Lutherfeier im Jahr der "Machtergreifung" (1933)

Luthers 450. Geburtstag als Anlass zum Reformationsgedenken in "Luther" und bei Karl Barth


Hausarbeit (Hauptseminar), 2008

36 Seiten, Note: 1,3


Leseprobe


Inhalt

1. Einleitung

2. „ Luther“ 1933
2.1 Die Verfasser der Artikel
2.1.1 Paul Althaus (1888-1966)
2.1.2 Hermann Wolfgang Beyer (1898-1943)
2.1.3 Theodor Knolle (1885-1955)
2.1.4 Andreas Walther (1879-1960)
2.2 Die Texte im Einzelnen
2.2.1 Luther und die Theologie des Politischen (Paul Althaus)
2.2.2 Luthers Wort in unserer Zeit (Hermann Wolfgang Beyer)
2.2.3 Luther und die deutsche Gegenwart (Theodor Knolle)
2.2.4 Luther und Luthertum (Andreas Walther)

3. Reformationstag 1933 – Reformation als Entscheidung
3.1 Der Pfarrernotbund
3.2 Karl Barths Begegnung mit dem Pfarrernotbund in Berlin im Oktober 1933
3.3 „Reformation als Entscheidung“ – Barths Vortrag am 30.10.1933

4. Vergleichende Zusammenfassung

Literatur

1. Einleitung

Im Januar 1933 ist die junge deutsche Republik vierzehn Jahre nach ihrer Gründung faktisch schon wieder am Ende. Bereits mit dem Untergang des Kaiserreiches 1918 ge- rät auch die evangelische Kirche im Mutterland der Reformation in eine schwere Krise ihres Selbstverständnisses, hat sie doch zuvor immer ihr Wesen in Abhängigkeit vom Landesfürsten bestimmt. „Auf eine Revolution war der deutsche Protestantismus in kei- ner Weise vorbereitet.“[1] Mit dem plötzlichen, unvorhergesehenen Ende des landesherr- lichen Kirchenregiments ist kirchenintern nicht zu rechnen gewesen. Während die tur- bulenten Weimarer Jahre durch ihre verfassungsgemäße Trennung von Kirche und Staat – was auf protestantischer Seite eine gewisse Form der Abneigung gegen die neue demokratische Staatsform mit sich bringt – die Landeskirchen in einen gewissen Selbst- findungsprozess zwingen, wird der Nationalsozialismus in weiten Teilen freudig be- grüßt. Nicht zuletzt in traditionell evangelischen Gebieten findet er seine Wählerschaft.[2] So wird auch das Lutherjubiläum 1933[3] von amtskirchlicher Seite extensiv genutzt, um die Solidarität mit dem „Führer“ und seiner Regierung zu bekunden. Die evangelischen Landeskirchen sind zu diesem Zeitpunkt bereits weitestgehend von der nationalsozialis- tischen Gleichschaltung vereinnahmt.[4] In diesem Zusammenhang verfasste Reden und Aufsätze sollen Thema der vorliegenden Seminararbeit sein.

Dabei beginnt die Arbeit mit der kommentierenden Darstellung einiger Texte, die im Laufe des Jahres 1933 in „Luther“, der bis heute erscheinenden Zeitschrift der Luther-Gesellschaft, veröffentlicht werden (Kap. 2.2). Der eigentlichen Interpretation vorange- stellt sind Kurzbiographien (Kap. 2.1) der Verfasser Paul Althaus, Hermann Wolfgang Beyer, Theodor Knolle und Andreas Walther. In Kap. 3.3 wird eine andere Sicht davon vorgestellt, was die Reformation dem 20. Jahrhundert zu sagen hat: diejenige Karl Barths, erarbeitet anhand eines Vortrages vor einer Versammlung des Pfarrernotbundes im Herbst 1933. Auf einen biographischen Abriss zu Barth wird dabei verzichtet;[5] in Kap. 3.1 wird kurz das Werden des Pfarrernotbundes skizziert, in Kap. 3.2 die Begeg- nung Barths mit diesem am 30. und 31. Oktober 1933. Dabei wird schon in Kap. 2.2 und 3.3 sehr deutlich, worin die Unterschiede in Bewertung und Rezeption Luthers bzw. der Reformation zwischen den in „Luther“ aufgenommenen Autoren und dem Bonner Theologieprofessor liegen. In Kap. 4 werden sie, hinsichtlich zweier zentraler Fragen akzentuiert, zusammengefasst, ohne erneut sämtliche Belegstellen aufzulisten, um Re- dundanz zu vermeiden.

