Vom behinderten Lächeln - Über die Bedeutung des Ansatzes von Dietmut Niedecken für die Arbeit mit geistig Behinderten abseits des therapeutischen Settings


Diplomarbeit, 2007

134 Seiten, Note: 2,00


Leseprobe


Einleitung

Persönlicher Bezug

Nach dem Abschluss einer Bundeslehranstalt für wirtschaftliche Berufe im Juni 1993 führte mich ein Volontariat im Herbst desselben Jahres in die Tageswerkstätte der Lebenshilfe Braunau. Die Motivation, in einer Behinderteneinrichtung mitzuarbeiten, entstand zum damaligen Zeitpunkt mehr aus Neugierde als aus sozialem Engagement. Nach kurzer Zeit folgte dem Volontariat eine Anstellung als Betreuerin/Begleiterin. Das Interesse am Thema geistiger Behinderung war geweckt und zu meinem Beruf geworden.

Im August 1994 war es abermals die Neugierde, die mich nach Schottland reisen ließ, um dort in einer Wohngemeinschaft für geistig Behinderte zu leben. Das Prinzip „Gemeinsam leben, gemeinsam arbeiten“ spielte in dieser L’Arche Community eine ganz besondere Rolle. Das Arbeitsverhältnis dort endete nach acht Monaten aufgrund divergierender Weltanschauungen zwischen der Einrichtung und mir.

Kurz nach meiner Rückkehr wurde mir erneut eine Arbeitsstelle in der Tageswerkstätte der Lebenshilfe Braunau angeboten. Von Herbst 1995 an begleitete ich gemeinsam mit einem Kollegen zehn geistig behinderte Menschen durch den Arbeitsalltag. Nach fünf Jahren des beruflichen Schaffens und anhaltendem Interesse am Thema „Geistige Behinderung“ war es im Jahr 2000 erneut die Neugierde, die mich zur Kündigung veranlasste und das Studium in Wien beginnen ließ.

Verschiedene Lehrveranstaltungen auf dem Gebiet der psychoanalytischen Pädagogik haben mich dazu motiviert, vor dem theoretischen Hintergrund der Psychoanalyse über geistige Behinderung nachzudenken. Durch das Studium konnte ich neue Impulse in mein Denken aufnehmen. Mit dem Verfassen dieser Diplomarbeit habe ich nun die Gelegenheit, in strukturierter Weise über die Arbeit mit geistig Behinderten zu schreiben.

Problemstellung

Die Annahme, dass Menschen mit geistiger Behinderung auch psychische Probleme haben können, die nicht unmittelbarer Ausdruck ihrer Behinderung sind, ist erst in der jüngeren Vergangenheit in den wissenschaftlichen Diskurs aufgenommen worden.

Neville Symington (England) gründete 1979 den Arbeitskreis >>Psychotherapie minderbegabter Patienten<<. Er verwies zu diesem Zeitpunkt schon darauf, dass auch in behinderten Patienten bewusste und unbewusste Prozesse vorgehen, „die bereichernd oder einschränkend sein können“, und dass geistig Behinderte „vielleicht ebenso wie der Rest der Bevölkerung Zugang zu psychoanalytischer Behandlung brauchen und viellleicht aufgrund der Bürde ihrer Behinderung nachgerade Extrazugang verdienten“ (Sinason 2000, 14).

Dietmut Niedecken hat seit den 1980er Jahren bedeutende Beiträge auf dem Gebiet der Psychotherapie für Menschen mit geistiger Behinderung geliefert. Psychotherapeutische Arbeit mit geistig Behinderten setzt ihrer Meinung nach die Annahme voraus, dass die Behinderung an sich nicht ausreichend das Verhalten und Erleben eines Menschen erklärt. Vielmehr ist davon auszugehen, dass eine Vielzahl von geistig Behinderten erst aufgrund ihrer Lebenssituation und ihrer Erfahrungen psychisch erkrankt. Das heißt also, dass diese beiden Phänomene - geistige Behinderung und psychische Erkrankung - getrennt voneinander zu verstehen sind.

In der vorliegenden Arbeit soll die Bedeutung des Ansatzes von Niedecken für die Arbeit mit geistig behinderten Menschen abseits des therapeutischen Settings dargestellt werden. Dazu werde ich Niedeckens Theorie und drei meines Erachtens bedeutende Thesen in Anlehnung an Niedecken ausarbeiten, um anschließend deren Bedeutung in Bezug auf das nicht-therapeutische Arbeitsfeld diskutieren zu können. Den gedanklichen Hintergrund in dieser Auseinandersetzung bildet der Bereich des Wohnens für geistig Behinderte. Es ist in diesem Zusammenhang allerdings nicht ausgeschlossen, dass sich einzelne Aspekte auf andere Bereiche der Behindertenarbeit übertragen lassen, wie beispielsweise Behindertenwerkstätten, Sonderschulen oder Sonderkindergärten.

An die Frage nach der Bedeutung von Niedeckens Thesen, bezogen auf das nicht-therapeutische Arbeitsfeld, ist abschließend noch die Überlegung zu knüpfen, welche Konsequenzen sich für die praktische Tätigkeit aus den Erkenntnissen der Diskussion ergeben können.

Gliederung der Arbeit

Bevor in spezifischer Weise auf Dietmut Niedecken[1] und ihre Theorie zur geistigen Behinderung eingegangen werden kann, gilt es im Teil A der Arbeit Grundlagen zu erarbeiten. Im ersten Kapitel wird das Thema „Geistige Behinderung - was ist darunter zu verstehen?“ näher betrachtet. Der Bereich der „geistigen Behinderung“ muss hier von anderen Behinderungsformen klar abgegrenzt werden. Der in dieser Arbeit gewählte Zugang soll ermöglichen, dem Leser eine Vorstellung davon zu vermitteln, welcher Personenkreis in dieser Arbeit gemeint ist, wenn von geistig Behinderten gesprochen wird.

Vorweg ist zu begründen, weshalb ich mit dem Begriff „geistig Behinderte“ arbeiten werde. Es wird thematisiert, ob es einen Unterschied macht, von „geistig Behinderten“ oder von „Menschen mit geistiger Behinderung“ zu sprechen. Hier wird Valerie Sinasons Publikation[2] herangezogen, in der genau zu dieser Überlegung eine, meiner Ansicht nach, provokante Position bezogen wird.

Um den Themenbereich Behinderung zu konkretisieren, wird mit einer Ausarbeitung in Anlehnung an Otto Speck versucht, geistige Behinderung aus unterschiedlichen Blickwinkeln zu betrachten. Es werden der soziologische, der psychologische und der medizinische Aspekt angesprochen, mit der Absicht, am Ende des Kapitels eine Definition von geistiger Behinderung formulieren zu können. Diese Darstellung beruht noch auf Allgemeinpositionen zum Thema. Mit dem anschließenden Versuch, im Sinne Niedeckens eine Definition von geistiger Behinderung zu formulieren, wird dieses Kapitel abgeschlossen.

Um die psychoanalytische Arbeitsweise von Niedecken nachvollziehen zu können, ist es notwendig, ein Verständnis für das psychoanalytische Vokabular zu entwickeln. Da in Niedeckens Publikationen unbewusste Mechanismen von zentraler Bedeutung sind, werden im zweiten Kapitel dieser Arbeit relevante psychoanalytische Begriffe, in Anlehnung an Niedecken, ausgeführt. Zunächst wird dargestellt, was Abwehrmechanismen sind und in welcher Form sie zu Tage treten können. In einem weiteren Schritt wird es notwendig sein, den Begriff der Übertragung, der Gegenübertragung, des szenischen Verstehens und der Fantasmen auszuführen. In Zusammenhang mit Niedeckens Thesen ist ein Verständnis dieser Begriffe für eine differenzierte Auseinandersetzung mit zwischenmenschlichen Beziehungen unerlässlich. Die Ausführung ist sodann als Grundlage für die Arbeit zu verstehen.

Da in dieser Arbeit die psychoanalytisch orientierte Therapie als Ausgangspunkt für sämtliche Überlegungen dient, scheint es unerlässlich, im dritten Kapitel von Sigmund Freud und anschließend von Maud Mannoni zu sprechen. Niedeckens Arbeit basiert im Wesentlichen auf den Grundlagen von Freud und Mannoni insofern, als:

- Freud der Begründer der psychoanalytischen Theorie ist und
- Mannoni gewissermaßen eine Hemmschwelle überwunden hat, indem sie zeigte, dass die Anwendung von psychoanalytisch orientierter Therapie auch auf den Bereich der geistigen Behinderung, sie spricht von mentaler Zurückgebliebenheit, bezogen werden kann.

Im Teil B, nach der Erarbeitung der begrifflichen und historischen Grundlagen, gilt es den theoretischen Zugang von Niedecken zu erläutern.

