Der Zusammenhang zwischen Gemeindeleitung und Eucharistievorsitz - Grundlagen und Probleme


Hausarbeit (Hauptseminar), 2002

33 Seiten, Note: 1,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis:

1. Einleitung

2. Hauptteil
2. 1 Geschichtlicher Überblick
2. 2 Systematisch-theologische Grundlegung
2. 2. 1 Ekklesiologische Grundlagen
2. 2. 2 Amtstheologische Grundlagen
2. 2. 3 Kirchenrechtliche Grundlagen
2. 3 Verschiedene Modelle der Gemeindeleitung und ihre Probleme

3. Schluß

Literaturverzeichnis

1. Einleitung

Zu den heute am meisten diskutierten Fragen in der Kirche gehört die nach der Gemeindeleitung und ihrer Zukunft. Diese ist zwar zunächst eine pastoraltheologische Frage, die aber mit Problemen aus anderen theologischen Sektionen, v. a. aus den systematischen Fächern (Dogmatik, Fundamentaltheologie) eng verknüpft ist.

Den Hintergrund für die Aktualität der Frage bildet der - besonders in der europäischen Kirche beobachtbare - Rückgang der Priesterberufe. Da der Priester in der katholischen Kirche für mehr als 1000 Jahre der traditionelle Gemeindeleiter war[1], stellt die Frage nach Alternativmodellen in der Gemeindeleitung - natürlich neben dem Problem, wie dem Priestermangel entgegenzuwirken sei - eine neue Herausforderung dar.

Der Priestermangel ist allerdings nur ein Teil eines umfassenden „Gestaltwandels der Kirche“[2], der mit dem II. Vatikanischen Konzil und seiner Wirkungsgeschichte, aber auch mit den großen gesellschaftlichen Umbrüchen der „68er-Revolution“ verbunden ist[3] (wobei das Verhältnis dieser beiden Ereignisse zueinander auch einmal eine genauere Untersuchung wert wäre). Hinzu kommt die - vom „Priestermangel“ zunächst unabhängige - Entwicklung neuer pastoraler Berufe, durch die „inzwischen viele gut theologisch ausgebildete Frauen und Männer mit langjähriger pastoraler Praxis zur Verfügung stehen, die Leitungsaufgaben übernehmen können.“[4] Diese Übernahme von Leitungsaufgaben ist auch schon vielfache Praxis.

Wichtige theologische Stichworte sind die der „Communio“ und der „Volk-Gottes-Ekklesiologie des Konzils“[5], die zusammen mit dem aus dem Geist der „68er-Bewegung“ stammenden Streben nach mehr Demokratie auch in der Kirche - und aus diesem Geist z. T. mißverstanden[6] - bis auf die Ebene der Gemeinde hinunter wirken.

Was diese Umbrüche für den Dienst der Leitung der Gemeinde bedeuten, insbesondere im Hinblick auf seine Verbindung mit dem „Vorsitz bei der Eucharistiefeier“[7], soll in dieser Arbeit näher beleuchtet werden.

2. Hauptteil

2. 1 Geschichtlicher Überblick

Hier soll zunächst - auch im Sinne der Kirchengeschichte als „locus theologicus“ - ein historischer Überblick über Gemeindeleitung überhaupt gegeben und ihr Bezug zum Eucharistievorsitz dabei besonders berücksichtigt werden.

