Analyse zur Erhebung des Bedarfs an Betreutem Wohnen in Wolfsburg


Diplomarbeit, 2007

131 Seiten, Note: 2,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildungs- und Tabellenverzeichnis

1 Einleitung
1.1 Ausgangssituation
1.2 Problemstellung

2 Grundlagen der Untersuchung
2.1 Betreutes Wohnen
2.1.1 Vorbemerkung
2.1.2 Charakteristika des Betreuten Wohnens
2.1.2.1 Definition des Betreuten Wohnens
2.1.2.2 Bestandteile des Betreuten Wohnens
2.1.2.3 Organisations- und Angebotsformen des Betreuten Wohnens
2.1.3 Chancen und Vorteile des Betreuten Wohnens
2.1.4 Grenzen des Betreuten Wohnens
2.1.5 Kritik an Betreutem Wohnen
2.2 Leben und Wohnen im Alter
2.2.1 Lebenssituation im Alter
2.2.1.1 Vorbemerkung
2.2.1.2 Haushaltsstruktur, Familiensituation und soziale Netzwerke älterer Menschen
2.2.1.3 Gesundheit im Alter
2.2.1.4 Bedarf und Nachfrage nach haushaltsnahen Dienstleistungen im Alter
2.2.1.5 Finanzielle Verhältnisse im Alter
2.2.1.5.1 Einkommensquellen
2.2.1.5.2 Nettogesamteinkommen älterer Menschen
2.2.2 Wohnsituation im Alter
2.2.2.1 Aktuelle Wohnsituation älterer Menschen in Deutschland
2.2.2.2 Wohnqualität, Wohnbedürfnisse und Wohnpräferenzen im Alter
2.2.2.3 Umzugsbereitschaft älterer Menschen
2.2.3 Chancen für das Betreute Wohnen aus den Lebens- und Wohnsituation älterer Menschen für einen zukünftigen, nachfragegerechten Bedarf
2.3 Lebens- und Wohnsituation im Betreuten Wohnen
2.3.1 Vorbemerkung
2.3.2 Bewohnerstruktur und Gesundheitszustand der Bewohner
2.3.3 Umzugsmotive und Erwartungen beim Betreuten Wohnen
2.3.4 Angebot und Nutzung der Serviceleistungen
2.3.5 Finanzielle Situation der Bewohner und Preise des Betreuten Wohnens
2.3.6 Schlussfolgerungen aus den Lebens- und Wohnsituationen im Betreuten Wohnen

3 Analyse
3.1 Analyse des bestehenden Wohn- und Versorgungsangebotes für ältere Menschen in Wolfsburg
3.1.1 Wohnangebote für ältere Menschen in Wolfsburg
3.1.2 Ambulante Versorgungsangebote für ältere Menschen in Wolfsburg
3.2 Analyse der Entwicklung der Bevölkerung sowie der Anzahl von Pflege- und Hilfebedürftigen in Wolfsburg bis 2020
3.2.1 Vorausberechnung der Wolfsburger Bevölkerung bis 2020
3.2.1.1 Aktuelle Bevölkerung Wolfsburgs
3.2.1.2 Zukünftige Bevölkerung Wolfsburgs
3.2.2 Vorausberechnung der Anzahl Pflegebedürftiger in Wolfsburg bis 2020
3.2.2.1 Vorbemerkung
3.2.2.2 Pflegebedürftige Personen in Wolfsburg 2003
3.2.2.3 Vorausberechnung der Anzahl pflegebedürftiger Personen in Wolfsburg bis 2020
3.2.3 Vorausberechnung der Anzahl Hilfebedürftiger in Wolfsburg bis 2020
3.3 Vorausberechnung des zukünftigen Bedarfs an Betreutem Wohnen in Wolfsburg
3.3.1 Versorgungsniveaus mit Betreutem Wohnen
3.3.2 Potentialabschätzung für Betreutes Wohnen in Wolfsburg

4 Fazit

Literaturverzeichnis

Anhang I: Alternative Wohnformen für das Alter

Anhang II: Preise für Betreutes Wohnen in Wolfsburg

Anhang III: Entwicklung der männlichen, weiblichen und gesamten Bevölkerung in Wolfsburg nach Altersgruppen bis 2020

Anhang IV: Wolfsburger Bevölkerungsstruktur am 01.01.2005 und am 01.01.2021 im Vergleich

Anhang V: Entwicklung der Anzahl pflegebedürftiger Personen und der Pflegestruktur in Wolfsburg von 1999 zu 2003 122

Anhang VI: Vorausberechnete Anzahl pflegebedürftiger Männer und Frauen in Wolfsburg für die Jahre 2005, 2010, 2015 und 2020 123

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildungs- und Tabellenverzeichnis

Abbildung 1: Gewünschte haushaltsnahe Dienstleistungen älterer Menschen

Abbildung 2: Gewünschte Wohnformen im Alter

Abbildung 3: Einzugsalter und Durchschnittsalter der Bewohner im Betreuten Wohnen

Abbildung 4: Vergleich der Altersstrukturen älterer Menschen in Privathaus- halten, im Betreuten Wohnen und in Pflegeheimen

Abbildung 5: Standorte von Betreutem Wohnen in Wolfsburg

Abbildung 6: Wolfsburger Altersstruktur am 31.12.2004

Abbildung 7: Entwicklung des Anteils der älteren Bevölkerung an der Gesamtbevölkerung in Wolfsburg bis 2020

Abbildung 8: Eckdaten der Pflegestatistik 2003 in Wolfsburg

Abbildung 9: Vorausberechnete Anzahl pflegebedürftiger Personen in Wolfsburg

Abbildung 10: Vorausberechnete Anzahl hilfebedürftiger Personen in Wolfsburg

Tabelle 1: Beeinträchtigungen bei alltäglichen Aktivitäten in verschiedenen Altersgruppen

Tabelle 2: Pflegequoten nach Alter und Geschlecht (in %), Deutschland

Tabelle 3: Lebenssituationen und Wohnbedürfnisse älterer Menschen

Tabelle 4: Einkommenssituation der Bewohner im Betreuten Wohnen

Tabelle 5: Preisspannen in Service-Wohnanlagen

Tabelle 6: Kostenniveaus verschiedener Seniorenwohnanlagen, erforder- liches Alterseinkommen und dementsprechendes Erwerbs- einkommen

Tabelle 7: Preise für Wohnungsmiete und Betreuungspauschalen für Betreutes Wohnen in Wolfsburg

Tabelle 8: Überblick über voll- und teilstationäre Pflegeplätze und Wohnungen im Betreuten Wohnen in Wolfsburg

Tabelle 9: Versorgungsgrad verschiedener Versorgungsangebote je 1.000 Einwohner ab 65 Jahren im Vergleich Wolfsburg zu Deutschland

Tabelle 10: Bevölkerungsanteil der alternden und älteren Menschen in Wolfsburg am 31.12.2004

Tabelle 11: Anteile der älteren Bevölkerung in den Stadt-/ Ortsteilen sowie Anteil der Verwitweten in den Stadt-/ Ortsteilen an der Gesamtbevölkerung 2004

Tabelle 12: Entwicklung der absoluten Zahlen der alternden und älteren Bevölkerung in Wolfsburg 2005 bis 202

Tabelle 13: Alten- und Hochbetagtenquotient für Wolfsburg

Tabelle 14: Vergleich der Anzahl älterer Menschen in Wolfsburg 2004 und 2020

Tabelle 15: Vorausberechnete Anzahl Pflegebedürftiger in Wolfsburg 80

Tabelle 16: Anteil der Hilfebedürftigen in Privathaushalten nach Altersgruppen, 2002 (in %)

Tabelle 17: Vorausberechnete Anzahl hilfebedürftiger Personen in Wolfsburg 81

Tabelle 18: Versorgungsgrad mit Service-Wohnungen nach Gemeindegrößenklassen 86

Tabelle 19: Potentialabschätzung für eine bedarfsgerechte Versorgung mit Betreutem Wohnen in Wolfsburg

1 Einleitung

1.1 Ausgangssituation

Alle Bevölkerungsprognosen sagen einen deutlichen Rückgang der deutschen Gesamtbevölkerung voraus. Gleichzeitig durchläuft unsere Gesellschaft einen rapiden Alterungsprozess (demographischer Wandel), wobei sich auch die Struktur des Alter(n)s verändert und einem Modernisierungs- und Individualisierungsprozess unterliegt.[1] Die demographische Entwicklung wird bedeutsame gesellschaftliche Veränderungen hervorrufen: Bis zum Jahr 2030 wird jeder dritte Bürger in Deutschland über 60 Jahre alt sein und die Zahl der älteren Menschen wird erstmals die Zahl der Jüngeren übertreffen. Der demographische Wandel führt somit zu einer neuen Gesellschaftsstruktur.[2] Die Bevölkerungsentwicklung in Deutschland kann dabei mit folgenden drei Hauptmerkmalen beschrieben werden:

1) Die Anzahl älterer Menschen steigt

Die Anzahl älterer Menschen nimmt absolut und relativ zu: Bis zum Jahr 2020 wird sich die Anzahl der über 60-Jahrigen von derzeit rund 19 (im Jahr 2000) auf knapp 23 Millionen erhöhen. Ihr Anteil an der Gesamtbevölkerung wird von 23 % auf 28,5 % ansteigen; der Altenquotient wird sich von 41,3 auf 52,8 mit gravierenden Folgen für die Sozialversicherungssysteme erhöhen.[3] Die Zahl der alleinstehenden Senioren wird im gleichen Zeitraum von rund 7,8 Mio. auf voraussichtlich 13,2 Mio. ansteigen.[4] In den Städten wird die Zunahme der Seniorenhaushalte am stärksten ausfallen, da sich die jüngeren Haushalte eher im Umland einer Stadt ansiedeln, mit der Folge, dass die Städte zunehmend ,vergreisen’ werden.[5] Das eigentliche Problem der demographischen Alterung ist jedoch die Tatsache, dass gleichzeitig die Anzahl der jüngeren Bevölkerung abnimmt.[6]

