Zwangsarbeit – Ein Mittel zur 'Vernichtung' der Häftlinge in den Konzentrationslagern der NS–Zeit

Die Strukturen der "Vernichtung durch Arbeit" im Konzentrationslager Sachsenhausen (1936-1945)


Zwischenprüfungsarbeit, 2004

24 Seiten, Note: 1,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Rechtsgrundlage der Willkürherrschaft der SS: Von der >Schutzhaft< zum >Schutzhaftlager<

3. Entstehung und Bedeutung des KZ Sachsenhausen

4. Arbeitsalltag im KZ Sachsenhausen

5. Funktionswandel der Zwangsarbeit in den Konzentrationslagern der NS–Zeit am Beispiel des KZ Sachsenhausen
5.1 Erste Periode: 1933–36: Arbeit als Instrument des Terrors
5.2 Zweite Periode: 1936–41: Ausbeutung der KZ–Häftlinge in SS–Unternehmen und Großunternehmen für die Kriegswirtschaft
5.2.1 Zwangsarbeit in SS–Unternehmen
5.2.2 Zwangsarbeit in Großunternehmen
5.3 Dritte Periode: 1942–44: >Vernichtung durch Arbeit< in den KZ-Außenlagern
5.3.1 1942: Mobilmachung der Arbeitskräfte
5.3.2 Entstehung zahlreicher Außenlager
5.3.3 Strafkommando und KZ–Außenlager Klinkerwerk (1938–45)

6. Funktionen der Zwangsarbeit

7. Fazit

Literaturverzeichnis

1. Einleitung

Das Konzentrationslager (KZ) Sachsenhausen war ein Todeslager. Hier wurden Menschen durch Einzel- und Massenerschießungen, Erhängen, Giftgase und medizinische Experimente vernichtet.[1] Die Mittel der Vernichtung in den KZs waren vielfältig, aber keines bestimmte derart den Lageralltag wie die Zwangsarbeit. „In den Konzentrationslagern waren am Ende der nationalsozialistischen Herrschaft mindestens 700 000 Menschen inhaftiert und zur Arbeit gezwungen“[2].

Verwendet wird hier der Begriff >Zwangsarbeit<, weil er im Vergleich zum Begriff >Sklavenarbeit< keineswegs so umstritten ist. Denn zweifellos war in dem abgeschlossenen Kosmos >Konzentrationslager< Arbeit nie frei gewählt, sondern immer aufgezwungen.

Das KZ Sachsenhausen ist durch seine bedeutende Lage zur Reichshauptstadt und im besonderen durch sein Außenlager Klinkerwerk sehr beispielhaft für die >Vernichtung durch Arbeit< in den Konzentrationslagern der NS–Zeit. In einem Zeitraum von 9 Jahren sind 100 000 von 200 000 Häftlingen in Sachsenhausen umgekommen. Ein Großteil der Häftlinge ist an den Folgen der Arbeit oder der Arbeit selbst zugrunde gegangen.

>Vernichtung durch Arbeit< beinhaltet der Titel dieser Arbeit, da der Begriff die Bedin-gungen der Zwangsarbeit bezeichnet, die auf den massenhaften Tod der Zwangsarbeiter abzielten[3]. „Die hohe Sterberate von Häftlingen während und infolge des Arbeitseinsatzes durch Hunger, Erschöpfung, Misshandlung, Krankheit und Mord sowie die regelmäßigen Selektionen der <<Arbeitsunfähigen>> [...] bilden den konkreten Hintergrund“[4].

Wichtige Fragen, die in diesem Zusammenhang geklärt werden, sind: Wie war es rechtlich möglich, Menschen unter diesen Bedingungen gefangen zu halten und auszubeuten? Welche Rolle spielt das KZ Sachsenhausen in Bezug auf das Terrornetzwerk der SS? Unter welchen Arbeitsbedingungen mussten die Häftlinge des KZ Sachsenhausen täglich arbeiten? Wie entwickelte sich die Zwangsarbeit im KZ Sachsenhausen? Welche politischen und strukturellen Gründe führten zu einem Funktionswandel der Zwangsarbeit? Wie vollzog sich der Wandel und welche Ziele verfolgte die SS mit der Zwangsarbeit? Welche Häftlingsgruppen wurden wie behandelt?– Kurz: Welche Strukturen (historische, politische, wirtschaftliche, organisatorische ~) führten im KZ Sachsenhausen dazu, dass Zwangsarbeit zu einem Massenvernichtungsmittel wurde?

