Kritische Bewertung der Unternehmensteuerreform 2008 im Hinblick auf die Änderung im Einkommen- und Körperschaftsteuerrecht


Seminararbeit, 2008

21 Seiten, Note: 3


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

1 Einführung

2 Ertragsteuerarten
2.1 Einkommensteuer
2.2 Körperschaftsteuer
2.3 Gewerbesteuer

3 Wesentliche Änderungen bei Einzel- und Personenunternehmen
3.1 Einführung einer Thesaurierungsbegünstigung
3.1.1 Ablauf
3.1.2 Nachversteuerung
3.2 Fazit der Thesaurierungsbegünstigung

4 Gegenfinanzierungsmaßnahmen der Unternehmenssteuerreform
4.1 Mantelkauf
4.1.1 Überblick § 8c KStG n.F
4.1.2 Schädlicher Beteiligungserwerb, § 8c Satz 1 KStG n.F
4.1.3 Schädlicher Beteiligungserwerb, § 8c Satz 2 KStG n.F
4.2 Fazit Mantelkauf

5 Zusammenfassung

Literaturverzeichnis

Quellenverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildungsverzeichnis

Abb. 1: Schaubild zur Bildung der Thesaurierungsbegünstigung...

Abb. 2: Schaubild zur Antragsberechtigung von Einzel- und Mitunternehmern

Abb. 3: Schaubild zur Nachversteuerung

1 Einführung

Die große Koalition, bestehend aus CDU/CSU und SPD, hat in ihrem Koalitionsvertrag vom 11.11.2005 die Einführung international wettbewerbsfähiger Steuersätze und eine grundlegende Fortentwicklung des Unternehmensteuerrechts zum 01.01.2008 angekündigt.1 Der Referentenentwurf zur Unternehmensteuerreform 2008 ist der Bundesregierung am 05.02.2007 vorgelegt worden. Am 14.03.2007 ist der Entwurf der Unternehmensteuerreform 2008 vom Bundeskabinett beschlossen worden.2

Nachdem der Entwurf am 25.05.2007 offiziell vom Bundestag verabschiedet wurde, stimmte bereits am 06.07.2007 der Bundesrat dem Unternehmensteuerreformgesetz 2008 zu.

Den Kern des Unternehmenssteuerreformgesetzes bildet die Senkung der Unternehmensteuerbelastung von 38,65% auf ca. 30%, welcher durch eine Tarifsenkung der Körperschaftsteuer von 25% auf 15%, sowie die Senkung der Steuermeßzahl bei der Gewerbesteuer auf einheitlich 3,5% erzielt wird. Im Gegenzug sind zahlreiche Maßnahmen zur Gegenfinanzierung der Unternehmenssteuerreform 2008 geschaffen worden, wie zum Beipiel die Abschaffung des Betriebsausgabenabzugs der Gewerbesteuer, der Verlustausgleich beim Mantelkauf sowie die Einführung einer Zinsschranke, welche für Unternehmen die Abzugsfähigkeit von Zinsaufwendungen in Abhängigkeit zum Gewinn beschränken soll.3 Weiterhin sieht der Gesetzentwurf die Einführung einer einheitlichen Abgeltungsteuer für private Kapitalerträge vor.

Die Unternehmenssteuerreform 2008 ist zum 01.01.2008 in Kraft getreten und die Abgeltungsteuer wird ihr zum 01.01.2009 folgen.

In den folgenden Kapiteln der Seminararbeit möchte ich explizit auf die Auswirkungen und die Folgen der Änderungen in der Unternehmensteuerreform 2008 in Bezug auf die Thesaurierungsbegünstigungen bei Einzel- und Personenunternehmen und den Verlustausgleich bzw. Verlustabzug beim Mantelkauf durch Kapitalgesellschaften eingehen.

2 Ertragsteuerarten

2.1 Die Einkommensteuer

Bei der Einkommensteuer handelt es sich um eine der wichtigsten Einnahmequellen der öffentliche Haushalte.1

Unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind natürliche Personen, die ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben. Die Einkommensteuer wird auf Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Einkünfte aus Gewerbebetrieb, Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit ect. gemäß § 2 EStG erhoben.2

2.2 Die Körperschaftsteuer

Der Körperschaftsteuer unterliegt das Einkommen von Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, die ihre Geschäftsleitung oder ihren Sitz im Inland haben.

