Der sozialraumorientierte Planungsansatz in der Jugendhilfe


Hausarbeit (Hauptseminar), 2005

35 Seiten, Note: 1,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Einleitung

1. Was ist Jugendhilfeplanung? – Erklärungen und Planungsansätze
1.1. Jugendhilfeplanung
1.2. Zielorientierte Planung
1.3. Bereichsorientierte Planung
1.4. Zielgruppenorientierte Planung

2. Sozialraumorientierter Planungsansatz
2.1. Theoretische Wurzeln
2.1.1. Gemeinwesenarbeit
2.1.2. Lebensweltorientierte Jugendhilfe
2.1.3. Dienstleistungstheorie
2.2. Sozialraum
2.2.1. Definition
2.2.2. Bildung von Sozialräumen
2.3. Planungsorganisation
2.4. Datenkonzept und qualitative Sozialraumanalyse
2.4.1. Daten und Indikatoren
2.4.2. Qualitative Sozialraumanalyse
2.5. Der Planungsprozess
2.6. Ergebnisse sozialraumorientierter Planungen an konkreten Beispielen
2.6.1. Wirkungen der Sozialraumanalyse in Düsseldorf
2.6.2. Effekte der Sozialraumentwicklung in Potsdam

3. Kritik der Sozialraumorientierung in der Jugendhilfeplanung

Bibliographie

Abbildungsverzeichnis

Abb. 1: Jugendhilfeplanung zwischen Politik und Praxis

Abb. 2: Regelkreis der Planung

Abb. 3: Hierarchisches Zielsystem nach dem KJHG

Abb. 4: Aufgaben der Jugendhilfe nach dem KJHG

Abb. 5: Kriterien zur Zielgruppeneinteilung

Abb. 6: Ziele der Sozialraumanalyse des Landkreises Donau-Ries

Abb. 7: Vorschlag zur Definition von Planungsräumen

Abb. 8: Datenstrukturierungen der räumlichen Gliederung in Düsseldorf

Abb. 9: Beispiel für die Darstellung eines Merkmals im Sozialstrukturatlas

Abb. 10: Teil einer Typologie von Soziotopen

Abb. 11: Dimensionen einer Milieuanalyse

Abb. 12: Übersicht über Beteiligungsverfahren

Abb. 13: Schematische Darstellung des Planungsprozesses

Abb. 14: Bezugsebenenproblem am Beispiel eines Berliner Bezirkes

Einleitung

In den ersten Jahren nach der gesetzlichen Verankerung des Planungsgedanken in der Jugendhilfe – durch das Kinder- und Jugendhilfegesetz[1] (KJHG/SGB VIII) – dominierten bereichs- und zielgruppenorientierte Arbeitsansätze die Jugendhilfeplanung. „Es wurde jedoch immer deutlicher und von der Praxis auch so wahrgenommen, dass diese Herangehensweisen notwendigerweise der Ergänzung durch eine sozialräumliche Perspektive bedurfte.“[2] Damit erlebte das Prinzip der „Sozialraumorientierung“ eine Renaissance, dessen Wirkung bis heute anhält.

Nach Ulrike Herpich-Behrens ist der Begriff „Sozialraumorientierung“ das derzeit am häufigsten diskutierte Schlagwort in der Fachdiskussion der Jugendhilfe(planung).[3] In der Expertise Sozialraumorientierte Planung des Instituts für soziale Arbeit e.V. Münster wird er sogar als neue Leitvokabel bezeichnet, die „seit einigen Jahren immer mehr Aufmerksamkeit bei den Akteuren der Jugendhilfe“ beansprucht.[4] Für die Entwicklungen in der Praxis bedeutete dieser Paradigmenwechsel, wenn man Thomas Olk folgt, einen „tiefgreifenden Umsturz in den fachlichen Konzepten, Handlungsstrategien und Organisationsstrukturen“ in der Jugendhilfe.[5] Diese Aussagen dürfen allerdings nicht darüber hinwegtäuschen, dass hinter „Sozialraumorientierung“ kein einheitliches Konzept steckt, sondern ein Begriff mit „vielfältigen Bedeutungsvarianten“[6] oder, wie Olk es ausdrückt, ein „bunter Flickenteppich von mehr oder weniger weitreichenden Konzepten und Programmpapieren.“[7] Solange diese konzeptionelle Unschärfe jedoch besteht, droht der Begriff zu einem „Modewort“[8] zu verkommen, dessen Inhalt nur symbolischen Wert hat.

