Sozialstaatsprinzip von der Frühzeit bis zur Absetzung Otto v. Bismarck


Hausarbeit, 2003

35 Seiten, Note: 1,0


Leseprobe


INHALTSVERZEICHNIS

1. Vorwort

2. Begriffsdefinition

3. Otto von Bismarck: die Kurzbiographie

4. Die Geschichte der Sozialpolitik bis 1890
4.1 Von der Frühzeit bis zum Mittelalter
4.2 Von der Industrialisierung bis zu von Bismarcks Tod
4.3 Lösungsversuche außerhalb der politischen Ebene
4.3.1 Unternehmerische Führsorge
4.3.2 Marxismus/Leninismus
4.3.3 Die Bemühungen der beiden großen Kirchen
4.3.3.1 Johann Heinrich Wichern
4.3.3.2 Adolph Kolping
4.3.3.3 Freiherr von Ketteler

5. Die Lage der Arbeitnehmer im II. deutschen Reich
5.1 Die sozioökonomischen Rahmenbedingungen

6. Was tat der Staat gegen den soziale Schieflage?
6.1 Die Interventionen von Bismarcks in das Zeitgeschehen

7. Das entstehende Reichsversicherungssystem
7.1 Erste grundlegende Sozialversicherungen
7.1.1 Die Krankenversicherung
7.1.1.1 Inhalt der Krankenversicherung
7.1.2 Die Unfallversicherung
7.1.2.1 Inhalte der Unfallversicherung
7.1.3 Die Invaliditäts- und Altersversicherung
7.1.3.1 Inhalte der Invaliditäts- und Altersversicherung

8. Zusammenfassung

Tabellenanhang (Anhang 1 bis 5)

Quellenverzeichnis

1. Vorwort

In dieser Hausarbeit sollen die ersten Anzeichen eines sozialen Versicherungs- und Gesellschaftsfürsorgesystems, beginnend in der Frühzeit bis zum II. deutschen Reich dargelegt werden. Das bedeutet für diese Hausarbeit, dass vornehmlich das Wirken und Handeln von Otto von Bismarck im Bereich der Sozialpolitik des Deutschen Reiches bis 1890 in seinem biographisch/politische teilgewordenen Zyklus darstellt werden soll.

Des weiteren soll in dem o.g. Hauptkontext auf die Person von Bismarck im Bezug auf die Geschichte der Sozialpolitik bis 1890, die Lebenssituation des deutschen Volkes und die sozialpolitischen Ergebnisse dieser Zeit dargestellt werden.

Außerdem soll verdeutlicht werden, wie das deutsche Volk Schritt für Schritt in ein Zwangsversicherungssystem eingebettet wurde, und welche Auswirkungen dies auf die Lebensbedingungen und das familiäre Gefüge bzw. das Sippenleben im Kaiserreich hatte.

Nicht zu vergessen sind dabei die politischen Diskrepanzen des liberalen Wirtschaftsverständnisses dieser Zeit, die Kontroversen zwischen Monarchie, dem Reichskanzler und der parlamentarischen Demokratie, die Einfluss auf das sozialpolitische System Deutschlands hatten.

Es sollen auch die privaten Bemühungen um das soziale Wohl kurz dargestellt werden, da von Bismarck sich z.T. diesen nicht unbedeutenden Methoden bediente.

Da es auch vor Otto von Bismarck soziale Absicherungen gab, sollen die wesentlichsten Aspekte in dieser Hausarbeit angerissen werden.

2. Begriffsdefinition

Um über das Thema Sozialpolitik schreiben zu können, muss erst einmal eine gesicherte und anerkannte Definition über diesen heute politischen- und kulturellen Teilbereich definiert werden.

Diesem Thema haben sich viele bedeutende Menschen aus Politik, Kirche, Medien, und Wissenschaft angenommen, um das Aufgabenspektrum, den Einfluss- und den Zuständigkeitsbereich, sowie das in Anspruch nehmende Klientel zu definieren.

