Krise und Kriegsausbruch im Sommer 1914

Zwangsläufige Folgen der europäischen Bündniskonstellationen?


Hausarbeit (Hauptseminar), 2008

30 Seiten, Note: 1,7


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einführung

2. Bündnispolitische Konstellationen bis 1890

3. Außenpolitische Handlungsspielräume der fünf Großmächte
3.1. Deutsches Reich
3.1.1. Abkommen und Bündnisse
3.1.2. Auswirkungen
3.2. Großbritannien
3.2.1. Abkommen und Bündnisse
3.2.2. Auswirkungen
3.3. Frankreich
3.3.1. Abkommen und Bündnisse
3.3.2. Auswirkungen
3.4. Russland
3.4.1. Abkommen und Bündnisse
3.4.2. Auswirkungen
3.5. Österreich-Ungarn
3.5.1. Abkommen und Bündnisse
3.5.2. Auswirkungen

4. Die Bündniskonstellationen und die Diplomatie in der Julikrise

5. Zusammenfassung

Anhang

Quellenverzeichnis

Literaturverzeichnis

1. Einführung

Mit dem Ende des Deutsch-Französischen Krieges setzte sich das Deutsche Kaiserreich als Großmacht auf dem Kontinent durch. Die bereits im Versailler Präliminarfrieden festgelegte Abtretung[1] des Elsass und Lothringens hinterließ in Frankreich eine fest verankerte Bereitschaft zur Revision. Das Ziel Otto von Bismarcks als erstem Kanzler des Deutschen Reiches war es deshalb, das Erreichte gegenüber weitergehenden Bestrebungen Frankreichs, aber auch den während des Krieges neutral gebliebenen anderen Großmächten zu konsolidieren. Im Schwerpunkt wollte er durch seine Außenpolitik zeigen, dass das Reich als „saturiert“ gelte und in seinem Hauptinteresse die Erhaltung der bisher erlangten Position läge.[2] Bis zu seinem Abschied war es ihm auch ein persönliches Anliegen, diese Position durch deutsche Interessenpolitik weder in Europa noch außerhalb zu gefährden.

Um dieses Ziel zu erreichen, bediente er sich eines bis dahin in der europäischen Diplomatie ungewöhnlichen Mittels: Er beabsichtigte mit Hilfe eines von ihm initiierten Systems von Bündnissen Frankreich zu isolieren und das bestehende Gleichgewicht zu erhalten. Dies sollte, wenn auch mit einer anderen Zielsetzung, an die Gleichgewichtspolitik Großbritanniens auf dem Kontinent angelehnt sein. Somit änderte sich das Gesicht der Diplomatie in Europa, da es seit dem Wiener Kongress von 1815 mit Ausnahme der beteiligten fünf Großmächte (Pentarchie) keine festen, zumindest keine über einen Krieg hinausgehenden, Bündnisse gegeben hatte. Wie sahen diese Bündnisse aus und wie entwickelten sie sich nach der Entlassung Bismarcks ab 1890 weiter? Welche Großmacht, Frankreich, Österreich-Ungarn, Russland, Großbritannien oder das Deutsche Reich, band sich an wen und weshalb? Diese Fragen stellen sich bei der Untersuchung der einzelnen Großmächte in Bezug auf ihre Bündnispolitik, auf die nach einer Einführung in das Bündnissystem Bismarcks im Detail mit ihren jeweiligen Auswirkungen eingegangen wird.

Die ökonomische Seite der Bündnispolitik findet in dieser Arbeit keine Berücksichtigung, obwohl gerade die Motivation des zweiten Reichskanzlers Caprivi zu einer wirtschaftlichen Zusammenarbeit mit Großbritannien einen geeigneten Ausgangspunkt liefern würde. Damit wäre aber das Netz von Bündnissen um eine zweite Ebene erweitert worden, was zum einen den Rahmen dieser Arbeit gesprengt und zum anderen die Analyse der zwischenstaatlichen Beziehungen in Bezug auf die Julikrise erschwert hätte. Denn wirtschaftliche Beziehungen und Verträge wurden zwischen den Großmächten auch dann aufrechterhalten, wenn ihre Bündnisse gegeneinander ausgerichtet waren, wie z.B. 1898 der deutsch-englische Angola-Vertrag oder 1911 ein deutsch-russisches Abkommen über Bagdadbahn und Persien.