2) Abnahme der Geburtenzahlen

Die Geburtenziffer ist seit vielen Jahren rückläufig und liegt unter dem Wert, der für eine stabile Reproduktion nötig wäre - hierdurch nimmt die Zahl der in Deutschland geborenen Kinder um etwa ein Drittel pro Generation ab.[7] Zudem ist das Erstgebärendenalter gestiegen und 30 % der Frauen bekommen gar keine Kinder.[8]

3) Zunahme der Lebenserwartung

Die durchschnittliche Lebenserwartung ist in den letzten Jahrzehnten kontinuierlich angestiegen und wird auch zukünftig noch weiter ansteigen, mit der Folge, dass die Menschen und die Gesellschaft immer älter werden. Die Zunahme der Lebenserwartung wirkt sich besonders stark auf die Zahl der hochaltrigen Menschen in Deutschland aus. Ein 65-Jähriger bzw. eine 65-Jährige kann (statistisch gesehen) damit rechnen, noch 16,26 bzw. 19,77 Jahre zu leben, ein 80-Jähriger bzw. eine 80-Jährige hat durchschnittlich noch 7,24 bzw. 8,64 Jahre vor sich.[9]

Der demographische Wandel in Deutschland führt zu weiteren, folgenden Auswirkungen:

Zunahme der Hochaltrigkeit

Die Gruppe der über 80-Jährigen ist die am stärksten wachsende überhaupt. Während es 2000 etwa drei Millionen Menschen in Deutschland gab, die über 80 Jahre alt waren, werden es 2020 schon über fünf Millionen Hochbetagte in Deutschland sein.[10]

Singularisierung und Feminisierung im höheren Alter

Zwei Faktoren sind für die Singularisierung und Feminisierung im höheren Alter bedeutsam: Zum einen die höhere Lebenserwartung der Frauen gegenüber den Männern und zum anderen der aktuell höhere Anteil älterer und hochbetagter Frauen aufgrund der Gefallenen in den Weltkriegen. Auch das früher geringere Heiratsalter der Frauen im Vergleich zu den Männern hat Auswirkungen auf die Singularisierung: Etwa 3/5 der über 60-Jährigen sind Frauen.[11] Je älter Frauen sind, desto häufiger leben sie aufgrund der geringeren Lebenserwartung der Männer und dem Wegzug der eigenen Kinder allein in Einpersonenhaushalten.[12] Die Hälfte der privaten Haushalte mit einer Bezugsperson ab 65 Jahren und fast drei Viertel aller Haushalte mit einer Bezugsperson über 80 Jahre waren 2002 Einpersonenhaushalte; 85 % davon waren alleinstehende Frauen.[13] Von den über 80-jährigen waren 1999 knapp 4/5 der Frauen und 2/5 der Männer verwitwet.[14] Zukünftig werden immer mehr ältere Menschen allein leben, da auch die Scheidungszahlen in langjährigen Ehen steigen.[15] Mit der Verkleinerung der Haushalte und der Zunahme kinderloser Ehen oder Partnerschaften geht zudem das klassische familiäre Hilfs- und Betreuungspotential zurück.

Verringerung des Hilfe- und Pflegepotentials der Familie

Traditionell übernehmen Frauen in der Familie die Aufgabe der Pflege von Angehörigen (obwohl sich dies in den letzten Jahren verändert hat und auch immer mehr Männer in Familien Pflegeaufgaben übernehmen). Die Zunahme der Single-Haushalte, der relative Rückgang der jüngeren Bevölkerung, die vermehrte Berufstätigkeit der Frauen und die immer größer werdende berufsbedingte Mobilität und die damit größeren Entfernungen zwischen Eltern und Kindern verringern und erschweren zukünftig die Potentiale der familiären und häuslichen Pflege. Während heute noch ca. 80 % der Pflegebedürftigen Hilfe von Angehörigen erhalten, wird dies zukünftig immer schwieriger werden, da immer mehr Frauen und Männer kinderlos bleiben - weniger Kinder werden auch weniger Hilfe- und Unterstützungsleistungen für ihre Eltern erbringen können.[16][17] Hohe Scheidungsraten, sinkende Heiratsneigungen und die Zunahme von Ein-Kind-Familien senken zudem die Belastbarkeit und das Potential familiärer Unterstützung, da alleinerziehende Eltern auf das Erwerbseinkommen angewiesen sind.[18] Nach Berechnungen des Statistischen Bundesamtes wird das familiäre Hilfe- und Pflegepotential bis zum Jahr 2030 um insgesamt ein Viertel zurückgehen, das der pflegenden Frauen wird sich fast halbieren.[19] Vor allem alleinstehende Ältere haben oft in der Umgebung keine Person zur Verfügung, die eine dauerhafte Pflege und Versorgung sicherstellen könnte. Kinderlose Ältere werden zukünftig vermehrt auf alternative Hilfe- und Unterstützungsleistungen angewiesen sein.

Zunahme der Anzahl Hilfe- und Pflegebedürftiger

Die Anzahl pflegebedürftiger Personen wird laut DIW von knapp zwei (2000) auf drei (2020) Millionen ansteigen.[20] Wenn keine alternativen Versorgungsformen für Pflegebedürftige ausgebaut und präventive Maßnahmen ergriffen werden, müssen bis 2050 jährlich etwa 10.000 neue stationäre Pflegeplätze geschaffen werden, um den zukünftigen Bedarf decken zu können.[21] Zu den aktuell rund zwei Millionen Pflegebedürftigen kommen noch einmal etwa drei Millionen Menschen hinzu, die zwar nicht im engeren Sinne pflegebedürftig sind, aber bei ihren alltäglichen Verrichtungen eingeschränkt sind und Hilfe und Unterstützung bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen oder Informations- und Beratungsbedarf haben. Knapp die Hälfte von Ihnen hat dabei täglichen Hilfebedarf im hauswirtschaftlichen Bereich, ein Drittel benötigt wöchentliche Hilfe.[22] Auch ihre Zahl wird sich mit der wachsenden Zahl älterer und alleinlebender Menschen erhöhen.

Bedarf an alternativen Wohn- und Versorgungskonzepten für ältere Menschen

Die demographischen und strukturellen Veränderungen in der Gesellschaft erfordern neue Versorgungs- und Wohnkonzepte für ältere Menschen. Durch die Zunahme des Bevölkerungsanteils älterer und hochaltriger Menschen und die Tatsache, dass immer mehr Ältere allein leben, erhöht sich die Nachfrage nach altersgerechten Wohnungen. Die gestiegene Lebenserwartung führt dazu, dass die Menschen immer älter werden. Hierdurch steigt auch die Wahrscheinlichkeit, im Laufe des Alter(n)s Hilfe und Pflege in Anspruch nehmen zu müssen. Die Veränderungen in der Familienstruktur führen zu einem sinkenden familiären Unterstützungspotential, sodass die Älteren in Zukunft vermehrt auf fremde Hilfe und Unterstützung angewiesen sein werden. Diese Veränderungen führen dazu, dass zukünftig alternative, kostengünstige und qualitätssichernde Versorgungskonzepte benötigt werden. Das Altern der Gesellschaft ist damit nicht nur eine gesellschaftliche und pflegerische sondern auch eine wohnungswirtschaftliche Herausforderung.[23]

Es sind daher Wohnformen für ältere Menschen gefragt, die diese Entwicklungen auffangen oder abmildern. Die Aufrechterhaltung der eigenen Wohnsituation zu Hause wird zukünftig verstärkt durch Wohnangebote von altengerechten Wohnungen mit Betreuungs- und Serviceleistungen gefördert werden müssen. Es müssen attraktive und an die Bedürfnisse älterer Menschen angepasste Wohnangebote bereit gestellt werden.[24] Diese müssen den möglichen Bewegungseinschränkungen älterer Menschen Rechnung tragen und idealerweise mit bedarfs- und nachfragegerechten Dienstleistungen (bis hin zur Pflege in der eigenen Wohnung) kombiniert sein, um den wachsenden Hilfe- und Pflegebedarf zu kompensieren.

Das Konzept des Betreuten Wohnens zielt auf den Erhalt der Selbstständigkeit durch altengerechte Wohnungen und bedarfsgerechte Hilfe und Unterstützung ab und ist somit zukunftsweisend. Es wird von dem Großteil der Älteren akzeptiert, da es die Vorteile einer privaten Wohnung (Selbstbestimmung, Privatheit, Autonomie) mit den Vorteilen einer Pflegeeinrichtung (Versorgungssicherheit, Angebot von Dienstleistungen) kombiniert. Zudem ist es eine kostengünstigere Alternative zu der traditionellen Versorgung in einem Pflegeheim. Die Bedeutung des Betreuten Wohnens als ein wichtiger Bestandteil im Altenhilfesystem wird daher für die Zukunft immer wichtiger werden.

1.2 Problemstellung

Ziel dieser Diplomarbeit ist, zu klären, ob Wolfsburg anhand der in der Ausgangssituation genannten Fakten zukünftig mehr Betreutes Wohnen für Senioren braucht. Hierzu wird die zukünftige Entwicklung des Bedarfs an Betreutem Wohnen für Senioren in Wolfsburg anhand einer Modellrechnung aufgezeigt. Im Verlauf der Arbeit werden dazu die Lebens- und Wohnsituationen älterer Menschen allgemein, die Lebens- und Wohnsituation älterer Menschen im Betreuten Wohnen, das aktuelle Wohn- und Versorgungsangebot für ältere Menschen in Wolfsburg, die zukünftige Bevölkerungsstruktur Wolfsburgs, die Anzahl und Entwicklung Hilfe- und Pflegebedürftiger in Wolfsburg sowie die bestehenden Versorgungsgrade von Betreutem Wohnen als Faktoren, die Einfluss auf ein bedarfsgerechtes Versorgungsniveau von Betreutem Wohnen haben könnten, analysiert.