Ins politische Geschehen kam die Sozialpolitik in unseren Gefilden erst wirksam Mitte des vorletzten Jahrhunderts, wo sie gleichzeitig auch zum ersten Mal definiert wurde. Die Hochzeit der Sozialpolitik - welche zuvor nicht wesentlicher Bestandteil der Politik sondern anderen Organisationen war -, hatte vorwiegend auch mit der Gründung des „Vereins für Sociale Fragen“ im Jahre 1872 und deren Hauptkontext im Sinne der Arbeiterfrage zu tun.[1] -

Die einhellige Meinung über die Sozialpolitik bestimmt sich aus der nachfolgenden Festlegung:

„Die Gesamtheit aller Grundzüge und Maßnahmen des Staates und anderer Verbände im Rahmen der z.Z. geltenden Sozialordnung mit dem Zweck, das Verhältnis aller gesellschaftlichen Schichten zu einander sowie zum Staat zu beeinflussen, und v.a. auftretende Gegensätze durch einen sozialen und wirtschaftlichen Ausgleich herzustellen, ist die Aufgabe der Sozialpolitik.“[2]

Zusammengefasst stelle ich fest, dass die Sozialpolitik ein Zusammenschluss von staatlichen und privaten Maßnahmen zur Sicherung des Existenzminimums an sozialer Sicherheit darstellt.

3. Otto von Bismarck: Eine Kurzbiographie

Um einen Lebenslauf über Otto von Bismarck-Schönhausen[3] geben zu können (welcher die Kaiserliche Botschaft vom 17. November 1881 umgesetzt hat), welches nicht die Hauptaufgabe dieser Hausarbeit ist, aber m.E. nach nicht von unwesentliche Bedeutungskraft sein kann, da sein persönlicher Werdegang und seine persönlichen Einstellungen als Grundsteinleger der heutigen Sozialpolitik auch in seinem Lebenslauf eine wesentliche Rolle gespielt hat), möchte ich hier kurz auf diesen Mann eingehen.

Er wurde am 01. April 1815 in Schönbrunn bei Stendal als Sohn von Friedrichsruh Herzog von Lauenburg und seiner Frau Wilhelmine geb. Menkken geboren. Mit 50 Jahren wurde er Graf, 1871 wurde er Fürst und Reichskanzler.

Nach seinem Studium der Rechtswissenschaften in Göttingen ging von Bismarck 1836 als Referendar in den preußischen Staatsdienst, und verließ ihn 1839, und leitete ein Gut in Pommern, und seit 1845 Gut Schönhausen. Anschließend begann Otto von Bismarck seine politische Laufbahn als Provinziallandtagsmitglied. Er wurde unter anderem Mitglied des zweiten preußischen Landtages und des Erfurter Parlamentes. Er stand König Friedrich Wilhelm IV. beim Ausbruch der deutschen Revolution (1848) zur Seite, und entwickelte 1858/59 Pläne zur deutschen Nationalbewegung.

1862 wurde er auf Anraten von Albrecht von Roons[4] für König Wilhelm I. in einer fast ausweglosen Situation[5] u.a. zum Außenminister ernannt. Von Bismarck stellte sich den Herausforderungen und sorgte für ein neues politisches Verhältnis im Königreich.[6]

Der Reichskanzler von Bismarck, der zu Lebzeiten schon der „eiserne Kanzler“ genannt wurde[7], war durch seinen Kaiser 1890 aus allen Ämtern enthoben worden.[8]

Diesem Entschluss gingen einige heftige Kontroversen voraus. Von Bismarck lehnte z.B. im Gegensatz zum Kaiser einen Präventivschlag gegen Russland ab, um einen Zweifrontenkrieg zwischen dem Zaren, dem deutschen Kaiserreich und den Franzosen zu entgehen.[9] Nach seinem Ausschluss kämpfte von Bismarck gegen den >>neuen Kurs<< des Reiches. 1895 gab es eine Aussöhnung zwischen von Bismarck und dem Kaiser Wilhelm II.[10]

Otto von Bismarck starb am 30.07.1898 im Alter von 88 Jahren. Er hinterließ seine Frau, eine Tochter und zwei Söhne.[11]