Es werden dazu die bedeutendsten Gedanken von Dietmut Niedecken für die Arbeit mit geistig Behinderten aufgegriffen. Zur ausführlichen Darstellung von Niedeckens Zugang werden die Begriffe „Institution Geistigbehindertsein“ und „institutionelle Gegen-übertragung“ separat ausgearbeitet, und anknüpfend daran drei Thesen formuliert. Es wird diskutiert werden, was Niedecken meint, wenn sie beispielsweise von kollektiven Tötungs- und Erlösungsphantasien, von Abwehrmechanismen in der Behindertenarbeit oder vom Wiederholungszwang schreibt.

Durch eine intensive Bearbeitung der Theorie und der Thesen soll Niedeckens Verständnis zunächst verdeutlicht werden. Anhand der jeweiligen These ist zu untersuchen, welche Bedeutung der Inhalt für das nicht-therapeutische Arbeitsfeld haben kann.

Wenn die Frage nach der Bedeutung gestellt wird, liegt es nahe, auch die Frage zu stellen, welche Konsequenzen die angestellten Überlegungen für die Arbeit im nicht-therapeutischen Feld zeitigen. Mit der Frage nach den Konsequenzen wird in Teil C darüber hinaus die Überlegung angestellt, inwiefern es aus der Perspektive von Niedecken angebracht ist, im Hinblick auf die Arbeit mit geistig Behinderten in nicht-therapeutischen Arbeitsfeldern eine bestimmte Haltung auszubilden, die die Suche nach einer gelingenden Beziehung in den Vordergrund des beruflichen Arbeitsalltages stellt.

TEIL A: GRUNDLAGEN

Abgrenzung zu anderen Behinderungsformen; psychoanalytische Begriffe und ein historischer Rückblick

1. Geistige Behinderung – was ist darunter zu verstehen?

„Was ist eine geistige Behinderung?“ – mit dieser Frage beginnt Speck (1993, 39) das Kapitel „Geistige Behinderung – Begriff und Klassifikation“ in seinem Buch „Menschen mit geistiger Behinderung und ihre Erziehung“. Es ist dies keine Frage, auf die sich klar und eindeutig eine Antwort findet.

Da der Personenkreis der geistig behinderten Menschen und deren Probleme das zentrale Thema dieser Arbeit sind, ist es dennoch notwendig, ein möglichst umfassendes Verständnis von geistiger Behinderung zu erarbeiten. Meine Absicht ist es, den Überbegriff „Behinderung“ auf den Bereich der „geistigen Behinderung“ einzugrenzen.

Bevor über den betreffenden Personenkreis ausführlich nachgedacht werden kann, ist die Wahl des Begriffes „geistig Behinderte“ zu begründen. Dadurch soll nachvollziehbar werden, weshalb ich gerade die Bezeichnung „geistig Behinderte“ in meiner Arbeit verwende. Valerie Sinason stellt dazu in ihrem Buch „Mental Health and the Human Condition“ Überlegungen an, die hilfreich sind, diese Entscheidung begründen zu können. Es geht bei ihr um die Bedeutung der Worte und nicht vorrangig um die Wortwahl.

Zur Differenzierung des Begriffes „geistige Behinderung“ werden drei Aspekte nach Speck (1993) mit unterschiedlichen Schwerpunkten ausgearbeitet:

- der medizinische Aspekt,
- der psychologische Aspekt
- der soziologische Aspekt.

Anhand dieser Ausführung wird gezeigt, wie komplex die Zusammenhänge sind, wenn geistige Behinderung konkretisiert werden soll. Bezug nehmend auf die Ausführung von Speck wird Niedeckens Ansatz zur Organisation von geistiger Behinderung kurz diskutiert. Das heißt, es wird erarbeitet, von welchem Verständnis in erster Linie auszugehen ist, wenn von geistiger Behinderung beziehungsweise geistig Behinderten gesprochen wird.

Abschließend werden die Unterschiede der Sichtweisen nach Speck und nach Niedecken in einer kurzen Gegenüberstellung aufgezeigt. Hier wird bereits ansatzweise deutlich, inwiefern sich Niedeckens Denken über geistige Behinderung von der allgemeinen Sichtweise unterscheidet.

1.1 Begriffswahl in Anlehnung an Sinason

Ist man bemüht, den Begriff „geistige Behinderung“ in Wort und Schrift wertfrei zu verwenden, stellt sich dennoch die Frage nach der Bedeutung. In der Vorbereitungsphase dieser Diplomarbeit war ich immer wieder verunsichert, welche Formulierung in diesem Rahmen denn am treffendsten sei. Es ist von Menschen mit geistiger Behinderung, von geistig behinderten Menschen und von geistig Behinderten die Rede, gemeint ist damit immer derselbe Personenkreis. Bach (2001, 15) meint dazu:

„Es herrscht gegenwärtig ein geradezu inflationärer Gebrauch des Wortes ‚geistige Behinderung’, was auf unterschiedliche Interessenslagen zurückzuführen ist“.

Valerie Sinason diskutiert das Thema des Behindertenbegriffes in ihrem Buch „Mental handicap and the human condition“. Das Kapitel „Euphemisms and Abuse“ (Sinason 1992, 39-54) wurde leider in der deutschen Fassung „Geistige Behinderung und die Grundlage menschlichen Seins“ (2000) nicht übersetzt. Dieser Umstand liegt darin begründet, dass die Bedeutung englischer Begriffe nicht ins Deutsche übertragbar gewesen wäre. Bezogen auf die Absicht, zu begründen, weshalb es nicht diskriminierend sein muss, „geistig Behinderte“ zu sagen, liefert sie interessante und auch sprachlich übertragbare Hilfen.

Textpassagen, in denen der Inhalt sinngemäß übertragen wird, sind in Deutsch verfasst, während Originalzitate nicht übersetzt werden. Die Deutlichkeit der Aussagen kann so direkt unterstrichen werden.

Sinason (1992, 39) schreibt, dass keine andere Personengruppe so oft gezwungen war, ihren Namen zu wechseln, wie die der geistig Behinderten. Die Armen und auch die Kranken sind stets präsent, nicht so die geistig Behinderten. Sie beschreibt dieses Phänomen als einen Prozess des Euphemismus: „What we are looking at is a process of euphemism” (Sinason 1992, 39).

Schlägt man im Duden (1982) den Begriff „Euphemismus“ nach, so ist zu lesen, dass es sich um eine „mildernde, verhüllende, beschönigende Umschreibung für ein anstößiges oder unangenehmes Wort“ handelt. Sinasons Gedanken folgend, ist davon auszugehen, dass, wenn von geistiger Behinderung die Rede ist, immer wieder Versuche angestellt werden, einen unangenehmen Sachverhalt in eine vermeintlich positive Worthülle zu kleiden. Es wird versucht, die Tatsache einer geistigen Behinderung zu mildern, indem ein verharmlosender oder umschreibender Begriff gewählt wird.

Dies sagt allerdings noch lange nichts darüber aus, wie im Alltag tatsächlich mit geistig Behinderten umgegangen wird. Sinason führt zu diesem Gedanken an, dass der Missbrauch bzw. die übermäßige Beanspruchung des Begriffes nicht direkt in der Formulierung des Sachverhaltes liegt, sondern in der Beziehung zu den betroffenen Personen.

„ … it is important for workers to be aware that abuse lies in the relationship between people, not in the name used“ (Sinason 1992, 40).

Diesem Gedanken, dass die Beziehung und nicht das Wort im Vordergrund der zwischenmenschlichen Begegnung steht, ist noch eine weitere Überlegung hinzuzufügen. Sinason (1992, 53) erwähnt eine sprachliche Entwicklung, die sie nicht begrüßt. Es geht darum, dass beschreibende Attribute dem Hauptwort nachzustellen wären. Sie erläutert dies im folgenden Beispiel:

„Hence ‚a disabled woman’ is seen as an abusive term whereas ‚a woman with a disability’ is seen as correct. I consider this to be an unnecessary lengthening of language” (Sinason 1992, 53).

Sinason spricht hier davon, dass es als beleidigend angesehen wird, von „behinderter Frau“ zu sprechen, während es als korrekt erachtet wird zu sagen „eine Frau mit Behinderung“. Nach Sinasons Verständnis handelt es sich hierbei lediglich um eine „unnötige Ausdehnung von Sprache“. Es liegt nicht ausschließlich an der Auswahl von Worten, einen Sachverhalt angemessen zu beschreiben.

Neben der Bedeutung der Begriffe hat die tatsächliche Beziehung zu den Menschen eine tragende Rolle. Sinason spricht mit der Begriffswahl einen Themenbereich an, der zu weiteren Überlegungen und zu Diskussionen Anreiz bieten würde. An dieser Stelle halte ich Sinasons Begründung für die Verwendung des Begriffes „geistig Behinderte“ für ausreichend in meiner Entscheidung für diese Begriffswahl in der vorliegenden Arbeit.

Unter Berücksichtigung der bislang angestellten Überlegungen sollte deutlich geworden sein, dass die Verwendung der Begriffe „geistige Behinderung“ und „geistig Behinderte“ weder geringschätzig noch missbräuchlich gemeint ist - auch wenn das Wort „Mensch“ weder voran gestellt, noch hinten angefügt wird. Der Respekt gegenüber den betroffenen Personen soll im gesamten Inhalt der Arbeit spürbar gemacht werden.

