Die deutsche Forderung nach einem ständigen Sitz im UN-Sicherheitsrat

Diskussion, Realisierungschancen und Erklärungsansätze aus den Theorien der „realistischen Tradition“


Hausarbeit (Hauptseminar), 2005

28 Seiten, Note: 1,7


Leseprobe


INHALTSVERZEICHNIS

1. EINLEITUNG
1.1. ZUR FRAGESTELLUNG UND KONZEPTION DER ARBEIT
1.2. ANMERKUNG ZUM FORSCHUNGSSTAND

2. DAS DEUTSCHE STREBEN NACH EINEM STÄNDIGEN SITZ: EINBETTUNG IN DIE WISSENSCHAFTLICH-ÖFFENTLICHE DEBATTE
2.1. HISTORISCH-THEORETISCHER HINTERGRUND: DIE DISKUSSION UM EINE „NEUE“ DEUTSCHE AUßENPOLITIK NACH DER WIEDERVEREINIGUNG
2.2. DIE DISKUSSION UM EINEN STÄNDIGEN DEUTSCHEN SITZ IM UN-SICHERHEITSRAT

3. DIE REFORM DES SICHERHEITSRATES DER VEREINTEN NATIONEN
3.1 DER UN-SICHERHEITSRAT: BISHERIGER AUFBAU, AUFGABEN UND ORGANISATION
3.2 DIE REFORM DES SICHERHEITSRATES UND REALISIERUNGSCHANCEN DER DEUTSCHEN FORDERUNG NACH EINEM STÄNDIGEN SITZ

4. ERKLÄRUNGSANSÄTZE ZUM DEUTSCHEN STREBEN NACH EINEM SITZ IM UN- SICHERHEITSRAT DURCH THEORIEN DER „REALISTISCHEN TRADITION“
4.1. ERKLÄRUNG DER DEUTSCHEN FORDERUNG NACH EINEM STÄNDIGEN SITZ DURCH DEN REALISMUS NACH MORGENTHAU
4.2. ERKLÄRUNG DER DEUTSCHEN FORDERUNG NACH EINEM STÄNDIGEN SITZ DURCH DEN KLASSISCHEN NEOREALISMUS NACH WALTZ ET. AL
4.3. ERKLÄRUNG DER DEUTSCHEN FORDERUNG NACH EINEM STÄNDIGEN SITZ DURCH DIE AUßENPOLITIKTHEORIE DES MODIFIZIERTEN NEOREALISMUS NACH BAUMANN/RITTBERGER/WAGNER

5. FAZIT UND SCHLUSSBEMERKUNG

LITERATURVERZEICHNIS

Abbildungsverzeichnis

Abb. 1: Ausgaben für internationale Aktivitäten sowie innenpolitische Aufgabenfelder

Abb. 2: Kofi-Annan-Vorschlag zur Erweiterung, Modell A

Abb. 3: Kofi-Annan-Vorschlag zur Erweiterung, Modell B

Abb. 4: Schema des modifizierten Neorealismus

Tabellenverzeichnis

Tab. 1: Die 15 Hauptbeitragszahler zum ordentlichen UN-Haushalt

Tab. 2: Bruttosozialprodukt in Milliarden US-$

Tab. 3: Truppenstärke in Tausend

1. Einleitung

1.1. Zur Fragestellung und Konzeption der Arbeit

In dieser Arbeit soll es um die Frage gehen, wie sich die seit 1992 erstmals gestellte Forderung der Deutschen nach einem ständigen Sitz im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen erklären und begründen lässt. Dabei gewinnt die Fragestellung vor allem vor dem Hintergrund der in den 1990er Jahren sowohl in Öffentlichkeit als auch Wissenschaft entbrannten Debatte um eine womöglich „neue“ deutsche Außenpolitik seit der Wiedervereinigung und dem Ende des Ost-West-Konfliktes zusätzlich an Brisanz.