Der Begriff Modellrechnung ersetzt dabei den Begriff der (Bedarfs -) Prognose, da bei einer Prognose das zugrundeliegende Annahmegerüst und die Wirkungen zu quantifizieren sind. Dies ist aber generell aufgrund der vielfältigen Einflussfaktoren nicht möglich.[25] „Die Qualität einer Prognose kann niemals besser sein als die Qualität ihrer Prognoseannahmen, denn die Prognose selbst ist vollständig in den Annahmen enthalten.“[26]

Die Ergebnisse dieser Diplomarbeit sollen einen Beitrag dazu leisten, die zukünftige Versorgung mit Betreutem Wohnen für Senioren in Wolfsburg dauerhaft zu verbessern und an die demographische Entwicklung in Wolfsburg anzupassen. Zudem kann sie als Grundlage einer Entscheidungsvorbereitung über Ausmaß und den Zeitpunkt wohnungspolitischer Maßnahmen dienen und zu einer Förderung von Betreutem Wohnen in Wolfsburg beitragen. Die grundlegenden Fragen, die mit dieser Diplomarbeit beantwortet werden sollen, sind folgende:

1. Was ist Betreutes Wohnen und welche Chancen und Vorteile bietet es ?
2. Wie sind die Lebens- und Wohnsituationen älterer Menschen und welche Auswirkungen haben sie auf den zukünftigen Bedarf an Betreutem Wohnen ?
3. Wie ist der IST-Zustand im Betreuten Wohnen und welche Erkenntnisse lassen sich daraus für den Erfolg und die Zukunft von Betreutem Wohnen ableiten ?
4. Welches Wohn- und Versorgungsangebot gibt es aktuell für ältere Menschen in Wolfsburg ?
5. Wie verläuft die demographische Entwicklung in Wolfsburg bis 2020 ?
6. Wie verläuft die Entwicklung der Hilfe- und Pflegebedürftigen in Wolfsburg bis 2020 ?
7. Welches Versorgungsniveau mit Betreutem Wohnen ist für die Zukunft als bedarfsgerecht anzusehen und welche Folgen hat die Bevölkerungsentwicklung in Wolfsburg auf den zukünftigen Bedarf nach betreuten Wohnangeboten ? Braucht Wolfsburg in Zukunft mehr Betreutes Wohnen ?

Nach der Einleitung in Kapitel 1, werden in Kapitel 2.1 Betreutes Wohnen und die dazugehörigen Bestandteile definiert und Ziele, Grenzen sowie Vor- und Nachteile gezeigt.

In Kapitel 2.2 wird die Lebens- und Wohnsituation älterer Menschen analysiert und geklärt, welche Auswirkungen diese auf den zukünftigen Bedarf an Betreutem Wohnen haben werden.

Kapitel 2.3 zeigt den IST-Zustand im Betreuten Wohnen aus Sicht der Bewohner. Aus den Bewohnerbefragungen lässt sich erkennen, wer im Betreuten Wohnen lebt, welche Betreuungs- und Serviceleistungen von den Bewohnern erwünscht und in Anspruch genommen werden und über welche finanziellen Mittel die Bewohner verfügen. Hieraus kann abgeleitet werden, welche Ansprüche die Bewohner an das Betreute Wohnen haben und wie Preise für das Betreute Wohnen gestaltet werden müssen, damit es sich möglichst viele Ältere leisten können.

Kapitel 3.1 zeigt in einem systematischen Überblick das vorhandene Wohn- und Versorgungsangebot für ältere Menschen in Wolfsburg. Die Bestandserhebung spiegelt dabei das aktuelle Angebot in Wolfsburg wider.

Kapitel 3.2 zeigt die aktuelle Bevölkerungssituation in Wolfsburg und die zukünftige Entwicklung der Wolfsburger Bevölkerung bis zum Jahr 2020 anhand von Bevölkerungsvorausberechnungen des NLS. Da höheres Alter mit einer Zunahme der Wahrscheinlichkeit von Hilfe- und Pflegebedürftigkeit verbunden ist und eine Zunahme der Anzahl Hilfe- und Pflegebedürftiger Auswirkungen auf die Nachfrage nach Wohn- und Versorgungsangebote für ältere Menschen hat, wird anhand einer Modellrechnung auch die Entwicklung der Anzahl von Hilfe- und Pflegebedürftigen in Wolfsburg bis zum Jahr 2020 aufgezeigt.

In Kapitel 3.3 werden verschiedene Versorgungsniveaus mit Betreutem Wohnen vorgestellt und geklärt, welches mit Blick auf die Zukunft und die analysierten Nebenbedingungen als bedarfsgerecht erscheint. In einer weiteren Modellrechnung wird der Bedarf an Betreutem Wohnen in Wolfsburg bis 2020 gezeigt und geklärt, welche Entwicklungsmöglichkeiten sich im Bezug auf Betreutes Wohnen für die nächsten Jahre ergeben.

Die Diplomarbeit endet mit dem Fazit in Kapitel 4, das die Ergebnisse der einzelnen Kapitel noch einmal zusammenfasst, Schlussfolgerungen daraus zieht und mit einer Empfehlung für die Entwicklung des Betreuten Wohnens für Senioren in Wolfsburg endet.

2 Grundlagen der Untersuchung

2.1 Betreutes Wohnen

2.1.1 Vorbemerkung

Das Wohnangebot für ältere Menschen hat sich in den letzten Jahren quantitativ als auch qualitativ verändert. Bis Anfang der 90er Jahre dominierten die wohnorientierten Altenwohnheime (Altenwohnstift, Seniorenresidenzen) , die wohn- und pflegeorientierten Altersheim e und die pflegeorientierten (Alten-) Pflegeheime.[27] Die Trennung zwischen Altenwohnheim, Altenheim und Altenpflegeheim ist mittlerweile überholt und nicht mehr praxisnah.[28] Heutzutage gibt es zahlreiche attraktive Alternativen zu den ,traditionellen’ Wohnformen.[29] Hierzu zählt auch das Betreute Wohnen für Senioren (im Folgenden ,Betreutes Wohnen’ abgekürzt), das sich seit Anfang der 1990er zu einer wichtigen Wohn- und Versorgungsform für ältere Menschen entwickelt hat.[30] Immer mehr Menschen entscheiden sich für das Betreute Wohnen als alternative Wohnform für das Alter. Es entspricht dabei den Wünschen der meisten Älteren, wenn es um ihre Vorstellungen zum Wohnen im Alter geht.

2.1.2 Charakteristika des Betreuten Wohnens

2.1.2.1 Definition des Betreuten Wohnens

Für Betreutes Wohnen gibt es keine einheitliche Definition, keine Standards oder einen allgemeinen Konsens über die Art, den Umfang oder die Struktur der damit verbundenen Betreuungsangebote. Der Begriff Betreutes Wohnen ist nicht gesetzlich geschützt und kann daher praktisch für jedes Wohnangebot verwendet werden. In einigen Bundesländern gibt es zwar Verwaltungsvorschriften oder Gütesiegel, das Betreute Wohnen gibt es jedoch nicht. Es gibt lediglich verschiedene Formen des Betreuten Wohnens, die nur im Zusammenhang mit der jeweils angebotenen Leistungspalette zu verstehen und einzuschätzen sind.[31][32] Betreutes Wohnen bezeichnet ein Prinzip, und keine bestimmte und klar abgrenzbare Wohnform.

Der Ursprung des Betreuten Wohnens geht auf Förderprogramme und Einrichtungen in Baden-Württemberg aus den 1970er Jahren zurück.[33] Der Begriff Betreutes Wohnen erhält vor allem Sinn, wenn man ihn historisch im System der Altenhilfe betrachtet: Die Wohnform Altenwohnung war dadurch gekennzeichnet, dass sie eine Ansammlung von (mehr oder weniger) barrierefreien, selbstständigen Wohnungen ohne Betreuung war. Altenwohnungen oder Altenwohnheime unterschieden sich durch die Aufrechterhaltung der Haushaltsführung und der fehlenden Betreuung von den Heimen. Betreutes Wohnen ist dementsprechend eine Erweiterung der Wohnform Altenwohnung um ein flexibles Betreuungskonzept. Betreutes Wohnen hat die Wohnformen Altenwohnung und Altenwohnheim praktisch ersetzt.[34]

Beim Betreuten Wohnen handelt es sich also nicht um eine eigenständige neue Wohnform, sondern um ein zukunftsweisendes Prinzip. Das eigentlich Neue hierbei ist, dass selbstständiges Wohnen erhalten bleibt, obwohl eine Betreuung der Bewohner stattfindet. Nicht die Wohnform ändert sich mit wachsendem Betreuungsbedarf, sondern die Betreuungsorganisation reagiert flexibel auf die sich wandelnden Hilfebedarfslagen. Die Wohnung bleibt konstant.[35] Auch die Art der Betreuung im Betreuten Wohnen ist anders: Im Gegensatz zu den Altenheimen, wo früher für alle Bewohner dasselbe Versorgungsangebot bestand, ist das Betreuungskonzept hier flexibel und wird je nach Bedarf abgerufen. Betreuung und selbstständiges Wohnen sind nicht miteinander gekoppelt. Betreutes Wohnen sind Bau- und Betreuungskonzepte, die aus einer Vielzahl von Einzelleistungen bestehen, welche an die Bedürfnisse älterer Menschen angepasst sind und die in den unterschiedlichsten Kombinationen realisiert werden können. Betreutes Wohnen besteht dabei allgemein aus den drei Kernelementen eigenständiges Wohnen, bedarfsgerechte Betreuung und wohnbegleitende Dienstleistungen (Serviceleistungen).[36]

Verbunden mit einem fehlenden Standard ist auch die Vielfalt der für Formen des Betreuten Wohnens verwendeten Bezeichnungen und Namen wie Service Wohnen, Wohnen plus, Betreutes Seniorenwohnen, Wohnen im Alter, Wohnen 2000, Wohnen plus Dienstleistungen, Betreutes Wohnen zu Hause etc.[37] Sie alle werden unter dem Begriff Betreutes Wohnen subsumiert.

