Das Münchener Abkommen vom 29./30. September 1938

Eine Quellenanalyse


Seminararbeit, 2003

28 Seiten, Note: 1,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Quellenkritik
1.1. Quellenbeschreibung
1.2. Innere Kritik
1.2.1. Sprachliche Aufschlüsselung
1.2.2. Sachliche Aufschlüsselung

2. Quelleninterpretation
2.1. Inhaltsangabe
2.2. Einordnung in den historischen Kontext
2.2.1. Die Außenpolitik des Dritten Reiches
2.2.2. Die deutsch-tschechischen Beziehungen und die Sudetendeutsche Partei
2.2.3. Der Weg zur Münchener Konferenz
2.2.4. Die Reaktionen auf das Münchener Abkommen
2.2.5. Die Räumung der Sudetengebiete und Okkupation der „Rest-Tschechei“
2.2.6. Vom Fall „Grün“ zum Fall „Weiß“

3. Ergebnis und Ausblick

4. Quellen und Literatur
4.1. Quellen
4.2. Literatur (Auswahlbibliografie)

5. Kartenmaterial

6. Bilddokumente

7. Anhang: Wortlaut des Münchener Abkommens

1. Quellenkritik

1.1. Quellenbeschreibung

Bei der ausgewählten Quelle handelt es sich um das Abkommen zwischen Deutschland, dem Vereinigten Königreich, Frankreich und Italien, das am 29. September 1938 in München getroffen und am 30. September 1938 von Adolf Hitler, Arthur Neville Chamberlain, Édouard Daladier und Benito Mussolini unterzeichnet wurde.[1] Diesem Abkommen folgen zwei zusätzliche Erklärungen, ein Zusatz zum Abkommen und abschließend eine Zusatzerklärung. Der Münchener Konferenz sind zwei Treffen Adolf Hitlers mit Arthur Neville Chamberlain, vom 15. September 1938 in Berchtesgaden und vom 22. bis 24. September 1938 in Bad Godesberg, vorausgegangen. Das Münchener Abkommen bezieht sich auf das französisch-britisch-tschechoslowakische Abkommen vom 21. September 1938 über die Abtretung des Sudetengebietes. Die Quelle liegt in gedruckter Form vor.[2]

1.2. Innere Kritik

1.2.1. Sprachliche Aufschlüsselung

Das Wort „ethnographisch“ (S. 267 Z. 8 f.) bezieht sich auf den griechischen Begriff Ethnografie (beschreibende Völkerkunde), welche sich mit den Unterschieden und Gemeinsamkeiten menschlicher Gemeinschaften beschäftigt.[3]

In dem Dokument fallen keine weiteren Begriffe, die nach dem heutigen Sprachverständnis einer Erklärung bedürfen.

1.2.2. Sachliche Aufschlüsselung

„unter Berücksichtigung des Abkommens, das hinsichtlich der Abtretung des sudetendeutschen Gebietes bereits grundsätzlich erzielt wurde“ (S. 261, Z. 1 ff.):

Grundlage des Münchener Abkommens war die Londoner Konferenz vom 18. September 1938. In einer Note, die Großbritannien und Frankreich der Tschechoslowakei vorlegten, wurde die Abtretung des Sudetengebietes an Deutschland gefordert. Die tschechoslowakische Regierung lehnte den britisch-französischen Vorschlag zunächst ab, nahm aber am 21. September 1938 auf Druck aus London und Paris die Beschlüsse an. Die Münchener Konferenz sollte letztendlich das Verfahren und die Fristen der Gebietsübergabe regeln.[4]

„1. Die Räumung beginnt am 1. Oktober.“ (S. 261, Z. 11):

Bereits am 30. Mai 1938 verkündete Adolf Hitler: „Es ist mein unabänderlicher Entschluß, die Tschechoslowakei in absehbarer Zeit durch eine militärische Aktion zu zerschlagen. [...] (deren) Ausführung muss spätestens ab 1.10.1938 sichergestellt sein.“[5] Der deutsche Generalstab hatte am 24. September 1938 einen Plan für den „X-Tag“ ausgearbeitet.[6] Am 1. Oktober 1938 sollte die Tschechoslowakei angegriffen werden.[7] Dieses Datum wurde nun zum Termin der Räumung und deutsche Truppen marschierten abkommenskonform in das Sudetenland ein.

