Weltrepublik oder Staatenbund

Eine Debatte im 18. Jahrhundert


Hausarbeit (Hauptseminar), 2006

31 Seiten, Note: 1,3


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

0. Einleitung

1. Die Idee des Abbé de Saint-Pierre
1.1. EUROPÄISCHER BUND ALS KONZEPT GEGEN DEN NATURZUSTAND
2.1. DAS „ALTE REICH“ ALS VORBILD
3.1. SAINT-PIERRES „UNION EUROPÉENNE“

2. Rousseaus Ansicht in der Aufklärung
1.2. ROUSSEAUS ANSICHT ZUR IDEE DES ABBÉ
2.2. ROUSSEAUS VÖLKERBUND
2.2.1. Die europäische Gemeinschaft
2.2.2. Die Innenpolitik als Denkansatz
2.2.3. Übergeordnetes Zwangsgewalt

3. Kants Werk: „Zum Ewigen Frieden“
1.3. KANTS IDEEN VOM VÖLKERRECHT
2.3. DIE REPUBLIK ALS VORAUSSETZUNG
3.3. ANALOGIE VON MENSCH UND STAAT
4.3. DIE IDEE DES FÖDERATIVEN BUNDES
3.4.1. 2. Definitivartikel
5.3. BEGRÜNDUNG SEINER IDEE
3.5.1. Die theoretische Überflüssigkeit
3.5.2. Der Widerspruch einer Staatenrepublik
3.5.3. Argument der historischen Realität

4. Schluss

Literaturverzeichnis

1. Einleitung

„Wie niemals ein größerer, schönerer und nützlicherer Plan den menschlichen Geist beschäftigt hat als der eines ewigen und umfassenden Friedens unter allen Völkern Europas, so hat auch kein Autor in stärkerem Maße die Beachtung der Öffentlichkeit verdient als derjenige, der Mittel und Wege zur Verwirklichung dieses Planes vorschlägt“.1 Mit diesem Satz leitet Rousseau seinen „Extrait“ ein.

Im 18. Jahrhundert entwickelt sich, ausgehend von Saint-Pierre, eine Debatte über die Verwirklichung des Ewigen Friedens in Europa. Philosophen und Staatsoberhäupter beteiligen sich an der aufkeimenden Diskussion. Diese ist aber nicht neu. So war es Pierre Dubois, der 1305 einen ersten europäischen Friedensplan entwickelt. Ihm folgten Erasmus von Rotterdam 1517, Juan Luis Vives 1529 und William Penn 1682. Eine große Wirkung auf die ihm folgenden Autoren, hatte der Herzog von Sully, der sein Werk um 1617 verfasste. Allerdings erreicht die Debatte im 18. Jahrhundert, also im Zeitalter der Aufklärung, eine neue Qualität. Dominiert wird sie in dieser Zeit von den französischen Aufklärern.

Drei Autoren spielen dabei eine herausragende Rolle. Abbé Charles Irénée Castel de Saint-Pierre, der die Diskussion 1813 einleitet, Jean-Jacques Rousseau, der die Idee des Abbé in seinem „Extrait“ aufnimmt und Immanuel Kant, der sein Werk nach der französischen Revolution verfasst. Alle drei befassen sich mit der Idee des Ewigen Friedens. Sie entwickelten allerdings unterschiedlich Voraussetzungen, die es zu erfüllen galt um diesen großen Plan umzusetzen. Dabei spielt vor allem die Frage, ob eine Weltrepublik oder einer föderativer Staatenbund diesen Frieden sichern kann, eine gewichtige Rolle.

In dieser Arbeit möchte ich die Werke der drei Autoren vorstellen und dabei aufzeigen, welche unterschiedlichen oder auch gemeinsamen Voraussetzungen sie schaffen, um ihre Idee zu verwirklichen. Ich möchte die Diskussion darstellen, die es im 18. Jahrhundert über den Ewigen Frieden gab.