2.1.2.2 Bestandteile des Betreuten Wohnens

Komponente ,Eigenständiges Wohnen’

Die Bewohner von Betreutem Wohnen leben in ihren eigenen, abgeschlossenen, altengerechten und barrierefreien Wohnungen und führen ihr Leben und ihren Haushalt selbstständig weiter. Die Wohnungen können entweder gemietet oder gekauft werden (dementsprechend wird entweder ein Miet- oder ein Kaufvertrag abgeschlossen). Die Wohnungen sind vollwertige Wohnungen mit Küche und Bad/ WC - in der Regel sind es kleinere, möglichst funktionale Wohnungen für Alleinlebende. Meist werden die betreuten Wohnungen in einer Wohnanlage zusammen gefasst oder in den normalen Wohnungsbestand eingestreut. In betreuten Wohnanlagen sind normalerweise Gemeinschaftsräume und Freizeitangebote vorhanden, die eine aktive Lebensgestaltung ermöglichen sollen. Die Wohnung trägt durch die altengerechte oder barrierefreie Gestaltung und Ausstattung den möglichen Bewegungseinschränkungen älterer Menschen Rechnung. Eine barrierefreie und kommunikationsfördernde Ausstattung und Gestaltung der Wohnanlage und des direkten Wohnumfeldes ergänzen die Wohnung.

Komponenten ,Betreuungs- und Serviceleistungen’

Das selbstständige Wohnen wird durch Betreuungsleistungen und zusätzliche, wohnbegleitende Dienste ergänzt. Meist wird zwischen dem Bewohner und dem Betreiber ein Betreuungsvertrag beim Einzug abgeschlossen.[38][39] Dieser regelt, welche Leistungen in welchem Umfang abrufbar sind und zu welchen Kosten sie angeboten werden. Die Vorhaltung der Grundleistungen wird meist über eine monatlich zu zahlende Grundpauschale abgegolten.[40] Die Betreuungs- und Serviceleistungen sind ein weiteres essentielles Element des Betreuten Wohnens und sollen dazu beitragen, dass auch bei einem Nachlassen der körperlichen Fähigkeiten oder dem Eintreten von Hilfe- und Pflegebedürftigkeit das selbstständige Leben fortgeführt werden kann. Hierzu gehören ein möglichst flexibles, frei wählbares, bedarfsgerechtes und professionelles Betreuungs-, Service- und Pflegeangebot.[41] Das wohnbegleitende Leistungsangebot ist unterteilt in Grund- und Wahlleistungen (Zusatzleistungen). Der Umfang der Grund- und Wahlleistungen ist je nach Konzept der Betreuungs- und Wohnform stark unterschiedlich. Oft bieten die Betreiber ein umfangreiches Dienstleistungsangebot aus den Bereichen Betreuung, Hilfe, Pflege und Freizeitgestaltung an.

Den Kernbestand der Betreuungsleistungen bilden zumeist

- zu bestimmten Zeiten erreichbare Kontaktpersonen,
- die Mitbenutzung von Gemeinschaftsräumen,
- Freizeit- und Begegnungsangebote, die entweder vom Betreiber selbst erbracht oder vermittelt werden,
- Sicherheitsleistungen wie Anschluss an ein Notrufsystem sowie
- allgemeine Betreuungsleistungen wie Beratung, Information, Vermittlung oder Bereitstellung von Hilfe-, Unterstützungs- und Pflegeleistungen.[42]

Zum Teil sind in den Grundleistungen auch Pflegeleistungen für einen bestimmten Zeitraum enthalten. Ergibt sich im Laufe der Zeit bei den Bewohnern ein Bedarf an Pflegeleistungen, so werden diese durch ambulante Pflegedienste, ins Haus integrierte Sozialstationen oder dem Haus angegliederte Pflegeheime in ihrer Wohnung erbracht.[43][44] Art, Umfang und Kosten der Grundleistungen variieren je nach Einrichtung unterschiedlich stark - je umfangreicher das Grundleistungsangebot ist, desto höher ist auch die Betreuungspauschale. Zusätzlich zu den Grundleistungen werden Wahlleistungen hauswirtschaftlicher, sozialer und pflegerischer Art in meist starker Vielfalt angeboten. Wahlleistungen sind zeitlich abgeschlossene Dienstleistungen, die aufwandsbezogen abgerechnet und separat zu den Grundleistungen hinzugekauft werden müssen.[45] Je nach Einrichtung stehen diese Zusatzleistungen auch Menschen außerhalb der Anlage zur Verfügung.

Die wohnbegleitenden Dienstleistungen sollen bedürfnis- und bedarfsgerecht angeboten und erbracht werden. Eine Überversorgung soll vermieden werden, um die Selbstständigkeit der Bewohner nicht aus Bequemlichkeitsgründen zu verlieren. Um eine Über- oder Unterversorgen zu vermeiden, werden die Angebote im Idealfall individuell auf die noch vorhandenen Fertig- und Fähigkeiten des Bewohners angepasst. Nach dem Grundsatz des Betreuten Wohnens ,So viel Selbstständigkeit wie möglich, so viel Hilfe wie nötig’ werden die meisten Aufgaben von den Bewohner noch selbst erledigt.[46] Bei Bedarf werden die benötigten Hilfen von dem Betreiber des Betreuten Wohnens oder externen Anbietern erbracht. Ein großer Teil der im Alter anfallenden Hilfeleistungen wird jedoch von den älteren Menschen privat organisiert und meist durch enge Angehörige erbracht.

Die Betreuungs- und Serviceleistungen lassen sich thematisch wie folgt gruppieren:

Betreuungsleistung ,Sicherheit’

Sicherheit ist ein immaterielles Produkt und lässt sich nicht an eine einzelne Dienstleistung binden. Um Sicherheit gewährleisten zu können, muss die Wohnung selbst ein Gefühl der Sicherheit vermitteln (z. B. durch Rollläden an den Fenstern und Türen, Gegensprechanlagen, Türspione, Brandmelder, Zeitschalter an Küchenherden). Der hausinterne Notruf oder ein Funkfinger geben Alarm, wenn ein Notfall eingetreten ist. Ein weiterer Aspekt der Sicherheit ist die Gewissheit, in der Wohnung versterben zu können und nicht bei starker Pflegebedürftigkeit noch einmal umziehen zu müssen. Das Sicherheitsbedürfnis steht dabei gewissermaßen im Konflikt mit der Selbstbestimmung.[47]

Betreuungsleistung ,Kulturelle Angebote und Geselligkeit’

Für die Lebensqualität der Bewohner sind Freizeitaktivitäten und soziale Kontakte wichtig. Hierzu werden von den Einrichtungen kulturelle und soziale Veranstaltungen angeboten. Sie dienen dazu, soziale Kontakte herzustellen und zu erhalten, Interessen und Hobbys zu fördern und zu erhalten sowie neue Anreize zu setzen. Die Angebote müssen sich an den Interessen und Neigungen der Bewohner orientieren.[48]

Serviceleistung ,Hauswirtschaftliche Hilfen’

Zu den Angeboten an hauswirtschaftlichen Hilfen zählen meist Einkaufsdienste, Mahlzeitendienste (z. B. täglicher Mittagstisch), Haushaltshilfen, Wohnungsreinigung sowie kleinere handwerkliche- und Instandhaltungsarbeiten. Hauswirtschaftliche Hilfen dominieren bei dem Hilfebedarf im Alter und werden vor allem bei körperlich anstrengenden Arbeiten in Anspruch genommen.[49]

Pflegerische Leistungen

Zu den pflegerischen Leistungen gehören hauptsächlich die Versorgung im Notfall, die Beschaffung von Medikamenten sowie die Organisation ärztlicher Hilfen und pflegerischer Leistungen nach dem Pflegeversicherungsgesetz. Einige Betreuungsverträge beinhalten auch Pflegeleistungen für einen kurzen Zeitraum (z. B. Versorgung bei Erkrankung oder Rückkehr aus dem Krankenhaus).[50]

2.1.2.3 Organisations- und Angebotsformen des Betreuten Wohnens

Für Betreutes Wohnen gibt es bislang keine einheitlichen Kriterien und Mindestanforderungen. Es ist ein Sammelbegriff für unterschiedlich organisierte Kombinationen aus Wohnen, Betreuung und Serviceleistungen. Die Vielfalt des Betreuungs- und Hilfsangebotes und die Bandbreite der Organisationsformen sind sehr unterschiedlich.[51]

Die verschiedenen Formen des Betreuten Wohnens unterscheiden sich durch mehr oder weniger Individualität, mehr Eigenleistung oder professionelle Hilfeleistungen, die von Dritten beansprucht werden. Das KDA teilt die verschiedenen Organisationsformen der Betreuung in vier Kategorien ein:[52][53]

- Typ 0: Selbstständiges Wohnen in altengerechten Wohnungen ohne Betreuung.
- Typ 1: Selbstständiges Wohnen mit Grundservice, der allen Bewohnern zur Verfügung steht und über eine Pauschale abgerechnet wird.
- Typ 2: Selbstständiges Wohnen mit Grund- und Wahlservice.
- Typ 3: Selbstständiges Wohnen mit Grund- und Wahlservice, zusätzlich mit Ergänzungsservice, der auch bei hoher Pflegebedürftigkeit ein Verbleiben in der eigenen Wohnung ermöglicht.

