Die Beziehungen zwischen EU/EG und der Republik Chile am Beispiel Außenhandel und Außenbeziehungen


Seminararbeit, 2007

23 Seiten, Note: 1


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Definitionen
2.1. Außenhandel
2.2. Außenbeziehungen

3.Die Beziehungen zwischen der EU/EG und Chile
3.1. Das Assoziierungsabkommen 2002
3.2. Auswirkungen des Assoziierungsabkommens
3.2.1. Handel und Wirtschaft
3.2.2. Soziales und andere Kooperationen

4. Conclusio

5. Literaturverzeichnis

„Wir, die Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union und Lateinamerikas und der Karibik, (.) bekunden unsere Zufriedenheit über die auf dem IV. Gipfeltreffen EU Lateinamerika/Karibik erzielten Erfolge, die zur Stärkung unserer umfassenden, stabilen und für beide Seiten nutzbringenden Beziehungen beitragen werden. Wir werden die Zusammenarbeit zwischen der EU und Lateinamerika und der Karibik in allen Bereichen im Geiste gegenseitiger Achtung, Gleichheit und Solidarität erweitern und vertiefen.

Ausgehend von unseren besonderen historischen und kulturellen Bindungen sind wir entschlossen, das Potenzial für ein gemeinsames Handeln unserer Regionen so weit wie möglich zu steigern.“

Wiener Erklärung des IV. Gipfeltreffen EU-Lateinamerika/Karibik

„Wir – Frauen und Männer aus sozialen und politischen Bewegungen und Organisationen aus Lateinamerika und der Karibik sowie aus Europa (.) haben uns (.) in Wien versammelt, um unsere Opposition und unseren Widerstand gegen die neoliberale Politik des Freihandels auszudrücken, die Regierungen beider Regionen in unseren Ländern durchsetzen und die sie als Rahmen für ein neues Partnerschaftsabkommen vorschlagen. Wir lehnen den Versuch der Europäischen Union, bis 2010 in beiden Kontinenten eine Freihandelszone zu errichten, ab, ebenso deren Bestreben, die bereits bestehenden Abkommen mit Mexiko und Chile zu vertiefen sowie ähnliche Verträge mit dem Mercosur und Zentralamerika und der Andenregion abzuschließen.“

Schlusserklärung Enlazando Alternativas 2

1. Einleitung

Europa und Lateinamerika verbindet eine lange Vergangenheit: Aufgrund der Kolonialisierung der Staaten des „neuen Kontinents“ durch die europäischen Großmächte gelangten Werte, Traditionen, Sprachen und Kulturen des Okzidents nach Lateinamerika. Die nach der Erlangung der Unabhängigkeit entstandenen Nationalstaaten streiften die entwickelten Strukturen nicht ab, besannen sich nicht auf ihre eigene, die indigene traditionelle Kultur, sondern lebten das europäische Gefüge weiter. Der materielle Wohlstand Europas wurde in Lateinamerika jedoch nie erreicht, was die Staaten in tiefe Abhängigkeit stürzte.

Gegenwärtig wird diese Geschichte als friedliche Koexistenz und gemeinsame Basis für „strategische Partnerschaften“ der Weltöffentlichkeit verkauft. Im Namen der Förderung des Wohlstandes aller Nationen und der Bekämpfung des weltweiten Terrorismus, werden Abkommen, meist wirtschaftlicher Natur, zwischen den Staaten, regionalen Integrationsbündnissen oder ganzen Kontinenten unterzeichnet. Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union/Europäischen Gemeinschaft (EU/EG) und die Staaten Lateinamerikas und der Karibik (LAK) treffen sich seit 1999 regelmäßig auf den EU- Lateinamerika/Karibik-Gipfeln, um diese Partnerschaften zu vertiefen und auszubauen. Der letzte Gipfel dieser Art fand vom 10.-13. Mai 2006 in Wien statt. Im ausgehandelten Abkommen geht es der EU laut eigener Definition nicht um reine Interessen des Außenhandels, sondern es sollen die Außenbeziehungen gestärkt werden.

„Bei den Abkommen der EU mit ihren Partnern weltweit geht es nicht nur um Handel und traditionelle finanzielle und technische Hilfe, sondern auch um wirtschaftliche und andere Reformen sowie um die Unterstützung von Infrastruktur-, Gesundheits- und Bildungsprogrammen.“ (EK 2007a: ec.europa.eu/ world )

Die Zukunft der Beziehungen zwischen der EU und Lateinamerika ist die Errichtung einer gesamt amerikanischen Freihandelszone (ALCA) mit einem barrierefreien Handel zwischen beiden Kontinenten. Der Grundstein wird neben den regelmäßigen Treffen auch in bilateralen Assoziierungsabkommen gelegt. Ein solches Abkommen wurde 2002 zwischen der EU/EG und der Republik Chile unterzeichnet. Seit dem 1. März 2005 ist der ungehinderte Waren-, Kapital- und Dienstleistungsverkehr zwischen den Staaten möglich. Die Übereinkunft sollte nicht nur wirtschaftliche Ziele realisieren, sondern auch soziale und andere Probleme beseitigen helfen.