4. Die Geschichte der Sozialpolitik bis 1890

In diesem Kapitel sollen die Vorgängersysteme der Sozialpolitik - sofern dies damals etwas mit dem heutigen Verständnis von Politik zu tun hatte - bis zu von Bismarcks Absetzung durch den deutschen Kaiser dargestellt werden. Des Weiteren sollen hier auch die Handlungsstränge und Bemühungen der beiden großen Volkskirchen der Wirtschaft und anderer Gruppen ihren Platz erhalten, um ein einheitliches Gesamtbild geben zu können.[12]

4.1 Von der Frühzeit bis zum Mittelalter

Die uns heute bekannte soziale Sicherung über eine soziale Versicherung, die von einem Staat kontrolliert wird, gab es in der Antike und der Frühzeit nicht. Damals sorgte allein die Familie oder die Sippe für die Invaliden, Alten oder die Hinterbliebenen in ihrer Gemeinschaft. Man sah darin eine allgemein anerkannte gesellschaftliche Aufgabe.

Mit der Schrittweisen voranschreitenden Individualisierung der Gesellschaft und der Spezialisierung der Arbeitswelt begann der Ruf nach einer von der Familie bzw. Sippe unabhängigen sozialen Sicherung.

So gab es bereits im antiken Griechenland eine staatliche Armenfürsorge (so unterstützte der Staat z.B. erwerbslose und mittellose Bürger mit Geld, Nahrung und Kleidung); in einigen Vereinen (z. B. Handwerkergilden) halfen sich die Mitglieder selbst, indem sie eine zahlende Interessengemeinschaft gründeten.

Auch aus dem antiken und frühchristlichen Rom sind Krankenkassen und Sterbekassenvereine bekannt. Dies waren die ersten versicherungsähnlichen Einrichtungen, die m.E. nach noch weit vom Sozialstaatsprinzip entfernt waren.

Das Mittelalter war gekennzeichnet durch die Fürsorge der Kirche, insbesondere durch die Fürsorge der Klöster (Caritas). Die Krankenpflege erfolgte durch einen erfahrenen Mönch; meist war im Kloster auch ein Krankenhaus untergebracht. Die Klöster nahmen auch arbeitsunfähige und alte Menschen auf. Mitte des 15. Jahrhunderts ging die klösterliche Fürsorgetätigkeit aber zurück. Dafür wurden wirtschaftliche Schwierigkeiten sowie die beginnende Reformation angegeben.

Bedeutsam aus dieser Zeit ist auch die Fürsorge der Ritterorden, die durch Gelübde dazu verpflichtet waren, für die kranken und verlassenen Glaubensbrüder zu sorgen.

Später begannen auch größere Städte damit, Hospitäler zu bauen. Der dreißigjährige Krieg (1618-1648) zerstörte die Fürsorgeeinrichtungen der Kirchen und Städte größtenteils. An ihre Stelle trat jetzt die Selbsthilfe auf gemeinschaftlicher Grundlage. Die wichtigsten Einrichtungen waren die Selbsthilfe im Bergbau und im Handwerk.

Im Bergbau fanden sich wegen der besonderen Berufsgefahr schon frühzeitig Selbsthilfeeinrichtungen, wenn auch in sehr einfacher Form. Die „Knappschaft[13] half den Betroffenen bei sozialen Schieflagen“, indem sie an Lohntagen Büchsen aufstellten, in die jeder Knappe nach seinem Belieben Geld einwerfen konnte. Aus der freiwilligen Spende wurde dann die Verpflichtung zur Entrichtung des "Büchsenpfennigs"; aus der Spende waren feste Beiträge geworden. Die Büchsenkassen entwickelten sich zu Knappschaftskassen, aus denen Bergleute und ihre Familien Krankheitskosten, Arzneien oder Sterbegeld gezahlt bekamen.

Bei den Handwerkern fanden sich Zusammenschlüsse, die als Zünfte oder Innungen bekannt sind. Wie bei den Bergleuten standen sich auch hier die Mitglieder einer Zunft in Notlagen bei. Man bildete Zunftbüchsen und Zunftvermögen, in die jeder Meister einen bestimmten Beitrag zu zahlen hatte. Die Gesellen schlossen sich zu Gesellenbruderschaften[14] zusammen.[15]

4.2 Von der Industrialisierung bis zu von Bismarcks Tod

Der Beginn der Industrialisierung war zugleich eine völlig neue Herausforderung an die soziale Sicherung. Zünfte und Gilden hatten hier keine Aufgaben mehr; sie verloren an Bedeutung. Wer als Industriearbeiter aus dem Arbeitsleben wegen Krankheit, Invalidität oder Alter ausscheiden musste, konnte nicht mehr die solidarische Hilfe anderer erwarten. Sie waren der Armut ausgesetzt. Diese tiefgreifende soziale Umwälzung machte ein Eingreifen des Staates erforderlich.