Zunächst soll es also um die Diskussion gehen, ob das deutsche Streben nach einem ständigen Sitz im Gremium der klassischen Großmächte etwa auch als Ausdruck neuen Selbstbewusstseins und deutscher Machtpolitik nach der Wiedervereinigung zu sehen ist oder vielmehr gerade als Nachweis für eine Kontinuität der deutschen Außenpolitik gelten kann. Anschließend sollen die Pro- und Kontra-Argumente zu einer ständigen deutschen Mitgliedschaft dargestellt werden.

Kapitel zwei wird sich mit der angestrebten Reform des UN-Sicherheitsrates befassen, wobei zunächst dieses Gremium in Aufbau und Aufgaben dargestellt und im Weiteren die aktuellen Reformvorschläge unter besonderer Berücksichtigung der Realisierungschancen der deutschen Forderungen thematisiert werden.

Schließlich wird es vor allem um die Frage gehen, warum Deutschland aus Sicht der Theorien der „realistischen Tradition“ eine ständige Mitgliedschaft in dem UN- Gremium anstrebt und welche Erklärungsansätze sich zum deutschen Verhalten aus diesen IB-Theorien ableiten lassen. Hierfür wird versucht, entsprechende Deduktionen aus dem Realismus nach Morgenthau, dem Neorealismus nach Waltz et.al. und der Außenpolitiktheorie des modifizierten Neorealismus nach Baumann/Rittberger/Wagner zu entwickeln und zur Erklärung des deutschen Strebens nach einem ständigen Sitz heranzuziehen. Zum Schluss wird dann das Fazit verdeutlichen, wie nun das deutsche Verhalten durch die machtbasierten Ansätze erklärt werden kann und wie sich diese Begründungen vor dem Hintergrund der Diskussion um eine „neue“ deutsche Außenpolitik nach der Wiedervereinigung wohl einordnen lassen bzw. welche weiteren Konsequenzen und Forschungsaufträge hierdurch entstehen.

1.2. Anmerkung zum Forschungsstand

Es gibt ein breites Spektrum an empirischen sowie auch theoretischen Analysen einer „neuen“ oder „gleich gebliebenen“ deutschen Außenpolitik nach der Wiedervereinigung mit unterschiedlichsten Fallstudien (vgl. z.B. Rittberger 2001), die dieses Thema umfassend bearbeiten. Ebenso existieren kritische Texte über Angebrachtheit und Erfolgsaussichten in der speziellen Thematik der deutschen Forderung nach einem ständigen Sitz im UNSR (=UN-SicherheitsRat).

Jedoch liegen dagegen theoretische Analysen der deutschen Forderung nach einem ständigen Sitz im UNSR, die zur Erklärung dieser explizit auf die IB-Theorien und ihre Außenpolitikvarianten zurückgreifen, kaum oder sogar gar nicht vor. Dies mag wohl einerseits daran liegen, dass die verschiedenen Außenpolitiktheorien, die auf den

„großen“ IB-Theorien basieren, nur schwer zu entwickeln waren und erst zögerlich in zunehmendem Maße für die Prognose von Staatenverhalten angewendet werden. Eine Vorreiterrolle auf diesem Gebiet nahmen sicherlich Rittberger et al. mit ihren verschiedenen Ableitungen von Außenpolitiktheorien und deren konkreten Anwendung durch Ableitung von Hypothesen mit dann jeweiliger Verifikation dieser mittels empirischer Fallstudien ein (vgl. z.B. Boekle et al. 2001 oder Baumann et.al. 1999).

Dennoch ist eine umfangreiche, theoretisch analysierte Studie wie bereits erwähnt im Falle der deutschen Forderung nach einem ständigen Sitz so gut wie nicht existent. Dies mag andererseits auch mit der Brisanz und Aktualität der UN-Sicherheitsratreform zusammenhängen. Prognosen können hier schon binnen weniger Wochen an der Realität verifiziert und veraltet sein bzw. eventuelle Fehleinschätzungen oder methodische Mängel des Verfassers schnell erkannt werden. Vielleicht dürften solche theoretische Analysen gar in diversen Schreibtischschubladen schlummern, das Datum der Veröffentlichung aber ggf. bis zur Entscheidung in der UN-Reform hinausgezögert werden.