Barths Spitzensatz im Zusammenhang seiner Auseinandersetzung mit den Deutschen Christen und dem Nationalsozialismus, der mit seiner Klarheit alle Detaildiskussionen vom Tisch fegen will, lautet: „Wir müssen Menschen sein, die glauben, erstens, zwei- tens und drittens glauben und nichts anderes.“[6] Was das heißen kann und was das eigentlich heißen muss – darum soll es in den folgenden Ausführungen gehen.

2. „Luther“ 1933

2.1 Die Verfasser der Artikel

Bei der Betrachtung der an den Artikeln der Zeitschrift „Luther“ des Jahres 1933 betei- ligten Theologen ergibt sich ein differenziertes Bild. Keineswegs gehören alle Autoren der deutsch-christlichen Richtung der evangelischen Kirche an, obwohl eine grundsätz- lich dem neuen Staatswesen gegenüber positive Einstellung sowie der Begriff des „Deutschen“ die ganze Zeitschrift durchziehen.[7] Es soll daher kurz eine historisch-bio- graphische Einordnung der Autoren der in Kap. 2.2 behandelten Texte vorgenommen werden.

2.1.1 Paul Althaus (1888-1966)

Nach dem Theologiestudium in Tübingen und Göttingen sowie Promotion und Habilita- tion in Göttingen 1913/14 ist Althaus Lazarettpfarrer im Ersten Weltkrieg. Von 1919 an bis kurz vor seinem Tod nimmt er universitäre Lehre wahr, zunächst in Rostock als sys- tematischer Theologe, von 1925 an in Erlangen zunächst ebenfalls als Systematiker, seit 1932 auch als Neutestamentler. Von 1926-1964 ist er Präsident der Luther-Gesellschaft. „Althaus war der Überzeugung, daß Luthers Theologie von großer und bleibender Be- deutung für die heutige Theologie sei, daß sie noch keineswegs ganz ausgeschöpft sei und fruchtbare Anstöße zu neuen Entwicklungen biete.“[8][9] Als strenger Lutheraner betont er die „Zwei-Reiche-Lehre“. Die Weimarer Republik lehnt er als schwache Staatsform ab. Die Machtübernahme 1933 interpretiert er als Wille Gottes.[10] Seine Theologie ist dezidiert antisemitisch, und obwohl er mit den Deutschen Christen nicht sympathisiert, verfasst er doch gemeinsam mit Werner Elert (1885-1954) das Gutachten der Erlanger Theologischen Fakultät, das den Arierparagraphen (vgl. Kap. 3.1) tendenziell befür- wortet[11] und unterzeichnet den sich gegen die Barmer Theologische Erklärung und die Bekennende Kirche richtenden Ansbacher Ratschlag 1934 mit.[12] Seit etwa 1937 verhält er sich dem Regime gegenüber kritischer, „aber sein Bedürfnis, zur jeweiligen Situation ein Wort zu sagen, das Ohr der damaligen Menschen und vor allem der akademischen Jugend zu erreichen und dabei lieber ein Ja als ein Nein zu sprechen, hat ihm dem Zeit- geist mehr als nötig Tribut leisten lassen“[13]. Nach dem Krieg ist Althaus zunächst von der Entnazifizierung betroffen, kann aber im Sommer 1948 wieder seine Lehrtätigkeit in Erlangen aufnehmen.

2.1.2 Hermann Wolfgang Beyer (1898-1943)

Beyer ist in Jena und Berlin Student von Hans Lietzmann (1875-1942) und Karl Holl (1866-1926), dem Auslöser der Luther-Renaissance.[14][15] Dissertation und Habilitation ver- fasst er im Bereich der Geschichte der Alten Kirche, entsprechend wird er 1926 Profes- sor für Kirchengeschichte und christliche Archäologie in Greifswald. Besonders die Ek- klesiologie findet seine Aufmerksamkeit. Sein Kirchenbegriff deutet den Protestantis- mus als Religion der nationalen Verantwortung und des politischen Gewissens. Seine theologische Lehrtätigkeit ist antijüdisch[16] und seit 1931 engagiert er sich in der natio- nalsozialistischen Partei. 1933 tritt Beyer den Deutschen Christen und der SA bei, wird Mitglied im Beraterstab des nationalsozialistisch gesteuerten Reichsbischofs Ludwig Müller (1883-1945)[17] – eines Mannes, „der in jeder Beziehung für ein solches Amt un- fähig und auch unwürdig war“[18]. Als Dekan der Theologischen Fakultät in Leipzig, wo er von 1936 an lehrt, betreibt er deren Eingliederung in den nationalsozialistischen Ein- heitsstaat, bevor er sich 1940 zum Kriegsdienst meldet. Seit Weihnachten 1942 wird Beyer in Stalingrad vermisst.

