Repräsentation von Herrschaft im Mittelalter

Mit einem Vergleich zum Repräsentationsmodus des Demokratieprinzips des Grundgesetzes


Hausarbeit (Hauptseminar), 2006

22 Seiten, Note: 15 Punkte


Leseprobe


Gliederung

A. Einleitung und Zielsetzung der Arbeit

B. Herrschaftsrepräsentation mittels sakraler Bauten
I. Dombau in Lübeck unter Heinrich dem Löwen
II. Gründung des Klosters Tulln durch König Rudolf

C. Repräsentation von Herrschaft in Korporationen
I. mittelalterliche Korporationslehre
II. Repräsentation durch das Haupt
III. Repräsentation durch den Körper
IV. Das Volk der Bundesrepublik im Vergleich zur universitas
1. Das Demokratieprinzip des Grundgesetzes
2. Das Bundesvolk des Art. 20 Abs. 2 GG und die universitas
V. Repräsentation durch den Bundespräsidenten
VI. Repräsentation durch den Bundestag

D. Schlusswort

A. Einleitung und Zielsetzung der Arbeit

In Deutschland gibt es keinen terminologischen Konsens zum Begriff der Repräsentation.[1] Im Grundsatz kann aber zwischen einer stärker rechtlich-politischen Sichtweise als Stellvertretung sowie einer mehr theologischen Betrachtungsart als Vergegenwärtigung vorgegebener Ideen und Ordnungsstrukturen unterschieden werden.[2] Beiden Bedeutungsweisen liegt als gemeinsame Wurzel der lateinische Begriff repraesentatio zu Grunde. Auch wenn beide Formen des Wortgebrauchs begrifflich sehr wohl unterschieden werden können und auch müssen, so sind sie im Mittelalter wie überhaupt Staat und Kirche eng mit einander verbunden und kaum zu trennen. Repräsentation bedeutete für die Herrschenden des Mittelalters in einem sehr starkem Maße die Sichtbarmachung der sozialen Stellung, da der die Herrschaft legitimierende Konsens kein auf ewig erlangter Status war, sondern fortwährend hergestellt und herbeigeführt werden musste.[3] Die Notwendigkeit der Vergegenwärtigung von Herrschaft folgte aus der ständigen Notwendigkeit der Legitimation der Herrschaft.[4] Zeremoniell und Symbolik als Repräsentationsmittel spielten daher eine große, wenn nicht sogar beherrschende Rolle bei den großen Staatsaktionen des Reiches und der Territorien: So wurden die Reichsfürsten mittels der Übergabe einer Fahne belehnt, der Ritterschlag geschah durch Berührung mit der ritterlichen Waffe des Schwertes und die Kurfürsten bekundeten dem Kaiser ihre Unterwerfung, indem sie ihm als Marschall, Kämmerer, Truchseß und Mundschenk symbolisch dienten.[5] Diese reichhaltige Symbolik veranschaulichte Rechtsgeschäfte und machte so das Herrschafts- und Anhängigkeitsverhältnis für jedermann sinnlich wahrnehmbar.[6] Mittels dieser Symbolik wurde Herrschaft repräsentiert und Rechtssicherheit erst ermöglicht.[7] Im Grunde genommen wurde nicht darstellbares Recht über das Mittel der Symbolik in eine darstellbare Form überführt. Repräsentation war hierbei auch zugleich Kommunikation:[8] In der mittelalterlichen Gesellschaft musste sich der Mensch fortwährend durch die Darstellung dessen ausweisen, was er war und zu sein beanspruchte.[9] Das Zeremoniell und die Symbolik waren Zeichen, mit deren Hilfe der Anspruch des eigenen sozialen Rangs an die Adressaten übermittelt wurde. Sie waren Darstellungsmodi der Repräsentation.[10] Repräsentatives Herrschaftshandeln verlangte und ermöglichte hierbei die sinnlich erfahrbare, greifbare Darstellung des sozialen Status, die sich in der öffentlichen[11] Demonstration als angemessen, als wahr erweisen musste.[12] Der eigene Status musste ständig etwa in Rede, Kleidung, Anzahl der Begleiter usw. behauptet werden.[13] Ein ganzes Arsenal an Zeichen stand für die Sichtbarmachung von Überordnungs- Unterordnungs- oder Gleichrangigkeitsverhältnissen bereit.[14] Die Gesamtheit der Mittel zur Erfahrbarmachung von Herrschaft kann hier unter dem Begriff der Herrschaftsrepräsentation zusammengefasst werden.[15] Hierbei können grundsätzlich zwei Fälle der Repräsentation von Herrschaft unterschieden werden: Wenn der Herrscher tatsächlich anwesend war, so stellte die Herrschaftsrepräsentation eine gesteigerte Darstellung, eine Inszenierung seiner Anwesenheit dar.[16] Ein Motiv einer solchen Inszenierung ist etwa der thronende Herrscher, das Symbol der Repräsentation von Herrschaft schlechthin.[17] Auf Macht und Bedeutung ausdrückenden Symbolik des thronenden Königs berichten etwa zeitgenössische Chroniken, dass der Leichnam Kaiser Karls des Großen bei der Öffnung seines Grabes durch Kaiser Otto III. im Jahre 1000 auf einem Thron sitzend geschmückt mit Schwert, Szepter, Krone und Evangeliar, den Zeichen seiner Herrschaft, vorgefunden worden sei, obwohl Karl nach heutigen Erkenntnissen höchstwahrscheinlich in einem Sarkophag liegend beigesetzt worden war.[18] Karl der Große war für die Zeitgenossen Ottos immer noch ein so gewaltiger und bedeutender Herrscher, dass einzig eine thronende Bestattung diesen Status angemessen zu repräsentieren vermocht haben wird. Auch den Reichskleinodien als Zeichen kaiserlicher Herrschaft kam diese herausragende inszenierende Bedeutung zu, vergegenwärtigten sie doch das Reich selber, sodass nur der Inhaber dieser Reichsinsignien als rechter Herrscher erschien.[19] Andererseits konnte die Anwesenheit aber auch durch die Repräsentation suggeriert, eine Stellvertretung geschaffen werden.[20] Dieser Dimension der Repräsentation wohnt eine gewisse Dialektik inne, da das Repräsentierte mit der Repräsentation zugleich als abwesend und doch gegenwärtig vorgestellt wird.[21] Die Repräsentation von Herrschaft im Mittelalter bewegte sich immer zwischen diesen beiden Polen der Konstruktion von Gegenwärtigkeit[22] und einer überhörten Form symbolischer, öffentlicher Statusdemonstration.[23] Der Herrscher musste immer als Zentrum und Bezugspunkt aller Herrschaftsaufgaben erkennbar bleiben.[24] Sein Vorrang manifestierte sich noch viel stärker als der der übrigen Würdenträger in der öffentlichen Darstellung eben diesen Rangs und dieser Rangansprüche in zustimmungsfähigen Formen repräsentativen Handelns.[25] Percy Ernst Schramm charakterisierte das Mittelalter aber auch als eine Epoche, die es verstand, „… Unsichtbares in Sichtbares einzukleiden und im Sichtbaren Unsichtbares aufzuspüren.“[26] Denn so sehr auch Macht in den Radius der Öffentlichkeit gerückt und so unaufhebbar visualisiert wurde,[27] so sollte doch auch das Nichtrepräsentierbare, das Geheime und Unziemliche verborgen bleiben.[28] Repräsentatives Herrschaftshandeln vollzog sich in einem öffentlichen Raum, einer Art Bühne, die betreten, aber auch verlassen werde konnte.[29] Die folgende Seminararbeit soll die beiden Dimensionen der Herrschaftsrepräsentation verdeutlichen und zugleich auch einen Bogen in die Gegenwart spannen.