Bei den Angebotsformen des Betreuten Wohnens lassen sich drei Varianten unterscheiden:[54]

- Satellitenlösung: Altengerecht angepasste Wohnungen im Bestand oder durch Neubau entstandene altengerechte Wohnungen werden entweder über einen ,Betreuungsstützpunkt’ (Leistungen stehen vor Ort zur Verfügung), ein Service-Büro (Leistungen werden über das integrierte Büro übermittelt) oder ambulante Dienste versorgt.
- Betreute Wohnanlagen: Für betreute Wohnanlagen (auch Solitärtyp genannt) sind einzelne oder mehrere in unmittelbarer Nähe zueinander liegende Wohnhäuser charakteristisch, die altengerechte Wohnungen für Ein- oder Zweipersonenhaushalte anbieten und über eine barrierefreie Gestaltung des Gebäudes und des Umfeldes sowie über Gemeinschaftsräume verfügen. Eine räumlich integrierte oder in der Nähe gelegene Versorgungseinrichtung übernimmt die soziale Betreuung und die hauswirtschaftliche und pflegerische Versorgung.
- Heim- oder Hotelverbundene Variante: Betreute Wohnungen oder Wohnanlagen werden in enger räumlicher und organisatorischer Verbindung zu Heimen oder Hotels gebaut oder durch Umbaumaßnahmen in Heimen geschaffen. Das Pflegeheim oder Hotel hält die Betreuungs- und Serviceleistungen vor und erbringt sie. In der Kombination mit Pflegeheimen steht die Pflege im Vordergrund, bei Anbindung an ein Hotel die hauswirtschaftliche Unterstützung und die Nutzung der Hotelinfrastruktur (Schwimmbad, Sauna, Restaurant o.ä.) - auch Kombinationen mit teilstationären Einrichtungen (Tages-, Nacht- oder Kurzzeitpflege) sind möglich.

2.1.3 Chancen und Vorteile des Betreuten Wohnens

Betreutes Wohnen versucht die Vorteile des privaten Wohnens im Alter mit denen institutioneller Wohnformen zu verbinden.[55] Es weist dabei sowohl individuelle als auch gesellschaftliche sowie allgemeine und spezielle Vorteile gegenüber den stationären Versorgungseinrichtungen auf:[56][57][58][59][60][61][62]

- Betreutes Wohnen versucht durch die Kombination aus altengerechter Wohnung, Betreuungs- und Serviceleistungen eine selbstständige Lebens- und Haushaltsführung der Bewohner, auch bei einem Nachlassen der körperlichen und geistigen Fähigkeiten oder im Falle von Hilfe- oder Pflegebedürftigkeit, zu erhalten oder wiederherzustellen und den Bewohnern ein möglichst langes Verbleiben in der eigenen Wohnung zu ermöglichen. Eine soziale Isolation der Bewohner wird durch eine kommunikationsfördernde und barrierefreie Gestaltung der Wohnanlage und des direkten Wohnumfeldes sowie der Förderung der Teilhabe am sozialen und gesellschaftlichen Leben verhindert. Soziale Betreuungsleistungen und Serviceleistungen verbessern die Lebensqualität der Bewohner bei zunehmenden Alter.
- Betreutes Wohnen bietet Versorgungssicherheit durch Gewährleistung der notwendigen Unterstützung im hauswirtschaftlichen und pflegerischen Bereich. Der Betreuungsaufwand ist durch bedürfnis- und bedarfsgerechte Hilfen dabei so gering, die Leistungen so individuell wie möglich. Das Betreuungskonzept des Betreuten Wohnens ist als Alternative zu den Vollversorgungskonzepten in Pflegeheimen zu verstehen, bei denen durch Pauschalregelungen den Bewohnern die Möglichkeit einer selbstständigen Lebensführung genommen wird. Beim Betreuten Wohnen schränkt die Betreuung die selbstständige Lebensführung nicht ein, sondern erhält und ergänzt sie.
- Pflegeheime sind eine Sonderwohnform für das Alter.[63] Die Akzeptanz von Pflegeheimen als Wohnform für das Alter ist bei älteren Menschen relativ gering, da die selbstständige Lebensführung der Bewohner eingeschränkt wird. Konzepte des Betreuten Wohnens versuchen, größtmögliche Normalität im Alltag und im Falle von Hilfe- und Pflegebedürftigkeit zu erhalten. Wohnungen im Betreuten Wohnen sollen daher einer normalen Wohnung so nah wie möglich entsprechen und nicht als Sonderwohnform wahrgenommen werden. Im Betreuten Wohnen wird eine größtmögliche Autonomie durch den Erhalt von Selbstständigkeit und Selbstbestimmtheit bewahrt.
- Betreutes Wohnen hat einen präventiven Charakter. Durch Förderung der Hilfe zur Selbsthilfe sowie professioneller bedarfsgerechter Hilfe und Pflege wird eine Inanspruchnahme von Pflegeleistungen nach SGB XI verzögert und die bestehenden körperlichen, geistigen und seelischen Fähigkeiten bleiben erhalten oder werden wieder zurückgewonnen. Betreutes Wohnen kann helfen, die Phase von pflegerischen Interventionen im Pflegefall durch Aufrechterhaltung der Selbstständigkeit und Zuhilfenahme von Serviceleistungen zu verkürzen oder zeitlich zu verlagern. Die Verbindung einer altersgerechten Wohnung mit bedürfnis- und bedarfsgerechter Hilfe und Betreuung ermöglicht eine längere Selbstständigkeit und somit eine Verkürzung der Pflegebedürftigkeit. Eine barrierefreie Wohnung erleichtert zudem die Pflege in der eigenen Wohnung und verhindert die Gefahr von altersbedingten Unfällen (z. B. Stürze) und damit verbundenen Krankenhausaufenthalten; ein barrierefreies Umfeld erhält die Mobilität (z. B. durch Spaziergänge im eigenen Park/ Grünanlage), Freizeitangebote fördern die Gesundheit (z. B. durch Seniorengymnastik, Gedächtnistraining, Unterstützung bei Einkäufen), therapeutische und rehabilitative Angebote minimieren den Hilfe- und Pflegebedarf sowie die Medikamentengabe. Formen des Betreuten Wohnens können die Notwendigkeit einer stationären Versorgung zwar nicht aufheben, jedoch vermutlich mindern oder zeitlich hinauszögern.[64] Eine konsequente Einbindung von Betreutem Wohnen in die Versorgungskette ambulant vor teilstationär vor stationär führt daher zu finanziellen Entlastungen für die Pflegeversicherung und unterstützt den Vorrang der häuslichen Pfl ege gemäß § 3 SGB XI.
- Betreutes Wohnen ist zwischen der familiären Unterstützung in der Privatwohnung und der Vollversorgung in einem stationären Heim angesiedelt. Es ist dabei jedoch kein ,abgespeckter’ Ersatz für ein Pflegeheim, sondern es ergänzt die geringer werdenden Unterstützungskapazitäten der Familie. Durch Inanspruchnahme von Betreuungs- und Serviceleistungen werden helfende und pflegende Angehörige entlastet. Die Lebensqualität für Menschen, die kein familiäres Hilfsnetzwerk haben, wird durch Betreuungs- und Serviceleistungen verbessert.
- Betreutes Wohnen ist flexibel. Es lässt sich an die verschiedensten Rahmenbedingungen (zum Beispiel bestimmte Personen- oder Einkommensgruppen) und Standorte (ländlicher oder urbaner Raum, zentrale oder dezentrale Wohnungen oder Wohnanlagen) anpassen und kann sich an den Strukturen eines Stadtteils, einer Gemeinde oder eines Quartiers orientieren. Es ist in vielfältigen Angebotsformen realisierbar - sowohl im normalen Wohnungsbestand (Neubau oder Bestandsanpassung) als auch in einer eigenständigen Wohnanlage (entweder heim- oder hotelverbunden, integriert oder solitär), als Wohneigentum oder als Wohnen zur Miete sowohl in sozialgebundenen als auch in frei finanzierten Mietwohnungen. Auch das Betreuungskonzept kann in verschiedensten Formen verwirklicht werden: Die Betreuung kann sowohl über in Wohnanlagen integrierte Anbieter als auch durch externe Anbieter wie ambulante Dienste, Heime oder Hotels erbracht werden.
- Idealerweise werden Angebote des Betreuten Wohnens gemeinwesenorientiert und wohnortnah in zentraler Lage geschaffen und in bestehende Wohnsiedlungen integriert. Durch die Einbindung in bestehende Wohnquartiere bleiben die enge Bindung an das vertraute Wohnumfeld, die persönlichen familiären und nachbarschaftlichen Hilfe- und Unterstützungsnetzwerke sowie die sozialen Kontakte erhalten. Eine Ausgrenzung der älteren Bewohner wird verhindert.
- Betreutes Wohnen hat einen regionalen Bezug. Es greift auf die Ressourcen vorhandener ambulanter, teilstationärer und stationärer Versorgungsformen zurück, organisiert sie flexibel und vernetzt sie miteinander und bietet somit ein relativ kostengünstiges Versorgungskonzept.
- Formen des Betreuten Wohnens sind für bestimmte Personengruppen eine erheblich kostengünstigere Wohn- und Versorgungsalternative zum traditionellen Pflegeheim. Zu diesen Personengruppen gehören Menschen, die überwiegend hauswirtschaftlichen und/ oder geringen pflegerischen Bedarf haben sowie Menschen mit mehrfach wöchentlichem Hilfe- und täglichem Pflegebedarf. Sie können in allen Formen des Betreuten Wohnens (Satellitenlösung, Anpassung im Bestand und Neubau, betreute Wohnanlage und heimverbundene Variante) kostengünstiger versorgt werden als in Pflegeheimen. Personengruppen mit mehrfach täglichem Pflegebedarf können noch mit geringfügigen Kostenvorteilen in betreuten Wohnanlagen und in heimverbundenen Varianten günstiger betreut werden als in stationären Einrichtungen. Menschen, die weder hauswirtschaftlichen noch pflegerischen Bedarf haben, wohnen jedoch in normalen Wohnungen ohne Betreuung am günstigsten. Für die aufgeführten Personengruppen weist Betreutes Wohnen sowohl bei den individuellen als auch den gesamtwirtschaftlichen Kosten Vorteile auf.[65]

2.1.4 Grenzen des Betreuten Wohnens

Betreutes Wohnen soll die selbstständige Haushaltsführung solange wie möglich erhalten. Bei dauerhafter Hilfe und Pflege, anhaltender Desorientierung und Verwirrtheit, Weg-Lauf-Gefährdung, ständiger Inkontinenz, Bettlägerigkeit, erhöhter Sturz- und Verletzungsgefahr sowie fortschreitender Verwahrlosung sind dem Betreuten Wohnen aber Grenzen gesetzt. Bei fortgeschrittener Demenz ist man aus Sicht des Betroffenen in einem Pflegeheim/ geronto-psychiatrischem Heim besser versorgt und bei schwerer Verwahrlosung ist eine Unterbringung in einem Pflegeheim mit Rücksicht auf die anderen Mitbewohner sinnvoller.[66]