Nach diesen ersten Überlegungen zum Begriff der geistigen Behinderung, gilt es nun weiter darüber nachzudenken, welche Personengruppe denn gemeint ist, wenn von geistig Behinderten gesprochen wird. Speck liefert dazu differenzierte und gleichzeitig anschauliche Überlegungen, indem er das Phänomen der geistigen Behinderung aus drei unterschiedlichen Blickwinkeln betrachtet.

1.2 Aspekte zu geistiger Behinderung in Anlehnung an Speck

Speck (1993, 41) stellt die Frage, ob eine Definition von geistiger Behinderung denn überhaupt nötig sei. In seinem Verständnis heißt definieren nämlich, sich endgültig auf etwas festzulegen. Durch die Absicht, etwas definieren zu wollen, so Speck, läuft man gleichzeitig Gefahr zu stigmatisieren.

Es scheint an dieser Stelle hilfreich, das komplexe Phänomen der geistigen Behinderung zunächst aus verschiedenen wissenschaftlichen Feldern zu beleuchten. So ist der Zugang der Medizin, der Psychologie und der Soziologie jeweils von inhaltlich unterschiedlichen Schwerpunkten und Interessensgebieten gekennzeichnet. Durch die Ausführung der Aspekte der unterschiedlichen Disziplinen soll nachvollziehbar werden, weshalb eine klare Eingrenzung des Phänomens der geistigen Behinderung schwer möglich ist. Unter der Voraussetzung, den Menschen in seiner Gesamtheit zu betrachten, ist es unmöglich, die Bereiche klar zu trennen. Durch das Aufgreifen der drei genannten Aspekte, sollte es jedoch möglich sein, die Komplexität transparent werden zu lassen.

1.2.1 Der medizinische Aspekt – geistige Behinderung als Hirnschädigung

Die medizinische Diagnostik ist nach Dörner und Plog (1996, 73) schon deshalb erforderlich, da eine erhebliche Zahl von Behinderungsformen für die Medizin definierbar und mittlerweile auch behandelbar ist. Es gibt eine Vielzahl von klinischen Syndromen, die bei geistiger Behinderung vorliegen können. Wesentlich ist aber, dass es sich dabei stets um eine Schädigung des Gehirns (vgl. Speck 1993, Hensle 1994, Dörner&Plog 1996, Fornefeld 2000) handelt, wenngleich die Ursachen dafür sehr vielfältig sein können. Fornefeld (2000, 51) findet dafür eine treffende Zusammenfassung:

„Die geistige Behinderung hat immer eine organische Basis, das heißt, sie geht immer auf eine organische Schädigung zurück, die das Gehirn direkt oder indirekt trifft und damit die Gesamtpersönlichkeit des Menschen, sein Denken, Empfinden, Wahrnehmen, Handeln und Verhalten beeinflusst.“

Fornefeld nennt die organische Schädigung als Ursache für die geistige Behinderung und erwähnt darüber hinaus die Auswirkung auf die Gesamtpersönlichkeit. In diesem Verständnis wird die Ursache von geistiger Behinderung lediglich auf ein unausreichendes Funktionieren des Gehirns reduziert, welches dann Einfluss auf das Denken, Handeln, Empfinden und Wahrnehmen nimmt. Geistige Behinderung so verstanden, würde bedeuten, dass der Mensch durch die organische Schädigung seines Gehirns auch im Bereich der Gefühle und somit auch in seinem Verhalten eingeschränkt wäre.

Die Ausführung des medizinischen Zuganges ist insofern von Bedeutung, als auch bei Niedeckens Ansatz der medizinische Aspekt von großer Wichtigkeit ist. Die Ärzte spielen eine wesentlich Rolle in der Erstuntersuchung von Auffälligkeiten bei Kindern, deren Zustand eine geistige Behinderung vermuten lässt. Eine erste fachliche Diagnose über den Grad und das Ausmaß einer Behinderung wird in den meisten Fällen von Medizinern getroffen.

Welche Bedeutung diese Erstdiagnose seitens der Ärzte für das Erleben der Mütter beziehungsweise für die Eltern haben kann, wird an anderer Stelle noch erheblichen Raum einnehmen. Es wird diskutiert werden, dass nicht nur die geistige Behinderung an sich Einfluss auf die Gesamtpersönlichkeit nimmt, sondern dass gerade durch die Diagnosestellung der Ärzte entwicklungshemmende Faktoren produziert werden, die ebenso wesentlichen Einfluss auf die Persönlichkeitsentwicklung des Betroffenen nehmen können.

1.2.2 Der psychologische Aspekt – geistige Behinderung als Intelligenzminderung

Wie bereits erwähnt, ist eine strikte Trennung der einzelnen Disziplinen schier unmöglich. Der in der medizinischen Untersuchung festgestellte hirnorganische Defekt wird im Rahmen der psychologischen Diagnostik nun aus einem anderen Blickwinkel untersucht:

„Die Schädigung des Gehirns hat Auswirkungen auf die kognitive, motorische wie emotionale und soziale Entwicklung und das Lernen des Menschen. Die Erfassung dieser Beeinträchtigungen und Störungen ist Aufgabe der psychologischen Diagnostik“ (Fornefeld 2000, 56).

Die Schädigung des Gehirns ist es also, die Einfluss auf die kognitive, motorische, emotionale und soziale Entwicklung eines Menschen nimmt. Dieser Zusammenhang wird in der psychologischen Diagnostik anders wahrgenommen; es geht nicht mehr um die organische Schädigung an sich, sondern im Zentrum des Interesses steht die Intelligenz beziehungsweise die Messung der Intelligenz durch verschiedene Testverfahren:

„Mit Einführung der Intelligenzdiagnostik Anfang des letzten Jahrhunderts durch Stern, Binet und Wechsler, die das Ziel einer objektiven Erfassung menschlicher Intelligenz verfolgten, wurde eine Durchschnittsintelligenz mit einem Intelligenzquotienten (IQ) von 100 als Bezugsgröße festgesetzt. Liegen die Ergebnisse des Intelligenztests über IQ 100, gilt die getestete Person als überdurchschnittlich intelligent, liegen sie unter 100, werden die Intelligenzleistungen als unterdurchschnittlich bewertet“ (Fornefeld 2000, 57).

Als geistig behindert gilt eine Person dann, wenn ihr IQ bei 70 oder darunter liegt, das ist nach Fornefeld (2000, 58) im psychometrischen Sinn als „unterdurchschnittliche Allgemeinintelligenz“ aufzufassen.

Numerische Ergebnisse aus Untersuchungen haben zunächst den Anschein einer größtmöglichen Zuverlässigkeit. Speck (1993, 74) gibt hier zu bedenken, dass das, „was als ‚Intelligenz’ gemessen wurde, begrifflich stets unklar blieb“. Das heißt, dass als Intelligenz in diesem Zusammenhang ausschließlich das zu verstehen ist, was im Test gemessen wurde. Die Tests dienen dazu, einen bestimmten Ist-Wert zu einem oder mehreren Bereichen der kognitiven oder sozialen Fähigkeiten der Testperson zu erheben. Inwiefern diese Ergebnisse und infolge auch die Einschätzung der Person in Frage gestellt werden können, bringt Speck (1993, 49) zum Ausdruck indem er schreibt:

„ ... obwohl die für Durchschnittsintelligenzen konstruierten I-Tests bei Personen mit einer geistigen (Hervorhebung im Org.), zumal mit einer schweren geistigen Behinderung nicht adäquat verwendbar bzw. untauglich sind, werden I-Testverfahren nach wie vor praktiziert.“

Abgesehen davon, dass die Tests zur Erhebung der Intelligenz nicht für geistig behinderte Kinder konzipiert wurden, liegt auch hier die Vermutung nahe, dass durch Tests getroffene Einschätzungen die Erlebenswelt der Eltern und in Folge auch die der behinderten Kinder in Mitleidenschaft gezogen werden können.

Die Auswirkungen einer Kategorisierung von behinderten Menschen wird in der Ausführung zu Dietmut Niedeckens Verständnis von geistiger Behinderung einer genaueren Betrachtung unterzogen. Die Messverfahren beziehungsweise die möglichen Interpretationen der Ergebnisse zur Intelligenz einer Person spielen aufgrund ihrer Wirkung auf das Umfeld eine bedeutende Rolle. Niedecken liefert dazu provokante und tief greifende Ansätze. Im Zuge der Ausarbeitung des soziologischen Aspektes wird das soziale Umfeld von geistig Behinderten zunächst aus einem anderen Blickwinkel erläutert.

1.2.3 Der soziologische Aspekt – geistige Behinderung als soziale Dimension

Nach Speck (1993, 50) ist neben der organischen Anlage die geistige Behinderung stets auch eine Ausprägungsform der Sozialisation. Speck schreibt als Erläuterung dazu von „der Betonung der Sozialabhängigkeit (Potentialität) der Intelligenzentwicklung“.

