„Eine Diktatur zur Rettung der Republik“ - Die Diktatur Sullas und seine Neuordnung des Römischen Staates


Hausarbeit, 2008

21 Seiten, Note: 1,7


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung
1.1. Thema, Fragestellung und Eingrenzung
1.2. Quellenlage und Forschungsstand

2. Der Beginn der Diktatur

3. Die Proskription

4. Die Neuordnung des Staates
4.1. Magistraturen
4.2. Senat, Konsulat und Priester
4.3. Die Strafrechtspflege
4.4. Provinzen und Veteranen

5. Abdanken

6. Schluss: Zusammenfassende Betrachtung der Arbeit
„Eine Diktatur zur Rettung der Republik“

7.Quellen- und Literaturverzeichnis
7.1.Qullenverzeichnis
7.2.Literaturverzeichnis

1. Einleitung

1.1. Thema, Fragestellung und Eingrenzung

In der Arbeit mit dem Thema „Eine Diktatur zur Rettung der Republik“ soll die Erlangung der Diktatur Sullas und seine Neuordnung des Römischen Staates dargestellt werden. Dabei wird vor allem die Besonderheit der Ernennung Sullas zum Diktator zu untersuchen sein. Hätte eigentlich der Senat den Notstand feststellen müssen, um die Veranlassung zur Wahl eines Diktators zu geben, nutzte Sulla die Wirren des Bürgerkrieges und den Umstand, dass die beiden Konsuln für das Jahr 82. v. Chr. tot waren, um sich durch einen von ihm vorgeschlagenen Interrex zum Diktator ernennen zu lassen. Diese Tatsache und die Machtfülle die diese Diktatur beinhaltete, machten Sullas Herschafft außergewöhnlich. Zudem wurde seine Amtszeit nur durch Sulla selbst begrenzt. Seine Macht sollte er dazu nutzen, den Staat nach seinen Vorstellungen neu zu ordnen, eine Verfassungsreform durchzuführen und eine funktionsfähige Senatsherrschaft wiederherzustellen. Um dieses sicherzustellen musste Sulla erst einmal seine politischen Gegner beseitigen. Im Zuge der von ihm befohlenen Proskription fanden viele Gegner den Tod, wurden enteignet und entrechtet. Seinen Getreuen ließ er die beschlagnahmten Ländereien und Besitzungen zu kommen und sicherte sich so ein Klientel, vor allem die Cornelier, die seine Herschafft zu seinen Lebzeiten und, so wünschte er es sich, über seinen Tod hinaus sichern sollten. Die Neuordnung des Staates beinhaltete die Entmachtung des Volkstribunats, eine Ämteraufstockung und strickte Reihenfolge der Besetzung der Ämter sowie die Verdopplung der Senatsmitglieder. Obwohl er Diktator war, war es Sulla wichtig seine Gesetze durch das Volk bestätigen zu lassen und sie nicht einfach durchzusetzen. Dieses und das Abhalten von Konsulatswahlen zeigen den Willen Sullas den res publica zu erhalten. Mit diesen Maßnahmen und der Reform der Priesterkollegien wollte Sulla sicherstellen, dass in Zukunft nur Bürger in wichtige Ämter gelangten, die seinen Verfassungsreformkurs unterstützten. Zur Neuordnung des Staates gehörte für Sulla genauso die Erweiterung des Strafrechts. Die Notwendigkeit der Schaffung von neuen ständigen Gerichten zeigt den Verfall der Sitten und des Rechtes im römischen Staat. Diese Problematik betraf den politischen Verfall genauso wie den Zivilrechtlichen.

Daher griff Sulla auch in das Privatleben der Bürger ein und versuchte über eine Moralgesetzgebung die Bürger wieder zu Disziplin und Ehre zurückzuholen.

In einem weiteren Kapitel soll es um die Neuregelung der Verwaltung der Provinzen und die Versorgung der Veteranen gehen. Die Erfahrungen hatten Sulla gelehrt, dass Provinzverwalter, die zu lange in ihrer Provinz verweilten, diese Situation ausnutzen konnten, um sich die Loyalität der Provinz sowie der Legionen zu sichern und so eine Gefahr für Rom zu werden. Durch die rigorose Begrenzung der Statthalterschaft auf ein Jahr sollte dieser Gefahr entgegen gewirkt werden. Nach den langen Kämpfen die Sulla mit seinen Legionen bestritten hatte, war er als Diktator in der Lage seine Veteranen zu entlohnen und ihre Versorgung sicherzustellen. Durch die Verteilung der Ländereien, die durch die Proskription ohne Besitzer waren, und durch verschiedene Ansiedlungsmaßnahmen stellte Sulla die Versorgung seiner Veteranen sicher. Die Verteilung dieser in Italien sollte seine Herschafft in allen Regionen sichern.

