Inwieweit wird durch die Erhebung von Kindergartenbeiträgen die Startchancengerechtigkeit beeinflusst?


Hausarbeit, 2008

12 Seiten, Note: 1,3


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Ein Übergreifendes Konzept der sozialen Gerechtigkeit : John Rawls Gerechtigkeit als Fairness

3. Bildungssektor und Chancengleichheit
3.1 Allokationsfunktion
3.2 Startchancengleichheit und Vorschulbildung

4. Finanzierungsmodelle: Elternbeiträge und Zugangsbeschränkungen

5. Ergebnisse

6. Literaturverzeichnis

1. Einleitung

In der Bundesrepublik sind Eltern gesetzlich verpflichtet sich – angepasst an ihre jeweiligen finanziellen Möglichkeiten – an den Kosten für die Unterbringung ihrer Kinder in vorschulischen Betreuungseinrichtungen zu beteiligen.

In dieser Arbeit soll erörtert werden, inwiefern diese Elternbeiträge mit bestimmten Konzepten sozialer Gerechtigkeit in Einklang stehen. Dazu wird zunächst allgemein der Begriff der sozialen Gerechtigkeit vorgestellt. Dabei stehen die Thesen John Rawls, des bekanntesten Theoretikers der letzten Jahrzehnte, im Mittelpunkt. Es wird gezeigt unter welchen Bedingungen nach seiner Meinung soziale Ungleichheiten in einer Gesellschaft die unzweifelhaft auch in der Bundesrepublik vorliegen, legitim sind.

In einem zweiten Abschnitt werden der Bildungssektor und seine Funktion für die Gesellschaft behandelt. Das Augenmerk liegt dabei auf der hierarchischen Struktur der Gesellschaft. Diese Hierarchie wird nicht zuletzt im Rahmen der schulischen Bildung angelegt. Fraglich ist nun, welche Bedeutung vorschulische Einrichtungen innerhalb dieser Prozesse haben. In welcher Weise wirken sich Teilnahme oder Nichtteilnahme an den Angeboten auf das spätere Leben der Kinder aus. Angesprochen ist dabei in erster Linie ein bestimmter Teilkomplex der sozialen Gerechtigkeit – die Startchancengleichheit. Diese muss im Rahmen des zweiten Abschnittes definiert und als Maßstab eingesetzt werden.

Im nächsten Abschnitt werden konkret die zu leistenden Beiträge in den einzelnen Bundesländern dargestellt. Zu fragen wird sein, ob diese eine ernsthafte Zugangshürde darstellen. Zu prüfen ist ebenfalls, ob den vorliegenden statistischen Daten entnommen werden kann, dass bestimmte Bevölkerungsgruppen auffällig häufig die Angebote nicht wahrnehmen. Abschließend können dann Aussagen darüber gemacht werden, ob bestimmte demographische Gruppen mit Blick auf die Startchancengleichheit benachteiligt werden. Dies wäre der Fall, wenn die Beiträge eine ernst- zunehmende Hürde darstellten, dies wiederum dazu führte, dass bedeutende Nachteile für die Kinder entstünden.

