Naturwissenschaft vs. Willensfreiheit?

Versuch der metaphysischen Widerlegung möglicher Folgerungen aus den Experimenten von Libet und Nachfolgern


Hausarbeit (Hauptseminar), 2007

15 Seiten, Note: 1,3


Leseprobe


Inhalt

Einleitung

1. Einige Überlegungen zu Libet

2.1 Das Gedankenexperiment der eingetankten Wissenschaftlergehirne
2.2 Eigenes Gedankenexperiment

3. Fazit

Quellen:

Literatur

Zeitschriften / Zeitungen

Einleitung

Anfang der 80er Jahre versetzten die neurowissenschaftlichen Versuche von Benjamin Libet die Fachwelt, aber auch Philosophen und Medien in Aufruhr. Libet hatte seine Testpersonen an ein EEG (Elektroenzephalogramm) angeschlossen und sie gebeten, völlig spontan einen Finger der rechten Hand zu heben. Gleichzeitig sollten sie auf einer Uhr einen sehr schnell rotierenden Zeiger beobachten und sich die Zeigerposition merken, zu der sie sich der Entscheidung bewusst geworden waren, den Finger zu heben. Das erstaunliche Ergebnis war, dass sich im Gehirn bereits einige hundert Millisekunden vor dem berichteten Bewusstsein, den Finger heben zu wollen, ein Bereitschaftspotenzial aufbaute.[1] Libet schlussfolgerte für diese spezielle Laborsituation, dass ein Bewusstsein über die Entscheidung zeitlich erst nach dem Einleiten der Bewegung, zu der sich der Proband entschieden hatte, stattfand, andere interpretierten sofort den Verlust des freien Willens in die beobachtete Reihenfolge hinein. In der Folge wurde viel Kritik am Versuchsaufbau Libets geäußert, zugleich fanden unzählige Verbesserungsvorschläge Einfluss in die Diskussion. Als beispielhaft für die Kritik mag der Text von Frank Rößler gelten, der in drei wichtigen Kategorien die Aussagekraft der Experimente in Frage stellte.[2] Herausragende Verbesserungen bzw. Erweiterungen der Libet-Versuche lieferten Patrick Haggard und Martin Eimer in ihrem Versuch, Libet und sein Modell einer durch das Reaktionspotenzial vorbestimmten freien und spontanen Handlung zu widerlegen. Die Ergebnisse ihrer modifizierten Experimente bestätigten jedoch die Libets und gewährleisteten damit eine breitere Definition und Aussagekraft.[3]

Wie ungenau die Messergebnisse auch sein mögen und unabhängig davon, wie sehr eine Laborsituation bzw. die Entscheidung, einen Finger zu heben, etwas über unseren freien Willen aussagt, scheint hier durch die Naturwissenschaft unser intuitives Gefühl, dass wir uns selbst entscheiden, in Frage gestellt zu werden. Die Vertreter eines Determinismus haben mit den Libet-Experimenten ein starkes Argument in die Hand bekommen: Es sieht so aus, als wäre schon bestimmt, was wir tun, wenn wir denken uns zu entscheiden, das wir es tun. Wenn dem so wäre, hätten wir erstens nicht anders handeln können, als wir es getan haben und zweitens könnte keiner sagen, von wem die Entscheidung getroffen wurde und wann sie getroffen wurde, sie könnte dann zeitlich beliebig weit nach vorne verlagert werden.

Generell kann man natürlich die Verbindung von Philosophie und Naturwissenschaft in Frage stellen. Gemittelte Bereitschaftspotenzial-Werte sind immer nur Statistik und letztere sagt immer nur, mit der und der Wahrscheinlichkeit trifft dies oder jenes zu. Nun suchen wir Philosophen aber immer nach Wahrheiten und nicht nach 95%-Wahrheiten, geschweige denn 51%-Spekulationen. Allerdings darf man sich den Ergebnissen der naturwissenschaftlichen Forschung auch nicht verschließen, denn vielleicht sind sie in ein paar Jahren so präzise, dass wir sie nicht mehr ignorieren können. Vor 150 Jahren hätte wahrscheinlich auch fast jeder nur müde gelächelt, wenn man ihm weismachen wollte, Materie bestünde nur aus kleinsten Teilchen (von denen wir nicht wissen, ob sie wirklich existieren) und das meiste sei Energie zwischen diesen Teilchen.