2.1.3 Theodor Knolle (1885-1955)

Knolle ist zunächst kein wissenschaftlich tätiger Theologe, sondern Praktiker. Er wird 1909 ordiniert, nachdem er in Halle, Marburg und Berlin studiert hat. Entscheidend für seine theologische Ausrichtung – herkommend aus der liberalen Theologie – ist die Pfarramtstätigkeit an der Wittenberger Stadtkirche St. Marien 1915-1924, danach ist er Hauptpastor an St. Petri in Hamburg. 1933 legt er dieses Amt wegen seiner Zugehörig- keit zur Bekennenden Kirche und den daraus resultierenden Differenzen mit den Deut- schen Christen nieder. Von 1946 an ist er auf landeskirchlicher Ebene tätig, 1950 wird er Professor für Praktische Theologie in Hamburg. 1918 ist er Gründungsmitglied der Luther-Gesellschaft. Viele Jahre wirkt er als Geschäftsführer und Vizepräsident sowie als Herausgeber des Jahrbuches. Theologisch ist er vor allem an der Liturgik interes- siert, nicht an systematisch-theologischen Zeitfragen. Dennoch setzt er sich aktiv für die Bewahrung des lutherischen Bekenntnisses gegen die Gleichschaltung der deutschen evangelischen Kirche mit dem NS-Staat ein: „Im Kampf der Kirche um die Bewahrung des Bekenntnisses stand er in der vordersten Front. Sein Name war weit über Hamburgs Grenzen hinaus bekannt. Er gehörte zu den profiliertesten Gestalten des deutschen Luthertums.“[19][20]

2.1.4 Andreas Walther (1879-1960)

Andreas Walther stammt aus einem Pfarrhaus in Cuxhaven, studiert auch zunächst Theologie, um dann aber über die Vergleichende Religionsgeschichte zur Allgemeinen Geschichtswissenschaft zu gelangen. In diesem Bereich wird er 1908 promoviert und 1911 habilitiert. Durch Reisen nach China und in die USA wird Walther dazu angeregt, sich der Soziologie zuzuwenden. Ihn überkommt „die soziologische Besessenheit des Vergleichens und Typisierens“[21][22], die sich auch in seinen Ausführungen zum Luthertum bemerkbar macht (vgl. Kap. 2.2.4). Nach dem Kriegsdienst ist er von 1920 an Professor in Göttingen, ab 1926 in Hamburg. Als Lehrstuhlinhaber setzt er sich für die in Deutschland noch kaum verbreitete Disziplin der Soziologie als empirischer Wissen- schaft ein. Dabei kommt ihm die nationalsozialistische Kultuspolitik entgegen, sodass er von 1933 bis 1945 sechzig Dissertationen betreuen kann. Unter anderem fungiert er als Doktorvater Wolfgang Albrecht Jobsts bei dessen Dissertation über „Evangelische Kirche und Volkstum. Ein Beitrag zur Geschichte der Volkskunde“[23] – eine Thematik, die sich auch in dem behandelten Aufsatz von seiner Hand wiederfindet. Der NSDAP ist er bereits im Mai 1933 beigetreten. Als die britische Besatzungsmacht 1945 die Uni- versität Hamburg vorläufig schließt, wird Walther zwangsweise in den Ruhestand ver- setzt.

2.2 Die Texte im Einzelnen

2.2.1 Luther und die Theologie des Politischen (Paul Althaus)

Der nur gut drei Seiten umfassende Aufsatz Althaus’ stellt die Zusammenfassung eines im Jahr zuvor bei einer Arbeitsgemeinschaft der Luther-Gesellschaft gehaltenen Vortra- ges dar. Der Theologe setzt sich hierin knapp mit Luthers Verständnis vom Staat aus- einander unter Rückgriff auf die Zwei-Reiche-Lehre, ohne diese explizit zu nennen. Er beschreibt den Staat einerseits als wie alles Menschliche von der Sünde ergriffen, an- dererseits als notwendige Einrichtung, denn als Hüter gegen das Böse gewährleiste der Staat den irdischen Frieden, der zur Verkündigung des Evangeliums notwendig sei, und tue damit „ein Werk göttlicher Liebe und Barmherzigkeit“[24]. Deutlich unterscheidet Althaus Staat und Reich Gottes, die Attribute des „christlichen“ oder gar „evangeli- schen“ stehen dem Staat nicht an. Das Ineinander von Staat und Kirche, wie es Calvin vorgeschwebt hat,[25] lehnt Althaus unter Berufung auf Luther ab. Dabei versteht er Lu- thers Rede von den zwei Regimenten – wohl symptomatisch für die Neuzeit – dahin- gehend falsch, dass er das weltliche Schwert schlicht mit dem Staat als organisierter Form des Volkstums identifiziert, während bei Luther das weltliche Regiment „schlech- terdings den gesamten weltlichen Bereich einschließlich der Natur, der Familie, der Wissenschaften, der Künste umfaßt“[26].

