Gegenüberstellung Kauf und Leasing. Ein Wirtschaftlichkeitsvergleich


Hausarbeit, 2008

25 Seiten, Note: 2,0


Leseprobe


I Inhaltsverzeichnis

II Tabellenverzeichnis

III Abkürzungsverzeichnis

IV Symbolverzeichnis

1 Ziel der Hausarbeit

2 Begriffsdefinitionen
2.1 Geschichte und Definition des Leasing
2.2 Systematisierung von Leasingverträgen
2.2.1 Operate Leasing
2.2.2 Financial Leasing
2.3 steuerliche Behandlung des Leasing
2.4 Bedeutung der steuerlichen Zuordnung des Leasing
2.4.1 Zuordnung beim Leasingnehmer
2.4.2 Zuordnung beim Leasinggeber

3 Leasing und Kauf im direkten Vergleich
3.1 Der qualitative Vergleich
3.1.1 Bilanzstruktureffekt
3.1.2 Unterschiede der Finanzierungswirkung
3.1.3 Budgetelastizität
3.1.4 Unterschiede in der Risikoverteilung
3.2 Ein quantitativer Vergleich
3.2.1 Bedingungen des quantitativen Vergleiches
3.2.2 Vergleichszeitraum
3.2.3 Zahlungsreihen vor Steuer
3.2.4 Zahlungsreihen unter der Berücksichtigung von Steuern
3.2.5 Zahlungsreihen nach steuerlicher Berücksichtigung
3.2.6 Effektiver Vergleich der Zahlungsreihen

4 Schlussbetrachtung – persönliches Wort

V Quellenverzeichnis

II Tabellenverzeichnis

Tabelle 1 Zahlungsreihe Kauf Annuitätendarlehen

Tabelle 2 Zahlungsreihe Leasing

Tabelle 3 Steuereinsparungen Kauf

Tabelle 4 Steuereinsparungen Leasing

Tabelle 5 Zahlungsreihe nach Steuern beim Kauf

Tabelle 6 Zahlungsreihe nach Steuern beim Leasing

Tabelle 7 Barwerte Kauf und Leasing Kalkulationszinssatz 8 %

Tabelle 8 Barwerte Kauf und Leasing Kalkulationszinssatz 15 %

III Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1 Ziel der Hausarbeit

In der heutigen wirtschaftlichen Situation, immer mehr geprägt von zunehmendem Wettbewerbs- und vielenorts auch zunehmenden Kostendrucks, stellt sich einer Vielzahl von Unternehmen im strategischen Geschäft immer wieder die Frage nach der optimalen Finanzierung von Investitionsobjekten. In der Hausarbeit soll der SGS Werkzeugbau GmbH mit Sitz in Hamburg ein Überblick über die Vor- und Nachteile der Finanzierungsformen kreditfinanzierter Kauf und Leasing gegeben werden. Die monetären Wirkungen der Finanzierungsalternativen sollen anhand einer Investitionsentscheidung für eine Fräsmaschine untersucht werden. Gerade unter dem Gesichtspunkt der aktuellen Unternehmenssteuerreform und der damit verbundenen veränderten steuerlichen Rahmenbedingungen ist eine Prüfung der Wirtschaftlichkeit der beiden Finanzierungsalternativen besonders interessant, da vergleichende Berechnungsbeispiele des letzten Jahres heute keine Gültigkeit mehr besitzen.

Das Ziel der Arbeit wird eine qualitative und quantitative Gegenüberstellung von Varianten zum Kauf und zum Leasing einer Fräsmaschine für die SGS Werkzeugbau GmbH sein, die einen Aufschluss über allgemeine Unterschiede der Finanzierungsalternativen als auch einen Überblick über die Liquiditäts- und steuerlichen Wirkungen gibt. Die vergleichende Untersuchung wird mit einem qualitativen Vergleich zwischen Leasing und Kauf beginnen. Es sollen Gemeinsamkeiten und Unterschiede für die Bilanzierung des Investitionsgutes, Unterschiede in der Finanzierungswirkung, budgetäre Auswirkungen als auch die Risikoverteilung der Investition untersucht werden. Im anschließenden Teil der Arbeit werden Leasing und Kauf anhand des Eingangsbeispiels verglichen. Primäres Augenmerk wird hier auf Liquiditätswirkungen nach steuerlichen Einflüssen gelegt. Die Arbeit wird mit einer Zusammenfassung der Untersuchung abschließen, es soll ferner festgestellt werden, welche der beiden Alternativen für die SGS Werkzeugbau GmbH vorteilhafter erscheint. Die Untersuchung wird sich aufgrund der Unternehmensgröße an der aktuell gültigen Gesetzgebung des deutschen Handelsrechtes orientieren. Auf internationale Bilanzierungs- unterschiede wird im Rahmen dieser Hausarbeit grundsätzlich nicht eingegangen werden.