Nachdem Sulla institutionell gesehen das Ziel, eine funktionsfähige Senatsherrschaft wiederherzustellen erreicht hatte, dankte er überraschend ab. Nachdem niemand von ihm Rechenschaft forderte und ihn anklagte, zog sich Sulla auf seinen Landsitz zurück, auf dem er 78. v. Chr. verstarb.

Mit dem Tode Sullas soll diese Arbeit ihr Ende finden und in einer abschließenden Betrachtung die zusammengetragenen Erkenntnisse noch einmal zusammengefasst werden.

1.2. Quellenlage und Forschungsstand

Als Basis für diese Arbeit dienten die Werke von Wolfgang Kunkel und Roland Wittmann[1] und von Wolfram Letzner.[2] Diese geben vor allem eine gute Übersicht über den Forschungsstand, die einschlägige Literatur und die Quellen die sich auf die damaligen Ereignisse beziehen. Kunkel und Wittmann setzen sich dabei besonders mit der Staatsordnung und Staatspraxis auseinander und betrachten die rechtliche Absicherung der Erlangung der Diktatur Sullas.

Unterschiede ergaben sich dabei in der betrachtungsweise der Diktatur Sullas. So benennen Bleicken[3] und Christ[4] die Diktatur Sullas als dictator legibus screbundis et rei publicae constituenda, wohingegen Kunkel und Wittmann zwar den dictator legibus scribundis eingestehen aber aufgrund der Herrschaftsausübung Sullas diese Bezeichnung als nicht zwangsläufig betrachten.

Als Quellen dienten vor allem Appian[5] und Plutarch.[6] Zwar waren diese beiden keine direkten Zeitzeugen, Plutarch schrieb im 1./2. Jahrhundert n. Chr. und Appian im 2. Jahrhundert n. Chr., aber mit einem gewissen Abstand konnten diese beiden die Geschehnisse des Bürgerkrieges überblicken und wiedergeben. Zu beachten ist dabei, dass sie in ihren Niederschriften oft voneinander abweichen. Das betrifft nicht nur die Benennung der Zeitdifferenzen zwischen den Diktaturen, sondern auch Einzelheiten zur Diktatur Sullas selbst. Diese Differenzen wurden entweder in der Arbeit wiedergegeben und diskutiert oder durch die Abstimmung mit dem aktuellen Forschungsstand behoben.

2. Der Beginn der Diktatur

Durch die Wirren des Bürgerkrieges und den Tod der beiden Konsuln des Jahres 82. v. Chr. war Rom ohne politische Führung. Sulla der in der Senatssitzung vom 5. November seine Promagistratur bestätigt bekommen hatte, verlor diese durch das Überschreiten des pomeriums[7] und befand sich somit rechtlich in einem Schwebezustand, indem er dem Staate nicht behilflich sein konnte. Um diesen Notstand zu beseitigen, bot der Staat den Ausweg der Diktatur an. Diese zu erlangen war jedoch nicht so einfach.[8]

Für den Fall, dass es keinen Konsul gab, wurde ein Interrex bestellt, der die Aufgabe hatte neue Konsulwahlen abzuhalten. Der Interrex stammte aus einer Zeit, in der die Römischen Könige noch herrschten.

Wenn ein König starb, übernahmen die Senatoren nacheinander, jeder für fünf Tage die königliche Gewalt solange, bis durch das Volk ein neuer König gebilligt wurde. Dieses Amt der Fünftageherrschaft des "Königs für den genannten Zeitraum" nannte man Interrex. Sulla nutzte diese Situation und gab dem Senat die Weisung einen Interrex zu wählen. In der Hoffnung durch diesen würden bald neue Konsulwahlen abgehalten, wählten die Senatoren L. Valerius Flaccus zum Interrex.