Der beschränkten Körperschaftsteuer unterliegen Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, die weder ihre Geschäftsleitung noch ihren Sitz im Inland haben, mit ihren inländischen Einkünften. Bei der Körperschaftsteuer handelt es sich um eine rechtsformabhängige Abgabe, die der Besteuerung von Kapitalgesellschaften dient. Gemäß § 7 KstG bemisst sich die Körperschaftsteuer nach dem zu versteuernden Einkommen. Dieses beträgt gemäß § 23 Abs. 1 KStG 15%.3

2.3 Die Gewerbesteuer

Gemäß § 2 Abs. 1 S. 1 GewStG ist jeder stehende Gewerbebetrieb, der im Inland betrieben wird gewerbesteuerpflichtig.4

Die Gewerbesteuer ist eine der wichtigsten Einnahmequelle der Kommunen. Sie wird nach Inkrafttreten der Unternehmenssteuerreform 2008 kein höheres, aber ein stabileres und besser planbares Aufkommen als in der Vergangenheit gewährleisten.5

3 Wesentliche Änderungen bei Einzel- und Personenunternehmen

3.1 Einführung einer Thesaurierungsbegünstigung

Mit der Unternehmenssteuerreform 2008 sollen nicht nur Kapitalgesellschaften entlastet werden, indem ihre Steuerbelastung auf 29,82% verringert wird, sondern auch Einzel- und Personenunternehmen, die dem internationalen Wettbewerb ausgesetzt sind. Aus diesem Grunde wurde mit der Einführung einer Begünstigung von thesaurierten Gewinnen ähnliche Bedigungen wie für Kapitalgesellschaften geschaffen.1 Die Thesaurierungsbegünstigung wird im § 34a EStG festgelegt.

Die durch die Rechtsform abhängigen Unterschiede für Einzel- und Personengesellschaften zu Kapitalgesellschaften, werden mit Hilfe der Thesaurierungsbegünstigung, unter der teilweisen Abkehr vom Transparentsprinzip neu geregelt. Nichtentnommene Gewinne von Einzel- und Personengesellschaften werden gemäß § 34a Abs. 1 Satz 1 EStG mit einem Satz von 28,25% versteuert.2 Dieser Steuersatz ist mit dem der Kapitalgesellschaft in Höhe von 29,83% vergleichbar.

Nur bei einer späteren Entnahme durch den Gesellschafter werden die Gewinne gemäß § 34a Abs. 4 Satz 2 EStG zu 25% versteuert.3 Dieser Satz orientiert sich an der Abgeltungssteuer, die ab dem 01.01.2009 auf Kapitalerträge angewendet wird.

Durch die Einführung der Thesaurierungsbegünstigung wird die bisherige Anwendung des Transparentsprinzips bei Personengesellschaften abgeschafft. Gemäß diesem werden die Gewinne einer Personengesellschaft den jeweiligen Gesellschaftern zugeschlagen. Die Gesellschafter haben diese anschließend mit ihrem persönlichen Einkommensteuersatz zu versteuern.

Bei einem angenommenen Spitzensteuersatz des Gesellschafters von 42% (2007) hätten etwaige Reinvestitionen einer Besteuerung in Höhe von ca. 46% unterlegen. Damit hätte die Personenunternehmung im Vergleich zur Kapitalgesellschaft einen Steuernachteil von ca. 7% zu verkraften.4

Die Thesaurierungsbegünstigung sorgt dafür, dass sich nach Ausschüttung der zuvor thesaurierten Gewinne von Einzel- und Personengesellschaften eine Gesamtbelastung in Höhe von 48,30% (vgl. 48,33% bei Kapitalgesellschaften) ergibt.

