Das nationalsozialistische Kleinsiedlungsprogramm

Ein propagiertes Ideal im Kontext kriegswirtschaftlicher Restriktionen und der Nachrangigkeit von Wohnungspolitik


Hausarbeit (Hauptseminar), 2006

26 Seiten, Note: 1,0


Leseprobe


Inhaltliche

I. Einleitung

II. Das Reichsprogramm des Brüningschen Präsidialkabinetts zur Errichtung der vorstädtischen Kleinsiedlung

III. Das Kleinsiedlungsprogramm der Nationalsozialisten
III.I. Anknüpfen an überkommene Strukturen
III.II. Ideologische Penetration und parteipolitische Aufladung des Kleinsiedlungsgedankens
III.II.I. Der Dualismus zwischen RAM und DAF
III.II.II. Das „Deutsche Siedlungswerk“
III.II.III. Das Reichsheimstättenamt
III.III. Zurückbleiben hinter den Erwartungen I: Der quantitative Aspekt des Kleinsiedlungsprogramms
III.III.I. Selbstverordnete strukturelle Hindernisse
III.III.II. Kriegwirtschaftliche Prioritäten der Ressourcenvergabe
III.IV. Zurückbleiben hinter den Erwartungen II: Der qualitative Aspekt des Kleinsiedlungsprogramms
III.IV.I. Rückschritte in der Wohnqualität
III.IV.II. Architektonische Gestaltung
III.V. Anspruch und Realität nationalsozialistischen Kleinsiedlungsbaus
III.V.I. „Arbeiterwohnstättenbau“, „Volkswohnungsprogramm“ und „Vierjahresplansiedlungen“
III.V.II. Sinkende Akzeptanz in der Bevölkerung
III.V.III. Auslaufen des Kleinsiedlungsprogramms
III.VI. Nachkriegsplanungen
III.VI. Auswirkungen nationalsozialistischer Kleinsiedlungsbestrebungen

IV. Literaturverzeichnis

I. Einleitung

In Deutschland stellte von Beginn der 1930er bis in die 1950er Jahre hinein der Kleinsied­lungsbau zumindest auf programmatischer Ebene wegen der „Möglichkeiten […] zu Selbst­hilfe und Selbstversorgung“ sowie der Realisierung „weitreichende[r] und heteroge[r] woh­nungs- und gesellschaftspolitische[r] Zielsetzungen“ die wichtigste Wohnform dar.[1] Und wenn­gleich ohne Zweifel die städtebaulichen und wohnungspolitischen Vorstellungen zwi­schen führenden Nationalsozialisten in diesem – gemessen an der Umsetzung relativ periphe­ren, propagandistisch allerdings eminent wichtigen – Politikfeld[2] im Einzelnen auseinan­der gehen mochten und heterogene Intensionen verfolgt wurden,[3] so bestand doch bei einem Gros von ihnen Konsens in einer grundsätzlichen Umgestaltung der von „Liberalismus und Mar­xismus“ geschaffenen Raumstrukturen.[4] Als planerisch-ideologisches Feindbild fun­gierten die suburbanen Villenviertel bzw. gründerzeitlichen Mietskasernen und Großstädte, sie bildeten gleichsam den Kristallisationspunkt der nahezu unermüdlich propagierten Abkehr vom „Kul­turbolschewismus des Neuen Bauens.“[5] Die „Entballung“ der urbanen Zentren[6] bzw. die Sess­haftmachung der Bevölkerung auf dem Lande erhob man in der Außendarstel­lung zu den obersten Prioritäten nationalsozialistischer Bevölkerungspolitik.

Die Implemen­tierung zahlreicher konkurrierender politischer Institutionen, Bürokratien, Ver­waltungs- und Führungsstrukturen waren einesteils Ausdruck der vorherrschenden divergie­renden Motive und programmatisch-theoretischen Ansätze,[7] welche jedoch allesamt in ihrer praktischen Umsetzung hinter den propagandistischen Zielsetzungen zurückblieben. Darüber hinaus stellte dieses – bewusst intendierte – polykratische Organisationsgeflecht ein sympto­matisches Charakteristikum der politischen Strukturen des Nationalsozialismus dar,[8] politisch handelte es sich hierbei, bar jeglicher grundsätzlich-programmatischer Dokumente seitens der politischen Führung, weder um eine Interessens- noch Handlungseinheit.[9] So liefen bspw. individuell geplante und initi­ierte Projekte zur Industrieförderung und dem großstädtischen Ausbau vor allem ab 1936 forciert und konkurrierend zu den agrarromantischen Wohnungs­politikkonzepten.[10] „Der von den Nationalsozialisten beschworene ‚einheitliche Wille im neuen deutschen Bauschaffen’ war [somit, N.H. ] eine Fiktion und wurde nach außen primär durch ‚Gleich­schaltung’ und Propaganda, Zensur und Terror hergestellt.“[11]