L. Valerius Flaccus hatte jedoch von Sulla den Auftrag erhalten ihn zum Diktator zu ernennen. Diese Diktatur rei publicae constituendae causa bedeutete, dass Sulla die Diktatur nicht für einen bestimmten Zeitraum inne hatte, sondern so lange besaß, bis er die Stadt, Italien und das ganze Reich, Gebiete, die durch Parteiungen und Kriege ins Wanken gekommen seien, wieder auf feste Füße gestellt habe. Damit hatte Rom seit 400 Jahren wieder einen Diktator.[9] Plutarch hingegen nannte den Zeitraum von 120 Jahren seitdem die letzte Diktatur Bestand hatte.[10] Kunkel und Wittmann erklären die unterschiedlichen Zeitangaben mit dem unterschiedlichen Verständnis von Diktatur. Die 400 Jahre bei Appian beziehen sich auf den Vergleich der Machtfülle Sullas mit dem der Dezemvirn, seit deren Diktatur etwas weniger als 400 Jahre vergangen waren. Plutarch hingegen beruft sich auf die letzte Diktatur comitiorum habendorum causa. Die letzten Diktaturen die sich mit der umfassenden Amtsgewalt Sullas vergleichen lassen lagen jedoch etwas mehr als 120 Jahre vor Sulla. Dies war einmal die Diktatur rei gerundae causa im Jahre 216 v. Chr. und die Diktatur seditionis sedandae causa unter Q. Hortensius im Jahre 287 v. Chr. Da das Amt des Diktators noch immer zum Kreis der republikanischen Magistraturen gehörte, war es auch nach solch einer langen Unterbrechung noch zulässig.[11]

Aufgrund dessen, dass sich die Diktatur Sullas durch seine starke politische Ausprägung von allen früheren Diktaturen unterschied, kann nicht davon gesprochen werden, dass Sulla mit seiner Diktatur bloß eine alte Tradition wiederbelebte. Die Bezeichnung Diktator rei publicae constituendae causa zeigte schon die politischen Ziele Sullas, welche eine Verfassungsreform für die Wiederherstellung einer funktionsfähigen Senatsherrschaft beinhaltete und für die es keinen Präzedenzfall gab.[12]

Für die Neuordnung des Staates soll Sulla sich durch seine Wahl mit der Kompetenz ausgestattet lassen haben, Gesetze so wie sie ihm am besten erschienen, erlassen zu können.[13] Cicero hingegen weist darauf hin, dass Sulla nicht gewählt, sondern durch einen Interrex zum Diktator ernannt wurde.[14] Die zu der von den Zenturiatkomitien beschlossenen lex Valeria, durch die die Ernennung zum Diktator möglich gemacht wurde, gehörenden Bestimmung Sulla könne Gesetze erlassen, die er selber gutheiße, war die Begründung, Sulla zum Diktator rei publicae constituendae causa ernennen zu können. Sulla machte von seinem Recht lex Cornelia Sullea, durch die Übergehung der Komitien und der Verabschiedung dieser durch die schlichte Veröffentlichung, ernennen zu können keinen Gebrauch und kann so auch nicht als Diktator legibus scribundis gelten.[15] Denn sein Ziel war die Stärkung des Gesetzgebungsrechtes des Volkes. Und der Gebrauch des Rechtes eines Diktators legibus scribundis hätte im Widerspruch mit seinem Ziel gestanden. Trotzdem gestehen Kunkel und Wittmann ein, dass Sulla vom Amt her Diktator legibus scribundis gewesen sein kann, aber auf die Schaffung von Gesetzen durch bloße Veröffentlichung verzichtete.[16]

Dafür existieren einige leges Corneliae, die Sulla zur Abstimmung gebracht hatte. So berichtet Gellius, dass Sulla, um gegen die Verschwendungssucht der Römer vorzugehen, einen Antrag an das Volk stellte, die Ausgaben für Mahlzeiten gesetzlich zu regulieren.[17]

Die Bestimmung in der lex Valeria, dass Sulla allein für das Einbringen von Gesetzen verantwortlich war, bedeutete den Ausschluss der tribunizianischen Interzession[18] gegen Rogationen des Diktators. Die Sonderstellung der Diktatur Sullas zeichnete sich weiter dadurch aus, dass er wie schon erwähnt durch einen Interrex ernannt wurde.

