Der Schwäbische Bund im Hochstift Bamberg 1525 - Gründe für sein Einschreiten


Hausarbeit (Hauptseminar), 2002

23 Seiten, Note: 2


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

I. Einleitung

II. Die Verfassungsrechtliche Ausgangslage im Hochstift Bamberg

III. Das Domkapitel
1. Die Geistliche Weltanschauung des Domkapitels
2. Das Domkapitel erbittet Hilfe und Unterstützung beim Schwäbischen Bund
3. Das Verhalten des Domkapitels während der Aufstände im Hochstift Bamberg

IV. Bischof Weigand von Redwitz
1. Der Charakter und die geistliche Weltanschauung Weigands von Redwitz
2. Die Kontakte des bambergischen Bischofs Weigand
von Redwitz zum Schwäbischen Bund
3. Das Verhalten des Bischofs während des Bauernaufstandes in seinem Hochstift

V. Schlussbetrachtung

VI. Literatur- und Quellenverzeichnis

I. Einleitung

Donnerstag Corporis Christi oder Veitstag, 15. Junij, zog der Marggrav mit dem Bund ins Stift Bamberg, denen der Bischof mit weinenden Augen entgegen gezo- gen und vermeint, den Bund wider wentig zu machen, weil er seinen Underthanen selbst gern geschützt hette. [1]

Michel Groß von Truckau beschreibt mit diesen Worten den Einmarsch des Schwäbischen Bundes mit Markgraf Kasimir von Brandenburg in den Hochstift Bamberg. Es handelt sich hier um den Auszug eines äußerst langen Berichtes über den Rachefeldzug des Bundes in Gemeinschaft mit dem Markgrafen.

Erstaunlicher Weise tritt der Bischof dem Tross entgegen und verlangt die Um- kehr. Er wolle seine Untertanen vor Übergriffen des Bundes schützen und selber über sie Recht sprechen. Hierbei tritt die Frage auf, wer aus dem Hochstift Bam- berg hätte Interesse daran haben können, die militärischen Kapazitäten des Schwäbischen Bundes nach Bamberg zu rufen. Sicherlich hatte der benachbarte Markgraf auch seine Gründe, den geistlichen Nachbarfürsten in die Schranken zu verweisen. Schließlich wurden ihm von aufrührerischen Bauern aus dem Hochstift Bamberg einige Burgen in Brand gesteckt und verwüstet. Allerdings zerstörten die Bauern die Burgen versehentlich, da ihnen die territoriale Zugehörigkeit nicht bewusst war. Ohne den Bund wäre Kasimir aber vermutlich nicht nach Bamberg gezogen. Ebenso wäre der Schwäbische Bund an dem Hochstift vorbeigezogen, wenn er nicht nach Bamberg gerufen worden wäre. Wer aber hatte ein Interesse an den Truppen des Bundes? Der Bischof scheint laut der Aussage von Michel Groß von Truckau den Einmarsch verhindern zu wollen. Vielleicht handelt es sich aber nur um Maskerade oder er hatte um Hilfe gebeten und versuchte nach dem Ende des Aufstandes die gerufene Hilfe wieder abzubestellen. Vielleicht gab es in Bamberg noch andere Akteure, die mit dem Schwäbischen Bund ihre Interessen wahren wollten. Mit diesen Fragen soll sich die Arbeit beschäftigen.

Um eine Antwort auf die Fragen zu erhalten, muss zuvor die verfassungsrechtli- che Struktur des Bistums Bamberg geklärt werden. Damit befasst sich der erste Teil der Arbeit. Allerdings handelt es sich um einen äußerst kurzen und rudimen- tären Abriss der Struktur des Bistums. Es soll damit die Regierungsverantwortung geklärt und erläutert werden. Die dabei festgestellten Parteien, um sie hier schon vorwegzunehmen, das Domkapitel und der Bischof, stellen nicht die einzigen In- teressensverbände dar, die ihre Lobbyarbeit betreiben. Allerdings sind es die ein-

zigen Parteien, die in einer aktiven Regierungsverantwortung stehen.[2] Daher kon-

zentriert sich die Arbeit auf diese beiden Akteure. Die anderen Akteure sind für die Fragestellung nicht relevant.

Im Weiteren wird jeweils für das Domkapitel, wie auch für den Bischof ihre geist- liche Weltanschauung dargelegt. Für die Gesamtbeurteilung ist es durchaus wich- tig, zusätzlich noch den Charakter des Bischofs Weigand von Redwitz zu untersu- chen. Bei dem Domkapitel wird darauf verzichtet, da es als Einheit untersucht wird und nicht jedes der 343 Mitglieder einzeln.

Die Arbeit untersucht außerdem, inwieweit die einzelnen Akteure in Kontakt mit dem Schwäbischen Bund standen und wie sie sich während des Bauernkrieges in Bamberg verhielten. Um keinen chronologischen Teil über die Abläufe des Bau- ernaufstandes im Bistum einfügen zu müssen, ist dieses im Abschnitt über das Verhalten des Domkapitels während der Aufstände eingebunden. Daher ist dieser Abschnitt wesentlich länger als sein Pendant über den Bischof.