In dieser Seminararbeit werde ich aufzeigen, wie die Europäische Union ihren eigenen Ansprüchen nach umfassenden Außenbeziehungen gerecht wird oder ob die Interessen des Außenhandels überwiegen. Als Grundlage der Untersuchung dient mir das Assoziierungsabkommen zwischen der EU/EG und der Republik Chile aus dem Jahr 2002, sowie dessen Auswirkungen auf Wirtschaft und Gesellschaft. Zudem werden Reaktionen von offizieller EU-Seite, sowie von Nichtregierungsorgansationen (NGO) aus dem Jahr 2006 mit einfließen. Gleichzeitig zum offiziellen IV. EU-LAK-Gipfel trafen sich in Wien NGOs und deren VertreterInnen auf dem so genannten Gegengipfel Enlazando Alternativas 2 , an dem auch die Präsidenten Venezuelas und Boliviens partiell teilnahmen. Meine Forschungsfrage lautet: „Die Beziehungen zwischen der EU/EG und der Republik Chile – Dominieren seitens der EU/ EG die Ziele Außenhandel oder Außenbeziehungen?

Am Beispiel des Assoziierungsabkommens 2002“

Die Betrachtung der Fragestellung beschreibt bewusst die Sicht der Europäischen Union. Aus diesem Grund verwende ich zur Analyse überwiegend Dokumente der EU, bzw. hauptsächlich die der EU-Kommission (EK). Die Betrachtung der chilenischen Regierung würde den Umfang dieser Arbeit sprengen. Zudem ist auch der Titel der Lehrveranstaltung „Die Beziehung der EU zu Lateinamerika“. Im Rahmen dieses Forschungsseminars war ich Teil der Exkursion der Universität Wien mit dem Titel „Chile zwischen der EU und dem Mercosur“. In den Jahren 2001 und 2005 war ich bereits für mehrere Wochen in Chile und angrenzenden Staaten. Erfahrungen und Eindrücke aus Chile, sowie aus der EU werden damit immer wieder in diese Arbeit mit einfließen.

Bevor das Assoziierungsabkommen näher in Punkt 3 erläutert wird, werden im folgenden Abschnitt grundlegende Begriffe der Fragestellung definiert werden.

2. Definitionen

Dieser Text behandelt wichtige Bereiche der Außenpolitik: Außenhandel und Außenbeziehungen . Bevor ich mit der Analyse des Assoziierungsabkommens aus dem Jahr 2002 beginne, werde ich die beiden zentralen Begriffe definieren. Zudem möchte ich im Anschluss die jeweiligen gesetzlichen Grundlagen aufzeigen und erklären, was in der EU/EG unter Außenbeziehungen und Außenhandel verstanden wird.

2.1. Außenhandel

Die klassische Definition des Begriffs Außenhandel beschreibt den „Warenaustausch eines Landes mit der übrigen Welt“ (Rürup 1998: 34) und „ermöglicht internationale Arbeitsteilung zur Steigerung des materiellen Wohlstandes“ (ebd.). Damit diese Arbeitsteilung wirtschaftlich sinnvoll ausgerichtet ist, „(.) sollte [sie] daher (.) zwischen kapitalintensiv produzierenden Industrieländern und arbeitsintensiv produzierenden Entwicklungsländern [stattfinden]“ (Buscher 2002: 222).

Diese Überlegungen, die auf den Nationalökonomen Adam Smith (1723-1790) zurückgehen, wurden in den vergangen Jahrhunderten mehrfach überarbeitet und in Frage gestellt. Es zeigte sich, dass im internationalen Handel nicht nur die Produktionsfaktoren Kapital und ungelernte Arbeitskräfte eine Rolle spielen, sondern dass der Faktor Bildung den Gewinn positiv beeinflusst (vgl. ebd.). Es wird das „Gesetz der Komparativen Kostenvorteile“ befolgt, welches besonders in der „Theorie des Freihandels“ erreicht werde, die – begünstigt durch eine niedrige Staatsquote und geringe staatliche Eingriffe – die Steigerung des weltweiten Wohlstands zum Ziel hat (vgl. Andersen 2002: 42).