Ziel dieser Arbeit ist eine umfassende Darstellung und Analyse des sozialräumlichen Planungsansatzes in der Jugendhilfe (Kapitel 2). Im Mittelpunkt stehen hierbei die theoretischen Wurzeln, der Begriff Sozialraum, die Planungsorganisation, die quantitativen und qualitativen Methoden, der Planungsprozess und schließlich die positiven Effekte und Wirkungen des Ansatzes. Daran anschließend sollen die wichtigsten Kritikpunkte und Probleme aufgezeigt werden. (Kapitel 3). Die Grundlagen für diese Betrachtung werden im folgenden Kapitel gelegt, dass sich mit der Jugendhilfeplanung im Allgemeinen (Kapitel 1.1.) sowie den zielorientierten (Kapitel 1.2.), bereichsorientierten (Kapitel 1.3.) und zielgruppenorientierten (Kapitel 1.4.) Planungsansätzen im Besonderen auseinandersetzt.

Die Literatur zu den Themen Jugendhilfeplanung und Sozialraumorientierung ist sehr vielfältig. Zu nennen sind hier insbesondere zahlreiche Dokumentationen von Fachtagungen und Erfahrungsberichte von Modellprojekten.[9] Diese Hauptseminararbeit wird sich vor allem auf die bereits genannte Expertise Sozialraumorientierte Planung des Instituts für soziale Arbeit e.V. sowie auf das von Erwin Jordan und Reinhold Schone herausgegebene Handbuch Jugendhilfeplanung stützen.[10]

1. Was ist Jugendhilfeplanung? – Erklärungen und Planungsansätze

„Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit“ (§1 Abs.1 KJHG). Die Jugendhilfe soll zur Verwirklichung dieses Rechts „dazu beitragen, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten oder zu schaffen“ (§1 Abs.3 KJHG) sowie „ein möglichst wirksames, vielfältiges und aufeinander abgestimmtes Angebot von Jugendhilfeleistungen“ (§80 Abs.2 KJHG) zu gewährleisten. Zur Erreichung dieser Ziele hat der Gesetzgeber insbesondere durch die §§ 79 und 80 des KJHG die Jugendhilfeplanung „zur Pflichtaufgabe der öffentlichen Jugendhilfe“ gemacht und gleichzeitig inhaltliche und prozedurale Anforderungen an die Planung formuliert.[11]

1.1. Jugendhilfeplanung

Jugendhilfeplanung ist nach Franz Herrmann „ein gesetzlich vorgeschriebenes, methodisch strukturiertes und prozesshaftes Vorgehen, mit dem ein bedarfsgerechtes Angebot von Jugendhilfeleistungen innerhalb eines definierten Sozialraums sichergestellt und gestaltet werden soll.“[12] Sie muss dabei sowohl den Ansprüchen der Jugendhilfepolitik als auch der Jugendhilfepraxis genügen und nimmt damit die Rolle eines Bindegliedes zwischen Politik und Praxis ein. Abbildung 1 zeigt ein Schema, welches die Wechselbeziehung zwischen Jugendhilfepolitik, -planung und -praxis verdeutlichen soll.

