Informationspotenzial der Segmentberichterstattung nach IFRS am Beispiel der europäischen Automobilindustrie


Diplomarbeit, 2008

111 Seiten, Note: 1,7


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

1 Einführung

2 Der Segmentbericht als Rechnungslegungsinstrument
2.1 Definition von Segment und Segmentberichterstattung
2.2 Notwendigkeit und Aufgabe der Segmentberichterstattung

3 Segmentberichterstattung nach IAS/IFRS
3.1 Aktuelle Entwicklungen in der Segmentberichterstattung
3.2 Der Segmentbericht nach IAS 14 - „Segment Reporting“
3.2.1 Anwendungsbereich und Zielsetzung
3.2.2 Grundkonzeption des Risk-and-Reward-Approach
3.2.3 Segmentabgrenzung
3.2.4 Anzugebende Segmente
3.2.5 Offenzulegende Segmentinformationen
3.2.6 Anzuwendende Bilanzierungsund Bewertungsmethoden
3.2.7 Überleitung auf den Konzernabschluss

3.3 Der Segmentbericht nach IFRS 8 - “Operating Segments”
3.3.1 Anwendungsbereich
3.3.2 Grundkonzeption des Management-Approach
3.3.3 Abgrenzung operativer Segmente
3.3.4 Berichtspflichtige Segmente
3.3.5 Veröffentlichungspflichtige Segmentangaben
3.3.6 Sonstige Angaben und Erläuterungspflichten
3.3.7 Anzuwendende Bilanzierungsund Bewertungsmethoden
3.3.8 Überleitung auf den Konzernabschluss
3.4 Gegenüberstellung von Management-Approach und Risk-and-Reward-Approach
3.4.1 Bewertung des Management-Approach
3.4.2 Bewertung des Risk-and-Reward-Approach
3.5 Grenzen der Segmentberichterstattung

4 Segmentbezogene Jahresabschlussanalyse
4.1 Grundlagen der segmentbezogenen Jahresabschlussanalyse
4.2 Segmentkennzahlen auf Basis von IAS 14 und IFRS
4.2.1 Segment-Rentabilitäts-Kennzahlen
4.2.2 Segment-Produktivitäts-Kennzahlen
4.2.3 Segment-Wachstums-Kennzahlen
4.3 Portfolios im Rahmen der Segmentanalyse
4.4 Einschränkungen bei der Segmentanalys

5 Segmentanalyse am Beispiel der europäischen Automobilindustrie
5.1 Abgrenzung der einbezogenen Unternehmen
5.2 Analyse der Segmentbildung
5.3 Analyse der Segmente
5.4 Analyse der Segmentangaben
5.4.1 IAS 14-Anwender
5.4.1.1 Primäres Berichtsformat
5.4.1.2 Sekundäres Berichtsformat
5.4.1.3 Gestaltung der Überleitungsrechnungen
5.4.2 IFRS 8-Anwender
5.5 Ableitung von Segmentkennzahlen der analysierten Unternehmen
5.5.1 Überblick über die Analyse
5.5.2 Segment-Rentabilitätsanalyse
5.5.3 Umsatzanalyse nach Regionen
5.6 Qualitative und ergänzende Informationen zur Segmentberichterstattung

6 Schlussbetrachtung

Anhang

Literaturverzeichnis

Liste verwendeter Geschäftsberichte LVI

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Berichtspflichtige Segmente nach IAS

Abbildung 2: Offenzulegende Segmentinformationen nach IAS

Abbildung 3: Segment-Portfolioanalyse

Abbildung 4: Übersicht der analysierten Unternehmen.

Abbildung 5: Anzahl abgegrenzter Regionen nach Unternehmen

Abbildung 6: Abgegrenzte Regionen

Abbildung 7: Offengelegte Segmentdaten im primären Berichtsformat

Abbildung 8: Veröffentlichte Ergebnisgrößen der IAS 14-Anwender

Abbildung 9: Offengelegte Segmentdaten im sekundären Berichtsformat

Abbildung 10: Aufspaltung der Segment-Gesamtkapitalrentabilität

Abbildung 11: Geografische Tätigkeitsschwerpunkte

1 Einführung

Zu den Zielen der International Financial Reporting Standards (IFRS) gehören unter anderem die Vermittlung von Informationen zur Vermögens-, Finanzund Ertragslage des berichtenden Unternehmens, sowie deren Veränderungen.1 Liegt die Geschäftstätigkeit eines Unternehmens in verschiedenen Ländern oder gehören unterschiedliche Produkte bzw. Dienstleistungen zu dem angebotenen Leistungsspektrum sind Rentabilitäten und Wachstumsaussichten, aber vor allem auch die Risiken der Geschäftsfelder bzw. Regionen der Unternehmensaktivität nicht unmittelbar aus den Daten des konsolidierten Konzernabschlusses ersichtlich. Dennoch sind gerade diese Informationen für die Beurteilung der zukünftigen Lage des Unternehmens von entscheidender Bedeutung. Durch die Veröffentlichung aufgeschlüsselter Daten zu den verschiedenen Geschäftsfeldern sowie den regionalen Tätigkeitsgebieten, ist der IFRS-Segmentbericht in der Lage diese Defizite auszugleichen.2 Die Vorschriften zur Segmentberichterstattung nach IAS/IFRS sind derzeit durch die Inhalte von IAS 14 geregelt und werden mit Wirkung zum 1.1.2009 von den Regelungen des IFRS 8 ersetzt.

„Die Internationalisierung der externen Rechnungslegung wird in Deutschland häufig mit Schlagworten wie „Revolution“ oder „kopernikanische Wende“ im externen Rechnungswesen versehen. Diese Begriffe drücken den tief greifenden Wandel in der externen Rechnungslegung aus, der mit der Einführung der IFRS-Rechnungslegung einhergeht.“3 Mit der Einführung von IFRS 8 und der konsequenten Orientierung an dem Management-Approach der US-amerikanischen Rechnungslegung erfahren die Regelungen zur Segmentberichterstattung derzeit einen solchen Wandel. FINK und UL- BRICH sprechen in diesem Zusammenhang gar von einem Paradigmenwechsel.4

Zudem bringt die Etablierung der IFRS seit Jahren eine Diskussion über die Funktion und Ausrichtung der internen Unternehmensrechnung und des Controllings mit sich. Gestiegene Publizitätsund Transparenzanforderungen machen es notwendig, unternehmensinterne Informationssysteme aufzubauen, die jederzeit die benötigten Daten zur Verfügung zu stellen können.5 Ein dementsprechend ausdifferenzierter Segmentbericht kann in der Lage sein, einzelne Funktionen der internen Unternehmensrechnung und - steuerung zu erfüllen und durch deren Substitution einen Beitrag zur Konvergenz von internen und externen Rechnungswesen zu leisten. Insofern unterliegt der Segmentbericht, neben den für diese Arbeit grundlegend externen Ansprüchen, auch zahlreichen unternehmensinternen Anforderungen.

Das Hauptaugenmerk der vorliegenden Arbeit liegt jedoch in der Darstellung, des in dem Segmentbericht nach IFRS enthaltenen Informationspotenzials für den externen Adressaten. Auf eine darüber hinausgehende Analyse des internen Informationspotenzials auf Seiten des Managements soll im Rahmen dieser Arbeit jedoch verzichtet werden.6 Als Instrument einer auf einen globalen Adressatenkreis ausgerichteten Publizitätspolitik nimmt die im Regelungswerk der IFRS verankerte Segmentberichterstattung somit einen wesentlichen Stellenwert ein und gewinnt zunehmend an Bedeutung.

Die vorliegende Arbeit ist konzeptionell in drei Teile untergliedert. Zur inhaltlichen Einordnung wird in einem ersten Teil der Segmentbericht als Rechnungslegungsinstrument vorgestellt. Neben grundlegend definitorischen Abgrenzungen sind hier ebenfalls Ausführungen zur Notwendigkeit einer disaggregierten Berichterstattung zu finden. Im anschließenden zweiten Teil werden die Grundzüge der Regelungen zur Segmentberichterstattung nach IAS 14 und IFRS 8 vorgestellt. Aufbauend auf dieser Grundlage werden als Abschluss dieses Theorieblocks die der Segmentberichterstattung nach IAS 14 und IFRS 8 zu Grunde liegenden Abgrenzungskonzeptionen des Risk-and- Reward- bzw. des Management-Approach anhand ihrer Vorteilhaftigkeit gegenüber dem jeweils anderen Konzept dargestellt. Den dritten Teil der Arbeit bildet eine Analyse der Segmentberichte von ausgewählten Unternehmen der europäischen Automobilindustrie. Als Einstieg werden hierfür zunächst die grundlegenden Elemente der segmentbezogen Jahresabschlussanalyse erläutert. Auf Basis dieser zuvor thematisierten Grundlagen erfolgt anschließend eine facettenreiche Analyse der Segmentberichte ausgewählter Unternehmen der europäischen Automobilindustrie. Neben einer strukturellen Analyse der untersuchten Segmentberichte, liegt der Schwerpunkt der Untersuchung in der Ableitung diverser Segmentkennzahlen, um anschließend Aussagen über die Renditbedeutung einzelner Segmente treffen zu können.

2 Der Segmentbericht als Rechnungslegungsinstrument

2.1 Definition von Segment und Segmentberichterstattung

Dem Theoriegerüst der Arbeit liegen im Wesentlichen die drei zentralen Begriffe Segment, Segmentberichterstattung7 und Segmentierung zu Grunde. Für ein besseres Verständnis sollen nachfolgend diese Termini kurz voneinander abgegrenzt werden.