B. Herrschaftsrepräsentation mittels sakraler Bauten

Als einen ersten Zugang zur Herrschaftsrepräsentation soll hier die Repräsentation durch Kirchen- und Klosterbauten dargestellt werden. Dieses Beispiel zeigt deutlich, wie Herrschaft konkret repräsentiert, Anwesenheit suggeriert werden konnte. Das Mittelalter war von einer tiefen Religiosität geprägt und gerade im frühen Mittelalter, als Teile Europas noch nicht christianisiert waren, stellten Kirchen und Klöster die Brückenköpfe der christlichen Zivilisation dar. Sie waren die Eckpfeiler der geistlichen, aber aufgrund einer starken Verwobenheit mit Herrschaft in den Territorien und des Reiches auch der weltlichen Macht. So war gerade der Kirchenschutz eine der obersten Amtspflichten des mittelalterlichen Herrschers, wie etwa die zeitgenössischen Tugendkataloge berichten.[30] Aber auch in bereits christianisierten Landstrichen boten sakrale Bauten die Möglichkeit, den Untertanen in Personalunion mit der territorialen Christenheit die Herrschaft immer wieder, perpetuierend wahrnehmbar werden zu lassen. Sakrale Bauten waren für die Legitimierung mittelalterlicher Herrschaft so von grundlegender Bedeutung.[31] Zugleich waren solche Bauten angelegtes symbolisches Kapital, welches die Position des Herrschers im Machtgefüge des Reiches kennzeichnete.[32] Als materielle Entsprechung dieser Machtposition waren oft Kirchen gebaut worden, war doch der Gewinn von symbolischem Kapital im wesentlichem durch das Maß von religiösem Kapital bestimmt, dass der Herrscher des Mittelalters einsetzen konnte.[33] Religiöses Kapital wiederum konnte aus ökonomischem Kapital, aus Geld, mit dem Sakralbau gewonnen werden.[34] Aus diesen Gründen war insbesondere die Stiftung von Kirchen und Klöstern ein von den Herrschern immer wieder vollzogener Akt.