Abb. 1: Jugendhilfeplanung zwischen Politik und Praxis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Nikles, Bruno W./Szlapka, Marco 1998: Jugendhilfeplanung: Theorie, Organisation,
Methodik. Eine Arbeitshilfe mit Präsentationsgrafiken auf CD-ROM. Münster, S.14.

Jugendhilfeplanung ist zugleich Fachplanung als auch politischer Prozess. Als Fachplanung ist sie zuständig für die Entwicklung langfristiger, innovativer und zukunftsorientierter Lösungsstrategien für die komplexen Aufgaben der Jugendhilfe, als politischer Prozess ein Instrument kommunaler Willensbildung und Entscheidungsvorbereitung. Sie hat dabei in allen Phasen der Planung die „anerkannten Träger der freien Jugendhilfe“ frühzeitig zu beteiligen (§80 Abs.3 KJHG), mit „anderen Stellen und öffentlichen Einrichtungen“ wie Schulen, Polizei, Gesundheitsämtern oder Trägern anderer Sozialleistungen zusammenzuarbeiten (§81 KJHG) sowie vor allem die „Wünsche, Bedürfnisse und Interessen der jungen Menschen und der Personensorgeberechtigten“ zu berücksichtigen (§80 Abs.1 KJHG).

Die starke Betonung der Partizipation hat, neben einigen Vorgaben zur eigentlichen Planung im KJHG, mit dazu beigetragen, dass sich nach dem Inkrafttreten des KJHG das Verständnis von Jugendhilfeplanung in den Fachkreisen verändert hat. Folgt man Gerold Strack, zielten früher durchgeführte Planungen „häufig auf den fertigen Plan“, dessen Ergebnisse oftmals auf langjährig erarbeiteten sozialisations- und gesellschaftskritischen Positionen sowie – aufgrund des langen Bearbeitungszeitraums – auf völlig veralteten Daten basierten.[13] Heute wird dagegen der Planungs prozess hervorgehoben. „Das Verständnis von Planung als Prozess resultiert u.a. aus der Erkenntnis, daß sich die Gesellschaft ständig verändert und damit auch Lebensbedingungen, Probleme und Bedürfnisse der Menschen – also auch der Bedarf an Jugendhilfeleistung.“[14] Die Ergebnisse der Planung sind also nicht längerfristig gültig und müssen wie auch die initiierten Maßnahmen einer regelmäßigen Überprüfung und ggf. Modifizierung unterzogen werden. Jugendhilfeplanung muss demnach als eine kontinuierliche Aufgabe verstanden werden. Die Partizipation von Betroffenen, Beteiligten und anderen öffentlichen Stellen an allen Prozessen der Jugendhilfeplanung begründet Strack vor allem mit der gesetzlichen Verankerung im KJHG, den Erfahrungen der Praxis, die in die Planung eingebracht werden können, und mit dem Aspekt, dass durch Beteiligung der „für die Umsetzung maßgeblichen Gruppen“ eher die Chance besteht zu allgemein akzeptierten Lösungen zu kommen.[15] Abbildung 2 zeigt das Schema eines Planungsprozesses wie ihn sich Bruno W. Nikles und Marco Szlapka idealtypisch vorstellen. Grundlage für diesen „Regelkreis der Planung“ sind die im §80 Abs.1 KJHG formulierten Vorgaben für den öffentlichen Träger der Jugendhilfe sowie der „Aspekt, daß Planung zu einer ständigen Tätigkeit werden muß.“[16]

Abb. 2: Regelkreis der Planung

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Nikles/Szlapka 1998, S.46.