Betreutes Wohnen ist kein Ersatz für Pflegeheime und wirkt auf eine vollkommen andere Zielgruppe, nämlich rüstige und selbstständige Ältere, die noch in der Lage sind, ihren Haushalt allein oder mit Unterstützung zu führen. Die Bewohnerstruktur und die Klientel von Pflegeheimen und Betreutem Wohnen sind in Bezug auf die Kompetenz zur Verrichtung alltäglicher Aufgaben vollkommen unterschiedlich.[67]

2.1.5 Kritik an Betreutem Wohnen

Formen des Betreuten Wohnens müssen sich folgenden Kritiken und offenen Fragen stellen und versuchen die beschriebenen Schwachstellen zu lösen:[68][69][70][71][72]

- Für Betreutes Wohnen gibt es keine einheitliche Definition. Es gibt lediglich in manchen Bundesländern bestimmte Minimalanforderungen, um Fördergelder zu erhalten. Die Bezeichnung Betreutes Wohnen wurde in der Vergangenheit nicht immer verantwortungsvoll benutzt und manchmal als ,Mogelpackung’ verkauft (z. B. wenn Dienstleistungsversprechen von den Betreibern nicht eingehalten oder gar keine Betreuungs- und Serviceleistungen angeboten wurden). Es fehlte in der Vergangenheit oft Transparenz in Bezug auf Art und Umfang der wesentlichen Bestandteile des Betreuten Wohnens. Unklar definierte Klauseln in Mietverträgen führten auch zu rechtlichen Unsicherheiten.
- Fehlende Transparenz der Betreuungsverträge und der Preisgestaltung: Ältere Betreuungsverträge sind meist nicht transparent gestaltet. Aus ihnen ist nicht ersichtlich, welche Leistungen in welchem Umfang in der Grundpauschale enthalten sind und welche extra bezahlt werden müssen. Zudem fehlt oft eine eindeutige Zuordnung der Kosten zu den Leistungen.
- Vertragsdauer und Kündigung: Mietverträge im Betreuten Wohnen unterliegen dem Mietrecht. Mit dem Einzug ins Betreute Wohnen erwarten die Bewohner Sicherheit und den Wunsch, nicht noch einmal umziehen zu müssen. Von daher ist es nicht verständlich, dass viele ältere Verträge andauernde oder schwere Pflegebedürftigkeit als Kündigungsgrund angeben und zudem Pflegebedürftigkeit nur grob definieren.
- Eine Grundpauschale ist gerade für jüngere Ältere, die noch nicht hilfe- oder pflegebedürftig sind, ein Grund gegen den Einzug ins Betreute Wohnen. Sie zahlen für Leistungen, die sie (noch) nicht in Anspruch nehmen oder benötigen.
- Eine hohe Grundpauschale verhindert zudem, dass einkommensschwächere Personen Angebote von Betreutem Wohnen in Anspruch nehmen können. Grundpauschalen sollten daher so niedrig wie möglich sein, um Menschen aus allen Einkommensschichten das selbstständige Leben und Wohnen im Betreuten Wohnen zu ermöglichen.
- Das Einzugsalter ins Betreute Wohnen liegt bei knapp 80 Jahren. Dementsprechend ist das durchschnittliche Alter in einer betreuten Wohnanlage relativ hoch und die Bewohnerstruktur konzentriert sich auf hochaltrige Menschen. Viele jüngere Ältere möchten deswegen nicht in eine betreute Wohnanlage ziehen.
- Betreutes Wohnen geht von dem Leitbild eines selbstständigen älteren Menschen aus, der autonom entscheiden kann und sich seiner Entscheidungen bewusst ist. Es kann aber nicht garantiert werden, dass dies bei einer längeren Wohndauer im Betreuten Wohnen bei allen Bewohnern erhalten bleibt (à siehe auch Grenzen des Betreuten Wohnens). Wenn ein Bewohner aber nicht mehr unabhängig und bewusst entscheiden kann, können Hilfe- und Pflegeleistungen von ihm nicht mehr bedarfsgerecht in Anspruch genommen werden. Bietet ein Betreiber in einer Wohnanlage ein umfassendes Leistungsspektrum aus einer Hand an, ist die Hemmschwelle, die Angebote zu nutzen, sehr gering. Es besteht zum einen die Gefahr, dass Hilfe und Unterstützung nicht mehr bedarfsgerecht in Anspruch genommen werden, und zum anderen, dass die Wahlfreiheit anderer Anbieter dadurch stark eingeschränkt wird. Der Betreiber ist bestrebt, dass von den Bewohnern möglichst viele der eigenen Leistungen in Anspruch genommen und Hilfen anderer Anbieter nicht miteinbezogen werden.
- Das Wort Betreuung erzeugt bei den meisten Älteren eine hohe Anspruchshaltung, die oft von den Trägern nicht erfüllt werden kann. Die Bewohner verstehen unter Betreuung oft etwas anderes als das, was praktiziert wird, können es aber nicht konkretisieren. Die soziale Betreuung sowie Ansprechpartner werden als sehr wichtig empfunden, aber nicht unbedingt als Betreuung eingestuft.

Zusammenfassung

Bei dem Betreuten Wohnen für Senioren handelt es sich um ein (nicht klar definiertes) Prinzip, welches attraktive Wohnangebot für ältere Menschen mit wohnbegleitenden Betreuungs- und Serviceleistungen verbindet. Es besteht aus den drei Kernelementen selbstständiges Wohnen, Betreuungsleistunge n und zusätzlichen Grund- und Wahlleistungen. Diese sind an die Bedürfnisse älterer Menschen ausgerichtet und werden in unterschiedlichster Weise miteinander kombiniert. Ziel des Betreuten Wohnens ist eine möglichst lange selbstständige Lebens- und Haushaltsführung in der eigenen Wohnung unter Zuhilfenahme der Betreuungs- und Serviceleistungen. Angebote des Betreuten Wohnens sind generell für alle Senioren geeignet, die noch in der Lage sind, ihr Leben und ihren Haushalt selbstständig zu führen, aber gelegentlichen Bedarf an Hilfe, Unterstützung und Pflege haben.

Die altersgerechten oder barrierefreien Wohnungen im Betreuten Wohnen sind häufig in Wohnanlagen zusammengefasst und verfügen meist über ein barrierefreies und kommunikationsförderndes Umfeld. Die Barrierefreiheit erleichtert im Falle altersbedingter Beeinträchtigungen die Mobilität, die Betreuungs- und Serviceleistungen erhalten die eigenständige Lebens- und Haushaltsführung, wobei sich Art und Umfang der Betreuungs- und Serviceleistungen nach dem individuellem Unterstützungsbedarf des Bewohners richten. Die Betreuungsleistungen sind flexibel und individuell und eine Alternative zu den Vollversorgungskonzepten in Pflegeheimen. Die Betreuung findet dabei in der eigenen Wohnung statt.

Mit Hinblick auf die gesellschaftlichen Veränderungen (Abnahme des familiären Unterstützungsnetzwerkes, Zunahme alleinlebender Älterer), die Zunahme des Anteils älterer und hochaltriger Menschen sowie dem steigenden Hilfe- und Pflegebedarf im höheren Alter werden Formen des Betreuten Wohnens immer interessanter und wichtiger. Betreutes Wohnen bietet altengerechte Wohnungen, Versorgungssicherheit, bedarfsgerechte Hilfe, Unterstützung und Pflege, Freizeitangebote und soziale Kontakte. Es erhält und fördert die Autonomie und Selbstständigkeit der Bewohner, verhindert oder verzögert die Inanspruchnahme von Pflegeleistungen und erleichtert die Pflege in der eigenen Wohnung. Es ist damit eine Antwort auf die geringer werdenden Unterstützungskapazitäten seitens der Familie und ist zwischen der Privatwohnung und Pflegeheim angesiedelt. Ein starker Vorteil des Betreuten Wohnens ist seine Flexibilität im Hinblick auf örtliche Lage, Zielgruppe, Angebots- und Betreuungsform. Im Gegensatz zu der Versorgung in Pflegeheimen bietet es für Personen, die überwiegend hauswirtschaftlichen Bedarf bis hin zum mehrfach täglichem Pflegebedarf haben, individuelle sowie volkswirtschaftliche Kostenvorteile und fördert zugleich den gesetzlich vorgeschriebenen Vorrang der häuslichen Pflege und der Prävention sowie der Selbstbestimmung. Bei stark dementen oder verwirrten Personen stößt Betreuten Wohnens an seine Grenzen - diese Personengruppe wird in Pflegeheimen bessert versorgt.

2.2 Leben und Wohnen im Alter

2.2.1 Lebenssituation im Alter

2.2.1.1 Vorbemerkung

In Deutschland leben über 15 Millionen Menschen, die über 65 Jahre alt sind.[73] Sie leben in unterschiedlichen Haushaltskonstellationen und haben je nach Alter, körperlicher Fitness und persönlichem Lebensstil ganz unterschiedliche Bedürfnisse, die sich auf ihren Bedarf an Betreuung, Haushaltshilfen und Pflege auswirken. Bei jedem Menschen verläuft das Alter(n) unterschiedlich - generalisierende Aussagen über das Alter und die spezifischen Bedürfnisse sind daher nicht oder nur unspezifisch möglich. Ältere Menschen bilden keine homogene Gruppe, es gibt keinen Homonunkulus des alten Menschen.[74] Dennoch soll versucht werden, die Lebenssituation älterer Menschen anhand einiger, für die zukünftige Nachfrage nach Betreutem Wohnen relevanter Daten und Fakten zum Alter zu beschreiben.