Ein Segment ist „[…] ein abgrenzbarer Bereich eines Unternehmens bzw. eines Konzerns, der sich auf die unterschiedlichsten Faktoren erstrecken kann, z.B. auf den regionalen Bereich (Filiale), den Investitionsbereich (Fertigungsstätten im Inland, im EU- Bereich, in den USA), den Absatzbereich (Umsatzerlöse unterschiedlicher Produktarten, in unterschiedlichen Regionen, bei unterschiedlichen Kunden)8.“ PEEMÖLLER definiert die Segmentberichterstattung allgemein als „eine nach Bereichen differenzierte und strukturierte Veröffentlichung von quantitativen und meist auch qualitativen Informationen im Rahmen der Jahresabschlusspublizität von diversifizierten Unternehmen bzw. Konzernen […]“9. Hierfür ist es notwendig, die aggregierten Daten des Jahresabschlusses zu zerlegen und den entsprechenden Teilbereichen des Unternehmens zuzuordnen.10

Die Aufgliederung bzw. Aufspaltung aggregierter Posten des Jahresabschlusses anhand bestimmter Kriterien wird allgemein als Segmentierung verstanden. Grundsätzlich kann die Segmentierung anhand verschiedener Kriterien erfolgen. Neben rechtlichen Segmenten (Tochterunternehmen), organisatorischen Segmenten (Sparten, Zweigwerke) oder güterbezogenen Segmenten (Produkte, Produktgruppen), ist auch die Bildung geografischer oder zeitlicher Segmente vorstellbar.11,12

Der Segmentbericht ist als Teil des Anhangs kein eigenständiger IFRS-Berichtsbestandteil, er wird jedoch in der Praxis vereinzelt als eigenständiges Instrument behandelt.13,14 Im Rahmen der externen Berichterstattung kann der Segmentbericht somit als zusätzliches Publizitätsinstrument angesehen werden. Je nachdem, ob und in welchem

Maße sich das berichtende Unternehmen auf die Veröffentlichung der Pflichtangaben15 beschränkt, besteht im Rahmen der Ausgestaltung des Segmentberichts die Möglichkeit zur aktiven und freiwilligen Publizität gegenüber dem Adressaten16,17

2.2 Notwendigkeit und Aufgabe der Segmentberichterstattung

Aufgrund der Tatsache, dass national und international agierende Konzerne aber auch einzelne Unternehmen ihre Geschäftstätigkeit ab einer gewissen Unternehmensgröße nicht auf eine Branche, eine Region oder einen Markt beschränken, sind Rückschlüsse auf die aktuelle und zukünftige Geschäftssituation nur sehr eingeschränkt möglich, da sich die unterschiedlichen Geschäftsbereiche i.d.R. sowohl in ihrer Rentabilität, als auch in ihrem Chancenund Risikopotenzial unterscheiden.18 Das in der Bilanz dargestellte Vermögen, der in der Gewinnund Verlustrechnung ermittelte Periodenerfolg und der Cashflow werden jedoch nur für das Gesamtunternehmen ausgewiesen und bieten somit lediglich hochaggregierte Informationen zur Vermögens-, Finanzund Ertragslage.19 Eine detaillierte Aufteilung von Erfolg und Vermögen auf einzelne Unternehmensbereiche wird weder in der Bilanz noch in der Gewinnund Verlustrechnung vorgenommen.20 Für den Adressaten des Jahresabschlusses ist es somit nicht ohne weiteres ersichtlich, in welchen Unternehmensbereichen die Chancen und in welchen die Risiken liegen.21 Vor allem gegenläufige Effekte in den verschiedenen Segmenten sind im Rahmen einer aggregierten Berichterstattung nicht separierbar.22 Ein erfolgreicher Geschäftsverlauf verbunden mit positiven Zukunftsaussichten (Chancen) in einer Regionen oder einem bestimmten Geschäftsfeld kann unter Umständen einen schlechteren Geschäftsverlauf und hieraus resultierende negative Zukunftsaussichten (Risiken) in anderen Geschäftsbereichen verborgen halten.23 Die Segmentberichterstattung ist letztlich eine aufgegliederte Darstellung des Konzernabschlusses mit der Aufgabe „[…] Informationsverluste zu vermeiden, die durch eine Konsolidierung heterogener Bereiche entstehen können“24.25 Durch die hierdurch stattfindende Identifikation von Werttreibern und Wertvernichtern wird die Beurteilung der Leistungsfähigkeit der einzelnen Segmente ermöglicht.26 Nach HINZ besteht der Zweck einer solch ausdifferenzierten Berichterstattung darin, „[…] über die Geschäftsfelder eines Unternehmens und deren spezifische Chancen-Risiko-Situation zu berichten, um den Adressaten eine differenzierte und zutreffende Beurteilung der Ertragsund Vermögenslage des Unternehmens zu ermöglichen“27.28

3 Segmentberichterstattung nach IAS/IFRS

3.1 Aktuelle Entwicklungen in der Segmentberichterstattung

Die Zielsetzung des IASB besteht generell in der Entwicklung hochwertiger, verständlicher, durchsetzbarer sowie weltweit anerkannter Rechnungslegungsstandards, die transparente und vergleichbare Informationen in den Abschlüssen und sonstigen Rechnungslegungsinstrumenten erfordern, um die Adressaten bei wirtschaftlichen Entscheidungen zu unterstützen. Als weiteres Ziel nennt das IASB die aktive Zusammenarbeit mit den nationalen Standardsettern, um die Konvergenz der nationalen Rechnungslegungsstandards mit den IFRS voran zu treiben. Vor diesem Hintergrund ist die Entwicklung der Regelungen zur Segmentberichterstattung in den letzten Jahren zu betrachten. Die Vorschriften zur Segmentberichterstattung nach IAS/IFRS wurden in den vergangen Jahren grundlegend überarbeitet und sind derzeit durch IAS 14 und IFRS 8 geregelt.29 Die zunehmende und fortschreitende Globalisierung fordert mehr denn je eine Harmonisierung der internationalen Rechnungslegung und eine damit zwangsläufig verbunden Angleichung der verschiedenen Rechnungslegungssysteme.30 Vor dem Hintergrund bestehender Harmonisierungstendenzen zwischen dem IASB und dem FASB wurde am 30.11.2006 der neue Standard mit dem Titel IFRS 8 - „Operating Segments“ verabschiedet. Die Regelungen des IFRS 8 ersetzen die bis dato gültigen Vorschriften des IAS 14 und sind erstmals auf Geschäftsjahre ab dem 1.1.2009 verpflichtend anzuwenden.31 Nach GRÜNBERGER ist aufgrund der Tatsache, dass der neue Standard tendenziell Erleichterungen für Unternehmen bedeuten wird, davon auszugehen, dass viele Unternehmen frühzeitig die Segmentberichterstattung auf IFRS 8 umstellen.32,33

3.2 Der Segmentbericht nach IAS 14 - „Segment Reporting“

3.2.1 Anwendungsbereich und Zielsetzung

IAS 14 ist auf Abschlüsse von Unternehmen anzuwenden deren Dividendenpapiere oder schuldrechtliche Wertpapiere öffentlich gehandelt werden und von Unternehmen, welche die Ausgabe dieser an einer Wertpapierbörse in die Wege geleitet haben.34,35 Hierbei sind jedoch nur vom Mutterunternehmen ausgegebene Wertpapiere entscheidend; von Tochterunternehmen ausgegebene Wertpapiere führen dagegen nicht zur Segmentberichterstattungspflicht.36 Erstellt ein Unternehmen, dessen Wertepapiere nicht öffentlich gehandelt werden, seinen Abschluss in Übereinstimmung mit den IAS/IFRS, wird ihm empfohlen, darüber hinaus freiwillig segmentbezogene Finanzinformationen zu publizieren.37 In diesem Falle sind die Anforderungen des IAS 14 vollständig zu erfüllen.38

Das Ziel der Segmentberichterstattung nach IAS 14 ist es, dem Adressaten detaillierte Informationen zu den verschiedenen Aktivitäten des Unternehmens zu liefern. Grundsätzlich beziehen sich diese Informationen auf die verschiedenen Produktund Dienstleistungsbereiche sowie auf die unterschiedlichen geografischen Regionen, in denen das Unternehmen tätig ist.39

3.2.2 Grundkonzeption des Risk-and-Reward-Approach

Der Segmentabgrenzung nach IAS 14 liegt das Konzept des so genannten Management Approach with a Risks and Reward safety net zu Grunde.40 Nach diesem Ansatz erfolgt die Segmentbildung anhand von Risikound Ertragsgesichtspunkten des Unternehmens.