Die Aufgabe des Interrex war es aber nicht einen Diktator zu ernennen, auch wenn der Interrex stellvertretend für die Konsulen handelte, die das Recht hatten einen Diktator zu ernennen. Seine vorrangige Aufgabe war es neue Konsulwahlen abzuhalten und so war dadurch die Stellvertretung des Interrex begrenzt.[19]

So wird die Besonderheit der Diktatur Sullas dahingehend erweitert, dass zum Amtsantritt Sullas als Diktator keine Konsuln mehr vorhanden waren. Zudem hatte Sulla sich selbst, durch L. Valerius Flaccus, als Diktator in Spiel gebracht. Normalerweise wäre der Senat die Instanz gewesen, die den Notstand hätte feststellen müssen, um die Veranlassung zur Ernennung eines Diktators zu geben.[20]

Das erfolgreiche Zusammenspiel zwischen L. Valerius Flaccus und Sulla dankte der Diktator, dem Interrex mit der Ernennung zum magister equitum. Damit kam er der Tradition nach, dass der Diktator nur mit einem Reiterführer amtieren konnte, obwohl dieser in diesem Fall, durch die Verfassungsreform Sullas, überflüssig war. Die jetzt in seinen Händen befindlichen Machtinstrumente, um die Verfassungskrise der Republik zu überwinden und die ins Wanken geratene Senatsherrschaft wiederherzustellen, waren das unabhängige Rogationsrecht, das Recht die Wahlkomitien abzuhalten und das Recht auf die Zusammensetzung des Senats Einfluss zu nehmen.[21]

3. Die Proskription

Das Ziel einer Neuordnung des Staates konnte nach Sulla nur erreicht werden, wenn eine dauernde Ausschaltung aller derjenigen Elemente, die das überwundene populare Regiment getragen hatten, stattfand. Um seinen Rachefeldzug[22] zu legitimieren benötigte er eine rechtliche Grundlage.[23] Ganz seinem Grundsatz folgend, erließ er auch die lex Cornelia de proscriptione nicht einfach selbst, sondern dieses Gesetz wurde von den Zenturiatkomitien beschlossen.[24]

So ließ Sulla das Grab seines alten Gegners Marius öffnen und seine Überreste in den Anio werfen.[25] Auch seine Denkmäler der Siege über Jugurtha und die Kimbern und Teutonen ließ er zerstören.[26] Bei einer Senatssitzung kam es auf Nachfrage Gaius Metellus an Sulla zur Diskussion um die zukünftigen Opfer der Proskription, da viele Männer der persönlichen Rache der Anhänger Sullas zum Oper fielen. Die Quellen sind sich nicht sicher ob Metellus oder Fufidius, Sulla drängte die Namen der zu Bestrafenden zu veröffentlichen. Auf jeden Fall ließ Sulla am nächsten Tag 80 Bürger in die Acht erklären. Am zweiten und dritten Tag wurden nochmals jeweils 120 geächtete Bürger bekannt gegeben.[27] Unter den 80 Geächteten fanden sich 40 Senatoren wieder.[28] Niemand durfte einem Geächteten helfen. Wer dies tat musste mit dem Tode rechnen. Jeder durfte hingegen Geächtete töten und bekam dafür als Lohn zwei Talente. Selbst Sklaven durften ihren Herrn, wenn er zu den Geächteten zählte töten. Den Söhnen und Enkeln der Geächteten wurden die bürgerlichen Ehrenrechte aberkannt und ihr Vermögen wurde eingezogen. Diese Maßnahmen wurden über Rom hinaus auf ganz Italien hin ausgedehnt.[29] Hier traf es vor allem diejenigen, die Carbo, Norbanus, Marius oder deren Unterfeldherren gedient hatten.[30] Nachdem Sulla mit der Anklage gegen die einzelnen Personen fertig war, ging er gegen die Städte vor. Dort ließ er die Zitadellen zerstören, ihre Mauern niederreißen, legte ihnen allgemeine Strafen auf oder ließ sie durch schwerste Tribute ausbluten.[31] Es traf aber auch viele Unschuldige, die nur aus Neid und Habgier umgebracht wurden.[32] Gleichzeitig verteilte Sulla Ländereien und Hausbesitz der ehemaligen Besitzer an seine Soldaten und verteilte diese im ganzen Land, um sich eine treue Anhängerschaft zu schaffen, die seine Staatsordnung über seinen Tod hinaus tragen würden.[33] Die Beendigung der Proskription wurde für die Kalenden des Juni 81 v. Chr. festgesetzt.[34] 4700 römische Bürger waren der Proskription zum Opfer gefallen. Darunter befanden sich 70 Personen senatorischen Standes und 1600 Ritter.[35]

[...]


