Organisation von Krankenhäusern und Katastrophen


Projektarbeit, 2007

27 Seiten, Note: 1,7


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung

2 Vorbereitungsstand der Krankenhäuser in Deutschland
2.1 Notwendigkeit
2.2 Rechtliche Grundlagen

3 Risiken in Krankenhäusern
3.1 Interne Gefahrenlagen
3.2 Externe Gefahrenlagen
3.3 Zukünftige Gefährdungen
3.4 Alarm- und Einsatzplanung

4 Begriffsdefinitionen
4.1 Alarmorganisation
4.2 Leitung des Krankenhauses während des Ereignisses
4.3 Räumung und Evakuierung

5 Durchführung der Planungen
5.1 Ziele der Organisation von Großereignissen und Katastrophen
5.2 Logistikanforderungen
5.3 Erstellung des Plans zur Organisation von Großereignissen und Katastrophen

6 Umsetzung
6.1 Themenschwerpunkte
6.2 Alarmorganisation und Alarmauslösung
6.3 Krankenhauseinsatzleitung
6.4 Kommunikationswege und -mittel
6.5 Interne Verkehrsregelung
6.6 Externe Verkehrsregelung
6.7 Registrierung, Sichtung und medizinische Behandlung
6.8 Informations- und Pressedienst
6.9 Versorgung und Überkapazitäten

7 Fazit

Quellenverzeichnis

Internetquellen

1 Einleitung

Das Krankenhaus als eine Einrichtung, in der ärztliche und pflegerische Hilfeleistung der Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten oder physischen Schäden dienen, ist bereits in der täglichen Arbeit ein komplexes System. Durch die erhöhte Anzahl an hilfsbedürftigen und immobilen Personen ist dieses System bei unvorhergesehenen Ereignissen besonders gefährdet. Patienten, die sehr aufwändige Therapieverfahren in Anspruch nehmen, wie beispielsweise auf Intensivstationen, erschweren die Situation zusätzlich. Untersuchungen belegen, dass lediglich ein Bruchteil der in Deutschland ansässigen Krankenhäuser Vorkehrungen für außergewöhnliche Ereignisse vorhalten. Zunehmend werden Krankenhausbetriebe auf die fehlenden Planungen im Zuge von Zertifizierungsvorgängen aufmerksam und versuchen, das Problem mit suboptimalen Plänen zu umschiffen. Die vorliegende Arbeit soll zeigen, dass selbst für einen Klinikbetrieb der mittleren Versorgungsstufe in dem beschriebenen Zusammenhang erheblicher Planungsaufwand entsteht und eine Integration externer Fachberater bei Einbindung von Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) einer trügerisch sicheren Insellösung begegnet.

2 Vorbereitungsstand der Krankenhäuser in Deutschland

Untersuchungen haben gezeigt, dass zwar ein Grossteil der deutschen Kliniken Planungen für besondere Ereignisse getroffen haben, diese jedoch zu einem Grossteil eklatante Mängel aufweisen. So sind zwar 16% der deutschen Krankenhäuser vollständig ohne einschlägige Vorbereitungen, jedoch fehlt rund der Hälfte der Kliniken mit Einsatzplänen bereits eine grobe Differenzierung in den Schadensszenarien. Von den Kliniken mit Vorplanungen überarbeiten 35% diese nicht in regelmäßigen Abständen und wiederum die Hälfte der Einrichtungen hat diese Vorplanungen noch nie in der Praxis im Rahmen einer Übung überprüft. Im Jahr 2003 wurde in der Freien und Hansestadt Hamburg der Vorbereitungsstand der Krankenhäuser untersucht und die genannten Ergebnisse bestätigt. Von 18 Kliniken waren fünf zur Gänze ohne entsprechende Vorbereitungen, sieben ohne regelmäßige Überarbeitung und 13 Krankenhäuser haben Ihre Einsatzvorbereitungen nie durch Übung überprüft (vgl. Roesberg, Vortrag Seminar AKNZ, 2007). Bereits hier wird ersichtlich, dass eine effektive und taugliche Ereignisvorbereitung eine Vielzahl von Kriterien über die bloße Existenz eines Einsatzordners hinaus erfüllen muss.