Ziel dieser Methode ist es, die Prognosefähigkeit der Erfolge zu erhöhen.41 Laut WA- GENHOFER „[…] handelt es sich bei diesem Ansatz um die ursprünglichste Konzeption zur Abgrenzung der Segmente42.“ „Nach dem Risks and Reward-Approach sollen die Segmente, über die extern berichtet wird, so abgegrenzt werden, dass sie Risiken und Chancen innerhalb eines Segments homogen und zwischen den verschieden Segmenten heterogen sind.“43 Nur in sich homogene Segmente sind in der Lage, Informationen über aggregierte Gesamtunternehmensdaten zu vermitteln.44 Dies besagt letztlich, dass Unternehmensaktivitäten mit gleichen Chancen und Risiken zu einem Segment zusammengefasst werden und dieses eine Risikound Chancenstruktur aufweisen soll, die sich von der Struktur anderer Segmente unterscheidet.45

Das IASB geht davon aus, dass Produkte bzw. Dienstleistungen und/oder die Regionen der Unternehmenstätigkeit ausschlaggebend für die damit verbundenen Chancen und Risiken sind. Nach IAS 14 sind Segmente anhand dieser Kriterien zu bilden und in die Segmentberichterstattung aufzunehmen. Andere Segmentierungen, bspw. nach Kundengruppen oder juristischen Einheiten, sind dagegen im Rahmen der externen Berichterstattung nach IAS 14 nicht zulässig.46,47 Nach dem Risk-and-Reward-Approach werden zur Abgrenzung der Segmente einheitliche Kriterien zu Grunde gelegt. Somit kann die Vergleichbarkeit der abgegrenzten Segmente zwischen verschiedenen Unternehmen erhöht werden.48

3.2.3 Segmentabgrenzung

Die Segmentberichterstattung nach IAS 14 unterscheidet bei der Abgrenzung von Segmenten zwischen zwei Dimensionen nach leistungsbezogenen Geschäftssegmenten (business segment) und regionalen Geschäftsfeldern (geographical segment). IAS 14.9 definiert ein Geschäftssegment als „[…] unterscheidbare Teilaktivität eines Unternehmens, die ein individuelles Produkt oder eine Dienstleistung oder eine Gruppe ähnlicher Produkte oder Dienstleistungen erstellt oder erbringt und die Risiken und Erträgen ausgesetzt ist, die sich von denen anderer Geschäftsfelder unterscheiden“49.50 Ein geografisches Segment wird dageben als unterscheidbare Teilaktivität eines Unternehmens standen, „[…] die Leistungen innerhalb eines spezifischen, wirtschaftlichen Umfeldes erbringt, und die Risiken und Erträgen ausgesetzt ist, die sich von Teilaktivitäten in anderen Umfeldern unterscheiden“51.52

Gemäß dem Risk-and-Reward-Approach53 ist die Abgrenzung der Berichtssegmente somit direkt von den unterschiedlichen Risiken und Erträgen abhängig. Eine Abgrenzung nach anderen Kriterien ist nicht zulässig.54 Im Rahmen der Segmentabgrenzung ist zudem prinzipiell der Grundsatz der Stetigkeit zu beachten, da ansonsten eine Beurteilung der berichtspflichtigen Segmente im Zeitverlauf nur sehr eingeschränkt möglich ist.55

IAS 14 unterscheidet zwischen der primären und der sekundären Segmentierungsebene. Nach IAS 14.26 ist zunächst festzustellen, ob die Chancen und Risiken eines Unternehmens im Wesentlichen durch Produkte bzw. Dienstleistungen oder durch die geografischen Regionen der Unternehmenstätigkeit beeinflusst sind. Diese Geschäftsfelder oder Regionen bilden dann das primäre Berichterstattungsformat.56 Das jeweils andere Format ist konsequenterweise als sekundär zu klassifizieren. Im Rahmen der primären Segmentberichterstattung wird das Unternehmen somit in bestimmte Segmentierungsebenen eingeteilt „[…] aus der die dominierenden Chancen und Risiken für den Geschäftsverlauf resultieren“57.

Aufgrund der Tatsache, dass die interne Berichtsstruktur eines Unternehmens häufig auf Art und Herkunft der mit der Tätigkeit verbunden Chancen und Risiken aufgebaut ist, kann bei der Einteilung in primäre und sekundäre Berichtsformate i.d.R. auf diese Struktur zurückgegriffen werden.58 Sind Chancen und Risiken sowohl durch die Geschäftsfelder, als auch durch die Regionen bestimmt, in denen das Unternehmen tätig ist, bilden gem. IAS 14.27(a) die Geschäftsfelder das primäre und die Regionen das sekundäre Berichtsformat.59 Unterliegt die interne Berichtsstruktur weder der Einteilung in Geschäftsfelder noch geografischer Segmente, so obliegt es nach IAS 14.27(b) dem Management abzuwägen, was als primäres bzw. sekundäres Berichtsformat zu wählen ist.60

Der Grad der Offenlegung ist grundsätzlich von dem jeweiligen Berichterstattungsformat abhängig. Aufgrund der Tatsache, dass für den Investor das primäre Berichterstattungsformat von größerer Bedeutung für die Chancen und Risiken des künftigen Geschäftsverlaufs ist, sind hierfür umfangreichere Informationen zu publizieren als für das sekundäre Format.61

3.2.4 Anzugebende Segmente

Grundsätzlich besteht nach IAS 14.34 die Möglichkeit, zwei oder mehr intern dargestellte Segmente zu einem Segment zusammenzufassen, sofern diese im Wesentlichen ähnlich sind.62 Ein Segment ist dann berichtspflichtig, wenn es, ggf. nach vorheriger Zusammenfassung mehrerer Segmente (IAS 14.34), eine entscheidende Bedeutung für die wirtschaftliche Lage der gesamten Einheit hat.63 Dies bedeutet, dass ein Segment den Großteil seiner Erlöse aus den Verkäufen an externe Kunden erwirbt und darüber hinaus die in Abbildung 1 dargestellten Kriterien von IAS 14.35 und 14.37 erfüllt.64

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 1: Berichtspflichtige Segmente nach IAS 14. Quelle: Eigene. In Anlehnung an Buchholz, R.: Internationale Rechnungslegung, 2007, S. 211.

Vertikal integrierte Segmente, die nur einen geringen Anteil ihrer Leistungen mit externen Kunden erbringen65, gehören nach IAS 14 normalerweise nicht zu den berichtspflichtigen Segmenten. IAS 14.40 empfiehlt, verlangt jedoch nicht, über derartige Akti- Aktivitäten in gesonderten Segmenten zu berichten.66 Intern dargestellte aber für die externe Berichterstattung unwesentliche Segmente, welche den Größenschwellen von IAS 14.35 nicht entsprechen, können trotz ihrer Größe freiwillig als einzelnes berichtspflichtiges Segment ausgewiesen werden. Dies ist dann zu empfehlen, wenn das Segment für das Unternehmen eine besondere Bedeutung hat und zu erwarten ist, dass es kurzoder mittelfristig die zuvor aufgezeigten Größenkriterien überschreiten wird. Dar- über hinaus besteht das Wahlrecht, unwesentliche Segmente mit weiteren ihnen ähnlichen unwesentlichen Segmenten zusammen zu fassen. Werden die zuvor genannten

Optionen nicht wahrgenommen, so ist über die zugeordneten Posten in einem Sammelsegment zu berichten.67 IAS 14 enthält selbst keine direkte Empfehlung zur Begrenzung der zu bildenden Segmente.68 In der einschlägigen Literatur wird jedoch, aufgrund des zu erwartenden Informationsverlustes, übereinstimmend von einer zu detaillierten Segmentierung abgeraten. Es wird empfohlen, auf eine Abgrenzung von mehr als zehn Segmenten zu verzichten.69

3.2.5 Offenzulegende Segmentinformationen

Nach erfolgter Abgrenzung und Klärung der Publizitätspflicht einzelner Segmente, gilt es festzustellen, welche Informationen für das jeweilige Segment zu veröffentlichen sind. Grundsätzlich verlangt der IAS 14 keine Darstellung vollständiger Segmentbilanzen und GuV-Rechnungen, sondern differenziert bezüglich der offen zu legenden Informationen nach der Bedeutung der primären und sekundären Segmentierungsebene für die wirtschaftliche Lage des Unternehmens.70 Aufgrund der größeren Bedeutung des primären Berichtsformates für die Chancen und Risiken des Unternehmens, ist der Umfang der Offenlegung hierfür wesentlich höher als für das sekundäre Berichtsformat.71 In IAS 14.51-14.67 bzw. 14.68-14.72 sind die offen zu legenden Segmentdaten für das primäre bzw. sekundäre Berichtsformat geregelt. Diese haben in jedem Fall der in IAS 14.16 enthaltenen Definitionen und Abgrenzungen zu entsprechen.72 An dieser Stelle soll zudem darauf hingewiesen werden, dass IAS 14.49 die Unternehmen dazu ermutigt, im sekundären Berichtsformat ebenfalls die im primären Berichtsformat geforderten Segmentdaten zu publizieren. Abbildung 2 stellt abschließend die offen zu veröffentlichenden Segmentinformationen in Abhängigkeit des jeweiligen Berichtsformates dar:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 2: Offenzulegende Segmentinformationen nach IAS 14. Eigene Darstellung. Quelle: In Anlehnung an Kirsch, H.: IFRS 8, in PiR 2007b, S. 193 und Pellens, B./Gassen, J.: Internationale Rechnungslegung, 2006, S. 831.