Für das Neue Testament gilt - offenbar in der heutigen Forschung unbestritten -, daß dieses „aufs Ganze gesehen keinen Zweifel daran [läßt], daß es in den frühen Gemeinden Leiter gegeben hat.“[8] Allerdings läßt sich „in ihm [...] kein ursprüngliches ideales ‘Modell’ finden, das wir einfach übernehmen könnten.“[9]

Dies liegt auch daran, daß - abgesehen von der begrenzten Quellenlage - das Thema der Gemeindeleitung für die junge Kirche zunächst nicht besonders wichtig war, denn einerseits „[haben] die ersten Christen in einer sehr konkreten Naherwartung gelebt [...] und andererseits [bildeten sie] noch eine so kleine Gruppe [...], dass feste Organisationsformen und die Einrichtung von Ämtern zunächst nicht unbedingt notwendig waren.“[10]

Als jedoch die Wiederkunft Christi ausblieb und die im Wachstum begriffenen Gemeinden sich auf ein längeres Dasein in der Welt einrichten mußten, rückte auch die Leitung zunehmend ins Blickfeld der Aufmerksamkeit. Dabei lassen sich für die Zeit des Urchristentums[11] nach einer ersten, eher charismatisch und pluralistisch (i. S. v. unterschiedlichen Modellen in den einzelnen Gemeinden) geprägten Epoche[12] zwei Grundtypen von Gemeindeordnungen unterscheiden, „nämlich die Presbyter-Verfassung, die jüdischer Herkunft war und sich vor allem in Gemeinden auf jüdischem Gebiet fand, sowie die Bischofs-Verfassung in den paulinischen Gemeinden.“[13] Hierbei handelte es sich aber noch nicht um Bischöfe im heutigen Sinne, vielmehr „ist zu beachten, daß beide [sc. Verfassungstypen, M. K.] kollegiale Struktur hatten: Ein Leitungsgremium besorgte die Leitungsaufgaben.“[14] Bei beiden Verfassungen handelte es sich wohl um gewählte „Amtsträger“, neben denen die als „Wandercharismatiker“ zu charakterisierende Gruppe der „Propheten und Lehrer“ weiterbestand.[15]

Dabei ist grundsätzlich „festzustellen, daß das Amt sich nicht rund um die Eucharistie oder liturgische Vollzüge entwickelt hat, sondern aus der GL [= Gemeindeleitung; M. K.] erwachsen ist.“[16] Dennoch - und das ist im Hinblick auf den vorliegenden Diskussionsgegenstand m. E. sehr wichtig - „kann wohl nicht bestritten werden, daß zu ihren [sc. der Gemeindeleiter, M. K.] Aufgaben auch die Leitung der Eucharistiefeier gehörte“[17]. Dies ist insbesondere bedeutsam, wenn man bedenkt, daß „[b]ereits das Neue Testament [...] deutlich [macht], daß die Eucharistie [...] wesentlich eine ekklesiale, geradezu kirchenkonstituierende Dimension hat“[18].

In der auch als „ Frühkatholizismus “ bezeichneten[19], nachapostolischen Zeit wurde die Aufgabe der Vorsteher zu einem kirchlichen Amt im eigentlichen Sinne, „das heißt zu einer etablierten Einrichtung mit sakralem Charakter [...]. Der Amtsträger wurde feierlich durch Ordination in sein Amt bestellt; die Ordination bestand in der sakramentalen Übertragung amtlicher Vollmachten“[20]. Gleichzeitig kam es zunächst zu einer Vermischung, dann zu einer zunehmenden Vereinheitlichung zwischen Presbyter- und Bischofsverfassungen.[21]

Wirkungsgeschichtlich bedeutsam wurde mit Blick auf die theologische Begründung des Amtes der bereits 96-98 verfaßte 1. Klemensbrief, denn dieser „erwähnt erstmals für sie [sc. die Episkopen und Presbyter, M. K.] eine kultische Funktion, nämlich ‘Darbringung der Gaben’ (44, 4). Vor allem aber kommt hier die [...] Idee zur Wirkung, daß die Apostel die kirchlichen Ämter unmittelbar eingesetzt haben.“[22]