2.1 Notwendigkeit

Die Notwendigkeit einer effektiven Ereignisplanung für Krankenhäuser ergibt sich bereits aus dem täglichen bundesdeutschen Klinikbetrieb. Die Studie eines Unternehmens analysierte in den Jahren 1998-2001 Brandausbrüche in Krankenhäusern und Altenheimen und lässt die Erkenntnis zu, dass es durchschnittlich alle 14 Tage in einem Krankenhaus und alle sieben Tage in einem Pflegeheim zu einer Brandentwicklung kommt. Die Gründe für den Brandausbruch sind zum größten Teil mutwillig durchgeführte Brandstiftung (26%), technische Defekte (16%), jedoch auch unbekannt (23%) (vgl. Wichert, Brandschäden, 2001). Obwohl die Diskussion um Einsatzvorbereitungen hauptsächlich auf der Annahme von Bränden und Brandschäden basiert, sind auch weitere Ausgangslagen einzubeziehen. Vielmehr gilt es, eine Einsatzplanung zu entwickeln, die flexibel auf jegliche Ausnahmesituation reagieren kann. Nach einem Stromausfall im Lyoner Edouard-Herriot-Krankenhaus bei nicht funktionsfähiger Notstromversorgung und fünf Todesopfern wird der Blick umfassend auf eine Vielzahl von Szenarien gerichtet. In die Einsatzplanung sind alle Vorgänge einzubeziehen, die den regulären Betrieb des Krankenhauses erheblich einschränken oder gefährden und damit auch eine Gefährdung der Patienten implizieren. Hierzu gehören auch Hochwasser, Wetterauswirkungen und die Veränderung des Bewusstseins im Hinblick auf terroristische Bedrohungen.

2.2 Rechtliche Grundlagen

Nicht nur aus der Praxis wird die Notwendigkeit von Vorbereitungen der Krankenhäuser auf besondere Situationen deutlich, auch in den Gesetzen von Bund und Ländern wird zumindest die Existenz derartiger Pläne verlangt. So lautet es im Zivilschutzneuordnungsgesetz: „Die zuständigen Behörden können anordnen, dass die Träger von Krankenhäusern Einsatz und Alarmpläne […] aufstellen und fortschreiben“ (§15, Abs. 4 Zivilschutzneuordnungsgesetz). Zuständige Behörden sind im Sinne dieses Gesetzes die Länder, die Ihrerseits Krankenhaus- oder Zivilschutzgesetze verabschiedet haben. Aus diesem Grund ist es nicht mögliche, eine vollständig einheitliche Aussage für das Bundesgebiet zu treffen. In Norddeutschland haben die zuständigen Stellen den Anforderungen in verschiedenen Gesetzen Rechung getragen. So fordert das Hamburger Krankenhausgesetz „Das Krankenhaus hat zur Abwehr interner Schadenereignisse sowie zur Mitwirkung im Brand- und Katastrophenschutz eine Notfallplanung aufzustellen sowie an entsprechenden Übungen teilzunehmen“ (§3, Abs. 3 Hamburger Krankenhausgesetz). Gerade weil die Überprüfung der Planungen durch Übungen über die bloße Existenz eines Planes hinaus ausdrücklich gefordert ist, verwundern die im Absatz 2.1 genannten Zahlen von unvorbereiteten Kliniken umso mehr. In Schleswig-Holstein fordert das Katastrophenschutzgesetz im Abschnitt V – Gesundheitswesen – „zur Mitwirkung im Katastrophenschutz sind die Träger der Krankenhäuser verpflichtet, Alarm- und Einsatzpläne auszuarbeiten und weiterzuführen und diese mit der unteren Katastrophenschutzbehörde abzustimmen; Träger benachbarter Krankenhäuser haben ihre Alarm- und Einsatzpläne ebenfalls aufeinander abzustimmen“ (Abschnitt V, §22, Abs. 1 Landeskatastrophenschutzgesetz Schleswig-Holstein). Hier wird an die Krankenhausträger eine umfassende Forderung gestellt: Auch die Frage der Alarmierung des Krankenhauses als Betrieb als auch die Fortschreibung der Einsatzpläne sind unumgänglich, ebenso wie die Abstimmung mit der unteren Katastrophenschutzbehörde – Landkreis oder kreisfreie Stadt – und die Abstimmung von benachbarten Krankenhäusern. Die unteren Katastrophenschutzbehörden in Schleswig-Holstein können durch die Abstimmungspflicht jederzeit die Erstellung einer Einsatzplanung fordern. Weiterhin heißt es, „die Alarm- und Einsatzpläne haben auch Aussagen über die Möglichkeit über die Ausweitung der Kapazität zu enthalten“ (Abschnitt V, §22, Abs. 3 Landeskatastrophenschutzgesetz Schleswig-Holstein). Im Rahmen der Einsatzplanung müssen Krankenhausbetriebe Ihre Kapazitäten eindeutig und praxisgerecht definieren. Eine aus Prestigegründen überhöht gemeldete Kapazitätsfähigkeit kann im Ernstfall zu einer verhängnisvollen Situation innerhalb des Krankenhausbetriebes führen. Doch nicht nur in Norddeutschland gibt es detaillierte Anforderungen an die Krankenhausträger; in Bayern werden durch die Krankenhausgesellschaft Beispielpläne und besondere Hinweise zum Anlegen von Alarm- und Einsatzplänen veröffentlicht. Der umfassende Blick auf die rechtliche Komponente schließt mit der Betrachtung des Arbeitsschutzgesetzes: „Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen. Er hat die Maßnahmen auf Ihre Wirksamkeit zu überprüfen und erforderlichenfalls sich ändernden Gegebenheiten anzupassen. Dabei hat er eine Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten anzustreben“ (Abschnitt 2, §3, Arbeitsschutzgesetz). Da auch der Träger, insbesondere aber das im Krankenhaus beschäftigte Personal die situative Verantwortung für die Sicherheit der Patienten trägt, sind Vorkehrungen für Großereignisse und Katastrophen sowie die Schulung der Mitarbeiter zwingend erforderlich.