3.2.6 Anzuwendende Bilanzierungsund Bewertungsmethoden

Nach IAS 14 sind bei der Ermittlung der notwendigen Segmentinformationen die gleichen Bilanzierungsund Bewertungsmethoden anzuwenden wie bei der Erstellung des übergeordneten Konzernabschlusses.73 Da sich die veröffentlichten Daten im Rahmen der Segmentberichterstattung auf andere Bestandteile des IFRS-Abschlusses beziehen, verlangt IAS 14.44, zur Generierung konsistenter Segmentinformationen, die bei der Aufstellung des Jahresabschluss angewandten Bilanzierungsund Bewertungsmethoden auch bei der Ableitung des Segmentberichts anzuwenden.74 Dieser vorgegebene Bilanzierungsrahmen ist jedoch durch besondere Regelungen zu ergänzen, die lediglich auf Ebene des jeweiligen Segments zur Anwendung kommen.75 Einzelnen Segmenten direkt zurechenbare Werte sind immer diesem Segment zuzuordnen; segmentübergreifende Positionen sind dagegen, bei Vorhandensein einer entsprechenden Schlüsselgröße, anteilsmäßig zu verteilen. IAS 14.47f. verlangt eine einheitliche Bilanzierung von Bestandsgrößen und korrespondierenden Stromgrößen. Liegen segmentübergreifende Transaktionen zwischen zwei oder mehreren Segmenten vor, so sind nach IAS 14.75 für deren Bewertung grundsätzlich die intern angewendeten Verrechnungspreise heranzuziehen.76

3.2.7 Überleitung auf den Konzernabschluss

Aufgrund definitorisch unterschiedlicher Vorschriften zwischen Jahresabschluss und Segmentbericht, sofern dieser bspw. kalkulatorische Größen enthält, stimmt die Summe aller Segmentdaten nicht mit den Summen des Konzernabschlusses überein.77 Die veröffentlichten Segmentdaten können intersegmentäre Transaktionen enthalten, welche jedoch auf Ebene des Konzernabschlusses zu eliminieren sind. Des Weiteren kann das Vorhandensein nicht berichtspflichtiger Segmente sowie nicht zurechenbarer Größen und abweichender Bewertungsvorschriften in der Summe zu Werten führen, die von denen des Konzernabschlusses abweichen.78 Um einen Zusammenhang zwischen beiden Größen herzustellen müssen gem. IAS 14.67 die ausgewiesenen Segmentdaten auf die ihnen entsprechenden aggregierten Daten im Konzernabschluss übergeleitet werden.79 Eine Überleitungspflicht besteht in jedem Fall für die folgenden Posten:80

(1) Segmenterlöse auf die Erlöse lt. GuV,
(2) Segmentergebnisse aus fortzuführender Geschäftstätigkeit/aufgegebenen Geschäftsbereichen auf eine vergleichbar abgegrenzte Ergebnisgröße oder das gesamte Periodenergebnis lt. GuV/das Ergebnis aus aufgegebenen Geschäftsbereichen,
(3) Segmentvermögen auf das Gesamtvermögen und
(4) Segmentschulden auf die Gesamtschulden.

Wie die praktische Umsetzung einer solchen Überleitungsrechnung auszusehen hat, wird von IAS 14 nicht näher geregelt. Es ist lediglich die gesonderte Auflistung der externen Erlöse zu erbringen, die keinem Segment als Segmentumsatz zugeordnet werden können. Um die Überleitungsrechnung in den Segmentbericht zu integrieren, erweitern Unternehmen diesen i.d.R. um zwei weitere Spalten „Überleitung“ und „Konzern“ und stellen so die Verknüpfung zwischen Segmentund Konzerndaten her.81

3.3 Der Segmentbericht nach IFRS 8 - “Operating Segments”

Mit der Verabschiedung des IFRS 8 unter dem Titel “Operating Segments“ vom 30.11.2006 werden die Vorschriften zur Segmentberichterstattung nach IAS/IFRS durch das IASB neu geregelt.82 Für die nach den IFRS bilanzierenden Unternehmen bedeutet diese Umstellung umfangreiche Änderungen im Rahmen der externen Segmentberichterstattung, da die bisherigen Regelungen nach IAS 14 durch den neuen Standard vollständig ersetzt werden.83

3.3.1 Anwendungsbereich

Die Regelungen zur Segmentberichterstattungspflicht nach IFRS 8 stimmen im Wesentlichen mit denen nach IAS 14 überein. IFRS 8.3 weist jedoch konkret darauf hin, dass dieser Standard sowohl verpflichtend auf den Konzern-, als auch auf den Einzelabschluss anzuwenden ist84, wenn die Eigenkapitalinstrumente oder Schuldtitel des Unternehmens an einem öffentlichen Markt gehandelt werden oder das Unternehmen der senaufsicht untersteht.85 Somit besteht für kapitalmarktorientierte Unternehmen die Verpflichtung, ihre Jahresabschlüsse nach dem 31.12.2008 um einen Segmentbericht nach IFRS 8 zu ergänzen.86 Wie nach den Regelungen des IAS 14, können auch Unternehmen, die nicht zur Veröffentlichung eines IFRS-Abschlusses verpflichtet sind, einen Segmentbericht aufstellen, sofern dieser die Regelungen von IFRS 8 erfüllt.87 Eine Anwendung vor dem 1.1.2009 ist grundsätzlich möglich. In diesem Fall hat das Unternehmen hierzu entsprechend im Jahresabschluss zu informieren.88 Im Jahr der Erstanwendung sind die Vorjahreswerte entsprechend anzupassen, sofern diese mit nicht übermäßigem Aufwand ermittelbar sind.89

3.3.2 Grundkonzeption des Management-Approach

Bislang forderte IAS 14 umfangreiche Segmentangaben auf der Grundlage des Risk-and- Reward-Approach. Durch die Verabschiedung von IFRS 8 erfolgt eine Neuorientierung hin zum Management-Approach90, welcher sich konsequent an der internen Organisationsstruktur und Berichtsinhalten des Unternehmens orientiert.91 In diesem Rahmen be- steht die Informationsbasis für die externe Segmentberichterstattung aus den Daten, die dem Management zur internen Steuerung und Segmentierung zur Verfügung stehen.92 Folglich wird nach IFRS 8 nicht zwischen zulässigen und unzulässigen Segmentierungsarten unterschieden, sondern vielmehr auf die Sinnhaftigkeit der intern zu Steuerungszwecken gewählten Segmentierung vertraut.93 Nach Meinung des IASB ermöglicht die Implementierung des Management-Approach dem Adressaten, das Unternehmen aus Sicht des Managements zu betrachten und seine Investitionsentscheidungen auf dieser Basis zu treffen.94

3.3.3 Abgrenzung operativer Segmente

Die Anwendung des Management-Approach macht die Abgrenzung der Segmente im Vergleich zu IAS 14 vergleichsweise einfach. Die Abgrenzung der Berichtssegmente hat hier streng nach der internen Berichtsstruktur zu erfolgen. IAS 14.9 verlangt dagegen die zweidimensionale Abgrenzung leistungsbezogener und geografischer Segmente.95 IFRS 8.5 kennzeichnet ein operatives Segment als Unternehmensbestandteil,

(a) der Geschäftsaktivitäten betreibt, in deren Rahmen sowohl interne, als auch externe Erträge und Aufwendungen erzielt werden können;
(b) dessen Ertragslage regelmäßig vom leitenden Entscheidungsträger (Chief Operating Decisions Maker) für die Zwecke der Entscheidungsfindung über die Allokation von Ressourcen auf das Segment und der Erfolgsmessung überprüft wird;
(c) für den separate Finanzinformationen zur Verfügung stehen.96

Grundsätzlich liegen der Identifikation von operativen Segmenten vier aufeinanderfolgende Schritte zu Grunde.97 In einem ersten Schritt gilt es, den so genannten leitenden Entscheidungsträger zu identifizieren.98 Als Zweites wird geklärt, ob der Unternehmensbestandteil im Rahmen seiner Geschäftsaktivitäten Erträge erzielen und Aufwendungen tätigen kann. Drittens wird geprüft, ob die Ertragslage regelmäßig von dem leitenden Entscheidungsträger als Grundlage für die Ressourcenallokation und Erfolgsmessung überprüft wird. Abschließend gilt es in einem vierten Schritt sicher zu stellen, dass für den entsprechenden Unternehmensteil separate Finanzinformationen zur Verfügung stehen.99

Die Kopplung der externen Segmentbildung an das interne Berichtswesen führt dazu, dass nach IFRS 8 sämtliche Segmentierungskriterien, die zur internen Steuerung verwendet werden, im Rahmen der externen Segmentberichterstattung angewandt werden können. Neben den unter IAS 14 vorgeschriebenen geografischen und Geschäftssegmenten sind somit auch Segmentierungen nach Sparten oder Konzernunternehmen möglich. Vertikal integrierte Segmente, die gem. IAS 14.39 nicht als eigenständiges Segment angesehen werden, würden unter IFRS 8 der Definition eines operativen Segments entsprechen und wären somit als eigenständiges Segment zu publizieren, „[…] wenn sie auch für Zwecke der internen Steuerung und Berichterstattung abgegrenzt werden“100.101

3.3.4 Berichtspflichtige Segmente

Nicht jedes Segment, dass nach den in Kapitel 3.3.3 genannten Kriterien ermittelt wird, stellt für sich betrachtet auch zwangsläufig ein berichtspflichtiges Segment dar. Grundsätzlich unterscheidet sich die Definition eines operativen Segments von der Definition nach IAS 14102. Dennoch besteht auch nach IFRS 8.12 die Möglichkeit operative Segmente zu größeren Einheiten zusammen zu fassen, wenn diese ähnliche wirtschaftliche Merkmale aufweisen, vollständig die in IFRS 8.12 genannten Aggregationskriterien erfüllen und darüber hinaus der allgemeinen Zielsetzung des Standards entsprechen.103

