Der Investiturstreit


Examensarbeit, 2008

78 Seiten, Note: 1,7


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Der „Investiturstreit" als Bezeichnung einer geschichtlichen Epoche

I. Begriffsklärung: Investitur aus weltlicher und kirchlicher Sicht

II. Die Situation vor dem Investiturstreit
1. Das ottoniseh-salisehe Reichskirchensystem
2, Die Gregorianische Reform

III. Auf dem Weg zum offenen Konflikt
1. Wandlungen innerhalb der Kirche
2. Der Mailänder Konflikt und seine Folgen
3. Die Unterwerfung Heinrichs in Tribur/Oppenheim

IV. Der Gang nach Canossa und seine Folgen für König und Papst
1. Der Gang nach Canossa
2. Sieger und Besiegter?
3. Die Fürstenversammlung von Forchheim und das Doppelkönigtum in Deutsch­ land
4. Gregors Neutralität und weitere Reformen in der Kirche
5. Der erneute Bruch zwischen König und Papst und das Ende Gregors VII. .

V. Papst Urban II. und der Investiturstreit in Deutschland und Frankreich
1. Heinrich IV. und Papst Urban II. im Streit
2. Die Investiturfrage in Frankreich

VI. Die Lösungen Papst Paschalis' II. und neue Konflikte im Reich
1. Das Ende des französischen Investiturproblems
2. Die Lösung des englischen Investiturkonflikts
3. Neuer Herrscher, alter Streit
4. Die Niederlage von Paschalis II. und das Privileg von Ponte Mammolo
5. Der Kampf gegen das „Pravileg" und Heinrich V

VII. Die Überwindung des Investiturstreits
1. Die Verhandlungen von Mouzon und die Reimser Synode
2. Das Wormser Konkordat
3. Die Folgen des Konkordats

Der Investiturstreit ist vorbei - und geht doch weiter

Literaturverzeichnis

Der „Investiturstreit" als Bezeichnung einer geschichtlichen Epoche

Der Gang nach Canossa ist wohl das heraussteehendste Merkmal einer Epoche, die von religiösem Wandel und Auseinandersetzungen zwischen weltlicher und geistlicher Macht geprägt war. Der Bittgang und die Unterwerfung von König Heinrich IV, unter Papst Gregor VII, zu Canossa im Januar 1077 hat sich sogar bis in die Gegenwart in der Erinne­rung der Menschen gehalten. So steht der „Gang nach Canossa" in der deutschen Sprache bis heute im übertragenen Sinne für eine Demütigung, die man über sich ergehen lassen muss.

Dennoch ist dieses Ereignis, so schlaglichtartig es sich auch in der Sprache erhalten hat, nur Teil einer umfassenden Entwicklung, die im elften und zwölften Jahrhundert stattgefunden hat. Die Veränderungen waren eingebettet in einen Streit zwischen den kirchlichen Reformkräften und den großen Herrscherhäusern Westeuropas, Unter dem Begriff „Investiturstreit" ging diese Zeit in die Geschichtsbücher ein. Dabei ist die Mei­nung weit verbreitet, dass sich diese Auseinandersetzung in einen genauen Zeitrahmen einordnen lässt. Die Dauer lässt sich scheinbar leicht festlegen. Es begann damit, dass Heinrich IV, mit vielen seiner Bischöfe am 24, Januar 1076 in Worms Papst Gregor VII, den Gehorsam aufkündigte und endete am 23, September 1122 mit einem Konkordat, das ebenfalls in Worms unterzeichnet wurde. Der Auslöser für den Streit, eine „kirchenrecht­liche Einzelfrage, umstritten zwischen der weltlichen und der geistlichen Gewalt, wird in diesem Terminus zur Signatur eines ganzen Abschnitts unserer Vergangenheit,"[1]

Man kann demnach diesen zeitlich begrenzten Begriff nicht unreflektiert überneh­men, Der „Investiturstreit" umfasst mehr als den Streit zwischen den deutschen Königen und den römischen Bischöfen, Die Entwicklung, die letztendlich diesen Konflikt herauf­beschwor, nahm ihren Anfang viel früher als die obengenannten Daten es wiedergeben können, Sie setzt tiefgreifende Veränderungen in der Entwicklung der Kirche und des kirchlichen Lebens voraus. Zu nennen wären hier vor allem die Entfaltung des römischen Primats, das Vorgehen gegen Simonie und Priesterehe, das Ringen um die Sakramenten­lehre und Veränderungen auf dem Gebiet der Frömmigkeitsformen,[2] Ein weiterer wichtiger

Baustein für die Veränderungen der damaligen Zeit war die Klosterreform, die sieh ausge­hend von Clunv über Westeuropa verbreitete und großen Einfluss auf das religiöse Leben erlangte, „Mehr noch, es wird heute nicht mehr ernstlich bezweifelt, dass die Klosterreform die Kirchenreform vorbereitete, die wenn man so will, eine Erweiterung und Vertiefung des monastischen Reformanliegens, das von immer größeren Kreisen der Kirche und des Lai- entums verfochten wurde, darstellt,"[3] Zudem war der Investiturstreit kein rein deutsches Phänomen, Sowohl in England als auch in Frankreich kam es wegen desselben Problems zu Auseinandersetzungen, Diese erreichten zwar nie die Heftigkeit und Kompromisslosigkeit wie in Deutschland, dürfen aber dennoch nicht vernachlässigt werden. Schließlich trugen sie letztendlich zur Lösung des Streits zwischen Papst und deutschem Herrscher bei, Dass sich die begrenzende und einengende Bezeichnung „Investiturstreit" dennoch in der Wissenschaft behaupten konnte, liegt vor allem daran, dass der Investiturstreit so­wohl ein Teil als auch eine Folge der einsetzenden Entwicklung war. Er entstand erst aus den oben genannten Veränderungen, sandte aber zugleich neue und erst durch ihn selbst entstandene Impulse für die Umgestaltung des frühmittelalterlichen Weltbildes aus und bildete zugleich „so etwas wie einen roten Faden [,,,], an dem sich der Verlauf des zu Grunde liegenden Konflikts näherhin verfolgen lässt,"[4]