I. Dombau in Lübeck unter Heinrich dem Löwen

Als erstes Beispiel zur Verdeutlichung des herrschaftsrepräsentativen Potentials des Sakralbaus soll hier der Dombau in Lübeck unter Herzog Heinrich dem Löwen ab 1173 dienen, der den Höhepunkt seiner Macht in Nordelbingen und im Ostseeraum markiert. Zuvor hatte Heinrich im Jahre 1153 von Kaiser Friedrich I. das königliche Investiturrecht über die Bistümer östlich der Elbe empfangen und in den folgenden Jahren das Obodritenreich[35],[36] unter Missionierung der dort ansässigen Slawen erobert.[37] Mit der Ausweitung seines Herrschaftsgebietes ordnete er zugleich die Bistümer neu, sodass auch das erst 1158 durch Heinrich erworbene Lübeck Bischofssitz wurde.[38] Mit Beginn der 1170er Jahre hatte Heinrich den gesamten slawischen Küstenstreifen bis zur Peene und Oder in seinen Herrschaftsbereich eingegliedert.[39] Wesentliches Mittel zur Durchsetzung und Akzeptanz seiner Herrschaft war hierbei die Missionierung, sodass er mit gewaltigen Kirchenbauten in Lübeck und Ratzeburg seiner Macht einen sichtbaren Ausdruck verleihen wollte.[40] Mit Hilfe dieser Bauten wollte Heinrich aber nicht bloß die Wahrnehmung seines königlichen Rechts über die Bistümer darstellen, sondern vor allem auch die dem mittelalterlichen Herrscher eigen Pflicht zum Schutz der Kirche und Verbreitung des Glaubens erfüllen.[41] Mit repräsentativen Bauten konnte Heinrich zudem einen überregionalen Vergleichszusammenhang schaffen und so hoffen, dass die ihn umgebenden Herrscher seinen Prestige- und Legitimationsanspruch bestätigten.[42] Der Wunsch Heinrichs nach Repräsentation manifestiert sich vor allem auch in der Größe der Bauten, wobei gerade der Dombau in Lübeck hierbei den Wunsch nach Anerkennung seiner Herrschaft bei den missionierten Slawen aber vor allem auch im Reich verdeutlicht: Der Entwurf sah einen Bau mit mehr als 90 m Länge, fast 28 m Breite im Langhaus und über 20 m Höhe in den Gewölbescheiteln vor.[43] Allerdings war Heinrich aufgrund von Unruhen in Sachsen nicht in der Lage, den Bau zu vollenden.[44] Vielmehr geriet seine Herrschaft in Gefahr, sodass beinahe zwangsläufig auch der Bau des weithin sichtbaren Zeichens eben dieser unterbrochen werden musste.[45] Seine finanziellen Mittel reichten nicht mehr aus, er brauchte sie zur Niederschlagung der Unruhen, sodass ihm damit auch Möglichkeit genommen wurde, seine politische Stärke zu repräsentieren.[46] Der Zusammenhang von Herrschaft und deren Repräsentation wird so diesem Beispiel besonders deutlich.

