Über "Res gestae (divi Augusti)"


Seminararbeit, 2005

17 Seiten, Note: 1,3


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Herkunft der Quelle
2.1 Der Autor – Gaius Octavius Thurinus
2.2 Das Werk - Res gestae (divi Augusti)

3. Zweck der Quelle

4. Res gestae 34 und 35

5. Bewertung der Quelle

Quellenverzeichnis

Literaturverzeichnis

Anhang

1. Einleitung

Über die Lebensgeschichte des ersten römischen Kaisers Augustus lassen sich in der Literatur zahlreiche Darstellungen finden. Doch anders als bei seinen Vorgängern und Nachfolgern bildete Augustus Schriftstellerei selbst die Grundlage für alle weiteren schriftlichen Behandlungen mit seiner Person.

Sein Werk, die ‚Res gestae (divi Augusti)’, wird von Theodor Mommsen, welcher als einflussreichster Historiker des 19. Jahrhunderts gilt, als ‚Königin der Inschriften’ bezeichnet. Wilhelm Weber nennt das augusteische Werk „ein Selbstbild von eigenem Reiz (...) dem kein ähnliches zur Seite gestellt werden kann.[1]

Um diese Aussagen nachvollziehen und greifbar machen zu können, soll im Folgenden zunächst der Autor und der Entstehungskontext der ‚Res gestae’ dargestellt werden. Ziel ist es, den Zweck, welchen Augustus mit der Veröffentlichung verfolgte, zu ermitteln. Anschließend sollen speziell die Schlusskapitel 34 und 35 des Werkes im Mittelpunkt der Betrachtungen stehen. Unter Einbeziehung aller Untersuchungen soll am Schluss der Arbeit ein möglichst umfangreiches Bild über den Nachlass des ersten römischen Kaisers entstehen.

2. Herkunft der Quelle

2.1 Der Autor – Gaius Octavius Thurinus

Gaius Octavius Thurinus wurde am 23. September 63 v.Chr. in Rom als Sonh des C. Octavius und der Atia, einer Nichte Caesars, geboren. Er stammte aus einer wohlhabenden, aber nicht zur Nobilität gehörenden Familie[2] des iulisch-claudischen Hauses. Sein Vater Gaius Octavius gehörte zunächst dem Ritterstand an. Doch er schaffte den Übergang in den Senat Roms und somit in die Führungsschicht des Reiches[3]. Octavian verlor seinen Vater bereits im Alter von vier Jahren. Der kinderlose Caesar nahm sich seines Großneffen an und ließ ihn an seinem Triumphzug 46 v. Chr. anlässlich seines Sieges im Bürgerkrieg teilnehmen. Ein Jahr später begleitete Oktavian ihn, um dessen Kriegszug gegen die Söhne des Pompeius in Spanien zu führen. Nach seiner Rückkehr wurde Octavian als magister equitum (Reitoberst) für den geplanten Partherfeldzug vorgesehen und wurde gemeinsam mit seinen Freunden Marcus Vipsanius Agrippa und Salvidienus Rufus nach Apollonia vorausgeschickt. Dort erhielt er am 15. März 44 v.Chr. die Nachricht über Caesars Ermordung. Während seiner Rückreise nach Rom erfuhr er, das der Diktator ihn durch testamentarische Bestimmung adoptiert und zum alleinigen Erbe eingesetzt hatte. Gleichsam mit diesem Testament nahm Octavian den Namen seines Adoptivvaters an und nannte sich fortan Gaius Julius Caesar Octavianus.