Um diesem Dilemma zu entgehen, sollte eine stringente Argumentation für die Willensfreiheit unabhängig von allen möglichen Ergebnissen der Hirnforschung sein. Mit anderen Worten, wir müssen die Ebene oder den Bereich, wo Entscheidungen getroffen werden, jeglicher naturwissenschaftlichen Forschung entziehen und ihn auf metaphysischer Ebene diskutieren. Wenn dies denkbar oder sogar wahrscheinlich ist, dann wären alle Libet- und Nachfolger-Argumente ausgehebelt.

Dazu soll diese Arbeit zunächst ein paar Überlegungen der metaphysischen Sichtweise zu den Libet-Experimenten diskutieren. Anschließend wird ein Gedankenexperiment von Olaf Müller untersucht, der mittels eingetankter Gehirne versucht hat, die Entscheidungsebene der naturwissenschaftlichen bzw. neurowissenschaftlichen Forschung zu entziehen. Schließlich soll ein eigenes Gedankenexperiment jenes vorhergehende verbessern, bzw. einen noch anderen Blickwinkel einnehmen, um den freien Willen zu ermöglichen. Dazu wird allerdings das Neu-Denken einiger Begriffe und Konzepte unserer Alltagssichtweise notwendig sein.

1. Einige Überlegungen zu Libet

Neben der – schon erwähnten – zahlreichen Kritik an Libets Versuchsaufbau wurde natürlich die Aussage der Experimente allgemein in Zweifel gezogen. Einige Überlegungen, die jetzt diskutiert werden, sind in der Literatur schon erwähnt wurden, andere nicht. Sie sollen an dieser Stelle dazu dienen, Begrifflichkeiten für das eigene Gedankenexperiment näherzubringen.

Libet hat in seinen Experimenten nur direkte Prozesse betrachtet, ohne Vorüberlegungen, Einstellungen, Gewohnheiten und ähnliches der Probanden inkludieren zu können. Die Frage ist also, ob man von dieser speziellen Situation allgemeine Schlüsse zur Willensfreiheit ziehen kann? Oder wird eigentlich nur die Handlungsauslösung gemessen? In diesem Fall wären wir aber im Bereich der Handlungsfreiheit und nicht der Willensfreiheit. Libet selbst hat als Ergebnis seiner Versuche die Willensfreiheit auch nicht gänzlich kassiert, stattdessen entwickelte er das Modell des Vetos, dessen wir uns weiter unten nochmals annehmen müssen. Zunächst aber steht die Frage im Raum, wie während des Versuchs der Akt des Fingerhebens unbewusst beginnen kann, wenn er zwar spontan bezüglich seines Zeitpunktes, aber geplant bezüglich der Ausführung an sich ist? Also liegt doch eine Handlungsintention vor, bevor ein Bereitschaftspotenzial gemessen wird.

Wir könnten den Prozess also auch als solchen beschreiben: Person P entscheidet sich zum Zeitpunkt Z1, an einem Experiment teilzunehmen, was auch immer dafür ausschlaggebend sein mag. P baut als die Handlungsintention H1 auf. Zu Beginn des Versuchs (Z2) wird P vom Versuchsleiter instruiert, zu einem (nahezu) beliebigen Zeitpunkt, wenn P danach ist, einen bestimmten Finger der Hand zu heben (außerdem soll P den Entscheidungszeitpunkt, die Bewegung auszuführen, auf einer Uhr ablesen). P erklärt sich dazu bereit und baut damit Handlungsintention H2 auf. Zum Zeitpunkt Z3, ab dem sich P entscheiden darf, den Finger zu heben, baut sich dann Handlungsintention H3 auf, ab jetzt irgendwann den Finger heben zu können (oder: zu sollen![4] ). Und dann kommt endlich Zeitpunkt Z4, zu dem sich P entscheidet, den Finger zu heben und protokolliert diesen Zeitpunkt als Handlungsintention H4. Allerdings stellt sich nun heraus, dass H4 nach der Aktivierung bestimmter neuronaler Muster im Gehirn stattfindet. Also kann H4 nicht mehr ausschlaggebend für die Handlung sein, sondern nur noch begründend. Zugleich war Z4 als zeitlicher Ort für H4 der einzige Zeitpunkt, den P frei bestimmen konnte.[5] Wir haben also die paradoxe Situation, dass einerseits eine kausale Kette von Handlungsintentionen rückwärts verfolgbar ist und somit H4 nicht die ausschlaggebende sein muss, sondern nur noch als Handlungsauslösung erscheint[6]. Andererseits ist nur H4 zu Z4 frei in der zeitlichen Dimension, was für Willensfreiheit natürlich gewährleistet sein muss. H4 ist aber jene Handlungsintention, der die Libet-Experimente Einfluss auf die Entscheidung absprechen oder diesen zumindest in Frage stellen. Dem können wir leicht folgen, da H4, wie unsere Kausalkette zeigt, am wenigsten Einfluss darauf hat, dass P den Finger hebt.[7]