Er sieht darüber hinaus noch eine „primäre soziale Kausalität“ für die Entstehung einer geistigen Behinderung; damit sind schwere Formen der sozialen Deprivation beschrieben, „bei denen die neurale Entwicklung massiv behindert wird und deshalb zurückbleibt“.

Obwohl aus dem Text nicht eindeutig hervorgeht, dass die beiden oben angeführten Gedanken einen relativ schweren Behinderungsgrad beschreiben, ist dies meiner Ansicht nach dennoch so zu verstehen, da Speck für die Entstehung einer leichtere Form von geistigen Behinderung (Lernbehinderung) eine weitere Begründung anführt.

Er spricht von einer sozial anregungsarmen Umwelt, die dem Kind ungenügende Reize zur entsprechend altersgemäßen Entwicklung bietet.

Speck meint, dass sich die Bedeutung des soziologischen Aspektes „insbesondere“ anhand des Verhältnisses von Sozialschicht und geistiger Behinderung explizieren lässt.

Anhand einiger ausgewählter Studien (vgl. Speck 1993, 51ff.) wird dargestellt:

- dass nach Kushlick und Blunden (1974) die Verteilung von geistig schwerer behinderten Kindern gleichmäßig über alle sozialen Schichten verläuft. Bei leichter Behinderung, oder auch Lernbehinderung, verschiebt sich die Häufigkeit auf die soziale Unterschicht.
- dass nach Carr (1974) Kinder mit Down-Syndrom häufiger in der Mittel- und Oberschicht zu finden waren, während geistig behinderte Kinder ohne Donwn-Syndrom häufiger in der sozialen Unterschicht zu finden waren.

Unter Berücksichtigung der Tendenzen aus diesen Untersuchungsergebnissen ist nach Speck anzunehmen, dass die leichte geistige Behinderung beziehungsweise die geistige Retardierung tatsächlich ein überwiegendes Phänomen in der sozialen Unterschicht ist. Specks Ausführung bleibt darauf beschränkt, das Vorkommen von geistiger Behinderung mit den sozialen Schichten in Verbindung zu bringen. Unbeachtet bleibt bei ihm eine gesellschaftliche Komponente – nämlich die Einschätzung von geistiger Behinderung in Relation zu anderen Behinderungsformen. Als Ergänzung sei hierzu eine Untersuchung von Bracken (1976) angeführt; er schreibt dazu:

„Die geistige Behinderung gilt durchgängig als die - für die Mitmenschen - schwerste Behinderung. Für den Betroffenen selbst wird der Schweregrad nicht so hoch eingeschätzt; das hängt wohl mit der Auffassung zusammen, geistig Behinderte seien gutmütig, stumpfsinnig, indolent und empfänden das ihnen abweisende Verhalten gar nicht“ (Bracken 1976, zit. nach Hensle 1994, 115)

Es wurden hier zwei soziologische Aspekte zu geistiger Behinderung angeführt. Der erste Aspekt beschreibt Zusammenhänge von sozialer Schicht und geistiger Behinderung und dient dazu, das Phänomen der geistigen Behinderung möglichst differenziert darstellen zu können.

Der zweite Aspekt, bei dem eine Stichprobe aus der Bevölkerung eine Einschätzung von geistiger Behinderung getroffen hat, wird in dieser Arbeit noch in einen anderen Zusammenhang gestellt. Es ist vorerst nur angedeutet, das der Großteil der Bevölkerung die geistige Behinderung als die schwerste Form einer Behinderung ansieht. Des Weiteren wird aus dem Zitat deutlich, dass angenommen wird, geistig Behinderte seien stumpfsinnig. Es wird ihnen aus diesem Grund die Fähigkeit abgesprochen, abweisendes Verhalten aus dem Umfeld wahrnehmen zu können.

Auch die Auswirkung solch einer Sichtweise von geistiger Behinderung wird an späterer Stelle anhand psychoanalytischer Theorie zu diskutieren sein.

Dietmut Niedecken konkretisiert entwicklungshemmende oder gar zerstörende Faktoren aus dem sozialen Umfeldes eines geistig behinderten Menschen. Mit „sozialem Umfeld“ sind in ihrem Verständnis insbesondere Eltern, Lehrer oder Betreuer einer behinderten Person gemeint.

Durch die Hinweise auf Niedeckens Ansätze, die ich jeweils gegen Ende der Ausführung zum medizinischen, psychologischen und soziologischen Aspekt, gemacht habe, lässt sich bereits erahnen, dass sich ihr Zugang zu geistiger Behinderung von den hier ausgearbeiteten Zugängen deutlich unterscheidet. In der nachfolgenden Diskussion werden die gegensätzlichen Annahmen gegenübergestellt und kurz diskutiert.

1.3 Mögliche Einwände nach Niedecken zu Specks Ausführung

Dietmut Niedecken meint, dass eine organische Schädigung an sich noch nichts darüber aussagt, ob ein Mensch geistig behindert ist oder nicht. Sie gesteht jeder Person, ungeachtet der Startbedingungen geistige Entwicklung zu:

„Kein Kind aber, sei es noch so unzweifelbar schwer organisch geschädigt, wird geistig behindert geboren. Auch das >>mongoloide<<, das von einer Röteln-Infektion geschädigte, auch das mit einer Erbkrankheit zur Welt gekommene Kind muss sich erst noch geistig entwickeln, eben unter erschwerten Bedingungen“ (Niedecken 2003, 32).

In diesem Gedanken macht Niedecken deutlich, dass das Vorliegen einer möglichen organischen Schwäche noch nicht die Zuschreibung „geistige Behinderung“ zulässt. Das Entwicklungspotential eines geschädigten Kindes wird erst dann eingeschränkt, sobald der organische Defekt als unabänderliches Schicksal einer sich entwickelnden geistigen Behinderung angenommen wird (Niedecken 2003, 32).

Zunächst aber wird sowohl in der Darstellung des medizinischen Aspekts nach Speck als auch bei Niedecken von organischer Schädigung gesprochen. In der Fortsetzung der Gedanken ist jedoch ein grundlegender Unterschied auszumachen.

In der Ausführung nach Speck wird deutlich, dass bereits durch die Diagnose einer hirnorganischen Störung oder mentalen Schwäche von geistiger Behinderung zu reden ist. Es wird zwar angedeutet, dass eben diese Störung Einfluss auf die Gesamtpersönlichkeit des Menschen, sein Denken, Empfinden, Wahrnehmen, Handeln und Verhalten nimmt. Die Annahme, dass das Verhalten der betroffenen Person nicht unmittelbar mit der geistigen Behinderung in Zusammenhang stehen muss, sondern der Ausdruck eines psychischen Problems sein kann, bleibt allem Anschein nach ausgeklammert. Im Vordergrund steht in diesem Verständnis von geistiger Behinderung der Defekt, den es so gut als möglich zu beheben gilt.

Niedecken meint hingegen, dass zwar für den Menschen erschwerte Bedingungen durch eine organische Störung gegeben sind, jedoch noch nicht von einer geistigen Behinderung zu sprechen ist, sobald ein organisches Defizit diagnostiziert wird. Für Niedecken stehen die potentiellen Entwicklungschancen des geistig Behinderten im Vordergrund. Sie geht davon aus, dass zunächst jedes neugeborene Kind, ungeachtet einer möglichen organischen Störung, geistige Entwicklungschancen hat.

„Von einer geistigen Differenzierung kann beim Neugeborenen ja noch nicht die Rede sein. Wie jede geistige Entwicklung, so konstituiert sich auch die geistig behinderte erst in der Auseinandersetzung zwischen dem Säugling in seinen spezifischen Möglichkeiten und Begrenzungen … und in diese Auseinandersetzung geht formbildend ein auch die Haltung der die Mutter und das Kind umgebenden, sie haltenden oder alleinlassenden Umwelt“ (Niedecken 2003, 26).

Aus dem Zitat ist zu verstehen, dass Niedecken die Entstehung von geistiger Behinderung als Zusammenspiel von Individuum und seiner Umwelt versteht. Sie übersieht die Möglichkeit einer organischen Schädigung nicht, die Chance einer möglichst gelungenen Entwicklung ist für sie allerdings maßgeblich von den Einflüssen aus der Umwelt abhängig.

Im Rahmen des psychologischen Aspekts wird die Intelligenzminderung in den Vordergrund gerückt. Gemessen wird die Intelligenz eines Menschen anhand von Tests, die eine Erhebung des Intelligenzquotienten nach sich ziehen.

Dietmut Niedecken stellt die Frage nach der Motivation von geistig Behinderten am Test zu partizipieren. Sie führt folgende Überlegung dazu an:

„Warum ist es keine Intelligenz? Weil Intelligenz nur ist, was unseren Zielen entspricht? Die Frage, warum >>diesen Menschen<< an unseren Zielen offenbar weniger gelegen ist, wird nicht gestellt oder aber mit dem Hinweis auf die geistige Behinderung abgetan“ (Niedecken 2003, 37).