Als erstes wurde im deutschen Raum der preußische Staat aktiv. Im Preußischen Allgemeinen Landrecht vom 05. 02. 1794 finden sich schon Bestimmungen über die staatliche Armenpflege[16]. Die Entwicklung blieb aber nicht bei der staatlichen Fürsorge stehen. Es folgten Zeiten, in denen Versicherungen entstanden, an die Beiträge gezahlt werden mussten, um später Leistungen zu erhalten, die vor wirtschaftlichem Schaden bewahren sollten.

Das Gesetz über die Vereinigung der Berg-, Hütten- und Salinenarbeiter[17] in Knappschaften vom 10. 04. 1854 war die erste landesgesetzliche, öffentlich- rechtliche Arbeiterversicherung. Mit diesem Gesetz wurden die Knappschaftskassen einheitlich organisiert und der Zwang zu ihrer Bildung eingeführt; die Bergarbeiter wurden zur Beitragszahlung verpflichtet und die Mindestleistungen der Kassen festgelegt. Doch diese und auch andere landesgesetzliche Regelungen waren zur Lösung der sozialen Fragen noch unzureichend, weil sie nur einen Teil der Bevölkerung betrafen. Die sozialen Missstände der anderen Berufsgruppen, wie z.B. der Weber verlangten ebenfalls eine Lösung. Durch eine kaiserliche Botschaft Wilhelms II. vom 17. 11. 1881 wurde der Aufbau der Arbeiterversicherung eingeleitet. Diese Botschaft, sie geht auf eine Anregung des Reichskanzlers zurück. Sie wird allgemein als die "Magna Charta" oder die Geburtsurkunde der deutschen Sozialversicherung bezeichnet. Die Arbeiter sollten gegen Krankheit, Unfall, Invalidität und materielle Not im Alter versichert werden, sie sollten einen Rechtsanspruch auf diese Leistungen haben und die Versicherung sollte auf der Grundlage der Selbstverwaltung durchgeführt werden.

Die erste Auswirkung der kaiserlichen Botschaft war die Regelung der Krankenversicherung der Arbeiter mit Gesetz vom 15. 06. 1883. Das Kernstück des Gesetzes lag in der Einführung des Versicherungszwangs. Die im Gesetz aufgeführten Personen, die gegen Gehalt oder Lohn beschäftigt wurden, waren kraft Gesetz gegen Krankheit versichert.

Das nächste wichtige Gesetz war das Unfallversicherungsgesetz vom 06. 07.1884; auch dieses führte den Versicherungszwang ein. Der im Betrieb verunglückte Arbeiter oder seine Hinterbliebenen konnten jetzt Rente von der Berufsgenossenschaften erhalten, welche die Unfallversicherung durchführten.[18]

Es folgten weiterhin die Altersversicherung, die Reichsversicherungsordnung, und das Versicherungsnetz für Angestellte im deutschen Kaiserreich. Diese bestimmte bzw. erlebte von Bismarck aber nicht mehr, da er von seinen Ämtern 1890 entbunden wurde, bzw. 1898 starb.[19]

4.3 Lösungsversuche außerhalb der politischen Ebene

Um der Vollständig- und Richtigkeit des o.g. Gesamtbildes zu entsprechen, möchte ich hier die meiner Meinung nach drei wichtigsten Nebenschauplätze der Sozialpolitik kurz anreißen, wenn sie auch z.T. schon genannt wurden. Sie versuchten, (wie viele andere auch) der Industrialisierung und der daraus entstehenden sozialen Schieflage auf Ihrer Weise entgegen zu treten.