Somit betritt diese Arbeit in ihrer Konzeption vielleicht gar wissenschaftliches Neuland, da sie aus dem Blickwinkel machtbasierter Ansätze der „realistischen Tradition“ heraus Erklärungen zum deutschen Streben nach einem ständigen Sitz im Sicherheitsrat ableiten und in diesem Sinne auch Prognosen für das weitere zukünftige außenpolitische Verhalten der Bundesrepublik Deutschland liefern wird.

2. Das deutsche Streben nach einem ständigen Sitz: Einbettung in die wissenschaftlich-öffentliche Debatte.

2.1. Historisch-theoretischer Hintergrund: Die Diskussion um eine

„neue“ deutsche Außenpolitik nach der Wiedervereinigung.

Das Streben Deutschlands nach einem ständigen Sitz im UN-Sicherheitsrat ist speziell auch vor dem Hintergrund der Diskussion in Wissenschaft und Öffentlichkeit um eine womöglich „neue“ deutsche Außenpolitik nach der Wiedervereinigung zu sehen.

Nach dem Zusammenbruch der Sowjetunion 1991 und dem Ende des Ost- Westkonfliktes beschäftigten sich die Geistes- und Sozialwissenschaften verstärkt damit, welche Entwicklung das 21. Jahrhundert dominieren würde und wie die zukünftigen Machtverteilungen auf der Erde in einer neuen Weltordnung aussehen würden. In diesem Zusammenhang kam es zu einer Verifikation und verstärkten Diskussion verschiedener Großtheorien in den Internationalen Beziehungen – wie etwa im Falle des Neorealismus – oder es entstanden im Zuge der veränderten Realitäten und Abgrenzungen zu den „klassischen“ Theoremen neue Gedankengebäude wie z.B. das des Sozialkonstruktivismus. Dabei rückte vor allem auch die Bundesrepublik verstärkt in das Interesse der politikwissenschaftlichen Forschung. Es ging um die Frage – wozu etwa machtbasierte Ansätze durchaus eine bejahende Antwort geben (vgl. hierzu auch Kapitel drei dieser Arbeit) —, ob Deutschland als ehemaliger Protegé der Westmächte im Zuge der Zwei-Plus-Vier-Verträge, dem Abzug der Besatzungstruppen und der nun vollständig wiedererlangten Souveränität wie andere Mittel- und Großmächte auch von der „Machtvergessenheit“ zur Machtpolitik zurückkehren würde.

Die heftige Auseinandersetzung um den Kurs der „neuen“ deutschen Außenpolitik wurde dabei zusätzlich durch die unilaterale Anerkennung Kroatiens und Sloweniens durch Deutschland im Jugoslawienkrieg 1991, die deutsche Forderung nach einem ständigen Sitz im UN-Sicherheitsrat seit 1992/93 – um die es ja in dieser Arbeit vertieft gehen wird —, die Beteiligung deutscher Soldaten ohne UN-Mandat am NATO- Kampfeinsatz gegen Serbien 1999, Schröders selbstbewusstes Auftreten bei der Neujustierung der Machtverhältnisse im EU-Ministerrat in der Konferenz von Nizza 2000 oder das deutsche Verhalten bezüglich des Irakkrieges 2002 immer wieder neu entfacht. Die Bundesrepublik schien sich unter den veränderten weltpolitischen Rahmenbedingungen zunehmend von bewährten außenpolitischen Handlungsmustern wie der „fear of being left alone“ oder der militärischen Selbstbeschränkung im Sinne einer tradierten „Scheckbuchdiplomatie“ zu lösen.

Deutsche außenpolitische Eliten fordern auf Grund neuer Bedrohungsperzep- tionen etwa vermehrt veränderte Aufgabenschwerpunkte einer zukünftigen Bundeswehr. So empfahl die im Frühjahr 1999 eingesetzte Expertenrunde „Kommission Gemeinsame Sicherheit und Zukunft der Bundeswehr“ unter dem Vorsitz von Altbundespräsident Dr. Richard von Weizsäcker die Ausrichtung der Bundeswehr auf ihre zukünftig wahrscheinlichste Aufgabe: Die Teilnahme an Einsätzen der Krisenvorsorge und Krisenbewältigung, wobei erst die Grundgesetzneuinterpretation durch das Bundesverfassungsgericht 1994 fortan auch Out-of-area-Einsätze deutscher Verbände außerhalb des NATO-Gebietes ermöglichte.