Dabei hält es Althaus im Sinne Luthers für irrelevant, welche Form der apostrophierte Staat annimmt. Keine bestimmte Herrschaftsform legitimiere die Obrigkeit, sondern al- lein das Amt, das sie ausfülle, mache sie zu dem, was sie ist. Allerdings stellt sich Alt- haus doch gegen das demokratisch-parlamentarische Regierungssystem: Es „zerstört die Obrigkeit, indem [es] das Volk selbst zur Obrigkeit macht“[27]. Er steht im Beharren auf dem „Gegenüber“ von Volk und Obrigkeit ganz auf der Linie der Nationalsozialisten und ihres „totalen Staates“.[28]

Bis hierher sich immer auf Luther berufend, will Althaus im letzten Abschnitt seines Aufsatzes über diesen hinausgehen, denn Luther habe den Staat nur als aus der Sünde, aus der Übermacht der Nicht-Christen, die den Christen Schaden zufügen können, not- wendig sich ergebende Einrichtung gesehen. Gäbe es keine Sünde, wäre der Staat über- flüssig. Namentlich wendet sich der Erlanger Theologe gegen seine Standeskollegen aus der Dialektischen Theologie Karl Barth (1886-1968), Emil Brunner (1889-1966) und Friedrich Gogarten (1887-1967), die in dieser Frage an Luther festhalten wollen. Alt- haus jedoch lehnt es ab, menschliche Geschichte als allein von der Sünde determiniert zu betrachten. Daneben sei auch die Dummheit ein entscheidender Faktor, außerdem die Kollision verschiedener Rechte. Auch dies auf die Erbsünde zurückzuführen, hält er für eine unzulässige Rationalisierung, hier trete Gnosis an die Stelle der Theologie.[29] Dass Althaus damit sich sehr deutlich gegen Luthers Gedanken von der hinter allem mensch- lichen Bemühen stehenden All- und Alleinwirksamkeit Gottes in der Weltgeschichte und der unwiderstehlichen Macht der Sünde[30] wendet, mag ihm bewusst sein, themati- siert er aber nicht.[31] Auch die Aufgabe der Obrigkeit (und damit auch der Untertanen) beschreibt Althaus neu: Nicht nur die Sicherung der äußeren Ordnung sei ihr Amt, son- dern sie müsse sich unbedingt für die „Sache unseres Volkes“[32] einsetzen. Damit wird auch das Widerstandsrecht des Untertanen anders gefasst: Nicht das Versagen der Ob- rigkeit im Schutz der Frommen, sondern in der Sache des Volkes gebe ihnen das Recht zum Widerstand, sogar zur Revolution.[33]

[...]


[1] Jung, 115.

[2] Vgl. Jung, 157.

[3] D.h. Luthers 450. Geburtstag am 10. November.

[4] Vgl. Schmidt, 514f; zur Entstehung der Deutschen Evangelischen Kirche vgl. Pertiet, 86-93.

[5] Leicht zugänglich und sehr ausführlich, allerdings ,hagiographische’ Züge tragend, ist „Karl Barths Le- benslauf“ von Eberhard Busch.

[6] Busch, Glaubensheiterkeit, 15.

[7] Vgl. zum Stichwort „deutsch“ Beyer, 67 („das Jahr der großen deutschen Erhebung“), 72 („das Jahr der deutschen Wiedergeburt“); Walther, 112 („das deutsche Volksbewußtsein“), 115 („die nur halb erfüllten Versprechungen deutscher Geschichte“); Knolle, 116 (Titel des Artikels: „Luther und die deutsche Ge- genwart“), 127 („Germanisierung des Christentums“).

[8] Vgl. im Ganzen: Graß.

[9] Graß, 330.

[10] Vgl. zu Althaus’ Verständnis der gottgegebenen Staatsordnung seinen Kommentar zu Röm 13: Althaus, Römer, 107-109. Althaus betont, dass in seiner Gegenwart die Nation anstelle des Rechtsstaates, der Pau- lus vor Augen steht, getreten sei, und kritisiert namentlich Barths dialektisches Verständnis des Kapitels.