Diese Arbeit hat es sich dabei zur Aufgabe gemacht, gerade den Verlauf, den roten Faden, dieses Streites näher zu untersuchen. Vor allem die Entwicklung des Konflikts zwischen Papst und deutschem König ist an Dramatik kaum zu überbieten und steht deshalb zurecht im Zentrum der Ausführungen, Dazu ist es zunächst jedoch notwendig kurz auf die Ausgangslage vor dem Konflikt einzugehen, um anschließend seine Auslöser benennen zu können. Die Arbeit beschränkt sich dabei hauptsächlich auf die Wandlungen innerhalb der Kirche, die durch die Reformpäpste, welche als „Bündler" der Reformbe­strebungen auftraten, hervorgerufen wurden. Dieser rote Faden kann jedoch nicht nur im Blick auf die deutschen Landen verfolgt werden. Vielmehr handelt es sich um ein euro­päisches Phänomen, weshalb auch das englische und französische Lösungsmodell erwähnt werden müssen, um Rückschlüsse auf das Kaiserreich ziehen zu können.

I. Begriffsklärung: Investitur aus weltlicher und kirchlicher Sicht

Der Begriff „Investitur" geht zurück auf das lateinische Wort investitura, was soviel wie „Einkleidung" bedeutet,[5] was aber bildlich zu sehen ist. Eine Einkleidung im wörtlichen Sinne erfolgte nicht. Stattdessen wurde die Investitur durch die Übergabe von symboli­schen Gegenständen vollzogen. Es handelte sich also um einen „Formalakt, mit dessen Hilfe in den Besitz und die Nutznießungsbefugnisse [...] an einem Grundstück oder einem Amt eingewiesen wurde,"[6] Sie erfolgte nach dem Abschluss eines Grundstücksverkaufs, Der neue Besitzer erhielt ein Symbol, wie etwa eine Handvoll Erde, vom Verkäufer, um auf diese Weise den Besitzerwechsel zu besiegeln.

Diese Praxis spielte auch beim Lehnseid eine große Rolle, Die Investitur war ein konsti­tutives Element neben dem Treueeid und der Mannschaftsleistung, Das Rechtsverhältnis von Herr zu Vasall wurde durch sie begründet,[7] Auch hier waren Investitursymbole von großer Bedeutung, Durch sie wurde der Vasall in den Besitz des Lehens eingewiesen und zu all seinen Rechten und Pflichten gegenüber seinem Herren berufen.

Die bei Grundstücksveräußerungen und im Lehnswesen angewandte Praxis hielt gegen Ende des neunten Jahrhunderts Einzug in die Kirche, wobei in der Regel Laien die Be­werber für kirchliche Ämter investierten,[8] Grundvoraussetzung hierfür war der Einzug des Lehnswesens in die Kirche, Bischöfe und Äbte wurden von den Feudalherren, also Köni­gen und Fürsten, immer mehr mit weltlichen Aufgaben betraut. Durch die Laieninvestitur wurde aber zugleich deutlich, von wem die Geistlichen eigentlich abhängig waren, wem sie Gefolgschaft leisten mussten, „Die Verleihung der Kirche war sichtbarer Ausdruck der Gewalt über die Kirche,"[9] Der „erste" Herr des Klerus war somit nicht der Papst, sondern der Feudalherr, dem er seine neue Stellung verdankte.

Die verwendeten Symbole lassen sich in zwei verschiedene Kategorien einteilen: Hand­lungssymbole wie Zepter, Schwert oder Ring[10] blieben beim Herren, während Gegen- standssvmbole wie Fahnen, Lanzen oder Amtssymbole in den Besitz des Vasallen über­gingen, Im Kontext der Laieninvestitur waren vor allem Ring und Stab von großer Bedeu- tung. Der Ring galt als Symbol für die Ehe Christi mit seiner Braut, der Kirche, Analog dazu war er ein Zeichen für die Bindung eines Bischofs an die zu seinem Bistum gehörende Kirche, Der Stab stand für die Seelsorge - die wesentliche Aufgabe eines Gottesmannes, Die Verleihung dieser Symbole wurde als sakramentale Handlung betrachtet, Sie konnte daher nicht von einem Laien, also auch nicht vom König, obwohl dieser gottunmittelba­ren Status besaß, durchgeführt werden. Der Streit um die Laieninvestitur hatte jedoch zunächst nur wenig mit der religiösen Bedeutung der Symbole zu tun. Zuallererst war es ein Streit um Macht und die politische Vorherrschaft in Europa.