Die Zusammenfassung mehrerer Segmente führt nicht zwangsläufig zur Berichtspflicht dieser Einheit. Ein Geschäftssegment ist erst dann gesondert als berichtspflichtiges Segment auszuweisen, wenn es alternativ mindestens eines der drei ebenfalls unter IAS 14 gültigen Wesentlichkeitskriterien104, erfüllt.105 Durch den Segmentbericht soll das Unternehmen möglichst vollständig abgebildet werden, um einem verminderten Informationsgehalt vorzubeugen.106 Die Bildung einer zu geringen Zahl von Segmenten wird dadurch verhindert, dass auch nach IFRS 8 die separat ausgewiesenen Segmente mindestens 75% der Summe der externen Segmenterträge betragen müssen. Für Segmente, die gem. IFRS 8.13 als unwesentlich kategorisiert werden besteht nach wie vor die Möglichkeit des freiwilligen Ausweises, wenn dies für den Adressaten nützliche Informationen bringt. Darüber hinaus ist die Zusammenfassung mit anderen nicht berichtspflichtigen Segmenten (IFRS 8.12 und 8.14) oder der Ausweis „als nicht zugeordneter Überleitungsposten“107 in einem Sammelsegment (IFRS 8.16) vorzunehmen.108,109

Ähnlich wie nach IAS 14 wird empfohlen nicht mehr als zehn operative Segmente zu veröffentlichen. Bei mehr als zehn Segmenten rät IFRS 8.19 die tatsächliche Notwendigkeit zu überdenken, da nach den 10%-Abgrenzungskriterien bereits ein praktisches Limit erreicht ist. Mehr als zehn Segmente dürfen ausgewiesen werden, sofern sämtliche Kriterien zur Segmentabgrenzung ausgeschöpft werden und darüber hinaus hierzu die Notwendigkeit besteht.110

3.3.5 Veröffentlichungspflichtige Segmentangaben

Die Veröffentlichung von Informationen, mit denen der Abschlussadressat die finanziellen Auswirkungen der Unternehmenstätigkeit und das ökonomische Umfeld der Tä- tigkeit beurteilen kann, ist als Kerngedanke in IFRS 8.20 geregelt. Hierzu sind, neben allgemeinen Informationen zu den Segmentierungskriterien, den Arten von Produkten und Dienstleistungen auch Informationen über Segmenterfolg bzw. -vermögen und spezifischer Überleitungsrechnungen111 zu geben.112 Nach IFRS 8.23 wird die Angabe zumindest einer Ergebnisund Vermögensgröße verlangt. Da, verglichen mit IAS 14113, eine genaue Definition der zu veröffentlichenden Informationen fehlt, sind im Rahmen des Management-Approach unternehmensinterne Größen zu präsentieren, die dem Management bei der Entscheidungsfindung und Unternehmenssteuerung zu Verfügung stehen.114

Neben diesen bedingten Berichtsgrößen enthält IFRS 8.23 auch eine Liste von unbedingten Berichtsgrößen, die nur veröffentlichungspflichtig sind, wenn diese dem Management als Bestandteil der Erfolgsgröße präsentiert werden oder auf anderem Wege regelmäßig zur Verfügung stehen.115 Es sei jedoch angemerkt, dass es keine für alle Segmente einheitlich zu präsentierende Datenmenge gibt. Da die Segmentberichterstattung nach IFRS 8 auf die interne Berichtsstruktur abzielt, sind keine zusätzlichen Daten zu bestimmen, die nicht Teil der internen Berichtsstruktur sind.116 Somit ist auch keine der genannten Positionen zwingend anzugeben, wenn sie nicht intern berichtet wird.

Nach GRÜNBERGER sollten jedoch Unternehmen, die sich einem externen Rating zu unterziehen haben, die in IFRS 8.23 und 8.24 geforderten Angaben als verbindlich betrachten und nur in Ausnahmefällen auf die Veröffentlichung einzelner Posten verzichten. Das Fehlen mehrerer Posten könnte bei dem Adressaten den Eindruck eines manmangelnden internen Steuerungssystems entstehen lassen.117

3.3.6 Sonstige Angaben und Erläuterungspflichten

Damit ein Minimum an zwischenbetrieblicher Vergleichbarkeit sichergestellt werden kann, sind nach IFRS 8.31ff. zusätzliche segmentübergreifende Angabepflichten (entitywide disclosures) zu machen.118 Unabhängig von der internen Organisationsstruktur, sind nach IFRS 8.32-8.34 ergänzende nicht-segmentspezifische, leistungsbezogene, regionale und kundenspezifische Angaben119 zu veröffentlichen, die sich auf die übergeordnete Unternehmensebene beziehen. Diese Informationen sollen dem Adressaten „[…] einen standardisierten Zugang zu segmentspezifischen Daten […]“120 ermöglichen.121 Die Veröffentlichung ist selbst dann vorzunehmen, wenn sämtliche Geschäftsaktivitäten lediglich einem einzigen Segment zuzuordnen sind (Einsegmentunternehmen)122. Diese Veröffentlichung kann jedoch unterbleiben, falls bereits die interne Organisationsstruktur nach Regionen bzw. Tätigkeitsfeldern aufgebaut ist und die Informationen zuvor im Rahmen des eigentlichen Segmentberichts ausgewiesen wurden.123 Die Verpflichtung, diese Daten offen zu legen, besteht grundsätzlich unabhängig davon, ob diese dem leitenden Entscheidungsträger regelmäßig berichtet werden bzw. zu Steuerungszwecken zur Verfügung stehen oder nicht.124 An dieser Stelle erfährt die konsequente Anwendung des Management-Approach eine doppelte Durchbrechung. Zum einen besteht aus der Verpflichtung, die o.g. Daten offen zu legen, unter Umständen eine Berichtspflicht für Informationen, die nicht zwangsläufig für interne Steuerungsund Berichtszwecke erstellt wurden. Zum anderen sind für die Ermittlung dieser Daten die Bilanzierungsund Bewertungsmethoden125 anzuwenden, die zur Erstellung des übergeordneten Konzernabschluss angewendet werden.126

Neben den entity-wide disclosures sind darüber hinaus weitere allgemeine Erläuterungen zu veröffentlichen. Diese so genannten general information sollen die Berichterstattung auf Basis der internen Organisationsstruktur verdeutlichen und somit den Hintergrund des Management-Approach aufzeigen.127

3.3.7 Anzuwendende Bilanzierungsund Bewertungsmethoden

Eine wesentliche Änderung gegenüber IAS 14 ergibt sich durch die Anwendung des Management-Approach zukünftig dadurch, dass die im Rahmen des internen Reportings angewandten Bilanzierungsund Bewertungsvorschriften auch der externen Segmentberichterstattung zu Grunde liegen.128 Die bei der Ermittlung der internen Segmentdaten eingesetzten Bilanzierungsund Bewertungsmethoden können jedoch von denen zur Erstellung des Konzernabschluss abweichen. Werden im Rahmen der internen Steuerung verschiedene Bilanzierungsund Bewertungsmethoden angewandt, so obliegt es der Einschätzung des Managements zu entscheiden, welche Methode am ehesten den im Konzernabschluss verwendeten Grundsätzen entspricht und somit für die externe Berichterstattung maßgeblich ist.129 Es sei jedoch angemerkt, dass abweichend hierzu bei unternehmensbezogenen Angaben nach IFRS 8.32-8.34130 die Daten in Übereinstimmung mit den Bilanzierungsund Bewertungsregeln des übergeordneten Konzernabschlusses zu ermitteln sind.131

3.3.8 Überleitung auf den Konzernabschluss

Die innerhalb des Segmentberichts publizierten Informationen sind auf den konsolidierten Jahresabschluss überzuleiten. Im Rahmen einer Überleitungsrechnung sind hierzu die Erträge, das Periodenergebnis, das Vermögen und die Schulden sowie weitere wesentliche Segmentdaten auf die entsprechenden Werte im Jahresabschluss überzuleiten und darüber hinaus zu erläutern.132 Die Überleitungsrechnung hilft dem Adressaten die Auswirkungen aus der Verwendung von internen Bewertungsgrundsätzen133 zu verstehen und transparent zu machen.134

3.4 Gegenüberstellung von Management-Approach und Risk-and- Reward-Approach

3.4.1 Bewertung des Management-Approach

Als erster großer Vorteil des Management-Approach lässt sich der relativ geringe Mehraufwand zur Erstellung und Prüfung des Segmentberichts nennen, da generell nur Informationen publiziert werden, die bereits zu Zwecken der internen Steuerung vorliegen.135 Die Verwendung von internen Daten ermöglicht es zudem, den Abschlussadressaten in die Lage der Geschäftsleitung zu versetzen und zu verstehen, wie das Unternehmen gesteuert wird. Der Management-Approach liefert somit einen sachdienlichen Beitrag bei der Entscheidungsfindung des Adressaten, da dieser seine (Investitions-) Entscheidungen „through the eyes of management136 treffen kann.137 Darüber hinaus ist die festzulegende Segmentstruktur weniger subjektiv als nach IAS 14.138 Das IASB be- tont zudem, dass Segmentberichte, die dem Management-Approach folgen, tendenziell eine höhere Anzahl von Segmenten, mehr Informationen und zudem verschiedene Maße des Segmenterfolgs enthalten.139 Neben einer erhöhten Segmentpublizität zeigen Erfahrungen mit SFAS 131140 durchaus positive Auswirkungen, bezogen auf eine verbesserte

Transparenz bei der Segmentberichterstattung. Im Ergebnis kann dies einen Beitrag zur Harmonisierung von internen und externen Rechnungswesen leisten.141