„internationaler Ausschuß [...] aus Vertretern Deutschlands, des Vereinigten Königreiches, Frankreichs, Italiens und der Tschechoslowakei“ (S. 262, Z. 4 ff.):

Die internationale Kommission setzte sich aus dem Staatssekretär des Deutschen Auswärtigen Amtes Ernst Freiherr v. Weizsäcker (Leiter des Ausschusses), dem französischen Botschafter André François-Poncet, dem englischen Botschafter Neville Meyrick Henderson, dem italienischen Botschafter Bernardo Attolico und dem tschechischen Gesandten Vojtêch Mastný zusammen. Ernst Freiherr v. Weizsäcker wurde später durch den Diplomaten Karl Ritter ersetzt.[8]

„... vier auf der anliegenden Karte bezeichneten Gebietsabschnitte ...“[9] (S. 262 Z. 11 ff.):

Insgesamt bildeten am 13. Oktober 1938 die an Deutschland angegliederten Grenzgebiete Böhmens eine Fläche von 28.971 Quadratkilometern mit 3.636.000 Einwohnern.[10] Dies entsprach etwa einem Fünftel der Gesamtfläche und einem Viertel der Einwohnerzahl der Tschechoslowakei zu diesem Zeitpunkt. Deutschland bestand darauf, dass die internationale Kommission die Zahlen der österreichisch-ungarischen Volkszählung von 1910 und nicht die der tschechischen Volkszählung von 1930 verwendete, und konnte so noch weitere Gebiete beanspruchen, die vorwiegend tschechisch waren.

„... Saarabstimmung als Grundlage zu betrachten ...“ (S. 262 Z. 30):

Nach dem Ersten Weltkrieg wurde das Saargebiet unter Völkerbundsmandat gestellt. Um dem Selbstbestimmungsrecht der Völker gerecht zu werden, sollte nach 15 Jahren eine Volksabstimmung darüber entscheiden, ob das Saarland an Deutschland oder Frankreich angegliedert, beziehungsweise ob der Status quo weiter bestehen soll. Der Völkerbund setzte den Abstimmungstermin auf den 13. Januar 1935 fest. Mit einer riesigen Propagandakampagne konnte die NSDAP 90,67 Prozent der Wähler für den Wiederanschluss gewinnen und somit die saarländische SPD und KPD schlagen, die diesem Votum entgegentraten. Am 1. März 1935 übernahm ein mit Begeisterungsstürmen empfangener Adolf Hitler die Herrschaft.[11]

„... Sudetendeutsche aus ihren militärischen und polizeilichen Verbänden entlassen, ...“ (S. 267 Z. 20 ff.):

Damit entstand für die Tschechoslowakei ein großes Sicherheitsrisiko. Neben den quantitativen Verlusten an Soldaten und Polizisten ist die damit verbundene Übermittlung wehrstrategischer Geheimnisse an die deutsche Wehrmachtsführung nicht zu unterschätzen.

„... sudetendeutsche Gefangene entlassen, ...“ (S. 267 Z. 25 ff.):

Im Vorfeld des Münchener Abkommens nutzte Hitler die Bestrebungen der Sudetendeutschen Partei (SdP) unter Konrad Henlein aus, um die Sudetenkrise zu verschärfen. So wurden Waffen in die Tschechoslowakei geschmuggelt, um sudetendeutsche Freikorps bei ihren Überfällen zu unterstützen. Daraufhin ließ die tschechoslowakische Regierung viele SdP-Agitatoren verhaften.[12]

„... Paragraph 6 der englisch-französischen Vorschläge ...“ (S. 268 Z. 3):

Die anglo-französischen Vorschläge vom 19. September 1938 beinhalteten die Absicht des Vereinigten Königreiches sich einer internationalen Garantieerklärung gegenüber dem tschechoslowakischen Staat anzuschließen, wenn dieser die bisherigen Militärverträge durch eine allgemeine Garantie „gegen einen unprovozierten Angriff“ ersetzt.[13]

„... Problem der polnischen und ungarischen Minderheiten ...“

Die am 28. Oktober 1918 entstandene tschechoslowakische Republik war ein Vielvölkerstaat. Von seinen etwa 13-14 Millionen Einwohnern waren nur 43 Prozent Tschechen. Demgegenüber standen nationale Minderheiten wie zum Beispiel: 3,32 Millionen Deutsche, die größtenteils am Rande des böhmischen Beckens im Sudetenland lebten; 3 Millionen Slowaken; 720.000 Ungarn und 100.000 Polen.[14] Insbesondere die Polen, aber auch die Ungarn stellten Forderungen an die Tschechoslowakei, dem Selbstbestimmungsrecht der Völker nachzukommen.[15]

