Kapitalflussrechnung und Eigenkapitalspiegel als spezielle Bestandteile des Konzernabschlusses


Seminararbeit, 2008

23 Seiten


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis:

Abbildungsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

1 Die Auswirkungen des BilReG auf den handelsrechtlichen Konzernabschluss

2 Die Kapitalflussrechnung im Konzernabschluss
2.1 Begriff und Arten von Kapitalflussrechnungen
2.2 Aufgabe der Kapitalflussrechnung nach
2.3 Ableitungszusammenhang und Grundstruktur
2.4 Ermittlung und Darstellung der Cash Flows
2.4.1 Cash Flow der laufenden Geschäftstätigkeit
a) nach der direkten Methode
b) nach der indirekten Methode
2.4.2 Cash Flow der Investitionstätigkeit
2.4.3 Cash Flow der Finanztätigkeit
2.5 Besonderheiten der Konzern-Kapitalflussrechnung

3 Der Eigenkapitalspiegel im Konzernabschluss
3.1 Begriff und Zusammensetzung des Eigenkapitals
3.1.1 auf der Ebene des Einzelabschlusses
3.1.2 auf der Ebene des Konzernabschlusses
3.2 Die Veränderung des Konzerneigenkapitals
3.3 Aufgabe des Eigenkapitalspiegels nach
3.4 Darstellung des Eigenkapitalspiegels im Konzernabschluss

4 Kritische Würdigung und Ausblick

Literaturverzeichnis

Abbildungsverzeichnis:

Abb. 1 Einsatzfelder von Kapitalflussrechnungen

Abb. 2 Grundstruktur der Kapitalflussrechnung

Abb. 3 Direkte Darstellung des operativen Cash Flows

Abb. 4 Indirekte Darstellung des operativen Cash Flows

Abb. 5 Mindestgliederungsschema für den Investitions-Cash Flow

Abb. 6 Mindestgliederungsschema für den Finanzierungs-Cash Flow

Abb. 7 Ermittlungsmethoden der Konzernkapitalflussrechnung

Abb. 8 Eigenkapitalkomponenten im Einzelabschluss

Abb. 9 Eigenkapitalkomponenten im Konzernabschluss

Abb. 10 Darstellung des Konzerneigenkapitals im Eigenkapitalspiegel

Abkürzungsverzeichnis:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1 Die Auswirkungen des BilReG auf den handelsrechtlichen Konzernabschluss

Nach Verabschiedung des Bilanzrechtsreformgesetzes (BilReG) im Jahre 2004 wurden Kapitalflussrechnung (KFR) und Eigenkapitalspiegel (EKS) erstmals zu integralen Bestandteilen sämtlicher deutscher Konzernabschlüsse. Die entsprechende Rechtsgrundlage wurde durch die neue Fassung des § 297 Abs.1 HGB geschaffen, der die Berichtsinstrumente neben Konzernbilanz, Konzern-GuV und Konzernanhang als zusätzliche Pflichtbestandteile ergänzt. Die nunmehr für sämtliche Konzerne vorgeschriebene Erstellung von KFR und EKS löste die zuvor geltende Aufstellungspflicht lediglich börsen-, später kapitalmarktorientierter Muttergesellschaften ab.[1] Hintergrund der Modifizierung ist in einer konsequenten Annäherung des deutschen Konzernabschlusses an den international üblichen Umfang[2] sowie in einer Stärkung der Informationsbedürfnisse externer Abschlussadressaten zu sehen.

2 Die Kapitalflussrechnung im Konzernabschluss

2.1 Begriff und Arten von Kapitalflussrechnungen

Der Begriff der KFR wird in der Literatur nicht einheitlich verwendet. Synonyme wie Geldflussrechnung, Cash-Flow-Rechnung, Finanzrechnung oder Zahlungsstromrechnung erschweren seine Einordnung in Theorie und Praxis.[3] Dabei kann der Begriff „KFR“ grundsätzlich als Oberbegriff jeder liquiditätsbezogenen Zeitraumrechnung[4] verstanden werden, welche hinsichtlich Zweck, Zeitbezug und Verfügbarkeit der Daten verschiedene Ausprägungsformen annehmen kann. Einen Überblick möglicher Einsatzfelder soll Abbildung 1 vermitteln.

