Zu Arnold Brecht: Das Brecht'sche Gesetz. Klassiker der Verwaltungswissenschaft


Hausarbeit, 2002

17 Seiten, Note: 1,3


Leseprobe


Gliederung

Einleitung

1. Biographische Einführung Arnold Brecht

2. Das Brecht`sche Gesetz von der „progressiven Parallelität zwischen Ausgaben und Bevölkerungsmassierung“
a) Entstehung und Kernaussage des Brecht`schen Gesetzes
b) Politisch – historischer Hintergrund des Brecht`schen Gesetzes
c) Die Bedeutung des Brecht`schen Gesetzes heute

Schlußbemerkung

Einleitung

Die vorliegende Arbeit befaßt sich mit der Person Arnold Brecht, insbesondere mit dem Brecht`schen Gesetz, welches diese 1932 aufstellte. Um dem Thema gerecht zu werden, soll zunächst in einem ersten Teil die Biographie Brechts in ihren Grundzügen dargelegt werden. Ich werde mich dabei vor allem auf denjenigen Lebensabschnitt beziehen, in dem Brecht das Gesetz von der „progressiven Parallelität zwischen Ausgaben und Bevölkerungsmassierung“[1] aufgestellt hat, und die anderen Lebensabschnitte nur kurz anschneiden, da eine eingehendere biographische Betrachtung der Person Arnold Brecht den Rahmen dieser Arbeit mit Sicherheit sprengen würde.

Der zweite Teil meiner Arbeit befaßt sich mit dem sogenannten Brecht`schen Gesetz, das nur ein Resultat der wissenschaftlichen und verwaltungstechnischen Arbeit Brechts ist. Um einer vollständigen Betrachtung gerecht zu werden, werde ich zunächst auf die Entstehung des Brecht`schen Gesetzes und dessen Kernaussage näher eingehen. Im folgenden soll der politisch-historische Hintergrund des Gesetzes betrachtet werden, wobei – um kurz vorauszugreifen – vor allem die Frage der Reparationsleistungen wichtig sein wird. Der Schlußpunkt meiner Arbeit befaßt sich mit der Frage, inwieweit das Brecht`sche Gesetz in der heutigen

Wissenschaft noch von Bedeutung ist.

Auch wenn es Utopie ist, eine wissenschaftliche Fragestellung in ihrer Gesamtheit vollständig und abschließend betrachten zu wollen, so hoffe ich dennoch, dass es mir gelungen ist, zumindest die wichtigsten Punkte in meiner Arbeit deutlich hervorzuheben.