Instrumente zur Realisierung des Außenhandels waren traditionell bilaterale Wirtschaftsverträge zwischen Staaten, Protektionismus und Exportverbote (vgl. ebd.). Mit der Gründung Internationaler Organisationen, wie der GATT (General Agreement on Tarifs and Trade), später Welthandelsorganisation (WTO), wurden auch einheitliche Zölle und die Harmonisierung von Handelsabkommen forciert. Durch regionale Integrationsformen werden zunehmend mehr multilaterale Verträge geschlossen, die einen einheitlichen Binnenmarkt erreichen wollen, um im Welthandel gemeinsam erfolgreich gegen Drittstaaten zu konkurrieren (vgl. ebd.).

Die Außenhandelspolitik der EU/EG

Die Europäische Union/Europäischen Gemeinschaften verfolgen durch das Projekt des europäischen Binnenmarkts und der Begründung einer gem]einsamen Außenhandelspolitik die oben genannten Ziele. Ermöglicht wurde dies durch den Vertrag von Maastricht im Jahr 1993 im Artikel 14 EGV und Titel XI EGV. Hier heißt es hinsichtlich Binnenmarkt:

Artikel 14 EGV:

(1) „Die Gemeinschaft trifft die erforderlichen Maßnahmen (.) den Binnenmarkt schrittweise zu verwirklichen.
(2) Der Binnenmarkt umfasst einen Raum ohne Binnengrenzen, in dem der freie Verkehr von Waren, Personen, Dienstleistungen und Kapital gemäß den Bestimmungen dieses Vertrags gewährleistet ist.“

Auch schon vor dem Vertrag von Maastricht lassen sich Bemühungen um einen gemeinsamen Markt in den Verträgen finden, der sich jedoch auf bestimmte Bereiche oder Produkte beschränkten (z.B. Kohle und Stahl im EGKS). Bis heute ist der Binnenmarkt noch nicht vollständig realisiert worden, da nationale Subventionen der Mitgliedstaaten supranationale Ziele der EU/EG unerreichbar machen. Daneben gibt es weitere Wirtschaftszonen, wie beispielsweise die EFTA oder den EWR-Raum, die den Handel mit Drittstaaten erleichtern sollen.

Die gemeinsame Handelspolitik ist in Titel XI verankert:

Artikel 131 EGV:

„Durch die Schaffung einer Zollunion beabsichtigen die Mitgliedstaaten, im gemeinsamen Interesse zur harmonischen Entwicklung des Welthandels, zur Schrittweisen Beseitigung der Beschränkungen im internationalen Handelsverkehr und zum Abbau der Zollschranken beizutragen. (.)“

In den weiteren Artikeln lassen sich Bestimmungen hinsichtlich Kompetenzen und Maßnahmen zur Liberalisierung des Marktes finden. Demnach unterbreitet die Kommission dem Rat Vorschläge, die meist vom Parlament angehört und dann vom Rat nach dem Prinzip der Einstimmigkeit beschlossen werden müssen, bevor die nationalen Parlamente sie ratifizieren (Art. 132-134 EGV). Die Kommission, bzw. der EU Kommissar für Handel (derzeit Peter Mandelson), verhandelt mit Drittstaaten Assoziierungsabkommen und andere (multilaterale) Übereinkünfte für eine gemeinsame Außenhandelspolitik. Diese Abkommen sollen neben wirtschaftlichen, auch soziale und humanitäre Ziele beinhalten (EK 2004a: www.europa.eu/scadplus). Zudem sollen sie den fairen Handel unterstützen (vgl. EK 2005a: www.europa.eu/scadplus). Damit weicht die EU/EG von rein wirtschaftlichen Verträgen ab und demonstrieren ihre soziale Verantwortung in der Welt. Im nächsten Abschnitt werde ich zeigen, wie und ob sich die soziale Dimension anhand eines ausgewählten Beispiels zeigt.

[...]

Ende der Leseprobe aus 23 Seiten

Details

Titel
Die Beziehungen zwischen EU/EG und der Republik Chile am Beispiel Außenhandel und Außenbeziehungen
Hochschule
Universität Wien  (Institut für Politikwissenschaft)
Veranstaltung
Seminar
Note
1
Autor
Jahr
2007
Seiten
23
Katalognummer
V113722
ISBN (eBook)
9783640142842
ISBN (Buch)
9783640143344
Dateigröße
510 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Beziehungen, EU/EG, Republik, Chile, Beispiel, Außenhandel, Außenbeziehungen, Seminar
Arbeit zitieren
Tanja Trost (Autor:in), 2007, Die Beziehungen zwischen EU/EG und der Republik Chile am Beispiel Außenhandel und Außenbeziehungen, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/113722

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