II. Gründung des Klosters Tulln durch König Rudolf

Als zweites Beispiel soll hier die Gründung des Klosters in Tulln durch König Rudolf dienen. Im Jahr 1278 hatte Rudolf von Habsburg über seinen gefährlichsten Gegner, König Ottokar II. von Böhmen gesiegt, wodurch die Habsburger in den Besitz der ehemals babenbergischen Herzogtümer Österreich und Steier kamen.[47] Im Jahr 1282 schließlich belehnte der nun zum König aufgestiegene Rudolf I. seinen Sohn Albrecht I. mit den Herzogtümern Österreich, Steier, Krain und Mark.[48] Als sichtbares Zeichen seiner Herrschaft gründete Rudolf im Jahr 1280 das bis zum Jahr 1290 erbaute Dominikanerkloster Tulln.[49] Sichtbar wird dies vor allem an einer Statuengruppe im Chorraum der zum Kloster gehörenden Kirche, die Rudolf, seine Gemahlin und seinen Sohn Albert zeigt. Rudolf und Albert halten als sichtbares Zeichen ihrer Macht jeweils ein Schwert in einer Scheide vor ihren Körpern.[50] Der König präsentierte so auch kraft seiner Amtsgewalt den neu erworbenen Territorien seinen Sohn als Herzog,[51] wodurch er ihm Legitimation verschaffte und durch die Wahl des Darstellungsmittels eines Statuenprogramms im Chorraum, welches eigentlich Heiligen oder doch zumindest verstorbenen Stiftern vorbehalten war,[52] die herausragende Bedeutung hervorhob. So zeigt sich auch das Beispiel Rudolfs I. deutlich, wie sehr Sakralbauten im Mittelalter zur Repräsentation von Herrschaft, d.h. zur Suggerierung von Anwesenheit genutzt wurden.

[...]


[1] Hofmann 2003, S. 16.

[2] Wenzel 2005, S. 27.

[3] vgl. Sauter 2003, S. 11.

[4] Sauter 2003, S. 11.

[5] Andermann, AmrhKG 1990, S. 125 (125).

[6] vgl. Andermann, AmrhKG 1990, S. 125 (125).

[7] Becker, HRG IV, Sp. 337 (338).

[8] Sauter 2003, S. 12 f.

[9] Wenzel 2005, S. 11.

[10] Wenzel 2005, S. 13.

[11] Öffentlichkeit war hierbei aber meist nicht die totale Öffentlichkeit im heutigen Sinne, sondern eine durchaus kritische Öffentlichkeit, derer, die es anging [ Hartmann 2000, S. 13].

[12] Wenzel 2005, S. 11.

[13] Wenzel 2005, S. 13.

[14] Althoff 1997, S. 12.

[15] Sauter 2003, S. 12.

[16] Sauter 2003, S. 12.

[17] Görich 1998, S. 381 (394), Fn. 44.

[18] vgl. Görich 1998, S. 381 (394), Fn. 44.

[19] Erler, HRG IV, Sp. 638 (638).

[20] Sauter 2003, S. 12.

[21] Leibholz, Ev. St.Lex. II, Sp. 2986 (2986).

[22] Wenzel 2005, S. 12.

[23] Wenzel 2005, S. 32.

[24] Wenzel 2005, S. 17.

[25] Wenzel 2005, S. 25.

[26] Schramm 1956, S. 1086.

[27] Hoeges 2000, S. 193.

[28] Wenzel 2005, S. 14.

[29] Wenzel 2005, S. 36 f.

[30] Rüther 2003, S. 22.

[31] Rüther 2003, S. 22.

[32] Rüther 2003, S. 22 f.

[33] Rüther 2003, S. 22.

[34] Rüther 2003, S. 22.

[35] Die Stämme der Obodriten herrschten zwischen dem Limes Saxoniae und der Warnow [ Petersohn 2003, S. 239 (239)].

[36] vgl. zu Heinrichs Machtpolitik und dem Investiturstreit die ausführliche Darstellung bei Petersohn 2003, S. 239 ff.

[37] Rüther 2003, S. 18.

[38] Rüther 2003, S. 18.

[39] Rüther 2003, S. 19.

[40] Rüther 2003, S. 20.

[41] Rüther 2003, S. 20.

[42] Rüther 2003, S. 20.

[43] Rüther 2003, S. 20, Fn. 26.

[44] Rüther 2003, S. 21.

[45] Rüther 2003, S. 21.

[46] Rüther 2003, S. 21 f.

[47] Sauter 2003, S. 21.

[48] vgl. Sauter 2003, S. 21.

[49] Sauter 2003, S. 22.

[50] Sauter 2003, S. 22.

[51] Sauter 2003, S. 26.

[52] Sauter 2003, S. 25.

Ende der Leseprobe aus 22 Seiten

Details

Titel
Repräsentation von Herrschaft im Mittelalter
Untertitel
Mit einem Vergleich zum Repräsentationsmodus des Demokratieprinzips des Grundgesetzes
Hochschule
Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main
Veranstaltung
Recht und Repräsentation
Note
15 Punkte
Autor
Jahr
2006
Seiten
22
Katalognummer
V114320
ISBN (eBook)
9783640149278
ISBN (Buch)
9783640149742
Dateigröße
519 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Repräsentation, Herrschaft, Mittelalter, Recht, Repräsentation
Arbeit zitieren
Referendar jur. Alexander Krey (Autor:in), 2006, Repräsentation von Herrschaft im Mittelalter, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/114320

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