II. Die Situation vor dem Investiturstreit

1. Das ottonisch-saiische Reichskirchensystem

Eng verbunden mit dem Streit um die Laieninvestitur ist das Phänomen der Reiehskirehe, welches sich in den verschiedenen westeuropäischen Reichen entwickelte. Ein Phänomen, „das offenbar zur Voraussetzung hat, dass es Reich und Kirche in besonderer Weise ver­bindet und eben in dieser Verbindung seine eigene Gestalt gewinnt,"[11] Ausgangspunkt für diese Entwicklung war Kaiser Konstantin, der das Christentum als erster römischer Herrscher offiziell anerkannte. Es lag dabei in der Natur des römischen Staates, dass die Religion etwas zum Wohl des Staates beitragen musste. Deshalb bezog schon Konstantin die Kirche bewusst zum Dienst am Staate heran, Sie übernahm zunehmend politische und staatliche Aufgaben, Der Kaiser beanspruchte von Beginn an Leitungsbefugnisse inner­halb der Kirche und begründete diese damit, dass er durch seinen Titel apostelgleich sei,[12] Dieser Gedanke wurde durch die Art und Weise wie die römischen Kaiser vor Konstantin regiert hatten verstärkt. Viele seiner Vorgänger betrieben einen ausgeprägten Personen­kult, der sogar soweit reichte, dass sich einige von ihnen zu Göttern erklären ließen, denen man absoluten Gehorsam leisten musste. Für die damaligen Christen war es also keine unbekannte oder gar verwerfliche Angelegenheit, wenn sich der Kaiser an die Spitze der Kirche setzte, Konstantin legte folglich durch sein Handeln den Grundstock der Sakralität der nachfolgenden christlichen Kaiser.

Die Wirren der Völkerwanderung gingen auch an der noch relativ jungen christlichen Kirche und ihrer noch jüngeren Kirchenorganisation nicht spurlos vorbei. Es entstanden mehrere mit Rom und untereinander nur wenig verbundene Landeskirchen, von denen schlussendlich die karolingische eine große Bedeutung erlangen sollte, Karl der Große war es, der Reichskirche, Papst und Kaiser erneut zusammen brachte,[13] Er hatte als militäri­scher Bündnispartner und Beschützer des Papstes großen Einfluss auf diesen und deshalb auch dessen Unterstützung, Auf diese Weise konnte sich der Herrscher eine dominierende Stellung in der Kirche sichern. Begründet wurde diese damit, dass der Kaiser als heilig angesehen wurde und daher von Gottes Gnaden regierte, „Ausgehend davon wurde die kgl, Kirchenhoheit - mit vielen Abstufungen - zum Gemeingut des ma, Europa, nicht nur in den karol, Nachfolgestaaten (mit dem röm.-dt. Reich der Ottonen und Salier an der Spitze [...]) und in England, sondern auch bei den später christianisierten Völkern,"[14]

Erstmals direkt belegt wurde der Begriff „Reiehskirehe" unter den Ottonen und Sali­ern, Angelehnt an das karolingische Kirchenmodell beschreibt er einen Rechtsbegriff, der sich an eine einzelne Kirche heftet und diese in ihrer rechtlichen Qualität als Reichskir­che bestimmt,[15] Dabei handelt es sich jedoch nur um einen Sammelbegriff, Er fasst alle Einzelkirchen zusammen, die unter dem Recht des Reiches stehen. Davon können bei­spielsweise Kirchen abgegrenzt werden, die unter dem Recht eines Landesfürsten stehen, der wiederum dem Kaiser untergeordnet ist.

Vor allem ab 937 wurde der König vermehrt zur Bestimmung eines Bischofs oder Abts hinzugezogen und gab oft den Ausschlag für einen bestimmten Kandidaten,[16] Nach und nach begannen die Herrscher vermehrt Kandidaten zu unterstützen, die sich zuvor schon in der königlichen Hofkapelle bewährt hatten. Die neu investierten Bischöfe oder Äbte er­hielten oft noch zusätzliche Landschenkungen, gesteigerte Immunität, neue Hoheitsrechte (wie etwa Forsten, Zoll oder das Marktrecht) oder gar ganze Grafschaften als Dreingabe, Dafür mussten sie den wandernden Königshof zeitweise beherbergen, regelmäßige Abga­ben entrichten, Soldaten für das Reichsheer stellen, diplomatische und politische Aufgaben erledigen, sowie nicht zuletzt religiösen und moralischen Beistand leisten.[17]

Dabei darf aber nicht übersehen werden, dass der Herrscher bei der Einsetzung von Bi­schöfen oder Äbten auch starken Einschränkungen ausgesetzt war, „War die Übertragung kirchlicher regimina doch vielfach nur dem äußeren Anschein nach ein Vorgang, der maß­geblich durch die willkürliche Personalentscheidung des jeweiligen Herrschers bestimmt war,"[18] Der tatsächliche Einfluss des Königs hing von vielen verschiedenen Faktoren ab. Zu nennen wären dabei etwa abweichende Interessen der Fürsten, der Bevölkerung und des Klerus, Aus diesem Grund konnte es sich der Herrscher nur aus einer sehr sicheren Machtbasis heraus erlauben, die Personalentscheidung ganz alleine und ohne Beachtung irgendwelcher anderen Interessen durchzusetzen. Oft war er jedoch gezwungen entweder einen Konsens zu erzielen, nur einen verbindlichen Wahlvorschlag zu äußern oder einen Kandidaten abzulehnen,[19]

