Kaufentscheidungen von Landwirten bei Liegeboxenbelägen, Liegeboxenabtrennungen und Laufflächenbelägen


Diplomarbeit, 2008

72 Seiten, Note: 2,3


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

VERZEICHNIS DER ABBILDUNGEN

VERZEICHNIS DER TABELLEN

ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS

1 EINLEITUNG

2 LITERATURÜBERSICHT
2.1 Liegeboxenlaufställe
2.1.1 Liegeboxenbeläge
2.1.2 Liegeboxenabtrennungen
2.1.3 Laufflächenbeläge
2.2 Rechtliche Gegebenheiten
2.3 Das freiwillige DLG-Prüfverfahren
2.3.1 Obligatorisches oder fakultatives Prüfverfahren?
2.4 Aktuelle Diskussionen
2.5 Kaufentscheidungen
2.5.1 Typologie von Kaufentscheidungen
2.5.2 Formen von Kaufentscheidungen

3 MATERIAL UND METHODEN
3.1 Aufbau des Fragebogens
3.2 Durchführung der Befragung
3.3 Auswertung der Fragebögen

4 ERGEBNISSE

5 DISKUSSION

6 ZUSAMMENFASSUNG

LITERATURVERZEICHNIS

ANHANG

VERZEICHNIS DER ABBILDUNGEN

Abb. 1: Ablauf der fakultativen DLG-Prüfung (Hoppe, 2005)

Abb. 2: Modell des Kaufprozesses in fünf Stadien (Huber, 2004)

Abb. 3: Zusammenhänge von Kaufentscheidungen abhängig von Parametern wie sozialer Schicht, Familie, Kultur sowie Meinungsführern

Abb. 4: Absoluter Anteil der Altersgruppenverteilung der Betriebsleiter

Abb. 5: Verteilung der Ausbildungsabschlüsse der Betriebsleiter

Abb. 6: Anteil der Betriebe an den Betriebsgrößenklassen

Abb. 7: Relativer Anteil der Betriebe an den verschiedenen Milchleistungsklassen in Prozent

Abb. 8: Nutzungsdauer der Milchkühe in Laktationen und Prozent

Abb. 9: Relativer Anteil der Informationsbeschaffung zum Stallbau bezogen auf die drei Produktgruppen Liegeboxenbeläge, Laufflächenbeläge sowie Liegeboxenabtrennungen

Abb. 10: Prozentuale Verteilung der Informationsgrundlagen für Landwirte bezogen auf landwirtschaftliche Zeitschriften

Abb. 11: Zufriedenheitsskala der Entscheidungsgrundlage bzgl Liegeboxenbelägen

Abb. 12: Zufriedenheitsskala der Entscheidungsgrundlage bzgl Laufflächenbelägen

Abb. 13: Zufriedenheitsskala der Entscheidungsgrundlage bzgl Liegeboxenabtrennungen

Abb. 14: Prozentuale Verteilung des Einbezugs der DLG-Prüfergebnisse bei vergangenen Kaufentscheidungen

Abb. 15: Prozentuale Verteilung des Einbezugs der DLG-Prüfergebnisse bei zukünftigen Kaufentscheidungen

VERZEICHNIS DER TABELLEN

Tabelle 1: Liege-Komfort-Stalltest zur Selbstüberprüfung des Parameters Tiergerechtheit

Tabelle 2: Liegeboxenbelagsbewertung der LVAT Groß Kreutz bzgl. Befestigung, Maßhaltung, Zustand, Deckschicht, Muldenbildung sowie Elastizität (LVAT Groß Kreutz, 2005)

Tabelle 3: Vorund Nachteile eines fakultativen und obligatorischen Prüfverfahrens (Hoppe, 2005)

Tabelle 4: Argumente für und wider fakultative bzw. obligatorische Prüfverfahren (Hoppe, 2005)

ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1 EINLEITUNG

Der Anspruch, nicht nur seitens der Verbraucher, an die dem Tier entsprechenden Haltungsvorrichtungen ist in den letzten Jahren stark angestiegen. Das öffentliche Interesse wuchs und die Forderung, Tiere artgemäßer zu halten, ebenfalls. Hinzu kommt die Erkenntnis, dass Landwirte aufgrund ökonomischer Restriktionen zur Mechanisierung und Rationalisierung der Tierproduktion gezwungen werden, was im Zeitverlauf zu einer landwirtschaftlichen Nutztierhaltung führte, die nach Aspekten der artgerechten Tierhaltung mehr und mehr kritisch beurteilt wurde (HOPPE, 2005). Vor diesem Hintergrund wird seit einigen Jahren immer wieder über die Einführung eines Prüfverfahrens nachgedacht. Dabei stellt sich die Frage, in welcher Form, fakultativ oder obligatorisch, ein Prüfverfahren sinnvoll ist, um den Tierschutz in der landwirtschaftlichen Nutztierhaltung sicherzustellen.

In Deutschland wird der Tierschutz im Wesentlichen durch das Tierschutzgesetz (TSchG) und die darauf aufbauenden Rechtsverordnungen sichergestellt. § 13a II TSchG regelt nach HIRT et al. (2003) die Einführung eines obligatorischen Prüfund Zulassungsverfahrens, § 13a hingegen die Umsetzung einer fakultativen Zulassungsprüfung. HIRT et al (2003) konstatieren, dass ein Prüfgegenstand erst diverse Bedingungen erfüllen muss, bevor er dem Anliegen des Gesetzgebers gerecht wird.