1. Biographische Einführung Arnold Brecht

Arnold Brecht wurde am 26. Januar 1884 in Lübeck als zweiter Sohn eines preußischen Verwaltungsjuristen geboren. Nach seiner Schulzeit in Lübeck, begann er auf Rat seines Vaters hin in Bonn mit dem Studium der Rechtswissenschaften. Nach dem dritten Semester wechselte er an die Universität in Berlin, verließ diese jedoch schon nach einem Semester wieder und beendete sein Jurastudium in Göttingen. Das Referendarsexamen, das am 14. Juni 1905 in Celle stattfand, bestand er mit „gut“. Im darauf folgenden Jahr schrieb er seine Doktordissertation über den „Verkauf einer fremden Sache“. Eigenen Angaben zufolge interessierte sich Brecht während seines Studiums, wie in der Schulzeit nicht für Politik: „In allem Praktischen, Sozialen und Politischen blieb ich beinahe ebenso unreif, wie ich es auf der Schule gewesen war. (...) Beschäftigung mit der Politik erschien mir geradezu verächtlich.“[2] Auch in seinen Referendarjahren (1906 – 1909), die er nacheinander in Winsen an der Luhe, Lüneburg, Berlin und Celle verbrachte, kam er mit Politik im engeren Sinne noch kaum in Berührung. Seine Tätigkeiten beschränkten sich damals vor allem auf das Schreiben von Relationen in den unterschiedlichsten Gerichtsprozessen. Nach der vierjährigen Ausbildung zum Referendar wieder zurück in Lübeck, schrieb Arnold Brecht seine Examensarbeit für das Assessorexamen und bestand dieses am 18. Oktober 1910 wiederum mit „gut“. Nachdem er sich mit der Berufswahl sehr schwer tat, nahm er zunächst das Angebot einer Tätigkeit als Hilfsrichter am Lübecker Amts- und Landgericht an. Er merkte jedoch recht bald, dass ihm die Arbeit als Richter nicht sehr zusagte, da er lieber neues Recht schaffen wollte, als bestehendes nur anzuwenden. So kam er letztendlich über Kontakte zu einer Anstellung im Reichsjustizamt als Hilfsarbeiter, wo er zunächst an den Vorarbeiten für das neue Strafgesetzbuch mitwirken sollte. Er trat diese am 7. Dezember 1910 an und verbrachte dort die folgenden vier Jahre. Brecht arbeitete vor allem in der ersten Strafrechtskommission mit, fand allerdings auch dort nicht die berufliche Erfüllung, die ihm vorschwebte: „Meine ministerielle Arbeit bestand aber keineswegs in jener großartigen Entfaltung schöpferischer Initiative, nach der ich mich sehnte.“[3] Neben seiner amtlichen Tätigkeit verfaßte er seinen dritten größeren Aufsatz „Bedingung und Anwaltschaft“. Auch wenn Brecht der Politik in dieser Zeit schon ein beträchtliches Stück näher gekommen war – dies wurde vor allem durch die ministerielle Umgebung bedingt – zwang ihn seine Berufsarbeit dennoch nicht zu politischer Beschäftigung und bot ihm auch kaum Gelegenheit dazu.[4] Brecht blieb also auch weiterhin der Politik fern. Dennoch gewann er aus der beruflichen Praxis eine erste Vorstellung vom staatsrechtlichen Aufbau des Reichs und der Länder. Nach Ablauf der vierjährigen Tätigkeit als Assessor im Ministerium war es üblich, eine andere Anstellung anzunehmen. Wiederum war Brecht vor das Problem der Berufswahl gestellt, was er dadurch umging, dass er eine Anstellung als Privatdozent an der juristischen Fakultät in Marburg annahm, wo ihm auch die Möglichkeit der Habilitierung gegeben wurde. Das für den 4. August 1914 angesetzte Kolloquium sollte allerdings nicht stattfinden. Der ausbrechende Erste Weltkrieg verhinderte eine weitere Tätigkeit Brechts an der Universität, da sich dieser verpflichtet fühlte, dem Reichsjustizamt weiter zur Verfügung zu stehen, da dieses auf Grund des verpflichtenden Militärdienstes in personelle Schwierigkeiten kam. Brecht, der wegen eines Herzklappenfehlers für nicht tauglich befunden wurde, sagte das akademische Kolloquium ab und setzte seine Tätigkeit im Reichsjustizamt fort. In dieser Zeit begann sich nicht nur seine Selbständigkeit in Bezug auf die ministerielle Arbeit, sondern auch sein politischer Blick zu weiten.[5] Dadurch, dass das Reichsjustizamt vor allem in der rechtlichen Ausgestaltung von Friedensfragen federführend war, entwickelte Brecht gezwungenermaßen einen stärkeren Bezug zur Politik. Im April 1918 wurde ihm eine Stelle als Regierungsrat im Reichswirtschaftsamt angeboten, die er prompt annahm. Zunächst nur preußischer Beamter, wurde er damit Reichsbeamter.