1. Die Idee des Abbé de Saint-Pierre

Charles-Irénée Castel, der Abbé de Saint-Pierre, schrieb 1712/13 sein Hauptwerk „Projet pour rendre la paix perpétuelle en Europe“. Das Werk entstand kurz vor dem Frieden von Utrecht, der den spanischen Erbfolgekrieg beendete. Castel verfasst in seinem Werk die Idee eines europäischen Staatenbundes, der einen beständigen Frieden sichern sollte.

Das Werk von Saint-Pierre ist eine typische Begleiterscheinung des französischen Machtverfalls.2 Saint-Pierre geht es darum die fließenden Grenzen des französischen Reiches zu festigen. Saint-Pierre möchte einen Plan für die Stabilisierung von Europa entwickeln, der im Gegensatz des „Großen Plans“ vom Herzog von Sully sein heil in der Defensive sucht.3 Die Grenzen, die am Ende der Ära von Ludwig d. XIV. bestanden, sollten die Grundlage für ein europäisches Zusammenleben sein. Trotz seines naiven Nationalismus ist es Saint-Pierre mit seinem Werk gelungen den Friedensgedanken populär zu machen, und ihn unter die Menschen zu bringen. Die Friedensidee wird zu einer Bewegung, hauptsächlich in Frankreich, als Saint-Pierre versucht mit Staatsmännern seiner Zeit, darunter auch Friedrich der Große, in Kontakt zu treten, um so seine Ideen verwirklichen zu können.4

Gleichwohl war seine Idee von Beginn an mit der Hypothek des Unpraktischen und Lächerlichen belastet. Er selber wird als weltfremder, unpraktischer, lächerlicher Utopist und Idealist bezeichnet. So bemerkt Friedrich II ironisch, „dass der Vorschlag eine höchst einfache Sache sei, zu deren Erfolg nichts weiter fehle als die Zustimmung Europas, nebst anderen ähnlichen Kleinigkeiten.“5 Voltaire wirft dem Abbé schlicht und ergreifend Dummheit vor, denn nach Voltaire könne der ewige Frieden nicht durch Institutionen gesichert werden, lediglich die Hoffnung auf eine sich verbreitende Aufklärung, auf Toleranz und ein Wandel der öffentlichen Meinung sei realistisch.6

Saint-Pierre selbst sieht sich durch historische Ereignisse in seiner Auffassung gestärkt. Dazu gehören die Idee des Herzog von Sully aus dem Jahre 1617 und das römische Reich Deutscher Nationen. „In dem Gedanken, dass mein Völkerbund keine Utopie ist, wurde ich bestärkt durch den Rat eines Freundes, dem ich den ersten Entwurf zeigte: er wies darauf hin, dass Heinrich IV. im Grunde schon genau denselben Plan gefasst hatte. Das gab mir Gelegenheit, einige Folgerungen daraus zu ziehen und zu beweisen, dass die Sache durchaus zu verwirklichen ist.“7 Im 2. Hauptstück seines Werkes geht Saint-Pierre genauer auf den Plan des Herzogs von Sully ein. Auch Rousseau nennt den Plan von Sully später einen „sehr großen bewundernswürdigen Plan“.8

Das Werk von Saint-Pierre hatte großen Einfluss auf die folgenden Philosophen der Aufklärung, darunter auch Rousseau. Er ist auch der Einzige unter den Zeitgenossen, der Saint-Pierre und seine Ideen ernst nimmt und sich mit ihnen näher befasst.

1.1. Europäischer Bund als Konzept gegen den Naturzustand

Saint-Pierre geht, wie Hobbes und später Kant, davon aus, dass zwischen den europäischen Staaten ein Zustand herrscht, der von Ungleichheit, Elend, Furcht und Misstrauen geprägt ist.9 Alle Staaten befinden sich somit in einem Kriegszustand untereinander.