Ziel dieser Arbeit war es, zu ermitteln, auf welcher Entscheidungsgrundlage Landwirte Stalleinrichtungen und Aufstallungssysteme kaufen. Hierzu wurde ein Fragebogen erstellt, der an Landwirte in Hessen und Nordrhein-Westfalen übermittelt wurde. Grundlage der Befragung waren drei Produktgruppen, die bereits in größerem Umfang der freiwilligen Prüfung der Deutschen Landwirtschafts-Gesellschaft (DLG) unterzogen werden: Liegeboxenbeläge, Laufflächenbeläge und Liegeboxenabtrennungen. Es sollten Einflussfaktoren auf die Kaufentscheidung von Landwirten ermittelt werden. Abschließend soll eine Empfehlung gegeben werden, ob ein fakultatives Prüfverfahren den gewünschten Nutzen bringen und mit der Ökonomie in Einklang zu bringen sein wird.

2 LITERATURÜBERSICHT

2.1 Liegeboxenlaufställe

In der Milchkuhhaltung sind Tretmist-, Tiefstreusowie Boxenlaufställe die am meist verbreitete Haltungsform im Bereich der Laufställe. Durch einen begrenzten Arbeitskräftebesatz der Betriebe sowie durch wirtschaftliche Zwänge wurde ein Strukturwandel hin zu größeren Bestandsgrößen ausgelöst. Zeitsparende und auch arbeitserleichternde Möglichkeiten sind notwendig, um die Milchkuhhaltung ökonomisch und rentabel zu gestalten (KÖGLER, 2005).

Die Vorteile eines Boxenlaufstalls gegenüber anderen Haltungssystemen sind unter Anderem, dass die Tiere, insbesondere rangniedere, die Möglichkeit haben, ungestörter zu liegen, der Platzbedarf ist geringer verglichen mit Tiefoder Tretmistställen und der Strohverbrauch ist gleichermaßen niedriger. Allerdings gibt es auch Nachteile, die vor allem darin liegen, dass die Liegeboxen lediglich für einen Teil der Herde optimal gestaltet werden können, da es in inhomogenen Gruppen Größenunterschiede gibt, die durch die Bauweise nicht ausgeglichen werden können. Des Weiteren ist das Platzangebot zum Abliegen in einem Liegeboxenlaufstall durch die Abtrennungen geringer als in einem Tretmistoder Tiefstreustall. Tiere, die neu in die bestehende Herde eingegliedert werden, müssen das Abliegen zuerst erlernen. Es besteht die Gefahr, dass mangelhafte Abmessungen der Liegeboxenabtrennungen und Steuerungseinrichtungen zu erhöhter Verletzungsgefahr führen können (GESELLSCHAFT FÜR ÖKOLOGISCHE TIERHALTUNG E.V., VEREIN ARTGERECHTER TIERHALTUNG E.V., 2003). Daher ist das Ziel, die Liegeboxenform, -abmessung sowie -ausführung so zu gestalten, dass sowohl das größte als auch das kleinste Tier der jeweiligen Herde sich problemlos ablegen und wieder aufstehen kann. Bei dem Bau ist zu beachten, dass die Tiere sich in die gestreckte Seitenlage begeben können müssen, ohne sich Verletzungen zuzuziehen. Desweiteren ist zu beachten, dass eine Doppelbelegung, ein rückwärtiges Eintreten sowie ein Umdrehen in der Liegebox nicht möglich sein dürfen. Ein weiterer Parameter, auf den geachtet werden muss, wenn die Liegeboxen gebaut werden, ist, dass die Bauweise so gestaltet sein soll, dass sich die Tiere nicht festlegen oder verkeilen können, wenn sie ihre Ruhepositionen einnehmen. Sind die Liegeboxen zu kurz oder zu schmal gestaltet, werden sie von den Tieren gemieden; sind sie andererseits zu breit und haben gangseitig zu niedrige Trennbügel, könnten sie sich umdrehen, was nicht erwünscht ist, da Verschmutzungen auftreten (KTBL-ARBEITSBLATT 1002/1991). Wichtige Parameter für die Gestaltung von Liegeboxen sollen im Folgenden näher erläutert werden.

Die Erschließung des Leistungspotenzials der Milchkühe wird entscheidend durch die Qualität der Liegeboxen und der Gestaltung der Liegeflächen mitbestimmt (ZUBE UND MAY, 2005). Eine Milchkuh sollte pro Tag eine Liegezeit von mindestens 12 Stunden anstreben, denn laut BERGMANN und HEUWIESER (2000) fließt so rund 30% mehr Blut durch das Euter als bei stehenden Tieren, was einen erheblichen Einfluss auf die produzierte Milchmenge hat. Einer möglichst optimalen Ausgestaltung der Liegeboxen kommt daher eine besondere Bedeutung zu, wenn der Liegebereich für die Tiere so optimal und komfortabel wie möglich gestaltet würde. Fakt ist, dass Handlungsbedarf besteht. Hoher Kuhkomfort ist korreliert mit tiergerechter Haltung und damit mit praktiziertem Tierschutz.

Der folgende Liege-Komfort-Stalltest in Tab.1 ist nach THOMSON (1999) und BERGMANN und HEUWIESER (2000) zu empfehlen, um zu testen, ob im eigenen Betrieb Handlungsbedarf bei der Optimierung der Liegeboxen besteht:

Tab. 1: Liege-Komfort-Stalltest zur Selbstüberprüfung des Parameters Tiergerechtheit (THOMSON, 1999; BERGMANN UND HEUWIESER, 2000)

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Handlungsbedarf in dem jeweiligen Betrieb besteht nach diesem Prinzip dann, wenn mindestens eine der oben aufgeführten Fragen mit „Ja“ beantwortet werden kann.