Die Ergebnisse dieses Teils der Arbeit sollen die Basis für die Beantwortung der Hauptfrage und Ausgangspunkt der Analyse sein, ob und inwieweit die abgeschlossenen Bündnisse sich auf die Diplomatie der Julikrise 1914 auswirkten oder ob sie durch ihre Ausrichtung die Julikrise und den Kriegsausbruch zwangsläufig als Folge hervorbrachten? Die Arbeit stützt sich im Schwerpunkt auf die einzelnen Verträge und Abkommen, da erst die genaue Analyse der Texte die Wahrnehmung und Bedeutung für die Außenpolitik ermöglicht. Ein Eindruck der Problematik ergibt sich durch die Rezeption der beiden Abbildungen im Anhang: Denn die Wahrnehmung eines Vertrages, ohne den entsprechenden Inhalt zu kennen, unterscheidet sich von der Wahrnehmung, in der der Inhalt der Abkommen bekannt ist. Ersteres war im Kontext der Julikrise der Fall, da fast alle Abkommen zwischen den Mächten geheim waren und damit Spekulationen Tür und Tor geöffnet werden konnten. Deshalb ist der Inhalt dieser Verträge im Hinblick auf die Handlungsmöglichkeiten vor und während der Julikrise im Schwerpunkt in dieser Arbeit behandelt worden. Zwar ist die Außenpolitik der Staaten selbst, hier sei auf die Arbeiten über das Deutsche Reich von Klaus Hildebrand verwiesen, weitestgehend ausführlich behandelt worden, aber häufig nur aus der jeweiligen Perspektive des behandelten Staates[3], so dass die bündnispolitische Gesamtbetrachtung der Großmächte bis jetzt noch nicht Teil größerer Untersuchungen gewesen ist.

2. Bündnispolitische Konstellationen bis 1890

Das von Bismarck angestrebte Ziel einer Isolation Frankreichs auf dem Kontinent war bis zum Ende seiner Amtszeit insoweit erreicht worden, sämtliche Bündnisse um Frankreich herum abgeschlossen wurden und nach Außen keine Gefahr für den Bestand des Reiches vorhanden sein sollte.[4] Weiterhin wurde ein Gleichgewicht in Europa hergestellt, dessen Ausgestaltung im Einzelnen zu betrachten ist. Gerade die Ergebnisse des Berliner Kongresses vom 13.06. bis 13.07.1878 hatten gezeigt, dass alle Großmächte nicht dauerhaft zufrieden zustellen waren. Das zeigte sich vor allem in der Unzufriedenheit Russlands mit seinem Stück des Kuchens, da die Gewinne für Russland im Frieden von San Stefano mit dem Osmanischen Reich aufgrund der Initiative Bismarcks nicht bestätigt wurden.[5] Dennoch gelang es Bismarck, ein System des Gleichgewichts herzustellen, bei dem er zugleich die Initiative und die Ausgestaltung übernahm.

Er wollte die Labilität in den Beziehungen der Großmächte durch die Ablenkung ihrer Interessen an die Peripherie Europas verstärken, um nicht zuletzt Frankreich zu isolieren, aber auch um von der machtpolitischen Position einer Halbhegemonie des Deutschen Reiches abzulenken.[6] Die Ausrichtung auf die Sicherung eines Gleichgewichtes begann bereits vor dem Berliner Kongress durch die erste deutsch-russische Annäherung mit dem Abschluss einer Militärkonvention am 06.05.1873, die im selben Jahr zum Dreikaiserabkommen unter Einbeziehung Österreich-Ungarns erweitert worden war. Nach der engeren Bindung an Österreich-Ungarn durch den Zweibund am 07.10.1879 wurde wiederum Russland trotz der divergierenden Interessen mit der Donaumonarchie im Dreikaiserbündnis vom 18.06.1881 eingebunden.[7]