Zwei weitere, sehr wichtige Entwicklungsschritte finden sich in den zwischen 105 und 135 geschriebenen Briefen des Bischofs Ignatius von Antiochien[23]: Zum einen ist dies der Monepiskopat, der sich in anderen Gemeinden (z. B. in Rom !) erst später durchsetzte und dessen genaue Entwicklung weitgehend im Dunkeln liegt. Jedenfalls symbolisierte der eine Bischof die Einheit der Gemeinde und garantierte sie qua Leitungsbefugnis auch wohl, was für die Alte Kirche gerade in Zeiten der Verfolgung sehr hilfreich war.[24] Seine Aufgabe (oder die eines von ihm Beauftragten) war auch die Leitung der Eucharistiefeier, was wiederum einheitsstiftenden Charakter hatte.[25]

Die Herausbildung dieses Monepiskopats führte „[z]um Anderen [...] zu einer Überordnung der Episkopen über die Presbyter und Diakone und damit zu einem Verlust an Kollegialität.“[26] Bereits Ignatius lieferte für das Amt eine - neben jener der Einsetzung durch die Apostel - wichtige theologische Begründung: „Diese kirchliche Ordnung ist Abbild bzw. Fortsetzung dessen auf Erden, was die Ordnung im Himmel ist.“[27]

Diese Entwicklung setzte sich nach der Zeit des Frühkatholizismus, also etwa ab der Mitte des 2. Jahrhundert, fort: Irenäus von Lyon (um 185) rekurriert auf das Prinzip der apostolischen Sukzession und leitet daraus die unter der Garantie der Wahrheit stehende Lehrvollmacht der Bischöfe ab; um 200 zeigt sich in der Kirchenordnung des Hippolyt von Rom eine Auffächerung in verschiedene Kirchenämter, die zum Teil auch Frauen innehatten. Gleichzeitig wird in der ebenfalls auf Hippolyt zurückgeführten „Traditio apostolica“ sowohl die Trennung zwischen „Klerus“ und „Laien“ aufgrund der Ordination als auch der Charakter des (Bischofs-) Amtes als Herrscheramt betont.[28] Letzteres läßt sich z. T. mit der Angleichung kirchlicher Strukturen an das griechisch-römische οίκος-System, also einer Art Inkulturation, begründen.[29]

In der Ordination, wie sie die „Traditio apostolica“ bezeugt, bestand allerdings - zumindest für die Bischofsordination - noch eine Einheit zwischen Gemeindeleitungsvollmacht und Eucharistievorsitz: In „der Alten Kirche [geschah] die Bestellung zur Leitung einer Gemeinde durch die Ordination [...], womit ineins die Übertragung der für dieses Amt notwendigen Vollmacht einschließlich der Vollmacht zur Leitung der Eucharistiefeier verbunden war“.[30]

Diese Einheit ging zunehmend verloren, wesentlich mitbedingt durch die sog. „ Konstantinische Wende “, also den religionspolitischen Wechsel seit der Regierung Kaiser Konstantins, der das Christentum zunächst zur erlaubten, dann zur geförderten und schließlich – seit Kaiser Theodosius - zur Staatsreligion werden ließ.[31]

Denn einerseits war hiermit für die Bischöfe die Übernahme neuer, ihnen vom Staat übertragener Aufgaben mit den zugehörigen Privilegien und Ehrungen verbunden[32], andererseits vermischte sich das römische Religionsverständnis, wonach es wesentlich auf die richtige Art der Götterverehrung ankam, um die Wohlfahrt des Staates zu sichern, mit dem christlichen, so daß die Eucharistiefeier zunehmend als „Kult“ aufgefaßt wurde und die Presbyter - unter Rückgriff auf alttestamentliche Texte - dementsprechend mehr und mehr als „Priester“ angesehen wurden (= Sazerdotalisierung).[33]

Ein weiterer Effekt der „Konstantinischen Wende“ war die Ausbreitung des Christentums auch auf dem Land, was eine Neuregelung der Seelsorge auch dort notwendig machte: „Gegen Ende des 3. und zu Beginn des 4. Jahrhunderts gingen die Bischöfe dazu über, in den weiter abliegenden Dörfern Priester anzustellen, die dort auch ihren ständigen Wohnsitz nahmen. Damit war eine erste Grundlage für die Entstehung der heutigen Pfarrei gelegt.“[34] Hauptaufgabe dieser Priester „waren die kultischen Vollzüge (Sakramentenspendung)“[35].