Abb.1: Einsatzfelder von Kapitalflussrechnungen[5]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Zu unterscheiden ist, ob KFR vom Unternehmen selber, oder von externen Adressaten[6] erstellt werden. Der grundlegende Unterschied liegt dabei in der Vollkommenheit der Informationen, welche bei externer Analyse als eingeschränkt zu sehen sind. Auf Grundlage des publizierten Konzern- bzw. Jahresabschlusses zielt eine von Dritten erstellte KFR auf die (dynamische) Einschätzung der finanziellen Stabilität des betrachteten Unternehmens, welche die Nachteile statischer Bilanzkennzahlen zu kompensieren versucht.[7]

Werden KFR auf Basis vollkommener Informationen im Unternehmen selber erstellt, ergeben sich grundsätzlich zweierlei Einsatzmöglichkeiten. Die prospektive Ausgestaltung, auch als Finanzplan bezeichnet, ist unverzichtbarer Bestandteil der internen Planung und Kontrolle und stellt das wichtigste Instrument einer vorbeugenden Sicherung gegen Zahlungsunfähigkeit und Einhaltung des finanziellen Gleichgewichts dar.[8] Eine retrospektive Ausgestaltung der KFR dient der Dokumentation und Rechenschaftslegung der im Konzernabschluss geforderten Abbildung der Finanzlage. Als Bestandteil im Konzernabschluss wird der Begriff der KFR im weiteren Verlauf dieser Arbeit dem vergangenheitsorientierten Ansatz zur Information Außenstehender zugrunde gelegt.

2.2 Aufgabe der Kapitalflussrechnung nach DRS 2

Nach § 297 Abs.2 S.2 HGB hat der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns zu vermitteln. Während die Vermögenslage anhand der Konzernbilanz und die Ertragslage durch die Konzern-GuV abgebildet werden, erhält die KFR als eigenständige dritte Jahresrechnung die Aufgabe, über die Finanzlage des Konzerns zu informieren.[9]

Für die Umsetzung dieser im HGB nicht weiter konkretisierten Zielvorgabe haben sich Ersteller von KFR an dem vom Deutschen Standardisierungsrat (DSR) publizierten Deutschen Rechnungslegungsstandard Nr.2 (DRS 2) zu orientieren. Dieser Standard beinhaltet Empfehlungen zur Erstellung von handelsrechtlichen KFR und soll grundsätzlich branchenunabhängig zum Einsatz kommen. Ohne den normativen Charakter im Sinne eines Gesetzes zu verkörpern, sind die Standards gemäß § 342 Abs.2 HGB nach ihrer Bekanntmachung durch das Bundesministerium der Justiz der Qualität von Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) für Konzernabschlüsse gleichgestellt.[10]

Die geforderte Abbildung der Finanzlage wird grundsätzlich in einer Darstellung der Liquiditätsveränderung und damit in seinem dynamischen Aspekt gesehen.[11] Dafür wird es gemäß DRS 2.1 erforderlich, Zahlungsströme des abgelaufenen Geschäftsjahres derart aufzubereiten, dass die Fähigkeit des Konzerns ersichtlich wird, wie dieser aus der laufenden Geschäftstätigkeit Finanzmittel erwirtschaftet und für zahlungswirksame Investitionen und Finanzierungsmaßnahmen verwendet hat. Neben der Fähigkeit künftig finanzielle Überschüsse zu erwirtschaften, seine Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen und Ausschüttungen an Anteilseigner zu leisten, stellt die KFR ferner als Indikator der Ertragskraft Anhaltspunkte für Unternehmensvergleiche und -bewertungen zur Verfügung.[12]

2.3 Ableitungszusammenhang und Grundstruktur

Das Prinzip der KFR basiert eng auf der Systematik der GuV. Im Gegensatz zu der ebenfalls zeitraumbezogenen GuV stellt die KFR jedoch nicht Erträge und Aufwendungen, sondern lediglich deren zahlungswirksamen Teil, d.h. Ein- und Auszahlungen, gegenüber. Ein etwaiger Unterschied dieser beiden Zeitraumrechnungen resultiert aus dem Erfordernis der Periodenabgrenzung. Werden beispielsweise Erträge aufgrund des Realisationsprinzips des § 250 Abs.1 Nr.4 HGB bereits bei der Lieferung als erfolgswirksam behandelt, kann ein für die KFR relevanter Zahlungszufluss aufgrund der Möglichkeit einer Zahlung auf Ziel erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.

Der bei der Gegenüberstellung von zahlungswirksamen Ertrag und Aufwand verbleibende Saldo ist definiert als „Cash Flow“[13] und erklärt die Veränderung des Zahlungsmittelbestandes der stichtagsbezogenen Bilanz. Um der begrenzten Aussagefähigkeit dieser Totalveränderung entgegenzuwirken und den Zielvorgaben des DRS 2 Rechnung zu tragen, sind nach dem international üblichen Aktivitätsformat Zahlungsströme gesondert nach operativer Geschäftstätigkeit, Investitions- und Finanztätigkeit abzugrenzen. Es ergeben sich somit drei Cash Flows, die in ihrer Summe die Veränderung des bilanziellen Zahlungsmittelbestandes zweier Berichtsperioden erklären. Abbildung 2 stellt diesen Zusammenhang und damit die Grundstruktur der KFR vereinfacht dar.