Die Ausweitung von Bündnissen innerhalb Europas geschah unter Federführung des Deutschen Reiches durch die Einbindung Italiens in den Dreibund vom 20.05.1882, um Frankreich weiter zu isolieren und Italien die Möglichkeit zur Wahrung seiner kolonialen Interessen in Nordafrika zu geben. Weiterhin gelang die Einbindung Großbritanniens, Italiens und Österreich-Ungarns in den so genannten Orientdreibund vom 15.12.1887, der wiederum ein vertragliches Gegengewicht zu dem ein halbes Jahr zuvor zwischen Deutschem Reich sowie Russland abgeschlossenen Rückversicherungsvertrag darstellte, welcher konträr zum Orientdreibund die russische Mittelmeerpolitik billigte.[8] Diese Form der Bündnispolitik, der Bismarck deutlich seinen Stempel aufgedrückt hatte, begann sich mit der Regentschaft Wilhelms II. ab 1888 zu ändern und sollte nach der Entlassung Bismarcks im März 1890 eine neue Ausrichtung erfahren. Denn sein Nachfolger Leo von Caprivi setzte in der Außenpolitik andere Prioritäten und leitete damit einen Kurswechsel ein.[9] Gerade diese Umorientierung sollte die sich bereits ankündigende Umkehrung oder zumindest essentiell verändernde Konstellation der Allianzen in Europa noch verstärken.

3. Außenpolitische Handlungsspielräume der fünf Großmächte

3.1. Deutsches Reich

3.1.1. Abkommen und Bündnisse

Die bereits erwähnten Abkommen Dreikaiserbündnis, Rückversicherungsvertrag und der vom Deutschen Reich initiierte Orientdreibund spielen für die weitere Betrachtung in Hinblick auf die Julikrise keine Rolle mehr, da sie bis 1900 ihre Bedeutung verloren hatten bzw. nicht verlängert worden waren.[10] Stattdessen sind im weiteren Verlauf der Zweibund von 1879 und der Dreibund von 1882 genauer zu betrachten. Der Zweibund vom 07.10.1879 war das Ergebnis der Schlussfolgerung Bismarcks aus dem sich abkühlenden Verhältnis zu Russland, das, wie bereits erwähnt, sich nach dem Berliner Kongress in der Durchsetzung seiner Ziele durch Bismarck behindert sah.[11] Mit dem Abschluss dieses Abkommens zwischen dem Deutschen Reich und Österreich-Ungarn, das Bismarck gegen den Widerstand Wilhelms I. durchsetzen musste, ging zugleich die bereits erwähnte Zeit vorbei, in der Bündnisse hauptsächlich zu Kriegs- oder Krisenzeiten geschlossen wurden. Hauptzweck des Zweibundes sollte die Wahrung der Ergebnisse und vor allem des erreichten Friedens des Berliner Kongresses sein.[12]

Die Ausgestaltung des Vertrages zeigte den von Bismarck beabsichtigten Zweck, auf Russland Druck aufzubauen, da nur bei einem Angriff Russlands oder direkter militärischer Unterstützung eines Dritten bei dessen Angriff „die hohen Kontrahenten verpflichtet [sind], einander mit der gesamten Kriegsmacht ihrer Reiche beizustehen“[13]. Sollte ein Angriff durch eine dritte Macht erfolgen, so wurde der jeweils nicht betroffene Vertragspartner nicht nur von einer Unterstützung des Angreifers abgehalten, sondern er hatte auch „mindestens eine wohlwollende neutrale Haltung gegen den hohen Mitkontrahenten zu beobachten“[14]. Der für fünf Jahre geltende Vertrag sollte sich dabei jeweils um drei Jahre verlängern, was bis 1914 regelmäßig geschah.[15]

Der Dreibund, der am 20.05.1882 zwischen Deutschem Reich, Österreich-Ungarn und Italien unter Geheimhaltung abgeschlossen worden war, hatte im Gegensatz zum militärischen Allianzcharakter des Zweibundes eine Ausrichtung, die unter Betonung des monarchischen Prinzips seiner Trägerschaft eine militärische Kooperation an mehrere Bedingungen knüpfte.[16] Als Motivation zum Abschluss dieses Vertrages diente für Italien die Verletzung seiner kolonialen Interessen in Nordafrika, ausgelöst durch die französische Besetzung Tunesiens, die wiederum durch Bismarck indirekt angeregt worden war.[17] Der Vertrag beinhaltete zudem ein Friedens- und Freundschaftsversprechen, das ein Allianzverbot der Vertragsparteienparteien gegeneinander erließ.[18] Den defensiven Charakter unterstrich die Tatsache, dass der „casus foederis“ nur bei einem unprovozierten Angriff Frankreichs gegen Italien oder gegen das Deutsche Reich eintreten sollte.[19] Gleiches galt bei einem eventuellen nicht herausgeforderten Angriff zweier oder mehrerer Nicht-Vertragspartner.[20] In einem Szenario, das sich aus der Bedrohung eines Bündnispartners durch einen Nicht-Vertragspartner ergeben könnte, sollte den Vertragsparteien neben einer mindestens wohlwollend neutralen Haltung die Möglichkeit einer auf ihre jeweiligen Interessen ausgerichtete Intervention vorbehalten bleiben.[21] Diese sollte „im Hinblick auf ein etwaiges Zusammenwirken“[22] vorher Teil von militärischen Konsultationen sein, um die Koordination für den Bündnisfall verbessern zu können, was die einheitliche Beteiligung an oder auch den Ausschluss von einem Konflikt mit einschloss. Abgerundet wurde das Vertragswerk durch eine deutsch-italienische Ministerialerklärung, die ausdrücklich betonte, dass der Dreibund als nicht gegen Großbritannien gerichtet zu verstehen sei.[23]