Das deutsche Streben nach einem ständigen Sitz im UN-Sicherheitsrat, dem klassischen Gremium der Großmächte, geht also gleichzeitig mit der Forderung einher, die Bundeswehr zu einer Interventionsarmee umzugestalten, die durch Aufstockung der Krisenreaktionskräfte eine zumindest strukturelle Angriffsfähigkeit erhält. Und wenn hierbei „die Fähigkeit [einer zukünftigen deutschen Armee] zur gleichzeitigen und zeitlich unbefristeten Beteiligung an bis zu zwei Kriseneinsätzen [weltweit]“ als Ziel genannt wird, so ist auch dies eine Fähigkeit, die vor allem bisherige Mitglieder des UN-Sicherheitsrates durchführen konnten (AG Friedensforschung 2005, Internetquelle).

Die verteidigungspolitischen Richtlinien von 1992 streben in diesem Zusammenhang an, den „politische[n] Handlungsspielraum Deutschlands und das Gewicht, mit dem die deutschen Interessen international zur Geltung gebracht werden können, [zu erweitern]“ (Neuneck 1993: 94). So gesehen existieren durchaus auch machtpolitische Motive, mit denen ein Streben nach einem ständigen Sitz im UN- Sicherheitsrat erklärt werden könnte (vgl. hierzu auch Kapitel drei dieser Arbeit). Der Blick auf die Veränderungen in der Bundeswehr und das deutsche Streben nach einem ständigen Sitz mag somit wenn schon nicht auf eine „neue“ Außenpolitik Deutschlands, so zumindest auf veränderte weltpolitische Rahmenbedingungen hindeuten, unter denen die Bundesrepublik verstärkt neue Strategien entwickelt und nach einer eigenen Rolle als gleichberechtigter, selbstbewusster Partner in der Welt – natürlich im Rahmen eines vereinten Europas – sucht.

Im Folgenden soll ein kurzer Einblick in die wissenschaftliche Diskussion über eine „neue“ Deutsche Außenpolitik innerhalb der Politikwissenschaft gegeben werden. Hellmann z.B. hebt Gerhard Schröders Vision des „deutschen Weges“ im Bundestagswahlkampf 2002 hervor, die auf das vermeintliche „Verstecken nationaler Interessen“ unter der Kohlregierung anspielen sollte und die ihm von manchem die Bezeichnung des „ersten Kanzlers der Normalität“ einbrachte. Hellmann erkennt „zahlreiche Hinweise, welche die gegenwärtige Phase als eine entscheidende Weggabelung in der deutschen Außenpolitik erscheinen lassen“ und konstatiert hierbei ein „ungestilltes [deutsches] weltpolitisches Geltungsbedürfnis“ (Hellmann 2004a: 33f.). Meinten so z.B. laut seinen Umfragen 1991 noch 56 % der Deutschen, dass ihr Land sich in der Welt eher zurückhalten sollte, so waren es 2002 – auch vor dem Hintergrund der Irakfrage – nur noch 29% (vgl. Hellman 2004:35). In Äußerungen Schröders wie „ein stolzes“, „starkes“ und „normales“ Deutschland, das mehr „Respekt“ erwartet und seine Interessen „so wie die anderen auch“ vertreten wird sieht Hellman das Schwinden einer deutschen „Verantwortungspolitik“ im Sinne einer Zivilmacht und stattdessen das Aufkommen von Großmachtsattitüden wie etwa bei der Suspendierung des EU- Stabilitätspaktes oder der kategorische Ablehnung an der Beteiligung in der Irakfrage selbst unter UN-Mandat (Hellmann 2004a: 37f.) Er gehört folglich zu jenen, die äußerst skeptisch künftig verstärkt machtpolitische Durchsetzungsstrategien Deutschlands erwarten, die bisher nicht zum Repertoire bundesdeutscher Außenpolitik gehörten (vgl. Hellmann 2004a:37f.).