3 Risiken in Krankenhäusern

Fokussierte man sich in der Vergangenheit zum größten Teil auf Brände und Brandgefahren, gewinnen andere Szenarien heute zunehmend an Bedeutung. Auswirkungen der Globalisierung, meteorologische Ereignisse und asymmetrische Bedrohungslagen schaffen ein verändertes Bewusstsein und verpflichten die Verantwortlichen der Krankenhauseinsatzplanung, sich zumindest gedanklich mit einer Vielzahl von Lagen und Szenarien auseinander zu setzen. Durch die Menge von gelagerten chemischen Stoffen und medizinischen Gasen, die besondere Hilfsbedürftigkeit von Patienten und auch die Anwesenheit von psychisch instabilen Personen sind Krankenhäusern besonderen Risiken und einer Vielzahl von potentiellen Gefahren ausgesetzt. Um eine grobe Unterteilung zu ermöglichen, bietet sich die Trennung in interne und externe Lagen an, da bereits in dieser Kategorisierung grundlegende Unterschiede erkennbar sind.

3.1 Interne Gefahrenlagen

In die Kategorie der internen Lagen fallen alle Situationen, die aus dem Klinikbetrieb heraus entstehen oder Ihren Ursprung aus dem Klinikbetrieb haben. Sie sind gekennzeichnet durch die Anforderung, dass nach Bemerken des Ereignisses wenig bis nahezu keine Zeit für die Planung erster Maßnahmen zur Verfügung steht; vordefinierte Abläufe müssen sofort greifen. Die Situation wird als akut bezeichnet. Hierzu gehören insbesondere der Brand oder die Brandentstehung, Explosionen, Verpuffungen, der Austritt von Stoffen (chemische oder biologische Gefährdungen, Radioaktivität), der Ausfall von Energie oder Betriebsmitteln (Strom, Wasser, Klima) sowie das Auftreten und der Verdacht von Infektionskrankheiten mit höherer Sicherheitsstufe. Interne Gefahrenlagen machen zumeist die Rettung von Patienten, Personal und Besuchern aus dem Gefahrenbereich heraus sowie die Klassifizierung von Verletzten, Geschädigten oder Betroffenen in bestimmte Behandlungskategorien notwendig. Durch die Zusammensetzung von gehfähigen und nicht gehfähigen Personen, sowie Patienten, die zu jeder Zeit bestimmter therapeutischer Handlungen bedürfen, gewinnt die zeitkritische Verlegung dieser an besonderer Komplexität. So sind für Patienten auf der Intensivstation oder im OP-Bereich innerhalb des Krankenhauses Räumungsziele festzulegen, die eine behelfsmäßige Weiterführung der Therapie und Überwachung ermöglichen. Weiterhin gehören zu den internen Gefahrenlagen kriminelle oder gar terroristische Handlungen, wie die Androhung einer Bombenexplosion, der Anschlag mit gefährlichen Gütern oder eine Geiselnahme. Die Komplexität der zu treffenden Maßnahmen in kürzester Zeit sowie die erhebliche Einschränkung bis hin zum Totalausfall der Betriebsfähigkeit der Klinik machen eine spezielle Führungsstruktur notwendig.