Zwar gab es nach Saint-Pierre bisher einige Versuche diesen Kriegszustand zu beenden, nur waren und sind diese völlig ungeeignet. Dazu gehören die bisherigen Friedensverträge und völkerrechtlichen Abkommen, ebenso wie die Vorstellung, den Frieden durch ein Gleichgewicht der Mächte zu sichern. So schreibt Saint- Pierre: „Aber nicht jeder weiß, dass die bisher angewandten Gegenmittel ganz unwirksam sind und in keinem Verhältnis zu der erhofften Wirkung stehen. Man hat sich bisher auf zwei Mittel beschränkt: auf Staatsverträge und auf die Erhaltung des Gleichgewichts zwischen den beiden mächtigsten Staaten“.10 Die bisherigen Maßnahmen führen somit zwar zu Waffenstillständen und Friedensperioden, da sie aber die Kriegsursachen nicht beseitigen, noch die friedliche Konfliktaustragung erzwingbar macht, sind sie zur Erreichung eines dauerhaften Friedens nicht geeignet.

Die Ursache für das Versagen der bisherigen politischen Instrumentarien sieht Saint-Pierre allerdings nicht in der Unfähigkeit der politischen Akteure oder deren bösen Willen, sondern in der Situation, die sich aus dem Naturzustand ergibt: „…, besteht keine hinreichende Sicherheit für die Ausführung der Friedens- und Handelsverträge in Europa, solange die Zuwiderhandelnden nicht durch eine höhere Gewalt zu ihrer Erfüllung gezwungen werden, und diese höhere Gewalt fehlt solange es keinen dauernden Bund aller christlichen Staaten gibt.“11 Das Fehlen des Bundes und der damit verbundenen übergreifenden Instanz, die bei widerstreitenden Rechtsansprüchen souveräne Urteile fällen könnte, führt dazu, dass es überhaupt kein Recht zwischen den Staaten geben kann. Solange es also keine allgemeine Gewalt gibt, die die Kompetenz besitzt, die wechselseitigen Verträge und Abmachungen im Streitfalle verbindlich auszulegen und über ihre Einhaltung zu wachen, entscheidet nicht das Recht, sondern die bloße Gewalt.12

Die Vorstellungen, die der Abbé bezüglich seines Bundes hat, sind nur allzu deutlich. Zum verlassen des Naturzustandes und zur Erlangung des Ewigen Friedens bedarf es eine übergeordnete Machtinstanz, die mit der nötigen Gewalt ausgestattet ist Beschlüsse und Urteile umzusetzen. Ohne eine solche würden die Staaten weiterhin im Naturzustand verweilen, was letztlich immer wieder zu Kriegen führen würde. „Wie der Leser nun wohl eingesehen hat, ist es bei dem jetzigen Zustand Europas unmöglich, Streitigkeiten zwischen den Herrschern vorzubeugen, sie ohne Krieg zu beenden und eine genügende Sicherheit für die Ausführung der gegenseitigen Vereinbarungen zu finden. Somit bieten die Verträge niemals hinreichende Sicherheit für einen dauernden Frieden.“13

2.1. Das „Alte Reich“ als Vorbild

Das römische Reich Deutscher Nationen ist, neben den sieben holländischen Generalstaaten und den dreizehn Schweizer Eidgenossenschaften, für Saint-Pierre das Vorbild seines Staatenbundes. Die Funktionsfähigkeit des Deutschen Reiches ist für den Abbé der Beweis, dass seine Idee nicht unmöglich ist. So schreibt er in der Einleitung: „Ich finde es nicht schwieriger, ein vereinigtes Europa zu schaffen, als man früher das Deutsche Reich geschaffen hat; es kommt nur darauf an, im Großen zu wiederholen, was im Kleinen schon ausgeführt ist.“14

So vergleicht Saint-Pierre dann in seinem 2. Hauptstück die beiden Bünde hinsichtlich der Beweggründe, Mittel und Hindernisse.15 Dieser Vergleich zeigt, dass die Umstände der beteiligten Staaten große Ähnlichkeiten aufweisen. In beiden Fällen ist es die Sicherheit der Staaten, die gewährleistet werden soll, auch gilt es die gleichen Hindernisse zu überwinden. Innerhalb des Vergleiches macht Saint-Pierre noch auf Fehler aufmerksam, die bei der Gründung des Reiches gemacht wurden. Diese Fehler können nun bei der Gründung des europäischen Bundes vermieden werden.