Rittberger dagegen kommt zwar zu dem Schluss, dass sich die Indizien für eine machtbewusstere deutsche Politik gegenüber dem übrigen Europa vermehrt hätten (vgl. Rittberger 2003:15), er bemerkt jedoch auch, dass lediglich in zwei von zehn Fällen in seinen Fallstudien zur deutschen Außenpolitik Ansätze erkennbar waren, multilaterale Verpflichtungen Deutschlands abzuschwächen (vgl. Rittberger 2003:10). Vor allem bei der Abgabe oder Zusammenlegung von Souveränitätsrechten hinsichtlich inter- und supranationaler Institutionen nehme Deutschland auch weiterhin eine fördernde Haltung ein. Rittberger stellt somit auf vielen Gebieten die Kontinuität einer Außenpolitik der Einbindung in und Selbstfesselung durch multilaterale Institutionen fest, für die somit gerade auch das Streben nach einem ständigen Sitz im Sicherheitsrat ein weiteres Indiz darstellen kann. Nach wie vor sei Deutschlands Rolle als „Mitführungsmacht“ durch einen „Balanceakt zwischen Selbstbeschränkung und Selbstbehauptung“ geprägt. Von einem Kurswechsel zumindest in der deutschen Europapolitik könne jedoch nicht entfernt die Rede sein: „post-unification Germany’s foreign policy was marked by a mixture of continuity and change, with cases of continuity in the majority (Rittberger 2003: 10f.; u. Rittberger/Wagner 2001: 322).

Zu ähnlichen Ergebnissen kommt auch Maull. Er stellt fest, dass deutsche Zielsetzungen in den letzten Jahren stärker verfochten, aber die institutionellen und bilateralen Verflechtungen nicht angetastet wurden. Somit lasse sich das Selbstverständnis der deutschen Außenpolitik nach wie vor unter dem Begriff der „Zivilmacht“ zusammenfassen; es scheine aber an Gewicht zu verlieren (vgl. Maull 2004: 19f.). Und auch Risse kann in Bezug auf die bisherige außenpolitische Identität der Bundesrepublik eine Konstanz feststellen, obwohl er bei der deutschen Wahl der außen- und sicherheitspolitischen Mittel z.B. auf Grund der zunehmenden Auslandseinsätze der Bundeswehr gravierende Veränderungen feststellt (vgl. Risse 2004: 29, 31). Er sieht in deutschen Zielen wie internationaler Kooperation, Multilateralismus oder friedlicher Konfliktbeilegung auch weiterhin eine Kontinuität als Zivilmacht (vgl. Risse 2004: 31).

Somit hat sich bei der Betrachtung der Debatte um eine „neue“ deutsche Außenpolitik gezeigt, dass das wiedervereinigte Deutschland in einer veränderten Welt durchaus neue Mittel und selbstbewusste Rhetoriken verwendet, die Ziele und Werte aber wohl kaum von allzu großen Veränderungen betroffen sind. Vielleicht wird hierbei die Untersuchung des deutschen Strebens nach einem ständigen Sitz im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen – vor allem auch durch die Ableitung von Erklärungen aus den IB- Theorien – neue Erkenntnisse zur zukünftigen deutschen Außenpolitik hinzufügen können.

2.2. Die Diskussion um einen ständigen deutschen Sitz im UN- Sicherheitsrat

Die deutsche Forderung nach einem ständigen Sitz im UNSR trifft nicht nur unter verschiedenen UN-Mitgliedern auf Widerstand, sondern ist wie bereits gezeigt auch innergesellschaftlich stark umstritten.