Den genannten Vorteilen stehen diverse Nachteile gegenüber. Durch die Verwendung von internen Strukturen in der externen Berichterstattung kann die zwischenbetriebliche Vergleichbarkeit eingeschränkt werden, da möglicherweise bei verschiedenen Unternehmen für ein und dieselbe Tätigkeit die Daten unterschiedlich erhoben werden.142 Weil nur die intern verwendeten Informationen publiziert werden, hängen die Qualität und das Informationspotenzial der Segmentberichterstattung direkt von der Qualität des internen Berichtswesens ab. Durch die Veröffentlichung von internen Informationen sind unter Umständen Wettbewerbsnachteile, aber auch Probleme mit Kunden143, Lieferanten, Beschäftigten oder anderen Interessensgruppen denkbar. Will das Unternehmen die Publikation brisanter interner Daten vermeiden, ist es vorstellbar, das interne Berichtswesen komplett umzustellen, um nicht der Veröffentlichungspflicht brisanter Daten zu unterliegen. Die Einführung von IFRS 8 führt somit zu unerwünschten Gestaltungsmöglichkeiten144, da die interne Steuerung so angepasst werden muss, damit aus Sicht des Managements optimale Publizitätswirkungen erzielt werden können. Eine solche Bilanzpolitik würde zwangsläufig die Frage der Entscheidungsnützlichkeit aufwerfen.145 Der größte Nachteil des Management-Approach besteht demnach in der Tatsache, dass dieser Ansatz nicht zwangsläufig die Chancen und Risiken der Unternehmensaktivität widerspiegelt. Es ist bspw. denkbar, dass das interne Reporting auf historischen Gegebenheiten basiert und neuere Entwicklungen nicht hinreichend berücksichtigt werden bzw. das Reporting grundsätzlich von schlechter Qualität ist.146 Zudem zeigen Kapitalmarktstudien, dass Analysten besonders auf Ergebnisgrößen achten. Aus diesem Grunde ist die Abkehr des IFRS 8 von einer Definition des Segmentergebnisses, wie es unter IAS 14 üblich ist, ein Schritt in die falsche Richtung.147

3.4.2 Bewertung des Risk-and-Reward-Approach

Die Tatsache, dass sich die Segmente nach dem Risk-and-Reward-Approach aus den Aktivitäten eines Unternehmens ergeben, die das gleiche Risikoprofil aufweisen, führt dazu, dass sich in jedem Fall ein korrektes Bild der Unternehmensspezifischen Aktivitäten hinsichtlich der Klassifizierung von Chancen und Risiken ergibt. Auch wenn sich für verschiedene Unternehmen grundsätzlich das Chancenund Risikoprofil unterschiedlich darstellt, führt die Anwendung dieses Ansatzes, unter der Annahme, dass zwei Unternehmen in den gleichen Märkten operieren, zu einer besseren zwischenbetrieblichen Vergleichbarkeit, als dies der Management-Approach bieten kann.148 Zudem wird durch die nach IAS 14 veröffentlichten Detailinformationen das potenzielle Informationsdefizit des konsolidierten Jahresabschluss, beim Fehlen einer Segmentberichterstattung, weitgehend ausgeglichen.149

Als Nachteil des Risk-and-Reward-Approach lässt sich anbringen, dass es sich bei diesem Ansatz um eine relativ subjektive Segmentierung handelt. Diese ist unter Umständen schwer nachvollziehbar und überprüfbar. Hierdurch wird der o.g. Vorteil der besseren zwischenbetrieblichen Vergleichbarkeit wieder etwas eingeschränkt. Hohe Anpassung- bzw. Umstellungskosten können bei der Erstellung des Segmentberichts dann entstehen, wenn die extern veröffentlichte Chancenund Risikostruktur nicht dem Profil des internen Reportings entspricht.150

3.5 Grenzen der Segmentberichterstattung

Da die Ausgestaltung des Segmentberichtes nach IFRS hinsichtlich seiner Breite und Tiefe nicht geregelt ist, bestehen dahingehend keinerlei Grenzen bei dessen Ableitung. In der einschlägigen Literatur lassen sich jedoch vor allem folgende fünf Argumente finden, die gegen eine zu breite Segmentberichterstattung sprechen:151

- Schädigung der Wettbewerbsposition bei zu tiefem Einblick in die unternehmensinternen Strukturen und Entscheidungsinformation;
- Verwirrung des Adressaten aufgrund unterschiedlicher Anwendung von Bilanzierungs- und Bewertungswahlrechten im internen und externen Rechnungswesen, die zu Abweichungen bei Ergebnis und diversen Bestandsposten führen können;
- Information Overload innerhalb des Konzernabschlusses für Anteilseigner, die nicht Anteile an einem bestimmten Segment, sondern am Gesamtunternehmen halten (fehlende Relevanz);
-Unternehmensinterne Segmentabgrenzung ist subjektiv und erschwert die überbetriebliche Vergleichbarkeit;
- Hohe Kosten bei Anwendung des Risk-and-Reward-Approach, da unternehmensinterne Informationen an die Vorschriften der externen Rechnungslegung angepasst werden müssen.

Neben der Subjektivität der internen Abgrenzung, kann diese darüber hinaus zu einer Behinderung der Konvergenz im Rechnungswesen führen, wenn die Abgrenzung der Segmente nicht in allen Punkten mit den Rechnungslegungsvorschriften, die zur Aufstellung des Konzernabschlusses angewandt werden, übereinstimmt. Im Extremfall bedeutet dies, dass verschiedene Konzernunternehmen unterschiedliche Teilergebnisse in ihren Berichten verwenden dürfen, solange diese ein Bestandteil der internen Berichterstattung sind. Für MELCHER ist das insbesondere deswegen fragwürdig, „[…] da so in den einzelnen Teilergebnissen unterschiedliche Inhalte konsolidiert werden können“152.

Grenzen in der Aussagekraft des Segmentberichts entstehen dort, wo durch eine beabsichtigte oder zufällige Definition der Segmente gegenläufige Trends verdeckt werden.153

4 Segmentbezogene Jahresabschlussanalyse

4.1 Grundlagen der segmentbezogenen Jahresabschlussanalyse

Das Ziel der Jahresabschlussanalyse besteht in der Gewinnung von detaillierten Erkenntnissen zur Fundierung von Handlungsentscheidungen.154 Dies gilt ebenso für die Segmentanalyse, die jedoch auf Grundlage einer disaggregierten Datenbasis genauere Aussagen ermöglicht.155 Die segmentbezogene Analyse des Jahresabschlusses stellt somit einen wichtigen Baustein im Rahmen der Jahresabschlussanalyse dar, die dem externen Analytiker einen tiefen Einblick und ein besseres Verständnis für die operative Entwicklung der Geschäftsfelder und ihren Beitrag zur Entwicklung der Vermögens-, Finanz-, und Ertragslage des Unternehmens ermöglicht. Dennoch gehört die segmentbezogene Analyse eher zu den vernachlässigten Bereichen der Jahresabschlussanalyse, deren traditioneller Schwerpunkt in der Auswertung der aggregierten Konzernbilanz und -GuV liegt. Allerdings besitzt die Analyse auf Basis einzelner Segmente den entscheidenden Vorteil, dass gegenläufige Entwicklungen in verschiedenen Segmenten identifiziert und zum Teil kompensiert werden können, wodurch sich die Aussagekraft und Prognosetauglichkeit der im Rahmen der externen Analyse ermittelten Kennzahlen erhöhen lässt.

[...]


1 Siehe hierzu F.12 des IASC-Rahmenkonzeptes.

2 Vgl. Hütten, Ch./Fink, Ch.: Segmentberichterstattung, 2008, S. 2142f.

3 Kirsch, H.: Rechnungslegung, 2008, S. V.

4 Vgl. hierzu die Ausführungen von Fink, Ch./Philipp, U.: Paradigmenwechsel, in: DB 2007a.

5 Vgl. Lopatta, K.: IFRS und Controlling, 2008, S. 407.

6 Zur Bedeutung und Rolle des IFRS-Segmentberichts im Rahmen der Unternehmenssteuerung und der Konvergenz von interner und externer Rechnungslegung siehe bitte weiterführend: Lopatta, K.: IFRS und Controlling, 2008g, Stute, A.: Konvergenz, 2007, Wagenhofer, A.: Konvergenz, in: BFuP 2008 und Melcher, W.: Konvergenz, 2002.

7 In der Literatur werden auch die Begriffe Segmentpublizität, Segment-Rechnung, Bereichsrechnungslegung, Rechnungslegung des Geschäftsbereichs oder spartenbezogene Rechnungslegung synonym verwendet.

8 Scherrer, G.: Konzernrechnungslegung, 2007, S.507.

9 Peemöller, V. H.: Bilanzpolitik, 2001, S.381.

10 Alvarez, M.: Segmentanalyse, 2004, S. 1.

11 Vgl. Pellens, B./Gassen, J.: Internationale Rechnungslegung, 2006, S. 819.

12 Hierbei handelt es sich lediglich um eine Aufzählung denkbarer Segmentierungskriterien. Je nach zu Grunde liegendem Rechnungslegungssystem sind nur bestimmte von den genannten anwendbar.

13 Vgl. Heuser, P. J. et al.: IFRS-Handbuch, 2007, S. 713.

14 Vgl. hierzu bspw. Merck KGaA, Konzernabschlüsse 2005 und 2006.

15 Vgl. hierzu im Folgenden Kapitel 3.2.5 und 3.3.5.

16 Zu den Abschlussadressaten gehören derzeitige und potenzielle Investoren, Arbeitnehmer, Kreditgeber, Lieferanten und weitere Kreditoren, Kunden, Regierungen sowie deren Institutionen und die Öffentlichkeit.