Trotz aller Einschränkungen wandelte sich die Bedeutung der Hofkapelle immer mehr. Dadurch, dass trotz aller Hemmnisse der König einen immer größeren Einfluss auf die Wahlen bekam, gewann sie rasch an Attraktivität unter den adligen Reichsbürgern, Die Aussicht auf ein Bistum oder Kloster und den damit verbundenen politischen Aufgaben führte dazu, dass sich die Zusammensetzung der Hofkapelle wandelte, „An die Stelle der bescheidenen Vorgänger traten vornehme Geistliche, die in der Regel aus einem Domka­pitel kamen und Dank ihrer adligen Herkunft am Hof auch höhere Aufgaben versahen,"[20] Da nur der König alleine Bischöfe investieren durfte, konnte er diese dem Einfluss der Stammesherzöge entziehen. Die kirchlichen Würdenträger trugen deshalb, nicht zuletzt durch die jahrelange Bindung an den königlichen Hof, sehr stark zum Erhalt seiner Macht im Reich bei. Es kam zu einer Fusion von geistlicher und weltlicher Macht, Möglich wurde dies, wie auch schon bei den Karolingern, durch die sakrale Stellung des Königs, Nach Ruotger kann „in der Herrschaft Ottos des Gr, Imperium und regale sacerdotium einander zugeordnet werden."[21]

Nach und nach kamen durch die Besetzung der freien Stellen durch den König sämtli­che Bistümer und die großen Abteien des Reiches unter seinen Einfluss, Dies macht einen entscheidenden Unterschied der ottonisch-salischen Reichskirche im Vergleich zu den an­deren europäischen Staaten aus,[22] Die Reichskirche war zwar immer noch ein Bestandteil der universalen, auf Rom ausgerichteten Kirche was Lehre und Kultpraxis betraf, an­sonsten war sie aber ganz auf den Königshof ausgerichtet, „Das kirchliche Leben reguliert sich vielmehr grundsätzlich unter der Leitung des Bischofs innerhalb seiner Diözese; der Bischof aber ist auf den König orientiert,"[23]

2. Die Gregorianische Reform

Die Investitur von Bischöfen und Äbten durch den König war Jahrhunderte lang verbrei­tet und allgemein akzeptiert - auch von der Kirche, Dass die Laieninvestitur schließlich zu einem Streitthema zwischen geistlicher und weltlicher Macht wurde, liegt an Änderungen in der kirchlichen Weltanschauung, Dieser Wandel lässt sich unter dem Begriff „Gregoria­nische Reform" zusammenfassen. Es gilt dabei zu beachten, dass es diese im wörtlichen Sinne nicht gegeben hat. Die Veränderungen dieser Zeit waren zu vielfältig und zogen sich über einen zu langen Zeitraum hin, um allein von ihrem Namensgeber Papst Gregor VII, bewältigt werden zu können.

Schon ab der Mitte der elften Jahrhunderts begann es in den Menschen zu gären, Ihre negative Sicht der momentanen Lebenssituation zeigte sich dadurch, dass „die eige­ne Gegenwart als eine Welt der Schlemmerei, Habsucht und Lüsternheit bewertet wird, als ein Körper, der durch andauende Befleckung mit Sünden zugrunde gerichtet wird,"[24] Diese Bewertung der Welt führte zu Zweifeln, ob man nach dem Tod in das Reich Gottes gelangen könne, da auf Erden die Sünde vorherrschend sei. Neben diesem negativen Blick­winkel auf das momentane Dasein wurde die Zeit der Urkirche verklärt. Man versuchte sich an den Leitlinien der Apostel, Kirchenväter und der ersten Päpste zu orientieren. So forderte beispielsweise Papst Nikolaus (+1061) auf dem Laterankonzil von 1059, dass der römische Klerus nach dem Vorbild der Urkirche reformiert werden solle,[25] Auch Gregor VII, sagte von sich, dass er „lediglich auf die ,Lehre und Rechtsverfügung der heiligen Väter' zurückgegriffen" habe.[26]

Die Gregorianische Reform war deshalb ein Weg, der schon vor dem Amtsantritt Gre­gors beschritten wurde, um die Kirche wieder ein großes Stück auf den rechten Weg zurückzubringen, Kernpunkte waren das Verbot der Laieninvestitur, die Durchsetzung des Priesterzölibats und die Bekämpfung der Simonie, Bei all diesen Unternehmungen war der Papst auf die breite Unterstützung der Gläubigen angewiesen. Er alleine konnte solch umwälzende Veränderungen nur schwer durchsetzten, er war hauptsächlich eine Art „Schaltzentrale", welche die regionalen Reformbestrebungen bündelte und unterstützte, „Dem Papsttum kam daher eher die Funktion zu, die verschiedenen Kräfte zu koordinie­ren und in bestimmte Bahnen zu lenken, als völlig neue Leitbilder zu entwickeln."[27]

Bestes Beispiel dafür, dass die Gregorianische Reform eine zeitlich lang andauernde Veränderung war, ist das Verbot der Simonie, Darunter ist „das Geben und Nehmen von Geld für geistliche Gaben, also für Taufe, Priester-, Bischofs-, Kirchen- und Friedhofswei­he usw."[28] zu verstehen. Vor allem seit Papst Gregor I, (590 - 604) war der Ämterschacher verpönt, was durch die Jahrhunderte immer wieder mehr oder weniger lautstark ins Ge­dächtnis zurückgerufen wurde,[29] Simonie war vor allem außerhalb des deutschen Reiches verbreitet. So war, um nur ein Beispiel zu nennen, dem neuen Erzbischof von Nabronne sein Bistum 100,000 Goldschillinge wert.[30]