Befürworter des deutschen Strebens (u.a. also die Bundesregierung) untermauern den deutschen Anspruch damit, dass:

- Deutschland sich vom „Feindstaat“ zu einem engagierten Vertreter des Multilateralismus sowie der Friedens- und Stabilitätspolitik entwickelt habe. Ziele und Werte deutscher Außenpolitik (z.B. Verrechtlichung und Zivilisierung der internationalen Beziehungen) entsprächen derer einer großen Mehrheit der UN-Mitglieder; ein deutscher Sitz würde somit auch andere Länder vertreten und sogar von diesen als dem Land zugewachsene Aufgabe und Verantwortung angesehen (vgl. Kaiser 2004:62).
- die finanziellen Aufwendungen der Bundesrepublik als drittgrößter Beitragszahler in der UN (9,77 % des Budgets plus erhebliche Beiträge zu den UN-Sonderausgaben) eine angemessene Repräsentation erforderten (vgl. Tabelle 1). Deutschland leiste finanziell mehr als vier der fünf derzeitigen ständigen Mitglieder und sei zudem einer der größten Truppensteller bei mandatierten UN-Einsätzen, könne dagegen aber bis jetzt nicht über die Verwendung der Mittel mitentscheiden (vgl. Kaiser 2004:63f.).

Tab.1: Die 15 Hauptbeitragszahler zum ordentlichen UN-Haushalt in Anteilen am Beitragsaufkommen 2002 u. 2003. Quelle: Hüfner 2003:637.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

- Deutschland als drittgrößte Volkswirtschaft der Welt von den Entwicklungen und Krisen der internationalen Politik in besonderem Maße betroffen sei. Deshalb müsse es über einen ständigen Sitz im UNSR weltpolitisch mehr Verantwortung übernehmen und könne somit den Veränderungen in den internationalen Beziehungen (Globalisierung, Terrorismus etc.) besser begegnen (vgl. Kaiser 2004: 62).
- teils noch schwierigere sozioökonomische Probleme als in der Bundesrepublik bei den derzeitigen UNSR-Mitgliedern und erst recht bei den Kandidaten aus Afrika, Südamerika oder Indien zu beobachten seien und diese deshalb als Argument für einen Verzicht auf die Mitgliedschaft im Gremium keine Rolle spielten (vgl. Kaiser 2004: 62f.).
- ein EU-Sitz auch weiterhin eine Utopie bleibe, da Frankreich und Großbritannien nicht auf ihre Sitze verzichten wollten und die UN-Charta nur Staaten als Mitglieder vorsehe (vgl. Kaiser 2004: 66).
- Deutschland als Nichtkernwaffenstaat im UNSR die Beziehung von Kernwaffenstatus und Sicherheitsratmitglied entkoppeln und somit die Nichtverbreitung von Kernwaffen fördern würde (Kaiser 2004: 64).

Die Gegner einer ständigen Mitgliedschaft Deutschlands betonen dagegen, dass:

- das prestigeorientierte Streben nach einem ständigen Sitz lediglich das moderne Äquivalent von Kaiser Wilhelms „Platz an der Sonne“ bedeutet und damit eine machtpolitische Resozialisierung Deutschlands vollende (vgl. Hellmann 2004b:45). Gerne wird Gerhardt Schröder zitiert, der einst bemerkte: „So wie die anderen das auch machen, steht uns das auch zu“ (zit. in: Hellmann 2004b: 49).
- der deutsche Anspruch den normativen Vorgaben des Grundgesetzes (vereintes Europa und Dienst am Frieden) widerspreche (vgl. Hellmann 2004b:46). Vermehrte internationale Kriseneinsätze der Bundeswehr als Konsequenz aus einer ständigen Mitgliedschaft seien gemäß Artikel 87a Abs.(1) GG – „der Bund stellt Streitkräfte zur Verteidigung auf (…)“ – verfassungswidrig (Verlag Beck 1998: 40).
- die sozioökonomischen innerstaatlichen Probleme Deutschlands, mangelnden Ressourcen und drastischen Kürzungen in allen Bereichen es nicht erlauben, die mit einer ständigen Mitgliedschaft im UNSR zusätzlichen Leistrungen aufzubringen. Ständige Mitglieder hätten eine besondere Verpflichtung, sich für Frieden und Sicherheit zu engagieren, was erhebliche finanzielle, politische und militärische Aufwendungen für Deutschland nach sich ziehen würde, da z.B. auch potentielle Unterstützer in der UNO Gegenleistungen erwarteten (vgl. Varwick 2004:39). In diesem Sinne weist auch Hellmann auf den deutlichen Widerspruch zwischen dem gestiegenen deutschen Geltungsanspruch einerseits und der materieller Untermauerung andererseits hin: Nach der Vereinigung seien die Ausgaben für zentrale Felder der Innenpolitik deutlich angestiegen, während es bei den anteiligen deutschen Ausgaben für internationale Aufgaben einen deutlichen Einbruch gegeben habe (vgl. Abb. 1). Der Anteil der Entwicklungshilfe am deutschen Bruttosozialprodukt betrage 2001 lediglich noch 0,245%, der deutsche Anteil am BSP der Welt 2001 gerade noch vier Prozent. Ferner lägen die deutschen Militärausgaben auf einem historischen Tiefststand und gemessen an der Weltbevölkerung stelle Deutschland 2004 nur noch 1,34 Prozent. In dieser Hinsicht haben allein Indien oder China fast oder mehr als dreimal so viele Einwohner wie die gesamte EU. Das „geopolitische Gewicht“ Deutschlands falle somit weitaus geringer aus als von vielen eingeschätzt (vgl. Hellmann 2004b: 47f.).