2. Quelleninterpretation

2.1. Inhaltsangabe

Adolf Hitlers Forderung, die deutschen Sudetengebiete, ein Teil der Tschechoslowakei, an Deutschland anzugliedern, wird von Großbritannien und Frankreich akzeptiert. Es wird festgelegt, dass die Tschechen das Sudetenland ab dem 1. Oktober bis zum 10. Oktober, ohne jegliche Zerstörungen an zivilen und militärischen Einrichtungen, zu räumen haben. Die deutschen Truppen sollen zwischen dem 1. und 7. Oktober stufenweise vier festgelegte Gebiete besetzen. Ein internationaler Ausschuss mit Delegierten aus Frankreich, Deutschland, Großbritannien, Italien und der Tschechoslowakei muss gebildet werden, um festzustellen, welche Gebiete noch vorwiegend deutsch besiedelt sind. Die internationale Kommission hat außerdem in anderen umstrittenen Gebieten Wahlen zu veranlassen und die endgültigen Grenzen der Tschechoslowakei festzulegen. Ein deutsch-tschechoslowakischer Ausschuss habe den Austausch der Bevölkerung zu überwachen und eine Übergangsfrist von einem halben Jahr zu gewähren. Politische sudentendeutsche Gefangene sollen entlassen werden. Des weiteren wird eine neue Konferenz für den Fall vereinbart, dass die Forderungen der ungarischen und polnischen Minderheiten in der Tschechoslowakei nicht innerhalb von drei Monaten erfüllt werden. Großbritannien und Frankreich garantieren den Bestand und die Sicherheit der Rest-Tschechoslowakei. Deutschland und Italien wollen erst nach der Regelung der polnischen und ungarischen Minderheitenfrage eine Garantie aussprechen.

