Das Verhältnis zwischen Martin Luther und Philipp Melanchthon anhand ausgewählter Coburg-Briefe


Seminararbeit, 2008

23 Seiten, Note: 2+


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Quellen..
2.1. MBW 905 – 11. Mai 1530
2.2. WAB 1567 – 15. Mai 1530
2.3. MBW 915 – 22. Mai 1530
2.4. WAB 1584 – 5. Juni 1530
2.5. MBW 940 – 26. Juni 1530
2.6. MBW 942 – 27. Juni 1530
2.7. WA. B 1609- 29. Juni 1530
2.8. WAB 1611 – 30. Juni 1530
2.9. WAB 1621 – 3. Juli 1530

3. Hauptteil
3.1. Vorbemerkungen
3.1.1. Martin Luther und sein Weg bis zur Veste Coburg
3.1.2. Philipp Melanchthon und sein Weg bis zum Augsburger Reichstag
3.1.3. Anlass des Reichstages und der Weg nach Augsburg..
3.2. Ergebnisse der Quellenuntersuchung
3.2.1. Erkenntnisse aus den Briefen Melanchthons
3.2.2. Erkenntnisse aus den Briefen Luthers

4. Fazit
4.1. Schlüsse aus dem Gesamtbild
4.2. Ausblick

5. Literaturverzeichnis.

1. Einleitung

Die Ausbreitung theologischer Diskrepanzen, heraufgeführt im Zuge der reformatorischen Erneuerung, belastete in den jüngsten Jahren vor 1530 nicht nur die theologische, sondern auch die politische Situation im Reich. Dies veranlasste Kaiser Karl V. zu einer Ausschreibung des Reichstages zu Augsburg 1530, welcher - ursprünglich terminiert für den 8. April - letztlich am 20. Juni eröffnet wurde.

Martin Luther, der durch das Wormser Edikt von 1521 noch immer wegen Ketzerei und Kirchenspaltung unter Reichsacht stand, war es verwehrt mit der kursächsischen Delegation bis nach Augsburg zu reisen. In Coburg, dem südlichsten Ort des Kurfürstentums, blieb er zurück, um von der Veste Coburg aus vom 16. April bis zum 5./6. Oktober1 den Fortgang des Augsburger Reichstages zu begleiten.

Die Absicht dieser Arbeit liegt nicht darin, den gesamten Briefwechsel Luthers von der Veste Coburg aus darzustellen und zu erörtern.

Das Hauptanliegen dieser Arbeit besteht vielmehr darin, anhand ausgewählter Coburg-Briefe zwischen Martin Luther und Philipp Melanchthon das Verhältnis zwischen diesen beiden Reformatoren zu beleuchten. Im Zuge dessen wird diese Arbeit nicht nur einen Einblick in das Schaffensverhältnis der beiden geben, sondern im Besonderen versuchen, auf die Frage der persönlichen Beziehung zu antworten.

Ferner werden die bereits erwähnten Ereignisse um den Reichstag zu Augsburg in dieser Arbeit ebenso Beachtung finden, da sie den Hintergrund des Zustandekommens jener Briefe bilden und somit in Ihrer Wichtigkeit nicht vernachlässigt werden dürfen.

Eine Quellenauswahl ist hierbei entlang der Frage getroffen worden, welche Briefe am besten zur Erarbeitung des gewählten Themas beitragen könnten.

2. Quellen

Als Quellen werden jeweils mehrere Briefe Martin Luthers und Philipp Melanchthons verwendet, welche sie einander geschrieben haben. Die Briefe stammen allesamt aus der Zeit, zu der sich Luther auf der Veste Coburg aufhielt. Die Briefe sind im Einzelnen:

- Melanchthon an Luther vom 11. Mai 1530 (MBW 905)
- Luthers an Melanchthon vom 15. Mai 1530 (WAB 1567)
- Melanchthon an Luther vom 22. Mai 1530 (MBW 915)
- Luther an Melanchthon vom 5. Juni 1530 (WAB 1584)
- Melanchthon an Luther vom 26. Juni 1530 (MBW 940)
- Melanchthon an Luther vom 27. Juni 1530 (MBW 942)
- Luther an Melanchthon vom 29. Juni 1530 (WAB 1609)
- Luther an Melanchthon vom 30. Juni 1530 (WAB 1611)
- Luther an Melanchthon vom 3. Juli 1530 (WAB 1621)

Aufgrund der bezüglich ihrer Anzahl sehr ausgeprägten Quellenliste und des begrenzten Seitenumfanges, der bei der Erstellung einer Proseminararbeit einzuhalten ist, kann der Anspruch einer vollständigen thematischen Analyse der Quellen an dieser Stelle nicht erfüllt werden, sondern es werden jeweils nur Teilaspekte der erwähnten Briefe genau untersucht, die Antworten geben auf die zu untersuchende Frage nach dem Verhältnis zwischen Luther und Melanchthon.