Neben der Simonie war auch die Priesterehe weit verbreitet. Aber schon Papst Leo IX, wollte auf der Lateransynode 1049 dagegen vorgehen. Er argumentierte, dass die das Zölibat verletzenden Geistlichen gegen die eheähnliche Bindung mit ihren Kirchen vers­tießen,[31] Auch Gregor VII, kämpfte massiv dagegen an. Sofort nach seinem Amtsantritt forderte er die Laien dazu auf, die Messen verheirateter Priester nicht zu besuchen. Dabei erfuhr er gerade durch die Bevölkerung breite Zustimmung, da diese sich um ihr Seelenheil sorgte, welches sie durch das sündhafte Leben der Priester in Gefahr sah.[32]

Auch die Laieninvestitur war Mitte des elften Jahrhunderts noch weit verbreitet und von der Kirche bislang ohne Widerspruch hingenommen worden. Dennoch zeichnete sich von nun an eine ablehnende Haltung in der Kurie ab. So hieß es schon auf der römi­schen Fastensynode 1059: „Durch einen Laien soll auf keine Weise irgendein Kleriker oder Priester eine Kirche erlangen, werde umsonst noch gegen Entgelt,"[33] Dabei wurde auch der Kaiser als Laie betrachtet. Dieses Verbot wurde zunächst jedoch mit Missachtung gestraft. Ein Beispiel hierfür ist die Besetzung des Augsburger Bischofsstuhls nach dem Tod von Bischof Embriko im Juli des Jahres 1077: Klerus und Volk wählten Wigold, den Propst von St, Moritz, zum neuen Bischof, was jedoch Heinrich IV, ablehnte. Er investier­te stattdessen den königlichen Kapellan Stephan, was keinen Widerspruch fand,[34] Erst mit der Lateransynode 1078 wurde mit voller Wucht gegen die Einmischung der Laien in die Besetzung kirchlicher Ämter vorgegangen.

Mit den religiösen Reformbestrebungen der Kirche ging eine zunehmende Politisierung des Papsttums einher. Seit Kaiser Heinrich III, die Papstkirche auf der Synode von Sutri von lokalen und regionalen Zwängen befreit hatte, beanspruchte diese grundsätzlich das Regiment innerhalb der Kirche,[35] Zudem entwickelten sich seit Leo IX, zentrale kirchliche Institutionen, darunter ein effektiveres Legatenwesen, Die Päpste erhielten dadurch Mittel und Wege, in weiter entfernte Kirchenglieder einzugreifen, wobei die regionalen Bereiche dennoch große Selbstständigkeit behielten,[36] Nichtsdestotrotz entwickelte sich aus dem zunächst nur spirituellen Oberhaupt der Kirche rasch eine politische Größe mit großem geistlichen und weltlichen Gewicht, So lautete dann auch Gregors VII, Glaubenssatz: „Gott gehorchen heißt der Kirche gehorchen, heißt dem Papst gehorchen und umgekehrt,"[37]

III. Auf dem Weg zum offenen Konflikt

1. Wandlungen innerhalb der Kirche

Dass Gregor diesen Gehorsamsansprueh stellen konnte, ist jedoch keineswegs eine Selbst­verständlichkeit, sondern war das Produkt jahrelanger Veränderungen innerhalb der Kir­che zusammen mit der beginnenden Emanzipation weg von den weltlichen Mächten, In der vorsutrisehen Zeit war die Kirche noch vor allem mit sich selbst beschäftigt. Bei bis zu drei verschiedenen Päpsten gleichzeitig war es praktisch unmöglich, bedeutendes politisches Gewicht zu gewinnen, da jeder dieser Päpste nur versuchte seine jeweiligen Konkurrenten auszuschalten.

Dennoch gab es schon im Jahre 1046 erste Anzeichen der einsetzenden Veränderun­gen, welche dann im Investiturstreit gipfelten. So weigerte sich in diesem Jahr Halinard von Saint Benigne Kaiser Heinrich III, den Treueeid zu leisten, nachdem er von diesem das Erzbistum Lyon erhalten hatte, Halinard, der sich der politischen Konsequenzen sehr wohl bewusst war, argumentierte, dass der Eid dem Matthäusevangelium sowie den Be­nediktinerregeln widerspräche.[38]

Auch Papst Leo IX, wollte sein Amt nur antreten, „wenn er zuvor durch den römischen Klerus und das römische Volk einmütig gewählt werde,"[39] Damit stellte er das Prinzip der kanonischen Wahl durch Volk und Klerus als entscheidenden Faktor dar und nicht die Investitur durch den Herrscher.

Dieses Prinzip erhielt mit der Wahl von Papst Stephan IX, eine weitere enorme Aufwer­tung, Er wurde zum Papst gewählt, ohne vorher überhaupt mit dem deutschen Königshof in Verbindung getreten zu sein. Erst nach seiner Erhebung reiste eine Abordnung unter Subdiakon Hildebrand und Anselm von Lucca ins Reich, um die Wahl nachträglich zu genehmigen,[40] Bis diese Delegation wieder in Rom zurück war, war Stephan im März 1058 nach nur achtmonatiger Amtszeit allerdings schon verstorben. Obwohl die Wahl im Nachhinein durch Kaiserin Agnes, der Mutter des noch minderjährigen Heinrichs IV,, legitimiert wurde, war dies ein weiterer Schritt auf dem Weg zur Durchsetzung der ka­nonischen Wahl, Das Mitspracherecht und die Investitur des Papstes durch den König wurde dem jungen Salier schlichtweg nicht gewährt. Da sich der königliche Hof erneut nicht zu Konsequenzen für den neuen Papst durchringen konnte, fühlte sich die Kurie in ihrem Verhalten bestärkt und schöpfte Mut für zukünftige Reformen zur Stärkung der kirchlichen Position.