2.2. Einordnung in den historischen Kontext

2.2.1. Die Außenpolitik des Dritten Reiches

An erster Stelle der auswärtigen Ziele der deutschen Regierung stand die Wiedererlangung der vollen außenpolitischen Handlungsfähigkeit, das heißt die Aufhebung der finanziellen, militärischen und territorialen Restriktionen des Versailler Vertrages.[16] Stück für Stück wurden, der Methode der Einzelrückgewinnung zum jeweils außenpolitisch günstigsten Zeitpunkt folgend, die Versailler Beschlüsse ausgehöhlt. Die Veränderung der bestehenden Grenzen in Europa konnte jedoch erst bei einer ausreichenden militärischen, finanziellen und wirtschaftlichen Absicherung möglich werden. Bis dahin wurde die territoriale Neuregelung durch Propaganda auch im Ausland vorbereitet. Vorrangig wurde damit bezweckt, die politische, wirtschaftliche und kulturelle Position Deutschlands in den nach dem Ersten Weltkrieg abgetretenen Gebieten zu bewahren. Das Hauptziel der Revisionsambitionen lag in der Umgestaltung der Ostgrenze, explizit in der Wiedergewinnung polnischer Gebiete. Weiteres Ziel war die Erschließung neuen „Lebensraumes“ zur Rohstoff- und Landgewinnung, um das Erstarken Deutschlands unter Ausschluss politischer wie wirtschaftlicher Gefährdungen in allen o. g. Bereichen zu fördern. Für diesen Zweck wurde vor allem die völkerrechtliche Stellung der deutschen Minderheiten im Ausland genutzt. Die Bindung der „kleinen Entente“ an Frankreich sollte gelockert und eine Kooperation zwischen der Tschechoslowakei und Polen verhindert werden. Um Ungarn, Rumänien, Jugoslawien und Bulgarien Deutschland gegenüber geneigter zu stimmen, wurden wirtschaftliche Unterstützungsmaßnahmen eingeleitet. Auch zur Sowjetunion sollten weiterhin gute wirtschaftliche Beziehungen gepflegt werden, um gegenüber Polen eine „Rückendeckung“ zu erhalten. Politische Konflikte galt es möglichst zu vermeiden und das Hauptaugenmerk auf wirtschaftliche Fragen zu lenken, um Deutschland eine „Ruhepause“ ohne kriegerische Gefahr zu verschaffen, bis seine militärische Schlagkraft wiederhergestellt sei. Hierfür wurde eine enge diplomatische Zusammenarbeit mit Großbritannien und Italien, die Beruhigung Frankreichs, ein gutes Verhältnis zur Sowjetunion, eine vertrauensvolle Beziehung zu den Vereinigten Staaten sowie eine aktive Mitarbeit an allen internationalen Fragen betrieben.[17] Aber gleichzeitig wurde mit der „Wehrhaftmachung“ im Inneren auch die Außenpolitik der Vorbereitung des Krieges angepasst. Bereits kurz nach seiner Machtübernahme, am 3. Februar 1933, äußerte Hitler vor hohen Reichswehroffizieren, dass das Ziel seiner Außenpolitik die Eroberung und die rücksichtslose „Germanisierung“ von Lebensraum im Osten sei.[18] Alle außenpolitischen Bündnisse, Absprachen und Aktionen in den Jahren von 1933 bis 1939 dienten allein der Verwirklichung dieses Zieles beziehungsweise im Vorfeld dem Wiederaufstieg Deutschlands zu „nationaler Größe“: der Austritt aus dem Völkerbund im Oktober 1933; der Nichtangriffspakt mit Polen vom 26. Januar 1934; das Referendum im Saarland zugunsten einer Rückkehr zum Deutschen Reich am 13. Januar 1935; die Wiedereinführung der allgemeinen Wehrpflicht und damit die einseitige Aufhebung der militärischen Bestimmungen des Versailler Vertrages durch Deutschland; das Flottenabkommen mit Großbritannien vom 18. Juni 1935, das ebenso wie der Vertrag mit Polen auf die Auflösung der Solidarität der europäischen Großmächte hinwirken sollte und mit dem Großbritannien faktisch die deutsche Wiederaufrüstung anerkannte.[19] Am 7. März 1936 marschierten deutsche Truppen unter Bruch des Locarnopaktes in das entmilitarisierte Rheinland ein, womit der Versailler Vertrag endgültig hinfällig wurde. In den Jahren 1935/36 unterstützte Deutschland das faschistische Italien im Abessinienkrieg, ab dem Juli 1936 kämpften deutsche Truppen zusammen mit italienischen auf Seiten des aufständischen Generals Franco im Spanischen Bürgerkrieg (Legion „Condor“), und im Oktober 1936 kam die deutsch-italienische Achse Berlin-Rom zustande. Im November 1936 schlossen sich Deutschland und Japan im Antikominternpakt[20] zusammen. Am 12. März 1938 erfolgte der „Anschluss“ Österreichs, am 29. September 1938 kam unter Vermittlung Mussolinis das Münchener Abkommen zustande, mit dem das Sudetenland an das Deutsche Reich angegliedert wurde. Schließlich zerschlug Hitler am 15. März 1939 unter Bruch des Münchener Abkommens die Tschechoslowakei und errichtete das Protektorat Böhmen und Mähren. Am 22. Mai 1939 wurde die Achse Berlin-Rom im „Stahlpakt“ zu einem Militärbündnis erweitert, und am 23. August 1939 schließlich der Hitler-Stalin-Pakt, der deutsch-sowjetische Nichtangriffspakt mit seinem geheimen Zusatzprotokoll zur Aufteilung Polens, geschlossen. Hitlers Strategie der Verharmlosung seines aggressiven außenpolitischen Kurses (z. B. der Nichtangriffspakt mit Polen und das deutsch-britische Flottenabkommen) trug ebenso zum Erfolg seiner Außenpolitik bei wie die Politik des Appeasements seitens der europäischen Mächte, allen voran Großbritanniens, die sich besonders deutlich im Münchener Abkommen manifestierte. Während Deutschland anfänglich Italien und Großbritannien als außenpolitische Partner favorisiert hatte[21], in der Auffassung, dass zwischen Deutschland und Großbritannien kaum Interessensgegensätze bestünden, war kurz vor Ausbruch des Zweiten Weltkrieges neben Italien die Sowjetunion Hitlers größter Bündnispartner in Europa – gemessen an Hitlers Ideologie ein „verkehrtes“ Bündnis, aber angesichts der europäischen Mächtekonstellation (am 31. März 1939 gab Großbritannien eine Garantieerklärung für Polen ab) eine notwendige Voraussetzung für einen erfolgreichen Eroberungskrieg gegen Polen, der wiederum die Voraussetzung für die Eroberung von weiteren „Lebensraum“ im Osten war.