Abb.2: Grundstruktur der Kapitalflussrechnung[14]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

2.4 Ermittlung und Darstellung der Cash Flows

2.4.1 Cash Flow der laufenden Geschäftstätigkeit

Der Cash Flow aus der laufenden (auch: operativen, gewöhnlichen) Geschäftstätigkeit bildet den Ausgangspunkt der KFR. Nach DRS 2.23 sind in ihm alle zur Erlöserzielung ausgerichteten zahlungswirksamen Tätigkeiten des Unternehmens einzubeziehen, soweit diese nicht dem Investitions- oder Finanzierungsbereich zuzuordnen sind. Damit handelt es sich insbesondere um Zahlungsströme aus dem Produktions-, Verkaufs- und Servicebereich.

Durch seinen Ausweis soll die Fähigkeit des Konzerns vermittelt werden, wie dieser Zahlungsmittelüberschüsse aus dem reinen Umsatzgeschäft generieren konnte, ohne dabei auf Finanzierungsalternativen angewiesen zu sein.[15] Als Indikator der Innenfinanzierung[16] zeigt er, wie sich der Konzern aus eigener Kraft finanzieren konnte. Je höher ein derartiger Einzahlungsüberschuss ist, desto geringer wird der Bedarf einer Außenfinanzierung und desto großzügiger können laufende Investitions- Tilgungs-, und Ausschüttungsvorhaben betrieben werden. Ein negativer Cash Flow zeigt im Umkehrschluss den Deckungsbedarf aus anderen Einzahlungsquellen und ist oftmals in Gründungs- und Einführungsphasen unvermeidlich.[17]

[...]


[1] Das Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) sah erstmals

1998 eine im Anhang erläuterte KFR und EKS für börsennotierte Muttergesellschaften vor.
Durch das 2002 erlassenen Transparenz- und Publizitätsgesetz (TransPuG) wurde die Auf-
stellungspflicht zwischenzeitlich auf kapitalmarktorientierte Konzerne erweitert.

[2] Vgl. WP-Handbuch [2006], S. 1310, Rn. 724.

[3] Vgl. Glieder, H.:Geldflussrechnung, Segmentberichterstattung, Gewinn pro Aktie[1999],S. 81.

[4] Vgl. Perridon, L./ Steiner, M.: Finanzwirtschaft der Unternehmung [2007], S. 581.

[5] In Anlehnung an Coenenberg, A.: Jahresabschluss und -analyse [2005], S. 747.

[6] Unter „externe Adressaten“ bzw. „Dritte“ werden hierbei insbesondere Gläubiger und
potenzielle Eigenkapitalgeber (Aktionäre) verstanden.

[7] Zu Problemen bestandsorientierter Liquiditätskennzahlen vgl. Schult, E.: Bilanzanalyse
[2003], S.50 - 53 sowie Perridon, L./ Steiner, M. [2006], S. 549.

[8] Vgl. ter Horst, K.W., Engpass Finanzwirtschaft [2000], S.91f.

[9] Vgl. Gräfer, H./ Scheld, G.A.: Grundzüge der Konzernrechnungslegung [2007], S. 384.

[10] Vgl. Baetge, J./ Kirsch, H-J./ Thiele, S.: Bilanzen [2005], S. 47.

[11] Vgl. Pfuhl, J.M.: Konzernkapitalflussrechnung [1994], S. 3.

[12] So stellt das auf Basis der KFR angewandte Discounted-Cash-Flow-Verfahren (DCF) ein in
der Praxis weit verbreitetes Verfahren zur Bewertung von Unternehmen dar.

Vgl. hierfür ausführlich: Ballwieser, W.: Unternehmensbewertung [2007], S.116 – 183.

[13] Im Deutschen teilweise auch als „Mittelzufluss“ oder „Einzahlungsüberschuss“ bezeichnet.

[14] Eigene Darstellung.

[15] Vgl. Gräfer, H./ Scheld, G.A. [2007], S. 587.

[16] Vgl. Schult, E. [2003], S. 65.

[17] Vgl. ter Horst, K.W. [2000], S. 95.

Ende der Leseprobe aus 23 Seiten

Details

Titel
Kapitalflussrechnung und Eigenkapitalspiegel als spezielle Bestandteile des Konzernabschlusses
Hochschule
Fachhochschule Bonn-Rhein-Sieg
Autor
Jahr
2008
Seiten
23
Katalognummer
V111847
ISBN (eBook)
9783640166848
ISBN (Buch)
9783640167203
Dateigröße
498 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Kapitalflussrechnung, Eigenkapitalspiegel, Bestandteile, Konzernabschlusses
Arbeit zitieren
Josef Gilgen (Autor:in), 2008, Kapitalflussrechnung und Eigenkapitalspiegel als spezielle Bestandteile des Konzernabschlusses, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/111847

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