Im April 44 v.Chr. trat Oktavian das Erbe Caesars an und stand zugleich vor den Auseinandersetzungen mit Antonius, welcher ihn zunächst nicht anerkennen wollte. Oktavian ließ sich daraufhin, ohne ein Amt bekleidet zu haben, in den Senat aufnehmen und als Heerführer anerkennen. Aus den Veteranen Caesars stellte er ein Heer auf und kämpfte erfolgreich im Mutinensischen Krieg von 44- 43 v.Chr. gegen Antonius und ließ sich im August 43 zum Konsul wählen. Am 27. 11. 43 schloss er dann gemeinsam mit Antonius und M. Aemilius das so genannte 2. Triumvirat und ihnen wurde auf fünf Jahre die oberste Gewalt im Staat übertragen. Schon bald kam es zum Kampf der Machtinhaber um die Alleinherrschaft, dessen Einigung 40 v.Chr. durch den Vertrag von Brundisium zustande kam. Dieser Vertrag sah die Aufteilung des römischen Reiches unter den Triumvirn vor und das ‚Dreimänneramt’ wurde 37 v.Chr. um weitere fünf Jahre erneuert. Im Herbst 36 wurde Lepidius jedoch ausgeschaltet und es kam 32 v.Chr. zu einem offenen Konflikt zwischen Antonius und Oktavian. Der Sieg bei Actium im Jahre 31 v.Chr., die Eroberung Ägyptens, sowie der Tod seines Rivalen Antonius ein Jahr später machten Oktavian schlussendlich zum Alleinherrscher.

Im Jahr 29 v.Chr. kehrte Oktavian nach Italien zurück und stand nun vor der Aufgabe den Staat neu zu ordnen und seine eigene Machtstellung zu legalisieren.

Die Vorgehens- und Handlungsweise berichtet uns der Caesarerbe in den Schlusskapiteln 34 und 35 seines Werkes ‚ Res gestae ’ selbst.

Im weiteren Komplex der Arbeit soll zunächst das Werk und dessen Zweck im Mittelpunkt der Betrachtungen stehen, um schlussendlich die letzten beiden Kapitel einer Deutung, beziehungsweise einer Interpretation zu unterziehen.

2.2 Das Werk - Res gestae (divi Augusti)

Für den Fall seines Todes hatte Augustus Vorkehrungen getroffen, welche einen schriftlichen Nachlass des Kaisers sichern sollten. So veranlasste er, dass fünf Schriftstücke nach seinem Tod im Senat verlesen werden sollten[4]. Darunter waren die Anordnungen in Bezug auf sein Begräbnis, sowie sein Testament. Als Andenken für die Nachwelt verfasste er für seinen Nachfolger Tiberius und den Senat ein Schreiben, in welchem er für die Zukunft des Reiches politische Ratschläge erteilte und eine Übersicht über das Militär und die Finanzen des Reiches gab. Das letzte dieser fünf Dokumente stellte die Res gestae (divi Augusti) dar, in der deutschsprachigen Literatur zumeist als ‚Tatenbericht des Augustus’, oder „Leistungsbericht[5] “ betitelt.

Der letzte Wille des Princeps war es, dass seine Schrift dem Volk zugänglich gemacht werden sollte. So wurde sie in der Regierungszeit seines Nachfolgers Tiberius (14- 37 n.Chr.) „dem Volke vor Augen gestellt[6] “, indem das stadtrömische Original der Res gestae gemäß dem Testament des Augustus als Grabinschrift auf zwei Bronzetafeln auf Marmorsäulen vor dem Augustusmausoleum aufgestellt wurde. Das Mausoleum lag auf dem Marsfeld in Rom zwischen der Flaminischen Straße und dem Fluss Tiber und war von Augustus bereits im Jahr 28 v.Chr. angelegt worden[7].

Zu dem Adressatenkreis gehörten demnach alle Bürger des Römerreiches, sowohl der historisch gebildete Römer, als auch das einfache Volk, da der Inhalt der Inschriften, auch für diejenigen die des Lesens nicht mächtig waren, mündlich weiter getragen werden konnte. Werner Eck hält es für möglich, dass der Stadthalter „die Bürger der Stadt im Theater oder auf dem Marktplatz zusammengerufen und vor ihnen den Text (...) verlesen lassen[8] “ hat. Die genaue Publizierung der Schrift ist jedoch nicht bekannt. Ebenso verhält es sich mit den Reaktionen der Bevölkerung auf diesen Nachlass[9].