Zu dieser Zeit war aber die „absolute Weihe“, also eine Weihe, ohne daß dem zu Weihenden eine Kirche zugeordnet ist, noch verboten.[36]

Das Frühmittelalter war durch das sog. Eigenkirchenwesen[37] und einem noch weitergehenden Wandel im Verständnis der Messe[38] geprägt. Die Verbundenheit der Pfarrei mit dem Bischof ging weitgehend verloren, die Priester waren kaum seelsorglich ausgebildet und dienten v.a. als „Messknechte“ ihrer Herren.

In kirchenrechtlicher Hinsicht ist wichtig, daß sich mit der „Trennung von Weihe- und Iurisdiktionsgewalt [...] eine Verschiebung [vollzog]. War in der frühen Kirche ein Priester zum Gl [ = Gemeindeleiter; M. K.] geweiht worden, so wird er durch das Mittelalter und die Neuzeit herauf zum Sakramentenspender (v. a. der Eucharistie) geweiht.“[39] „Pfarrer“ hingegen waren in rechtlicher Hinsicht die Inhaber der Pfründe, also meist Laien, die die Seelsorge den von ihnen als Vikare angestellten Priestern überließen.[40]

[...]


[1] Vgl. Kellner, Thomas, Kommunikative Gemeindeleitung. Theologie und Praxis, Mainz 1998. Zugl.: Regensburg, Univ., Diss., 1997, 56 [Künftig zitiert: Kellner, Gemeindeleitung]. - In der Alten Kirche war zunächst der Bischof der Gemeindeleiter, während in der von der Naherwartung geprägten apostolischen Zeit offenbar verschiedene Leitungsformen nebeneinander existierten, s. Kap. 2. 1.

[2] Kasper, Walter, Der Leitungsdienst in der Gemeinde. Referat von Bischof Dr. Walter Kasper beim Studientag der Deutschen Bischofskonferenz in Reute. 23. Februar 1994 (=Arbeitshilfen; 118), hrsg. vom Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz, Bonn 1994, 3. [Künftig zitiert: Kasper, Leitungsdienst]

[3] Vgl. Pernstich, Martin, Gemeindeleitung, Brixen, Theol. Diplomarbeit, 1996, 82. [Künftig zitiert: Pernstich, Gemeindeleitung]; Kasper, Leitungsdienst, 3f.

[4] Eisenbach, Franziskus, Formen der verantwortlichen Mitwirkung in der Seelsorge. Überlegungen zum aktuellen Stand der Frage, in: Lebendige Seelsorge. Zeitschrift für alle Fragen der Seelsorge, Heft 4/5 (1995) [Künftig abgekürzt: LS 4/5 (1995)], 198-202, hier: 199.

[5] Ebd., 199.

[6] Vgl. u. Kap. 2. 1. 1.

[7] Neufeld, Titus; Baumgartner, Konrad, Gemeindeleitung, in: LThK. Begründet von Michael Buchberger. Herausgegeben von Walter Kasper mit Konrad Baumgartner, Horst Bürkle, Klaus Ganser u. a., Bd. 4, Freiburg i. Br., Basel, Rom, Wien ³1995, Sp. 426-427, hier: Sp. 427. - Hierbei handelt es sich m. E. um einen problematischen Begriff, denn er ruft die Vorstellung von der Messe als einer „Sitzung“, wie es viele gibt, und die halt irgendeinen „Vorsitzenden“ braucht, hervor; doch aufgrund des allgemeinen Gebrauchs und in Ermangelung einer Alternative soll dieser Ausdruck auch hier Verwendung finden.