[...]


[1] Die genaue Versuchsbeschreibung findet sich z.B. in: Benjamin Libet, Curtis A. Cleason, Elwood W. Wright, Dennis K. Pearl: Time of conscious intention to act in relation to onset of cerebral activity (readiness potential): The unconscious initiation of a freely voluntary act, Brain 106, 1983, S. 623-642.

[2] Rößler kritisierte den Versuchsaufbau und Elemente der Auswertung, verwies auf psychologische Störvariablen und hinterfragte schließlich auf einer Metaebene den Versuch als probates Mittel zur Feststellung eines Zeitpunktes der Bewusstwerdung bzw. Entscheidung, siehe: Frank Rößler: Neuronale Korrelate der Handlungsausführung im Elektroenzephalogramm: Agieren wir vor oder nach dem bewussten Entschluss zu handeln? – Zur Validität der Experimente von Libet (1983), in: Kristian Köchy, Dirk Stederoth: Willensfreiheit als interdisziplinäres Problem, Freiburg 2006, S. 165-190.

[3] Haggard und Eimer haben die Libet-Experimente um drei Freiheitsparameter erweitert, um die ursprünglichen Versuche zu widerlegen. Die Probanden waren frei, wann sie den Finger bewegten (zumindest bedingt, sie mussten eine Umdrehung des Uhrzeigers abwarten, dann sollten sie sich frei entscheiden), ob sie ihn überhaupt bewegten oder nicht, und schließlich, ob sie den Finger der linken oder der rechten Hand hoben. Die Frage ist allerdings, ob diese Erweiterung der Willensfreiheit (in diesem Falle identisch mit Handlungsfreiheit) qualitativer oder nur quantitativer Natur ist. Schließlich waren alle Parameter vorher durch die Versuchsinstruierung festgesetzt, siehe: Patrick Haggard, Martin Eimer: On the relation between brain potentials and the awareness of voluntary movements, Experimental Brain Research 126, 1999, S. 128-133.

[4] Es gab auch Libet-ähnliche Versuchsreihen, in denen es den Probanden überlassen war, überhaupt nicht zu reagieren.

[5] Gewissermaßen war auch Z1 einigermaßen frei, allerdings muss P davon gewusst haben, dass Probanden für einen Versuch gesucht werden, was nur in einem vom Versuchsdurchführenden bestimmten Zeitraum geht.

[6] Die vorherigen Handlungsintentionen H1 bis H3 scheinen mehr Einfluss darauf zu haben, dass P den Finger hebt, denn H4 bestimmt eigentlich nur noch den Zeitpunkt (Z4)

[7] Siehe vorherige Fußnote.

Ende der Leseprobe aus 15 Seiten

Details

Titel
Naturwissenschaft vs. Willensfreiheit?
Untertitel
Versuch der metaphysischen Widerlegung möglicher Folgerungen aus den Experimenten von Libet und Nachfolgern
Hochschule
Humboldt-Universität zu Berlin  (Institut für Philosophie)
Veranstaltung
Naturwissenschaft und Willensfreiheit
Note
1,3
Autor
Jahr
2007
Seiten
15
Katalognummer
V112405
ISBN (eBook)
9783640120369
Dateigröße
436 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Naturwissenschaft, Willensfreiheit, Naturwissenschaft, Willensfreiheit
Arbeit zitieren
Felix Strüning (Autor:in), 2007, Naturwissenschaft vs. Willensfreiheit?, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/112405

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