Eine andere Frage, die diskutiert wird, ist, ob Hochoder Tiefboxen das Mittel der Wahl sein sollten. Der Stand der Dinge laut ZUBE und MAY (2005) ist, dass in den vergangenen Jahren durchaus komfortable Liegeboxenbeläge durch die Industrie entwickelt wurden, welche die Entscheidung seitens der Milchviehhalter zu Hochboxen erleichterte. Betrachtet man die laufenden Kosten für die Stroh-/ Stalldunglinie und den Umstand, dass auf Betrieben Strohmangel herrschen kann, scheinen weitestgehend einstreulose, mit Komfortmatten ausgestattete Hochboxen die Variante zu sein, die am erfolgversprechendsten ist. Verglichen mit Hochboxen, die mit einer Massivgummimatte ausgestattet sind, sind diese Komfortmatten laut ZUBE und MAY (2005) zweifelsohne ein großer Fortschritt bei der tiergerechten und leistungsfördernden staltung im Milchviehbereich.

Allerdings besteht dennoch Diskussionsbedarf, denn Meinungen aus der Praxis besagen, dass die angepriesenen Komfortmatten den hohen Erwartungen nicht entsprechen, was der Grund dafür ist, dass sich Milchviehhalter zunehmend für Tiefboxen entscheiden (top agrar 6/2001). HERRMANN (2005) weist darauf hin, dass Kühe, die in Liegeboxen mit Strohmistmatratzen gehalten wurden, zu 95% keinerlei Läsionen an den Extremitäten im Gelenkbereich hatten. Kühe hingegen, die in Hochboxen gehalten wurden, wiesen, je nach Einstreumaterial, signifikant höhere Beeinträchtigungen im Bereich der Gelenke auf. Das waren bei der Einstreuvariante „Nicht eingestreut“ 81,2 % der Tiere, bei der Variante „Strohmehl“ 88,2%, bei der Variante „Strohhächsel“ 81,6% und bei der zuletzt untersuchten Einstreuart „Sägespäne“ 84,4%. Aus diesen gewonnenen Ergebnissen lässt sich ableiten, dass alles für eine Strohmistmatratze spricht, da hier die Gelenke der Kühe am wenigsten beeinträchtigt sind. Dennoch ist aber zu sagen, dass bei guter Bewirtschaftung auch synthetisch hergestellte Liegematten durchaus tiergerecht sind. Praxisteilnehmer berichten, dass nach der Umstellung von Hochauf Tiefboxen die Gelenkschäden nahezu bei Null liegen.

2.1.1 Liegeboxenbeläge

Der Liegeboxenbelag ist im Liegeboxenlaufstall von zentraler Bedeutung. Er muss nach KÖGLER (2005) verschiedene Parameter wie Verformbarkeit, Wärmedämmung, Trittsicherheit und Haltbarkeit aufweisen.

Sind die Haltungssysteme nicht optimal an die Bedürfnisse der Tiere angepasst, entstehen Technopathien, die sich im Funktionskreis Liegen in Form von Hautläsionen an den Gelenken der Extremitäten äußern können. Ein weiterer, sehr wichtiger Aspekt, der nach HÖRNING (2003) hinzukommt, sind bestehende Risikofaktoren für bestimmte Krankheitskomplexe in der Milchviehhaltung wie Euterund Klauenerkrankungen. WECHSLER (2000) zeigt, dass diese Verletzungen aber vermeidbar sind. Es werden heutzutage meist industriell gefertigte, verformbare Liegebeläge in Kombination mit Hochboxen genutzt, da aufgrund arbeitswirtschaftlicher und gesundheitlicher Bedenken Stroh als verformbares Material als ungenügend zu bewerten ist. Da es allerdings auf den industriell gefertigten Belägen öfter zu Läsionen der Extremitäten kommt (WEARY UND TASZKUN, 2000), wird von der DLG-Kommission „Technik und Rinderhaltung“ eine Minimaleinstreu die für die von ihr getesteten Beläge empfohlen (KÖGLER, 2005).

Synthetisch hergestellte Liegeboxenbeläge müssen verschiedene Attribute aufweisen, um eine optimale Milchviehhaltung gewährleisten zu können. Wichtig seitens der Technik ist die Verträglichkeit des Reinigungsund Desinfektionsmitteleinsatzes, gute Handhabbarkeit, Haltbarkeit und Verschleißfestigkeit, geringe Alterung sowie UV- Beständigkeit, die Möglichkeit zur guten Reinigung und Sauberhaltung, ein ausreichendes Garantieund Recyclingangebot des Herstellers, günstige Investitionskosten sowie eine aufwandarme Unterhaltung. Betrachtet man die tierbezogenen Kriterien, die, genau wie die technischen Parameter in die DLG-Prüfung einbezogen werden, werden die wichtigen Aspekte auf dieser Seite ersichtlich: Tierbeobachtungen, Verletzungen, Rutschfestigkeit, Verformbarkeit und Elastizität, Wahlverhalten der Tiere sowie die toxikologische Unbedenklichkeit (LVAT GROSS KREUTZ, 2005). Hieraus wird ersichtlich, dass seitens der DLG ein anspruchsvolles Prüfverfahren angeboten wird, wobei aber zu berücksichtigen ist, dass im Rahmen dieser Prüfungen derartige Beanspruchungen nur mit Hilfe technischer Simulationen möglich sind. Die Belastungen sind in der Praxis oft komplexer und die Akzeptanz der Tiere kann sich mit steigendem Alter der Liegeboxenbeläge durchaus ändern, da z.B. die Elastizität nachgelassen hat, die Deckschicht verschlissen ist, der Belag sich aus der Befestigung gelöst hat oder die Matten mit Kot unterwandert und somit hart und uneben wurden und unter Umständen nicht sehr sauber sind (LVAT GROSS KREUTZ, 2005).