17 Vgl. hierzu bspw. Pellens, B.: Internationale Rechnungslegung, 2008, S. 877.

18 Vgl. hierzu u.a. Schneider, K./ Hauer, G.: IFRS, 2008, S. 207, Hinz, M.: Rechnungslegung, 2005, S.193 oder Prangenberg, A./Müller, M.: Konzernabschluss, 2006, S. 140.

19 Vgl. Ruhnke, K.: Rechnungslegung, 2005, S.652.

20 Vgl. Buchholz, R.: Internationale Rechnungslegung, 2007, S. 209.

21 Vgl. hierzu bspw. Heuser, P. J. et al.: IFRS-Handbuch, 2007, S. 712f. oder Peemöller, V. H.: Bilanzpolitik, 2001, S.381f.

22 Vgl. hierzu bspw. Ruhnke, K.: Rechnungslegung, 2005, S.652.

23 Vgl. Schneider, K./ Hauer, G.: IFRS, 2008, S. 207.

24 Ulbrich, P. R.: IAS 14, 2006, S. 15.

25 Vgl. hierzu Prangenberg, A./Müller, M.: Konzernabschluss, 2006, S. 140, Ulbrich, P. R.: IAS 14, 2006,

S. 15 oder Alvarez, M.: Segmentanalyse, 2004, S. 2.

26 Vgl. Gräfer, H.: Bilanzanalyse, 2008, S. 156.

27 Hinz, M.: Rechnungslegung, 2005, S. 209.

28 Nach IAS 14 sind die grundsätzlichen Aufgaben der Segmentberichterstattung darin zu sehen, „[…] den Abschlussadressaten zu helfen (a) die bisherige Ertragskraft des Unternehmens besser zu verstehen; (b) die Risiken und Erträge des Unternehmens besser einzuschätzen; und (c) das gesamte Unternehmen sachgerechter beurteilen zu können.“ (vgl. IAS 14 Zielsetzung)

29 Vgl. hierzu bspw. Grünberger, D.: IFRS, 2008, S. 333.

30 Vgl. Stelzmüller, G.: Segmentberichterstattung, 2007, S. 199.

31 Vgl. IFRS 8.35 und .37

32 Vgl. Grünberger, D.: IFRS, 2008, S. 333.

33 Ein Überblick über die grundsätzlichen Unterschiede ist Anhang 1 zu entnehmen.

34 Pellens/Gassen bezeichnen dieses als den Prozess des „Going Public“. Vgl. hierzu Pellens, B./Gassen, J.: Internationale Rechnungslegung, 2006, S.381f.

35 Vgl. IAS 14.1 und IAS 14.3.

36 Vgl. Petersen, K. et al.: IFRS-Praxishandbuch, 2008, S. 522.

37 Vgl. IAS 14.4.

38 Vgl. IAS 14.5.

39 Vgl. Pellens, B./Gassen, J.: Internationale Rechnungslegung, 2006, S. 820.

40 Als weitere Bezeichnungen lassen sich in der einschlägigen Literatur u.a. modifizierter Management Approach, Soft Management Approach, Safety Net oder Risk-and-Reward-Approach finden. (Vgl. hierzu stellv. Peskes, M.: Segmentierung, 2004, S. 435ff.) Letztere Bezeichnung liegt der vorliegenden Arbeit zu Grunde, da auch ein Großteil der gesichteten Literatur diesen verwendet.

41 Vgl. Ulbrich, P. R.: IAS 14, 2006, S. 18.

42 Wagenhofer, A.: Rechnungslegungsstandards, 2005, S.471.

43 Ebeling, M.: Segmentberichterstattung, 2005, S. 17.

44 Vgl. Wiederhold, P.: Corporate Governance, 2008, S. 50.

45 Vgl. Scherrer, G.: Konzernrechnungslegung, 2007, S. 506.

46 Vgl. Nardmann, H.: Segmentberichterstattung, in: BB 2003, S. 1947f.

47 Nach dem Management-Approach ist es gestattet jede Segmentierung extern zu berichten, solange diese der internen Berichtsstruktur folgt. Siehe hierzu Kapitel 3.3.2

48 Vgl. Wagenhofer, A.: Rechnungslegungsstandards, 2005, S. 471.

49 IAS 14.9

50 Nach IAS 14.9 sind Art der Leistungen, der Produktionsprozess, der Kundenkreis, die Vertriebsart und die Art des Umfeldes als Kriterien bei der Bestimmung der Geschäftssegmente zu berücksichtigen. Vgl. hierzu auch Wagenhofer, A.: Rechnungslegungsstandards, 2005, S. 472.

51 IAS 14.9

52 Nach IAS 14.9 sind die Gleichartigkeit der wirtschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen, die Beziehungen zwischen Tätigkeiten in den verschiedenen Regionen , die Nähe der Tätigkeiten, spezielle, territoriale Risiken, Devisenbestimmungen und Währungsrisiken für die Bestimmung geografischer Segmente zu berücksichtigen. Bei der geografischen Segmentierung ist es somit entscheidend woher die wesentlichen Risiken stammen. Vgl. hierzu Wagenhofer, A.: Rechnungslegungsstandards, 2005, S. 473.

53 Siehe hierzu Kapitel 3.2.2.

54 Vgl. Wagenhofer, A.: Rechnungslegungsstandards, 2005, S. 473.

55 Vgl. Küting, K./Pilhofer, J.: Segmentberichterstattung, in: DStR 1999, S. 605f. und Orth, Ch.: Segmentberichterstattung, 2004, S. 32.

56 Vgl. hierzu bspw. IAS 14.26, Hinz 2005 - Rechnungslegung nach IFRS, S. 194 oder Wagenhofer, A.: Rechnungslegungsstandards, 2005, S.473.

57 Kirsch, H.: Jahresabschlussanalyse, 2007a, S. 191.

58 Vgl. Hinz, M.: Rechnungslegung, 2005, S. 195.

59 Vgl. IAS 14.27

60 Vgl. IAS 14.27(b) und bspw. Alvarez, M.: Segmentanalyse, 2004, S. 89 oder Hinz, M.: Rechnungslegung, 2005, S. 196.

61 Vgl. hierzu bspw. Kirsch, H.: Jahresabschlussanalyse, 2007a, S. 191ff.

62 Die wesentliche Ähnlichkeit liegt vor, wenn die Segmente eine ähnliche langfristige Entwicklung aufweisen und alle Kriterien des Kataloges in IAS 14.9 erfüllen.

63 Vgl. Alvarez, M.: Segmentanalyse, 2004, S. 96.

64 Vgl. IAS 14.35 und .37.

65 Mehr als 50% der Erlöse werden mit internen Kunden abgewickelt.

66 Vgl. hierzu IAS 14.39/.40 und Winnefeld, R.: Bilanz-Handbuch, 2006, S. 2353f.

67 Vgl. hierzu IAS 14.36, Winnefeld, R.: Bilanz-Handbuch, 2006, S.2354 und Ulbrich, P. R.: IAS 14, 2006, S. 111f.

68 Vgl. Orth, Ch.: Segmentberichterstattung, 2004, S. 42.

69 Vgl. stellv. Ordelheide, D./Stubenrath, M.: Segmentberichterstattung, 2000, S. 775.

70 Vgl. hierzu Hahn, K.: Segmentberichterstattung, 2006, S. 24f. und Haller, A.: Segmentberichterstattung, 2000, S. 776f.

71 Vgl. Pellens, B./Gassen, J.: Internationale Rechnungslegung, 2006, S. 826ff.

72 Vgl. Ulbrich, P. R.: IAS 14, 2006, S. 127.

73 Vgl. Alvarez, M.: Segmentberichterstattung, in: DB 2002, S.2060 und IAS 14.44.

74 Vgl. Kirsch, H.: Jahresabschlussanalyse, 2007a, S. 193.

75 Vgl. hierzu Nardmann, H.: Segmentberichterstattung, in: BB 2003, S. 1949 oder Kajüter, P./Barth, D.: Fallstudie, in: KoR 2007a, S. 112.

76 Vgl. Ulbrich, P. R.: IAS 14, 2006, S.121ff.

77 Vgl. Hahn, K.: Segmentberichterstattung, 2006, S. 23.

78 Vgl. Ulbrich, P. R.: IAS 14, 2006, S. 139f.

79 Vgl. hierzu Bohl, W./Bartels, P.: IFRS-Handbuch, 2006, S. 552, Heyd, R.: Rechnungslegung, 2003, S. 536 und Winnefeld, R.: Bilanz-Handbuch, 2006, S. 2358.

80 Vgl. IAS 14.67.

81 Vgl. Bohl, W./Bartels, P.: IFRS-Handbuch, 2006, S. 553.

82 Vgl. hierzu bspw. Kirsch, H.: Jahresabschlussanalyse, 2007a, S. 202.

83 Vgl. IFRS 8.37.

84 IAS 14 unterscheidet hier nicht explizit zwischen Einzelund Konzernabschluss.

85 Vgl. Petersen, K. et al.: IFRS-Praxishandbuch, 2008, S. 532, Zülch, H./Burghardt, S.: Operating Segments, in PiR 2007, S. 21 und Zingel, H.: IFRS Arbeitsbuch, 2008, S. 222.

86 Vgl. Kajüter, P./Barth, D.: Segmentberichterstattung, in: BB 2007b, S.

87 Sind die Anforderungen des IFRS 8 nicht erfüllt, so darf das publizierende Unternehmen die Offenlegung nicht als Segmentberichterstattung bezeichnen. Vgl. hierzu auch Zingel, H.: IFRS Arbeitsbuch, 2008, S. 222.

