlichen Werte hinweist.“[18]

Die Notwendigkeit einer universalen politischen Gewalt, die aber die Rechte der menschlichen Person und das Subsidiaritätsprinzip achten muss erkennt, Johannes XXIII.[19] Wenn das Zweite Vatikanische Konzil von den bereits bestehenden internationalen Institutionen auf weltweiter wie auf regionaler Ebene spricht, so sind auch die Europäischen Gemeinschaften gemeint.[20] In einer Rede Papst Johannes Paul II. anlässlich einer apostolischen Reise nach Spanien ruft er Europa von Santiago de Compostela aus zu:

„Beginne wieder jene echten Werte zu leben, die deine Geschichte ruhmreich gemacht haben, und mach deine Gegenwart in den anderen Kontinenten segensreich! Bau deine geistige Einheit wieder auf in einer Atmosphäre voller Achtung gegenüber den anderen Religionen und den echten Freiheiten!“[21]

In einer Rede vor dem Europäischen Parlament lehnt derselbe Papst eine Auffassung von bürgerlicher und politischer Freiheit, die mit der Verdrängung oder gar Unterdrückung der Religion einhergeht, ebenso ab wie die Wiederherstellung der alten Ordnung, weil beide sowohl der christlichen Botschaft als auch der Eigenart Europas widersprechen. Stattdessen fordert er die religiöse Freiheit sowie die wesenhafte Unterscheidung der irdischen und religiösen Sphäre der Gemeinschaft.[22] Das aus der Zweiten Bischofssynode für Europa hervorgegangene Nachsynodale Apostolische Schreiben „Ecclesia in Europa“ widmet der EU einen breiteren Raum: Es fordert, dass Kirchen und Religionsgemeinschaften nicht nur auf reine Privateinrichtungen verkürzt werden dürfen, sondern dass sie sich frei organisieren können und wünscht ein gesundes Zusammenwirken aufgrund eines strukturierten Dialogs.[23] Konkrete Wünsche brachte die Deutsche Bischofskonferenz zusammen mit der Evangelischen Kirche Deutschlands im Jahr 1997 im Rahmen ihres Gemeinsamen Wortes

„Für eine Zukunft in Solidarität und Gerechtigkeit“ vor: Darin sehen die Kirchen eine Politik der europäischen Einigung für die Zukunft des Kontinents als unabdingbar an, befürchten allerdings die Verkürzung des Werks der Europäischen Gemeinschaften auf den wirtschaftlichen Aspekt.

[...]


[1] Vgl. Sekretariat der deutschen Bischofskonferenz (Hg.), Kirchliches Handbuch. Statistisches Jahrbuch der Bistümer und ihnen gleichgestellten Gebietskörperschaften im Bereich der DBK, Bd. XXXIV: 1997-1998, Bonn, 2003, S. 20.

[2] Vgl. ebd., S. 19.

[3] Vgl. Paul Zulehner: „Wiederkehr der Religion?“, in: Denz, Hermann (Hg.): Die europäische Seele. Leben und Glauben in Europa, Wien: Czernin Verlag, 2002, S. 23.

[4] Vgl. Loek Halman/Ruud Luijkx/Marga van Zundert: The Atlas of European values (European values studies 8), Leiden: Brill, 2005.

[5] Vgl. Paul Zulehner: „Wiederkehr der Religion?“, in: Denz, Hermann (Hg.): Die europäische Seele. Leben und Glauben in Europa, Wien: Czernin Verlag, 2002, S. 24.

[6] Ebd., S. 41.

[7] Vgl. Mitteilung der Kommission der EG: Die Soziale Wirklichkeit in Europa - Eine Bestandsaufnahme Zwischenbericht für die Frühjahrstagung 2007 des Europäischen Rates, KOM (2007) 63 endgültig., in: http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=COM:2007:0063:FIN:DE:PDF (Eur-Lex), Abruf am 08.08.2008.

[8] Hans August Lücker/Jean Seitlinger: Robert Schumann und die Einigung Europas, Luxemburg: Bouvier, 2000, S. 140.

[9] Vgl. Burkhard Josef Berkmann: „Das Verhältnis Kirche-Europäische Union. Rechtlich-philosophische Zugänge“, in: Institut M-Dominique Chenu – Espaces Berlin: Kultur und Religion in Europa, B. 3, Münster: LIT Verlag, 2004, S. 76.

[10] Vgl. ebd., S. 77.

[11] Ebd., S. 77.

[12] Vgl. ebd., S. 77.

[13] Kommission der EG: Weißbuch „Europäisches Regieren“ vom 25.07.2001, KOM (2001) 426 endgültig, in: http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/site/de/com/2001/com2001_0428de01.pdf (Eurlex), Abruf am 08.08.2008, S. 19.

[14] Charta der Grundrechte der Europäischen Union, AB1.Nr.C 364 vom 18.12.2000, in: http://www.europarl.europa.eu/charter/pdf/text_de.pdf (offizielle Homepage des Europäischen Parlaments), Abruf am 22.07.2008, S. 8.

[15] siehe dazu Punkt 5.5.1

[16] Vgl. Michael Weninger: „Der Dialog zwischen der Europäischen Kommission und den Religionen und Kirchen“, in: Lederhilger, Severin (Hg.): Gottesstaat oder Staat ohne Gott: Politische Theologie in Judentum, Christentum und Islam, Frankfurt am Main: Peter Lang, 2002, [131-150], S. 133.

[17] Vgl. ebd., S. 134.

[18] Burkhard Josef Berkmann, a.a.O., S. 86.

[19] Vgl. ebd., S. 86.

[20] Vgl., ebd., S. 86.

[21] Johannes Paul II: „Predigten und Ansprachen von Papst Johannes Paul II. bei seiner apostolischen Reise nach Spanien, 31. Oktober bis 9. November 1982“, in: Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz (Hg.): Verlautbarungen des Apostolischen Stuhls 41, Bonn, 1982, S. 196.

[22] Vgl. Johannes Paul II: Rede vor dem Europäischem Parlament vom 11.10.1988, in: http://www.comece.org/upload/pdf/pub_JPIIEP_881011_fr.pdf (offizielle Homepage der COMECE), Abruf am 21.07.2008., S. 2.

[23] Vgl. Johannes Paul II: Nachsynodales Apostolisches Schreiben Ecclesia in Europa von Pabst Johannes Paul II. an die Bischöfe und Priester, an die Personen gottgeweihten Lebens und an alle Gläubigen zum Thema „Jesus Christus, der in seiner Kirche lebt – Quelle der Hoffnung für Europa“, in: http://www.dbk.de/imperia/md/content/schriften/dbk2.vas/ve_161.pdf (offizielle Homepage der DBK), Abruf am 21.07.2008., Pkt. 113f.

Ende der Leseprobe aus 30 Seiten

Details

Titel
Das Verhältnis von EU und Kirche am Beispiel der Diskussion über Gottesbezug im EU-Verfassungsvertrag
Hochschule
Universität Passau  (Lehrstuhl für Moraltheologie)
Veranstaltung
Politische Religion - religiöse Politik
Note
1,0
Autor
Jahr
2008
Seiten
30
Katalognummer
V121576
ISBN (eBook)
9783640261352
ISBN (Buch)
9783640261505
Dateigröße
542 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Europäische Union, Kirche, Gottesbezug, Europäische Identität, Vertrag von Lissabon, EU-Verfassungsvertrag
Arbeit zitieren
Nadja Berseck (Autor:in), 2008, Das Verhältnis von EU und Kirche am Beispiel der Diskussion über Gottesbezug im EU-Verfassungsvertrag, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/121576

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