Liegeboxenbelagsbewertung in der LVAT Groß Kreutz

In der LVAT Groß Kreutz wurde in der Vergangenheit eine Bewertung von verschiedenen Liegeboxenbelägen nach 6-jähriger Nutzung vorgenommen. In der LVAT sind 137 Liegeboxen für laktierende Kühe vorhanden, von denen 50 mit Kraiburg Weichbett Bahnware ausgestattet sind, 72 Hochboxen mit unterschiedlichen Belägen sowie 15 Tiefboxen. Nach etwa zweijähriger Nutzung im Jahr 2001 wurde in 20 Stichproben ausgezählt, wie oft sich die Milchkühe in den Boxen mit der jeweils oben beschriebenen Ausführung aufhielten: 78% der Kühe frequentierten die Tiefliegeboxen, während lediglich im Schnitt 47 % (18% - 84%, je nach Auflage) der Tiere zu den Hochboxen tendierten und diese präferierten. Einzig die Hochboxen, die mit dem Durotec Softbett® ausgestattet waren, sind in der Beliebtheit übertroffen worden, was aber auch damit zusammenhängen kann, dass diese Hochboxen direkt am Durchgang vom Fressgang zum Liegebereich zu finden waren.

Nach einer Nutzungsdauer von 6 Jahren wurden die Liegeboxen 2005 einer Bonitur unterzogen, da es deutliche, aber je nach Fabrikat unterschiedliche Verschleißerscheinungen gab. Für die Bonitur wurden verschiedene Bewertungskriterien herangezogen. Die Bewertung der Kriterien erfolgte per Sichtkontrolle, während die Elastizität durch die sog. „Knieprobe“ und subjektives Empfinden durch Eindrücken des Stiefelabsatzes in die Matte beurteilt wurde. Die Notenvergabe erfolgte nach dem Schulnotenprinzip von 2 (gut), 3 (befriedigend) über 4 (ausreichend) bis hin zu 5 (ungenügend).

Anhand der Ergebnisse liegt ein differenziertes Ergebnis vor. Zu beobachten ist, dass alle geprüften Liegeboxenbeläge scheinbar gut befestigt waren, bis auf die Komfort- Kuhmatte der Firma Alfa Laval. Die Maßhaltung war nach Abschluss der Prüfung soweit ebenfalls im Zweierbereich anzusiedeln, hier fielen drei Fabrikate aus dem Rahmen, die mit der Note befriedigend bewertet wurden: Die Komfort – Kuhmatte von Alfa Laval, das Kraiburg Weichbett Bahnware sowie das Fabrikat Zimmermann EVA. Bei dem Zustand der Deckschicht gab es eine relative Streuung, denn es gab Matten, die durchaus im Bereich „gut“ anzusiedeln waren, aber auch einige Fabrikate, die über „befriedigend“ und „ausreichend“ bis hin zu „ungenügend“ bewertet wurden. Eine ebenso große Streuung der Ergebnisse gab es bei der Bewertung des Parameters „Muldenbildung“. Einige Fabrikate konnten den Anforderungen durchaus genügen und erhielten das Testurteil „gut“, während andere Fabrikate wie die Beerepoot Kork – Kuhmatratze und die Brouwers EVA – Matte mit der Note „ungenügend“ bewertet wurden. Die Bewertung des Dunlop Wasserbettes entfällt bei dem Parameter Muldenbildung. Bei dem letzten zu prüfenden Punkt, der Elastizität, ist anzumerken, dass das Dunlop Wasserbett aus der Bewertung herausfällt, da die Elastizität hier erst bei Verteilung einer Last auf einer großen Fläche zum Tragen kommt. Generell gab es hier keine ganz so große Streuung wie bei den beiden Parametern davor, dennoch ist die Streuung der Ergebnisse bei dem Parameter „Maßhaltung“ am geringsten. Die Alfa Laval Komfort – Kuhmatte schnitt allerdings im Bereich der Elastizität mit am besten ab, wo sie bei den anderen vier Bewertungskriterien immer im hinteren Mittelfeld anzusiedeln war. Um einen kompakten Überblick über die verschiedenen Liegeboxenbeläge zu geben, ist in Abb.2 die Bewertung verschiedener Matratzen nach einer Nutzungsdauer von 6 Jahren dargestellt.

Tab. 2: Liegeboxenbelagsbewertung der LVAT Groß Kreutz bzgl. Befestigung,Maßhaltung,Zustand, Deckschicht, Muldenbildung sowie Elastizität (LVAT GROß KREUTZ, 2005)

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

2.1.2 Liegeboxenabtrennungen

Neben der Gestaltung des Liegebereichs tragen auch die Form und Abmessungen der Liegeboxenabtrennungen wesentlich zur Verbesserung der Bewegungsfreiheit und Liegeposition der Milchkühe bei. Laut PELZER und KRAFT (2004) ist das Angebot unterschiedlicher Liegeboxenbügel groß und umfangreich; sie geben zu bedenken, dass diese auf die Körpermaße der Kühe und auf das gewählte Boxensystem (Hochbox oder Tiefbox) zugeschnitten werden müssen.