4.3.1 Unternehmerische Fürsorge

Einige Arbeitgeber unternahmen im Zuge der Industrialisierung selbst etwas, um die sozialen Missstände zu lindern. Sie gründeten betriebliche Unterstützungskassen, die im Krankheitsfall helfen konnten und für Altersversorgung, Unfälle und Invalidität Vorsorge trafen.

Teilweise wurden sogar Kindergärten gegründet, damit die Kinder der Arbeitnehmer betreut werden konnten. Konsumvereine und Betriebswohnungen sollten: „(...) für die Verringerung von Lebenserhaltskosten(...)“[20] sorgen. Genauer betrachtet dienten diese ganzen Maßnahmen seitens der Arbeitgeber aber überwiegend dazu, die Arbeitnehmer noch mehr von den Arbeitgebern abhängig zu machen. Deshalb kritisierten die Arbeitnehmerbewegungen auch solche Maßnahmen der Unternehmer.

4.3.2 Marxismus/Leninismus

Für Karl Marx war die soziale Not der Arbeiter eine unmittelbare Folge des Kapitalismus. Die Lösung der sozialen Frage bestand daher vornehmlich in der Abschaffung des Kapitalismus.

„Sein Ziel ist die Abschaffung des Privateigentums an den Produktionsmitteln und Vergesellschaftung, also die sozialistische Revolution.“[21]

Allerdings sollte der Sozialismus nicht nur für gerechtere Eigentumsverhältnisse sorgen und die Klassenunterschiede aufheben, sondern er sollte auch den „(...) neuen Menschen schaffen (...)“[22], der ein Leitbild für die klassenlose Gesellschaft des Kommunismus sei.

Trotz allen engagierten Bemühungen in der deutschen Sozialpolitik blieben die o.g. Anstrengungen nur ein Tropfen auf den heißen Stein.

4.3.3 Die Bemühungen der beiden großen Kirchen

Die Kirchen hielten sich mit Bemühungen zur Lösung der sozialen Belange z.T. lange zurück, da sich die wirtschaftliche Lage in deren Einrichtungen seit dem Mittelalter rapide verschlechtert hatte. Die am meisten verbreiteten Kirchenaktionen beschränkten sich lange Zeit auf die „Armenspeisung“.

Auch in diesem Bereich gab es Galionsfiguren.[23]

4.3.3.1 Johann Heinrich Wichern

Er war der Gründer des „Centralausschusses für die innere Mission“[24], welche Basis für viele Folgeeinrichtungen (z.B. für das Ruhehaus und der Arbeiterfürsorge)[25] der evangelischen Sozialarbeit mit Schwerpunkt Norddeutschland war.[26]

4.3.3.2 Adolph Kolping

Der Gesellschaftsvater gründete bereits 1849 den ersten „katholischen Gesellschaftsverein“[27], welcher vornehmlich allen katholischen alleinstehenden Männern Unterstützung gab.

Diese Einrichtung[28] gibt es auch heute noch, jedoch mit einem erneuerten Gesellschaftskonzept.[29]

Als größter katholischer Gegenpol des Kolpingvereins galt damals die KAB.[30] Diese versuchten damals im Gegensatz zum Konzept von Adolph Kolping die gesamte Familie zu unterstützen.

4.3.3.3 Freiherr von Ketteler

Neben Johann Heinrich Wichern und Adolph Kolping trat vor allem der Mainzer Erzbischof von Ketteler für die Arbeiterschaft ein, und „forderte vor allem Arbeitsschutz, Streik- und Koalitionsrecht[31] für die Arbeitnehmer als auch eine gerechtere Arbeitsverteilung.“[32]

Dies sind mit Gewissheit noch lange nicht alle Aktivisten außerhalb der politischen und klerikalen Ebene, mit Sicherheit aber die bekanntesten. Sie sollen hier stellvertretend für alle andern Helfer ihren Platz erhalten.

5.Die Lage der Arbeitnehmer im II. deutschen Reich

Um einen realen Eindruck über die Lage des arbeitenden Proletariates[33] in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts zu erhalten, soll in diesem Kapitel die sozio-ökonomischen Rahmenbedingungen der Arbeiterklasse in den wesentlichsten Punkten angeschnitten werden. Dies soll die Gesamtsituation der damaligen Bevölkerung real wiedergeben. Dabei sollte der Leser die aufgeführten Bedingungen unbedingt mit seinen eigenen Lebensbedingungen vergleichen, um die Differenzen und die „Pein“ der damaligen Bevölkerung noch visueller vor Augen zu haben, um die Notwendigkeit der Einführung der Sozialgesetzgebung zu verdeutlichen.

