Über das Recht von Ausländern (ausländischen Wirtschaftsunternehmen), in Aserbaidschan Unternehmen zu gründen und Bodeneigentum zu erwerben oder zu pachten


Essay, 2006

14 Seiten, Note: 1,0


Leseprobe


Inhalt

1. Literaturverzeichnis
a) Sekundärliteratur
b) Primärquellen

2. Einleitung

3. Investitionsklima in Aserbaidschan im Überblick

4. Das Recht von Ausländern in Aserbaidschan

5. Gründung eines Unternehmens durch ausländische natürliche oder juristische Personen

6. Verfahren der Registrierung von ausländischen Unternehmen

7. Erwerb oder Pachten von Bodeneigentum durch Ausländer

8. Fazit

1. Literaturverzeichnis

a) Sekundärliteratur

1. Mark Boguslavskij, Die Rechtslage für ausländische Investitionen in den Nachfolgestaaten der Sowjetunion, München: Beck, 1993.
2. Michael Knogler, Alexei Sekarev, Wirtschaftsstruktur und Kooperationspotential Aserbaidschans außerhalb der Energieförderung, Working Papers Nr. 251 Januar 2004, Wirtschaftswissenschaftliche Abteilung.

b) Primärquellen

1. Verfassung der Aserbaidschanischen Republik von 1994.
2. Konstitutionsakte über die staatliche Souveränität der Aserbaidschanischen Republik von 1991.
3. Verfassungsgesetz der Aserbaidschanischen Republik über die wirtschaftliche Unabhängigkeit von 1991.
4. Bodengesetzbuch der Aserbaidschanischen Republik von 1999
5. Zivilgesetzbuch der Aserbaidschanischen Republik von 1999
6. Steuergesetzbuch der Aserbaidschanischen Republik von 2001
7. Gesetz der Aserbaidschanischen Republik über die Unternehmertätigkeit von 1992.
8. Gesetz der Aserbaidschanischen Republik über die staatliche Registrierung juristischer Personen von 1996.
9. Gesetz der Aserbaidschanischen Republik über die Aktiengesellschaften von 1994
10. Gesetz der Aserbaidschanischen Republik über die Privatisierung des Staatseigentumes von 2000.
11. Gesetz der Aserbaidschanischen Republik über den Schutz ausländischer Investitionen von 1992.
12. Gesetz der Aserbaidschanischen Republik über Investitionstätigkeit von 1995.
13. Gesetz der Aserbaidschanischen Republik über die Pachtverhältnisse des Bodens von 1998.
14. Dekrete des Aserbaidschanischen Präsidenten „Über die Erleichterung des Lizenzgebungsverfahren in Aserbaidschan“ vom 28. März 2000, 2. September 2002 und ihre Ergänzungen und Änderungen vom. 28 Dezember 2005.

2. Einleitung

Mit dem Ziel, ausländische Investitionen in die aserbaidschanische Volkswirtschaft einzubeziehen, betreibt die aserbaidschanische Regierung eine Politik der „offenen Türen“. Mit dieser Politik beabsichtigt die Regierung, materielle und finanzielle Ressourcen sowie Verwaltungsverfahren aus dem Ausland heranzuziehen und deren effektive Nutzung in der Volkswirtschaft zu garantieren. Diese Politik ist ein Teil der Wirtschaftsstrategie der aserbaidschanischen Regierung.

Die aserbaidschanische Regierung versucht durch das Erlassen vieler Gesetze, die Interessen der Investoren zu schützen und ihre Eigentumsrechte zu garantieren, günstige Bedingungen für ausländische Unternehmen zu ermöglichen, damit ein günstiges Investitionsklima für ausländische Investoren in Aserbaidschan entsteht.

Obwohl es in Aserbaidschan schon zwei Gesetze gibt, die die Investitionsverhältnisse neben anderen Gesetzgebungsakten regeln, beabsichtigt das Parlament, neu Gesetz zu erlassen, welches die beiden ersetzen soll, weil nach Meinung vieler Experten diese beiden Gesetze nicht dem internationalen Standard entsprechen. Die neuen Gesetze würden mehr Begünstigungen für ausländische Investoren vorsehen. Mit diesem Gesetz werde auch das Verfahren zum Erwerb oder zur Pachtung von Bodeneigentum und zur Gründung eines Unternehmens durch ausländische natürliche oder juristische Personen in Aserbaidschan unmittelbar erleichtert.1

In der vorliegenden Untersuchung werden zum einen das Recht von Ausländern in Aserbaidschan dargelegt, zum anderen die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Gründung von Unternehmen, den Erwerb oder die Pachtung von Bodeneigentum durch ausländische Investoren untersucht. Dabei werden die wichtigen Probleme des Themas in den entsprechenden Teilen erörtert. Die Untersuchung besteht aus fünf wesentlichen Teilen.

