Das politische System in Bosnien nach Dayton


Hausarbeit, 2007

16 Seiten, Note: 1,0


Leseprobe


Gliederung

1 Einleitung

2 Das Friedensabkommen von Dayton

3 Regierung

5 Probleme

4 Die Rolle des Hohen Repräsentanten

6 Fazit und Ausblick

7 Literatur

1 Einleitung

Bomben, Flüchtlinge, Srebrenica, Friedensmission - dies sind nur einige Stichworte, die im Zusammenhang mit Bosnien-Herzegowina immer wieder genannt werden. Von 1992 bis 1995 tobte in dem Land, von der Fläche nur etwas größer als der deutsche Bundesstaat Niedersachsen – ein blutiger Bürgerkrieg zwischen drei Ethnien: Kroaten, Serben und Muslimen. Die Folge davon waren rund 300.000 Tote und mehr als eine Million Flüchtlinge.

Offiziell beendet wurden die Kriegshandlungen am 14. Dezember 1995 mit der Unterzeichnung des Daytoner Friedensabkommens in Paris. Der serbische Präsident Slobodan Milosevic, der kroatische Präsident Franjo Tudjman und der bosnische Präsident Alija Izetbegovic akzeptierten nach zähen Verhandlungen den Vorschlag des Vermittlers Richard Hoolbroke, einen einheitlichen und politisch unabhängigen Gesamtstaat Bosnien-Herzegowina (BiH), bestehend aus der Föderation von BiH (FBiH) und Republika Srpska (RS) zu schaffen. Auf die genauen Punkte des Abkommens wird im Verlauf dieser Arbeit eingegangen.

Festzuhalten ist hier bereits, dass durch das Friedensabkommen zwar die Kampfhandlungen beendet wurden, die „Republia Bosna i Hercegovina“ (so die offizielle Bezeichnung) befindet sich aber auch rund zwölf Jahre nach Dayton in einer prekären Lage: So wurden im Abkommen eine äußerst komplizierte Regierungsform ausformuliert, die in Europa ihres Gleichen sucht. Die Befugnisse der Zentralregierung in Sarajewo sind gering, unter ihr gibt es noch regionale Parlamente. Über die größten Vollmachten verfügt der von der internationalen Gemeinschaft eingesetzte „Hohe Repräsentant“ (HR), derzeit der Deutsche CDU-Politiker Christian Schwarz-Schilling. Die Rolle des HR ist höchst umstritten, Kritiker sprechen von „außerdemokratischen Vollmachtnen“, die der HR Bosniens genießt.

Weitere Punkte des Dayton-Abkommens sind heute nach wie vor ungeklärt. So garantiert das Werk die vollständige Rückkehr der Flüchtlinge in ihre Heimatorte, zugleich wird durch die Aufteilung in zwei Gebietseinheiten die ethnische Trennung verstärkt. Auch die Annäherung des Landes an die EU stockt durch mangelnde Zusammenarbeit der Akteure. Im Verlauf der Arbeit werden weitere Probleme aufgezeigt.

Zum Abschluss soll ein Ausblick erfolgen: Wohin führt der Weg Bosnien-Herzegowinas? Braucht das Land weiterhin die Unterstützung der internationalen Gemeinschaft oder ist es zur Selbstverwaltung fähig? Wird es gelingen, eine nötige Verfassungsreform durchzusetzen?

2 Das Friedensabkommen von Dayton

Am 1. November 1995 trafen die Präsidenten Bosniens, Kroatiens und Serbiens unter Leitung des damaligen US-Präsidenten Bill Clinton und Vermittler Richard Hoolbrooke in Dayton, Ohio, zusammen, um in ersten Annäherungsgesprächen über die Zukunft Bosnien-Herzegowinas zu beraten. Nach rund dreiwöchigen zähen Verhandlungen wurde am 21. November 1995 ein Vertrag paraphiert, der und am 14. Dezember 1995 in Paris unterzeichnet wurde. Dieser sah vor, dass Bosnien-Herzegowina eine unabhängige, demokratische, föderative Republik ist, sich aber aus zwei Teilrepubliken zusammensetzt (siehe Abbildung 1).