In diesem Kontext gäbe es noch eine Reihe weiterer interessanter Themen wie z.B. Sabotage oder der Sachsenhausenprozess von 1947. Diese Themen würden aber den Rahmen dieser Ausarbeitung sprengen und die Brutalität der Vernichtung an den Rand der Darstellung drängen. Zudem sind sie nicht zwingend für die strukturell-chronologische Erfassung der >Vernichtung durch Arbeit< im KZ Sachsenhausen.

Bei der Suche nach den Antworten auf meine Fragen, bot sich mir eine unzureichende Forschungslage dar. Die Forschungsliteratur ist teils veraltet und unbrauchbar. Augenzeugenberichte liefern zwar viele Informationen, sind aber mit Vorsicht im Hinblick auf Subjektivität und eine nicht eindeutig nachweisbare Quellenlage zu genießen. Zur >Vernichtung durch Arbeit im KZ Sachsenhausen< gibt es noch keine Einzeldarstellung. Das hängt im Allgemeinen damit zusammen, dass die Außenlager – deren Bedeutung für die Zwangsarbeit zentral ist – noch unzureichend erforscht sind.

Daher habe ich mich dazu entschlossen, das Thema strukturell und chronologisch zu erfassen und mir ein Außenlager exemplarisch auszuwählen, das am aussagekräftigsten im Hinblick auf das gewählte Thema ist, um am Ende allgemeine Aussagen über die Vernichtungsintentionen der Zwangsarbeit in den nationalsozialistischen Konzentrationslagern zu unterschiedlichen Zeitpunkten zu treffen.

Im Wesentlichen werde ich mich auf die aktuellen und gut recherchierten Forschungsergebnisse von Wolfgang Benz (Zentrum für Antisemitismusforschung Berlin), Manuela Hrdlicka (Monographie zum KZ Sachsenhausen), Karin Orth, Wolfgang Sofsky und Wolfgang Wippermann stützen.

Um die Möglichkeit einer straffreien Vernichtung in den Konzentrationslagern zu verstehen, beginnt diese Arbeit mit den rechtlichen Voraussetzungen des Gewaltsystems in den Konzentrationslagern. Darauf folgt die Fokussierung auf das KZ Sachsenhausen, an dem der Funktionswandel der Zwangsarbeit chronologisch dargestellt wird, um schließlich die Funktionen der Zwangsarbeit in den KZs der NS-Zeit zu erfassen. Die chronologische Gliederung erfolgt hierbei nach der Periodisierung von Pingel[5]. Er teilt die Lagergründungen nach der Funktion der Häftlinge unter SS-Herrschaft in drei Perioden ein: die erste Periode von 1933 bis 1936, die zweite Periode von 1936 bis 1941 und die dritte Periode von 1942 bis 1944. Die erste Periode bezieht sich auf die Zeit vor der Entstehung des KZ Sachsenhausen und wird aus dem Grund in die Analyse eingeschlossen, weil Zwangsarbeit seit Beginn der NS-Zeit existierte und die Perioden aufeinander aufbauen und Bezug zueinander nehmen. Die Analyse schließt mit einer Zusammenfassung, die die Ergebnisse der Arbeit nicht wiederholt, sondern auf ihren Wert hin interpretiert und einen Ausblick auf weitere Forschungsanstrengungen gibt.

2. Rechtsgrundlage der Willkürherrschaft der SS: Von der >Schutzhaft< zum >Schutzhaftlager<

Die sogenannte Reichstagsbrandverordnung vom 28. Februar 1933 bildete die rechtliche Grundlage der Willkürherrschaft der SS in den nationalsozialistischen Konzentrationslagern.

Als Verordnung des Reichspräsidenten >Zum Schutz von Volk und Staat< wurde sie einen Tag nach dem Reichstagsbrand auf Grundlage des Artikels 48[6] der Weimarer Verfassung erlassen[7]. Die neue Verordnung schuf den „zivilen Ausnahmezustand“[8], indem die >Schutzhaft< eingeführt wurde. Damit wurden die nationalsozialistischen Konzentrationslager zum wichtigsten Instrument des Staatsterrors[9], denn in der Regel wurden die in >Schutzhaft< genommenen Oppositionellen wie Kommunisten, linke Intellektuelle und andere dem Regime missliebige Personen, in ein KZ eingewiesen[10]. Wurden die Häftlinge noch vor dem Erlass, gemäß der >Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutze des deutschen Volkes< (4. Februar 1933), für höchstens drei Monate inhaftiert und hatten ein Beschwerderecht[11], so befanden sie sich mit der Reichstagsbrandverordnung in zeitlich unbegrenzter Haft, die der richterlichen und rechtsstaatlichen Kontrolle entzogen war[12]. Bereits am 31. Juli 1933 befanden sich mindestens 26 789 dem Regime missliebige Personen in Schutzhaft[13], die teilweise willkürlich von der SA (Sturmabteilung) und SS (Schutzstaffel) verhaftet wurden.