Abschließend werden die gewonnen Erkenntnisse auf die SGS Werkzeugbau GmbH übertragen um dem Unternehmen eine Grundlage für eine Investitions- entscheidung zu geben.

2 Begriffsdefinitionen

2.1 Geschichte und Definition des Leasing

Der Begriff des Leasings lässt sich auf das englische Verb „to lease zurückführen und bedeutet „mieten“ oder „pachten“. Im heutigen Sprachgebrauch bedeutet Leasing die entgeltliche Nutzungsüberlassung eines Wirtschaftsgutes durch Finanzierungsinstitute oder andere Unternehmen (PERRIDON/STEINER 2007, 445). Eine endgültige und eindeutige Definition lässt sich in der Literatur jedoch bis heute nicht finden.

Leasing ist eine Form der Fremdfinanzierung die bereits um die Jahrhundertwende in den Vereinigten Staaten Amerikas ihren Ursprung gefunden hat. In der Bundesrepublik Deutschland begann das Leasing in den sechziger Jahren den unaufhaltsamen Einzug, heute verzeichnet die Bundes- republik über 1.750 Gesellschaften, die Leasinggüter verschiedenster Formen anbieten (vgl. WÖHE/BILSTEIN 2002, 279).

In der Bundesrepublik Deutschland waren im Jahr 2007 Wirtschaftsgüter aus Leasingverträgen mit einem Gesamtmarktwert von über 200 Mrd. Euro im Umlauf, der Wert der Leasingneuverträge im gleichen Jahr belief sich auf 57,6 Mrd. Euro. Das Leasing hat heute bereits eine sehr hohe gesamtwirtschaftliche Bedeutung erlangt, wird der Anteil der Leasinginvestitionen mit der gesamten volkswirtschaftlichen Anlageinvestition verglichen, so ergibt sich eine beachtliche deutsche Leasingquote von 24 % im Jahr 2007. Eine Zunahme der Leasingquote ist auch in den kommenden Jahren zu erwarten (vgl. BUNDESVERBAND DEUTSCHER LEASINGUNTERNEHMEN 2008, Online im Internet: „URL:

http://www.bdl-leasing-verband.de/leasing.php?y=2 [Stand15.09.2008]“.

2.2 Systematisierung von Leasingverträgen

2.2.1 Operate Leasing

Das Operate Leasing ist die flexible Form des Leasings mit dem charakteristischen Merkmal der jederzeit möglichen Kündigung der Mietverträge (Kündigungsfristen sind möglich) durch beide Vertragsparteien. Grundmietzeiten als auch Konventionalstrafen sind beim Operating Leasing nicht vorgesehen.

Weiterhin ist das beim Leasinggeber liegende Investitions- und Untergangsrisiko charakteristisch. Diese Form des Leasings eignet sich primär für marktgängige Güter die problemlos auch ein zweites oder drittes Mal vermietet werden können (vgl. PERRIDON/STEINER 2007, 445 f).

2.2.2 Financial Leasing

Das Financial Leasing weist charakteristisch die Vereinbarung einer festen Grundmietzeit auf, eine Kündigung des Vertrages ist während dieser durch beide Vertragsparteien unzulässig. Typisch ist ebenfalls eine in der Regel kürzere Grundmietzeit im Vergleich zur betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer des Vertragsgegenstandes. Die dadurch entstehende Finanzierungslücke wird durch die Leasingprämien bereits während der Vertragslaufzeit ausgeglichen. Der Leasinggeber kalkuliert die Prämien anhand aller Beschaffungs-, Zins-, Risiko- und auch Zukunftskosten und schlägt dem den geforderten Gewinn des Geschäftes auf. Anders als beim Operate Leasing wird das Investitions-, das Untergangs- und das Verschlechterungsrisiko durch die fest vereinbarte Vertragslaufzeit auf den Leasingnehmer übertragen. Das Financial Leasing unterteilt sich in zwei grundsätzlich Ausprägungen, dem Financial Leasing mit Teil- und mit Vollamortisationsverträgen. Während Teilamortisationsverträge nicht die vollen Kosten des Leasings während der Vertragslaufzeit erwirtschaften, werden bei den Vollamoritsationsverträgen bereits während der Vertragslaufzeit sämtliche Kosten inkl. Gewinn des Leasinggebers gedeckt (vgl. PERRIDON/STEINER 2007, 446).