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Abbildung 1: Die Aufteilung Bosnien-Herzegowinas nach dem Dayton-Abkommen von 1995. Quelle: bosnien-herzegowina.info

Diese sind die bosniakisch-kroatische Föderation (51 Prozent des gesamten Territoriums) und die serbische Republik („Republika Srpska“, 49 Prozent).[1] Der Distrikt Brčko (in Abb.1 blau markiert) hat seit 1999 den Status eines beiden Entitäten zugehörigen Kondominiums mit eigenen Institutionen und Kompetenzen, da in den Verhandlungen keine Einigung über dieses Teil erzielt werden konnte. Zugleich wurde das Gebiet der Föderation in zehn Kantone geteilt (5 boniakische, 3 kroatische, 2 gemischte; siehe Abbildung 2). In der Republika Srpska fand keine Aufteilung in Kantone statt.

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Abbildung 2: Die Kantone der Föderation. Quelle: ohr.int

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Tabelle 1: Die Verwaltungsgliederung Bosnien-Herzegowinas 2004. Tabelle nach Meyers Länderlexikon (2004)[2].

Weitere zentrale Punkte des Abkommens[3]:

- Die Sicherung des Friedens durch Militär und Polizei. Die Lage wird durch eine europäische Friedenstruppe (EUFOR/rund 7000 Mann) überwacht. Sie übernahm diese Aufgabe von einer der NATO unterstehenden Schutztruppe (erst IFOR, später SFOR)
- Ziviler Wideraufbau
- Sarajewo bleibt Hauptstadt, Bosnien und Herzegowina wird von Kroatien und von der Bundesrepublik Jugoslawien anerkannt
- Gewährung der völligen Bewegungsfreiheit der Bewohner. Recht der Flüchtlinge und Vertriebenen auf Rückkehr in ihre ursprünglichen Wohnorte
- Die Verfassung setzt fünf gesamtstaatliche Institutionen ein: das Zwei-Kammer-Parlament, das Präsidium, den Ministerrat, das Verfassungsgericht und die Zentralbank

3 Regierung

An der Spitze des Gesamtstaates steht ein dreiköpfiges kollektives Staatspräsidium (je ein Bosniake, ein Kroate und ein Serbe), das im Verhältnis 2:1 von der Bevölkerung der Föderation und der Bevölkerung der Republika Srpska auf vier Jahre direkt gewählt wird. Nach dem Wahlen am 1. Oktober 2006 sind dies auf Seiten der kroatischen Bosnier Zeljko Komsic, die Bosniaken vertritt Haris Silajdzic, bei den serbischen Bosniers wurde Nebojsa Radmanovic gewählt.[4] Beim Vorsitz gilt ein Rotationsprinzip (Wechsel alle acht Monate).

[...]


[1] The Dayton Peace Accords (1995), Text of documents related to the Dayton Peace Agreement which was initialed at Wright-Patterson Air Force Base in Dayton, Ohio on November 21, 1995 and signed in Paris on December 14, 1995. http://www.state.gov/www/regions/eur/bosnia/bosagree.html (Stand: 06. März 2007)

[2] Bibliographisches Institut (Hrsg./2004), Meyers großes Ländelexikon, Mannheim.

[3] The Dayton Peace Accords (1995)

[4] Komsic (SDP) erhielt 13,68 Prozent der Stimmen, Silajdzic (SBiH) 40,39 %, Radmanovic (SNSD) 54,58 %.

Ende der Leseprobe aus 16 Seiten

Details

Titel
Das politische System in Bosnien nach Dayton
Hochschule
Universität Hamburg
Note
1,0
Autor
Jahr
2007
Seiten
16
Katalognummer
V112733
ISBN (eBook)
9783640128891
Dateigröße
978 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
13 EInträge im Literaturverzeichnis, davon 5 Internetquellen.
Schlagworte
System, Bosnien, Dayton
Arbeit zitieren
Pavo Prskalo (Autor:in), 2007, Das politische System in Bosnien nach Dayton, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/112733

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