Die Arbeit basiert auf den Quellenmaterialien von Wilhelm Vogt Die Correspon- denz des schwäbischen Hauptmanns Ulrich Artzt von Augsburg, Anton Chroust Chroniken der Stadt Bamberg, Günther Franz Quellen zur Geschichte des Bau- ernkrieges sowie Adam Das Tagebuch des Herolds Hans Lutz von Augsburg. Die

für die Arbeit wichtigste Literatur stammt von Rudolf Endres Probleme des Bau- ernkrieges im Hochstift Bamberg, Johann Looshorn Die Geschichte des Bisthums Bamberg, den Werken von Johannes Kist Fürst und Erzbistum Bamberg, Leitfa- den durch die Geschichte von 1007 bis 1960, Die Matrikel der Geistlichkeit des Bistums Bamberg 1400-1556. Für den verfassungsrechtlichen Teil und die Struk- tur des Bistums Bamberg sind die Arbeiten von Hans-Jürgen Schmitt Die geistli- che und weltliche Verwaltung der Diözese und des Hochstiftes Bamberg zur Zeit des Bischofs Weigand von Redwitz und Alwin Reindl Die vier Immunitäten des Domkapitels zu Bamberg maßgebend.

II. Die verfassungsrechtliche Ausgangslage im Hochstift Bamberg

An der Spitze der Bistums Bamberg stand der jeweilige Bischof. Während des Bauernkrieges im Jahre 1525 war es Bischof Weigand von Redwitz, der erst seit drei Jahren den Bischofsstuhl inne hatte.

Der Bischof verfügte über die Kirchengüter und Domänen und besaß damit die niedere und mittlere oder vogteiliche Gerichtsbarkeit. Weiterhin besaß er die Poli- zeigewalt über das Bistum und deren Einwohner. Der Bischof war zudem Träger der Regularien wie Zölle, Judenschutz, Münzen, Wildbann, Bergwerke und Ge- leit. Er war als Bischof Dienstherr der Beamten im Bistum, Inhaber der Kloster- vogteien und oberster Richter im Bistum Bamberg. Für alle Gerichte im Bistum war der Bischof die oberste Instanz. Neben den aufgeführten Rechten beruhte seine Herrschaft außerdem auf dem Recht der Steuererhebung.

Dem schon in der Einleitung erwähnten Mitregenten, dem Domkapitel, war er theoretisch vorgestellt und hatte die Aufsicht über das Kapitel und deren Kapitula- re zu führen. Das Kapitel war den Vorschriften des Bischofs theoretisch Gehor- sam schuldig. In den wichtigsten Entscheidungen sollte der Bischof das Domkapi- tel zu Rate ziehen, ohne es zu beeinflussen oder zu bedrängen. [4]

Das Domkapitel hatte aber im Laufe der Zeit immer ein bisschen mehr Rechte und mehr Macht für sich beanspruchen können. Bei jeder Wahl eines neuen Bi- schofs gewann des Domkapitel mehr an Bedeutung.

Schon seit 1487 besaß das Domkapitel volles Mitspracherecht bei der Besetzung der Amtsstellen in Bamberg sowie in allen wichtigen Belangen der Hauptstadt. Der 1501 zum Bischof gewählte Veit I. Truchseß von Pommersfelden musste in

seiner Wahlkapitulation dem Domkapitel zugestehen, die Immunitäten aufrecht zu erhalten. Des Weiteren sicherte sich das Domkapitel die Aufsicht über das hoch- stifte Finanzwesen. Die Wahlkapitulation Weigands ging sogar noch einen Schritt weiter. Er sicherte dem Domkapitel zu, die Besitzungen und Hinterlassenschaften bei ihrer Steuerfreiheit zu belassen und dem Kapitel bis zu zwei Drittel der Weihsteuer abzutreten. Darlehen von über 200 fl. durfte Bischof Weigand nach der neuen Wahlkapitulation nur noch mit Zustimmung des Domkapitels vergeben. Sehr bedeutsam, gerade für die kommenden Jahre, war die Neuerung, dass der Bischof nur noch im Beisein von einem Domkapitular mit seinen Bürgern ver- handeln durfte.

Das Domkapitel besaß unter Bischof Weigand von Redwitz die größte Machtfül- le, die es bis dato je inne gehabt hatte. Die Domkapitulare und das Domkapitel verfügten schon vor der sehr weit ausgedehnten Wahlkapitulation über die Stifte und Immunitäten im Hochstift, da der jeweilige Probst der Kollegiatsstifte immer auch ein Domherr und somit Mitglied des Domkapitels war.[5] Auch besaß das Ka- pitel schon vorher große Privilegien und Freiheiten in Steuer- und Wirtschaftsbe- reiche. Neben dem Bischof stellte das Domkapitel eine weitere Gerichtsbarkeit im Hochstift dar.