Spätestens mit der Verabschiedung des Vierjahresplanes 1936 im Zeichen einer forcierten Aufrüstung und Kriegsvorbereitung erwiesen sich sämtliche wohnungspolitischen Konzepte ohnehin als obsolet, der Paradigmenwechsel hin zu einer immer evidenteren Rehabilitierung der Industrie- und Großstadt erlaubte gleichsam eine stillschweigende Negation des politi­schen Versagens auf diesem Gebiet. Andererseits bleibt zu konstatieren, dass inner­halb der zwölf Jahre nationalsozialistischer Herrschaft es schlicht nicht möglich war, das propagierte „Wort aus Stein“ bautechnisch zu realisieren, also merklich, sichtbar und umfassend mit der Weimarer Baukultur zu brechen – vielmehr „sprach“ hier ein schlichter Funktionalismus im Zeichen restriktiver Mittelverwendung.[12] Der hohe Stellenwert der Architektur war den­noch evident, das „Wort aus Stein“ stilisierte man paradigmatisch zu einem Bedeutungsträger nati­onalsozialistischer Ideologie.[13]

II. Das Reichsprogramm des Brüningschen Präsidialkabinetts zur Errichtung der vorstädtischen Kleinsiedlung

Die Initiierung des Stadtrandsiedlungsprogramms für Erwerbslose durch die Regierung Brü­ning Anfang Oktober 1931 war in Zeiten der ökonomischen Krise sowie einem durch eigene deflatorische Notverordnungspolitik immens zugespitzten Wohnungs- und Arbeitsmarkt kon­zipiert als ein Instrumentarium[14], mit dessen Hilfe man bei möglichst geringem Mitteleinsatz ein doppeltes Ziel verfolgte: die Beschäftigung von Erwerbslosen und die Schaffung von Wohnraum.[15] Unter zunehmendem Druck der politischen Rechten war es aller­dings nicht zu­letzt auch eine Reaktion auf die in der Not der Weltwirtschaftskrise wurzelnde „selbstinitia­tive und selbstorganisierte“[16] Siedlerbewegung.

Ungeachtet dessen, dass das Pro­gramm anhand der knapp fünf Millionen Arbeitslosen 1931 quantitativ gar nicht mehr als ein „Tropfen auf dem heißen Stein“[17] sein konnte, war es in seiner praktischen Durchführung äußerst erfolgreich und wurde schon zeitgenössisch – den Intentionen der politisch Verant­wortlichen durchaus entsprechend – als Reagrarisierung in großem Stil perzipiert.[18] Die Bewoh­ner der – in Teilen als Kontrast zur allseits verhassten Großstadt bewusst sparsam aus­gestatteten – Siedlungsbauten sollten qua Bewirtschaftung der eigenen Landzulage zu ihrer weitgehenden Selbstversorgung beitragen, intendiert war ebenso im Rahmen einer urbanen Dezentralisierung die stärkere Bindung an das jeweilige Stück Land.[19]

[...]


[1] Vgl. Harlander (1993), S. 123. Ein deutsches Spezifikum in Bezug auf die Kleinsiedlungspolitik bildete „das Nebeneinander von bürokratischer Kontinuität und wechselnder ideologischer Vereinnahmung.“ (ebd.) Intention der vorliegenden Arbeit ist in diesem Rahmen die möglichst umfassende Untersuchung nationalsozialistischer Kleinsiedlungsbe­strebungen. Aus Platzgründen geschieht dies i. d. R. ohne expliziten Bezug auf die NS-Woh­nungspolitik im Allgemeinen, dennoch finden notwendigerweise jene aus ihr resultierenden Zusammenhänge und Dependenzen Eingang in die Analyse.

[2] Eine Auseinandersetzung mit Objekten der Architektur bzw. Gegenständen der NS-Wohnungspolitik fand in der Geschichtswissenschaft über lange Zeit bis Ende der 1960er Jahre nicht statt, in den 1980er Jahren ging der Trend hin zu einer historisch neutralisierten Betrachtung von Einzelaspekten, also deren räumlich, personell, zeitlich und stilistisch isolierten Untersuchung. Dies wiederum änderte sich erst im Verlauf der 1990er Jahre, als die Betrachtung des Einzelaspektes ohne die „Mystifizierung der Herrschafts- und Propagandatechnik des Nati­onalsozialismus“ (Nerdinger (1993), S. 11) erfolgte, aber dennoch in den strukturellen Kontext seiner Bedeutung und Zielsetzung eingebunden wurde. Schließlich ließ man auch den sog. „Faschismusvorwurf“ fallen, welcher den Blick auf viele Aspekte der NS-Baukultur lange Zeit verstellte und hinsichtlich einer historisch-baukulturel­len Aufarbeitung nicht konstruktiv war. Vgl. hierzu Frank (1985), S. 8 und 20, Schulz (1993), S. 32-38, von Saldern (1995), S. 195 sowie Nerdinger (1993), S. 9-13.