[11] Zu diesem Gutachten und dem den Arierparagraphen entschiedener ablehnenden der Marburger Theo- logischen Fakultät (unter Rudolf Bultmanns Federführung) vgl. Herbert, 80f und Jung, 168.

[12] Vgl. Jung, 177. Der Ansbacher Ratschlag beinhaltet neben der (m.E. durchaus bedenkenswerten, aber in der Ausweitung des Gesetzesbegriffes auf natürliche Ordnungen über das Ziel hinausgehenden) theolo- gischen Kritik der Aufhebung der Scheidung von Gesetz und Evangelium in der Barmer Theologischen Erklärung auch politische Aussagen, die sich positiv zum Regime äußern. Vgl. ausführlich Meier, 192-203; Tilgner, 194-196; 206-208.

[13] Graß, 335.

[14] Vgl. im Ganzen Bautz, 571; Lessing, 205-211.

[15] Vgl. Jung, 134f und Lessing, 200-204.

[16] Vgl. auch seinen heute noch greifbaren Kommentar zur Apostelgeschichte im Rahmen des NTD: Bey- er, Apostelgeschichte, bspw. 48-51 (zur Rede des Stephanus, Apg 7,45-53).

[17] Zu Müller vgl. Jung, 165-167; 170-175.

[18] Schmidt, 514 (Hervorhebung im Original). Karl Barth nennt den Reichsbischof „Ludwig das Kind“ und vergleicht dessen Einsetzung in das Amt mit dem Fall, dass der Hauptmann von Köpenick Oberbefehls- haber der Reichswehr würde. Vgl. Busch, Lebenslauf, 244.

[19] Vgl. im Ganzen: Herntrich.

[20] Herntrich, 160.

[21] Vgl. im Ganzen: Waßner.

[22] Selbstzeugnis Walthers im Hamburger Fremdenblatt vom 09. Februar 1939; zit. nach Waßner 389.

[23] Vgl. Hering, 813.

[24] Althaus, Luther, 49.

[25] Vgl. Schmidt, 368f.

[26] Lohse, 192.

[27] Althaus, Luther, 50.

[28] Vgl. zum „Übergang“ von der parlamentarischen Demokratie zur Führer-Diktatur Jung, 153f.

[29] Vgl. Althaus, Luther, 50f.

[30] Vgl. Schmidt, 298f.

[31] Insgesamt ist Althaus’ Verhältnis zu nationalsozialistisch-völkisch determinierter Theologie durchaus als ambivalent zu bezeichnen. Seine Antworten bleiben oft unbefriedigend. Vgl. Tilgner, 234-237.

[32] Althaus, Luther, 51. Die inhaltliche Füllung dieser „Sache“ bleibt Althaus dem Leser schuldig.

[33] Vgl. Althaus, Luther, 52. In welcher Form der Staat an seiner völkischen Ideologie scheitern kann, führt Althaus wiederum nicht aus – die Regierung Hitlers scheint ihm diesen Auftrag zu erfüllen.

Ende der Leseprobe aus 36 Seiten

Details

Titel
Lutherfeier im Jahr der "Machtergreifung" (1933)
Untertitel
Luthers 450. Geburtstag als Anlass zum Reformationsgedenken in "Luther" und bei Karl Barth
Hochschule
Universität Osnabrück  (Evangelische Theologie)
Veranstaltung
Die Reformation in der Erinnerungskultur des 20. Jahrhunderts
Note
1,3
Autor
Jahr
2008
Seiten
36
Katalognummer
V112280
ISBN (eBook)
9783640111459
ISBN (Buch)
9783640112760
Dateigröße
550 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Lutherfeier, Jahr, Machtergreifung, Reformation, Erinnerungskultur, Jahrhunderts
Arbeit zitieren
Christian Deuper (Autor:in), 2008, Lutherfeier im Jahr der "Machtergreifung" (1933), München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/112280

Kommentare

  • Noch keine Kommentare.
Blick ins Buch
Titel: Lutherfeier im Jahr der "Machtergreifung" (1933)



Ihre Arbeit hochladen

Ihre Hausarbeit / Abschlussarbeit:

- Publikation als eBook und Buch
- Hohes Honorar auf die Verkäufe
- Für Sie komplett kostenlos – mit ISBN
- Es dauert nur 5 Minuten
- Jede Arbeit findet Leser

Kostenlos Autor werden