[8] Walter, Peter, Vorsteher der Eucharistie und Gemeindeleitung. Theologische und praktische Überlegungen, in: LS 4/5 (1995), 193-198, hier: 195 [Künftig zitiert: Walter, Vorsteher].

[9] Pernstich, Gemeindeleitung, 16.

[10] Kellner, Gemeindeleitung, 18. – Zu dem in diesem Zshg. immer wieder zu hörenden Argument, der historische Jesus habe das unmittelbar bevorstehende Kommen des Gottesreiches erwartet und daher keine „Kirche“ (und somit erst recht keine „Ämter“) gründen wollen, womit eine theologische Ämterdiskussion obsolet sei, vgl. Scheffczyk, Leo, Aspekte der Kirche in der Krise. Um die Entscheidung für das authentische Konzil, Siegburg 1993, 42f. [Künftig zitiert: Scheffczyk, Aspekte].

[11] Also etwa bis zum Ende des 1. Jahrhunderts n. Chr., vgl. z.B. Art. „Urkirche“, in: Rahner, Karl/ Vorgrimler, Herbert, Kleines Theologisches Wörterbuch, Freiburg i. Br. 101976, 429.

[12] Vgl. hierzu z. B. Kellner, Gemeindeleitung,18-26; Pernstich, Gemeindeleitung, 9-17. - Daß man aber auch hier nicht einfach „Charisma“ und „Amt“ gegeneinander ausspielen kann zeigt Scheffczyk, Aspekte, 65f.

[13] Brox, Norbert, Kirchengeschichte des Altertums, Düsseldorf 41992 (= Leitfaden Theologie; 8), 93 [Künftig zitiert: Brox, Kirchengeschichte] (Hervorhebung im Orig.) - Allerdings existieren bei Paulus „für die Gemeindeverfassung [...] noch keine einheitlich verbindlichen Rechtsfunktionen und -kompetenzen“ (Pernstich, Gemeindeleitung, 11), da er „die fundamentale Gleichheit aller Getauften nicht durch Einführung von hierarchischen Strukturen gefährden“ (Kellner, Gemeindeleitung, 25) wollte.

[14] Ebd., 93 (Hervorhebung im Orig.).

[15] Vgl. Pernstich, Gemeindeleitung, 19.

[16] Ebd., 16 (Hervorhebung durch mich, M. K.).

[17] Walter, Vorsteher, 195. - Vgl. auch Thaler, Anton, Gemeinde und Eucharistie. Grundlegung einer eucharistischen Ekklesiologie, Freiburg (Schweiz) 1988 (= Praktische Theologie im Dialog; 2), 90 [Künftig zitiert: Thaler, Ekklesiologie]. Dieser weist auch darauf hin, daß bereits in der „Didache“ (Entstehungszeit umstritten: Thaler, Ekklesiologie, 89: 80-100 n. C.; Brox, Kirchengeschichte, 95: um 140 n. C.) „die sonntägliche Feier, bestehend vor allem in Brotbrechen und Danksagung [...] als reines Opfer (καθαρα θυσία) vorgestellt“ (Thaler, Ekklesiologie, 91) wird.

[18] Walter, Vorsteher, 195. - Kann man unter dieser Hinsicht überhaupt so stark zwischen „Amt“ im Blick auf Gemeindeleitung und im Blick auf Eucharistie unterscheiden, wie Pernstich es tut ? (Vgl. Anm. 16).

[19] Zum Begriff „Frühkatholizismus“ vgl. Brox, Kirchengeschichte, 94f.

[20] Brox, Kirchengeschichte, 93 (Hervorhebung im Original).

[21] Vgl. z. B. Kellner, Gemeindeleitung, 27; Pernstich, Gemeindeleitung, 19f.; Brox, Kirchengeschichte, 94.

[22] Brox, Kirchengeschichte, 95.

[23] Vgl. Pernstich, Gemeindeleitung, 20.

[24] Vgl. Kellner, Gemeindeleitung, 31.