Nachdem Zerfall des Karolingerreiches kommt es zu einer Vielzahl kleiner Fürstentümer, die nun zwar einen ungekannten Grad an Unabhängigkeit, Freiheit und Selbstbestimmung haben, allerdings keine hinreichende Sicherheit, denn die große Zahl von nebeneinander existierenden, aber nicht ko-existierenden Staaten, führt beständig zu Konflikten. „Diese Unabhängigkeit nährte ihre Fehden und war für das Land ein großes Unglück, solange man nicht an das einzige Mittel dachte es vor dem Elend des Krieges zu bewahren.“16 Die Staaten gerieten somit untereinander in einen Naturzustand, wie er auch zwischen den europäischen Staaten herrscht. Das Mittel, das das Elend beendete war ein Vertrag, den die einzelnen deutschen Nationen unterzeichneten, womit das Deutsche Reich gegründet wurde. Dieser Vertrag war nichts anderes als ein Gesellschaftsvertrag, durch den ein dauerhafter Zusammenhang zwischen den Staaten gestiftet wurde, der die Konflikte und ihre Ursachen verhindert, so dass sie nicht länger eine Bedrohung darstellen.17 Die Unterzeichnung des Vertrages durch die einzelnen Fürstentümer ist für Saint-Pierre eine rationale Abwägung, die dazu führt, dass die Staaten ihre Souveränität für eine übergeordnete Körperschaft und damit mehr Sicherheit abgeben.18 Sie verlassen durch diesen Schritt den zwischen ihnen herrschenden Naturzustand. Dieses Konzept will Saint-Pierre auf die Staaten in Europa anwenden.

3.1. Saint-Pierres „Union Européenne“

Saint-Pierre skizziert in seinem Werk seine Idee eines europäischen Staatenbundes. Dabei geht es ihm hauptsächlich um die Sicherung des Status Quo.19 Im vierten Teil seines Werkes entwirft Saint-Pierre den Vertrag, der aus 12 Grundartikeln und sieben wichtige Artikel besteht, der zur Gründung des Bundes führen würde.20 Dieser sieht vor, dass in einer freien Stadt ein Bundesrat gegründet wird, in dem jedes Mitglied eine Stimme erhält.21 Im vierten Grundartikel erklären sich alle Mitglieder bereit bisherige Ansprüche zu tilgen, denn ohne einen solchen Verzicht würde nie etwas Dauerhaftes entstehen können.22 Im achten Grundartikel wird deutlich, dass der europäische Bund die Kompetenzen für den zwischenstaatlichen Bereich erhält. „Kein Herrscher greift zu den Waffen und unternimmt Feindseligkeiten gegen einen anderen, der nicht zum Feind des Völkerbundes erklärt ist.“23 Die Einzelstaaten verlieren somit ihre Souveränität bei den äußeren Angelegenheiten. Von grundlegender Bedeutung sind die Gesetze des Bundes, denn sie bilden das wahre Band des Bundes, das fest und dauerhaft ist, wenn die ganze Macht und Autorität des Bundes hinter ihnen steht und gegen jeden zur Geltung bringt, der sich gegen die Richter widersetzt.24 Dies macht deutlich, dass sich Saint-Pierre einen Bund vorstellt, der mit der Macht ausgestattet ist, die Beschlüsse und Gesetze auch gegen Widerstand durchsetzen zu können.

Innerhalb von Saint-Pierres Idee entsteht allerdings ein Widerspruch. Er nimmt das „Alte Reich“ als Vorbild eines europäischen Bundes, um den Naturzustand dauerhaft verlassen zu können, was zu einem Verlust der Souveränität der einzelnen Staaten führen würde. Diese Konsequenz ergibt sich daraus, dass es zur Überwindung des Naturzustandes der Bildung eines neuen Staates bedarf. Nur dieser wäre in der Lage die Mitglieder einem System von objektiv gültigen Rechten und Pflichten zu unterwerfen, gegen das sie kein Recht auf Widerstand haben.25 Der neu zu schaffende Bund ist daher mehr ein Bundesstaat.26 Vergleicht man dies nun mit den von Saint-Pierre aufgeführten Artikeln des Vertrages ergibt sich der Widerspruch. Durch den Vertrag würden die Staaten zwar erhebliche Kompetenzen an die neu zu schaffende Instanz abgeben, ihre Souveränität im Inneren würden sie aber gerade behalten. So lautet der 2. Artikel des Vertrages:

„Der Europäische Bund mischt sich nicht in die Regierung der einzelnen Staaten.“27 Die Mitglieder würden somit als souveräne Staaten weiter bestehen. Für Saint-Pierre liegt hier aber kein Widerspruch vor, da er zwischen der inneren und äußeren Souveränität unterscheidet. So können die Staaten im Inneren weiterhin ihre Herrschaft rechtlich unbeschränkt ausüben, während der Bund, bei Fragen der Staaten untereinander, der alleinige Richter ist.

[...]


1 Rousseau, Auszug aus dem Plan des Ewigen Friedens des Herrn Abbé de Saint-Pierre, S. 1.

2 vgl. v. Raumer, Ewiger Frieden, S. 131.

3 vgl. v. Raumer, Ewiger Frieden, S. 131.

4 vgl. Michael, Einleitung zu “Traktat vom ewigen Frieden”, S. 46f.

5 vgl. Michael, Einleitung zu “Traktat vom ewigen Frieden”, S. 47.

6 vgl. Cavallar, Pax Kantiana, S. 33.

7 Saint-Pierre, Der Traktat vom ewigen Frieden, S. 5.

8 vgl. Rousseau, Urteil über den ewigen Frieden, S. 375.

9 vgl. Asbach, Die Zähmung der Leviathane, S. 113.

10 Saint-Pierre, Der Traktat vom ewigen Frieden, S. 11.

11 Saint-Pierre, Der Traktat vom ewigen Frieden, S. 20.

12 vgl. Asbach, Die Zähmung der Leviathane, S. 115.

13 Saint-Pierre, Der Traktat vom ewigen Frieden, S. 21.

14 Saint-Pierre, Der Traktat vom ewigen Frieden, S. 5.

15 vgl. Saint-Pierre, Der Traktat vom ewigen Frieden, S. 38ff.

16 Saint-Pierre, Der Traktat vom ewigen Frieden, S. 33.

17 Vgl. Asbach, Die Zähmung der Leviathane, S. 141.

18 Vgl. Asbach, Die Zähmung der Leviathane, S. 176.

19 vgl. Saint-Pierre, Der Traktat vom ewigen Frieden, S. 89.

20 vgl. Saint-Pierre, Der Traktat vom ewigen Frieden, S. 86ff.

21 vgl. Saint-Pierre, Der Traktat vom ewigen Frieden, S. 89.

22 vgl. Saint-Pierre, Der Traktat vom ewigen Frieden, S. 94.

23 Saint-Pierre, Der Traktat vom ewigen Frieden, S. 98.

24 vgl. Saint-Pierre, Der Traktat vom ewigen Frieden, S. 14.

25 vgl. Asbach, Die Zähmung der Leviathane, S. 177.

26 vgl. Redslob, Das Problem des Völkerrechts, S. 180.

27 Saint-Pierre, Der Traktat vom ewigen Frieden, S. 89.

Ende der Leseprobe aus 31 Seiten

Details

Titel
Weltrepublik oder Staatenbund
Untertitel
Eine Debatte im 18. Jahrhundert
Hochschule
Universität Potsdam  (Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Fakultät)
Veranstaltung
Kants Theorie der Reform (II): Die Rechtslehre
Note
1,3
Autor
Jahr
2006
Seiten
31
Katalognummer
V111963
ISBN (eBook)
9783640107087
ISBN (Buch)
9783640109258
Dateigröße
496 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Weltrepublik, Staatenbund, Kants, Theorie, Reform, Rechtslehre
Arbeit zitieren
Simon Schermuly (Autor:in), 2006, Weltrepublik oder Staatenbund, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/111963

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Titel: Weltrepublik oder Staatenbund



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