2.1. MBW 905 – 11. Mai 1530

Durch die Tatsache, dass dieser Brief Melanchthons als Original in München vorliegt, stellt sich die Frage nach der Echtheit seiner nicht.2 Zwar schrieb Melanchthon kein Datum und keine Jahreszahl in diesen Brief, durch die Angabe „Mittwoch post Iubilate.“3 und durch den Inhalt des Briefes wird die Annahme der Datierung auf den 11. Mai 1530 jedoch ausreichend gestützt. Dieser Brief eignet sich ebenso wie alle folgenden Briefe Melanchthon als Primärquelle, wenn die Bestimmung der Verhältnisse in Augburg aus Sicht der kursächsischen Delegation oder das Verhältnis zwischen Luther und Melanchthon betrachtet werden soll.

Melanchthon übersendet Luther zusammen mit diesem Brief die verfasste Bekenntnisschrift und gibt ihm zu verstehen, dass nicht er, sondern Luther über die ganze Schrift bestimmen werde: „Tu pro tuo spiritu de toto scriptu statues.“4 Er bittet denselbigen um eine Stellungnahme bezüglich eines Predigtverbotes und erwünscht diese auf einem gesonderten Papier.5 Ferner merkt Melanchthon an, dass man in Augsburg nicht mit der Ankunft des Königs in den folgenden zwei Wochen rechnen würde: „Caesarem non arbitrabamur posse advenire intra dies XIIII.“6

2.2. WAB 1567 – 15. Mai 1530

Von diesem Brief befindet sich eine Handschrift des zweiten Teils in Wolfenbüttel7, wodurch die Datierung auf den 15. Mai 1530 als wahr angenommen werden kann. In dem Wissen über den Aufenthaltsort Luthers zu jener Zeit ist der Ort Coburg ebenfalls richtig erschlossen. Wie auch die Briefe von Melanchthon an Luther, so stellen neben diesem auch die weiteren Briefe Luthers an Melanchthon eine Primärquelle bezüglich des Verhältnisses zwischen den beiden dar. Im Gegensatz zu den Briefen Melanchthons eignen sich diese für die Verhältnisbestimmungen in und um Augsburg nur als Sekundärquelle, für die Bestimmungen der Ereignisse auf der Veste Coburg wiederum als Primärquelle.

Luther bekundet, diesen Brief gesondert an Philipp Melanchthon gesendet zu haben. Nachdem Luther vom Tod des Sohnes von Justus Jonas erfahren hat, beauftragt er Melanchthon, er solle dem ebenfalls in Augsburg anwesenden Justus Jonas den Tod seines Sohnes möglichst schonend mitteilen: „Tu curabis, ut, quantum fieri potest, leviter cognoscat de infante sublato.“8 Luther spricht darüber hinaus seinen Trost aus, indem er das Leid und Trauer behandelnde Bibelstellen zitiert.

2.3. MBW 915 – 22. Mai 1530

Dieser Brief Melanchthons an Luther gibt unter anderem darüber Auskunft, dass der Kaiser noch nicht eingetroffen sei und man ihn auch noch nicht erwarte: „Caesar nondum adest, ac mihi vix ante Pentecosten videtur affuturus.“9 Nach der Bemerkung, man würde in Augsburg um die Gesundheit Luthers sehr bekümmert sein, spricht Melanchthon die Bitte aus, Luther möge der Wahrung seiner Gesundheit nachkommen: „A te quoque petimus, ut cures valitudinem.“10 Melanchthon deutet ferner an, Änderungen an der Bekenntnisschrift vorgenommen zu haben und bittet Luther erneut um seine Meinung: „Vellem, percurrisses articulos fidei, [].“11

Die Datierung des Briefes kann durch die Angabe „Dominica Vocem Iucunditatis“12 verifiziert werden. Dass er zudem von Melanchthon selbst verfasst wurde und somit authentisch ist, kann dadurch belegt werden, dass er sich handschriftlich in Gotha befindet.13

2.4. WAB 1584 – 5. Juni 1530

Wie bereits ein Brief zuvor, so liegt auch dieser Brief Luthers an Melanchthon handschriftlich in Wolfenbüttel vor.14 Luther beklagt sich in diesem Brief, es seien zwar drei Boten aus Augsburg gekommen, aber es hätte keiner einen Brief überbracht. Er verleiht seinem Ärger darüber Ausdruck und lässt diesen in der Frage gipfeln, ob das Schweigen ein Zeichen von Nachlässigkeit oder von Unwilligkeit sei: „[], an sitis tam negligentes vel indignantes, [].“15 Darüber hinaus berichtet Luther in dem Brief von der Nachricht über den Tod seines Vaters, welche ihm Hans Reinicke überbracht hätte, und schildert die Rolle seines Vaters und das Verhältnis, welches sie zueinander pflegten. Der erwähnte 29. Mai als Todestag Hans Luthers des Älteren stützt die Datierung des Briefes auf den 5. Juni somit ganz entscheidend.