2. Ein Übergreifendes Konzept der sozialen Gerechtigkeit :

John Rawls Gerechtigkeit als Fairness

Selbst innerhalb der ordnungspolitisch ähnlich strukturierten Demokratien westlichen Zuschnitts werden von den Protagonisten aus Wissenschaft und Politik unterschiedliche Konzepte Sozialer Gerechtigkeit vertreten. Dies zeigt sich z. B., wenn man die Vorstellungen, die im angelsächsischen Raum vorherrschend sind, betrachtet, und sie mit denjenigen vergleicht, die in Mitteleuropa – zumal der Bundesrepublik – den gesellschaftspolitischen Diskurs bestimmen. Während dort die Freiheit in erster Linie als Signum einer idealen Gesellschaft gilt, spielen hier Aspekte der Gerechtigkeit – auch im Sinne einer bis zu einem gewissen Grad intendierten Gleichheit hinsichtlich der materiellen Ausstattung eine gewichtige Rolle. Dem Staat, als Ziele setzendem und Ziele verfolgenden Subjekt kommt dabei die Aufgabe zu, den erwünschten gesellschaftlichen Zustand zu sichern (vgl. Nolte, Paul, 2005, B. 28 – 29, S. 16 -23, S. 20). Tatsächlich werden die Entscheidungsträger innerhalb des Regierungssystems der Bundesrepublik auf verschiedene Weise durch Rechtsnormen auf das Prinzip der sozialen Gerechtigkeit verpflichtet (vgl. Becker, Irene; Hauser, Richard, 2004, S. 11). Die idealtypische Gleichheit der Mitglieder der Gesellschaft ist in der Bundesrepublik offensichtlich nicht gegeben. Zu groß sind die Unterschiede hinsichtlich verschiedener soziodemographischer Faktoren, wie Bildung, Einkommen und Besitz. Soziale Ungleichheit, verstanden als ein Zustand, in dem verschiedene Individuen aufgrund ihrer jeweiligen Ausstattung mit Ressourcen in unterschiedlicher Weise an den Prozessen der Gesellschaft teilhaben können, (vgl. Krause, Detlev, 2007 S. 686 ) ist ein entscheidendes Faktum. Tatsächlich, dies wird in Politik, Medien und Wissenschaft immer wieder thematisiert, wächst der soziale Abstand zwischen den verschiedenen Schichten schon seit Jahren (vgl. Neubacher, Alexander, 2004, S. 106). In der Bundesrepublik ist vor allem die hohe Zahl von Personen, die, da über lange Zeit arbeitslos, dauerhaft von staatlichen Transferleistungen abhängig sind, ein Problem. Es drohen sich nach Meinung verschiedener Wissenschaftler soziale Segregationen zu verfestigen (vgl. Vester, Michael, 1993, S. 261 ff., 286 ff.). Dies sehen nicht nur die unmittelbar betroffenen, sozial schwachen Personen als Missstand an. Laut einer vom Meinungsforschungsinstitut Emnid im August 2007 durchgeführten Erhebung glaubten 72% der Bundesbürger, die soziale Gerechtigkeit sei gefährdet (vgl. Müller, 2007).Es stellt sich daher grundsätzlich die Frage, welches Ausmaß an Ungleichheit als legitim angesehen werden kann. Unter anderem diese Frage hat auch der amerikanische Philosoph John Rawls in seiner 1971 erschienenen Abhandlung „Gerechtigkeit als Fairness“ erörtert (vgl. Rawls, John 1977, S. 84 ff.). In der Literatur wurde die Arbeit Rawls als bedeutendster Beitrag der letzten Jahrzehnte zur Debatte über gesellschaftliche Gerechtigkeit bezeichnet (vgl. Nolte, 2005, S. 23). Es ist daher nahe liegend, die von ihm ausgeführten Vorstellungen heranzuziehen. Nach Meinung des amerikanischen Philosophen bedeuten soziale Ungleichheiten nicht notwendig einen Verstoß gegen das Prinzip der sozialen Gerechtigkeit. (vgl. Rawls, 1977, S. 37). Sie seien dann gerechtfertigt, wenn die ungleiche Verteilung von Ressourcen allen Mitgliedern der Gesellschaft zum Vorteil gereiche. Rawls griff, um dies zu verdeutlichen, auf eine Metapher zurück. So wie es in einer Fußballmannschaft Spieler mit unterschiedlichen Funktionen gebe, müsste es auch in einer Gesellschaft unterschiedliche Positionen geben. Grundsätzlich sei es für alle Spieler einer Mannschaft ohne weiteres einsehbar, dass die dauerhafte Funktionsverteilung im Interesse aller sei. Eine an den unterschiedlichen Funktionen in einer Gesellschaft orientierte hierarchische Ressourcenverteilung müsse ebenfalls als legitim angesehen werden. Dies sei der Fall, wenn für alle Mitglieder der Gesellschaft gelte, dass es ihnen ohne die vorliegende Ungleichheit schlechter erginge als ohne sie. Jedes Individuum, egal an welcher Position innerhalb der gesellschaftlichen Ordnung, muss von der asymmetrischen Verteilung der Güter also profitieren (vgl. Rawls, 1977, S. 40). Rawls grenzte seine Thesen damit strikt von utilitaristischen Vorstellungen ab. Nicht das Interesse einer noch so großen Mehrheit der Menschen, sondern das Interesse aller müsse gewährleistet werden. (vgl. Rawls, 1977, S. 41 f.)