Wichtig ist, dass die Anforderungen, die an die Liegeboxen im Sinne einer tiergerechten und arbeitswirtschaftlichen Milchproduktion gestellt werden so definiert werden, dass zum Einen die Kühe sauber und trocken liegen können und zum Anderen, dass die Tiere vor Verletzungen und Verdrängung durch ranghöhere Tiere geschützt werden. Desweiteren ist von Bedeutung, dass die Liegeboxenabtrennungen den Bewegungsraum der Kühe nicht unnötig einengen, dass aber trotzdem die Liegeflächen platzsparend und dadurch ökonomisch angeordnet werden sollten.

Um diesen Anforderungen genügen zu können, ist gleichermaßen wichtig, dass die richtige Bügelform ausgewählt, diese aber auch korrekt unter Einhaltung der Abmessungen bei Boxenbreite, Boxenlänge, Liegeflächenlänge, Gefälle und Beschaffenheit, Position des Nackenrohrs, Position einer Bugschwelle sowie des Kopfraumes und der Bügelform eingebaut wird.

In diesem Zusammenhang ist die artgerechte Tierhaltung zu nennen. Dies bedeutet, dass die Kuh im Hinblick auf ihren natürlichen Bewegungsablauf und in ihrem Verhalten so wenig wie möglich einzuschränken ist. Dabei muss sie aber so „gesteuert“ werden können, dass sie die für sich und ihren Halter optimale Liegeposition einnimmt. Für ihren Halter, da eine Kuh, die sich gerade und nicht zu weit vorne in die Box legt. Diese auch sauber wieder verlässt und dies sodann eine Arbeitserleichterung für den Milchviehhalter darstellt.

Empfohlen für die Liegeboxenmaße bei den in der Milchviehhaltung am weitesten verbreiteten Rasse Holstein Frisian (HF) sind einheitlich 110 bis 115 cm in der Boxenbreite zwischen den Boxenbügeln, wobei die Länge der Liegefläche in der Literatur mit 185 bis 190 cm angegeben wird. Die Gesamtfläche der wandständigen Liegebox sollte mindestens 260 cm (besser: 280 cm) betragen, die der gegenständigen Boxen wird angegeben mit 240 bis 260 cm. Auf ein Gefälle von 4% sollte nicht verzichtet werden, so dass die Exkremente auf den Spaltenboden gelangen.

Das Nackenrohr hat bei vielen Abtrennbügeln eine wichtige Funktion: es positioniert die Milchkühe in der Liegebox zur Sauberhaltung der Liegefläche und erhöht die Stabilität innerhalb der Liegeboxen. Die Höhe des Nackenriegels wird bestimmt durch die Art und Ausführung sowie die Höhe der Abtrennbügel. Züchtungsbedingt steigen die Stockmaße der Tiere immer höher an, was in Zukunft dazu anregen sollte, das Nackenrohr auch in der Höhe variieren zu können und nicht, wie heutzutage nur möglich, lediglich horizontal. Möchte man flexible Nackenrohre aus Seil, Ketten oder Gurten einsetzen, sind stabil gebaute Seitenabtrennungen Voraussetzung. Demnach gibt die Literatur an, dass zur Stabilisierung der Box der Nackenriegel nicht mehr zwingend notwendig ist. Ergänzend zum Einbau des Nackenrohres kann noch ein Bugschweller bzw. ein Bugbrett eingebaut werden, wobei dies verhindern soll, dass sich das Tier zu weit vorne in der Liegebox ablegt. Verschiedene Steuerungsmechanismen können aber die Bewegungsfreiheit der Kühe negativ beeinflussen, daher sollten grenzungen 180 bis 190 cm von der Kotschwelle entfernt liegen.

Bei der Montage von Liegeboxenabtrennungen ist zu beachten, dass diese eine gute Positionierung der Milchkühe sowohl im Stehen als auch im Liegen gewährleisten sollen und einen Schutz vor Verletzungen oder Verdrängung durch ranghöhere Tiere gewährleisten. Besonders wichtig ist die gerade Ausrichtung der Kuh in der Liegebox besonders im Hüftbereich, da Liegeboxenabtrennungen, die hier zu wenig Freiraum bieten, Druckstellen bis hin zu Ekzemen an der Hüfte und der Wirbelsäule hervorrufen können. Um die Gefahr des Festliegens durch Liegen in Schräglage zu verhindern, empfiehlt die Literatur einen Mindestabstand zwischen Abtrennbügel und Liegefläche im Hüftbereich von mindestens 55 cm (PELZER UND KRAFT, 2004).

Die Bewegungsfreiheit im Kopfraum darf bei der Auswahl der Bügel nicht vernachlässigt werden. Von einigen Herstellern werden Liegeboxenabtrennungen mit einem Kopfrohr in Höhe von 60 bis 90 cm angeboten, was aber den natürlichen Verhaltensmustern der Kuh entgegenwirkt, denn sie benötigt ausreichend Platz und Schwungraum, um ihren Bewegungsabläufen beim Aufstehen, Ablegen und Liegen nachkommen zu können, der bei einem Kopfrohr fehlt. Zusammenfassend lässt sich hier laut PELZER und KRAFT konstatieren, dass zurzeit im Bereich der Liegeboxenabtrennungen Änderungen und Optimierungen vorgestellt werden, die sich vermehrt an den doch deutlich gewachsenen Kühen orientieren, so dass diese Veränderungen den Milchviehstall einen Schritt weiter in einen tiergerechten Produktionsort entwickeln.