Das >Schutzhaftlager< stellte nach der am 1. Oktober 1933 erlassenen Modelllagerordnung von Dachau, Theodor Eicke[14] zufolge, die III. Abteilung eines aus fünf Abteilungen bestehenden KZ’ s und den eigentlichen Häftlingsbereich dar[15].

Die >Schutzhaft< mit dem >Schutzhaftlager< als Ort des Verbrechens an der Menschlichkeit, ermöglichten zusammen den willkürlichen Umgang mit den KZ–Häftlingen, der über Schikanen schließlich zur ungestraften massenhaften Vernichtung rechtsloser Gefangener führte.

Drei Jahre nach dem Erlass der Reichstagsbrandverordnung wurde das KZ Sachsenhausen eine der Modelllager mit sogenanntem >Schutzhaftlager<[16].

3. Entstehung und Bedeutung des KZ Sachsenhausen

Das KZ Sachsenhausen entstand im Sommer 1936 als erstes neues Lager in der zweiten Periode (1936–41) der Lagergründungen. An die Stelle der „`wilden KZ`“[17], z.B. Oranienburg, trat mit der zweiten Periode ein neuer Lagertypus: das nationalsozialistische Konzentrationslager[18]. Nach Dachauer Muster entstanden ab 1936 die Stammlager Sachsenhausen (1936), Buchenwald (1937), Mauthausen (1938), Flossenbürg (1938) und Ravensbrück (1939)[19]. Das KZ Sachsenhausen war das erste Lager dieses neuen Typs, der sich durch ein eigenes architektonisches Konzept auszeichnete. In der ersten Periode wurden meistens bereits vorhandene Gebäude benutzt, um ein Lager entstehen zu lassen. Der neue Typ sollte hingegen nach eigenem Konzept von Häftlingen aus anderen Lagern - wie z.B. Sachsenhausen von Häftlingen aus dem Emslandlager - aufgebaut werden.[20]

Das neue Gestaltungsprinzip forcierte eine Gewaltordnung, die später durch die Macht und Gewalt der SS den Häftlingen im Gebäude stetig präsent war. So wurde das KZ Sachsenhausen nach einem architektonischen >Idealplan< mit Dreiecksgrundriss und Symmetrieachse konstruiert[21]. Schutzhaftlager, Kommandantur, Lagerwerkstätten, die Kasernen der SS–Wachverbände und die Wohnsiedlung der Mitglieder des Kommandanturstabes wurden räumlich–funktional zusammengefasst zu einem geschlossenen Komplex mit klar abgegrenztem Grundriss[22].

Im Lager Sachsenhausen konzentrierte sich ein Terrorapparat, der in Theorie und Praxis von der SS entwickelt wurde. Das KZ Sachsenhausen lag in der Nähe zur Reichshauptstadt Berlin und damit zur Gestapo–Zentrale. Wie zuvor Dachau, erlangte das KZ Sachsenhausen die Funktion eines wegweisenden Musterlagers. Das Lager diente als Ausbildungsort für KZ- Führungspersonal und Wachmannschaften.[23] Sachsenhausen besaß einen umfangreichen, sich stetig im Ausbau befindlichen Kasernenkomplex für die SS–Wachverbände, die seit Herbst 1935 zu einer militärischen Einheit erweitert und seit 29. März 1936 auf Weisung Himmlers[24] >SS – Totenkopfverbände< genannt wurden.[25] Das KZ Sachsenhausen gewann an zentraler Bedeutung, so dass im April 1938 die für alle Lager zuständige >Inspektion der KL (IKL)< ihren Amtssitz von Berlin nach Sachsenhausen in einen dafür errichteten Verwaltungsbau verlegte[26].