88 Vgl. IAS 8.35.

89 Vgl. IAS 8.36.

90 Der Management-Approach ist bereits vorher im Framework der IFRS (F.11) verankert.

91 Vgl. Alvarez, M./Büttner, M.: ED 8 Operating Segments, in: KoR 2006, S. 307.

92 Vgl. hierzu u.a. Kajüter, P./Barth, D.: Fallstudie, in: KoR 2007a, S. und Kajüter, P./Barth, D.: Segmentberichterstattung, in: BB 2007b, S.

93 Vgl. Hütten, Ch./Fink, Ch.: Segmentberichterstattung, 2008, S. 2146.

94 Vgl. Trapp, R./Wolz, M.:IFRS 8, in: IRZ 2008, S. 85.

95 Vgl. Fink, Ch./Philipp, U.: Paradigmenwechsel, in: DB 2007a, S. 98 und Fink, Ch./Ulbrich, P.: IFRS 8 aus Sicht der Gestaltungspraxis, in: PiR 2007b, S. 32.

96 Vgl. Beine, F./Nardmann, H.: Segmentberichterstattung, 2008, S.983.

97 Für die grafische Darstellung des Prozesses siehe Anhang 2.

98 Hierbei handelt es sich um eine Funktion (bspw. Mitglieder der Geschäftsführung), nicht um eine Person mit einem bestimmten Titel. Diese Funktion besteht in der Zuteilung von Ressourcen auf die Segmente und der Erfolgsmessung.

99 Vgl. hierzu ausführlich den Ausführungen von Ernst & Young: Praktische Hinweise, im Internet: http://www.ey.com/Global/assets.nsf/Germany/Broschuere_Praktische_Hinweise_IFRS8_2007/$file/Prakt ische%20Hinweise%20IFRS8_2007.pdf, Abfrage vom 03.08.2008, S. 8ff.

100 Hütten, Ch./Fink, Ch.: Segmentberichterstattung, 2008, S. 2150.

101 Vgl. hierzu Alvarez, M./Büttner, M.: ED 8 Operating Segments, in: KoR 2006, S. 309f. Trapp, R./Wolz, M.:IFRS 8, in: IRZ 2008, S. 87.

102 Vgl. hierzu Kapitel 3.2.3 und Kapitel 3.3.3.

103 Vgl. Hütten, Ch./Fink, Ch.: Segmentberichterstattung, 2008, S. 2150f.

104 Sieh hierzu Kapitel 3.2.4. und IFRS 8.13

105 Vgl. hierzu stellv. Fink, Ch./Ulbrich, P.: Verabschiedung IFRS 8, in: KoR 2007c, S. 1.

106 Vgl. Grünberger, D.: IFRS, 2008, S. 336

107 Hütten, Ch./Fink, Ch.: Segmentberichterstattung, 2008, S. 2153.

108 Vgl. hierzu bspw. Casey, A.: IFRS 8, in: IRZ 2007, S. 327, Baetge, J./Haenelt, T.: Kritische Würdigung IFRS 8, in: IRZ 2008, S. 45 und Hütten, Ch./Fink, Ch.: Segmentberichterstattung, S. 2150ff.

109 Vgl. hierzu auch Anhang 3.

110 Vgl. Casey, A.: IFRS 8, in: IRZ 2007, S. 327.

111 Siehe hierzu Kapitel 3.3.8

112 Vgl. Trapp, R./Wolz, M.:IFRS 8, in: IRZ 2008, S. 88.

113 Für Informationen zu Veröffentlichungspflichten unter IAS 14 siehe Kapitel 3.2.5

114 Vgl. Fink, Ch./Ulbrich, P.: ED 8, in: KoR 2006, S. 237f.

115 Eine Liste dieser bedingten Berichtsgrößen ist Anhang 4 zu enthemen.

116 Trapp, R./Wolz, M.:IFRS 8, in: IRZ 2008, S. 88f.

117 Vgl. Grünberger, D.: IFRS, 2008, S. 339.

118 Vgl. Lüdenbach, N./Hoffmann, W.-D.: Haufe IFRS-Kommentar, 2008, S. 2172.

119 Eine Auflistung der zu veröffentlichen Daten ist in Anhang 5 zu finden.

120 Fink, Ch./Philipp, U.: Paradigmenwechsel, in: DB 2007a, S. 984.

121 Vgl. Fink, Ch./Ulbrich, P.: Verabschiedung IFRS 8, in: KoR 2007c, S. 4.

122 Vgl. Kirsch, H.: Rechnungslegung, 2008, S. 363f.

123 Vgl. Alvarez, M./Büttner, M.: ED 8 Operating Segments, in: KoR 2006, S. 316 und Fink, Ch./Philipp, U.: Paradigmenwechsel, in: DB 2007a, S.984f.

124 Vgl. Lüdenbach, N./Hoffmann, W.-D.: Haufe IFRS-Kommentar, 2008, S. 2172.

125 Zu den unter IFRS 8 anzuwendenden Bilanzierungsund Bewertungsmethoden siehe Kapitel 3.3.7.

126 Vgl. Lüdenbach, N./Hoffmann, W.-D.: Haufe IFRS-Kommentar, 2008, S. 2172.

127 Auf eine detaillierte Darstellung der zu veröffentlichen Informationen soll an dieser Stelle verzichtet werden. Vgl. hierzu jedoch Alvarez, M./Büttner, M.: ED 8 Operating Segments, in: KoR 2006, S. 316ff. 128 Vgl. Casey, A.: IFRS 8, in: IRZ 2007, S. 326.

129 Vgl. Hierzu stellv. Alvarez, M./Büttner, M.: ED 8 Operating Segments, in: KoR 2006, S. 312f. und Zülch, H./Burghardt, S.: Operating Segments, in PiR 2007, S. 22.

130 Siehe hierzu Kapitel 3.3.6

131 Vgl. Fink, Ch./Philipp, U.: Paradigmenwechsel, in: DB 2007a, S.985.

132 Vgl. Kajüter, P./Barth, D.: Segmentberichterstattung, in: BB 2007b, S. 432.

133 Dies bezieht sich bspw. auf die interne Verwendung kalkulatorischer Größen oder inflationsbereinigter Werte.

134 Vgl. Baetge, J./Haenelt, T.: Kritische Würdigung IFRS 8, in: IRZ 2008, S. 46.

135 Vgl. Hierzu im Folgenden auch Hütten, Ch./Fink, Ch.: Segmentberichterstattung, 2008, S. 2143.

136 Zülch, H./Burghardt, S.: Operating Segments, in PiR 2007, S. 21.

137 Vgl. hierzu insb. Bieg, H. et al.: Handbuch der Rechnungslegung, 2006, S. 379 und Nardmann, H.: Segmentberichterstattung, 2002, S. 33f.

138 Vgl. Zülch, H./Burghardt, S.: Operating Segments, in PiR 2007, S.21.

139 Vgl. Beine, F./Nardmann, H.: Segmentberichterstattung, 2008, S. 980f.

140 SFAS 131 ist das US-amerikanische Pendant zu IFRS 8. Die Regelungen des SFAS 131 wurden bis auf wenige Ausnahmen vollständig in IFRS 8 übernommen.

141 Vgl. Pelger, Ch.: Management Approach, in: IRZ 2008,S. 428.

142 Vgl. Pelger, Ch.: Management Approach, in: IRZ 2008, S.426.

143 Kunden können bspw. hohe Gewinnmargen erkennen und versuchen diese bei späteren Verhandlungen durchzusetzen.

144 Vgl. Trapp, R./Wolz, M.:IFRS 8, in: IRZ 2008, S. 87.

145 Vgl. Pelger, Ch.: Management Approach, in: IRZ 2008, S. 426.

146 Vgl. hierzu insb. Bieg, H. et al.: Handbuch der Rechnungslegung, 2006, S.379f. und Heyd, R.: Rechnungslegung, 2003, S. 533f.

147 Vgl. Heyd, R.: IFRS-Management, 2007, S. 220.

148 Vgl. Bieg, H. et al.: Handbuch der Rechnungslegung, 2006, S. 380.

149 Vgl. Brüggemann, B.: Anhang, 2007, S.250.

150 Vgl. Bieg, H. et al.: Handbuch der Rechnungslegung, 2006, S. 380f.

151 Vgl. hierzu stellv. Scherrer, G.: Konzernrechnungslegung, 2007, S.504f.

152 Vgl. Melcher, W.: Konvergenz, 2002, S. 52.

153 Vgl. Melcher, W.: Konvergenz, 2002, S. 51.ff

154 Vgl. Hachmeister, D./Ballwieser, W., Internationale Abschlußanalyse, 2000, S.577.

155 Vgl. Alvarez, M.: Segmentanalyse, 2004, S. 360.

Ende der Leseprobe aus 111 Seiten

Details

Titel
Informationspotenzial der Segmentberichterstattung nach IFRS am Beispiel der europäischen Automobilindustrie
Hochschule
Carl von Ossietzky Universität Oldenburg
Note
1,7
Autor
Jahr
2008
Seiten
111
Katalognummer
V120679
ISBN (eBook)
9783640242825
ISBN (Buch)
9783640246236
Dateigröße
3059 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Informationspotenzial, Segmentberichterstattung, IFRS, Beispiel, Automobilindustrie
Arbeit zitieren
Stefan Hadeler (Autor:in), 2008, Informationspotenzial der Segmentberichterstattung nach IFRS am Beispiel der europäischen Automobilindustrie, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/120679

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