Er wurde gemäß seiner Laufzeit von jeweils fünf Jahren 1887 erneuert, doch bereits 1891 wurde die Dauer von nun sechs Jahren eingefügt, die de jure bis 1918, de facto jedoch bis 1915 bestand haben sollten.[24] Ziel der Erneuerung des Dreibundes war die Vereinigung mit dem Deutsch-Italienischen Separatvertrag vom 20.02.1887, der den Status quo im Bereich des Adriatischen und Ägäischen Meeres sicherstellen sollte und bei eventuellem Handlungsbedarf bilaterale Konsultationen bzw. im Falle von italienischen Aktionen in Nordafrika die Unterstützung durch das Deutsche Reich vorsah.[25] Indirekte Ergänzung erfuhr das Vertragswerk durch den Beitritt des Deutschen Reiches und Italiens zum Österreichisch-Rumänischen Vertrag vom 30.10.1883, der eine gegenseitige Unterstützung Österreich-Ungarns und Rumäniens bei Angriffen durch einen die Vertragspartner angrenzenden Nachbarstaat zum Ziel hatte und einer gegeneinander ausgerichteten Bündnispolitik entgegenwirken sollte.[26]

3.1.2. Auswirkungen

Der Zweibund von 1879 stellte ein gegen Russland gerichtetes Militärbündnis dar, das aus der russischen Unzufriedenheit mit den Ergebnissen des Berliner Kongresses entstanden war, da hier von Bismarck unüberbrückbare Differenzen aufgrund der russischen Haltung gegenüber der Politik des Deutschen Reiches vermutet wurden.[27] Kurzfristig konnte mit dem Abschluss des Vertrages ein gewisser Druck auf Russland ausgeübt werden, der insofern die von Bismarck gewünschte Reaktion hervorrief, als Russland das Dreikaiserabkommen von 1873 in Form des Dreikaiserbündnisses, am 18.06.1881 erneuerte.[28] Somit wurde Russland die Möglichkeit gegeben, einer offensichtlichen Isolation zuvorzukommen, und die Interessen Österreich-Ungarns auf dem Balkan konnten in einem Zusatzprotokoll gewahrt werden.[29] Langfristig gesehen wurde schon zu einem relativ frühen Zeitpunkt die Grundlage für die Bündniskonstellation in der Julikrise 1914 geschaffen, wenn auch ursprünglich nicht intendiert. Nichtsdestotrotz erfuhr der Zweibund, wie bereits erwähnt wurde, bis dahin regelmäßig und ohne Änderungen Verlängerungen.[30] Somit trägt die Initiative zum Zweibund, trotz des Widerstandes Wilhelms I. gegen eine Annäherung an Österreich-Ungarn, deutlich Bismarcks Handschrift mit dem erreichten Ziel, Russland die momentane Alternativlosigkeit seiner Außenpolitik vor Augen zu führen und deshalb auf eine Erneuerung des Dreikaiserabkommens zu drängen.[31] Bismarck maß dem Zweibund eine zusätzlich kulturelle Bedeutung zu, die sich aus der gemeinsamen deutschen Geschichte ergäbe. Auch wenn sich dieser Umstand als sehr wirksam erwies, um der deutschen Öffentlichkeit den Abschluss des Vertrages zu verkaufen, stieß dieses Vorgehen im österreichisch-ungarischen Außenministerium unter Andrássy auf wenig Gegenliebe.[32] Ingesamt war das Bündnis auf eine direkte Sicherung gegen Russland und eine indirekte Sicherung gegen Frankreich (Art. 2: „von einer anderen Macht angegriffen“) ausgerichtet, was gleichzeitig eine direkte Bedrohung Frankreichs ausschloss und zumindest vorerst eine franco-russische Annäherung verhinderte.[33]

[...]