2.3 steuerliche Behandlung des Leasing

Für die steuerliche Behandlung des Leasings ist zu prüfen, welche der beiden Vertragsparteien wirtschaftlicher Eigentümer des Leasinggutes ist. Für das Operate Leasing gilt grundsätzlich die Bilanzierungspflicht beim Leasinggeber, während beim Financial Leasing eine Bilanzierung des Leasings beim Leasinggeber als auch beim Leasingnehmer möglich ist. Die Finanzverwaltung hat hierfür im Rahmen der Leasingerlasse in erster Linie eine recht willkürliche erscheinende Regelung geschaffen, nach welcher das Leasingobjekt nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer entweder dem Leasinggeber ober aber dem Leasingnehmer zu bilanzieren ist. Sofern die Grundmietzeit zwischen 40 % und 90 % der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer liegt, ist das Leasingobjekt dem Leasinggeber zugeschrieben. Die Finanzverwaltung vergleicht eine Grundmietzeit kleiner 40 % der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer mit einem Ratenkauf, bei dem innerhalb weit weniger als der wirtschaftlichen

Nutzungsdauer das gesamte Investitionsobjekt mit einer Anzahl von Raten bezahlt werden soll. Im Falle eines Ratenkaufs wäre dieser voll beim Käufer, in Analogie zum Leasing, beim Leasingnehmer zu bilanzieren. Sofern die Nutzungsdauer größer 90 % der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer beträgt, wird ebenfalls wieder eine Analogie zum gewöhnlichen Kauf erstellt, da nach Ende der Nutzungszeit des Leasingnehmers die Eigentümerstellung des Leasinggebers weitgehend bedeutungslos ist (vgl. ZANTOW 2004, 242).

Für den Fall einer Nutzungsdauer des Leasingobjektes zwischen 40 und 90 Prozent der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer ist eine differenziertere Betrachtung der Zusatzrechte des Leasingnehmers für die steuerliche Behandlung des Leasingobjektes vorzunehmen. Folgende drei Konstellationen werden in der Literatur unterschieden:

(1)Financial Leasing ohne Option:Die Leasingvereinbarung wird nur in Form einer Grundmietzeit getroffen, Nebenabreden über eine etwaige Nutzung in der Folgezeit werden nicht geschlossen. In diesen Fällen ist das Leasingobjekt beim Leasinggeber zu bilanzieren (vgl. WÖHE/BILSTEIN 2002, 283).
(2)Financial Leasing mit Kaufoptionsrecht:Für die steuerliche Behandlung ist hier die Frage zu klären, inwieweit es sich beim Leasingvertrag um einen Kaufvertrag mit gestundeten Kaufpreisraten (Bilanzierung beim Leasingnehmer) oder um einen tatsächlichen Mietvertrag handelt, der ein Kaufangebot nach Mietbedingung beinhaltet (Bilanzierung beim Leasinggeber) (vgl. WÖHE/BILSTEIN 2002, 283).
(3)Financial Leasing mit Verlängerungsoption:Bei derartiger Vertragsgestaltung wird dem Leasingnehmer das Recht eingeräumt, den Mietvertrag nach Ablauf der Grundmietzeit zu verlängern. In der Regel beträgt die Folgemiete nur noch einen geringen Teil der Miete der Grundmietzeit. Für die bilanzielle Behandlung ist das Verhältnis von der Grundmietzeit und der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von Bedeutung (vgl. WÖHE/BILSTEIN 2002, 283).

2.4 Bedeutung der steuerlichen Zuordnung des Leasing

Die steuerliche Zuordnung des Leasings ist für die Vorteilhaftigkeit des Leasingvertrages von herausragender Bedeutung. In den oben genannten Vertragsgestaltungen ist die steuerliche Zuordnung des Leasingobjektes beim Leasinggeber als auch beim Leasingnehmer möglich.

2.4.1 Zuordnung beim Leasingnehmer

Sofern das Leasingobjekt dem Leasingnehmer zugeordnet wird, so hat dieser das Leasingobjekt mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Leasinggebers zu aktivieren. Eine Verbindlichkeit gegenüber dem Leasinggeber ist in gleicher Höhe zu passivieren. Die Leasingraten sind analog der Annuitätenmethode in einen Zins- und Kostenanteil sowie einen Tilgungsanteil zu trennen, wobei lediglich der Zins- und Kostenanteil inklusive Abschreibungen (AfA) als Betriebsausgaben abzugsfähig sind (vgl. WÖHE/BILSTEIN 2002, 286).

2.4.2 Zuordnung beim Leasinggeber

Der Leasinggeber hat das Leasingobjekt zu seinen Anschaffungs- oder Herstellkosten im Anlagevermögen zu aktivieren. Die Abschreibung des Objektes erfolgt über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer. Die Leasingraten sind hier im Gegensatz Punkt 2.4.1 voll als Betriebsausgaben beim Leasingnehmer abzusetzen. Für den Leasinggeber sind die Leasingraten in voller Höhe Betriebseinnahmen (vgl. WÖHE/BILSTEIN 2002, 286).