3. Bildungssektor und Chancengleichheit

3.1. Allokationsfunktion

Nur ein Teilbereich des komplexen gesellschaftlichen Phänomens Chancengleichheit kann und soll im Rahmen dieser Arbeit behandelt werden. Konkret geht es darum, einen Aspekt innerhalb des Bildungssektors hinsichtlich des Vorliegens oder der Abwesenheit von Chancengleichheit zu betrachten. Wichtige Entscheidungen für die spätere Positionierung eines Individuums innerhalb der hierarchisch organisierten Gesellschaft werden während der Bildungs- und Ausbildungskarriere von Kindern und Jugendlichen getroffen. In mehreren grundlegenden Arbeiten hat sich vor allem der österreichische Pädagoge Helmut Fend mit diesem Umstand beschäftigt. Fend legte erstmals in seiner 1980 erschienenen Monographie „Theorie der Schule“ seine Annahmen über die gesellschaftlichen Funktionen des Bildungssektors vor (vgl. Fend, Helmut, 1980, S. 17, 19 ff.). 2006 bekräftigte er seine Thesen erneut in einer viel beachteten Veröffentlichung (vgl. Fend, Helmut, 2006, S. 3 ff.). Die Selektion- bzw. Allokationsfunktion im Bildungssektor sah Fend insofern als gegeben an, als die Kinder und Jugendlichen anhand der während ihrer Bildungskarriere gezeigten Fähigkeiten mittels Leistungsbewertung zunächst in ein hierarchisches Kontinuum eingeordnet werden. Die Stellung innerhalb des Schulsystems, die die Jugendlichen aufgrund dieser Einordnung zugewiesen erhalten, werde wiederum zur Grundlage für die spätere Position innerhalb der sozialen Stratifizierung. Das Abschneiden der Kinder und Jugendlichen präjudiziere deren soziale Stellung in der Gesellschaft. Fend bezeichnete diesen Sachverhalt als Allokationsfunktion (vgl. Fend, Helmut, 1980, S.39 ff., Fend, Helmut, 1974, S. 67). Tatsächlich ist ein enger statistischer Zusammenhang zwischen Bildungsabschlüssen und Chancen am Arbeitsmarkt zu erkennen (vgl. Seibert, Holger; Solga, Heike, 2005, Band 34, S. 364 – 382, S. 364 ff.).