Abb.1.: Ausgaben für internationale Aktivitäten sowie ausgewählte innenpolitische Aufgabenfelder, anteilig am Bundeshaushalt (in Prozent). Quelle: verändert nach Hellman 2004:35.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

- bei einer Erweiterung des UNSR die zusätzlichen neuen Mitglieder zwar die Repräsentativität des Gremiums erhöhten, eine Schwächung seiner Effizienz und Effektivität jedoch dadurch in Kauf genommen werden würde.
- durch den deutschen Sitz eine Überrepräsentation Westeuropas im UNSR entstehe. Dagegen seien die beiden EU-Mitglieder GB und F vertragsrechtlich sowieso auf eine EU- kompatible UN-Politik verpflichtet. Zudem führe ein nationaler deutscher Sitz zu innereuropäischen Spaltungen (vgl. Italiens Widerstand gegen einen deutschen Sitz) und widerspreche einer gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der EU (Harnisch/Overhaus 2004: 8f.). Ziel deutscher Politik müsse folglich sein, einen EU-Sitz im UNSR zu erreichen.
- für die Bundesrepublik, Frankreich und England als gesellschaftliche Einheiten die ständige Mitgliedschaft keinen realpolitischen Wert habe. Japan und Deutschland könnten auch als normale Mitglieder der UN großen Einfluss nehmen (vgl. Czempiel 1994: 61).

3. Die Reform des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen

2.1 Der UN-Sicherheitsrat: bisheriger Aufbau, Aufgaben und Organisation.

Die UN hat sich von einer Organisation, die in erster Linie den Krieg als Mittel der Politik ächten sollte, zu einem globalen Forum entwickelt, in dem alle grundlegenden Weltprobleme diskutiert und einer Lösung z.T. nähergebracht werden (vgl. Varwick 2004: 37). Dabei ist der Sicherheitsrat mit Sitz am UN-Hauptquartier in New York eines der sechs Hauptorgane der Vereinten Nationen, der in der Regel mindestens täglich beratschlagt. Er setzt sich zusammen aus den fünf ständigen Mitgliedern mit prinzipiellem Vetorecht (die „Großmächte“ China, Frankreich, Russland, Vereinigtes Königreich und die USA); hinzu kommen noch seit der Reform von 1965 vor allem aus Repräsentationsgründen zehn weitere nicht-ständige Mitglieder (meist drei afrikanische, zwei asiatische, zwei lateinamerikanische, zwei „westliche“ Staaten sowie ein osteuropäischer Sitz), die für jeweils zwei Jahre (ohne direkte Wiederwahlmöglichkeit) von der Generalversammlung gewählt werden (Art. 23 Abs. 1 UN-Charta). Somit werden jährlich fünf neue nichtständige Sitze bestimmt.