III. Das Domkapitel

1. Die geistliche Weltanschauung des Domkapitels

Teile des Domkapitels von Bamberg waren den lutherischen Lehren sehr zuge- neigt. Sie waren allerdings schon Mitglieder des Domkapitels bevor Bischof Wei- gand von Redwitz den Bischofsstuhl besetzte und stammten noch aus der Amts- zeit des 1522 verstorbenen Bischofs und Humanistenfreundes Schenk von Lim- burg. Die bekanntesten und bedeutensten Mitglieder des Domkapitels, die der lutherischen Lehre zugetan waren, waren die Domherren Jakob und Andreas Fuchs von Wallburg[6] und der Domvikar Konrad Zertlein[7].

Durch den Einfluss dieser Geistlichen müsste von dem Domkapitel eine Haltung zu erwarten gewesen sein, die lutherischen Predigern und Predigten in der Diöze- se wohlwollend gegenübersteht. Früh wurden die Lehren Luthers in aller Öffent- lichkeit von der Kanzel verbreitet. Selbst der Papst wurde auf die kleine Diözese aufmerksam und teilte mit, dass die Verbreitung des Irrglaubens sofort unterbun- den werden müsse.[8]

Das Domkapitel verhielt sich allerdings anders als erwartet. Sie gewährten zwar Predigten über die neue Lehre, aber auch nur so lange sie keinen eigenen Schaden hatten. Mit den ersten Unruhen, die durch lutherische Predigten ausgelöst worden waren, begann das Kapitel, gegen die verantwortlichen Priester vorzugehen. Da- bei wurde immer versucht, den Bischof so scharf zu bedrängen, dass er als Kon- sequenz gegen die Aufständigen und deren Verantwortlichen vorgehen musste.

[...]


[1] Franz; Quellen zur Geschichte des Bauernkrieges; Bd. 2; München 1963; S. 398.

[2] Zu den anderen Parteien siehe Michel; Der Gang der Reformation in Franken; Erlangen 1930; S. 20 - 21.

[3] Eine Liste aller Mitglieder des Domkapitels findet sich bei Kist; Ein Beitrag zur Geschichte seiner Verfassung, seines Wirkens und seiner Mitglieder; Historisch-Diplomatische Forschungen; Bd. 7; Weimar 1943; S. 124 - 125.

[4] Schmitt, Hans-Jürgen; Die geistliche und weltliche Verwaltung der Diözese und des Hochstiftes Bamberg zur Zeit des Bischofs Weigand von Redwitz (1522 - 1556); in Historischer Verein Bam- berg; 106. Bericht; Bamberg 1970; S. 45.

[5] Ausführliche Darstellungen über den Aufbau des Bistums Bamberg bei Schmitt; Die geistliche und weltliche Verwaltung; S 68 - 87 sowie Reindl, Alwin; Die vier Immunitäten des Domkapitels zu Bamberg; Ein Beitrag ihrer allgemeinen und gesellschaftlichen Entwicklung, Verwaltung und Rechtsprechung; in Historischer Verein Bamberg; 105. Bericht; Bamberg 1969; S. 233 - 301.

[6] Kist; Johannes; Die Matrikel der Geistlichkeit des Bistums Bamberg 1400 - 1556; Veröffentli- chungen der Gesellschaft für fränkische Geschichte; IV. Reihe Matrikel fränkischer Schulen und Stände; Bd. 7; Würzburg 1965; Nr. 1874 bzw. Nr. 1878; S. 126 - 127.

[7] Kist; Matrikel; Nr. 6863; S. 452.

[8] Schmidt; Ulrich Burchardi; Ein Gedenkblatt zur Reformation in der Diözese Bamberg; in Fest- gabe Alois Knöpfler; Freiburg 1917; S. 298.

Ende der Leseprobe aus 23 Seiten

Details

Titel
Der Schwäbische Bund im Hochstift Bamberg 1525 - Gründe für sein Einschreiten
Hochschule
Philipps-Universität Marburg  (Neuere und Neueste Geschichte)
Note
2
Autor
Jahr
2002
Seiten
23
Katalognummer
V11857
ISBN (eBook)
9783638179041
ISBN (Buch)
9783638642125
Dateigröße
524 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Schwäbische, Bund, Hochstift, Bamberg, Gründe, Einschreiten
Arbeit zitieren
Thomas Löwer (Autor:in), 2002, Der Schwäbische Bund im Hochstift Bamberg 1525 - Gründe für sein Einschreiten, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/11857

Kommentare

  • Noch keine Kommentare.
Blick ins Buch
Titel: Der Schwäbische Bund im Hochstift Bamberg 1525 -  Gründe für sein Einschreiten



Ihre Arbeit hochladen

Ihre Hausarbeit / Abschlussarbeit:

- Publikation als eBook und Buch
- Hohes Honorar auf die Verkäufe
- Für Sie komplett kostenlos – mit ISBN
- Es dauert nur 5 Minuten
- Jede Arbeit findet Leser

Kostenlos Autor werden