[25] Vgl. Brox, Kirchengeschichte, 97f.; Thaler, Ekklesiologie, 93f.

[26] Kellner, Gemeindeleitung, 28.

[27] Brox, Kirchengeschichte, 98.

[28] Vgl. zum Ganzen Brox, Kirchengeschichte, 96f. - Den Herrschaftscharakter des Bischofsamtes hebt auch Cyprian von Karthago (+ 258) hervor, vgl. Kellner, Gemeindeleitung, 28.

[29] Vgl. Pernstich, Gemeindeleitung, 21; Kellner, Gemeindeleitung, 29.

[30] Walter, Vorsteher, 195.

[31] Vgl. hierzu z. B. Brox, Kirchengeschichte, 59-81.

[32] Vgl. ebd., 79f. - Nach Hippolyt war die Ordination sogar letztlich wegen der gottesdienstlichen Handlungen notwendig, vgl. Thaler, Ekklesiologie, 109.

[33] Vgl. ebd., 80; Kellner, Gemeindeleitung, 29. - In diese Zeit fällt auch die Einführung des Amtszölibats, vgl. Brox, Kirchengeschichte, 97.

[34] Kellner, Gemeindeleitung, 32.

[35] Pernstich, Gemeindeleitung, 23.

[36] Vgl. ebd., 25

[37] Dies bestand darin, daß neben den Bischöfen auch „wohlhabende Grundbesitzer [...] auf ihren Gütern Kirchen, Kapellen und Oratorien [errichteten], die sie als ihr persönliches Eigentum betrachteten [...]. An diesen sogenannten Eigenkirchen waren es auch die Grundherren, die die Geistlichen anstellten.“ (Kellner, Gemeindeleitung, 34).

[38] V. a. zwei Aspekte sind hier bedeutsam: Zum einen wurden jetzt „die für die Eucharistie dargebrachten Gaben, Brot und Wein, als Opfergaben gedeutet [...] [, und zwar; M. K.] aufgrund der Konsekration, die sie in Fleisch und Blut Jesu Christi verwandelte.“ (Angenendt, Arnold, Das Frühmittelalter. Die abendländische Christenheit von 400 bis 900, Stuttgart; Berlin; Köln ²1995, 332.) Zum anderen wurde diese „Opferlogik [...] noch weitergedacht und führte dazu, daß der Priester als der eigentlich Feiernde und Opfernde galt, als Mittler zwischen Gott und den Menschen, so daß sich die Gemeinde ihm nur noch anschließen konnte und nicht mehr eigentliches Subjekt der Feier war, wie es die Alte Kirche verstanden hatte.“ (Angenendt, Arnold, Geschichte der Religiösität im Mittelalter, Darmstadt 1997, 495). – Es ist klar, daß sich die Eigenkirchenherren nicht nur die materiellen Vorteile (Pfründe), sondern auch die aus dieser Theologie folgenden geistlichen Vorteile zu eigen machen wollten.

[39] Pernstich, Gemeindeleitung, 25.

[40] Vgl. Walter, Vorsteher, 196.

Ende der Leseprobe aus 33 Seiten

Details

Titel
Der Zusammenhang zwischen Gemeindeleitung und Eucharistievorsitz - Grundlagen und Probleme
Hochschule
Philosophisch-Theologische Hochschule Brixen  (Lehrstuhl für Pastoralthologie)
Veranstaltung
Hauptseminar: Fundamentalpastoral - Grundfragen der praktischen Theologie (1)
Note
1,0
Autor
Jahr
2002
Seiten
33
Katalognummer
V11880
ISBN (eBook)
9783638179256
ISBN (Buch)
9783638642156
Dateigröße
648 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Gemeindeleitung, Eucharistievorsitz
Arbeit zitieren
Magnus Kerkloh (Autor:in), 2002, Der Zusammenhang zwischen Gemeindeleitung und Eucharistievorsitz - Grundlagen und Probleme, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/11880

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