[3] Der insgesamt als disparat zu bezeichnende Forschungsstand betrifft vor allem das wohnungspolitische Han­deln bzw. den Verlauf der Kontroversen zwischen den Hauptakteuren der Wohnungspolitik in den 1930er Jah­ren, Deutsche Arbeitsfront (DAF) und Reichsarbeitsministerium (RAM). Im Folgenden wird darauf noch näher einzugehen sein. Vgl. hierzu v. a. Harlander (1995), S. 9-11, mit einschlägigen Literaturverweisen (Anm. 2).

[4] „Die Bemühungen um die Wiedergewinnung eines ‚bodenständigen’, ‚landschaftsgebundenen’, ‚organischen’ Bauens setzten zunächst einmal die Abrechnung mit dem Bauen der Vergangenheit voraus.“ (Harlander (2001c), S. 268/269) Vgl. auch Blumenroth (1975), S. 265/266.

[5] In der Perzeption des Leiters des Reichsheimstättenamtes, Wilhelm Ludowici, hatte sich ein „erschreckender Verstädterungsprozess vollzogen, der zur Wurzel schwerster politischer, kultureller und wirtschaftlicher Schäden geworden sei.“ Außerdem führten diese Entwicklungen zu „geistiger, körperlicher und sittlicher Entwurzelung […] und Verbreitung der marxistischen Irrlehre“, ergänzte Gottfried Feder, welcher 1934 für kurze Zeit das Amt des Reichsiedlungskommissars bekleidete. Vgl. Harlander (2001a), S. 250/251 und Haerendel (1999), S. 121.

[6] Angedachte Maßnahmen hierfür waren die Bildung selbständiger Trabantenstädte, der Ausbau des Nahver­kehrs sowie eine gezielte Entwicklung und Kontrolle der suburbanen Siedlungstätigkeit, vgl. Harlander (2001a), S. 252/253 sowie Peltz-Dreckmann (1978), S. 144.

[7] Neben dem grundsätzlich zuständigen Reichsarbeitsminister verlangten im Laufe der Zeit unter anderem fol­gende Institutionen und Personen nach weit reichenden, notwendiger Weise kollidierenden Kompetenzen: der „Reichskommissar für das deutsche Siedlungswesen“ (Feder), das Reichsheimstättenamt (Ludowici; von Stuck­rad), der „Reichswohnungskommissar“ (Ley), der „Sonderbeauftragte für das Deutsche Wohnungshilfswerk“ (Walter) oder der „Reichskommissar für die Festigung des deutschen Volkstums“ (Himmler), vgl. Harlander (1995), S. 10/11.

[8] Selbst im relativ peripheren Politikbereich der Wohnungspolitik war der Dualismus von Partei und Staat zu beobachten. Dieses System wirkte sich „‚im Zusammenhang mit stets offen bleibenden, gelegentlich durch Pri­vatverträge vereinbarte Kompetenzabgrenzungen [… durchaus] zugunsten partikularer Machthaber aus.` Kurz­fristig [stimulierte] dieses anfänglich nicht ungeschickt ausbalancierte Organisationsprinzip […] Energien und Initiativen, die der anfänglichen populistischen Dynamik des Systems zugute kamen.“ (ebd.)

[9] Da ergo verschiedene, auf diesem Sektor tätige Beamte und Politiker federführend waren, kam es zudem häufig zu Spannungen zwischen Partei- und Kommunalpolitikern, da auf lokaler Ebene bspw. die Reichsdarlehen nur für den intendierten Zweck verwendet werden durften. Vgl. Haerendel (1999), S. 10/11, 122.

[10] Vgl. Schulz (1986), S. 151, Harlander (2001c), S. 268 und Hafner (1994), S. 47.

[11] Harlander (1995), S. 10.

[12] Der Bruch einer in Realität weitgehend kontinuierlichen Baukultur wurde lediglich propagiert – zum Teil jedoch durchaus erfolgreich. Neu war in der Architektur lediglich die „strikte Aufgabenteilung“ zwischen den einzelnen Stilrichtungen, baulich orientierte man sich ekletisch durchaus am populären Geschmack der Bevölke­rung. Vgl. hierzu Haerendel (1999), S. 17, Frank (1985), S. 10, Kähler (2000), S. 43, Hafner (1994), S. 50, Fehl (1995), S.252 sowie im Folgenden Weihsmann (1998), S. 13 und 19. Weiter vertiefend soll die Mitte der 1960er Jahre von Dahrendorf angestoßene, breite wissenschaftliche Kontroverse über Modernität oder Anti-Modernität des Nationalsozialismus an dieser Stelle nicht geführt werden. Vgl. hierzu umfassend und detailliert Harlander (1995), S. 15-26 sowie Fehl (1995), S. 275 Anm. 74.