Im Jahr 1058 erfuhr das Programm der Kirchenreform eine wesentliche Erweiterung durch Humbert von Silva Candida, Er beendete seine Schrift Adversus simoniaco-s lihri tre. Darin legte er als Grundlage allen Übels die Verfügungsgewalt von Laien in der Kirche fest. Für Humbert war jeglicher Empfang geistlicher Ämter aus Laienhand Simonie,[41] Daran anknüpfend erhob er die Forderung nach kanonischer Wahl des Bischofs durch Klerus und Volk, Dem König sollte nur ein Konsensrecht zugestanden werden, „Damit war nicht nur das historisch gewordene Eigenkirchenrecht, sondern die bisherige religiös-politische Ordnung, die auf der Idee des theokratischen Königtums beruht, in Frage gestellt."[42]

Unter dem Pontifikat Nikolaus' II. (1058 - 1061) wurde die Laieninvestitur schließ­lich verboten. Auf der schon erwähnten Lateransynode im April 1059 wurde beschlossen, dass die Personalentscheidungen bei der Besetzung kirchlicher Ämter allein der Kirche zufallen. Dem Herrscher wurde das Recht abgesprochen sich darin einzumischen. Es kam nach dieser Synode jedoch nicht zum Konflikt mit dem Königshaus, da es der Versamm­lung hauptsächlich um das Investiturproblem in Burgund, Italien und Frankreich ging. Die Situation im Reich, wo der König genauso wie die anderen Herrscher seine Rechte bei der Neubesetzung von Bischofsstühlen wahrnahm, wurde offenbar überhaupt nicht behandelt,[43] Unterstützt wird diese Aussage dadurch, dass unter den 113 anwesenden Bi­schöfen nicht ein einziger Deutscher war,[44] Die Beschlüsse wurden deshalb im Reich kaum verbreitet und fanden praktisch keine Beachtung.

Neben dem Verbot der Laieninvestitur wurde auf der Synode auch die Wahl des Paps­tes neu geregelt. Dabei erhielten die Kardinalbischöfe ein Vorstimmrecht, Erst anschlie­ßend sollten die übrigen Kardinäle zur Wahl hinzugezogen werden. Dem restlichen Klerus und dem Volk blieben nurmehr ein Akklamationsrecht,[45] Aber auch dieses Dekret bezog sich nicht direkt gegen den deutschen König, Stattdessen versuchte man auf diese Wei­se, den Einfluss des römischen Adels einzudämmen. Obwohl also auf dieser Synode keine Beschlüsse gegen Heinrich gefallen waren, war sie doch Grundlage und Ausgangsbasis für alle nachfolgenden Konflikte zwischen regnum und sacerdotium.

Unter Nikolaus söhnte sich der Heilige Stuhl zudem mit den Normannen aus, die zuvor immer wieder die Grenze des Kirchenstaates bedroht hatten. Der Papst schaffte es, dass sie sich 1059 unter seine Lehnsherrschaft begaben. Dabei mussten die Fürsten „nicht nur die herkömmliehen Vasallenpflichten auf sich nehmen und einen Lehnszins versprechen, sondern sich auch zur Unterstützung jedes rechtmäßig gewählten Papstes verpflichten,"[46] Dem Papst war es also gelungen weitere Bundesgenossen um sich zu scharen, die im Falle eines offenen Konflikts mit dem deutschen König zu den Waffen gerufen werden konnten. Durch diesen Zug kam es jedoch zu Verstimmungen mit dem Reich, das seine eigenen Interessen in Süditalien nicht ausreichend berücksichtigt sah. Aufgrund dessen erklärten die deutschen Bischöfe auf der Reichssynode 1060 alle Dekrete Nikolaus' für ungültig,[47] Der endgültige Bruch zwischen Rom und Reich konnte jedoch durch den raschen Tod des Papstes im Juli 1061 abgewendet werden.

Trotzdem kam es bald zu einem erneuten Konflikt mit dem Königshaus, Der römi­sche Adel wandte sich an Kaiserin Agnes, auf dass sie einen neuen Papst bestimme, Sie investierte daraufhin Kadaloh von Parma, der sich fortan Honorius II. nannte,[48] Wäh­renddessen ließ jedoch Hildebrand Anselm von Lucca unter dem Namen Alexander II. inthronisieren. Während diesem Schisma kam es zwischen den beiden Päpsten sogar zu Kampfhandlungen, Die Entscheidung zugunsten Alexanders fiel erst, nachdem Agnes von deutschen Würdenträgern ihrer Macht und ihrer Vormundschaft über den jungen Hein­rich beraubt wurde und die neuen Machthaber Honorius fallen ließen,[49] Die Reformpartei um Hildebrand lehnte ihn hauptsächlich deshalb ab, um wiederum den Einfluss des rö­mischen Adels auf die Papstwahl zu reduzieren, Ressentiments gegen den Salier spielten keine Rolle, Es war jedoch das erste Mal, dass sich ein königlicher Kandidat nicht durch­setzen konnte. Zusammen mit dem Moment der Schwäche, den das Königshaus bei der Ernennung Stephans IX, gezeigt hatte, macht dies deutlich, dass die salische Position nach und nach ins Wanken geriet.