5.1 Die sozio-ökonomischen Rahmenbedingungen

Im Zeichen einer überwiegenden liberalen Wirtschaftspolitik holte Deutschland innerhalb weniger Jahrzehnte den industriellen Entwicklungsvorsprung anderer westeuropäischer Länder in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts auf; in der nun folgenden Hochindustrialisierungsphase nach der Reichsgründung[34] entwickelte sich Deutschland zum führenden Industriestaat[35] in Europa[36]. Da sich die Industrialisierung in Deutschland hauptsächlich nach Standorten ausbreitete[37], kam es bis Dato zur größten Bevölkerungswanderung in Deutschland. „Waren 1871 nur 4,8 % der Einwohner des Reiches in Städten (...)“[38], ansässig, so waren es zum Ende von Bismarcks Amtshandlungen 13,1 % und 1910 sogar 14,1 %.[39] Das Resultat war eine soziale Schieflage der kleineren Gemeinden, da sich um die hinterbliebenen Familien (die entweder zu jung oder zu alt zum arbeiten waren) sofern sie nicht mit weggezogen waren keiner kümmern konnte, und die ortsansässige Arbeitskraft in den Dörfern und Weilern rapide sank. Zum anderen entwickelte sich ein Wohnungsengpass sowie ein unerwartetes Infrastrukturproblem in den Großstädten, da niemand mit einer solchen Einwohnerzunahme in so kurzer Zeit gerechnet hatte. Man hauste in zu engen Stuben, in denen auch noch ein zahlenden Fremdmitschläfer[40] als Untermieter lebte.[41] Die Hygiene ließ zu allen Zeiten zu wünschen übrig, eine Privatsphäre gab es zum größten Teil gar nicht, die Stuben konnten zum größten Teil nicht beheizt werden, da kein Ofen, bzw. kein finanziell erschwingliches Brennmaterial zur Verfügung stand.[42] Die Beschäftigungszeiten in den Fabriken lagen in einer üblichen sechs Tage Woche zwischen ca. 70 bis 80 Stunden.[43] Da damals ein wirtschaftlicher Aufschwung stattfand, ginge man heutzutage von einer Verbesserung der Arbeits, Lohn- und Wohnverhältnisse aus. Da es aber ein Arbeitnehmerüberangebot gab, stiegen die Löhne unverhältnismäßig langsam zum Wirtschaftswachstum. D.h., sollte sich ein Arbeitnehmer über seinen Lohn beschweren (an Lohntarifverträge war damals nicht zu denken), konnte er sofort entlassen werden, da es ein Übermaß an Ersatz gab. Stieg das Nettoeinkommen[44] an, so stiegen auch die Wohnnebenkosten überverhältnismäßig an. Frauen bekamen im Gegensatz zu den Männern für eine identische Arbeit nur 50 - 66 % des Normallohnes.[45] Kinderarbeit von 10 - 14 Stunden täglich, waren um das Jahr 1850 normal. Das bedeutete, dass ein Arbeitnehmer nach seinem ~16 Stundentag, noch 8 Stunden Freizeit hatte, bis er wieder an seinem Arbeitsplatz stand.[46]

[...]


[1] vgl.: Handbuch der Geschichte der Sozialpolitik in Deutschland, S. 1, J. Frerich und M. Frey, München 1996.

[2] Der Beginn der deutschen Sozialpolitik wird mit der Umsetzung der o.g. Botschaft verbunden. vgl.: Bertelsmann Universallexikon, S. 1619, 1994.

[3] vgl.: Bild und Lebensdaten von Otto von Bismarck siehe S. 1 ff. aus Duden Lexikon, S. 91 ff., 4. neubearbeitete Auflage, Dudenverlag 1994.

[4] Roon, Albrecht, Generalfeldmarschall, von * 1803 † 1879, setzte gemeinsam mit von Bismarck die Heeresreform durch.