2.2.1.2 Haushaltsstruktur, Familiensituation und soziale Netzwerke älterer Menschen

Haushaltsstruktur

Mit zunehmenden Alter steigt die Wahrscheinlichkeit allein zu leben. Während nur 1/3 der älteren Menschen zwischen 65 und 70 Jahren in Einpersonenhaushalten leben, sind es bei den über 80-Jährigen schon fast 3/4. Mit steigendem Alter verkleinert sich also die Haushaltsgröße. In knapp einem Viertel der 10,3 Millionen Seniorenhaushalte lebten 2002 hochaltrige Menschen über 80 Jahre.[75]

Familiensituation

Die Familiensituation spielt eine wichtige Rolle, ob Ältere im Falle von Hilfe- und Pflegebedürftigkeit ihre eigenständige Haushalts- und Lebensführung aufrecht erhalten können. Ein gutes familiäres Netzwerk kann eine hauswirtschaftliche und pflegerische Versorgung bei Bedarf sicherstellen. Die wichtigste Pflegeperson ist hierbei der Ehepartner. Oft werden Kinder, weitere Familienangehörige, Freunde und Nachbarn erst dann zu Hauptpflegepersonen, wenn der Ehepartner verstorben oder selbst pflegebedürftig geworden ist. Die Wahrscheinlichkeit, in eine stationäre Einrichtung umziehen zu müssen, liegt bei alleinstehenden Älteren sechsmal höher als bei Ehepaaren, bei Geschiedenen fünfmal und bei Verwitweten 1,7- mal höher.[76] Analog zu der Haushaltstruktur steigt mit zunehmenden Alter die Wahrscheinlichkeit, als Alterssingle ohne einen helfenden Partner zu leben.

Soziale Netzwerke älterer Menschen

Soziale Netzwerke haben große Bedeutung für Menschen: Man erhält durch sie Rat und emotionale Unterstützung, zwischenmenschliche Kontakte und Besuche, es werden praktische Hilfen ausgetauscht und finanzielle Transfers getätigt. Soziale Netzwerke (informelle und formelle) bilden eine Basis für das gesellschaftliche Leben, sind wesentlicher Bestandteil der Lebensqualität und können sozioökonomische und soziale Nachteile ausgleichen. Gerade für ältere Menschen, die hilfe- oder pflegebedürftig sind, sind private Netzwerke daher von großer Bedeutung: Die meisten Älteren, die auf Hilfe oder Pflege angewiesen sind, werden aus ihrem privaten Umfeld betreut und versorgt.[77]

Generell kann gesagt werden, dass der Umfang sozialer Netzwerke und die damit verbundene Anzahl an sozialen Kontakten mit hohem Alter abnehmen. Ursache hierfür ist, dass aufgrund körperlicher Belastungen und der damit geringer werdenden Mobilität die Pflege sozialer Kontakte erschwert werden. Nahestehende Personen versterben, hochaltrige Menschen haben wenig gleichaltrige und keine älteren Verwandte mehr. Es kommt zu einer Abnahme der Kontaktpersonen (in der Gruppe der 76 bis 91- Jährigen sinkt die Netzwerkgröße von 4,11 auf 3,63 Personen). Gleichzeitig steigt der Anteil von Familienangehörigen am persönlichem Netzwerk im Alter an. Die Zahl der Netzwerkpersonen, die auch umfangreiche Hilfen leisten können, liegt im Durchschnitt bei 1,6 Personen.[78]

2.2.1.3 Gesundheit im Alter

Ab dem 50. Lebensjahr treten biologische, altersbedingte Veränderungen ein, wobei Wahrscheinlichkeit und Intensität mit dem Alter zunehmen. Eine Verschlechterung der Gesundheit im Alter bedeutet meist, dass körperliche Funktionen in den Bereichen Sehen, Hören und Bewegung nachlassen, einzelne Gedächtnisleistungen schlechter werden, chronische Krankheiten zunehmen und das Demenzrisiko ansteigt; mit höherem Alter steigt zudem die Wahrscheinlichkeit, an einer oder mehreren Krankheiten zu leiden (Multimorbidität).[79]

[...]


[1] Vgl. Bultmann, S. J./ Feddersen, E./ Krings-Heckemeier, M. T., Quantitative Nachfrage für Wohnangebote für Ältere bis 2010 – Bundesweit und Regionale Differenzierung, 2003, S. 1.

[2] Vgl. KDA, Rund ums Alter, 1994, S. 9.

[3] Vgl. BMFSFJ, Vierter Altenbericht, 2002, S. 55.

[4] Vgl. Bauhaus Universität Weimar, Wohnerfahrungen mit betreutem Wohnen, 2001, S. 7.

[5] Vgl. Bultmann, S. J./ Feddersen, E./ Krings-Heckemeier, M. T., Komplexe Lösungen für den Wohnungsbestand, 2003, S. 1 f.

[6] Vgl. DIA, Zentrale Ergebnisse der 10. koordinierten Bevölkerungsvorausprognose, Stand 25.09.2006 (Internet).

[7] Vgl. Deutscher Bundestag, Demographischer Wandel, 2002, S. 15.

[8] Vgl. Aring, J., Alterung der Bevölkerung und Auswirkungen auf den Wohnungsbau, 2001, S. 2.

[9] Vgl. Statistisches Bundesamt, Sterbetafel 2002/ 2004, 2005.

[10] Vgl. Kremer-Preiß, U./ Stolarz, H., Neue Wohnkonzepte für das Alter und praktische Erfahrungen bei der Umsetzung – Eine Bestandsanalyse, 2003, S. 5.

[11] Vgl. KDA, Rund ums Alter, 1994, S. 89.

[12] Vgl. BMFSFJ, Dritter Altenbericht, 2000, S. 213.

[13] Vgl. DZA GeroStat, Haushaltsgrößen privater Haushalte und Familienstand der Bezugsperson, Stand: 26.09.2006 (Internet).

[14] Vgl. BMFSFJ, Vierter Altenbericht, 2002, S. 95.

[15] Vgl. BMFSFJ, Dritter Altenbericht, 2000, S. 214.

[16] Vgl. Kremer-Preiß, U./ Stolarz, H., Neue Wohnkonzepte für das Alter, 2003, S. 7.

[17] Vgl. BMFSFJ, Zweiter Altenbericht, 1998, S. 203 ff.

[18] Vgl. DIW, Diskussionspapier Nr. 240, 2001, S. 19.

[19] Vgl. BMFSFJ, Zweiter Altenbericht, 1998, S. 82.

[20] Vgl. DIW, DIW Wochenbericht 05/ 2001, 2001.

[21] Vgl. Kremer-Preiß, U./ Stolarz, H., Neue Wohnkonzepte für das Alter, 2003, S. 6 f.

[22] Vgl. DIW, DIW Wochenbericht 20/ 2004, 2004.

[23] Vgl. Bultmann, S. J./ Feddersen, E./ Krings-Heckemeier, M. T., Komplexe Lösungen für den Wohnungsbestand, 2003, S. 5.

[24] Vgl. Aring, J., Alterung der Bevölkerung und Auswirkungen auf den Wohnungsbau, 2001, S. 4.

[25] So müssten zum Beispiel bei der Bevölkerungsentwicklung nicht nur die zukünftigen Migrationen, sondern auch deren Bestimmungsfaktoren prognostiziert werden, und bei der Entwicklung der Pflegebedürftigkeit müsste nicht nur die Entwicklung der Pflegequoten, sondern auch die Entwicklung des medizinisch-technischen Fortschritts, des Pflegemarktes, der Gesetzgebung etc. vorausgesagt werden können.

[26] InWIS Institut, Wohnungsbedarfsprognosen, o. J., S. 4.

[27] Vgl. KDA, Rund ums Alter, 1994, S. 175.

[28] Vgl. Wüstenrot Stiftung, Selbständigkeit durch Betreutes Wohnen im Alter, 1994, S. 54.

[29] Zu nennen sind hier barrierefreie Wohnungen, angepasste Wohnungen, selbstorganisierte Wohn- und Hausgemeinschaften, betreute Wohngemeinschaften, Integriertes Wohnen, Siedlungsgemeinschaften, Altendörfer Seniorenwohnstifte/ Seniorenresidenzen, Pflegeheime, Hausgemeinschaften sowie Betreutes Wohnen. Vgl. Kremer-Preiß, U./ Stolarz, H., Neue Wohnkonzepte für das Alter, 2003, S. 15. Eine detaillierte Beschreibung alternativer Wohnformen für das Alter befindet sich im Anhang I.

[30] Betreutes Wohnen hat in den 1990er Jahren quantitativ stark zugenommen - jährlich wurden bis zu 400 Projekte fertig gestellt. Vgl. Bultmann, S. J./ Feddersen, E./ Krings-Heckemeier, M. T., Betreutes Wohnen/ Service-Wohnen – aktueller Marktüberblick, 2003, S. 7.

[31] Vgl. BMFSFJ, Dritter Altenbericht, 2000, S. 252.

[32] Anmerkung: Aus Gründen der Kürze und der besseren Lesbarkeit des Textes wird im folgenden dennoch der Begriff „Betreutes Wohnen“ anstatt „Formen des Betreuten Wohnens“ verwendet.

[33] Vgl. Bauhaus Universität Weimar, Wohnerfahrungen mit betreutem Wohnen, 2001, S. 10.

[34] Vgl. BMFSFJ, Zweiter Altenbericht, 1998, S. 112.

[35] Vgl. Saup, W., Ältere Menschen im Betreuten Wohnen, Band I, 2001, S. 13.

[36] Vgl. NRW Landesinitiative Seniorenwirtschaft, Qualitätssiegel Betreutes Wohnen, 2004, S. 4.

[37] Beim Betreuten Wohnen zu Hause bleibt man in der eigenen Wohnung wohnen und schließt mit einem Dienstleistungsanbieter (z. B. ambulanter Dienst, Sozialstation oder Betreuungsverein) einen Betreuungsvertrag ab. Dieser umfasst neben Informations- und Beratungsleistungen regelmäßige Hausbesuche. Bei den Hausbesuchen wird der weitere Hilfebedarf eingeschätzt und rechtzeitig weitere Unterstützungsmaßnahmen eingeleitet. Synonyme hierfür sind Service Wohnen, Wohnen plus, Betreutes Wohnen im Bestand oder Dezentrales Betreutes Wohnen. Vgl. Kremer-Preiß, U./ Stolarz, H., Neue Wohnkonzepte für das Alter, 2003, S. 17.

