Eingliederungshilfen für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche

Der Paragraph 35a des Kinder- und Jugendhilfegesetzes


Essay, 2006

11 Seiten


Leseprobe


Gliederung

1. ‚Behinderung’: Begriff und Definition
1.1 Die Entwicklung und heutige Bedeutung des Begriffes Behinderung
1.2 Allgemeine Definition von Behinderung
1.2 Was ist seelische Behinderung?

2. Grundlagen: Das KJHG und der §35a
2.1 Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG)
2.2 Der Paragraph 35a KJHG (Gesetzestext) - Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche

3. Der Paragraph 35a KJHG – Bedeutung und Umsetzung
3.1 Die Formalitäten
3.1.1 Antrag und erstes Beratungsgespräch
3.1.2 Das ärztliche Gutachten
3.1.3 Hilfekonferenz und Hilfeplan
3.2 Die Eingliederungshilfen (nach § 35a KJHG)
3.2.1 Ambulante Form
3.2.2 Tages- und teilstationäre Einrichtungen
3.2.3 Pflegepersonen
3.2.4 Wohnformen

Schlussbemerkung

Quellenverzeichnis

1. „Behinderung“: Begriff und Definition

1.1 Die Entwicklung und heutige Bedeutung des Begriffes „Behinderung“

Früher war der Begriff der Behinderung ausschließlich auf körperliche Beeinträchtigungen bezogen. Erst im Zeitalter der Industrialisierung wird auch die geistige Behinderung als solche anerkannt. Psychische Störungen und Behinderungen werden jedoch weiter über einen Kamm geschert und mit Intelligenzminderung gleichgesetzt.

Seit Beginn des 19. Jahrhunderts ändern sich die Auffassungen und das „globale Konzept der ‚Schwachsinnigkeit’ oder ‚Idiotie’“ wird aufgelöst. Damit gehen neue Erkenntnisse über die Grundlagen der körperlichen und seelischen Entwicklung des Menschen einher und die Medizin beginnt differenzierte Nosologien (systematische Krankheitslehren) aufzustellen. (Fegert 1994, S.24).

1.2 Allgemeine Definition von „Behinderung“

Nach Lempp (1999) lässt sich eine Behinderung auf drei Ebenen beschreiben:

- objektive Ebene

Andere Behinderungen dienen hierbei als Maßstab und es wird versucht, sich an einem Durchschnittswert zu orientieren. Die Individualität des Einzelnen bleibt dabei außer Acht.

- intersubjektive Ebene

Der Betrachtungsfokus liegt auf den zwischenmenschlichen Beziehungen und somit auf dem Ziel der Reintegration in die Gesellschaft.

- subjektive Ebene

Die betroffene Person soll ihre Beeinträchtigungen selbst einschätzen. Dies erschwert die Abgrenzung, nimmt aber Rücksicht auf individuelle Gegebenheiten.

Entgegen der allgemeinen Auffassung von Behinderung handelt sich nicht um eine Bezeichnung für körperliche, geistige oder seelische Gebrechen, sondern vielmehr beschreibt der Begriff die Folgen dieser Schädigungen für die betroffene Person. Diese Folgen bedeuten die Einschränkung der Lebensfähigkeit der Betroffenen in der Öffentlichkeit und Gesellschaft im Allgemeinen. (Albrecht 1995)

Gemessen am Normalitätsbegriff der Gesellschaft wird festgelegt, wo Normalität aufhört und Behinderung anfängt. (Lempp 1999) „...Behinderung [ist] als ein Prozess der sozialen Beeinträchtigung der Lebensmöglichkeiten menschlicher Individuen zu verstehen.“ (Albrecht 1995, S.32) Das bedeutet, ein Mensch ist behindert, wenn seine Teilhabe am Leben und Alltag in der Gesellschaft beeinträchtigt oder unmöglich ist.

1.3 Was ist seelische Behinderung?

Einen ersten Erklärungsansatz dazu, was seelische Behinderung ist, bietet uns der Paragraph (Gesetzestext: siehe unter 2.3 auf Seite 5) selbst: Von einer Behinderung sprechen wir, wenn der Zustand für das Lebensalter untypisch ist und seit mindestens sechs Monaten anhält. Ein weiteres Kriterium ist - wie bereits angesprochen - die Einschränkung der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.

Vorbote einer seelischen Behinderung ist eine seelische oder auch psychische Störung.

Psychische Störungen, die eine seelische Behinderung bedingen können, sind:

1. körperlich nicht begründbare Psychosen
2. seelische Störungen als Folge von Krankheiten oder Verletzungen des Gehirns, von Anfallseiden oder von anderen Krankheiten oder körperlichen Beeinträchtigungen
3. Suchtkrankheiten
4. Neurosen und Persönlichkeitsstörungen[1]

Eine seelische Behinderung ist nicht so offensichtlich wie ein körperliches Gebrechen und wird bei Kindern nicht unbedingt an erster Stelle vermutet.

Eine frühzeitige Erkennung ist sehr wichtig für den Betroffenen. Leider wird eine seelische Behinderung bei Kindern und Jugendlichen jedoch oft verkannt, was zu mangelnder Rücksichtnahme durch Außenstehende führt und fatale Folgen für den/ die Betroffenen haben kann.

Beispiele für seelische Behinderung in Kindheit und Jugend sind:

- Hyperkinetisches und Aufmerksamkeits-Defizit-Syndrom (ADS)
- Teilleistungsschwächen
- Dissoziales Verhalten
- Kontaktstörung und Mutismus
- Autismus und autistische Störungen
- Zwangs- und Angstneurosen
- Schulphobie
- Magersucht und andere Essstörungen
- Drogen- und Alkoholabhängigkeit

Seelische Störungen sind in der Regel Folge vom Zusammenwirken verschiedenster Faktoren wie Anlagen, Umwelteinflüsse, etc.[2] Eine seelische Behinderung ist schwer abgrenzbar und lässt sich umso schwerer feststellen, je jünger das Kind ist.

[...]


[1] Aus: Lempp, Reinart: Seelische Behinderung als Aufgabe der Jugendhilfe. § 35a SGB VIII. 4. überarbeitete Auflage. Boorberg, 1999. (Praxis der Jugendhilfe)

[2] Im Seminar ist die Thematik ausführlich besprochen worden.

Ende der Leseprobe aus 11 Seiten

Details

Titel
Eingliederungshilfen für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche
Untertitel
Der Paragraph 35a des Kinder- und Jugendhilfegesetzes
Hochschule
HAWK Hochschule für angewandte Wissenschaft und Kunst - Fachhochschule Hildesheim, Holzminden, Göttingen  (Fachhochschule für angewandte Wissenschaft und Kunst (HAWK) Hildesheim)
Autor
Jahr
2006
Seiten
11
Katalognummer
V111803
ISBN (eBook)
9783640131778
ISBN (Buch)
9783640256884
Dateigröße
401 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Eingliederungshilfen, Kinder, Jugendliche
Arbeit zitieren
Vivien Urbach (Autor:in), 2006, Eingliederungshilfen für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/111803

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