Nach §80 Abs.1 KJHG hat die Jugendhilfeplanung zum einen die Aufgabe den Bestand an Einrichtungen und Diensten zu erheben (Bestandsdarstellung), zum anderen den Bedarf unter Berücksichtigung der Interessen, Wünsche und Bedürfnisse der Betroffenen zu ermitteln (Bedarfsanalyse) und zum dritten Vorhaben zur Bedarfsdeckung zu planen (Bedarfsprognose und Maßnahmeentwicklung). Neben der kontinuierlichen Überprüfung muss die Planung dabei auch offen bleiben „für neue Bedürfnisse und unvorhergesehene Bedarfe und zu deren Erfüllung beitragen (Flexibilität der Planung).“[17] Die Fortschreibung der Planung ist wichtig, um der fehlenden Planungskontinuität entgegenzutreten und so eine andauernde „Steuerung der Jugendhilfe“ zu erreichen.[18] Bei der all diesen Teilprozessen zugrundeliegenden Zielentwicklung sollen nicht allgemeine programmatische Ziele der Kinder- und Jugendhilfe formuliert werden, sondern vielmehr Aussagen zum konkreten Planungsprojekt getroffen werden: Es geht „um die Festlegung der Planungsfunktion, um die Definition dessen, was zum Ausgangspunkt der planungsbezogenen Handlungsschritte und damit zur Zielsetzung im Sinne von stabilisierender und verändernder Wirkung gemacht werden soll.“[19] Hier entscheidet sich also auch welcher der vier Planungsansätze der gesamten Planung zugrunde liegen wird. Im folgenden werden der zielorientierte Ansatz, der bereichsorientierte Ansatz und der zielgruppenorientierte Ansatz kurz erläutert sowie Vor- und Nachteile aufgezeigt.

1.2. Zielorientierte Planung

Das zielorientierte Planungsmodell hat einen deduktiven Ansatzpunkt. Aus allgemeinen Sozialisationszielen, wie bspw. dem §1 Abs.1 KJHG, werden Unter- und Teilziele abgeleitet, die mit Blick auf die Zielvorgaben der Angebote und Dienste der Jugendhilfe weiter operationalisiert werden (arbeitsfeldbezogene Ziele). Jordan und Schone sprechen von einem „Zielbaum“ für Jugendhilfe und Erziehung als der Planung.[20] Abbildung 3 zeigt ein Beispiel, wie so ein Hierarchisches Zielsystem nach dem KJHG aussehen könnte.

Abb. 3: Hierarchisches Zielsystem nach dem KJHG

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Jordan/Schone 1998, S.89.; eigene Bearbeitung

Der Vorteil dieses Ansatzes kann in der Möglichkeit einer alle Arbeitsfelder der Jugendhilfe umfassenden konzeptionellen Zieldiskussion gesehen werden. „Damit könnte eine Selbstverständnisdiskussion über Zielsetzung und Aufgaben der Jugendhilfe unabhängig von gegebenen Realisierungsformen geführt und konkurrierende ‚Philosophien’ bzw. normative Konzepte der Jugendhilfe auf kommunaler Ebene offengelegt und verhandelt werden.“[21]

Nachteile sind nach Jordan und Schone ein relativ hoher Zeitaufwand, Probleme bei der Operationalisierung der Unter- und Teilziele, eine Unflexibilität bei aktuell auftretenden Problemsituationen, eine mögliche Vernachlässigung der empirischen Basis sowie eine unzureichende Umsetzung der Betroffenenpartizipation durch die starke normative Ausrichtung des Ansatzes (Dominanz der Experten).[22]

[...]


[1] verwendete Fassung in dieser Arbeit unter http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/sgb_8/index.html

[2] [ISA] Institut für soziale Arbeit e.V. (Hrsg.) 2001: Expertise Sozialraumorientierte Planung. Begründungen, Konzepte, Beispiele. Münster, S.41. Unter: www.eundc.de.

[3] Vgl. Herpich-Behrens, Ulrike 2004: Begrüssung. In: [LKJ] Landesvereinigung Kulturelle Jugendbildung Berlin e.V. (Hrsg.): Sozialraumorientierung. Neue Chancen für die kulturelle Kinder- und Jugendbildung? Dokumentation zur Fachtagung am 28.11.2003. Berlin, S.4. Unter: www.lkj-berlin.de/aktuell/load/sozialraumorientierung.pdf.