[5] Der isolierte Monarch hatte die Heeres- und Verfassungspolitik zum grundsätzlichen Kampf um König oder Parlamentsherrschaft zugespitzt.

[6] Als ein Beispiel dafür gilt das Dreiklassenwahlrecht, und die Neuregelung der außenpolitischen Verhältnissen. Siehe auch Fußnote Nr. 101.

[7] Diesen Titel verdiente er sich, da er als Kanzler der eisernen Hand mit aller Macht versuchte, das deutsche Kaiserreich (nach seiner Meinung) demokratisch zu führen.

[8] vgl.: Bertelsmann Universallexikon, S. 211.

[9] Von Bismarck bevorzugte eher den diplomatischen Weg. So schloss er mit vielen Staaten Nichtangriffspakte und Länderabkommen, welche einen Krieg verhindern sollten.

[10] vgl.: Bertelsmann Universal CM – ROM, 2002.

[11] vgl.: Duden Lexikon, S. 91.

[12] Da Otto von Bismarck 1898 starb und schon 1890 von seinen Ämtern enthoben wurde, endet hier das Hausarbeitsthema. Ohne Zweifel war dies nicht das Ende der Sozialpolitik und der Sozialversicherung in Deutschland. Es war die Geburtsstunde einer sozial gerechtern Gesellschaft, aber mit Gewissheit nicht deren Hochblüte.

[13] Dies war die Bruderschaft der Bergleute, welche ihren Namen bis heute im Krankenversicherungssystem behalten haben.

[14] vgl.: Unsere Sozialversicherung, Bundesversicherungsanstalt für Arbeit, S. 10 ff., 29. überarbeitete Auglage, Berlin 2001.

[15] vgl.: Die Reise in die Vergangenheit, S. 201 ff, Band 2, Hans Ebeling und Prof. Dr. Wolfgang Birkenfeld.

[16] Zitat: „(...) dass es dem Staat zukommt, für die Ernährung und Verpflegung derjenigen Bürger zu sorgen, die sich ihren Unterhalt nicht selbst verschaffen und ihn auch von anderen Privatpersonen, die nach besonderen Gesetzen dazu verpflichtet sind, nicht erhalten können. (...)“
aus: Unsere Sozialversicherung, S. 11.

[17] Bergbauarbeiter in unterirdischen Salzsolen. Vgl.: Bertelsmann Universallexikon, S. 1520.

[18] vgl.: Unsere Sozialversicherung, S. 11 ff.

[19] vgl.: Die Reise in die Vergangenheit Ebeling/Birkenfeld, Band 2, 3. Auflage, Braunschweig 1993, S. 201 ff.

[20] Geschichte 12, 3. Auflage, Cornelsen Verlag Berlin, 1997, S. 12.

[21] Geschichte 12, S. 91.

[22] Geschichte 12, S. 91.

[23] Hier sei anzumerken, dass es wesentlich mehr Seelsorger und Ordensleute gab, welche die Not der Arbeitnehmer gelindert haben. An dieser Stelle sollen aber nun die drei bekanntesten „Volksheiligen“ auf diesem Gebiet genannt werden.

[24] Geschichte 12, S. 90.

[25] Im Ruhehaus sollten elternlose Kinder eine Bleibe finden. Die Innere Mission sollte die Gläubigen zu einem stärkeren Zusammenhalt führen.

[26] Duden Lexikon, S. 765.

[27] Geschichte 12, S. 90.

[28] Diese Einrichtung wird heute Kolpingwerk genannt. Duden Lexikon, S. 365.

[29] Heute können dort Männer und Frauen aller Konfessionen alltägliche Unterstützung finden. Das Kolpingwerk unterhält u.a. auch Schulen und Ausbildungsstätten.

[30] KAB: katholische Arbeiterbewegung

[31] Das Sozialistengesetz vom 21.10.1878; von Bismarck bezichtigte die sozialistischen Arbeiterparteien- und Organisationen am Attentat von Wilhelm I. maßgeblich beteiligt gewesen zu sein.
Darauf hin sollten mit diesem Gesetz die beteiligten Parteiorganisation zerschlagen und ihre Koalitionsfähigkeit eingestellt werden.