[38] Einige Betreiber bieten auch einen kostengünstigeren, sogenannten „Optionsvertrag“ an. Dieser bietet den Bewohner die Sicherheit, von heute auf morgen den vollen Umfang der im Betreuungsvertrag aufgelisteten Grund- und Zusatzleistungen in Anspruch nehmen zu können. Am Anfang wird nur eine geringe monatliche Pauschale bezahlt und erst ab Inanspruchnahme der Betreuungsleistungen der komplette monatliche Grundpreis. Vgl. Kremer-Preiss, U./ Stolarz, H., Anforderungen an die Gestaltung quartiersbezogener Wohnkonzepte, 2004, S. 51.

[39] Fällt beim Betreuten Wohnen eine Betreuungspauschale an, so muss diese laut § 1 Abs. 2 Satz 2 HeimG gegenüber dem Mietzins von untergeordneter Bedeutung sein (in der Praxis werden Pauschalen bis zu einer Höhe von 20 % des Mietzinses plus Betriebskosten als vertretbar angesehen), ansonsten findet das Heimgesetz Anwendung. Vgl. Bultmann, S. J./ Feddersen, E./ Krings-Heckemeier, M. T., Service Wohnen: Miet-, Kooperations- und Betreuungsverträge außerhalb des Anwendungsbereiches des neuen Heimgesetzes, 2003, S. 1f.

[40] Vgl. Bauhaus Universität Weimar, Wohnerfahrungen mit betreutem Wohnen, 2001, S. 10.

[41] Vgl. Wüstenrot Stiftung, Selbständigkeit durch Betreutes Wohnen im Alter, 1994, S. 12.

[42] Vgl. Wüstenrot Stiftung, Qualitätsmerkmale im Betreuten Wohnen, 1995, S. 96.

[43] Vgl. BMFSFJ, Wie wohnen, wenn man älter wird?, 2001, S. 12.

[44] Vgl. Ebertz & Partner GmbH, Seniorenimmobilien - Eine Alternative für Kapitalanleger, Stand: 15.10.2004 (Internet).

[45] Im Gegensatz zu den Grundleistungen besteht bei den Wahlleistungen die Wahlfreiheit des Anbieters für den Bewohner. Die Bewohner dürfen seit der Novellierung des Heimgesetzes nicht mehr gezwungen werden, Wahlleistungen von dem Betreuungsträger oder einem vorgeschriebenen Anbieter nutzen zu müssen. Vgl. § 1 Abs. 2 Satz 3 HeimG.

[46] Vgl. Ebertz & Partner GmbH, Seniorenimmobilien, Stand: 15.10.2004 (Internet).

[47] Vgl. Schweikart, R./ Wessel, W., Qualitätsmerkmale des Betreuten Wohnens, 1995, S. 98 f.

[48] Vgl. Ebd., S. 101.

[49] Die angebotenen hauswirtschaftlichen Hilfen werden meist nur in geringem Umfang in Anspruch genommen, da die meisten hauswirtschaftlichen Hilfen noch von Angehörigen und Freunden erbracht werden. Vgl. Schweikart, R./ Wessel, W., Qualitätsmerkmale des Betreuten Wohnens, 1995, S. 103 f.

[50] Vgl. Saup, W., Ältere Menschen im Betreuten Wohnen, Band I, 2001, S. 106 f.

[51] Vgl. NRW Landesinitiative Seniorenwirtschaft, Qualitätssiegel Betreutes Wohnen, 2004, S. 4.

[52] Vgl. Bauhaus Universität Weimar, Wohnerfahrungen mit betreutem Wohnen, 2001, S. 18.

[53] Zu Typ 0 können altengerechte Wohnungen (im Bestand oder im Neubau) und selbstorganisierte Gruppenwohnprojekte (wie Haus-, Wohn- und Nachbarschaftsgemeinschaften) hinzugerechnet werden. Die Typen 1 bis 3 umfassen die üblichen Formen des Betreuten Wohnens mit ihren mehr oder weniger umfangreichen Betreuungs-, Dienstleistungs- und Pflegeangeboten. Die dem Betreuten Wohnen ähnlichen Seniorenresidenzen umfassen den Typ 2 und 3.

[54] Vgl. Wüstenrot Stiftung, Chancen und Risiken des Betreuten Wohnens, 1997, S. 52 f.

[55] Vgl. BMFSFJ, Dritter Altenbericht, 2000, S. 244.

[56] Vgl. Kremer-Preiß, U./ Stolarz, H., Neue Wohnkonzepte für das Alter, 2003, S. 109.

[57] Vgl. Wüstenrot Stiftung, Chancen und Risiken des Betreuten Wohnens, 1997, S. 3 f.

[58] Vgl. Wüstenrot Stiftung, Selbständigkeit durch Betreutes Wohnen im Alter, 1994, S. 8 ff. und S. 61.

[59] Vgl. BMFSFJ, Zweiter Altenbericht, 1998, S. 113 f.

[60] Vgl. Wüstenrot Stiftung, Evaluationsstudie Betreutes Wohnen, 2001, S. 9.

[61] Vgl. Bultmann, S. J./ Feddersen, E./ Krings-Heckemeier, M. T., Betreutes Wohnen/ Service-Wohnen – aktueller Marktüberblick, 2003, S. 1f.

[62] Vgl. BMFS, Nutzungsanalyse altenspezifischer Wohnformen, 1994, S. 113.

[63] Insgesamt wohnten im Jahr 2003 rund 640.000 Menschen in Pflegeheimen. Dies entspricht etwa 5 % der über 65-Jährigen (Vgl. Statistisches Bundesamt, Bericht: Pflegestatistik 2003 - Deutschlandergebnisse, 2003, S. 3.). Über 93 % der älteren Bevölkerung ab 65 Jahren wohnen in normalen Privatwohnungen, rund 2 % in Formen des Betreuten Wohnens, in gemeinschaftlichen Wohnformen oder betreuten Wohngemeinschaften (Vgl. Kremer-Preiß, U./ Stolarz, H., Neue Wohnkonzepte für das Alter, 2003, S. 24 f.).

[64] Es liegen jedoch bislang keine empirische Daten vor, die Aufschluss darüber geben, ob durch Betreutes Wohnen Heimunterbringungen vermieden oder hinausgezögert wurden, wie viele Menschen aus Betreutem Wohnen später noch in ein Pflegeheim umziehen mussten, ob Krankenhausaufenthalte oder Stürze vermieden worden oder ob sich der Gesundheitszustand stabilisiert oder verbessert hat. Schätzungen gehen davon aus, dass jeder dritte Bewohner später noch einmal in ein Heim umziehen muss. Vgl. Kremer-Preiß, U./ Stolarz, H., Neue Wohnkonzepte für das Alter, 2003, S. 109.

[65] Diese Ergebnisse resultieren aus einem von der Wüstenrot-Stiftung in Auftrag gegebenem Gutachten, dass die tatsächlichen Kosten von Betreutem Wohnen mit denen von Pflegeheimen vergleicht. Die untersuchten Gesamtkosten enthalten dabei die Kosten für pflegerische, psychosoziale und hauswirtschaftliche Versorgung. Vgl. Wüstenrot Stiftung, Chancen und Risiken des Betreuten Wohnens, 1997, S. 4 ff.

[66] Vgl. Bauhaus Universität Weimar, Wohnerfahrungen mit betreutem Wohnen, 2001, S. 161.

[67] Vgl. ISG, Wunsch und Wirklichkeit des betreuten Wohnens, 2001, S. 5.

[68] Vgl. Wüstenrot Stiftung, Selbständigkeit durch Betreutes Wohnen im Alter, 1994, S. 15 f.

[69] Vgl. BMFSFJ, Dritter Altenbericht, 2000, S. 250.

[70] Vgl. BMFSFJ, Zweiter Altenbericht, 1998, S. 117.

[71] Vgl. Wüstenrot Stiftung, Qualitätsmerkmale im Betreuten Wohnen, 1995, S. 83 f.

[72] Vgl. Wüstenrot Stiftung, Evaluationsstudie Betreutes Wohnen, 2001, S. 260.

[73] Vgl. Destatis, Bevölkerung nach Altersgruppen, Familienstand und Religionszugehörigkeit, Stand: 23.09.2006 (Internet).

[74] Vgl. Weinkopf, C., Haushaltsnahe Dienstleistungen für Ältere, 2005, S. 6 f.

[75] Vgl. DZA GeroStat, Haushaltsgröße privater Haushalte und Familienstand der Bezugsperson, Stand: 23.09.2006 (Internet).

[76] Vgl. Wüstenrot Stiftung, Chancen und Risiken des Betreuten Wohnens, 1997, S. 40.

[77] Vgl. BMFSFJ, Zweiter Altenbericht, 1998, S. 187 ff.

[78] Vgl. DZA, Alterssurvey 2002, Entwicklung sozialer Beziehungen, 2003, S. 7 ff.

[79] Vgl. DZA, Alterssurvey 2002, Gesundheit und Gesundheitsversorgung, 2003, S. 1 f.

Ende der Leseprobe aus 131 Seiten

Details

Titel
Analyse zur Erhebung des Bedarfs an Betreutem Wohnen in Wolfsburg
Hochschule
Fachhochschule Braunschweig / Wolfenbüttel; Standort Braunschweig
Note
2,0
Autor
Jahr
2007
Seiten
131
Katalognummer
V114769
ISBN (eBook)
9783640153602
ISBN (Buch)
9783640155286
Dateigröße
933 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Analyse, Erhebung, Bedarfs, Betreutem, Wohnen, Wolfsburg
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Moritz Krause (Autor:in), 2007, Analyse zur Erhebung des Bedarfs an Betreutem Wohnen in Wolfsburg, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/114769

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Titel: Analyse zur Erhebung des Bedarfs an Betreutem Wohnen in Wolfsburg



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