Obwohl Alexander ohne königliche Zustimmung auf den Stuhl Petri gehoben wurde, kann man ihn trotzdem als Kompromisskandidaten bezeichnen. Er pflegte gute Beziehun­gen zum Königshof, stand zugleich in der Nähe der kirchlichen Reformpartei und galt als Vermittler,[50] So respektierte er zwar den Investituranspruch des Königs, scheute sich aber nicht, jeden Verstoß gegen die kanonische Wahl und die Simonievorschriften zu ahnden,[51] Ausgehend von dieser Grundlage ist es nun wiederum nicht weiter verwunderlich, dass es irgendwann zum finalen Zusammenstoß zwischen Reich und Kirche kam. Beschleunigt wurde die Entwicklung noch zusätzlich dadurch, dass mit Hildebrand ein äußerst streit­barer und machtbewusster Kirchenmann die Nachfolge Alexanders antrat, Hildebrand wurde noch während des Trauerzugs für Alexander, unter Missachtung des Papstwahl­dekrets von 1059, zum Papst ausgerufen und umgehend inthronisiert,[52] Als Gregor VII. führte er die Kirche in den offenen Konflikt mit Heinrich.

Seine Eeformbestrebungen fasste das Kirchenoberhaupt im sogenannte Dictatus pa- pae zusammen, das er im März 1075 beendete,[53] Darin erklärt er in Satz zwei, dass nur der römische Bischof alleine als universal bezeichnet werden kann. Dadurch setzte er das Papsttum über alle weltlichen Herrscher, da diese nur ein mehr oder weniger großes Reich beherrschen und weit davon entfernt sind „allumfassend" zu sein, während die Kirche nicht an Ländergrenzen gebunden ist. Zugleich betonte er damit den Primat des Heiligen Stuhls gegenüber der Orthodoxie, Satz fünf billigt dem Papst die Macht zu, auch Ab­wesende ihres Amtes entheben zu können. Von diesem Grundsatz wird Gregor im Laufe des Investiturstreits noch mehrfach Gebrauch machen, etwa bei den Exkommunikationen Heinrichs, wo er zugleich die Untergebenen von ihrem Treueeid löste. In Satz zwölf des Diktats wird die Aussage von Satz fünf noch verstärkt: Dort heißt es, dass es dem Papst erlaubt sei, Kaiser abzusetzen. Dabei muss man auf das im lateinischen Original verwen­dete Wort imperatores genauer eingehen. Er gebrauchte hier ganz bewusst den Plural, um zu zeigen, dass der Nachfolger Petri über allen weltlichen Würdenträgern in Raum und Zeit stehe und es ihm Kraft seines göttlichen Amtes jederzeit möglich sei, jeden weltli­chen Herrscher abzusetzen. Auch hier betonte er den Primat des Papstes sehr stark. Den römischen Bischof bezeichnete Gregor in Satz 23 dagegen als unzweifelhaft heilig.

Großen Wert legte Gregor auf Gehorsam, „Gehorsam heißt also, dass ohne ihn je­mand, auch wenn er gläubig erscheint, als Ungläubiger überführt ist,"[54] Dies bedeutete, dass der Papst den alleinigen Gehorsamsanspruch hatte, da er quasi „oberster Vertreter Gottes" auf Erden ist, Ungehorsam wurde dadurch mit Unglauben gleichgesetzt, was dem Papst die Möglichkeit gab, gegen seine Gegner unter dem Deckmantel der Rechtgläubig­keit vorzugehen. Dennoch war Gregor nicht ganz unumstritten, 1084 fielen sogar einige Kardinäle von ihm ab, da sie der Meinung waren, dass seine Ansprüche dem Kirchenrecht widersprächen.[55]

Alles in allem war das Verhältnis zwischen dem Papst und Heinrich aber zunächst noch in Ordnung, So schrieb der König in der sogenannten supplex epistola im Jahre 1073, dass sich Königtum und Priestertum gegenseitig unterstützen müssen,[56] Er bat zugleich um Hilfe und Unterstützung, da er die Verfehlungen, die er gegenüber der Kirche begangen habe, alleine nicht begleichen könne. Auch 1074 gab es noch keine größeren Risse im Verhältnis der beiden. So mahnte Gregor VII, den Salier zwar, da dieser in der Mailänder Angelegenheit seine Versprechen nicht gehalten hatte, der Tonfall blieb aber milde,[57] Er lobte zudem die freundliche Aufnahme der päpstlichen Legaten und hoffte auf eine baldige und einvernehmliche Lösung der obengenannten Angelegenheit, Doch gerade Mailand entpuppte sich als der Auslöser für den erbitterten Konflikt zwischen König und Papst. Auf Ursachen und Folgen dieses Streites wird deshalb im weiteren Verlauf eingegangen.

[...]


[1] Schieffer, Entstehung, 1981, 1.

[2] Vgl. Laudage, Reform, 1993, 1.

[3] Blumenthal, Investiturstreit, 1982, 74.

[4] Schieffer, Entstehung, 1981, 5.

[5] Vgl. Heimerl, Investitur, 2006, 569.