2.1.3 Laufflächenbeläge

Nach KILIAN (2007) heißt es, dass Laufflächen dasjenige Bauelement im Stall sind, mit dem die Tiere am Engsten in Kontakt stehen. Eigenschaften, Beschaffenheit und Bewirtschaftung wirken sich mittelbar oder unmittelbar auf die Tiergesundheit, im Besonderen aber auf die Gesundheit der Klauen aus. Daher müssen Laufflächen aus verfahrenstechnischer und tierischer Sicht eine Reihe von Anforderungen erfüllen, denn sie dienen dem Tier als Bewegungs-, Stehund Liegefläche und dem Menschen als Bereich zum Verkehren mit Maschinen (RICHTER, 2001). Es ist unmöglich, alle Anforderungen gleichzeitig zu erfüllen, weshalb WEBER (1985), HERRMANN (1997), CIGR (2002), BARTUSSEK UND OFNER (2003) angeben, dass die Wahl für eine bestimmte Lauffläche an sich immer betriebsindividuell und nach den Prioritäten des jeweiligen Betriebsleiters stattfinden sollte. Da Kühe einen nicht unerheblichen Teil des Tages, nämlich 40-50%, auf den Beinen sind und somit mit Laufflächen in Kontakt, wird der Betriebsleiter hier in besonderem Maße bezüglich seiner Entscheidungen gefordert (KILIAN et al., 2006). Und nicht zuletzt gehören nach DISTL (1996) und FRERKING (1999) Klauenund Gliedmaßenerkrankungen neben Fruchtbarkeitsstörungen zu den häufigsten Abgangsursachen. Nach DIRKSEN (1990) gehen sogar vier von fünf Tieren aufgrund von Klauenproblemen ab. Die Gründe hierfür liegen darin, dass heutzutage nicht mehr die traditionelle Weidehaltung praktiziert wird, sondern die Kühe ganzjährig im Stall und unter Umständen in Anbindehaltung gehalten werden, wo sich die Klauen nicht in dem Maße auf natürlichem Wege abnutzen können. Werden die Tiere einerseits in Anbindung gehalten, bewegen sie sich mangelhaft und es kommt zu Problemen mit den Klauen. Haben sie andererseits mehr Bewegungsmöglichkeiten in einem Boxenlaufstall, kann es ebenso zu Diskrepanzen kommen, wenn die Böden planbefestigt und hart sind, so dass es zu einer stärkeren Abnutzung der Klauensohle kommt, was wiederum ebenfalls den Anstieg von Klauenund Gliedmaßenerkrankungen forciert (FIEDLER, 2003). Allerdings belegen MANSFELD (2002) und VERMUNT (2004), dass die verschiedenen Zusammenhänge in vielen weiteren Bereichen zu finden sind, die noch nicht hinlänglich erforscht wurden. Zu nennen wären da Einflüsse seitens des Managements, der Haltung, Fütterung und der Abstammung der Tiere, wobei nach FIEDLER (2003) das Fundament der Tiere in der Zucht in der Vergangenheit zu stiefmütterlich behandelt wurde, wodurch sich Klauenerkrankungen häuften.

Ist die Lauffläche, wie oft in älteren Ställen zu beobachten ist, zu glatt, erkennt der Betriebsleiter dies daran, dass die Tiere sich vorsichtiger fortbewegen, wodurch der Klauenabrieb vermindert wird, eine geringere Körperpflege aufweisen, oder gar ausrutschen. Entgegenwirken kann man dieser Problematik, indem die Flächen aufgeraut werden. Bei Spaltenböden ist dabei aber die Statik zu beachten, da durch eine Aufrauhung des Bodens die Dicke geringer wird. Ein nachträglicher Einbau von Gummimatten ist ebenso möglich, allerdings muss häufig zusätzlich ein Schieber installiert werden, da der Kot nicht wie auf dem ursprünglichen Boden durchgetreten werden kann. Auch zu glatte, planbefestigte Böden können mit den angesprochenen Gummimatten belegt werden, wobei der Betriebsleiter auch in Erwägung ziehen kann, lediglich hoch frequentierte Teilbereiche mit diesen auszustatten, um den Tieren ein hohes Maß an Komfort bieten zu können. Sollen Betonböden behandelt werden, steht zur Wahl, diese entweder nachträglich zu profilieren oder eine Gussasphaltdecke aufzutragen, wobei darauf geachtet werden sollte, dass keine zu breiten Fräsrillen entstehen, da diese für Keime ein optimales Reservoir darstellen. Wie hier angesprochen, sind ältere Stallbö- den aufgrund der Abnutzung häufig zu glatt, während neu aufgebrachte oder falsch erstellte planbefestigte Böden oft zu rau sind und somit einen höheren Klauenabrieb bedingen. Gummimatten verschiedener Hersteller hingegen lassen nach ersten Untersuchungen eine Verbesserung hinsichtlich der Trittsicherheit und des Tierkomforts erwarten, doch nicht immer ist gleichzeitig auch mit einer Verbesserung der Klauengesundheit zu rechnen. Steigert man die Häufigkeit der Klauenpflege, so sagt die Literatur, könnte ein mangelhafter Abrieb ggf. ausgeglichen werden (DE KRUIF et al., 1998).

2.2 Rechtliche Gegebenheiten

Das Tierschutzgesetz (TSchG) und die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (Tier- SchNutztV) sind wesentlichen Rechtsgrundlagen, die in Deutschland den Tierschutz in der landwirtschaftlichen Nutztierhaltung regeln.