2.5. MBW 940 – 26. Juni 1530

Der rege Briefwechsel zwischen den beiden Reformern scheint gut erhalten, was die Quellenkritik maßgeblich erleichtert. So ist auch von diesem Brief das Original in der Münchner Staatsbibliothek erhalten.16 Zudem liegen Abschriften in Gotha, Karlsruhe und Nürnberg vor, welche nur gering untereinander differieren.17 Folglich ist auch hier davon auszugehen, dass Datum, Verfasser und Ort des Verfassens richtig markiert sind.

Der Inhalt dieses Briefes bezieht sich wie schon zwei Briefe zuvor (WAB 1600 und WAB 1604), welche hier aber keine weitere Erwähnung finden sollen, auf Luthers Brief vom 5. Juni 1530.18 Melanchthon deutet auf das Leid hin, welches man in Augsburg erfahren würde, da Luther durch das Stillschweigen derer so sehr verärgert sei, dass er ihre Briefe nicht mehr lesen würde: „[] versamur hic in misserimis curies [].“19 Er bittet Luther flehend in Anbetracht der Tatsache, dass man in Augsburg niemanden auf seiner Seite hätte, seinen Ärger zu begraben und den Briefwechsel wieder aufzunehmen.20

Die Verteidigungsschrift21 habe man dem Kaiser überreicht und zudem eine Abschrift dieser Luther in diesem Brief übersendet: „Caesari est exhibita defensio nostra, quam tibi mitto legendam.“22

[...]


1 Vgl. Pfeilschmidt, Ernst, Luther in Coburg, Dresden 1853, S. 5.

2 MBW T4/1, S. 164.

3 MBW T4/1, Nr. 905, Z. 22f.: - Mittwoch nach Jubilate. (Die Übersetzung aus dem Lateinischen erfolgt auch an den nachfolgenden Stellen, insofern nicht anders angegeben, nach: Walch, Joh. Georg (Hg.), Dr. Martin Luthers sämtliche Schriften, Groß Oesingen 1986).

4 MBW T4/1, Nr. 905, Z. 6f.: - Du wirst nach deinem Geiste über die ganz Schrift urteilen.

5 Vgl. Ebd., Z. 9ff.

6 Ebd., Z. 18f.: - Wir halten dafür, dass der Kaiser binnen vierzehn Tagen nicht ankommen könne.

7 W², XXIa, 1453.

8 WAB 5, Nr. 1567, Z. 4f.: - Du wirst dafür sorgen, dass er, so viel als möglich, den Verlust des Kindes in schonender Weise erfahre.

9 MBW T4/1, Nr. 915, Z. 9: - Der Kaiser ist noch nicht hier, und wird, wie mich dünkt, vor Pfingsten schwerlich ankommen.

10Ebd., Z. 24: – Wir bitten auch euch, dass ihr eure Gesundheit gut pfleget. (Eigene Übersetzung).

11Ebd., Z. 29f.: - Ich bitte, ihr wollet die Artikel des Glaubens übersehen.

12Ebd., Z. 45f.: - Sonntag Vocem Jucunditatis.

13MBW T4/1, S. 185.

14WAB 5, S. 350.

15WAB 5, Nr. 1584, Z. 5f.: - [], ob ihr so nachlässig seid, oder ob ihr unwillig seid, [].

16MBW T4/1, S. 264.

17Ebd., S. 264.

18WAB 5, Nr. 1584.

19MBW T4/1, Nr. 940, Z. 2: - [] wir sind hier in dem größten Jammer, [].

20 Ebd., Z. 7ff.

21 Gemeint ist die Confessio Augustana; dieselbe wurde anfänglich Apologia oder defensio = Schutzschrift genannt.

22 MBW T4/1, Nr. 940, Z. 13f.: - Dem Kaiser haben wir unsere Verteidigung überreicht, die ich euch hiermit zu lesen übersende.

Ende der Leseprobe aus 23 Seiten

Details

Titel
Das Verhältnis zwischen Martin Luther und Philipp Melanchthon anhand ausgewählter Coburg-Briefe
Hochschule
Christian-Albrechts-Universität Kiel
Veranstaltung
Die Wittenberger Reformatoren und ihr Wirken anhand ausgewählter Beispiele
Note
2+
Autor
Jahr
2008
Seiten
23
Katalognummer
V119621
ISBN (eBook)
9783640235544
ISBN (Buch)
9783640235612
Dateigröße
458 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Verhältnis, Martin, Luther, Philipp, Melanchthon, Coburg-Briefe, Wittenberger, Reformatoren, Wirken, Beispiele
Arbeit zitieren
Thorsten Scholz (Autor:in), 2008, Das Verhältnis zwischen Martin Luther und Philipp Melanchthon anhand ausgewählter Coburg-Briefe, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/119621

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