Das originale, in Latein abgefasste Dokument der Res gestae ist nicht erhalten geblieben und sein Inhalt wurde lange Zeit nur durch den römischen Biografen Sueton[10] überliefert[11].

Im Jahre 1555 fand jedoch eine Gesandtschaft des deutschen Kaisers Ferdinand II. an den Sultan Suleiman in Ancyra, der ehemaligen Hauptstadt der Provinz Galatien, eine fast vollständig erhaltene Kopie des Originals in lateinischer Fassung mit einer griechischen Übersetzung. Diese Inschrift wurde an den inneren Seitenwänden der Vorhalle des Tempels der Roma und des Augustus im heutigen Ankara entdeckt. Die Kopie wird, nach seinem Fundort benannt, als Monumentum Ancyranum bezeichnet. Neben diesem Fund wurden 1821 Fragmente eines griechischen Exemplars in Apollonia gefunden (Monumentum Apolloniense), sowie 1914 und 1924 kleinere Fragmente eines lateinischen Exemplars im pisidischen Antiochien (Monumentum Antiochenum)[12].

[...]


[1] Weber, Wilhelm: Princeps, Studien zur Geschichte des Augustus, Bd. I, Stuttgart-Berlin 1936, S.105.

[2] Vgl. Kienast, D.: s.v. Augustus, DNP, 2 (1997), Sp. 302.

[3] Vgl. Eck, Werner: Augustus und seine Zeit, München 1998, S.10.

[4] Vgl. Hosius, C., Die Patrone der Literatur, in: Geschichte der römischen Literatur bis zum Gesetzgebungswerk des Kaisers Justinian (HdAw), Abteilung 8, 2. Teil (1915), S. 13.

[5] Res gestae divi Augusti – Das Monumentum Ancyranum, herausgegeben und erklärt von Dr. Hans Volkmann, Berlin 1958, S. 4.

[6] Kaiser Augustus: Meine Taten = Das Monumentum Ancyranum in lateinischer, griechischer und deutscher Sprache, herausgegeben von Dr. F. Gottanka, München 1943, S. 5.

[7] Vgl. Galster, H.: s.v. Monumentum Ancyranum, DNP, 8 (2000), Sp. 388.

[8] Eck, Werner, (wie Anm. 3), S.7.

[9] Vgl. Eck, Werner, (wie Anm. 3), S.7.

[10] Eigentlich Gaius Suetonius Tranquillus (um 69 bis 140 n. Chr.), römischer Biograf und Kulturhistoriker, dessen Hauptwerk, die Kaiserbiografien (De vita Caesarum; ca. 121), eine wertvolle Informationsquelle über das Leben der ersten zwölf Kaiser (Caesar bis Domitian) und römischer Gelehrter darstellen; vgl. Sallmann, K.: s.v. S.Tranquillus, C., DNP, 11 (2001), Sp. 1084.

[11] Vgl. Hosius, C., (wie Anm. 4), S. 14.

[12] Vgl. Kornemann, Ernst: Augustus, Der Mann und sein Werk (im Lichte der deutschen Forschung), Darmstadt 1982, S. 3f.

Ende der Leseprobe aus 17 Seiten

Details

Titel
Über "Res gestae (divi Augusti)"
Hochschule
Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg  (Institut für Geschichte)
Veranstaltung
Proseminar: Die frühe römische Kaiserzeit
Note
1,3
Autor
Jahr
2005
Seiten
17
Katalognummer
V117948
ISBN (eBook)
9783640201594
ISBN (Buch)
9783640206599
Dateigröße
437 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Augusti), Proseminar, Kaiserzeit
Arbeit zitieren
Nina Hollstein (Autor:in), 2005, Über "Res gestae (divi Augusti)", München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/117948

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