Diese Annahme bedeutet, dass Personen, die durch die Auswertung eines Intelligenztestes als geistig behindert klassifiziert werden, dies oft zu Unrecht sind. Die gestellten Aufgaben sprechen die getestete Person nicht auf jener Ebene an, die dazu motivieren würde, die erwarteten intelligenten Leistungen zu erbringen.

Letztlich wurde der soziologische Aspekt angeführt. In der Ausführung nach Speck sind zwei Dimensionen auszumachen.

Er stellt zum einen den Bezug zu geistiger Behinderung und sozialer Schicht her. Es wird anhand einer Studie gezeigt, dass die leichte geistige Behinderung vermehrt in der sozialen Unterschicht zu finden ist. Die Ursache dafür liegt in einem mangelnden Entwicklungsangebot, so die Begründung.

Zum anderen erfolgt eine Einschätzung von geistiger Behinderung seitens des sozialen Umfeldes. Demnach wird von der befragten Bevölkerungsgruppe die geistige Behinderung als schwerste Form von Behinderung eingeschätzt. Darüber hinaus wird den geistig Behinderten die Kompetenz abgesprochen, die ablehnende Haltung ihnen gegenüber zu spüren – aufgrund ihrer geistigen Insuffizienz.

Niedeckens Verständnis von geistiger Behinderung unterscheidet sich von dem oben erarbeiteten grundsätzlich. Sie nimmt Abstand davon, die geistige Behinderung lediglich auf eine organische Schädigung oder auf eine Intelligenzminderung zu reduzieren, bei ihr gewinnt der soziale Zusammenhang besondere Bedeutung. Niedecken (2003, 24) verbindet den medizinischen Aspekt einer organischen Schädigung, mit dem soziologischen Aspekt. Sie folgt in ihrer Ausführung der Theorie von Alfred Lorenzer und plädiert dafür, die Einseitigkeit der Betrachtung – entweder organische Determinierung oder soziale Perspektive – aufzuheben. Vielmehr ist es notwendig das Ineinander der beiden zu begreifen.

Dieser Auftrag, das Ineinander von organischer Determinierung und sozialer Perspektive zu begreifen, führt uns zurück zum Anfang des Kapitels. Dort wurde erwähnt, dass es schwierig sei, das komplexe Phänomen der geistigen Behinderung in wenigen Worten zusammenzufassen. Niedecken bringt nochmals die oben ausgearbeitete Darstellung pointiert auf den Punkt:

Geistige Behinderung … verstehen, heißt nicht, Realitäten leugnen, vielmehr die organische Realität in ihrer komplizierten Verwobenheit mit der gesellschaftlichen überhaupt erst sehen, anstatt sie zum unhinterfragbar-gottgegebenen Schicksal zu erklären“ (Niedecken 2003, 25).

Die Reaktionen aus dem Umfeld der geistig Behinderten wirken maßgeblich auf die Entwicklung ihrer Persönlichkeit ein. In Niedeckens Überlegungen werden die Eltern, die Betreuer/Begleiter von geistig Behinderten und auch die gesellschaftlichen Zusammenhänge in großem Maße berücksichtigt.

Nachdem nun das Phänomen der geistigen Behinderung aus verschiedenen Perspektiven beleuchtet wurde, gilt es die Unterschiede anhand von Definitionen, die sich aus der Ausarbeitung ergeben, zusammen zu fassen.

1.4 Definitionen von geistiger Behinderung aus unterschiedlichen Perspektiven

Die unterschiedlichen Schwerpunkte der einzelnen Disziplinen lassen erkennen, dass es auf den jeweiligen Standpunkt des Betrachtes ankommt, was unter geistiger Behinderung zu verstehen ist.

Beim medizinischen Zugang wird die organische Schädigung des Gehirns in den Vordergrund der Betrachtung gerückt. Davon ausgehend werden Vermutungen darüber angestellt, dass durch diese Hirnschädigung die Gesamtpersönlichkeit des Menschen geprägt wird (vgl. Fornefeld 2000, 1). In enger Verbindung dazu ist der psychologische Zugang zu verstehen. Mittels Tests wird die Intelligenz einer Person erhoben und ab einem entsprechend niedrigen Ergebnis von einer geistigen Behinderung gesprochen. Es liegt hier nahe, zwischen organischer Schädigung und Intelligenzminderung eine Verknüpfung herzustellen, insofern als die Intelligenz eines Menschen in direktem Zusammenhang zu seiner Hirnleistung zu sehen ist.

Versucht man nun, unter Berücksichtigung der beiden Aspekte, eine erste Definition zu formulieren, so könnte man sagen:

- Geistige Behinderung beruht auf einer hirnorganischen Schädigung, die Einfluss auf die Gesamtpersönlichkeit (Denken, Fühlen, Handeln) des Betroffenen nimmt und auch die Intelligenzleistung negativ beeinflusst.

Eine Definition zum soziologischen Aspekt nach Specks Verständnis ist wenig hilfreich, da Speck sich auf eine schichtspezifische Betrachtung beschränkt. Von ihm vorgestellte Untersuchungen zur Unterschicht zeigen, dass bei leichter geistiger Behinderung dem Kind ungenügend Reize zur Entwicklung geboten wurden, während die schwere geistige Behinderung in allen Schichten gleich verteilt ist und sich somit ein Rückschluss auf die organische Schädigung des Gehirns ziehen lässt.

Versucht man eine Definition aus dem Untersuchungsergebnis von Bracken (1976) abzuleiten, so könnte man sagen:

- Geistige Behinderung äußert sich durch mangelnde Gefühlsbewegung und Stumpfsinnigkeit, die Betroffenen sind zur emotionalen Rezeption von Verhaltensweisen aus dem Umfeld kaum fähig.

Ergänzend sei mit Bach (2001, 20) darauf hingewiesen, dass eine geistige Behinderung sich nicht auf kurze Zeiträume beschränkt und die Zuschreibung sich auf regelwidriges Verhalten bezieht. Bach, so ist anzunehmen, spricht mit dem regelwidrigen Verhalten eine soziale Komponente an, denn Regeln in diesem Sinn entstehen innerhalb eines gesellschaftlichen Kontextes.

Niedecken hingegen geht davon aus, dass erst durch äußere Einflüsse das Entwicklungspotential und somit die Entwicklung eines Kindes eingeschränkt werden. Niedecken führt drei Faktoren an, in ihren Worten „Organisatoren“, die entwicklungshemmend auf das Kind wirken:

„ … Diagnostik, gesellschaftliche Phantasmen vom ‚Geistigbehindertsein’, und schließlich die hierauf unreflektiert fußenden Förderungs- und Rehabilitationsmethoden, fangen die betroffenen Individuen in Rollenklischees ein, in denen sie dann von uns als ‚typisch geistigbehindert’ angesehen, diagnostiziert und behandelt werden können“ (Niedecken 1997b, 102).

Diese behindernden Faktoren treffen von außen auf das Individuum und hemmen den Menschen, sich entsprechend seiner tatsächlich innewohnenden Möglichkeiten zu entwickeln. Würde man versuchen, aus Niedeckens bisher ausgeführten Gedanken eine kurze Definition zu formulieren, so könnte man sagen:

- Geistige Behinderung ist den betroffenen Menschen nicht angeboren, sondern eine organische Störung erschwert die geistige Entwicklung – die geistige Behinderung entsteht erst durch den entwicklungsfeindlichen Einfluss aus dem sozialen Umfeld.

Bevor über Dietmut Niedecken und ihren Ansatz zur Persönlichkeitsentwicklung und zur Beziehungsgestaltung bei geistig Behinderten in spezifischer Weise nachgedacht werden kann, ist es hilfreich, zuvor wesentliche psychoanalytische Begriffe zu klären. Es wird dazu kurz das allgemeine Verständnis des Begriffes ausgearbeitet und, wenn nötig, durch Niedeckens Verständnis ergänzt. Das Verstehen der Begriffe ist Grundvoraussetzung dafür, Niedeckens Ansatz zu bearbeiten.

2. Psychoanalytische Begriffe

Das Verstehen von unbewussten Prozessen macht es erst möglich, den in dieser Arbeit aufbereiteten Ansatz von Dietmut Niedecken nachvollziehen zu können. Es wird hier nicht der Anspruch gestellt, das psychoanalytische Vokabular möglichst vollständig auszuführen. Die hier ausgewählten Begriffe sind als Verstehensgrundlage der nachfolgenden Diskussion von Niedeckens Theorie und Thesen gedacht, auf die im Verlauf der Arbeit immer wieder zurückgeblättert werden kann. Es werden Abwehrmechanismen, das szenische Verstehen, Übertragung/Gegenübertragung und Fantasmen zunächst allgemein erläutert und im Hinblick auf Niedeckens Verständnis ergänzt.