Die Lagergründungen der zweiten Periode hatten mehrere Funktionen. Zum einen wurden alle Lager aus der ersten Periode bis auf das Ursprungslager Dachau aufgelöst. An deren Stelle trat eine „geordnete Landschaft der Verfolgung“[27]. Somit wurden zweitens die neuen Lager bereits im Hinblick auf verschärfte sicherheitspolizeiliche Maßnahmen geplant, die für den Kriegsfall zu erwarten waren und größere Unterbringungsmöglichkeiten nötig machen würden. Die >Schutzhaft< sollte demnach in vollem Umfang zum Einsatz kommen. Und drittens, sollten die neuen Lager dem Häftlingseinsatz in neu gegründeten SS–Wirtschaftsunternehmen (s. 5.2.1) dienen.[28]

4. Arbeitsalltag im KZ Sachsenhausen

Der Arbeitstag der Häftlinge im KZ Sachsenhausen begann mit einem Frühstück und morgendlichen Zählappell. Auf dem Weg zur Arbeit wurden die Häftlinge bereits misshandelt, so dass sie erschöpft am Arbeitsplatz ankamen. Die Arbeit erfolgte unter vollem Körpereinsatz und im Laufschritt. Pausen gab es kaum. Die Arbeit wurde zweimal durch den Zählappell morgens und abends und einmal für die dreißigminütige Mittagspause unterbrochen. Das Mittagessen musste im Stehen eingenommen werden und unter freiem Himmel, unabhängig von den Niederschlagsverhältnissen. Das konnte dazu führen, dass die Suppe im Winter schneller gefroren war, als sie die Häftlinge essen konnten. 18:30 Uhr wurde die Arbeit beendet und der Rückmarsch vom Arbeitskommando zum Lager angetreten, wo erneut ein lang andauernder Zählappell statt fand. Nach dem Abendappell gab es Abendbrot. Zwischen dem Zählappell und dem Abläuten zur Bettruhe blieb eine Stunde Freizeit, die kaum zur physischen und psychischen Erholung reichen konnte. Ab 22:00 Uhr kam die befohlene Nachtruhe, die mit dem morgendlichen Wecksignal um 4:15 Uhr endete.[29] Der Tagesablauf war derart straff geplant, dass die Häftlinge diesen Alltag, der primär durch Arbeit bestimmt war, nicht auf Dauer überleben konnten. Der ehemalige Lagerälteste Harry Naujoks schildert aus seiner Erinnerung die Arbeitsbedingungen im KZ Sachsenhausen wie folgt:

Schon an der Art, wie der Befehl `An die Arbeit! Marsch, marsch!` gegeben wird, ist uns allen klar, daß[sic] es hart zugehen wird. Ein unvorstellbares Arbeitstempo wird durch ständige Befehle, begleitet von Schlägen und Fußtritten, erzwungen, so daß[sic] schon bis zum Frühstück mehrere Häftlinge zusammengebrochen sind.[30]

Die Ernährung zu den drei Mahlzeiten am Tag war mehr als unzureichend für die schwere körperliche Arbeit der Häftlinge. Zum Frühstück und zum Mittag gab es eine ¾ Liter weiße Flüssigkeit aus Kartoffeln oder Steckrüben mit ein wenig Fett versetzt, dazu eine Scheibe Brot. Zu Kriegsbeginn wurden die Lebensmittelrationen um die Hälfte gekürzt . Folglich waren die Häftlinge unterernährt und es traten Krankheiten und schließlich der Tod ein. In der Zeit von 1940 bis 1942 starben im KZ Sachsenhausen mindestens 8 Menschen am Tag.[31] Die schlechte Ernährung stellte die denkbar schlechteste Voraussetzung für den produktiven Arbeitseinsatz der Häftlinge dar.

[...]


[1] Vgl. Sachsenhausenkomitee Westberlin (Hg.): Niemand und nichts vergessen. Ehemalige Häftlinge aus verschiedenen Ländern berichten über das KZ Sachsenhausen. Berlin: VAS 1984, S. 167.

[2] Benz, Wolfgang: Die Allgegenwart des Konzentrationslagers. Außenlager im nationalsozialistischen KZ– System. In: Dachauer Hefte 15: KZ–Außenlager – Geschichte und Erinnerung. Hg. von Wolfgang Benz und Barbara Distel. Dachau: Dachauer Hefte 1999, S. 15.

[3] Vgl. Benz, Wolfgang (Hg.): Lexikon des Holocaust. München: C.H. Beck 2002, S. 241.

[4] Ebd.

[5] Vgl. Pingel, Falk: Gründung neuer Lager. In: ders.: Häftlinge unter SS-Herrschaft: Widerstand, Selbstbehauptung und Vernichtung im Konzentrationslager. Hamburg: Hoffmann und Campe 1978, S. 61.