Im Zuge der Änderungen des Tierschutzgesetzes wurde im April 2001 der neue § 13a II TSchG in Ergänzung zu dem bereits bestehenden § 13a I TSchG aufgenommen. Seit 1998 sind in Abs. I die freiwilligen Prüfverfahren geregelt, während in Abs. II eine obligatorische, also verpflichtende Prüfung vorgesehen ist (HOPPE, 2005). Im Herbst 2007 hat der Bundestag einem Entwurf eines zweiten Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes zugestimmt (BR-Drucksache vom 28.09.2007). Darin wird erklärt, dass „ein obligatorisches Prüfund Zulassungsverfahren für Haltungseinrichtungen für Nutztiere“ etabliert werden soll und dass dieses vom Bundesrat bereits gefordert wurde. Laut Gesetzesentwurf soll ein obligates Verfahren dazu dienen, „zukünftig nur noch auf Tiergerechtheit geprüfte und zugelassene serienmäßig hergestellte Stalleinrichtungen in den Verkehr bringen zu können. Ferner soll die Möglichkeit bestehen, Anforderungen an die bestimmungsgemäße und sachgerechte Verwendung der Stalleinrichtungen durch den Betreiber vorzugeben“ (DRUCKSACHE 660/07 VOM 28.09.2007). Diese Änderung soll sicherstellen, dass Nutztiere in Zukunft nur noch in zugelassenen Haltungssystemen untergebracht werden, um die Tiergerechtheit gewährleisten zu können. Desweiteren sollte im Rahmen der Nutztierhaltung die Möglichkeit gegeben sein, Haltungseinrichtungen schon vor Inverkehrbringen einer staatlichen Prüfung zu unterziehen, was bei der Beurteilung von Stalleinrichtungen vor dem bestimmungsgemäßen Gebrauch erforderlich sein kann. Es besteht Verbesserungspotenzial hinsichtlich der Tiergerechtheit und der Einführung eines Prüfund Zulassungsverfahrens generell für alle Nutztiere, nicht nur für landwirtschaftliche Nutztiere.

2.3 Das freiwillige DLG-Prüfverfahren

Die Deutsche Landwirtschafts-Gesellschaft (DLG) ist in Deutschland bisher die einzige Institution, die ein Prüfverfahren für Stalleinrichtungen anbietet. Die Prüfung erfolgt auf freiwilliger Basis, wobei lediglich Stalleinrichtungen geprüft werden, keine Aufstallungssysteme. Nach BERTRAM und HERRMANN (1999) gehört eine Untersuchung und Beurteilung ganzer Haltungssysteme wie z.B. ein Vergleich von strohlosen und eingestreuten Haltungssystemen nicht zum Aufgabenbereich der DLG. Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben besteht jedoch auch bei Aufstallungssystemen grundsätzlich Handlungsbedarf, denn auch diese sollen gemäß § 13a I TSchG in eine freiwillige Zulassungsprü- fung einbezogen werden. Die Tiergerechtheit ganzer Aufstallungssysteme kann nicht allein durch eine Prüfung einzelner Komponenten sichergestellt werden (Hoppe, 2005). In § 13a I TSchG fordert der Gesetzgeber eben diese freiwilligen Prüfverfahren, mit denen nachgewiesen werden kann, „dass serienmäßig hergestellte Aufstallungssysteme und Stalleinrichtungen […] über die Anforderungen dieses Gesetzes und die Mindestanforderungen der aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen hinausgehen“. Die DLG-Prüfung auf Tiergerechtheit ist in der letzten Zeit immer weiter verbessert und optimiert worden. Durchgeführt auf Basis des Tierschutzgesetzes und dessen Rechtsverordnungen werden die Maßstäbe durch eine Prüfkommission festgesetzt. Dies ist allerdings nur dann der Fall, wenn die gesetzlichen Vorgaben, die auf das Tierschutzgesetz erhoben wurden, nicht hinreichend sind und somit keine ausreichenden Anforderungen darstellen. Bei den Prüfungen in der Gesamtheit werden weder aktuelle Geschehnisse noch die gute fachliche Praxis außer Acht gelassen. Durch die Kommission, die sich aus Vertretern unterschiedlicher Bereiche wie Forschung, Beratung, Praxis und Industrie zusammensetzt, werden des Weiteren die Prüfkriterien erstellt und definiert (BERTRAM UND HERRMANN, 1998).

Um die Nachhaltigkeit des DLG-Prüfverfahrens in Bezug auf die verbesserte Tierschutzqualität auf freiwilliger Basis deutlich zu machen, soll an dieser Stelle näher auf den Aufbau und den Ablauf derselben eingegangen werden.