Der UNSR trägt die „Hauptverantwortung für die Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit“ (Art. 24 Abs.1 UN-Charta, zit. in Bruha 1991: 763). Somit hat er zusammen mit seinen Neben- und Hilfsorganen eine herausgehobene Funktion und ist das wichtigste UN-Organ, das mit großem politischem Ermessensspielraum und den weitreichendsten Befugnissen der Vereinten Nationen ausgestattet ist. Er kann, handelnd „im Namen aller Mitgliedsstaaten“, für diese bindende Beschlüsse fassen (Art. 25 UN Charta, zit. in Bruha 1991: 763), wohingegen die Generalversammlung als egalitäres Plenarorgan meist nur empfehlende Befugnisse und lediglich eine prinzipielle Mitverantwortung für Frieden und Sicherheit besitzt. Somit bildet der UNSR zusammen mit letzterer und dem UN-Generalsekretär die Leitungsspitze des UN-Systems. Er spiegelt als „elitäres Exekutivorgan“ auch auf Grund von Effektivitätsüberlegungen mit seinen fünf „Veto-Sitzen“ die Machtverhältnisse und Siegermächte des zweiten Weltkriegs wieder und erfüllt daher keinesfalls das Rechtsprinzip der „souveränen Staatengleichheit“ wie etwa die Generalversammlung (vgl. Bruha 1991: 763).

Seine Hauptaufgabe ist wie bereits oben angedeutet die Friedenssicherung. Hierzu kann er im Vorfeld friedensgefährdender Entwicklungen präventive Maßnahmen ergreifen oder als einziges UN-Organ bei Friedensbedrohung, -bruch oder Aggression regressive Maßnahmen treffen. In diesem Sinne hat er die Möglichkeit, Empfehlungen auszusprechen oder gar friedliche bzw. militärische Sanktionen zu beschließen, die von Wirtschaftsembargos bis hin zum kriegsmäßigen Einsatz militärischer Einheiten reichen können.

Auf der Grundlage der Stimmengleichheit aller Mitglieder bedürfen Beschlüsse des UNSR im Allgemeinen der Zustimmung von neun Mitgliedern einschließlich sämtlicher ständiger Mitglieder, wobei freiwillige Stimmenthaltungen möglich sind. Zusätzlich zum Vetorecht der ständigen Sitze gilt, dass, Einigkeit bei mindestens sieben Ratsmitgliedern vorausgesetzt, im Sinne eines „kumulativen“ Vetorechts jeder Beschluss verhindert werden kann (vgl. Bruha 1991: 767).

Das Friedenssicherungssystem des UN-Sicherheitsrates baut auf der Solidarität und Konsensfähigkeit vor allem der fünf Veto-Mächte auf und war somit in der Vergangenheit wie z.B. im Kalten Krieg aus bekannten Gründen oft nicht einsatzfähig bzw. durch wechselseitige Vetos gelähmt. Von seinem mächtigsten Instrument in Bezug auf die kollektive Sicherheit, der Ergreifung militärischer Zwangsmaßnahmen, wurde so bisher noch nie Gebrauch gemacht. Dagegen weisen die vom UNSR aufgestellten und überwachten „Peacekeeping“-Missionen von UN-Friedenstruppen insgesamt durchaus eine positiv zu bewertende Bilanz auf (vgl. Bruha 1991: 768).

[...]

Ende der Leseprobe aus 28 Seiten

Details

Titel
Die deutsche Forderung nach einem ständigen Sitz im UN-Sicherheitsrat
Untertitel
Diskussion, Realisierungschancen und Erklärungsansätze aus den Theorien der „realistischen Tradition“
Hochschule
Universität Stuttgart  (Institut für Sozialwissenschaften - Abteilung für Internationale Beziehungen und Europäische Integration)
Veranstaltung
Die Vereinten Nationen: Weltregierung oder Spielball der Mächte?
Note
1,7
Autor
Jahr
2005
Seiten
28
Katalognummer
V114412
ISBN (eBook)
9783640158775
ISBN (Buch)
9783640159802
Dateigröße
1692 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Forderung, Sitz, UN-Sicherheitsrat, Vereinten, Nationen, Weltregierung, Spielball, Mächte
Arbeit zitieren
Jörg Vogelmann (Autor:in), 2005, Die deutsche Forderung nach einem ständigen Sitz im UN-Sicherheitsrat, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/114412

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