[1] Art. 1, Versailler Präliminarfrieden, in: Rönnefarth, Helmuth K. G: Konferenzen und Verträge Teil 2 Band 3. Neuere Zeit 1492-1914. 2. Aufl. Würzburg 1958, S. 347.

[2] Zum Bündnissystem Bismarcks, in: Rönnefarth, Konferenzen und Verträge, S. 350.

[3] Am nächsten kommt dem gewählten Ansatz die Arbeit von Lancelot Farrar, der die Bündnisse, wenn auch im Schwerpunkt auf das Deutsche Reich zentriert, als Hauptteil der Ursachenforschung berücksichtigt. Vgl.: Farrar, Lancelot L.: Arrogance and Anxiety. The Ambivalence of German Power 1848-1914. Iowa City 1981.

[4] Siehe Abbildung 1.

[5] 1878 Juli 13 – Friede von Berlin, in: Konferenzen und Verträge, S. 353-55.

[6] Ullmann, Hans-Peter: Das Deutsche Kaiserreich 1871-1918. Frankfurt am Main 1999, S. 76f.

[7] Ullmann, Das Deutsche Kaiserreich, S. 79.

[8] Ganz geheimes Zusatzprotokoll, 1887 Juni 18 – Rückversicherungsvertrag, in: Konferenzen und Verträge, S. 370-71.

[9] Ullmann, Das Deutsche Kaiserreich, S. 93.

[10] In den Kapiteln der jeweiligen Großmächte werden einzelne Verträge aus den oben erwähnten für die Analyse verwendet, um ihre Bedeutung für die Großmacht darzustellen.

[11] 1879 Okt. 07 – Zweibund, Vorgeschichte, in: Konferenzen und Verträge S. 355.

[12] 1879 Okt. 07 – Zweibund, Ziel und Absicht, in: Konferenzen und Verträge, S. 355.

[13] Art. 1, Ebd., S. 356

[14] Art. 2, Ebd.

[15] Ebd.

[16] 1882 Mai 20 – Dreibund, in: Konferenzen und Verträge, S. 361.

[17] Hildebrand, Klaus: Das vergangene Reich. Deutsche Außenpolitik von Bismarck bis Hitler. Berlin 1999, S. 89.

[18] Art. 1, 1882 Mai 20 – Dreibund, in: Konferenzen und Verträge, S. 361.

[19] Art. 2, Ebd., S. 361f.

[20] Art. 3, Ebd., S. 362.

[21] Art. 4, 1882 Mai 20 – Dreibund, in: Konferenzen und Verträge, S. 362.

[22] Art. 5, Ebd.

[23] Ebd., S. 361.

[24] 1891 Mai 06 – 3. Dreibund-Vertrag, in: Konferenzen und Verträge, S. 376.

[25] Ebd.

[26] Art. 2, 1883 Okt. 30 – Akzessionserklärung Deutschlands zum Österreichisch-Rumänischen Vertrage, in: Konferenzen und Verträge, S. 363.

[27] 1879 Okt. – Zweibund, in: Konferenzen und Verträge, S. 355.

[28] Hildebrand, Das vergangene Reich, S. 68f.

[29] 1881 Juni 18 – Zusatzprotokoll zum Dreikaiserbündnis, in: Konferenzen und Verträge, S. 360.

[30] Hildebrand, Das vergangene Reich, S. 75.

[31] Ebd., S. 68f.

[32] Ebd., S. 71.

[33] Hildebrand, Das vergangene Reich, S. 73.

Ende der Leseprobe aus 30 Seiten

Details

Titel
Krise und Kriegsausbruch im Sommer 1914
Untertitel
Zwangsläufige Folgen der europäischen Bündniskonstellationen?
Hochschule
Helmut-Schmidt-Universität - Universität der Bundeswehr Hamburg
Veranstaltung
Kriegsentfesselung oder Systemkrise? Europa im Juli 1914
Note
1,7
Autor
Jahr
2008
Seiten
30
Katalognummer
V112228
ISBN (eBook)
9783640110230
ISBN (Buch)
9783640110513
Dateigröße
1287 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Krise, Kriegsausbruch, Sommer, Kriegsentfesselung, Systemkrise, Europa, Juli
Arbeit zitieren
Benjamin Pommer (Autor:in), 2008, Krise und Kriegsausbruch im Sommer 1914, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/112228

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