Im ersten Schritt wird die Prüfung bei der DLG angemeldet. Dann werden seitens der DLG die Mindestanforderungen für den jeweiligen Prüfgegenstand geprüft, womit die erste Stufe der Bedingungen, die vom § 13a Abs. I TSchG gestellt werden, erfüllt ist. Nun erfolgt eine Bewertung, ob sich das Tier unter Umständen Verletzungen zuziehen könnte oder Verhaltensanomalien durch den Prüfgegenstand auftreten könnten. Dabei wird die Bewertung zuerst anhand eigener oder fremder Erfahrungen mit dem zu prü- fenden Element vorgenommen. Wenn das nicht möglich ist, wird eine praktische Prüfung angeordnet, wobei zu sagen ist, dass diese meist in Gruppen durchgeführt wird, bei denen mehrere ähnliche Stalleinrichtungen von verschiedenen Herstellern parallel untersucht und geprüft werden. Die Vorteile liegen klar in der besseren Vergleichbarkeit der verschiedenen Produkte und der geringeren Kosten für die Hersteller, da diese von ihnen selber getragen werden müssen (BERTRAM und HERRMANN, 1998). Bei der praktischen Prüfung ist darauf zu achten, dass nach HESSE et al. (2000) nur Untersuchungsmethoden angewendet werden dürfen, die wissenschaftlich fundiert sind. Dies sind im Wesentlichen ethologische Untersuchungen, bei denen die Tiere vor die Wahl gestellt werden, einen zu prüfenden Gegenstand im Vergleich zu einem in der Praxis üblichen Referenzsystem aufzusuchen. Allerdings kann diese Art der praktischen Prüfung problematisch werden, wenn das Wohlbefinden und das Verhalten der Tiere in den Referenzsystemen ebenfalls gestört sind. Die Tiergerechtheit kann nach KNIERIM et al. (2003) nur dann sichergestellt werden, wenn die Tiere, die in dem Versuch verwendet werden, sich in den Referenzsystemen artgemäß verhalten können und es zu keiner Beeinträchtigung des Wohlbefindens kommt. Es lässt sich auf diese Weise aber nicht feststellen, ob für den zu prüfenden Gegenstand mit Sicherheit keine Verhaltensstörungen auftreten werden (HIRT et al., 2003). Der DLG-Fachausschuss „Tiergerechtheit“ erkannte dieses Manko und HESSE et al. (2003) konstatierten, dass „der Wahlversuch […] folglich nur über die relative Bevorzugung einer Alternative Auskunft geben [kann] (im schlechtesten Fall: Wahl des kleineren Übels), nicht über ihren absoluten Wert für das Tier“.

Laut HOPPE (2005) muss die Prüfung an die Anforderungen des Prüfgegenstandes, die Anzahl der Tiere und der Wiederholungen angepasst sein, da nur auf diesem Wege die Tiergerechtheit mit Sicherheit beurteilt werden kann. Allerdings liegt auf der Hand, dass praxisrelevante, aussagekräftige und gleichermaßen reproduzierbare Ergebnisse erzielt werden müssen. Liegt ein positives Ergebnis im Rahmen der freiwilligen DLG- Prüfung vor, wird dieses sodann in Form von Prüfberichten veröffentlicht, die u.a. auch im Internet eingesehen werden können. Für interessierte Landwirte besteht also gro- ßes Informationspotenzial. Fällt eine Beurteilung hingegen negativ aus, so dass die DLG kein Prüfsiegel vergeben kann, werden diese nicht veröffentlicht, damit das Vertrauen gegenüber der Hersteller nicht leidet. (BERTRAM und HERRMANN (1998). Zur Verdeutlichung ist der organisatorische Ablauf der freiwilligen DLG-Prüfung in Abb.1 dargestellt:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 1: Ablauf der fakultativen DLG-Prüfung (HOPPE, 2005)

2.3.1 Obligatorisches oder fakultatives Prüfverfahren?

HOPPE hat bereits 2005 untersucht, in welcher Form ein Prüfverfahren auf Basis der derzeit geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen praxisund zeitnah umgesetzt werden kann. Hierzu wurde eine Befragung der zuständigen Landesministerien durchgeführt. Es zeigte sich, dass das verpflichtende Verfahren auf landespolitischer Ebene von 60 % der Befragten favorisiert wird. In Tabelle 3 sind die Vorund Nachteile eines obligatorischen und fakultativen Prüfverfahrens gegenübergestellt:

Tab. 3 : Vorund Nachteile eines fakultativen und obligatorischen Prüfverfahrens (HOPPE, 2005)

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Es ist auffällig, dass die befragten Landesministerien keine Argumente für ein freiwilliges Prüfverfahren lieferten, was aber nicht heißen soll, dass diese Meinung repräsentativ für alle Einrichtungen steht und tatsächlich keine Pro-Argumente vorhanden sind, die ein fakultatives Verfahren rechtfertigen könnten. Laut GAULY et al.

Ende der Leseprobe aus 72 Seiten

Details

Titel
Kaufentscheidungen von Landwirten bei Liegeboxenbelägen, Liegeboxenabtrennungen und Laufflächenbelägen
Hochschule
Georg-August-Universität Göttingen  (Institut für Tierzucht und Haustiergenetik)
Note
2,3
Autor
Jahr
2008
Seiten
72
Katalognummer
V120009
ISBN (eBook)
9783640236794
ISBN (Buch)
9783640238682
Dateigröße
1204 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Kaufentscheidungen, Landwirten, Liegeboxenbelägen, Liegeboxenabtrennungen, Laufflächenbelägen
Arbeit zitieren
M. Sc. Agr. Christina Schleifenbaum (Autor:in), 2008, Kaufentscheidungen von Landwirten bei Liegeboxenbelägen, Liegeboxenabtrennungen und Laufflächenbelägen, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/120009

Kommentare

  • Noch keine Kommentare.
Blick ins Buch
Titel: Kaufentscheidungen von Landwirten bei Liegeboxenbelägen, Liegeboxenabtrennungen und Laufflächenbelägen



Ihre Arbeit hochladen

Ihre Hausarbeit / Abschlussarbeit:

- Publikation als eBook und Buch
- Hohes Honorar auf die Verkäufe
- Für Sie komplett kostenlos – mit ISBN
- Es dauert nur 5 Minuten
- Jede Arbeit findet Leser

Kostenlos Autor werden