Der erste Teil setzt sich mit der Frage des Investitionsklimas in Aserbaidschan auseinander. In diesem Teil werden verschiedene Probleme des Investitionsklimas Aserbaidschans dargelegt. Dabei wird versucht, ein klares Bild über das Investitionsklima in Aserbaidschan zu vermitteln.

Im zweiten Teil wird das Recht der Ausländer in Aserbaidschan erläutert. Hier wird versucht, die Gesetze und andere Gesetzgebungsakte, die die Grundlage des Rechts von Ausländern bilden, zu verdeutlichen.

Im dritten Teil wird die rechtliche Grundlage zur Gründung eines Unternehmens von ausländischen natürlichen oder juristischen Personen in Aserbaidschan behandelt. Dabei werden alle in der aserbaidschanischen Rechtsgebung vorhandenen rechtlichen Grundlagen dargelegt, in denen die Details dieser rechtlichen Rahmenbedingungen zur Gründung eines Unternehmens von ausländischen natürlichen oder juristischen Personen erörtert werden.

Im vierten Teil wird über Verfahren der Registrierung von ausländischen Unternehmen gesprochen und wird eine Liste von erforderlichen Dokumenten zur Registrierung eines Unternehmens von ausländischen natürlichen oder juristischen Personen angelegt.

Im fünften Teil wird das Subthema Erwerb oder Pachten von Bodeneigentum durch Ausländer in Aserbaidschan behandelt. Dabei werden wie im dritten Teil die rechtlichen Grundlagen untersucht und Details der aserbaidschanischen Gesetzgebung zu diesem Thema dargelegt.

Bei der Erarbeitung des Themas werden als Quelle hauptsächlich Gesetze und andere Gesetzgebungsakte der aserbaidschanischen Gesetzgebung zum jeweiligen Thema benutzt. Darüber hinaus ist auch die Fachliteratur, die unmittelbar mit dem Thema in Zusammenhang steht, zur Abfassung dieser Arbeit sehr behilflich. Bei der Darlegung des aserbaidschanischen Investitionsklimas spielen die Berichte verschiedener internationaler Organisationen zum jeweiligen Thema eine wichtige Rolle.

3. Investitionsklima in Aserbaidschan im Überblick

Ausländische Investoren interessieren sich für Aserbaidschan wegen seiner reichen Bodenschätze, besonderes Erdöl und Erdgas. Die Investitionen in die aserbaidschanische Volkswirtschaft haben 2006 auf 6,7 Mrd. $ (+14,8% gegenüber 2005) erreicht, wobei der Anteil der Auslandsinvestitionen von 67 auf 54% (2004 85%) zurückgegangen ist.2 Die Ursachen dafür waren, dass einerseits viel Geld aus den Erdöleinkommen auf das Konto des aserbaidschanischen Staats geflossen ist und der Staat stärker als zuvor in andere Sektoren investierte, andererseits waren ausländische Investoren nicht interessiert, in Sektoren zu investieren, in denen sie keine kurzfristigen Gewinne erwarten konnten; dies gilt insbesondere für die Infrastruktur. Gleiches gilt für die privatisierte Landwirtschaft, in der immer noch ein Drittel der Bevölkerung arbeitet. Insgesamt besteht nach wie vor ein hoher Investitionsbedarf in allen Gebieten.

[...]


1Vgl. TURAN, 07.01.05.

2 Bundes Agentur für Außenwirtschaft (BFAI), Wirtschaftsentwicklung – Aserbaidschan 2007, S. 5, unter: https://www.bfai.de/ext/anlagen/PubAnlage_3564.pdf, abgerufen am 29.12.2007.

Ende der Leseprobe aus 14 Seiten

Details

Titel
Über das Recht von Ausländern (ausländischen Wirtschaftsunternehmen), in Aserbaidschan Unternehmen zu gründen und Bodeneigentum zu erwerben oder zu pachten
Hochschule
Humboldt-Universität zu Berlin  (Philosophische Fakultät III Zentralasien-Seminar)
Veranstaltung
Privatisierung und Auslandsinvestitionsrecht in Mittelasien und Südkaukasus
Note
1,0
Autor
Jahr
2006
Seiten
14
Katalognummer
V118366
ISBN (eBook)
9783640215331
ISBN (Buch)
9783640215362
Dateigröße
519 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Recht, Ausländern, Wirtschaftsunternehmen), Aserbaidschan, Privatisierung, Auslandsinvestitionsrecht, Mittelasien, Südkaukasus
Arbeit zitieren
M.A. Elba Gurbanov (Autor:in), 2006, Über das Recht von Ausländern (ausländischen Wirtschaftsunternehmen), in Aserbaidschan Unternehmen zu gründen und Bodeneigentum zu erwerben oder zu pachten, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/118366

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