[1] Kunkel, Wolfgang/Wittmann, Roland: Staatsordnung und Staatspraxis der Römischen Republik,

München 1995.

[2] Letzner, Wolfram: Lucius Cornelius Sulla, Versuch einer Biographie, Münster 2000.

[3] Bleicken, Jochen: Geschichte der Römischen Republik, München 1992.

[4] Christ, Karl: Krise und Untergang der Römischen Republik, Darmstadt 1979.

[5] Appian von Alexandria: Römische Geschichte, zweiter Teil, die Bürgerkriege, übersetzt von Otto

Veh, Stuttgart 1989.

[6] Plutarch: Römische Heldenleben: Coriolan, Die Gracchen, Sulla, Pompeius, Cäsar, Cicero, Brutus,

übersetzt und hrsg. von Wilhelm Ax, Stuttgart 1953.

[7] Während seiner Diktatur verschob Sulla das Pomerium und legte dafür die Grenze zur Provinz Gallia

Cisalpina fest. Kunkel/Wittmann: S. 711.

[8] Letzner: S. 246.

[9] App. civ. I, 98.

[10] Plut. Sulla 33.

[11] Kunkel/Wittmann: S. 703.

[12] Ebd.: S. 703.

[13] App. civ. I, 99, 462.

[14] Cic. Att. IX, 15, 2.

[15] Bleicken und Christ benennen Sulla als dictator legibus screbundis et rei publicae constituendae,

Bleicken: Geschichte S. 73 und Christ: Krise 213.

[16] Kunkel/Wittmann: S. 703.

[17] Gell. II, 24, 11.

[18] Die intercessio konnte einen Akt eines Kollegen in einer Magistratur rechtsungültig machen. Um

dieses zu verhindern wurden die Handlungen auf die Wünsche der anderen Kollegen abgestimmt.

Bleicken: Verfassung: S. 78.

[19] Kunkel/Wittmann: S. 704.

[20] Bleicken: Verfassung: S. 91.

[21] Kunkel/Wittmann: S. 706.

[22] Mit der Proskription hatte Sulla schon vor seiner Ernennung zum Diktator begonnen. Diese wurde

durch die lex Valeria und später durch die lex Cornelia de proscriptione gerechtfertigt.

Kunkel/Wittmann: S. 707.

[23] Schur: S. 189.

[24] Kunkel/Wittmann: S. 707.

[25] Val. Max. IX, 2.1.

[26] Sueton. Kaiserbiographien: I, 11.

[27] Plut. Sulla 31.

[28] App.civ. I, 442.

[29] Plut. Sulla 31.

[30] App.civ. I,445.

[31] App.civ. I,447.

[32] Cass. Dio 30-35, 109,10.

[33] App.civ. I,448.

[34] Cic. S. Rosc. 128.

[35] Letzner: S. 258.

Ende der Leseprobe aus 21 Seiten

Details

Titel
„Eine Diktatur zur Rettung der Republik“ - Die Diktatur Sullas und seine Neuordnung des Römischen Staates
Hochschule
Helmut-Schmidt-Universität - Universität der Bundeswehr Hamburg
Veranstaltung
Das Zeitalter der Bürgerkriege
Note
1,7
Autor
Jahr
2008
Seiten
21
Katalognummer
V118333
ISBN (eBook)
9783640213771
ISBN (Buch)
9783640213924
Dateigröße
437 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Interrex, rei publicae constituendae causa, lex cornelia sullea, legibus scribundis, valerius flacus, Rogationsrecht, Prätur, lex cornelia iudiciaria, quaestiones, Proskription, Strafrecht, Gesetzgebung
Arbeit zitieren
Karsten Mertens (Autor:in), 2008, „Eine Diktatur zur Rettung der Republik“ - Die Diktatur Sullas und seine Neuordnung des Römischen Staates, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/118333

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