Die Zuordnung des Leasingobjektes beim Leasinggeber wird in der Literatur als vorteilhafter für den Leasingnehmer beschrieben. Begründet wird dies durch den Verlust von Steuerstundungsvorteilen und der Mehrbelastung durch die Gewerbesteuer (vgl. PERRIDON/STEINER 2007, 450f). Im Folgenden soll von einer Bilanzierung des Leasingobjektes beim Leasinggeber ausgegangen werden, um einen effektiveren Vergleich beider Finanzierungsalternativen erarbeiten zu können.

3 Leasing und Kauf im direkten Vergleich

Der Vergleich einer Investitionsentscheidung sollte anhand verschiedener Gesichtspunkte erfolgen. Beim direkten Vergleich beider Finanzierungs- alternativen lässt sich in der Literatur folgende Differenzierung häufig finden. Im Rahmen der Entscheidung sollten zum ersten die Rahmenbedingungen (qualitativer Vergleich) durchdacht und zum zweiten sollte die Wirtschaftlichkeit der Entscheidung anhand konkreter Berechnungen (quantitativer Vergleich) geprüft werden.

3.1 Der qualitative Vergleich

In der Literatur lassen sich neben diversen Vergleichsrechnungen auch Unterschiede nicht monetärer Wirkungen zwischen Leasing und einem Kauf finden. Im nachfolgenden soll ein Überblick über nichtmonetäre Unterschiede beider Finanzierungsformen gegeben werden.

3.1.1 Bilanzstruktureffekt

Der Bilanzstruktureffekt beschreibt einen wesentlichen Unterschied beider Alternativen in Bezug auf die bilanzielle Darstellung nach deutschem Handelsrecht. Beim steuerlich anerkannten Leasing (Bilanzierung erfolgt beim Leasinggeber) ist die Finanzierung in der eigenen Bilanz neutral. Es kommt zu keiner Bilanzverlängerung, die Eigenkapitalquote wird nicht berührt, so dass die wirtschaftlichen Verhältnisse aus der bilanziellen Sicht nicht verschlechtert werden. Beim Kauf hingegen erscheint das Investitionsobjekt auf der Aktivseite, i.d.R. im Anlagevermögen, und muss daher auf der Passivseite als Verbindlichkeit gegenüber dem Leasinggeber ausgewiesen werden. Wesentlicher Nachteil ist hier die Verlängerung der Bilanz um den Wert der Anschaffungs- oder Herstellkosten des Leasingobjektes und folglich der Verschiebung der Kapitalquoten zu Lasten des prozentual ausgewiesenen Eigenkapitals. Relativiert wird die Bilanzneutralität des Leasings für mittelgroße und große Kapitalgesellschaften nach § 285 Nr. 3 HGB. Unternehmen dieser Größenordnung müssen im Anhang der Bilanz den Wert der sonstigen Verpflichtungen angeben, die in der Bilanz nicht erscheinen und bei der Beurteilung der Finanzlage von Bedeutung sind. Der positive Bilanzstruktureffekt spiegelt sich somit beim Financial Leasing nicht in jedem Unternehmen wieder (vgl. ZANTOW 2004, 246).

Anders wird dies im Rahmen der Bilanzierung nach IFRS umgesetzt. Im Rahmen des Grundsatzes „substance over form“ muss das Leasingobjekt bei dem Leasingvertragspartner bilanziert werden, der die wesentlichen Risiken und Chancen (Untergang, Verschlechterung) des Leasingobjektes trägt. Da dies gerade beim Financial Leasing der Fall ist, tritt der Bilanzstruktureffekt bei der Bilanzierung nach IFRS nicht auf (vgl. PERRION/STEINER 2007, 453).

[...]

Ende der Leseprobe aus 25 Seiten

Details

Titel
Gegenüberstellung Kauf und Leasing. Ein Wirtschaftlichkeitsvergleich
Hochschule
Hamburger Fern-Hochschule  (Betriebswirtschaft)
Note
2,0
Autor
Jahr
2008
Seiten
25
Katalognummer
V120876
ISBN (eBook)
9783640251117
ISBN (Buch)
9783640251261
Dateigröße
574 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Gegenüberstellung, Kauf, Leasing, Wirtschaftlichkeitsvergleich
Arbeit zitieren
Michael Kort (Autor:in), 2008, Gegenüberstellung Kauf und Leasing. Ein Wirtschaftlichkeitsvergleich, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/120876

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