[6] Anm.: Nach Artikel 48 der Weimarer Verfassung hatte der Reichspräsident das Recht zur Außerkraftsetzung demokratischer Grundrechte und zu sonstigen Maßnahmen gegen Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Vgl. Benz, Wolfgang; Graml, Hermann; Weiß, Hermann (Hg.): Enzyklopädie des Nationalsozialismus. 4. Aufl., München: dtv 2001, S. 687.

[7] Vgl. ebd., S. 697.

[8] Königseder, Angelika: Die Inschutzhaftnahme. In: dies.: Recht und nationalsozialistische Herrschaft: Berliner Anwälte 1933–1945. Ein Forschungsprojekt des Berliner Anwaltvereins e. V.. Hg. vom Berliner Anwaltsverein. Bonn: Deutscher Anwaltverlag 2001, S. 51.

[9] Vgl. Benz: Enzyklopädie des Nationalsozialismus, S. 549f..

[10] Vgl. Königseder: Die Inschutzhaftnahme, S. 51.

[11] Ebd.

[12] Vgl. Benz: Enzyklopädie des Nationalsozialismus, S. 717.

[13] Vgl. Königseder: Die Inschutzhaftnahme, S. 51.

[14] Anm.: Theodor Eicke war seit Sommer 1933 Kommandant des KZ Dachau und seit 1934 Inspekteur der Konzentrationslager und der SS–Totenkopfverbände. Vgl. Benz: Enzyklopädie des Nationalsozialismus, S. 832.

[15] Ebd., S. 717.

[16] Anm.: Am Eingangstor für die SS in der heutigen KZ–Gedenkstätte Sachsenhausen ist noch der Schriftzug >Schutzhaftlager< zu sehen.

[17] Benz: Die Allgegenwart des Konzentrationslagers, S. 4.

[18] Vgl. Orth, Karin: Das System der nationalsozialistischen Konzentrationslager. Eine politische Organisationsgeschichte. Hamburg: Hamburger Edition 1999, S. 35f..

[19] Vgl. Kühn, Rainer: Konzentrationslager Sachsenhausen. Hg. von der Landeszentrale für politische Bildungsarbeit Berlin. Berlin 1989 [o. Verl.], S. 4.

[20] Vgl. Orth: Das System der nationalsozialistischen Konzentrationslager, S. 36.

[21] Vgl. Benz: Enzyklopädie des Nationalsozialismus, S. 709.

[22] Vgl. Orth: Das System der nationalsozialistischen Konzentrationslager, S. 36.

[23] Vgl. Benz: Enzyklopädie des Nationalsozialismus, S. 709.

[24] Anm.: Heinrich Himmler war seit 1929 Reichsführer SS, ab 1934 stellvertretender preußischer Gestapo–Chef und schließlich seit 17. Juni 1936 als Reichsführer SS und Gestapo–Chef „Herr über den gesamten Unterdrückungs- und Terrorapparat“. Vgl. Benz: Enzyklopädie des Nationalsozialismus, S. 846.

[25] Vgl. Orth: Das System der nationalsozialistischen Konzentrationslager, S. 36.

[26] Vgl. Benz: Enzyklopädie des Nationalsozialismus, S. 710.

[27] Benz: Die Allgegenwart des Konzentrationslagers, S. 4.

[28] Vgl. Pingel: Gründung neuer Lager, S. 61.

[29] Vgl. Hrdlicka, Manuela R.: Alltag im KZ. Das Lager Sachsenhausen bei Berlin. Opladen: Leske+Budrich 1991, S. 67-74.

[30] Naujoks, Harry: Mein Leben im KZ Sachsenhausen 1936-1942. Erinnerungen des ehemaligen Lagerältesten. Köln: Röderberg 1987, S. 37.

[31] Ebd., S. 68ff..

Ende der Leseprobe aus 24 Seiten

Details

Titel
Zwangsarbeit – Ein Mittel zur 'Vernichtung' der Häftlinge in den Konzentrationslagern der NS–Zeit
Untertitel
Die Strukturen der "Vernichtung durch Arbeit" im Konzentrationslager Sachsenhausen (1936-1945)
Hochschule
Technische Universität Berlin
Note
1,0
Autor
Jahr
2004
Seiten
24
Katalognummer
V114458
ISBN (eBook)
9783640152872
ISBN (Buch)
9783640386819
Dateigröße
503 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Zwangsarbeit, Mittel, Vernichtung, Häftlinge, Konzentrationslagern, NS–Zeit, SS
Arbeit zitieren
Cathleen Henschke (Autor:in), 2004, Zwangsarbeit – Ein Mittel zur 'Vernichtung' der Häftlinge in den Konzentrationslagern der NS–Zeit, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/114458

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