[...]


[1] Siehe Bilddokumente S. 21, Abb. 2 und 4.

[2] Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten der UdSSR (Hrsg.): Dokumente und Materialien: Aus der Vorgeschichte des Zweiten Weltkrieges. Bd. 1: November 1937-1938. Aus dem Archiv des Deutschen Auswärtigen Amtes. Moskau 1948, S. 261, Nr. 35: Wortlaut des Münchener Abkommens. Die Frage der äußeren Textsicherung erübrigt sich damit. Siehe Anhang S. 23 ff.

[3] Meyers großes Taschenlexikon. Bd. 24, Mannheim 82001, S. 150.

[4] Raschhofer, Hermann: Völkerbund und Münchener Abkommen: Die Staatengesellschaft von 1938. München 1976, S. 165.

[5] Zit. nach: Pätzold, Kurt; Eichholtz, Dietrich: Der Weg in den Krieg. Studien zur Geschichte der Vorkriegsjahre (1935/36 bis 1939). Berlin 1989, S.172.

[6] Lautemann, Wolfgang; Schlenke, Manfred (Hrsg.): Geschichte in Quellen. Weltkriege und Revolution 1914-1945. München 1995, S. 382.

[7] Freund, Michael: Weltgeschichte der Gegenwart in Dokumenten. Bd. 1: Geschichte des Zweiten Weltkrieges in Dokumenten. Teil 1: Der Weg zum Krieg 1938-1939. Freiburg/München 1953, S. 193.

[8] Hass, Gerhart: Münchener Diktat 1938: Komplott zum Krieg. Berlin 1988, S. 282.

[9] Siehe Kartenmaterial S. 20, Abb. 3.

[10] Michalka, Wolfgang (Hrsg.): Deutsche Geschichte 1933-1945. Dokumente zur Innen- und Außenpolitik. Frankfurt a. M. 1994, S. 375.

[11] Schmidt, Rainer F.: Die Außenpolitik des Dritten Reiches 1933-1939. Stuttgart 2002, S. 166.

[12] Biman, Stanislav; Cilek, Roman: Der Fall Grün und das Münchener Abkommen. Berlin 1983, S. 100 und S. 118.

[13] Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten der tschechoslowakischen Republik; Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten der UdSSR (Hrsg.): Neue Dokumente zur Geschichte des Münchener Abkommens. Prag 1959, S. 89.

[14] Schmidt, S. 260.

[15] Falin, Valentin: Zweite Front. Die Interessenkonflikte in der Anti-Hitler-Koalition. München 1997, S. 56.

[16] Vgl. dazu Recker, Marie-Luise: Die Außenpolitik des Dritten Reiches. Enzyklopädie Deutscher Geschichte, Bd. 8. München 1990, S. 6.

[17] Michalka, Wolfgang: Ribbentrop und die Deutsche Weltpolitik 1933-1940. Außenpolitische Konzeptionen und Entscheidungsprozesse im Dritten Reich. München 1980, S. 126 ff.

[18] Lautemann; Schlenke, S. 348.

[19] Kuhn, Axel: Hitlers außenpolitisches Programm. Entstehung und Entwicklung 1919-1939. Stuttgarter Beiträge zur Geschichte und Politik, Bd. 5. Stuttgart 1970, S. 141 ff.

[20] Lautemann; Schlenke, S. 363.

[21] Michalka: Ribbentrop, S. 134.

Ende der Leseprobe aus 28 Seiten

Details

Titel
Das Münchener Abkommen vom 29./30. September 1938
Untertitel
Eine Quellenanalyse
Hochschule
Universität Rostock  (Historisches Institut)
Veranstaltung
Einführung in das Studium der Geschichtswissenschaften
Note
1,0
Autor
Jahr
2003
Seiten
28
Katalognummer
V116343
ISBN (eBook)
9783640185276
ISBN (Buch)
9783640185368
Dateigröße
2967 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Münchener, Abkommen, Quelleninterpretation, Appeacement
Arbeit zitieren
Magister Artium Christian Hall (Autor:in), 2003, Das Münchener Abkommen vom 29./30. September 1938, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/116343

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