3.2. Startchancengleichheit und Vorschulbildung

Startchancengleichheit kann als ein Teilaspekt der sozialen Gerechtigkeit innerhalb des Bildungssektors angesehen werden. Genauer wird in dieser Arbeit die Chancengleichheit der Kinder vor Beginn ihrer schulischen Laufbahn genauer betrachtet. Die Variablen, die die Chancen der Kinder zu diesem Zeitpunkt innerhalb ihrer Entwicklung bestimmen, können idealtypisch unter zwei verschiedenen Kategorien rubriziert werden. Da sind zunächst solche Merkmale, die dem Individuum unmittelbar zukommen und nicht durch äußere Maßnahmen zu beeinflussen sind. Dazu zählen unter anderem kognitive Fähigkeiten, die aus der physiologischen Struktur der Kinder erwachsen (vgl. Becker; Hauser, 2004, S. 13.). Andere Rahmenbedingungen, wie beispielsweise das familiäre Umfeld können aber durch staatliche Maßnahmen erheblich beeinflusst werden. Gerade hier wird, betrachtet man die vorliegenden empirischen Befunde, ein gewichtiges gesellschaftliches Problem angesprochen. In verschiedenen empirischen Untersuchungen, unter anderem den PISA-Studien, wurde nachgewiesen, dass der familiäre Hintergrund der Kinder und Jugendlichen für deren Abschneiden während der Bildung- und Ausbildungskarriere und damit für deren spätere Position innerhalb der Gesellschaft von entscheidender Bedeutung ist (vgl. Stanat, Petra; Artelt, Cordula. et alii, 2002: Pisa 2000. Die Studie im Überblick. Grundlagen, Methoden und Ergebnisse, Berlin, S. 4, Baumert Jürgen; Artelt, Cordula., 2002: Pisa 2000 – Die Länder der Bundesrepublik im Vergleich. Zusammenfassung zentraler Befunde, Berlin, S. 19, vgl. Allmendinger, Jutta; Aisenbrey, Silke, 2002: Soziologische Bildungsforschung, in: Tippelt, Rudolf, (Hrsg.), Handbuch Bildungsforschung, Opladen, S. 41-60, S. 47, Klemm, Klaus, 2000: Bildung, in: Allmendinger, Jutta; Ludwig-Mayrhofer, Wolfgang, (Hrsg.), Soziologie des Sozialstaates, Weinheim, S. 145-166, S. 160 ff.).

Die Kinder von Eltern mit geringen Bildungsabschlüssen und geringen sozialen Ressourcen werden daher mit hoher Wahrscheinlichkeit selbst auch eine niedrige Position innerhalb der Gesellschaft einnehmen. Allmendinger und Leibfred kamen, die vorliegenden Befunde interpretierend, zu dem Schluss, es seien gerade die Kinder und Jugendlichen aus sozial schwachen Familien, bzw. aus sozial schwachen Familien mit Migrationshintergrund, die besorgniserregend schwache Fähigkeiten besäßen (vgl. Allmendinger, Jutta; Leibfried, Stephan, 2003: Bildungsarmut, in: Aus Politik und Zeitgeschichte, B 21-22, S. 12-18, S. 13 f.).

Viele Probleme, die die Grundlage für spätere Leistungsschwächen und daraus resultierende schulische und soziale Probleme sein können, müssten nach Meinung einiger Autoren bereits im Vorfeld der schulischen Bildung in Angriff genommen werden. Verschiedene Missstände glaubten Becker und Hauser durch eine effektive Betreuung besonders der gefährdeten Kinder im Vorschulalter beseitigen zu können. Kindern mit Migrationshintergrund könnten zu diesem Zeitpunkt die notwendigen sprachlichen Fähigkeiten erwerben, (vgl. Becker; Hauser, 2004: S. 13 f.) die vielen – ausweislich der Ergebnisse der PISA-Studie – offenbar fehlten (vgl. Baumert; Artelt, 2002: S. 19.)

Durch intensive Betreuung außerhalb der Familie während dieser für die Persönlichkeitsbildung prägenden Phase könnten darüber hinaus die statistisch nachweisbaren negativen Auswirkungen, die sich aus einer Sozialisation in einer sozial schwachen Familie ergäben, vermieden werden (vgl. Becker; Hauser, 2004: S. 13 f.).

[...]

Ende der Leseprobe aus 12 Seiten

Details

Titel
Inwieweit wird durch die Erhebung von Kindergartenbeiträgen die Startchancengerechtigkeit beeinflusst?
Hochschule
Fachhochschule Potsdam
Veranstaltung
Eine multidisziplinäre Einführung in Human- und Gesellschaftswissenschaften
Note
1,3
Autor
Jahr
2008
Seiten
12
Katalognummer
V114583
ISBN (eBook)
9783640153312
Dateigröße
468 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Inwieweit, Erhebung, Kindergartenbeiträgen, Startchancengerechtigkeit, Eine, Einführung, Human-, Gesellschaftswissenschaften
Arbeit zitieren
Andrea Meyer (Autor:in), 2008, Inwieweit wird durch die Erhebung von Kindergartenbeiträgen die Startchancengerechtigkeit beeinflusst?, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/114583

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