In Abbildung 1 ist die Bildung der Thesaurierungsbegünstigung grafisch dargestellt.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 1: Schaubild zur Bildung der Thesaurierungsbegünstigung

(Ausschnit aus Gragert, K./ Wißborn J.: 2007, S. 2581)

3 Wesentliche Änderungen bei Einzel- und Personenunternehmen 5

3.1.1 Ablauf

Um in den Genuss der Thesaurierungsbegünstigung zu kommen, muss der Gesellschafter einen Antrag gemäß §34a Abs. 1 Satz 2 EStG, bei dem für die Einkommensteuer des Steuerpflichtigen zuständigen Finanzamt, stellen. 1 Mit Hilfe des Antrags kann der Steuerpflichtige entscheiden, ob und in welcher Höhe er die Thesaurierungsbegünstigung für nicht entnommene Gewinne in Anspruch nehmen will.

Um den Verwaltungsaufwand so einfach wie möglich zu gestalten und die Feststellungsfinanzämter nicht zu überfordern, können Mitunternehmer nur einen Antrag stellen, wenn ihre Beteiligung am Gewinn nach § 4 Abs. 1 oder § 5 EStG größer als 10% oder größer 10.000 Euro ist.2

Abbildung 2 gibt einen Überlick zur Antragsberechtigung von Einzel- und Mitunternehmern.

Sobald der Gesellschafter der Einzel- oder Personengesellschaft den Antrag auf Thesaurierung gestellt hat, berechnet sich die Einkommensteuer mit einem Steuersatz von 28,25%. Auf die Einkommensteuer entfällt nun die anteilige Gewerbesteuer in Höhe des 3,8-fachen Gewerbesteuer-Meßbetrags. Anschließend wird von der verbleibenden Einkommensteuer der Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5% abgezogen.

[...]


1 Vgl. Blumenberg, J./Benz, S.: Die Unternehmensteuerreform 2008, Köln: Verlag Dr. Otto Schmidt, 2007, S. V

2 Vgl. Hörster, R./Merker, C.: Der Regierungsentwurf des Unternehmenssteuerreformgesetzes 2008, in: NWB, Nr. 13, (2007), S. 1021

3 Vgl. Hermann, J.: Die Folgen der Unternehmensteuerreform 2008 für Kapitalgesellschaften, Licht und Schatten der Reform – Erforderliche Maßnahmen, in: NWB Nr. 7, (2008), S. 507

1 Vgl. B ornhofen, M.: Steuerlehre 2 Rechtslage 2007: Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Bewertungsgesetz und Erbschaftsteuer, 28., überarbeitete Auflage, Wiesbaden: Gabler, 2008, S. 2

2 Einkommensteuergesetz (EStG) idF vom 19.10.2002

3 Körperschaftsteuergesetz (KStG) idF vom 20.12.2007

4 Gewerbessteuergesetz (GewStG) idF vom 15.10.2002

5 Vgl. Blumenberg, Jens/Benz, Sebastian: Die Unternehmensteuerreform 2008, Köln: Verlag Dr. Otto Schmidt, 2007, S. VIII

1 Vgl. Lausterer Martin/Jetter Jann Iv: Die Unternehmensteuerreform 2008, Köln: Verlag Dr. Otto Schmidt, 2007, S. 9

2 Einkommensteuergesetz (EStG) idF vom 19.10.2002

3 Einkommensteuergesetz (EStG) idF vom 19.10.2002

4 Vgl. Lausterer Martin/Jetter Jann Iv: Die Unternehmensteuerreform 2008, Köln: Verlag Dr. Otto Schmidt, 2007, S. 10

Ende der Leseprobe aus 21 Seiten

Details

Titel
Kritische Bewertung der Unternehmensteuerreform 2008 im Hinblick auf die Änderung im Einkommen- und Körperschaftsteuerrecht
Hochschule
Technische Hochschule Rosenheim
Veranstaltung
Ertragsteuern
Note
3
Autor
Jahr
2008
Seiten
21
Katalognummer
V113580
ISBN (eBook)
9783640146970
ISBN (Buch)
9783640147113
Dateigröße
554 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Kritische, Bewertung, Unternehmensteuerreform, Hinblick, Einkommen-, Körperschaftsteuerrecht, Ertragsteuern
Arbeit zitieren
Sebastian Schönherr (Autor:in), 2008, Kritische Bewertung der Unternehmensteuerreform 2008 im Hinblick auf die Änderung im Einkommen- und Körperschaftsteuerrecht, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/113580

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