[6] Krieger, Investitur, 1999, 477.

[7] Vgl. Krieger, Investitur, 1999, 477.

[8] Vgl. Heimerl, Investitur, 2006, 569.

[9] Puza, Investitur, 1999, 478.

[10] Krieger, Investitur, 1999, 477.

[11] Fleckenstein, Problematik, 1985, 85.

[12] Vgl. Fleckenstein, Problematik, 1985, 85.

[13] Schieffer, Reiehskirehe, 1999, 627.

[14] Schieffer, Reichskirche, 1999, 627.

[15] Vgl. Fleckenstein, Problematik, 1985, 90.

[16] Vgl. Schieffer, Reichskirche, 1999, 627.

[17] Schieffer, Reichskirche, 1999, 627.

[18] Laudage, Reform, 1993, 13.

[19] Vgl. Laudage, Reform, 1993, 13.

[20] Fleckenstein, Problematik, 1985, 94.

[21] Zit. nach Fleckenstein, Problematik, 1985, 94.

[22] In Frankreich unterstanden im zehnten Jahrhundert beispielsweise nur 25 von 75 Bistümern dem König.

Vgl. hierzu Fleckenstein, Problematik, 1985, 91.

[23] Fleckenstein, Problematik, 1985, 96.

[24] Laudage, Reform, 1993, 5.

[25] Vgl. Laudage, Reform, 1993, 5.

[26] Laudage, Reform, 1993, 5.

[27] Laudage, Reform, 1993, 9.

[28] Tellenbach, Kritische Besinnungen, 1985, lOlf.

[29] Fuhrmann, Gregor VII., 1985, 159.

[30] Vgl. Fuhrmann, Gregor VII., 1985, 159. Nach Teilenbach, Kritische Besinnungen, 1985, 101-104 stellte die Simonie im deutschen Reich kein größeres Problem dar. Die Herrscher achteten mehr auf die Qualifikation, Treue und die politischen Verbindungen der Bewerber für ein Kirchenamt. Deshalb war sie vor dem Bruch mit von Gregor VII. mit König Heinrich IV. kein größeres Problem in der hohen Kirche. Dem kann jedoch entgegengehalten werden, dass gerade Gregor VII. mehrere unter Simonieverdacht stehende deutsche Bischöfe nach Rom beorderte, um die Vorwürfe zu klären. Heinrich IV. räumte außerdem in der sogenannten supplex epistola aus dem Jahre 1073 selbst ein, dass er Kirchengüter in simonistischer Weise vergeben hatte. Vgl. Laudage, Investiturstreit, 2006, 83.

[31] Weinfurter, Entzauberung, 2006, 83.

[32] Fuhrmann, Gregor VII., 1985, 160.

[33] Zit. nach Teilenbach, Kritische Besinnungen, 1985, 110.

[34] Vgl. Tellenbach, Kritische Besinnungen, 1985, 110.

[35] Tellenbach, Kritische Besinnungen, 1985, 108.

[36] Vgl. Tellenbach, Kritische Besinnungen, 1985, 109.

[37] Zit. nach Fuhrmann, Gregor VII., 1985, 156.

[38] Vgl. Laudage, Reform, 1993, 19.

[39] Laudage, Reform, 1993, 21.

[40] Jordan, Stauferzeit, 1973, 17.

[41] Vgl. Jordan, Stauferzeit, 1973, 17.

[42] Jordan, Stauferzeit, 1973, 17.

[43] Vgl. Weinfurter, Entzauberung, 2006, 89. Schieflfer/Battista Borino gehen davon aus, dass sich der Synodenbeschluss nur auf Niederkirchen bezog. Diese haben keinen Einfluss auf die Erlangung eines Abt- oder Bischofsstuhls, sind für den König also nur von begrenztem Interesse. Vgl. Laudage, Reform, 1993, 28.

[44] Weinfurter, Entzauberung, 2006, 89.

[45] Vgl. Jordan, Stauferzeit, 1973, 18.

[46] Jordan, Stauferzeit, 1973, 19.

[47] Vgl. Weinfurter, Entzauberung, 2006, 95.

[48] Vgl. Jordan, Stauferzeit, 1973, 21.

[49] Vgl. hierzu Weinfurter, Entzauberung, 2006, 97f.

[50] Vgl. Weinfurter, Entzauberung, 2006, 98.

[51] Vgl. Laudage, Reform, 1993, 32.

[52] Vgl. Weinfurter, Entzauberung, 2006, 105.

[53] Der Wortlaut des Dictatus papae findet sich in Laudage, Investiturstreit, 2006, 100-103.

[54] Zit. nach Weinfurter, Entzauberung, 2006, 113.

[55] Vgl. Weinfurter, Entzauberung, 2006, 108.

[56] Der Wortlaut der supplex epistola findet sich in Laudage, Investiturstreit, 2006, 82f..

[57] Der Wortlaut des Briefes findet sich in Laudage, Investiturstreit, 2006, 90-93.

Ende der Leseprobe aus 78 Seiten

Details

Titel
Der Investiturstreit
Hochschule
Universität Regensburg
Note
1,7
Autor
Jahr
2008
Seiten
78
Katalognummer
V119385
ISBN (eBook)
9783640226221
ISBN (Buch)
9783640227600
Dateigröße
781 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Investiturstreit
Arbeit zitieren
Wolfgang Gaßner (Autor:in), 2008, Der Investiturstreit, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/119385

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