3.2 Externe Gefahrenlagen

Zu den externen Lagen können alle Situationen gezählt werden, die ihren Ursprung nicht innerhalb des Krankenhausbetriebes haben, diesen jedoch besonders fordern oder einschränken können. Als klassisch zu bezeichnen ist in dieser Kategorie der Massenfall von Verletzten unterhalb der Katastrophenschwelle (MANV). Oft genutztes Beispiel ist der Unfall eines Reisebusses, wo durch ein Ereignis eine Vielzahl von Personen zu Schaden kommt. In Abhängigkeit der Struktur des Krankenhausstandorts (Landkreis / kreisfreie Stadt) werden der reguläre Rettungsdienst sowie die Krankenhäuser in bestimmter Form belastet. In Landkreisen ist ein solches Ereignis durch die Rettungskräfte und Kliniken im Allgemeinen deutlich schwieriger zu bewältigen, da sich meist nur einzelne oder wenige Krankenhäuser in räumlicher Nähe befinden und die beweglichen Rettungsmittel oftmals weite Strecken zurücklegen müssen. Dadurch ergibt sich tendenziell keine kontinuierliche Patientenanlieferung, sondern es muss mit einem hohen Patientenaufkommen in kurzer Zeit gerechnet werden. Hierfür werden in der Klinik bestimmte Verfahrensanweisungen und Vorkehrungen zur Lenkung großer Patientenströme benötigt. Teilweise kann es notwendig sein, die reguläre Notaufnahme zu sperren und eine behelfsmäßige Notaufnahme einzurichten, mit der ein solches Patientenaufkommen besser zu bewältigen ist. Zu den externen Gefahrenlagen gehören weiter beispielsweise Brände von Gebäuden in direkter Nachbarschaft zur Klinik, die jedoch im weiteren Verlauf durch Brandrauch gefährdet werden kann.

3.3 Zukünftige Gefährdungen

Durch den konstanten Wandel der Gesundheitsbetriebe, aber auch durch Veränderungen in der Weltpolitik müssen sich auch Unternehmen in Deutschland auf Bedrohungen vorbereiten, für die in der Vergangenheit keine Notwendigkeit bestand. Verschiedene Risikofaktoren treffen auch auf Krankenhausbetriebe zu. Dazu gehört der Bereich der Informationstechnologie, der durch immer größere Komplexität und stetig steigende Abhängigkeit gekennzeichnet ist, aber auch die Risikofaktoren Organisation (Outsourcing unternehmenskritischer Infrastrukturen) und Mensch (Menschliches Versagen, mangelndes Sicherheitsbewusstsein, kriminelle Handlungen) (vgl. BMI, Konzept zum Schutz kritischer Infrastrukturen, S.10-11). Krankenhäuser zeichnen sich durch Ihre erhöhte Vulnerabilität und gleichsam durch ständige Präsenz in der Öffentlichkeit aus. Dadurch können sie im Zuge asymmetrischer Bedrohungslagen Ziel von terroristischen Anschlägen werden. Die weithin verbreitete Meinung, die Moral würde eine Verschlimmerung bestehenden Leidens verbieten, trifft schon lange nicht mehr zu. So wurden in der jüngeren Vergangenheit bei kriegerischen oder bürgerkriegsähnlichen Auseinandersetzungen bewusst Krankenkraftwagen und Krankenhäuser unter Beschuss genommen, auch wenn diese unter dem Schutz der Genfer Konventionen standen. Die Überschreitung dieser vermeintlich westlich-moralischen Hemmschwelle bietet entsprechenden Gruppierungen einen zusätzlichen Reiz, auch Krankenhausbetriebe müssen sich in Zukunft mit diesem Thema zumindest vorab gedanklich auseinander setzen.

3.4 Alarm- und Einsatzplanung

Um einerseits der Detailreiche der möglichen Szenarien und andererseits der erforderlichen Flexibilität der Einsatzplanung Rechnung zu tragen, müssen einzelne Abschnitte der Organisation von Großereignissen genauer betrachtet werden. Zunächst erfolgt eine begriffliche Definition, anschließend ein Blick auf die erforderlichen Führungsstrukturen sowie die Betriebsorganisation in Ausnahmefällen durch Alarmstufen und Evakuierungsmaßnahmen. Der Abschluss des Kapitels diskutiert das Verfahren sowie die Abwägungen in der Erstellung einer Einsatzplanung.