Die Arbeit im Reichswirtschaftsamt brachte es mit sich, dass Brecht vermehrt in politische Überlegungen hineingezogen wurde und ebenso einen größeren Bezug zur Verwaltungstätigkeit bekam. Im Oktober 1918 änderte sich die berufliche Lage Brechts in entscheidender Weise, da ihn Reichskanzler Prinz Max von Baden in die Reichskanzlei berief. Brecht sollte dort neben der Referentenarbeit zusätzlich noch die Rolle eines ständigen Schriftführers für das Kabinett übernehmen. In den nun folgenden drei Jahren diente er unter sieben verschiedenen Kanzlern und erlebte aus unmittelbarer Nähe die Wirren der Revolution, den Kapp-Putsch, sowie den Übergang von der Monarchie zur Republik. Eigenen Angaben zufolge interessierte sich Brecht zu dieser Zeit vor allem für die auswärtige Politik und die Frage, wie sich Deutschlands Behandlung durch die Siegermächte verbessern ließe[6]. So engagierte er sich persönlich – er publizierte zum Beispiel statistisches Material, um die „fürchterlichen Folgen der Blockade (...) dem Ausland durch handfeste Zahlen“[7] zu veranschaulichen – um die wirtschaftliche und politische Lage Deutschlands zu verbessern. Brecht band sich in dieser Zeit an keine politische Partei, da er sich als Reichsbeamter der politischen Neutralität verpflichtet fühlte. 1921 übernahm er für einige Wochen provisorisch die Aufgaben des Chefs der Reichskanzlei und hatte damit den Rang eines Staatssekretärs inne. Im November desselben Jahres mußte er jedoch auf Drängen des Zentrums hin die Reichskanzlei verlassen, da die Partei der Meinung war, dass die Stelle des Staatssekretärs eine politische und keine reine Verwaltungsstelle sei.

Brecht wurde Abteilungsleiter in der Verfassungsabteilung des Reichsinnenministeriums. Dort war er bis 1927 tätig und konnte verschiedene Reformprojekte maßgeblich mit vorantreiben. So arbeitete er unter anderem an einer Reichsreform, einer Wahlreform, einer Büroreform und einer Neuordnung des Reichsinnenministeriums mit. Er erlangte in dieser Zeit eine sehr gute Kenntnis der noch jungen Weimarer Verfassung und konnte darüber hinaus seinen Einfluß in der Reichsverwaltung erheblich vergrößern. Im Reichsinnenministerium diente Brecht abwechselnd unter pro- und antidemokratischen Innenministern, was ihn jedoch nicht davon abhielt, sich weiterhin für die demokratisch - republikanischen Ideen einzusetzen: „Jedenfalls konnte ich, solange ich da war, verhindern, daß die Kräfte meiner Abteilung gegen die demokratische Republik gebraucht wurden“[8].

[...]


[1] Brecht, Arnold. Internationaler Vergleich der öffentlichen Ausgaben. Seite 6

[2] Brecht, Arnold. Aus nächster Nähe. Lebenserinnerungen 1884 – 1927. Seite 43

[3] ebenda. Seite 86 f.

[4] vgl. Brecht, Arnold. Aus nächster Nähe. Lebenserinnerungen 1884 – 1927. Seite 89

[5] ebenda; Seite 120

[6] vgl. Brecht, Arnold. Aus nächster Nähe. Lebenserinnerungen 1884 – 1927. Seite 212

[7] vgl. Brecht, Arnold. Aus nächster Nähe. Lebenserinnerungen 1884 – 1927. Seite 213

[8] Brecht, Arnold. Aus nächster Nähe. Lebenserinnerungen 1884 – 1927. Seite 460

Ende der Leseprobe aus 17 Seiten

Details

Titel
Zu Arnold Brecht: Das Brecht'sche Gesetz. Klassiker der Verwaltungswissenschaft
Hochschule
Otto-Friedrich-Universität Bamberg
Veranstaltung
Klassiker der Verwaltungswissenschaft
Note
1,3
Autor
Jahr
2002
Seiten
17
Katalognummer
V114904
ISBN (eBook)
9783640162512
ISBN (Buch)
9783656417811
Dateigröße
383 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Arnold, Brecht, Gesetz, Klassiker, Verwaltungswissenschaft, Brecht'sches Gesetz, Arnold Brecht
Arbeit zitieren
Diplom Politologe Fabian Rieger (Autor:in), 2002, Zu Arnold Brecht: Das Brecht'sche Gesetz. Klassiker der Verwaltungswissenschaft, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/114904

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