2.1 Abwehr

In der Auseinandersetzung mit geistig Behinderten spielt der Begriff der „Abwehr“ bei Niedecken eine auffallend große Rolle. Sie spricht in „Namenlos“ (2003) von Abwehr vor Ansteckungsangst, von der Abwehr hinter Normen, von Spaltungsabwehr, von Gleichgültigkeit als Abwehr. Es sind dies nur einige Abwehrstrategien, die Niedecken in ihrer Arbeit aufgreift, um uns das Erleben von geistig Behinderten näher bringen zu können. In Vorbereitung auf die Auseinandersetzung mit Niedeckens Ansatz wird hier die „Abwehr“ zunächst anhand eines allgemeinen Verständnisses erläutert. Diese Erläuterung dient sozusagen als gemeinsamer Nenner für all jene Formen der Abwehr, die in der Diskussion über Niedeckens Thesen Eingang in diese Arbeit finden werden, einige wurden oben bereits erwähnt.

Nach Dörner & Plog (1996, 306) dient die Abwehr als Schutz der Person vor unliebsamen Impulsen und Gefühlen, der Preis dafür ist jedoch eine Einengung der Person. Diesem Gedanken folgend wird verständlich, dass die Abwehr einen Schutz der Psyche vor Unerträglichem darstellt. Ein wesentliches Merkmal ist jedoch nicht angesprochen, nämlich das des Unbewussten. Stemmer-Lück (2004, 78) fasst kurz und verständlich zusammen, indem sie meint, dass Abwehrmechanismen Ich-Leistungen sind und unbewusst funktionieren. Abwehrmechanismen werden also von einer Person, dem Ich, zunächst als Hilfe eingesetzt, um Unerträgliches zumindest im Moment erträglich zu halten. Sie sind als Schutzmechanismus (Stemmer-Lück 2004, 79; Senkel 1994, 226) der Psyche zu verstehen, sodass Ängste, Scham, Schuld- oder Minderwertigkeitsgefühle gar nicht mehr oder nicht mehr in ihrer ursprünglichen Form wahrgenommen werden müssen.

Sowohl in den älteren (vgl. Freud A. 1936, 51) als auch in den jüngeren (vgl. Stemmer-Lück 2004, 80ff; Senckel 1994, 227ff) Publikationen sind die bekannten Formen der Abwehr nach wie vor von Bedeutung. Es sind hier der Vollständigkeit halber zu nennen: die Verdrängung, die Regression, die Reaktionsbildung, die Isolierung, das Ungeschehenmachen, die Projektion, die Introjektion, die Wendung gegen die eigene Person, die Verkehrung ins Gegenteil. Eine nähere Ausführung dieser Schutzmechanismen ist nicht vorgesehen und erfolgt, wenn notwendig, im weiteren Verlauf der Arbeit.

Abschließend sei gesagt, dass die Ausbildung von Schutz- bzw. Abwehrmechanismen zur gesunden Persönlichkeitsentwicklung gehört. Problematisch „wird deren Anwendung erst dann, wenn sie im Übermaß und starr erfolgt, so daß die Entfaltung der Person eingeschränkt wird“, so Senckel (1994, 231).

2.2 Übertragung

Es handelt sich hierbei um eine unbewusste Verlagerung von infantilen Erfahrungen auf Personen in aktuellen Situationen, die nicht in direktem Zusammenhang mit dem damals erlebten stehen müssen, sondern lediglich daran erinnern können. Nach Trescher (1985, 77) wird in der Übertragungsreaktion vom Betreffenden das Objekt so erlebt, als ob es sich beispielsweise um die Mutter, den Vater oder die Geschwister handelte. Konstitutiv für den Übertragungsmechanismus ist, dass „er blind macht gegenüber den gegenwärtigen Erfahrungen mit einem Objekt, weil Beziehungserfahrungen mit einem früheren Objekt die aktuelle Wahrnehmung und die Erfahrungsverarbeitung überlagern, verzerren und blockieren“ (Trescher 1985, 77).

Im Hinblick auf den pädagogischen Alltag, also auch auf das Verstehen und auf den Umgang mit geistig Behinderten, äußert Trescher (1985, 79) folgenden Gedanken:

„Allerdings muß hervorgehoben werden, daß die reale Situation von Sozialarbeiter und Klient in der Regel ein Übertragungsgefälle zur infantilen Seite hin provoziert. Der Pädagoge, an den die … Beziehungserwartungen herangetragen werden, ist ja, wie einst die Eltern, auch faktisch mächtiger. … Diese reale Situation in die sich der Klient begeben muß, fördert zwangsläufig die Aktualisierung spezifischer Übertragungsbereitschaften im Hier und Jetzt des pädagogischen Dialogs“.

Übertragung, so wird deutlich, ist nicht auf das therapeutische Setting beschränkt, sondern ist in alltäglichen Beziehungen ebenso gegeben. Im Unterschied zur Therapie wird im Alltag nicht mit dem unbewussten Mechanismus der Übertragung bewusst gearbeitet.

Niedecken (2003, 169) versteht auch all jene Gefühle und Wünsche, welche die Patienten in die therapeutische Situation mit einbringen, als Übertragung. Auf den therapeutischen Alltag bezogen meint sie, dass den geistig behinderten Patienten der Unterschied von ihrem Alltag zur Therapiesituation oft nicht klar ist, dennoch ist er als gegeben zu verstehen. Sie versucht das gesamte Agieren des Patienten in der Therapie, gegebenenfalls auch reale Versorgung in der szenischen und symbolischen Bedeutung zu verstehen. Bevor von szenischer Bedeutung beziehungsweise vom szenischen Verstehen gesprochen werden kann, ist es unerlässlich den Begriff der Gegenübertragung vorab zu klären.

2.3 Gegenübertragung

Die Gegenübertragung kann gewissermaßen als Erweiterung der Übertragung angesehen werden. Trescher meint (1985, 125), dass die Gegenübertragung als die notwendige Ergänzung zur Übertragung verstanden werden kann. Im Übertragungsgeschehen werden, wie oben erläutert, von der betreffenden Person unbewusste Gefühle aus der Vergangenheit auf eine andere Person im aktuellen Beziehungsgeschehen übertragen.

In der Gegenübertragung werden durch das Übertragungsgeschehen auch im Gegenüber (Therapeut, Erzieher, Eltern) Gefühle ausgelöst, die dazu führen, den Patienten bzw. den Klienten so zu behandeln wie Personen aus der Vergangenheit des genannten Gegenübers (Dörner & Plog 1996, 40).

Niedecken (2003, 169) arbeitet in der Therapie mit Gegenübertragung so, dass sie all ihre Gefühle und Impulse in der therapeutischen Situation als Gegenübertragung betrachtet und sie versucht zu verstehen, welche Rolle sie in der Inszenierung des geistig behinderten Patienten spielt.

Diese Ausarbeitung ist als eine „klassische Form“ der Gegenübertragung, so wie sie in der Fachliteratur auffindbar ist, zu verstehen. Es geht um die Reflexion der eigenen Impulse in der therapeutischen oder auch pädagogischen Situation. Mit Niedecken (2003, 22) formuliert, sind Gegenübertragungen in der Psychotherapie jene Gefühlsreaktionen, mit denen die Therapeutin auf die vom Patienten angebotenen Interaktionsmuster eingeht. Sofern die Interaktionsmuster richtig verstanden und zurückgespiegelt werden, ist die Gegenübertragung „das Instrument des Auflösens erstarrter seelischer Strukturen“.

Die Darstellung der Gegenübertragung im Rahmen eines therapeutischen Settings wirft die Frage auf, inwiefern die Kompetenz zur Reflexion von Gegenübertragungsgefühlen auch im pädagogischen Alltag von Bedeutung sein kann. Dieser Überlegung wird erst im Zuge der Ausarbeitung und Diskussion von Niedeckens Thesen im Teil B der Arbeit Rechnung getragen. Nach den Begriffen der Übertragung und der Gegenübertragung ist es vorerst notwendig, den Begriff des szenischen Verstehens näher zu betrachten.

2.4 Szenisches Verstehen

Das szenische Verstehen kann als Fortsetzung der beiden vorangegangen Punkte verstanden werden – als unbewusstes Zusammenspiel von Übertragung und Gegenübertragung zwischen Klient und Erzieher/bzw. Therapeut (Trescher 1985, 136).

Würde man das szenische Verstehen in wenigen Worten erläutern, könnte die Komplexität des Prozesses nicht in ausreichendem Maße dargestellt werden.

Einleitend sei kurz die Veränderung der therapeutischen Arbeit des Analytikers im Laufe der Zeit beschrieben. In den Anfängen der psychoanalytischen Arbeit wurde davon ausgegangen, dass eine hinreichende Qualifizierung des Analytikers davor schützt, Betroffenheit im analytischen Prozess zu spüren. Das heißt, es war der Anspruch gestellt, stets hinreichend Distanz zum Geschehen innerhalb der Analyse zu wahren.