[13] So besaß der Terminus der „Siedlungsideologie“ unter den Nationalsozialisten stets eine doppelte Konnota­tion: zum einen die Idealisierung der Siedlung als Wohnform und andererseits die ideologische Penetration des Kleinsiedlungsge­dankens. Vgl. Haerendel (1999), S. 21.

[14] Es ist im Rahmen von Thema und Umfang der Arbeit lediglich möglich, hier einen kurzen Abriss zum Reichpro­gramm des Brüningschen Kabinetts darzustellen.

[15] Das auf zum überwiegenden Teil positive öffentliche Resonanz stoßende Programm im Rahmen der dritten Notverordnung beinhal­tete vor dem Hintergrund heterogener Motivlagen einerseits arbeitsmarkt- und sozialpoli­tische Implikationen und war darüber hinaus getragen vom agrarkonservativen Gedanken der Siedlung als ide­aler Wohnform im Sinne der Sesshaftmachung und Selbstversorgung auf dem Lande. Der Schwerpunkt lag in diesem frühen Stadium allerdings auf dem Aspekt der Arbeitsbeschaffung bzw. der Erleichterung des Lebens­unterhaltes für Erwerbslose, beides überlagerte zu diesem Zeitpunkt noch das Problem der Wohnungsnot und die Notwendig­keit entsprechender Konzepte. Vgl. hierzu Blumenroth (1975), S. 284/285, Peltz-Dreckmann (1978), S. 100-110, Harlander (1988), S. 9 und 39, Haerendel (1999), S. 199 und Kähler (2000), S. 418.

[16] Harlander (1988), S. 285. Zur „Kleingarten- oder Schrebergartenbewegung“ vgl. auch Peltz-Dreckmann (1978), S. 84-87 und 114. Die Eindämmung des „wilden Siedelns“ war vor allem für die Kommunen von Be­lang. Darüber hinaus ist anzunehmen, dass ohne eine Intensivierung der Debatte um die ländliche Siedlung Ende der 1920er Jahre für das Projekt der Stadtrandsiedlung Mittel bereitgestellt worden wären. Denn neben der gene­rellen Ablehnung staatlich subventionierter Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen lehnte das breite Spektrum bürger­licher und agrarkonservativer Kreise die Stadtrandsiedlung allein als inkonsequent ab, vgl. ebd., S. 286/287 sowie Fehl (1995), S. 253.

[17] Man ging davon aus, 50000-75000 Erwerbslose durch Arbeit an der Siedlung wieder in Beschäftigung zu bringen. Vgl. Peltz-Dreckmann (1978), S. 110 und Harlander (1988), S. 9. Zu der geschichtswissenschaftlichen Debatte um die Bewertung dieses Siedlungsprogramms als evidente Abkehr von der Weimarer Wohnungspolitik vgl. ebd., S. 10-16.

[18] Zur bereits zeitgenössisch breit und intensiv geführten Diskussion um die Stadtrandsiedlung, welche trotz der gemeinsam gesehenen Chance zur Überwindung der Weimarer Wohnungspolitik bzw. der Großstadt in ver­schiedene Richtungen wies, vgl. Harlander (1988), S. 46-67.

[19] Vgl. Fey (1936), S. 26. Per Definitionem war die Kleinsiedlung „ein landwirtschaftlich-gärtneri­scher Betrieb in unmittelbarer Umgebung der Städte, dessen Größe so bemessen ist, daß er dem Siedler (und seiner Familie) bei durchschnittlicher Tätigkeit einen bescheidenen Lebensunterhalt gewährt“ (zit. bei Peltz-Dreckmann (1978), S. 101).

Ende der Leseprobe aus 26 Seiten

Details

Titel
Das nationalsozialistische Kleinsiedlungsprogramm
Untertitel
Ein propagiertes Ideal im Kontext kriegswirtschaftlicher Restriktionen und der Nachrangigkeit von Wohnungspolitik
Hochschule
Technische Universität Dresden  (Institut für Geschichte)
Veranstaltung
Vom Königsweg zur Sackgasse: Industrieller Wohnungsbau in der DDR als symbolisches Schlachtfeld des Kalten Krieges
Note
1,0
Autor
Jahr
2006
Seiten
26
Katalognummer
V120635
ISBN (eBook)
9783640249046
ISBN (Buch)
9783640249084
Dateigröße
550 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Kleinsiedlungsprogramm, Königsweg, Sackgasse, Industrieller, Wohnungsbau, Schlachtfeld, Kalten, Krieges
Arbeit zitieren
Norbert Hanisch (Autor:in), 2006, Das nationalsozialistische Kleinsiedlungsprogramm, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/120635

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