[32] Geschichte 12, S. 90 ff.

[33] Umschreibung der Arbeiterklasse, welche z.Z. von Bismarck durch ihr gemeinsames Bewusstsein ihrer Lage zur revolutionären Auflösung der bürgerlichen Gesellschaft aufrief. Sie waren in der Gesellschaftsordnung der größte Bevölkerungsanteil, jedoch mit den geringsten Mitspracherechten. Dazu zählte beispielsweise, das bei den Reichtagswahlen die Stimme eines Industriellen die dreifache Gewichtigkeit hatte, als die eines einfachen Arbeiters.

[34] Reichsgründung: Nach dem gewonnen Sieg über Frankreich krönten die deutschen Fürstenhäuser König Wilhelm II. im Spiegelsaal von Versailles am18. Januar 1871 zum deutschen Kaiserkönig. Vgl. Die Reise in die Vergangenheit, S. 206.

[35] vgl.: Handbuch der Geschichte der Sozialpolitik in Deutschland, S. 85.

[36] Deutschland wurde im wirtschaftlichen Wachstum nur von den USA überboten.

vgl.: Handbuch der Geschichte der Sozialpolitik in Deutschland, S. 85.

[37] Dies hatte zum größten Teil mit dem Erz- und Kohlevorkommen in den einzelnen Regionen wie z.B. dem heutigen Gebiet des Bundslandes NRW, Oberschlesien, Lothringen und dem Saarland zu tun.

[38] vgl.: Handbuch der Geschichte der Sozialpolitik in Deutschland, S. 85.

[39] Statistik des deutschen Reiches zu den o.g. Jahren (Stichtag), Handbuch der Geschichte der Sozialpolitik in Deutschland, S. 86.

[40] Dies war eine familienexterne Person (Untermieter), welche gegen Geld in der Stube nächtigen durfte.

[41] vgl.: Familien- und Lebensformen im Wandel. S. 7 ff. Ulrich Lakemann. Freiburg 1999.

[42] Holzdiebstahlgesetz: Der Reichstag verabschiedete damals ein Gesetz welches besagte, dass das Volk weder in fiskalischen noch im privaten Forst Holz aufsammeln durfte. Dies wurde nicht als Mundraub sondern als Diebstahl geahndet. Damit wurde dem Arbeitnehmern das letzte erschwingliche Brennmaterial genommen.

[43] vgl.: Lehrbuch der Sozialpolitik, 5. überarbeitete Auflage ,Heinz Kampert, Berlin 1998, S. 20.

[44] jährliches Nettoeinkommen eines Fabrikarbeiters 1870 = 506 RM, 1890 = 711 RM, Handbuch der Geschichte der Sozialpolitik in Deutschland, S. 87.

[45] vgl.: Lehrbuch der Sozialpolitik, S. 22.

[46] Anmerkung: Im Vergleich zu heute, hat sich das Arbeitszeitverhältnis zum Nettolohnverhältnis zu der o.g. Aufzählung wesentlich verbessert! Man sollte auch bedenken, dass ein Mensch ca. 8 Stunden schlaft benötigt, und bei schwerer körperlicher Arbeit noch mehr schlaf in Anspruch nehmen soll. Rechnet man jetzt die Arbeitszeit eines Arbeiters von 1870 mit dem Hin- und Rückweg und den sonstigen Verpflichtungen zusammen, kommt man fast nie auf die o.g. Mindestschlafzeit.

Ende der Leseprobe aus 35 Seiten

Details

Titel
Sozialstaatsprinzip von der Frühzeit bis zur Absetzung Otto v. Bismarck
Hochschule
Katholische Hochschule Nordrhein-Westfalen  (FB Politik)
Note
1,0
Autor
Jahr
2003
Seiten
35
Katalognummer
V11606
ISBN (eBook)
9783638177214
Dateigröße
908 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Dichter Text - einzeiliger Zeilenabstand.
Schlagworte
Otto v. Bismarck, Sozialstaat, Sozialstaatsprinzip
Arbeit zitieren
Matthias Ennenbach (Autor:in), 2003, Sozialstaatsprinzip von der Frühzeit bis zur Absetzung Otto v. Bismarck, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/11606

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