In der jüngeren Vergangenheit erhielt das eigene Erleben des Analytikers zunehmend an Bedeutung, um zu einem tieferen Verständnis gelangen zu können. Die Reflexion des Erlebten seitens des Analytikers ist zu einem wesentlichen Bestandteil der psychoanalytischen Arbeit geworden. Hier ist bereits szenisches Verstehen angedeutet, es muss jedoch weiter ausgeholt werden, um den Zusammenhang dieser Verstehensform verdeutlichen zu können.

Trescher (1985, 135) erläutert den Prozess des Verstehens in Anlehnung an Lorenzer (1970), indem er drei Formen unterscheidet:

- das logische Verstehen
- das psychologische Verstehen und
- das szenische Verstehen.

Das logische Verstehen richtet sich primär auf das Gesprochene beziehungsweise auf das unmittelbar Beobachtbare im pädagogischen Kontext. „Symptomatisches, scheinbar irrationales Verhalten/Erleben kann auf Ebene des logischen Verstehens nicht als (subjektiv) sinnhaft erkannt werden“ (Trescher 1985, 135).

Versucht man nun jemanden psychologisch zu verstehen, so rücken das Erleben und das Handeln einer Person/eines Subjektes in den Vordergrund des Verstehensprozesses. Lorenzer (1970, zit.n. Trescher 1985, 135) fasst die beiden Formen des Verstehens zusammen indem er schreibt, dass „logisches Verstehen als Verstehen des Gesprochenen, psychologisches Verstehen als Verstehen des Sprechers anzusehen“ ist.

In einem Artikel zum szenischen Verstehen und pädagogischen Handeln verweist Niedecken (2001, 318) auf Alfred Lorenzers Publikation (1970/1971) „Sprachzerstörung und Rekonstruktion“. Lorenzer (1970, 139) schreibt hier, dass sich psychoanalytisches Verstehen hauptsächlich auf einer dritten Ebene abspielt. Für ihn (1970, 141) ist dieses psychoanalytische Verstehen im Verstehen der Situation zentriert. Damit es aber soweit kommen kann, eine Situation verstehen zu können, benennt Lorenzer (1970, 141) drei „Grundsituationen“, die notwendig sind, um eine Szene in ihrer Bedeutung durchdringen zu können:

- die aktuelle Situation
- die infantile Situation und die
- Übertragungssituation.

Erst durch das Erfassen, beziehungsweise durch das Schaffen einer „Verbindungslinie“ durch die genannten Grundsituationen wird die Form des Verstehens, die Lorenzer (1970, 142) „szenisches Verstehen“ nennt, möglich. Er beschreibt, dass das szenische Verstehen auf die „Interaktion der Subjekte mit ihrer Mitwelt und Umwelt“ (Lorenzer, 1970, 141) bezogen ist und setzt fort:

„Gegenstand der psychoanalytischen Untersuchung sind die Vorstellungen, die Sinnzusammenhänge in ihrer Bedeutung als Darstellung der Beziehung des Ich zu den Liebesobjekten. Die Fokussierung des Interesses des Psychoanalytikers auf die Vorstellung des Patienten heißt: Zentrierung auf die Interaktion“ (Lorenzer 1970, 142).

Die Hervorhebung des Sinnzusammenhangs und dessen Bedeutung für das Individuum und sein Umfeld wird von Lorenzer betont. Die Frage nach dem Sinn von Verhaltensweisen und Beziehungsgestaltungen gewinnt in Verbindung mit geistig Behinderten eine besondere Bedeutung. Die organische Beeinträchtigung eines Menschen wird hier in den Hintergrund gerückt, während das Erleben der Betroffenen in den Vordergrund der Betrachtung tritt. Die Verhaltensweisen sind somit Ausdruck des Erlebens einer Person, ungeachtet einer geistigen Behinderung. In diesem Sinne schreibt Niedecken (2003, 65):

„So bizarr und erschreckend … Symptome sein mögen, so wenig Sinn ihnen auf den ersten Blick abzugewinnen ist, verdienen sie es doch, dass wir versuchen zu verstehen, wie sie zu Stande gekommen sein könnten und wovon sie uns künden.“

Mit diesem Gedanken von Niedecken, der gleichsam als Auftrag verstanden werden kann, sollte der Verstehensprozess von Interaktionen ausreichend bearbeitet worden sein.[3]

Auch die nachfolgenden beiden Begriffe sind mit unbewussten Mechanismen in Verbindung zu bringen, unklar ist, ob sie tatsächlich dem klassischen psychoanalytischen Vokabular zu zuordnen sind. Da aber gerade die Fantasmen bei Niedecken von Bedeutung sind, werden sie in die Ausarbeitung der Grundlagen aufgenommen.

2.5 Fantasmen und Fantasien sind nicht das Gleiche

Der Begriff der Fantasmen bedarf einer näheren Betrachtung, da der Begriff der Fantasie recht ähnlich anmutet. Um einer missverständlichen Interpretation vorzubeugen, gilt es, die Unterschiede auszuarbeiten.

Fantasien, so schreibt Lorenzer (1970, 142) im Kapitel zum szenischen Verstehen, „sind nichts anderes als imaginierte Objektbeziehungen“. Es handelt sich dabei um szenische Arrangements, in denen bestimme Interaktionsmuster ausgelegt werden. „Es ist keine Phantasie denkbar, die nicht dieses Wesensmerkmal der Inszenierung hat“.

Fantasien haben, so kann die Ausführung verstanden werden, einen relativ kleinen zwischenmenschlichen Wirkungskreis. Sie beschränken sich in der therapeutischen Situation auf den Patienten und auf sein Gegenüber, den Therapeuten. Diese Annahme ist insofern gerechtfertigt, da Paula Heimann (1939, zit.n. Lorenzer 1970, 143) dazu meint, dass eine Fantasie den besonderen Inhalt derjenigen Bedrängungen und Gefühle darstellt, die im Augenblick die Seele beherrschen.

Fantasmen hingegen sind in einem gesellschaftlichen Rahmen verankert und haben einen recht großen Wirkungskreis. Niedecken bezieht sich auf Mario Erdheim, um dieses Phänomen zu erklären. Fantasmen sind demnach Instrumente der Unbewusstmachung von gesellschaftlichen Herrschafts- und Unterdrückungsstrukturen. Sie wirken über die Köpfe von Einzelpersonen hinweg und sorgen dafür, dass bestimmte Mechanismen „von einem Schein von Natur umstrahlt“ werden, der „diese Normen gegen Verlust und Eingriffe“ absichert (Erdheim 1982, zit. n. Niedecken 2003, 37).

Es handelt sich hier also um eine unbewusste Kraft, oder anders gesagt um eine unbewusste, normative Einstellung, die der Großteil der Individuen einer Gesellschaft vertritt.

Fantasmen, so kann man zusammenfassen, sind insofern von großer Bedeutung, als unbewusste gesellschaftliche Einstellungen und Normen problematische Auswirkungen auf einzelne Personen innerhalb der Gesellschaft haben, gerade dann, wenn das Individuum nicht der gesellschaftlichen Norm entspricht.

Diese Ausarbeitung der psychoanalytischen Begriffe dient als Basis dafür, Niedeckens Theorie und drei ausgewählte Thesen darzustellen und auch verstehen zu können. Ich verwende die Ausarbeitung darüber hinaus als Hilfe, um Missverständnissen in der Auslegung von Niedecken vorzubeugen. Es werden beispielsweise unterschiedliche Formen der Abwehr im Zuge der weiteren Arbeit angeführt werden – wichtig ist dann zu wissen, was die Abwehr in ihrem Wesen bedeutet.

Bevor aber in Zusammenhang mit Dietmut Niedecken von geistiger Behinderung und von psychoanalytisch orientierter Therapie gesprochen werden kann, soll noch ein Blick zurück in die Vergangenheit gerichtet werden. Es wird die Tatsache hervorgehoben, dass geistig Behinderten lange Zeit der Zugang zur analytischen Therapie verwehrt blieb beziehungsweise die Analytiker der Überzeugung waren, dass die klassische Therapie bei geistig Behinderten nichts leisten kann. Erst gegen Ende des vorigen Jahrhunderts wuchs das Interesse an der therapeutischen Arbeit mit geistig Behinderten Menschen. Diesen Verlauf will ich auf den folgenden Seiten skizzieren.

3. Ein Blick in die Vergangenheit

Es werden zwei Persönlichkeiten vorgestellt, die beide mit ihren Theorien und Arbeitsweisen nachhaltigen Einfluss auf die aktuelle Arbeitsweise in der Psychotherapie genommen haben.

Sigmund Freud (1856 – 1939) kann nicht unerwähnt bleiben, wenn es darum geht, in dieser Arbeit psychoanalytisch orientierte Konzepte zu besprechen. Als Begründer der Psychoanalyse und somit auch als Urheber psychoanalytisch orientierter Arbeitsweisen, werden einige seiner Gedanken in dieser Arbeit kurz aufgegriffen, um daran zu zeigen, dass innerhalb des psychoanalytischen Zugangs im Laufe der Zeit Veränderungen stattgefunden haben. Freud nimmt Abstand davon, mit „eigentlich Geistesgestörten“ (Freud 1913, 102) therapeutisch arbeiten zu können. Ob er nicht auch mit diesem Personenkreis gearbeitet hat, da das Wort „eigentlich“ nicht näher von ihm ausgeführt wurde, ist zu diskutieren.