4 Begriffsdefinitionen

In der Vergangenheit wurden verschiedene Begriffe über das vorliegende Thema synonym verwendet. Sehr gebräuchlich ist auch heute der Begriff „Katastropheneinsatzplan“, „Katastrophenplan“ oder eine weitere, ähnliche Abwandlung des Begriffs. Bei genauer Betrachtung fällt jedoch auf, dass der Begriff einer Katastrophe genauer definiert ist: „Eine Katastrophe […] ist ein Ereignis, welches das Leben, die Gesundheit, oder die lebensnotwendige Versorgung zahlreicher Menschen, bedeutender Sachgüter oder in erheblicher Weise die Umwelt in so außergewöhnlichem Maße gefährdet oder schädigt, dass Hilfe und Schutz wirksam nur gewährt werden können, wenn verschiedene Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzdienstes, sowie die zuständigen Behörden, Organisationen und die sonstigen eingesetzten Kräfte unter einheitlicher Leitung der Katastrophenschutzbehörde zusammenwirken“ (§1, Landeskatastrophenschutzgesetz Schleswig-Holstein). Eine Katastrophe ist demnach ein Ereignis von so großem Ausmaß und von solcher Dauer, dass das Innenministerium des Landes die Koordinierung sämtlicher Maßnahmen übernehmen muss. Selbstverständlich kann ein Krankenhaus von einer Katastrophe betroffen sein. Auf nahezu alle Szenarien, auf die im Vorfeld eingegangen wurde, trifft diese gesetzliche Definition jedoch nicht zu. Auch wenn für ein Ereignis bestimmten Ausmaßes im allgemeinen Sprachgebrauch die Bezeichnung „Katastrophe“ verwendet wird, ist dieses jedoch sachlich falsch. Hierfür müssen mehrere Kriterien, wie der Umfang und die Dauer, in einem gewissen Maße erfüllt sein. Beispielsweise waren das Zugunglück von Eschede oder der Feuerwerksfabrikbrand im niederländischen Grenzgebiet bei Enschede keine Katastrophen, obwohl im ersten Fall eine Vielzahl von Personen geschädigt; im zweiten Fall eine Stadt zu großen Teilen in Trümmern lag und beide Ereignisse eine extrem große Mengen an Ressourcen in Anspruch genommen haben. Demgegenüber war das Elbehochwasser im Jahr 2002 eine festgestellte Katastrophe, weil die neben dem Umfang auch das zeitliche Kriterium erfüllt war. Dies wird ein isoliertes Ereignis innerhalb eines Krankenhausbetriebes jedoch in nahezu allen Fällen nicht erfüllen. Kliniken in maximalen Größenordnungen haben stets in direkter Nachbarschaft weitere Krankenhäuser, auf die eine Verteilung der Patienten auch bei einer Totalevakuierung möglich ist. Die Szenarien, die in-nerhalb eines Krankenhauses auftreten, werden durch den Begriff der Katastrophe also nicht erfasst. Die Beteiligung eines Krankenhauses an einer Katastrophe ist demgegenüber jedoch sogar wahrscheinlich und erwähnenswert. Selbst der gesetzliche Begriff der „Alarm- und Einsatzplanung“ erfüllt den Anspruch auf Universalität nicht zur Gänze, da dieser mehr das Verfahren zur Erstellung an sich beschreibt. Vielmehr bietet sich an, die Bezeichnung „Organisation von Großereignissen und Katastrophen (OGK)“ zu verwenden, um den Situationen innerhalb der Klinik und überörtlichen Schadenslagen beiderseits Rechnung zu tragen.

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Ende der Leseprobe aus 27 Seiten

Details

Titel
Organisation von Krankenhäusern und Katastrophen
Hochschule
Fachhochschule Lübeck
Veranstaltung
Projektstudium
Note
1,7
Autor
Jahr
2007
Seiten
27
Katalognummer
V119644
ISBN (eBook)
9783640235346
ISBN (Buch)
9783640235476
Dateigröße
497 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Organisation, Krankenhäusern, Katastrophen, Projektstudium
Arbeit zitieren
Bachelor of Science Arne Jansch (Autor:in), 2007, Organisation von Krankenhäusern und Katastrophen, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/119644

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