[4] ISA 2001, S.15.

[5] Vgl. Olk, Thomas 2000: Strukturelle und fachliche Konsequenzen der Sozialraumorientierung in der Jugendhilfe – Auswirkungen auf Träger, Adressaten und das Jugendamt. In: Schröder, Jan (Hrsg.): Sozialraumorientierung und neue Finanzierungsformen. Konsequenzen für die Leistungsberechtigten und die Strukturen der Jugendhilfe. Kongreß am 11.-12. Oktober 1999 in Frankfurt am Main. Bonn, S.10.

[6] ISA 2001, S.15.

[7] Olk 2000, S.10.

[8] ISA 2001, S.15.

[9] Beispiele: Verein für Kommunalwissenschaften e.V. (Hrsg.) 2001: Sozialarbeit im sozialen Raum. Dokumentation der Fachtagung am 21. und 22. September 2000 in Berlin (Aktuelle Beiträge zur Kinder- und Jugendhilfe 27). Berlin.; Bayerischer Jugendring (Hrsg.) 2001: Sozialraumorientierte Jugendhilfeplanung und Sozialraumanalyse. Dokumentation zur Fachtagung am 7. Februar 2001 in Nürnberg. München.; LKJ 2004.; Amt für Kinder, Jugend und Familien der Stadt Köln, Bezirksjugendamt Köln-Mülheim (Hrsg.) 2002: Erfahrungsbericht des Modellprojektes Buchheim „Sozialraumorientierte Vernetzung von Jugendhilfe“. Stand Juli 2002. Köln. Unter: www.stadt-koeln.de/imperia/ md/content/pdfdateien/pdf51/7.pdf.

[10] ISA 2001.; Jordan, Erwin/Schone, Reinhold (Hrsg.) 1998: Handbuch Jugendhilfeplanung. Grundlagen, Bausteine, Materialien. Münster.

[11] Vgl. Jordan, Erwin/Sengling, Dieter 2000: Kinder- und Jugendhilfe. Einführung in die Geschichte und Handlungsfelder, Organisationsformen und gesellschaftliche Problemlagen. Weinheim/München, S.274.

[12] Herrmann, Franz 2002: Jugendhilfeplanung. In: Schröer, Wolfgang/Struck, Norbert/Wolff, Mechthild (Hrsg.): Handbuch der Kinder- und Jugendhilfe. Weinheim u.a., S.869.

[13] Vgl. Strack, Gerold 1996: Einführung. In: Lukas, Helmut/Ders. (Hrsg.): Methodische Grundlagen der Jugendhilfeplanung. Freiburg i. Br., S.13.

[14] Ebd.

[15] Vgl. Ebd., S.14f.

[16] Nikles/Szlapka 1998, S.47.

[17] Jordan/Sengling 2000, S.277.

[18] Vgl. Nikles/Szlapka 1998, S.47.

[19] Ebd.

[20] Vgl. Jordan/Schone 1998, S.88.

[21] Ebd.

[22] Vgl. Ebd.

Ende der Leseprobe aus 35 Seiten

Details

Titel
Der sozialraumorientierte Planungsansatz in der Jugendhilfe
Hochschule
Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald  (Institut für Erziehungswissenschaft)
Veranstaltung
Struktureller Wandel und Jugendhilfebedarf: Sozial- und Jugendhilfeplanung
Note
1,0
Autor
Jahr
2005
Seiten
35
Katalognummer
V112586
ISBN (eBook)
9783640108602
Dateigröße
1778 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Planungsansatz, Jugendhilfe, Struktureller, Wandel, Jugendhilfebedarf, Sozial-, Jugendhilfeplanung
Arbeit zitieren
Magister Artium Manuel Dethloff (Autor:in), 2005, Der sozialraumorientierte Planungsansatz in der Jugendhilfe, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/112586

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