Maud Mannoni hat sich Jahrzehnte später intensiv mit geistiger Zurückgebliebenheit auseinandergesetzt. Allerdings war ihr Interesse weitgehend unabhängig vom klassischen und vom ich-psychologisch orientierten Interesse an Erscheinungsformen geistiger Behinderung (Fröhlich 1994, 156). Das heißt, Mannoni ist es nicht darum gegangen, das Funktionieren des Ichs eines behinderten Kindes zu verstehen, sondern sie fragte in Anlehnung an Jaques Lacan nach dem Wunsch des zurückgebliebenen Kindes (Fröhlich 1994, 157).

Es werden hier zwei Zugänge beschrieben, die auf ähnlichen Grundgedanken beruhen, in ihrer Ausführung jedoch deutliche Unterschiede in ihrem Menschenbild vorweisen. Zunächst also zu Sigmund Freud, der, wie bereits erwähnt wurde, ausgeschlossen hat, mit eigentlich Geistesgestörten arbeiten zu können.

3.1 Freud – und die therapeutische Arbeit mit geistig Behinderten?

Freuds klassische Ansichten zur Psychoanalyse sind mit den neuen Zugängen von Therapie bei geistig Behinderten kaum mehr in Verbindung zu bringen. Aus einigen seiner Schriften ist zu entnehmen, dass Freud die Möglichkeit ausschließt, mit „eigentlich Geistesgestörten“ psychotherapeutisch arbeiten zu können. Dieser kategorische Ausschluss der Therapierbarkeit von geistig Behinderten soll in diesem Zusammenhang nicht nur erläutert, sondern auch in Frage gestellt werden. Manche Textpassagen könnten nämlich dahingehend verstanden werden, dass Freud mit geistig Behinderten zumindest konfrontiert war, auch wenn hier von Geistesgestörten geschrieben wird. Es ist weiters davon auszugehen, dass eine klare Trennung zwischen psychischer Störung alleine und psychischer Störung gekoppelt mit einer geistigen Behinderung oftmals schwer möglich ist.

Bei der Lektüre Freuds stößt man auf Formulierungen, welche die Vermutung zulassen, dass er bereits mit Menschen gearbeitet hat, die heute als Menschen mit geistiger Behinderung gesehen werden. Freud (1913, 111) beschreibt Symptome wie Zwangsneurosen, in denen Kranke anscheinend sinnlosen Zeremoniellen verfallen. Sie äußern sich in der Wiederholung und Rhythmierung gleichgültiger Handlungen wie Waschen, Ankleiden oder in der Ausführung unsinniger Vorschriften. Die Beschreibung Freuds von seinen Patienten, schließt das Verhalten von geistig behinderten Menschen nicht eindeutig aus, besonders dann nicht, wenn man dem Gedanken folgt, dass behinderte Menschen zusätzlich an einer psychischen Erkrankung leiden. Mannoni (1972, 30) schreibt zu diesem Phänomen, dass sie auf Dramen und pathogene menschliche Beziehungen gestoßen ist, wie man ihnen in der Anamnese von Psychotikern begegnet.

Man könnte nun die Vermutung zulassen, dass sich bereits Freud mit dem Seelenleben von behinderten Menschen befasste, wenn auch seine Absicht nicht in diese Richtung ging. Von diesem Gedanken ist jedoch insofern Abstand zu nehmen, als Freud (1913, 102) sich klar von dieser Möglichkeit abgrenzt, indem er schreibt:

„Bei den schweren Formen der eigentlichen Geistesstörung leistet die Psychoanalyse therapeutisch nichts“.

Freud macht deutlich, dass die Psychoanalyse für die Personengruppe der Geisteskranken keinen therapeutischen Dienst zu leisten vermag. Freud (1913, 102) beschränkt sich in der Fortsetzung seines Gedankens auf Neurosen und Psychosen und sieht hierin Erkenntnisfortschritte, indem die Psychoanalyse erstmals in der Geschichte der Medizin einen Einblick in die Herkunft und in den Mechanismus dieser Erkrankungen ermöglicht.

Sofern Freud also mit dem Begriff der „schweren Formen der eigentlichen Geistesstörung“ unter anderem Formen der geistigen Behinderung meint, wird deutlich, dass er keine Möglichkeit sieht, mit diesem Personenkreis therapeutisch zu arbeiten. Mannoni umschreibt Jahrzehnte später diese Tatsache:

„Die Tätigkeit der Psychoanalytiker beschränkte sich auf normale, gehemmte oder neurotische Kinder, bei denen Dummheit [Hervorhebung im Org.] äußeres Zeichen einer affektiven Sperre ist, die auf intellektueller Ebene zutage tritt. Dagegen blieb die mentale Insuffizienz für lange Zeit außerhalb des psychoanalytischen Interesses“ (Mannoni 1972, 129).

Eine Erklärungsmöglichkeit für diese Abgrenzung Freuds mag darin liegen, dass er dem „Wort“ im therapeutischen Prozess einen hohen Stellenwert zuschreibt. Es ist davon auszugehen, dass die Vorstellungen Freuds sich auf das klassische Setting der damaligen psychoanalytischen Therapie beziehen. Freud (1913, 14) beschreibt das Wort als das wesentlichste Handwerk der Seelenbehandlung:

„Psychische Behandlung will viel mehr besagen: Behandlung von der Seele aus, Behandlung – seelischer oder körperlicher Störungen – mit Mitteln, welche zunächst und unmittelbar auf das Seelische des Menschen einwirken. Ein solches Mittel ist vor allem das Wort, und Worte sind auch das wesentliche Handwerkszeug der Seelenbehandlung“.

Zusammenfassend lässt sich in Bezug auf die Annahmen Freuds mit Fröhlich (1994, 141) sagen, dass die psychoanalytische Behandlung zunächst nur für die Therapie von Psychoneurosen wie Hysterie oder Zwangsneurose vorgesehen war. Als Bedingung für eine gelingende Behandlung wurden ein potentiell funktionsfähiges Ich, eine ‚normale’ Intelligenz sowie sprachliches Kommunikationsvermögen vorausgesetzt. Überall dort, „wo eine irreversible Störung der Persönlichkeit angenommen werden musste, war im Sinne der Psychoanalyse keine Möglichkeit psychotherapeutischer Behandlung indiziert.“

Die hier zusammengefassten Aussagen würden meine angestellte Überlegung, ob es sich im Zusammenhang mit Zwangsneurosen und den damit einhergehenden Verhaltensweisen (Wiederholung, Rhythmierung, Ausführung unsinniger Aufgaben, etc.) nicht auch um geistig behinderte Menschen handeln könnte, klar verneinen. Mannoni (1972, 129) bestätigt diese Vermutung, indem sie sagt, dass die Diagnose der geistigen Behinderung bis vor relativ kurzer Zeit als unumstößlich galt und eine Kontraindikation zur Psychotherapie dargestellt hat:

„Die Psychoanalytiker wussten zwar nach Freud, dass mentale Insuffizienz und Genialität aus ein und derselben Quelle, nämlich der Hysterie, herrühren können und definieren den Begriff <<Dummheit>> als neurotische Abwehr, im übrigen sperrten sie sich aber dagegen, für die als organische Defizienz begriffene mentale Debilität eine Erklärung zu suchen“ (Mannoni 1972, 129).

[...]


[1] Angaben zur Person: Dr. phil. Dietmut Niedecken, analytische Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin in freier Praxis in Hamburg, Dozentinnen-Tätigkeit an verschiedenen Universitäten und Hochschulen. (Behinderte in Familie, Schule und Gesellschaft 6/99)

[2] Mental handicap and the human condition. New approaches from Tavistock (1992).

[3] Dem Auftrag nach der Sinnsuche sind auch Mannoni (vgl. 1962) und Sinason (vgl. 2000) in ihrer therapeutischen Arbeit mit geistig Behinderten gefolgt.

Ende der Leseprobe aus 134 Seiten

Details

Titel
Vom behinderten Lächeln - Über die Bedeutung des Ansatzes von Dietmut Niedecken für die Arbeit mit geistig Behinderten abseits des therapeutischen Settings
Hochschule
Universität Wien
Note
2,00
Autor
Jahr
2007
Seiten
134
Katalognummer
V117160
ISBN (eBook)
9783640191802
ISBN (Buch)
9783640196197
Dateigröße
894 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Lächeln, Bedeutung, Ansatzes, Dietmut, Niedecken, Arbeit, Behinderten, Settings
Arbeit zitieren
Magistra Eva Grahamer (Autor:in), 2007, Vom behinderten Lächeln - Über die Bedeutung des Ansatzes von Dietmut Niedecken für die Arbeit mit geistig Behinderten abseits des therapeutischen Settings, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/117160

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